• Keine Ergebnisse gefunden

Bürgerservice - Stadt Coesfeld

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bürgerservice - Stadt Coesfeld"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amtsblatt

Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld

Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der

Verwaltungsnebenstelle Lette, Bahnhofsallee 10 Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 € - Einzelstück 1,00 €,

kostenlos im Internet: http://www.coesfeld.de/amtsblatt.html Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst,

Markt 8, 48653 Coesfeld, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 oder -11 04, Fax: (0 25 41) 9 39-75 05, E-Mail: amtsblatt@coesfeld.de

Jahrgang 2020 Ausgegeben am 4. Mai 2020 Nummer 11

Inhalt dieser Ausgabe:

30/2020 Bebauungsplan Nr. 17a „Nachverdichtung Spielplatz Lübbesmeyerweg

(Kindertagesstätte) und Adolf-Meyer-Straße“ - Aufstellungsbeschluss 96

(2)

Nummer 11/2020 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 96

30/2020 Bebauungsplan Nr. 17a „Nachverdichtung Spielplatz Lübbesmeyerweg (Kindertages- stätte) und Adolf-Meyer-Straße“ - Aufstellungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 17a

„Nachverdichtung Spielplatz Lübbesmeyerweg (Kindertagesstätte) und Adolf-Meyer-Straße“

im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) i.V.m. § 13a BauGB

Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 27.02.2020 beschlossen, gemäß § 2 Baugesetz- buch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 17a „Nachverdichtung Spielplatz Lübbesmeyerweg (Kindertagesstätte) und Adolf-Meyer-Straße“ aufzustellen und das Bebauungsplan- verfahren auf Grundlage des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchzuführen.

Im beschleunigten Bebauungsplanverfahren nach §13a BauGB wird auf die frühzeitige Beteiligung nach

§ 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie auf eine Umweltprüfung § 2 (4) BauGB verzichtet. Gem. § 13a (2) BauGB erfolgt nach Abschluss des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens die Berichtigung des Flä- chennutzungsplanes im Wege der Anpassung.

Die Verwaltung ist mit dem gefassten Aufstellungsbeschluss ermächtigt, das Verfahren / den Bebau- ungsplan gegebenenfalls aufzuteilen, wenn dies für die zügige Schaffung des Planungsrechts für die Kindertagesstätte erforderlich ist.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 17a befindet sich im südlichen Stadtbereich von Coesfeld und liegt zwischen vorhandener Wohnbebauung sowie dem Gewerbegebiet Am Wasserturm. Der Gel- tungsbereich wird wie folgt definiert:

• Im Norden durch Wohnbebauung der Aulkestraße, Spielplatzflächen und einen Bolzplatz,

• im Osten durch ein Gewerbegebiet,

• im Süden durch den Lübbesmeyerweg und die Adolf-Meyer-Straße und

• im Westen durch Parkplatzgrundstück (Flurstück 660) und Spielplatzflächen.

Folgende Flurstücke sind im Geltungsbereich enthalten:

• Stadt Coesfeld, Gemarkung Coesfeld-Stadt, Flur 11, Flurstück 452 (teilweise), [Spielplatz]

• Stadt Coesfeld, Gemarkung Coesfeld-Stadt, Flur 14, Flurstück 73 (teilweise), Flurstück 215 (teil- weise) [Verkehrsflächen] und

• Stadt Coesfeld, Gemarkung Coesfeld-Stadt, Flur 11, Flurstücke 226-230, 453-461, 468 [Adolf- Meyer-Straße).

Die genaue Lage des etwa 15.245 m² (etwa 3.780 m² geplante Kindertagesstätte inkl. Verkehrsflächen, etwa 11.465 m² Grundstücke an der Adolf-Meyer-Straße) großen Geltungsbereichs kann dem nachfol- genden Übersichtsplan entnommen werden.

(3)

Nummer 11/2020 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 97

Planungsanlass / Zielsetzung

Gemäß § 1 (3) Baugesetzbuch (BauGB) haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und so- weit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der Bebauungsplan Nr. 17a

„Nachverdichtung Spielplatz Lübbesmeyerweg (Kindertagesstätte) und Adolf-Meyer-Straße“ soll aufge- stellt werden, um insbesondere die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit (mehreren) Kindern zu befriedigen.

Der Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen u.a. im U-3-Bereich in Coesfeld ist weiterhin hoch, so dass weitere Einrichtungen realisiert werden müssen. Der Standort am Lübbesmeyerweg hat sich in weiteren Prüfungen herauskristallisiert, da sich dieses Grundstück bereits in städtischem Eigentum be- findet. Damit verbundene Neuanordnungen einzelner Spielgeräte sowie die Verlagerung der Vogel- stange sind derzeit unabhängig von der Aufstellung des Bebauungsplans in Prüfung.

Parallel liegt ein Antrag von Grundstückseigentümern von der Adolf-Meyer-Straße vor, rückwärtig im Gartenbereich 1-2-Familienhausbebauung im Sinne einer Nachverdichtung über Bauleitplanung zu er- möglichen, da dies der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 17 nicht vorsieht.

Mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17a wird konkret die planungsrechtliche Grundlage für Errich- tung einer Kindertagesstätte und der Möglichkeit der Realisierung von Wohnbebauung im rückwärtigen Grundstücksbereichen der Adolf-Meyer-Straße geschaffen. Das Gebäude der Kindertagesstäte soll so errichtet werden, dass es mit kleinen Umbaumaßnahmen langfristig auch als Wohngebäude umgenutzt werden kann. Die langfristige Möglichkeit zur Erweiterung der Kindertagesstätte auf 5 Gruppen soll mit- berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zum Bebauungsplan Nr. 17a „Nachverdichtung Spielplatz Lübbesmeyerweg (Kindertagesstätte) und Adolf-Meyer-Straße“ finden Sie im Internet unter der Adresse www.coes- feld.de/planung.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB mit Hinweis auf § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Hinweise

• Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan Nr. 17a „Nach- verdichtung Spielplatz Lübbesmeyerweg (Kindertagesstätte) und Adolf-Meyer-Straße“ im beschleu- nigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

(4)

Nummer 11/2020 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 98

Übereinstimmungserklärung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO

Der vorstehende Aufstellungsbeschluss stimmt mit dem Beschluss des Rates vom 27.02.2020 überein.

Die Beschlüsse sind ordnungsgemäß zustande gekommen (§ 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO).

Coesfeld, 22.04.2020 Coesfeld, 22.04.2020

gez. gez.

Heinz Öhmann i.A.

Bürgermeister Maarit Terhechte

Bekanntmachungsanordnung

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17a „Nachverdichtung Spielplatz Lübbesmeyerweg (Kinder- tagesstätte) und Adolf-Meyer-Straße“ der Stadt Coesfeld wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 BekanntmVO öffentlich bekannt gegeben.

Coesfeld, 22.04.2020

gez.

Heinz Öhmann Bürgermeister

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die mit den Untersuchungen Beauftragten sind auf Grund des § 165 StrSchG berechtigt, Grundstücke, Betriebs- und Geschäftsräume während der Betriebs- und Arbeitszeit zu betreten,

2 BauGB bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen

Mit einem Wegekonzept, in dem die Belange der verschiedenartigen Wege im Außenbereich/Wirtschaftswege zusammengefasst sind, möchte sich die Stadt für die anstehenden Aufgaben

3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekannt- machung vom 01.10.1979 (GV. 204), wird darauf hingewiesen, dass der Landrat des Kreises Coesfeld

123 „Wochenendhausgebiet Stevede“ wird hiermit gemäß § 2 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung ortsüblich bekannt gemacht.. Beschluss zur

Im schalltechnischen Gutachten wurden die Auswirkungen der drei im Plangebiet vorhandenen Tiefgaragen untersucht, die alle im Bestand mit einer offenen Rampe

In dem WA 2- und WA 3-Gebiet wird keine Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten vorgesehen, da hier auch Raum für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern geschaf- fen

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Lübbecke stellt das Plangebiet bereits überwiegend als Wohnbaufläche dar, sodass eine wohnungsbauliche Entwicklung im