Das Bett im Krankenhaus
Pflegesätze nach Bundesländern Stand vom 31.12.1985
DM je Tag (gerundet)
IM0
06 04 io Quelle - PKV
Legt man als Maßstab für die Preissteigerungen des vergange- nen Jahres die allgemeine wirtschaftliche Teuerungsrate von plus 2,2 Prozent an, so liegen die Pflegesätze in den bundes- deutschen Krankenhäusern durchschnittlich um mehr als das Doppelte höher. Nur Hamburg — von dem ohnehin höchsten Sockel — mit plus 1,2 Prozent und Rheinland-Pfalz mit plus 1,5 Prozent sind unter dem Durchschnitt der allgemeinen Preisstei- gerungsrate geblieben. Am meisten haben die Krankenhäuser in Bremen mit plus 7 Prozent und in Bayern mit plus 6,7 Prozent aufgeschlagen; im Gegensatz zu Bremen, das mit Hessen nach Hamburg in der Spitzengruppe liegt, ist der Pflegesatzdurch- schnitt in Bayern allerdings am niedrigsten imu
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
NACHRICHTEN
Aus Bund und Ländern
Dreißig Jahre Ärztlicher Dienst der Lufthansa
KÖLN. Der Ärztliche Dienst der Deutschen Lufthansa besteht im August 1986 dreißig Jahre. Er hat sich von einem Ein-Mann-Be- trieb zu einem internatio- nalen Medizinerverbund mit Schwerpunkten in Hamburg und Frankfurt so- wie einem weltumspannen- den Netz mit mehr als 140 Vertragsärzten entwickelt.
Diese Einrichtung kommt nicht nur den Mitarbeitern der Lufthansa, sondern auch allen ihren Fluggä- sten zugute; sie können in allen Lufthansa-Stadtbüros nach dem nächsten Ver- tragsarzt fragen, sofern sie ärztliche Hilfe benötigen.
Die mit der Luftfahrtmedi- zin vertrauten Ärzte ent- scheiden letztlich auch, ob ein Fluggast flugtauglich ist oder nicht. Allein in Hamburg sind zur Zeit 13 Ärzte hauptberuflich tätig
und befassen sich mit Ar- beits-, Tropen- und Flug- medizin.
Die Angehörigen der Luft- hansa, insbesondere die des fliegenden Personals, werden in Frankfurt und Hamburg regelmäßig auf Fliegertauglichkeit unter- sucht. Piloten, die über 40 Jahre alt sind, müssen sich zweimal jährlich einem
„check up" unterziehen.
Nach jeder Krankheit, die länger als eine Woche dau- ert, wird die Fliegertaug- lichkeit ebenfalls erneut überprüft. Alle Angehöri- gen des fliegenden Perso- nals werden auch auf Tro- penkrankheiten unter- sucht. Daneben werden bei jedem Betriebsangehöri- gen die notwendigen ar- beitsmedizinischen Unter- suchungen durchgeführt.
Breiten Raum nimmtdie Un- terrichtung des fliegenden Personals in ErsterHilfeein.
Der Ärztliche Dienst ist fer- ner für die Überprüfung der medizinischen Ausrüstung verantwortlich. uer
Ärztegesetz soll geändert werden
HAMBURG. Eine Änderung des Hamburgischen Ärzte- gesetzes wird von Gesund- heitssenatorin Christine Maring (SPD) angestrebt.
Ziel der Gesetzesänderung sei die „Klarstellung, daß Ärzte nicht gegen das Kol-
legialitätsgebot verstoßen, wenn sie die Kenntnis oder den begründeten Verdacht von Fehlern in der ärzt-
lichen Behandlung eines Patienten" an die Ärzte- kammer melden, heißt es in einer Mitteilung der Sena- torin an den Senat. Auch die Kenntnis oder der Ver- dacht von „Umständen, die Anlaß zur Überprüfung hin- sichtlich eines Verfahrens zur Rücknahme, zum Wi- derruf oder zur Anord- nung des Ruhens der Ap- probation (Anerkennung der ärztlichen Berufsaus- übung) sein können", wer- den in dem Entwurf zur Ge- setzesänderung genannt.
Die Absicht der Gesund- heitsbehörde stößt bei der Ärztekammer auf Unver- ständnis: was die Senato- rin fordere, sei aufgrund der Berufsordnung und der bestehenden Gesetze „so- wieso selbstverständlich", sagt Dr. Gerhard Krauel, Präsident der Hamburger Ärztekammer. Wenn aller- dings bisher solche Mel- dungen aus den staat- lichen Krankenhäusern nicht an die Ärztekammer gingen, dann liege das an der Verwaltung der Kran- kenhäuser. Die Bemühun- gen der Ärztekammer, ihre Berufspflichtenaufsicht auf die bei der Gesundheitsbe- hörde tätigen Ärzte auszu- dehnen, werde abgelehnt.
„Wir haben den Eindruck", sagte Kraue!, „daß die Be- hörde mit dieser Änderung des Ärztegesetzes nur vom eigenen Versagen bei der Aufsicht ihrer Krankenhäu- ser ablenken will, nachdem sie die Ärztekammer bei deren jahrelangen Bemü- hungen um die Ausdeh-
nung der Berufspflichten- aufsicht behindert hat."
Im übrigen könne kein Arzt
— so der Kammerpräsident
— die in der Berufsordnung verankerten Bestimmun- gen über das kollegiale Verhalten mißverstehen, wie es die Senatorin be- fürchte. Denn nach der gel- tenden Berufsordnung könne das Verschweigen des Verdachtes eines Kunstfehlers ein Berufsver- gehen darstellen. Deshalb habe die Kammerversamm- lung auch eine Änderung der Berufsordnung im Sin- ne der nun geplanten Ge- setzesänderung einstim- mig abgelehnt. Ino
„Übersetzungs- hilfe" für den neuen Mutterpaß
DACHAU. Ein wichtiges Ziel des neuen Mutterpas- ses ist die Motivierung der werdenden Mütter, von den ihnen angebotenen Mög- lichkeiten der ärztlichen Betreuung umfassend Ge- brauch zu machen. Den Schwangeren wird damit eine aktivere Rolle in der Vorsorge eröffnet. Das setzt aber voraus, daß die Schwangeren den Paß ver- stehen können, was wegen seiner medizinischen Fach- sprache nicht ohne weite- res möglich ist.
Hier tun also „Dolmet- scherdienste" not — eine Aufgabe, der sich der Be- rufsverband der Frauenärz- te e. V. mit seinem Informa- tionsblatt angenommen hat. Dieses Blatt soll den Frauen helfen, den Mutter- paß als ihr persönliches Dokument für eine gesun- de Schwangerschaft zu ak- zeptieren. Es soll vor allem auch die Kommunikation zwischen Patientin und Arzt vertiefen helfen. Das Blatt ist beim Berufsver- band der Frauenärzte, Postfach 11 08, 8060 Da- chau, erhältlich. PA
2142 (22) Heft 31/32 vom 1. August 1986 83. Jahrgang Ausgabe A