S C H L U S S P U N K T
[92] Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 27½½½½6. Juli 2001
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erschreckt von horren- den Verlusten am Akti- enmarkt, flüchten sich immer mehr Anleger in ande- re Bereiche des Geldge- schäfts. Dort versprechen sich die Geplagten mehr Ruhe bei angemessener Rendite.Das ist freilich auch eine gute Zeit für Anbieter so ge- nannter Steuersparmodelle.
Dort werden Investoren gerne mit den Attributen Substanz, Wertsteigerung, sicherer Aus- schüttung, Mitgarantie und ähnlichen Hochglanzaussagen angelockt, aber eben auch mit dem Versprechen, keine Kurs- verluste wie am Aktienmarkt zu erleiden.
Beim Immobilienfonds IBV Deutschland III der Bankge- sellschaft Berlin steigt der An- leger in eine Kommanditge- sellschaft ein. Die Haftung ist auf die Einlage begrenzt, es werden Einkünfte aus Vermie- tung und Verpachtung erzielt.
Die Ausschüttung beginnt mit 5,5 Prozent per annum und steigt bis auf 7,5 Prozent an.
Gegen eine Anlage dieser Art ist im Prinzip nichts zu sagen. Allerdings halte ich persönlich die „garantierte Rücknahmeverpflichtung auf Wunsch des Anlegers zu fest- gesetzten Kursen“ steuerlich für nicht ungefährlich. Ähnli- ches gilt auch für das Angebot, dass ein zwischenzeitlicher Anteilsverkauf über einen ei- genen Zweitmarkt der Landes- bank Berlin möglich sei. Nach meinen Erfahrungen funktio- nieren diese Sekundärmärkte einfach nicht oder es werden dermaßen horrend niedrige Preise erzielt, dass sich die Sache nicht mehr rechnet.
Beim so genannten BMW Fonds handelt es sich um ei- nen Immobilienfonds, der in ein neues Objekt für die BMW AG in der Münchner Hufelandstrasse investiert.
Der Prospekt liest sich durchaus ansehnlich. Die An- leger beteiligen sich also an ei- nem Objekt, das die BMW AG für 25 Jahre angemietet hat, die Mieten steigen auto- matisch alle fünf Jahre um sie- ben Prozent. So weit, so gut.
Zeichner müssen sich aber gleichwohl im Klaren sein, dass sie eine unternehmeri- sche Beteiligung eingehen.
Was mir allerdings nicht so gut gefällt, ist das Angebot der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG zum Kauf
von Inhaber-Teilschuldver- schreibungen. Die Anleger können dort also zu einem – optisch – attraktiven Zinssatz von sieben Prozent das Wert- papier mit einer Laufzeit bis 30. November 2005 erwerben.
Die Leipziger präsentieren als Vorteil unter anderem die lukrative Rendite und das feh- lende Kursrisiko. Das mag ja alles stimmen. Allerdings ist nach meinem Gefühl das Unter- nehmen nicht sehr ertragsstark.
Für 1998 betrug das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- tätigkeit minus 4,935 Millionen Mark und in 1999 sogar minus 6,062 Millionen Mark.
Fazit: Das Risiko lauert an vielen Ecken. Wer wirklich in Ruhe sein Geld arbeiten lassen will und dabei keine Lust auf Stress hat, ist gut beraten, ent- weder sein Kapital in Geld- marktfonds zu bunkern oder in börsennotierten Anleihen kurzer Laufzeit zu parken. ✮
Vorsicht, Anlageobjekte
Risiko ist überall
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er willens ist, sich zu verehelichen, möge nachstehendes beach- ten und beherzigen:Gesundheit von Mann und Frau ist ein Grundpfeiler für das Glück in der Ehe. Im ge- sunden Menschen wohnen ge- sunder Sinn, Kraft und Schaf- fensfreude, kurz, alle diejeni- gen Körper- und Geisteskräf- te, die Zufriedenheit im eheli- chen Leben und eine gesunde Nachkommenschaft verbürgen.
Besonders unheilvoll sind für Eltern wie für Kinder die Tuberkulose (Schwind- sucht) sowie die Geschlechts- und Geisteskrankheiten; nicht minder verderblich wirken Trunksucht, Morphium oder Kokainmißbrauch.
Deshalb ist es für jeden, der heiraten will, heilige
Pflicht gegenüber sich selbst, gegenüber seinem künftigen Ehegatten und den erhofften Kindern, daß er sich vorher vergewissert, ob der wichtige Schritt zur Verehelichung mit seinem Gesundheitszustand sich vereinbaren läßt.
Verlobter und Verlobte, je- der von beiden, sollen zu ei- nem Arzt, der ihr Vertrauen genießt, gehen und ihn um sein sachverständiges Urteil bitten.
Frei und offen soll ihm die volle Wahrheit gesagt werden.
Zu Besorgnis liegt kein Grund vor, denn der Arzt muß vol- le Verschwiegenheit wahren, setzt sich sogar strafrechtlicher Verfolgung aus, wenn er diese Pflicht verletzt. Rät der Arzt angesichts des augenblick- lichen Gesundheitszustandes von der Ehe ab, so sollen die
Verlobten auf Vernunft und Gewissen hören und von der Eheschließung bis auf weiteres Abstand nehmen. Viel größer ist der Schmerz und ungleich bitterer ist die Enttäuschung, wenn sie diesem Rat nicht fol- gen, mit seligen Erwartungen in die Ehe eintreten, hinterher aber mit ihren Hoffnungen Schiffbruch leiden. In der Re- gel wird übrigens die ärztliche Untersuchung nur die Bestä- tigung der Heiratsfähigkeit bringen. Schon oft ist die ban- ge Sorge, untauglich für die Ehe zu sein, durch die ärztliche Untersuchung behoben, in vie- len Fällen dem Untersuchten
daneben wertvoller ärztlicher Rat zur Behebung seines der Verehelichung nicht weiter hinderlichen Leidens zuteil ge- worden.
Aber auch wer tatsächlich in einem zur Verheiratung nicht geeigneten Gesundheits- zustand befunden werden soll- te, wird oft genug vom Arzte zugleich erfahren, daß er mit ärztlicher Hilfe seine Gesund- heit wiederzuerlangen vermag.
Er kann dann einige Zeit spä- ter mit gutem Gewissen und mit Aussicht auf wahres Fami- lienglück die Ehe schließen.
Entnommen aus:
Merkblatt für Eheschließende
Keine enttäuschten Hoffnungen
Gesundheitliche Ratschläge für Eheschließende aus den 50er-Jahren
Post Scriptum
Börsebius
Zeichnung: Ralf Brunner