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Archiv "Bundesausschuss: Arzneimittelrichtlinie ergänzt" (08.12.2006)

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A3296 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 49⏐⏐8. Dezember 2006

A K T U E L L

OSTABSCHLAG AUFGEHOBEN

Gleiche Gebühren in Ost und West

Mit Inkrafttreten des Vertragsarzt- rechtsänderungsgesetzes zum 1. Ja- nuar 2007 gehört zugleich der soge- nannte Gebührenabschlag Ost für Ärzte und Psychologische Psycho- therapeuten der Vergangenheit an.

Sie können dann alle Leistungen ihrer Amtlichen Gebührenordnun- gen in den neuen Ländern und Ost- berlin zu 100 Prozent berechnen.

Dies gilt ebenso für Zahnärzte und Hebammen.

Mit der Aufhebung der entspre- chenden Verordnung widersetzt sich der Bundestag Wünschen des Bun-

desrates. Dieser hatte vorgeschlagen, aus Kostengründen die vollständige Aufhebung des Ostabschlags erst für 2010 vorzusehen. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen nun vor- aussichtlich zusätzliche Kosten in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro jährlich, der privaten Krankenversi-

cherung etwa 15 Millio- nen Euro Mehrausgaben.

Die Krankenversicherun- gen werden für freiberuf- lich tätige Hebammen schätzungsweise 3,8 Mil- lionen Euro mehr ausge- ben müssen.

Der Hauptgeschäfts- führer des Bundesverban- des der Freien Berufe, Arno Metzler, lobte den Entschluss, verwies jedoch darauf, dass nach wie vor nicht alle Freiberufler in Ost und West gleiche Honoare erhalten:

„Wir dürfen nicht vergessen, dass Tierärzte und Physiotherapeuten im Osten immer noch von einem Ge- bührenabschlag betroffen sind.“ Rie

NICHTRAUCHERSCHUTZ

Kompromiss voller Widersprüche

Die Einigung von Union und SPD zum besseren Nichtraucherschutz stößt überwiegend auf Kritik. Da- nach soll es künftig ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Ver- kehrsmitteln, in Kindergärten, Schu- len und Krankenhäusern geben. In Restaurants müssen die Bereiche für Raucher durch Türen abgetrennt werden. Auch in Diskotheken soll das Rauchen verboten werden. In Schankgaststätten, also in Bars, Kneipen und Bierzelten, ist das Rau- chen hingegen weiterhin erlaubt.

Die Unterscheidung zwischen Restaurants und Schankgaststätten hält der Präsident der Bundesärzte- kammer, Prof. Dr. med. Jörg-Diet- rich Hoppe, für „widersinnig und gerade im Hinblick auf den Schutz des Personals vor krebserregendem Passivrauch für absolut kontrapro- duktiv“. Man dürfe jetzt nicht auf halbem Weg stehen bleiben. „Die Koalition sollte nicht aus falscher Rücksichtnahme auf die Interessen der Tabakindustrie die Einsicht in die Notwendigkeit eines konse- quenten Rauchverbots verweigern“, forderte Hoppe.

Die Drogenbeauftragte der Bun- desregierung, Sabine Bätzing (SPD), hätte sich eine „klarere, deutlichere Regelung“ gewünscht;

es werde aber „ein mehrheitsfähiger Gesetzentwurf gebraucht“. Die Ge- schäftsführerin des Deutschen Ho- tel- und Gaststättenverbandes, In- grid Hartgies, zeigte sich dagegen erfreut, dass ein Radikalverbot vom

Tisch sei. PB

Ungleichbehand- lung:Im Gegensatz zu Kneipen und Bars darf in Disko- theken künftig nicht mehr geraucht wer- den.

Zahl der Woche

9 280

von 33 570 Bewerbern hat die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen im Wintersemester 2006/2007 zum Medizinstudium zugelassen.

BUNDESAUSSCHUSS

Arzneimittelrichtlinie ergänzt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Arzneimittelricht- linien um zwei Therapiehinweise zu den Wirkstoffen Adalimumab zur Therapie arthritischer Erkrankun- gen und Teriparatid zur Osteoporo- sebehandlung ergänzt. Die Hinwei- se sollen Ärzten eine therapie- und preisgerechte Auswahl der Arznei- mittel ermöglichen. Mit diesem Beschluss nimmt der G-BA seinen gesetzlichen Auftrag (§ 92 Abs. 2 SGB V) zum Hinweis auf wirt- schaftliche Verordnung wieder auf.

Das Bundessozialgericht hatte am 31. Mai entschieden, dass die Arz- neimittel-Richtlinien auch künftig Therapiehinweise für die wirtschaft- liche Verordnung enthalten dürfen.

Damit wurde die Klage eines Phar- maunternehmens gegen die Recht- mäßigkeit eines G-BA-Therapie- hinweises zurückgewiesen.

Künftig sind Arzneimittel mit dem Wirkstoff Carboplatin im Off-Label-Use zur Behandlung des fortgeschrittenen nichtkleinzelligen Bronchialkarzinoms verordnungs- fähig. Einen entsprechenden Be- schluss hat der G-BA ebenfalls ge- fasst. Damit wurde eine Empfeh- lung der Expertengruppe Off-Label im Fachbereich Onkologie umge-

setzt. PB

Foto:Caro Foto:Klaus Rose

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