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Archiv "Steuersparende Kapitalanlagen: Risiken und Möglichkeiten der Absicherung" (28.05.1982)

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Hinweise 'Anregungen

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 21

vom 28. Mai 1982

Steuersparende

Kapitalanlagen: Risiken und Möglichkeiten

der Absicherung

Wie kann sich der Kapitalanleger bei sogenannten Steu- ersparprojekten ge- gen vermeidbare Ri- siken und vor ent- sprechenden Ver-

mögensschäden schützen? Bei wem kann sich der Anle- ger ggf. schadlos halten, wenn den- noch ein Schaden eingetreten ist? Fra- gen dieser Art stel- len sich dem mit die- sen Dingen befaßten anwaltlichen Bera- ter zunehmend. An- gesichts der Viel- zahl der Steuerspar- projekte, die allen Freiberuflern in bunten und prächtig aufgemachten Pro- spekten der Anlage- gesellschaften mehr oder weniger stän- dig auf den Schreib- tisch kommen, ver- mag dies nicht zu verwundern.

Der beste und wirkungs- vollste Schutz des Kapital- anlegers ist immer noch die Vorsicht und die kriti- sche Distanz bei der Prü- fung der Prospektunterla- gen. Obwohl es eigentlich selbstverständlich sein sollte, kann nicht eindring- lich genug darauf hinge- wiesen werden, daß der An- leger zunächst einmal eine gründliche und vollständi- ge Prüfung aller ihm vorge- legten Unterlagen vorneh- men muß. Diese Prüfung sollte nicht — auch nicht aus „Zeitgründen" — allein dem Steuerberater zuge- schoben werden.

In aller Regel tauchen bei dem Studium des Prospek- tes Fragen auf. Diese Fra- gen sollten notiert und zu- nächst mit dem Anlagebe- rater, der die betreffende Kapitalanlage vermitteln will, besprochen und die Antworten festgehalten werden. Damit ist die Grundlage für die weiteren Gespräche mit dem Steuer- berater einerseits und dem Fachanwalt andererseits gelegt, welche das Objekt dann absegnen oder aber aus steuerlichen und/oder rechtlichen Erwägungen verwerfen können.

Rechtliche Aspekte Auf welche rechtlichen Ge- sichtspunkte sollte nun der Anleger eines Steuerspar- projektes seine besondere

Aufmerksamkeit richten?

Wegen der Vielzahl der an- gebotenen Modelle einer- seits und der unterschiedli- chen Vertragsformen ande- rerseits gibt es hierfür kein allgemein gültiges Sche- ma. Die nachfolgend ange- führten Kriterien können jedoch praktisch bei jedem Projekt angelegt werden.

So sollte unbedingt darauf geachtet werden, ob der vorgelegte Angebotspro- spekt durch einen unab- hängigen Wirtschaftsprü- fer auf seine Wahrheit und Vollständigkeit geprüft und das Prüfergebnis schrift- lich festgehalten worden ist. Viele seriöse Anbieter legen heute ihre Prospekte schon freiwillig einem Wirt- schaftsprüfer zur Inhalts- kontrolle vor und lassen sich die Vollständigkeit und Richtigkeit der Pro- spektangaben ausdrück- lich bescheinigen. Ist im konkreten Fall eine Pro- spektprüfung nicht durch- geführt worden, so ist grundsätzlich ein gesun- des Mißtrauen am Platze, ohne daß unbedingt der Schluß gezogen werden müßte, das betreffende Projekt sei nicht seriös. Es gibt jedoch jedes Jahr neue Anbieter auf dem Markt, die auf der Steuersparwelle mitschwimmen (und mit- verdienen) wollen, die oft

nicht ausgereifte, wirt- schaftlich zweifelhafte und steuerlich nicht abgesi- cherte Projekte auflegen.

Die Gefahr, an ein solches Angebot zu geraten, ist unverhältnismäßig hoch, wenn eine Prospektprü- fung fehlt, da diese von An- fängern erfahrungsgemäß nie durchgeführt wird.

Man sollte deshalb kein un- nötiges Risiko eingehen und einer prospektgeprüf- ten Anlage immer den Vor- zug geben. Das ist sicherer und bietet nicht zuletzt auch erweiterte Zugriffs- möglichkeiten für etwaige Schadensersatzansprüche, falls die Sache aus irgend- einem Grunde doch einmal danebengerät.

Sind die aufgegebenen Steuervorteile realistisch?

Des weiteren ist sorgfältig zu prüfen, ob in steuer- rechtlicher Hinsicht eine Anerkennung des angebo- tenen Modells durch das zuständige Finanzamt zu erwarten ist. Die Wahr- scheinlichkeit, daß das konkrete Angebot aner- kannt wird, ist um so grö- ßer, je mehr Erfahrung der Anbieter auf diesem Gebiet bereits besitzt und je mehr Projekte er bereits placiert hat. Ist ein bestimmtes Mo- dell in der Vergangenheit vom Finanzamt bereits oh- ne Einschränkung aner- kannt worden, so kann in der Regel davon ausgegan- gen werden, daß ein Pro- jekt mit dieser steuerrecht- lichen Konzeption auch in Zukunft den Segen des Fi- nanzamtes erhält. Man soll- te deshalb vom Anbieter er- fragen und nachweisen las- sen, welche ähnlichen Pro- jekte dieser bereits mit Er- folg durchgeführt hat. Wer sich einem Anfänger auf diesem Gebiet anvertraut, darf sich nachher nicht wundern, wenn die Rech- nung nicht aufgeht.

Ausgabe A/B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 21 vom 28. Mai 1982 101

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Leserdiensr:

Hinweise • Anregungen WIRTSCHAFT

Man sollte aus diesem Grunde immer eine oder besser noch mehrere Bankauskünfte über den Anbieter einholen und des- sen Bonität und Liquidität sowie auch sein Haftungs- kapital erfragen.

Überhaupt sollte man ver- suchen, alles an Informa- tionen über den Anbieter zu sammeln, dessen man nur habhaft werden kann.

Schließlich geht es regel- mäßig um nicht unerhebli- che Geldbeträge, die ein- gesetzt werden sollen.

Wichtig ist deshalb etwa auch die Frage nach dem bereits angesprochenen Haftungskapital des Anbie- ters, der oftmals eine juri- stische Person mit entspre- chend eingeschränkter Haftung ist.

Ist eine Absicherung gegen Nachforderungen vorgesehen?

Sorgfältig ist zu prüfen, ob die Verträge eine Absiche- rung des Anlegers gegen das Risiko beinhalten, mehrfach zur Kasse gebe- ten zu werden. So besteht immer die Gefahr, daß bei dem vielpraktizierten soge-

Mit fünf Themenkreisen, die nicht nur für Fachleute, sondern auch für private Anleger interessant sein können, wird sich der 2. In- ternationale Investment Congress in München (3.

bis 5. Juni 1982) beschäfti- gen: Einsatz neuer Techno- logien bei der Vermögens- beratung und -anlage; In- ternationale Wirtschafts-, Währungs- und Konjunk- turpolitik; Anlagestrategien und Steuergesetzgebung im In- und Ausland; steuer- begünstigte Kapitalanla- gen und Wechselbezie- hung zwischen Anleger, Berater und Staat.

nannten Bauherrenmodell einzelne Bauherren des Bauvorhabens aus irgend- einem Grunde ausfallen.

Bei entsprechend ungün- stiger Vertragsgestaltung kann der Anleger in diesem Fall von den Bauhandwer- kern für den Gesamtauf- wand in Anspruch genom- men werden, wenn dies auch für den Normalfall von der Rechtsprechung nicht gebilligt wird.

Des weiteren ist nie vorher- zusehen, ob nicht etwa der

Baubetreuer oder der Treu- händer während der Durchführung des Bauvor- habens in Konkurs fällt oder ob der Treuhänder die ihm- anvertrauten Gelder auch zweckentsprechend verwendet.

Hier müssen die Verträge deshalb unbedingt rechtli- che Sicherungen für den Anleger vorsehen. Ob diese Sicherungen im konkreten Fall eingebaut sind, ist für den juristischen Laien oft nur schwer festzustellen.

• Wird fortgesetzt Rechtsanwalt Lothar Spatz Dürener Straße 211-213 5000 Köln 41 (Lindenthal)

Die meisten Themen krei- sen um das Generalthema des Kongresses: Ist das En- de der Inflationsära gekom- men, und wie geht es wei- ter? Auch politische Aspek- te werden behandelt, etwa

„Die Einflüsse der weltpoli- tischen Strömungen auf die internationalen Kapital- märkte. Konsequenzen der Angst" (Heinz Brestel). An- lagestrategien behandeln Philip Clark (L. F. Roth- schild, New York): „Psy- chologie des Reagonomics

— Anlagestrategien in Wachstumsbranchen der neuen Ära" und Roland Leuschel (Lambert, Brüs-

sel): „Wie lange sind Ren- ten noch Trumpf. Timing- Modelle für Ihre Anlage- strategien" sowie Money- Manager Monti Guild (Los Angeles): „Ausverkauf von amerikanischen Aktien".

„Wie reagieren die europä- ischen Börsen bei sinken- der Inflationsrate?" und

„Kurzfristige Geldmarktge- schäfte — Zerobonds, Geld- markt-Terminhandel" so- wie ein Workshop „Robo- ter-Technologien als Kapi- talanlage".

Zum internationalen Immo- bilienmarkt äußern sich G Scharfe (Lehndorff Vermö- gensverwaltung) über Ka- nada, Dr. Trescher und P.

G. Irmer (Herausgeber der USA Immobilienanalyse) über USA sowie M. Schu- macher und G. Kempe über Australien.

In Referaten und in der Plenumsdiskussion über

„Steuerbegünstigte Kapi- talanlagen" treffen sich An- lageschutzvertreter Heinz Gerlach, Branchenvertreter Dr. Quast (Instag) und Friedrich Schröder (Berlin) sowie Dr. Söffing vom Bun- desfinanzhof in München.

Leitmotiv: „Die Zukunft des Bauherrenmodells — Ende oder Beginn?"und „Die Auswirkung der Deflation auf die deutsche Immobi- lienpreisentwicklung".

Schließlich werden Fragen der Auslandsschutzgesetz- gebung, des Bankgeheim- nisses und der Steuerge- setzgebung im In- und Aus- land behandelt.

Bei den 26 Referenten han- delt es sich durchweg um renommierte (und hochdo- tierte) Experten aus Wis- senschaft, Geldwirtschaft und Publizistik. Auch von daher erklärt sich der Teil- nahmepreis von 994 DM (Ermäßigungen für Ehefrau und Gruppen). Ein Pro- spekt kann beim Veranstal- ter IC Investment Congress AG, Kongreß-Büro Mün- chen, Postfach 71 05 50, 8000 München 71, angefor- dert werden. EB

Aus der

pharmazeutischen Industrie

100 Jahre Beiersdorf Das Hamburger Weltunterneh- men Beiersdorf AG, das mit einem Umsatz von 100 Mil- lionen DM zu den führen- den Arzneimittelherstellern der Bundesrepublik zählt, hat anläßlich seines hun- dertjährigen Jubiläums den

„Paul-Beiersdorf-Preis", der mit 15 000 DM dotiert ist und 1983 erstmals für eine kardiologische Arbeit vergeben werden soll, ge- stiftet. Gleichfalls stiftete Beiersdorf den „Paul-Ger- son-Unna-Preis", der an- läßlich der Jahrestagung der Deutschen Dermatolo- gischen Gesellschaft im Oktober 1982 in Wien erst- mals vergeben werden soll.

Beide Preise sollen dazu beitragen, die Forschungs- arbeiten jüngerer Wissen- schaftler zu fördern und auszuzeichnen. KI Nattermann: Erfolgreiches Auslandsgeschäft — Der vorläufige Jahresabschluß 1981 der Nattermann-Grup- pe, Köln, weist gegenüber dem Jahr 1980 ein Plus von 18,5 Prozent aus. Mit 434,5 Millionen DM konsolidier- tem Weltumsatz wurde das Ergebnis des Jahres 1980 um 32,7 Millionen DM über- schritten. Dieses Ergebnis ist fast ausschließlich dem Geschäft im Ausland zu verdanken. Auf dem deut- schen Arzneimittelmarkt ist

— so Nattermann — durch eine restriktive Gesund- heitspolitik Stagnation ein- getreten. So wurden im in- ländischen Markt die Soll- zahlen nur teilweise er- reicht, während der konso- lidierte Auslandsumsatz die Planung um 36,7 Pro- zent überschritt. Der Um- satzzuwachs im Ausland ist insbesondere auf die Ak- quisition von drei US-Phar- mafirmen im vergangenen Jahr zurückzuführen. KI

Kongreß für Kapitalanleger

102 Heft 21 vom 28. Mai 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A/B

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