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Archiv "Risiken und Möglichkeiten von Börsentermingeschäften" (08.02.1990)

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LESERDIENST

Risiken und Möglichkeiten von Börsentermingeschäften

MP'

Neuland für den Kapitalanleger in Deutschland DEUTSCHES

ARZTEBLATT

T

erminkontrakte berech- tigen, Aktien und Roh- stoffe — einschließlich Edelmetalle —, Obligationen, andere Zinspapiere, Aktien- indices sowie ähnliche Fi- nanzinstrumente zu kaufen, ohne sie sofort bezahlen zu müssen. Umgekehrt können terminfähige Gegenstände sofort verkauft werden, ohne daß der Verkäufer die „Wa- re" bereits besitzen muß. Im- mer handeln die Terminkäu- fer und -verkäufer zu einem im voraus festgesetzten Preis per Liefertermin. Bei Ter- mingeschäften können über- durchschnittlich große Ge- winne mit kleinem Einsatz er- zielt werden. Dem steht das Risiko — bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals — gegenüber. Der Umfang der Termingeschäfte hat sich in den letzten zehn Jahren ge- waltig ausgeweitet.

Die Deutschen wieder

„börsenterminfähig"

Vor 58 Jahren — in der großen Krise von 1931 — wur- de der Terminhandel in Deutschland untersagt. Der Gesetzgeber in der Bundesre- publik hat nun mit einer No- velle zum deutschen Börsen- gesetz seit dem 1. August 1989 private deutsche Kapi- talanleger wieder „börsenter- minfähig" gemacht. An ande- ren internationalen Finanz- plätzen sind solche Terminge- schäfte längst gang und gäbe.

Primär dienen Terminge- schäfte der Absicherung von.

Wertpapierdepots sowie an- deren Kassa-Positionen. Aber in der Praxis haben viele Ter- mingeschäfte den Charakter reiner „Spekulationen" ange- nommen, denen keine realen Waren- oder Wertpapierge- schäfte mehr zugrunde lie- gen. Kreditinstitute in der Bundesrepublik haben ihrer

„Privatkundschaft" inzwi- schen Merkblätter über Bör- sentermingeschäfte ins Haus geschickt. Die Banken sind gesetzlich gehalten, ihre Kun- den über die Risiken aufzu- klären. Nach § 53 des revi- dierten Börsengesetzes muß

der Kunde das Merkblatt über die Risiken von Termin- geschäften unterzeichnen.

Die Kundenunterschrift muß erstmals nach einem Jahr wiederholt werden, anschlie- ßend alle drei Jahre. Hier ist also typischer deutscher Per- fektionismus mit im Spiel.

Manche Banken haben mit der Zusendung der Merkblät- ter auch darauf aufmerksam gemacht, daß sie Geschäfte mit verbrieften Optionen (Optionsscheinen) so behan- deln werden, als seien es Ter- mingeschäfte, weil „die wirt- schaftlichen Risiken bei Op- tionsscheinen denen von Bör- sentermingeschäften in man- cherlei Hinsicht ähnlich sein können".

Wer von seinem deut- schen Kreditinstitut kein Merkblatt erhalten hat, wird wohl davon ausgehen müssen, daß ihn die Bank nicht als künftigen Terminhandelskun- den ansieht. Die Banken sind keineswegs verpflichtet, Ter- mingeschäfte mit jedem Bankkunden zu vermitteln.

Es ist zweckmäßig, die Bank nach Gründen zu fragen, war- um sie dem Kunden kein Merkblatt zugesandt hat. Es kann sein, daß sich einzelne Kreditinstitute des Geschäf- tes vorerst überhaupt nicht annehmen wollen, weil sie keine Spezialisten hierfür be- sitzen.

Es ist nicht damit getan, daß sich der Bankkunde das Duplikat des Merkblattes über Risiken von Börsenter- mingeschäften „hinter den Spiegel steckt". Es ist not- wendig, vor Abschluß jedes Geschäftes gründlich Chan- cen und Risiken mit dem Bankspezialisten zu erörtern.

Die Risiken sind vielfach grö- ßer, als der Privatkunde glaubt. Vorsicht der Bank sollte nicht als „Mißtrauen"

gewertet werden. Es ist bes-

ser, zweimal zuzuhören, be- vor man einmal sein Geld ris- kiert.

Die Risiken

AZOMMIZI Verluste aus Terminge- schäften können entstehen, wenn der für ein Options- recht gezahlte Preis zum Teil oder bis zu 100 Prozent verlo- ren ging. Das Risiko kann aber bei bestimmten Termin- geschäften noch über die ge- stellten Sicherheiten (Ein- schüsse) hinausgehen. Ver- mindert werden können die Risiken dadurch, daß die Kontrakte während der Lauf- zeit wieder veräußert werden oder daß „Gegenkontrakte"

abgeschlossen werden. Zu be- denken ist, daß die Forderun- gen aus Termingeschäften in jedem Fall voll einklagbar ge- worden sind. Dabei kann un- ter Umständen auch auf Ver- mögenswerte außerhalb der vorhandenen Wertpapierde- pots und Bankguthaben des Kunden zurückgegriffen wer- den.

Was kann gehandelt werden?

1111....1111111111111111111.11111 In den Banken-Merkblät- tern sind die diversen Han- dels-Möglichkeiten mehr oder weniger verständlich zu- sammengefaßt worden. Wir beschränken uns deshalb auf die wesentlichen Details, die der Terminkunde kennen muß.

Kauf von Optionsrech- ten. Ein Optionsrecht ver- mittelt einen Anspruch auf Lieferung oder Abnahme von Wertpapieren, Devisen, Edelmetallen usw. zu einem vorher festgelegten Preis. Op- tionsrechte können in einem Wertpapier (Optionsschein) verbrieft sein. Sie werden an

den Börsen gehandelt. Man- che Optionsrechte schließen aber die Lieferung des Ver- tragsgegenstandes aus, etwa Optionsrechte auf Indices.

Hier werden nur „Ansprüche auf Geld" gehandelt, nämlich die Differenz zwischen dem Erwerbspreis, der Option und dem Marktpreis bei Aus- übung der Option. Verän- dern sich die Kurse des dem Optionsrecht zugrunde lie- genden Wertes (zum Beispiel einer Aktie, einer bestimmten Menge Gold usw.), kann der Preis einer Option bei Verfall bis auf null sinken. Bei Kurs- verlusten, etwa bei Aktien, kann darauf vertraut werden, daß der Kurs später vielleicht wieder steigt. Die Chancen von Kursschwankungen bei Optionen enden mit der Laufzeit der Option. In der Praxis können sich Terminge- schäfte, die noch 14 Tage vor Fälligkeit bestens liefen, durch jähen Tendenzwechsel an den Börsen bei Auslaufen des Kontraktes in einen To- talverlust verwandeln. Bei Fi- nanzterminkontrakten kön- nen nach Ausübung des Op- tionsrechtes zuweilen noch zusätzliche Risiken eingegan- gen werden, die im einzelnen jeweils mit der Bank genau abzuklären sind. Unter Um- ständen muß sich der Kon- traktbesitzer die zu liefernde Ware „zu jedem Preis" am Markt beschaffen. In Extrem- fällen kann das zum totalen Ruin eines Anlegers führen.

Glücklicherweise sind das heute Ausnahmeerscheinun- gen.

@ Verkauf von Options- rechten und Börsenterminge- schäften mit Erfüllung per Termin. Wer per Termin Kontrakte verkauft, muß zum vereinbarten Preis auf jeden Fall liefern. Die Banken ver- langen zwar gewisse Sicher- heiten (Einschüsse), die aber bei starken Börsenkursbewe- gungen nicht ausreichen kön- nen, um die Risiken zu dek- ken. In diesem Falle müssen Zuschüsse geleistet

werden.

Geschieht dies nicht, werden die Terminkontrakte zwangs- weise verkauft, oft mit emp- findlichen Verlusten für den Dt. Ärztebl. 87, Heft 6, 8. Februar 1990 (73) A-405

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Kontraktinhaber. Zur Abdek- kung von Lieferungsverpflich- tungen werden oft Vermö- genswerte bei der Bank für die Laufzeit von Terminge- schäften gesperrt. Während der Sperrzeit ist das Vermö- gen nicht beweglich, der Sperrbestand kann nicht ver- äußert werden.

Bei Termingeschäften auf Indices werden — wie bereits erwähnt — die Preisdifferen- zen in Geld ausgeglichen.

Auch hier können erhebliche Verluste entstehen. Woher das Geld zur Abdeckung der Verluste kommt, ist den Kon- trahenten gleichgültig. Der Terminkunde muß gegebe- nenfalls mit seinem gesamten Vermögen haften.

Praktische Hinweise Risiken könnten dadurch verhindert werden, daß wäh- rend der Laufzeit eines Ter- mingeschäftes wieder ver- kauft wird oder Gegenge- schäfte abgeschlossen wer- den. Ob dies aber zweckmä- ßig erscheint, wird von den je- weiligen Marktverhältnissen und Vertragsbedingungen ab- hängen, die dem einzelnen Termingeschäft zugrunde lie- gen.

Termingeschäfte können auch mit Krediten finanziert werden. Dann geht der Ter- minkontrakt-Inhaber aber ein.

zusätzliches Risiko ein. Ne- ben dem Verlust aus Termin- und Optionsgeschäften muß der Kredit verzinst und später

zurückgezahlt werden. Es ist deshalb leichtsinnig, in der Hoffnung auf den „großen Gewinn" mit Fremdgeld Ter- minkontrakte zu kaufen.

Viele Termingeschäfte lauten auf fremde Währun- gen. Während der Laufzeit muß also noch ein zusätz- liches Wechselkursrisiko hin- genommen werden, denn die Kurse der Fremdwährungen können sich ja auch alle Tage ändern. Ungünstige Entwick- lungen am Devisenmarkt können also die Verluste noch vergrößern.

Bisher war nur die Rede von den Risiken. Natürlich bieten Termingeschäfte auch recht erhebliche Chancen. In relativ kurzer Zeit kann unter Umständen über Terminkon- trakte wesentlich mehr Geld verdient werden als beim Kauf von „Kassaware", die sofort bezahlt werden muß.

Letztlich werden ja wegen dieser Chancen die Risiken eingegangen.

Beim Abwägen von Chan- cen und Risiken liegt es nahe, den Einsatz von Terminhan- dels-Mitteln bei Privatperso- nen in vertretbarem Umfang zu halten. Die griffige Faust- regel: „Nicht mehr als 5 Pro- zent des vorhandenen Geld- kapitals (Wertpapiere, Bank- guthaben und Termingelder) am Terminmarkt einsetzen."

Würden diese 5 Prozent zu 100 Prozent verlorengehen, so ließe sich dies noch ver- kraften.

Guter Rat ist teuer

11111L 1111111

Der Abschluß von Ter- mingeschäften bedarf im üb- rigen eines sachkundigen Ra- tes. Hier ist zunächst in der Bundesrepublik guter Rat noch etwas teuer. Zwei Gene- rationen lang ist das deutsche Kreditgewerbe dem Termin- markt entwöhnt gewesen.

Erst jetzt ist in Frankfurt die

„Deutsche Termin Börse (DTB)" eröffnet worden, an der dann auf D-Mark Ter- minkontrakte und Optionen gehandelt werden. Viel Er- fahrung mit Termingeschäf- ten haben amerikanische

Brokerfirmen auf dem ameri- kanischen Markt. Gut ausge- bildet sind auch Spezialisten bei zahlreichen Schweizer Kreditinstituten, da die Schweiz kein Terminhandels- verbot in der Nachkriegszeit kannte.

Schlußbemerkungen diiiii111111■1 Empfehlenswert ist es, zu- nächst probeweise mit klei- nem Einsatz zu spielen und dabei Erfahrungen zu sam- meln. Wer gewinnt, sollte aber nicht alle Hemmungen

Hurra und endlich — sie ist installiert, die Deutsche Ter- minbörse (DTB). Seit 26. Ja- nuar können erfahrene Anle- ger — so suggerieren es zumin- dest die dazugehörigen Hoch- glanzprospekte — unglaublich viel Geld mit diesem neuen Finanzinstrumentarium ver- dienen. Daß man dabei auch sein gesamtes Kapital verlie- ren kann, wird zwar auch zu- gestanden, aber mit Hilfe des kompetenten Anlageberaters der Bank müsse es ja dann vielleicht doch nicht dazu kommen.

Wie funktioniert das Gan- ze? Basis der Terminbörse sind 14 große deutsche Stan- dardaktien, darunter zum Beispiel Daimler, Siemens oder Veba. Jetzt kann man

"quasi" Wetten darauf ab- schließen, ob Daimler (aktu- eller Kurs 800 DM) steigen oder fallen wird. Wer an- nimmt, daß Daimler steigt, kauft eine Kaufoption (Call), Basis 800 DM, Laufzeit 14.

Leserservice: Wenn Sie Fragen rund ums Geld ha- ben, können Sie sich gerne an den Autor wenden.

Schreiben Sie bitte an Diplom-Ökonom Reinhold Rombach, Rudolfweg 3, 5000 Köln 50

abstreifen. Die Erfahrung lehrt, daß man neunmal ge- winnen, das Gewonnene aber beim zehnten Mal wieder ver- spielen kann.

Schon immer waren Ter- mingeschäfte risikoreich, heute aber sind sie noch mit einem besonderen „Risikobo- nus" behaftet, durch die un- gewöhnliche Schnelligkeit des Wechsels der Preise und Kur- se im globalisierten Finanz- markt rund um die Uhr und rund um die Welt.

© Fuchsbriefe; Nachdruck mit freundlicher Genehmi- gung

Juni 90 und bezahlt dafür 60 DM. Da eine Option immer Rechte auf 50 Aktien umfaßt, zahlt er dafür insgesamt 3000 DM. Im Juni sind die Daim- ler-Aktien tatsächlich auf 1000 DM gestiegen: jetzt übt der Optionskäufer sein Recht zum Kauf für 800 DM aus und verkauft die soeben bezo- genen Aktien sofort wieder an der Börse für 1000 DM.

Gewinn also 50 x 200 DM oder total 10 000 DM. Steigt die Aktie nicht, ist der Ein- satz futsch.

Wer darauf setzt, daß Daimler fallen wir, kauft eine Verkaufsoption (Put), Basis- preis 800 DM, Laufzeit eben- falls 14. Juni. Damit ist also das Recht verbunden, bis zum Verfallstag der Option Daim- ler-Aktien (die ich noch gar nicht besitze) für 800 DM ver- kaufen zu dürfen. Die Option kostet derzeit 45 DM, dem- nach wieder 50 x 45 = 2250 DM. Der Wunsch wird Rea- lität: Daimler fallen auf 600 DM. Der Optionsinhaber kauft zuerst die Aktien für 600 DM an der Börse und übt dann sein Verkaufsrecht (für 800 DM) aus. Resultat ist die stol- ze Gewinnsumme 50 x 200 = 10 000 DM. Fällt Daimler wi- der Erwarten nicht, ist der Ein- satz zum Teufel.

So einfach geht das, faszi-

Börsebius: Deutsche

Terminbörse wer profitiert?

A-406 (74) Dt. Ärztebl. 87, Heft 6, 8. Februar 1990

Referenzen

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