Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 39⏐⏐28. September 2007 A2613
A K T U E L L
Das Bundesgesundheitsministerium zeigt sich zufrieden mit den Auswir- kungen des Gesetzes zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarver- einbarungen für Ärzte und Zahnärzte.
Wesentliche Ziele konnten erreicht werden, teilte das Ministerium am 19. September in Berlin mit. Dazu gehöre vor allem eine verbesserte Vergütung der Vertragsärzte in den neuen Bundesländern. Zuvor hatte das Bundeskabinett den Entwurf der Bundesregierung zu den Auswirkun- gen des Gesetzes gebilligt.
Dem Bericht der Bundesregie- rung zufolge wird inzwischen der Großteil des Honorars, das an Ärzte und Zahnärzte ausgezahlt wird, von den regionalen Vertragspartnern ver- einbart. Nur noch ein geringer An- teil werde im Rahmen des Fremd- kassenzahlungsausgleichs zwischen
den Kassenärztlichen Vereinigun- gen (KVen) umverteilt. Die Unter- schiede bei den Kopfpauschalen zwischen den Kassenarten hätten sich in den neuen Ländern deutlich verringert. Außerdem habe sich in den Jahren 2000 bis 2004 die Ho- norarsituation der Ärzte in den neu- en Ländern deutlich verbessert.
Das Wohnortprinzip war am 1. Ja- nuar 2002 eingeführt worden. Es sieht vor, dass wie bei den anderen Kassenarten auch für die bundes- weiten Betriebs- und Innungskran- kenkassen regionale Vereinbarun- gen zur ärztlichen Vergütung abge- schlossen werden. Zuvor waren die- se Vereinbarungen von den KVen und den Verbänden der Kranken- kassen am Kassensitz – in der Regel in den alten Bundesländern – ge-
troffen worden. EB
Längst hat man sich daran ge- wöhnt, dass es bei Tchibo nicht mehr nur Kaffee zu kaufen gibt. Der Handelsriese dringt in immer neue Geschäftsfelder vor. Neben Mode, Haushaltwaren und Reisen gehört seit Kurzem auch die Vermittlung ei- ner preiswerten Krankenkasse zum Sortiment. Das ist zwar so ziemlich
das Letzte, was in die Kernkompe- tenz eines Kaffeekonzerns fallen würde. Für die Krankenkasse könne die Kooperation ein interessanter Versuch sein, weitere Kunden in ei- nem preissensiblen Umfeld zu ge- winnen, sagt dagegen der Unter- nehmensberater. Der Preis zählt, und das Beispiel macht Schule.
Inzwischen stehen die ersten Drogeriemarktketten in den Start- löchern, um den 21 000 deutschen Apotheken Konkurrenz zu machen.
In 80 dm-Filialen können Kunden demnächst Medikamente per Ver- sandhandel bestellen und abholen.
Bis zu 40 Prozent Preisersparnis bei nicht verschreibungspflichtigen Präparaten verspricht die kooperie- rende Versandapotheke. Bei ver- schreibungspflichtigen Arzneimitteln winken bescheidenere Rabatte.
Der Vorteil des dm-Vertriebskon- zepts für die Patienten erschließt sich nicht auf Anhieb. Um Arzneimit- tel im Versandhandel zu beziehen, benötigt man keinen Mittelsmann.
Dagegen kommen die Patienten auf dem Weg zur nächsten dm-Filiale in der Regel an zahlreichen Apotheken vorbei. Dort wartet man nicht drei Tage auf seine Bestellung und kann meist auch noch Fragen stellen.
Vorteile versprechen sich die Kon- zerne. Sie spekulieren darauf, dass der Europäische Gerichtshof das Fremdbesitzverbot für Apotheken kippt und damit Kapitalgesellschaf- ten den Weg in den milliarden- schweren Apothekenmarkt ebnet.
RANDNOTIZ
Heike Korzilius
Gesundheit ist Kapital
PRÄVENTIONSGESETZ
Union kritisiert Eckpunkte
Auf heftigen Widerstand der CDU/
CSU-Fraktion sowie der unionsge- führten Bundesländer sind Pläne von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) für ein Präven- tionsgesetz gestoßen. In einer ge- meinsamen Erklärung forderten die Länder, „neue Strukturen auf Bun- desebene auf das Notwendigste zu begrenzen“ und die Kompetenzen der Länder zu stärken.
Im Gegensatz dazu sehen die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgearbeiteten Eckpunkte
für ein Präventionsgesetz die Ein- richtung einer nationalen Präventi- onsstiftung vor. Diese soll von den Sozialversicherungen getragen wer- den und die Gesundheitsvorsorge mit jährlich 350 Millionen Euro fi- nanzieren. Damit orientieren sich die Pläne des BMG an einem Ge- setzentwurf von 2005, den die da- malige rot-grüne Bundesregierung vorgelegt hatte. Das Präventions- gesetz hatte bereits den Bundestag passiert, scheiterte aber am Veto der Unionsländer im Bundesrat.
Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) sagte mit Blick auf die Eckpunkte: „Wir sind gegen eine Stiftungslösung. Es macht keinen Sinn, einfach nur neues Geld einzu- sammeln und es anschließend umzu- verteilen.“ Die baden-württembergi- sche Sozialministerin Monika Stolz forderte, die Finanzmittel bei den Ländern zu bündeln, um deren Kom- petenzen zu stärken. Abgelehnt wird die Stiftung auch von den Spitzenver- bänden der gesetzlichen Krankenver- sicherung. Eine solche Einrichtung schaffe nur zusätzliche Bürokratie.
Auch ließen die Eckpunkte einen Fi- nanzierungsbeitrag des Bundes ver- missen, kritisieren sie. SR
VERTRAGSÄRZTE
Vergütung im Osten hat sich verbessert
Foto:dpa
Je früher, desto besser:
Prävention ist sinnvoll. Strittig ist, ob man da- zu eine natio- nale Präven- tionsstiftung braucht.