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Archiv "HESSEN: „Mobile Krankenpflege“ wird weiter ausgebaut" (15.11.1979)

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„Ich begreife nicht, daß es so schwer ist, die Krankenkosten zu bremsen."

Wolter in „Ersatzkassen-Report"Nr. 8/1979 Die Information:

Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

BADEN-WÜRTTEMBERG

CDU und SPD üben Kritik

Kritik am Entwurf des Kranken- hausfinanzierungsgesetzes des Bundes hat die CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg geübt. Durch eine solche Novellie- rung des Gesetzes würden den Ländern, Kreisen, kommunalen und freien Krankenhausträgern er- hebliche Mehrkosten aufgebürdet und eine Kostendämpfung ledig- lich für den Bund erreicht werden, erklärte der Fraktionsvorsitzende Erwin Teufel.

Eine der gravierenden Schwach- stellen der Novelle sei das immer schwerfälliger werdende Pla- nungsverfahren. Außerdem wür- den die freien Träger bei den Pfle- gesatzvereinbarungen „den Pres- sionen der Krankenkassen ausge- liefert", meinte Teufel. Bei nicht kostendeckender Arbeit müßten sie sogar schließen. Gerade im Krankenhauswesen seien aber der Rationalisierung Grenzen gesetzt.

Weiter will die CDU in Baden- Württemberg, daß der Kranken- haus-Bedarfsplan II nicht „am grü- nen Tisch" des Sozialministeriums erstellt wird. Die Planung müsse durch Gespräche mit Bürgern, Kommunen, Landkreisen, den Trä- gern und Krankenkassen begleitet werden. Teufel forderte genaue Auskünfte, ob insbesondere kon- fessionelle und private Kranken- häuser in Baden-Württemberg ge- fährdet sind.

Kritik am derzeitigen Kranken- haus-System übte auch der SPD- Landesvorsitzende und Fraktions- vorsitzer im baden-württembergi- schen Landtag, Dr. Erhard Eppler.

Eppler meinte: „Die Krankenhäu- ser sind große Reparaturwerkstät- ten. Man sollte jedoch nicht nur reparieren, sondern auch heilen.

In unserem Land sind sogar zu vie- le Betten vorhanden, was daran liegt, daß der Krankenhaus-Be- darfsplan zu spät vorgelegt wurde.

Statt mehr Quantität ist mehr Qua- lität notwendig." dr

HESSEN

„Mobile Krankenpflege"

wird weiter ausgebaut

Für weitere 70 Stationen der „Mo- bilen Krankenpflege" hat die hes- sische Landesregierung im laufen- den Haushaltsjahr 1,2 Millionen DM bereitgestellt, die von Frei- en Wohlfahrtsverbänden, Kirchen oder kommunalen Gebietskörper- schaften für die Investitions- und Personalkosten abgerufen werden können. Nach Mitteilung des So- zialministeriums sind im ersten In- itiativprogramm, das im Mai 1977 anlief, bisher 47 Stationen mit ins- gesamt 6 Millionen DM gefördert worden. Es sei dadurch gelungen, die Entwicklung aufzuhalten, un- ter der die Zahl der herkömmli- chen Gemeindekrankenpflegesta- tionen wegen Überalterung des Pflegepersonals, unzureichender Arbeits- und Lebensbedingungen sowie sozialer Absicherung der Beschäftigten sich fast auf die Hälfte reduzierte.

Nach dem Grundkonzept des So- zialministeriums soll eine mobile Krankenpflegestation aus drei

staatlich geprüften Krankenpfle- gekräften bestehen (Teilzeitbe- schäftigung ist möglich). Der Ein- zugsbereich der Stationen mit je- weils mindestens 10 000 bis höch- stens 50 000 Einwohnern soll sich nach Möglichkeit mit dem Ein- zugsbereich eines oder mehrerer Krankenhäuser decken, an denen die Stationen orientiert sind. Die Stationen erbringen nach ärztli- cher Anordnung krankenpflegeri- sche und medizinische Leistungen vor allem für die nachsorgende pflegerische Betreuung von Pa- tienten, deren Verweildauer im Krankenhaus auf diese Weise ver- kürzt werden kann, ohne daß die niedergelassenen Ärzte zusätzlich belastet werden. Nach Mitteilung des Sozialministeriums sind bei den Verhandlungen über die lang- fristige Finanzierung der Statio- nen große Fortschritte gemacht worden, so daß entsprechende Verträge zwischen den Kranken- kassen und den Trägern der Sta- tionen bereits abschlußreif sind.

Mit diesem zweiten Initiativpro- gramm, das bis Ende 1980 läuft, will die Landesregierung Starthilfe für weitere 70 mobile Krankenpfle- gestationen geben. WZ

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 46 vom 15. November 1979 3019

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