Vorteil der Gemeinschaft hoch spezialisiert und können deshalb nicht zugunsten an- derer Gruppierungen gezielt benachteiligt werden. Dem Marburger Bund sei bei der schwierigen Aufgabe, den ,,Kreis“ zugunsten seiner Mitglieder „zu quadrieren“, der notwendige Erfolg ge- wünscht.
Dr. Elmar Lindhorst,
Alicestraße 29, 63263 Neu-Isenburg
Hausarztpraxis
Zu dem Beitrag „Arbeiten am Limit“ von Martina Merten in Heft 31–32/2004:
Wir sind mit unserem GKV-Umsatz zufrieden
. . . Ich betreibe alleine eine 1 500-Scheine-Praxis mit ho- hem Ausländeranteil mit zwei Vollzeit- und zwei 400-Euro- Kräften. Das auf dem Bild zu
sehende Szenario vor dem Praxistresen aufgrund der Pra- xisgebühr kam lediglich in den ersten Tagen beider vergange- ner Quartale vor, keinesfalls ist es alltäglich.
Geschilderte Zettelwirtschaft am Tresen zeugt von Organi- sationschaos. Es ist z. B. nicht notwendig, die Patienten, die die Praxisgebühr schuldig ge- blieben sind, auf Zetteln zu vermerken: Sie sind alle im Computer erfasst. Vier Arzt- helferinnen haben nicht hinter der Anmeldung hin und her zu laufen. Dahin gehört eine hauptamtliche Verantwortli- che allenfalls mit einer zusätz-
lichen Hilfskraft. Diese Aufga- be wird in unserer Praxis von einer Vollkraft alternierend im wöchentlichen Wechsel bewäl- tigt. Ich frage mich, für welche wichtigen Arztbriefe in einer Hausarztpraxis (keine Fach- arztpraxis!) um 11.30 Uhr – al- so während des Hochbetriebs – eine Arzthelferin abgestellt werden muss und welche dik- tierten Befunde sie in den Pra- xiscomputer eingeben muss.
Meine Empfehlung für die minderbemittelten Chroniker ist nicht Buchführung, die ja meine überwiegend ausländi- schen Patienten überfordern würde, sondern die Verwen- dung eines Schuhkartons, in den alle Quittungen für Ge- sundheitsausgaben hinein- kommen. Das klappt in der Regel mit einigen Ausnahmen.
Erwähnte Differenz von 10 Euro in der Kasse wegen feh- lender Praxisgebühr kommt bei uns auch gelegentlich vor.
Aber da die Arzthelferinnen für diese Diffe- renz keine Ver- antwortung tragen müssen (die Differenz zwischen EDV- Bestand und Quartalsab- rechnung der KV betragen manchmal mehrere Tau- send Euro), ist diese Aufgabe bei uns in zwei bis drei Minu- ten erledigt, und es macht den Arzthelferinnen sogar Spaß, ihre kaufmännischen Qualitäten zu testen.
Wegen des hohen Ausländer- anteils beträgt mein PKV-Pati- entenumsatz unter 5 % der Gesamteinnahmen. Wir sind dennoch mit unserem jährli- chen GKV-Umsatz über 250 000 Euro zufrieden, kön- nen damit auch sehr gut leben.
Das Märchen, dass GKV-Pati- enten durch die Privatversi- cherten subventioniert wer- den, ist hiermit widerlegt.
Nur dem letzten Satz in Ihrem Artikel würde ich voll und ganz zustimmen: „Es gibt kei- nen anderen Beruf, der nach
16 Jahren (ich bin seit 1988 niedergelassen) so abwechs- lungsreich ist“, auch wenn der Preis für diese Abwechslung immer höher wird (seit GMG vielleicht auch nicht mehr).
Dr. med. Dr. rer. nat. Attila Talas, Lohausener Straße 11, 30853 Hannover- Langenhagen
Besteuerung
Zu der geplanten Besteuerung der Versorgungsbezüge:
Wer ist noch betroffen?
Die Teilnehmer der Versor- gungsanstalt Tübingen haben jahrzehntelang ihre Beiträge aus vorher versteuerten Ein- nahmen aufgebracht. In mei- nem Falle 25 Jahre als Selbst- ständiger. Das von mir bezo- gene Ruhegeld wird mit 27 % des so genannten „Ertrags- teils“ besteuert. Die Bundes- regierung bereitet ein Gesetz vor – oder hat es schon erlas- sen –, nach welchem die Ver- sorgungsbezüge ab 1. Januar 2005 mit versteuert werden sollen. Zum Ausgleich haben die noch arbeitenden Kollegen
die Möglichkeit, ihre Vorsorge- aufwendungen in gewisser Höhe von der Steuer abzuset- zen. Wir Rentner haben diese Möglichkeit nicht. Also wer- den wir über den „Ertragsteil“
hinaus mit 23 % unserer Ver- sorgungsbezüge zum zweiten Mal – also doppelt – besteuert.
Meines Erachtens ist das ver- fassungswidrig. Meine Rück- frage bei der Versorgungsan- stalt Tübingen ergab, dass sei- tens der Anstalt eine Verfas- sungsklage nicht beabsichtigt ist und dieser auch nicht be- kannt ist, dass betroffene Ärz- te eine solche erwägen. Das wundert mich sehr, denn sogar der „Reichsbund“ – bestimmt kein Wortführer der Selbst- ständigen – erwägt eine Klage wegen der Doppelbesteue- rung.
Meine Frage ist, ob ich nur ein marginaler Fall bin oder auch andere Kollegen davon betrof- fen sind. Gedenken diese und die Vorstände der Versor- gungsanstalten etwas gegen die verfassungswidrige Dop- pelbesteuerung zu unterneh- men?
Dr. Joachim Lemmerhirt, Dierlingstraße 3, 87629 Füssen
A
A2320 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 34–3523. August 2004
B R I E F E
Foto:privat
Bundeswehr
Zu dem Beitrag „Der Rotstift droht den kleineren Kliniken“ von Petra Spielberg in Heft 25/2004:
Sparvorschläge
Da zeichnet sich ab, was un- vermeidlich ist: auch der Sa- nitätsdienst muss sparen. Da begibt sich der Minister in Berlin lieber auch gleich in die Charité als in das eigene Krankenhaus.
Dieses „große Haus“ ist seit Jahren teure Baustelle mit ho- hem Investitionsbedarf und Planungsunsicherheit in ungünstiger Lage in unmittel- barer Nachbarschaft zu Cha- rité und Virchowklinikum.
Ähnliches gilt auch für Ham- burg, das vom Ruhm der Uro- logie und Dermatologie zehrt, infrastrukturell aber marode ist (keine Zweibettzimmer).
Und in Ulm hat die medizini- sche Fakultät dem Haus fast
alle universitären Kliniken entzogen. Leipzig dagegen ist ein Neubau.
Die Schließung „kleiner Häu- ser“ bedeutet eine unersetzba- re Verringerung klinischer Ausbildungsstätten und -kapa- zitäten für Sanitätsoffiziere.
Die Wege der Soldaten zu
„ihren“ Fachärzten werden noch länger. Am meisten ließe sich sparen, wenn Bundes- wehrärzte in erster Linie am Patienten tätig wären. Dazu könnte man den Sanitäts- dienst mit der sog. Streitkräf- tebasis verschmelzen und auf eine eigene Führungsstruktur verzichten. Zusätzlich kann man den klinischen Bereich des Sanitätsdienstes an einen zivilen Krankenhausträger ab- geben, bei diesem in gewissem Umfang Ärzte für Einsätze vorhalten und Behandlungs- kapazität in einem bestimm- ten Bettenumfang einkaufen.
Hans Martin Wollenberg, Monopolstraße 26, 12109 Berlin