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Archiv "Akute Epiglottitis bei Kindern: Probleme der Früherkennung und Therapie" (09.12.1983)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

Heft 49 vom 9. Dezember 1983

Spektrum der Woche Aufsätze •Notizen

Qualitätssicherung

eine originäre ärztliche Aufgabe

Franz F. Stobrawa

Wie die Qualität des Ge- sundheitswesens und die Qualität ärztlicher Handlung sicherzustellen ist, beschäf- tigt allenthalben Gremien der ärztlichen Organisatio- nen. Man erkennt, daß Qua- litätssicherung von jeher zum Arbeitsfeld der ärzt- lichen Organisationen ge- hört. Der Deutsche Ärztetag 1983 hat das Thema aufge- griffen und eine Entschlie- ßung gefaßt. Bundesärzte- kammer und Landesärzte- kammern unterstützen zu- sätzliche Aktivitäten und In- itiativen, die der Verbesse- rung der Qualität der medi- zinischen Versorgung die- nen. Der Anstoß zu Maßnah- men der Qualitätssicherung muß allerdings von den me-

dizinisch-wissenschaft- lichen Fachgesellschaften ausgehen. Die Zusammen- arbeit mit den ärztlichen Standesorganisationen ist zweite Stufe der Entwick- lung, nämlich dann, wenn es um die Umsetzung wissen- schaftlicher Erkenntnisse in Berufsrecht und ärztliche Berufsausübung geht. Die Qualitätssicherung kann nur dann sinnvoll sein und ihre Zielsetzung erreichen, wenn sie in ärztlicher Hand bleibt, frei von exogenen und sach- fremden Einflüssen').

Der in der aktuellen gesundheits- politischen Diskussion verwandte Begriff „Qualitätssicherung" ist vielschichtig und schillernd und nicht präzise abgrenzbar. Insofern muß begrifflich unterschieden werden zwischen der Qualität ärztlichen Handelns, der Qualität der gesundheitlichen Versorgung und der Qualität des Gesundheits- wesens. Die Begriffinhalte sind zwar unterschiedlich, aber eng miteinander verflochten.

Ein umfassendes, objektives Maß für die Qualität des Ergebnisses hingegen, das am Behandlungs- ergebnis zu messen wäre, gibt es dabei heute ebensowenig wie ei- ne zuverlässige und praktikable definitorische Abgrenzung des- sen, was „Gesundheit" ist.

Die ärztliche Tätigkeit ist in eine besondere Verantwortung gebun- den. Sie wird geprägt durch 1> die Situation des kranken Men- schen,

> den hohen Stand von medizini- scher Wissenschaft und For- schung,

> das differenzierte System der gesundheitlichen Versorgung.

Dies erfordert die ständige.Bereit- schaft des Arztes, selber die Qua-

1) Nach einem Vortrag bei der Arbeitsgruppe

„Qualitätssicherung" der Deutschen Ge- sellschaft für Medizinische Dokumentation, Informatik und Statistik e. V. (GMDS) anläß- lich ihrer Jahrestagung am 28. September 1983 in Heidelberg

lität seines beruflichen Handelns ständig zu überprüfen, zu sichern und damit einen umfassenden Beitrag für eine hochwertige ge- sundheitliche Versorgung im Ge- sundheitswesen zu leisten.

Das ärztliche Handeln hat wesent- lichen Anteil an der Qualität der gesundheitlichen Versorgung. Es hat einen zentralen Stellenwert für die Beurteilung des gesamten Gesundheitswesens. Grundlage der Qualität der medizinischen Versorgung ist vor allem eine um- fassende Qualifikation des Arztes.

Diese umfaßt seine Aus- und Wei- terbildung, seine Verpflichtung, sich ständig fortzubilden, sowie die Verpflichtung, bei seiner Be- rufsausübung ethische Normen zu beachten: Deshalb müssen Anamnese, Diagnose, Therapie und Nachsorge ständig selbstkri- tisch kontrolliert werden.

Eigenverantwortung für die Quali- tät seines Handelns und indivi- duelle Fortbildungsverpflichtung sind somit untrennbare und im- manente Bestandteile der Berufs- ausübung des Arztes und damit Grundlage aller Bemühungen um die Erhaltung der Qualität der ge- sundheitlichen Versorgung des Patienten.

Position

der ärztlichen Selbstverwaltung bei der Qualitätssicherung An der schematischen Darstel- lung der „Qualitätssicherung im Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 49 vom 9. Dezember 1983 73

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Qualitätssicherung

Rahmen der Arzt-Patienten-Be- ziehung" läßt sich die Rolle der ärztlichen Selbstverwaltung, der Bundesärztekammer und der Lan- desärztekammern, auf dem Ge- biet der Qualitätssicherung de- monstrieren. Beide haben einen Auftrag, Berufsausbildung und Berufsausübung des Arztes zu überwachen und qualitativ zu ver- bessern.

Die Abbildung zeigt die beiden Blöcke „Arzt" und „Patient", Ba- sis und Gegenstand der Betrach- tung der Qualitätssicherung ärzt- lichen Handelns. Hier zeigt sich deutlich die gravierende gegen- seitige Abhängigkeit voneinander und der sich daraus ergebende Grad von Vertrauen und Verant- wortlichkeit. Eine Banalität zwar, aber man muß sich dies ver- deutlichen, um die Ansatzmög- lichkeiten für die Qualifikation ärztlicher Tätigkeit zu identifizie- ren.

1. Strukturqualität') bezieht sich vor allem auf die Aus-, Weiter- und

Fortbildung des Arztes. Dies ist in der Abbildung umschrieben mit

„spezifische Qualifikation des Arztes": Der Arzt erhält durch die in der Approbationsordnung gere- gelte Ausbildung die Grundlage für seine Berufstätigkeit. Die Wei- terbildung regelt die spezifische Wissensvermittlung auf dem von ihm gewählten Spezialgebiet oder in der Allgemeinmedizin. In der Fortbildung wird der Arzt auf dem Stand der Wissenschaft gehalten.

Er ertastet jeweils die Grenzen und Möglichkeiten seiner Qualifi- kation.

Die Rolle der ärztlichen Selbstver- waltung — Bundesärztekammer wie Landesärztekammern — in die- sem Konzert der Bemühungen um diese spezifische Qualität des Arztes ist Grundlage der Arbeit in diesen ärztlichen Organisationen seit ihrem Bestehen. Man kann sich darauf beschränken hinzu- weisen, daß die Bundesärztekam- mer die Bundesregierung beim Erlaß der Ausbildungsordnung für Ärzte, der Approbationsordnung,

berät, spezifisches Sachwissen, Sachkunde einfließen läßt, Fehl- entwicklungen kritisiert und an dem schwierigen und zum Teil auch recht schwerfälligen Prozeß der Umsetzung dieser Erkenntnis- se konstruktiv mitarbeitet.

Das Weiterbildungsrecht hinge- gen basiert auf Landesgesetz. Im Rahmen der „konkurrierenden"

Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern haben die Landes- ärztekammern und die Bundes- ärztekammer entscheidende Auf- gaben zu erfüllen. Sie legen die einzelnen Qualifikationsvoraus- setzungen fest, die dem Arzt auf- erlegen, einen fachspezifischen Weiterbildungsgang mit Inhalten zu füllen.

Dies ist Aufgabe der Landesärzte- kammern wie auch der Bundes- ärztekammer, die in den entspre- chenden Beratungsgremien, in Ausschüssen und Ständigen Kon- ferenzen, hier für Abstimmung, Ausfüllung und hohen Standard Sorge tragen. Die Zusammenar- beit mit den wissenschaftlich-me- dizinischen Fachgesellschaften und den ärztlichen Berufsverbän- den gehört dazu. Sie werden je- weils zu ganz spezifischen und fachberührenden Fragen bera- tend gehört. Auf den Deutschen Ärztetagen wird über die Inhalte der Weiterbildungsordnung bera- ten und Beschluß gefaßt mit dem Ziel, vereinheitlichte Regelungen für das Recht des Berufsstandes vorzulegen.

Die Fortbildung ist seit jeher eines der wichtigen und ganz vorrangi- gen Aufgaben der ärztlichen Selbstverwaltung. Die grundle-

2) Verfasser lehnt sich bei der Einteilung in Struktur-, Prozeß- und Ergebnisqualität an die Differenzierung von Donabedian an, der in „Evaluation the Quality of Medical Gare", Milbank Mem. F. Q. 44,1966, S. 166-203, un- ter Strukturqualität versteht: Qualifikation des Arztes und des sonstigen Personals, or- ganisatorische, finanzielle und ausrü- stungsmäßige Bedingungen, sonstige Res- sourcen; unter Prozeßqualität alle Aktivitä- ten der diagnostischen und therapeuti- schen Versorgung, die Art-of-Gare; unter Ergebnisqualität den Output aller Bemü- hungen: Ist der Patient gesund oder krank oder tot?

gende Bedeutung der Fortbildung liegt in der kontinuierlichen und lebenslang begleitenden Auffri- schung des-ärztlichen und medizi- nischen Wissens, der ärztlichen Verhaltensweisen, der Fähigkeit des Arztes, seine Grenzen und seine Wissenslücken zu erken- nen. Hierzu gehört auch die Wis- sensvermittlung neuer medizini- scher Methoden in Diagnostik und Therapie. Die individuelle Fortbil- dungsverpflichtung des Arztes ist von so eminenter Wichtigkeit, daß sie Eingang in das Berufsrecht ge- funden hat.

Es ist dies auch ein wichtiges Merkmal der Qualitätssicherung, wenn im § 7 der „Musterberufs- ordnung für die deutschen Ärzte"

festgestellt wird, daß der Arzt ver- pflichtet ist, sich ständig beruflich fortzubilden und sich dabei über die für seine Berufsausübung je- weils geltenden Bestimmungen zu unterrichten. Die Weiterbil- dungsordnung wie auch die ärzt- liche Berufsordnung enthalten so- mit spezifische Merkmale der Qualitätssicherung, der Struktur- qualität. Qualifikation, Qualität und Sicherung der Qualität sind sich berührende Begriffe.

Variable Ressourcen

Die Aufgaben und Arbeit der Qua- litätssicherungsgremien der Bun- desärztekammer erstrecken sich darüber hinaus auch auf die „va- riablen Ressourcen". Hier haben die ärztlichen Organisationen Vor- stellungen zur Qualität medizini- scher Geräte entwickelt. Ferner sind organisatorische Regelun- gen zur Wirtschaftlichkeit be- kannt, Anforderungen an das Per- sonal, an die Ausgestaltung von Berufsbildern usw. sind darüber hinaus noch zu erwähnen.

2. Der zweite Komplex, die Pro- zeßqualität, umfaßt das eigent- liche Leistungsspektrum des Arz- tes bei unmittelbarem Patienten- kontakt. Es ist dies Anamnese, Diagnose mit Statusbetrachtung und Prognose, die daraus abzulei- 74 Heft 49 vom 9. Dezember 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A

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spez.

Qualifikation des Arztes (Aus-, Weiter- und Fortbildung)

variable Ressourcen (Hilfsmittel)

Krankheit

Empfindungen

Symptome

Erwartung

Bedürfnis

ARZT

2. Diagnose (Stat./M.3n.

3. Therapie (Plan/Maf3n.

PATIENT

Vertrauenskapital (freie Arztwahl, ärztl. Renommee, Vertrauen u. s. f.)

Leistungsspektrum des Arztes (ärztl. Handlung)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Darstellung: Ansätze zur Qualitätssicherung im Rahmen der Arzt-Patient-Beziehung

tenden Maßnahmen und letztlich die Therapie mit Therapieplanung und Therapiemaßnahmen. In die- sem Bereich entwickeln sich neue und intensive Berührungspunkte zu den wissenschaftlich-medizini- schen Fachgesellschaften. Erste bewährte Ansätze gab es dazu be- reits im Laborbereich. Vor zehn Jahren ist der Bundesärztekam-

mer hierfür die „Richtlinienkom- petenz" eingeräumt worden. Sie hat daher dafür Sorge zu tragen, daß die Qualitätssicherung im dia- gnostischen Bereich (Labor) ge- währleistet ist, übrigens in enger, ständiger Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Klinische Chemie — der zuständi- gen wissenschaftlichen Fachge- sellschaft — und dem zuständigen ärztlichen Berufsverband.

3. Mit der Ergebnisqualität als dem wohl schwierigsten Kapitel in der Qualitätssicherung befassen sich die Ärztekammern seit etwa 1975 in institutionalisierter Form nur indirekt und im Ansatz. So sind es Gutachter- und Schlich- tungsstellen, die sich mit ärzt- lichen „Kunstfehlern" und ihren Ursachen auseinandersetzen.

Neue Organisationsformen Es gibt auch Ansätze, Organisa- tionsformen aus der jüngsten Ver- gangenheit — und dies ist sympto- matisch —, die sich differenziert mit Fragen der Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung, speziell des ärztlichen Handelns befassen. So bestehen bei der Bundesärztekammer seit einiger Zeit Beratungsgremien, der Aus- schuß und die Ständige Konfe- renz „Qualitätssicherung der ärzt- lichen Berufsausübung" mit den Arbeitskreisen „Labormedizin",

„Meßtechnik und Gerätesicher- heit" und dem Arbeitskreis „Qua- litätssicherung ärztlicher Tätig- keit". Diese Gremien sind Ergeb- nis eines langwierigen Entwick- lungsprozesses, der bei der

„Deutschen Akademie der Fach- ärzte" einsetzte und nunmehr in diese spezifischen Arbeitskreise mündete. Gerade die jüngste Ver- gangenheit hat gezeigt, daß die Landesärztekammern in der be- sonderen Organisationsform (der Ständigen Konferenz) in die Ar- beit der Gremien der Bundesärz- tekammer einzubinden sind. Die- ses ist damit begründet, daß Qua-

litätssicherungsprogramme und -modelle, wenn sie das Stadium des noch recht unverbindlichen Projekts verlassen und in die Rou- tineanwendung gelangen, der Un- terstützung auf regionaler Ebene bedürfen, der Koordination und Kooperation zwischen Landesärz- tekammern, regionalen Kranken- hausgesellschaften und Kassen- ärztlichen Vereinigungen der Län- der (Rechenzentren!).

Und die Entwicklung geht weiter:

Man wird sicherlich in der näch- sten Zeit mit weiteren organisato- rischen Veränderungen konfron- tiert werden, die stets Symptome für einen Wachstums- oder Verän- derungsprozeß sind. Es ist zum Beispiel denkbar, daß die jetzt sehr weit gespreizte, insbesonde- re sich auf den Laborsektor er-.

streckende Organisationsstruktur der Arbeitskreise bei der Bundes- ärztekammer schrumpfen wird.

Das heute auch noch aktuelle Thema „Meßsicherheit" oder

„Medizinische Geräte" wird si- cherlich dann anders behandelt, wenn deren gesetzliche Grundla- gen, wie die Novelle zum Eichge- setz oder die Vorlage zu einer Ausgabe A DEUTSCHES ARZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 49 vom 9. Dezember 1983 75

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Führt Fortschritt zur Apparatemedizin?

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UNFÄHIG? Es ist bekannt, t Arbeitsunfähigkeit im Sinne der gesetzli-

Das Thema „Krankschreiben" ist zur Zeit hochaktuell. Daher greift die

neueste Ausgabe der Informa- tionsreihe „Arzt und Patient im Gespräch" dieses Thema auf.

WANN IST MAN ARBEITS-

wann eine

chen Krankenversic besteht. este . Häufig wird jedoch übersehen, wel- che Verantwortung und Verpflichtung auch auf seiten des Patienten lie- gen. WELCHE FOLGEN HAT DAS KRANKSCHREIBEN? Eine Arbeits- unfähigkeitsbescheinigung hat neben ihrer medizinischen Bedeutung natür- lich auch beachtliche wirtschaftliche Auswirkungen. So leisteten die Arbeit- geber 1982 DM 37,3 Milliarden Ent- geltfortzahlung im Krankheitsfall.

Zudem zahlten die gesetzlichen Krankenkassen den Pflichtver- sicherten DM 5,9 Milliarden Kran- kengeld. „ARBEITSUNFÄHIG" JE NACH KONJUNKTUR? Es stimmt

tatsächlich: In wirtschaftlich guten Zeiten sind mehr Versicherte arbeits- unfähig als in mageren Jahren. Im

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ItE PATIENTEN!

fee Boomjahr 1973 waren z. B. 5,9% arbeitsunfähig, 1982

(* A dagegen 4,7 %, was einen Tiefstand seit Jahrzehn-

49) ten bedeutet. Ist es nun die Angst vor dem Verlust des Arbeits-

4GA,

grAde

Nee

2 J)

L.

plattes oder die geringere Belastung

in Zeiten des Arbeitsmangels?

Ich bitte um kostenlose Zusendung der Informationsbro- schüre „Was bedeutet Krankschreiben?" mit einem Ruf- steller fürs Wartezimmer.

Ich bitte um regelmäßige Zusendung der Informations- reihe „Arzt und Patient im Gespräch".

Vorname/Name Straße

PLZ/ Ort

Nordmark-Werke GmbH, VI/PM, Postfach 1244,

2082

Uetersen 1

DAB

(6)

Spektrum der Woche Aufsätze Notizen Qualitätssicherung

Rechtsverordnung zur Sicherheit medizinischer Geräte, zu einem befriedigenden Abschluß gekom- men sind. Aber man wird auch er- kennen müssen, daß sich die Ar- beit des zuständigen Arbeitskrei- ses („Qualität ärztlicher Tätig- keit") in erster Linie der „Prozeß- qualität" zuwendet und somit ihm neue Entwicklungen und neue Ar- beitsfelder zuwachsen, die beson- dere Organisationsstrukturen und Gremien verlangen. So steht eine Intensivierung der Arbeit an Pro- blemen der Röntgenologie an.

Dies trifft auch für die Chirurgie zu, mit den verschiedenen Sub- spezialitäten.

Eine flexible Gestaltung der Orga- nisationsformen ist besonders wichtig. Denn Qualitätssicherung ist nicht Selbstzweck, kein erstarr- ter, sondern ein dynamischer Pro- zeß. Er bedarf jeweils des Neu- überdenkens, der Rückkopplung, sicherlich auch bedingt durch die hohe Zunahme medizinischen Wissens und Könnens.

Auf die Bedeutung der Qualitätssi- cherung in der ärztlichen Berufs- ausübung haben die Deutschen Ärztetage stets nachdrücklich hin- gewiesen. So ist das sog. „Blaue Papier" von 1980 zu nennen. Der Deutsche Ärztetag 1983 hat dazu eine wichtige Entschließung ge- faßt:

„Auf der Grundlage der Beschlüs- se der Gesundheits- und sozialpo- litischen Vorstellungen der deut- schen Ärzteschaft vom Mai 1980 und anknüpfend an die Vorarbei- ten in den Gremien der ärztlichen Organisationen wie Bundesärzte- kammer, Landesärztekammern, Kassenärztliche Bundesvereini- gung und Kassenärztliche Verei- nigungen, den wissenschaftlichen Fachgesellschaften und ärzt- lichen Berufsverbänden hält der 86. Deutsche Ärztetag folgende Maßnahmen zur Förderung der Qualitätssicherung für erforder- lich:

1. Die verstärkte Motivierung und Betonung des Qualitätssiche-

rungsbewußtseins bei der ärzt- lichen Berufsausübung,

2. die Förderung der Qualitätssi- cherung in der Aus-, Weiter- und Fortbildung des Arztes,

3. die innerärztliche Koordination der Maßnahmen zur Qualitäts- sicherung unter Mitarbeit der

Wissenschaftlich-Medizinischen Fachgesellschaften und der ärzt- lichen Berufsverbände,

4. den Ausbau arbeitsfähiger Or- ganisationsstrukturen der Ärzte- kammern und der Kassenärzt- lichen Vereinigungen unter Mit- wirkung der Träger der ärztlichen stationären Versorgung,

5. die Kooperation und Abstim- mung von Maßnahmen zur Quali- tätssicherung zwischen Ärzte- schaft und Trägern der gesund- heitlichen Versorgung und sozia- len Sicherung."

Umfrage zur Qualitätssicherung Die Notwendigkeit der Zusam- menarbeit mit den medizinisch- wissenschaftlichen Fachgesell- schaften in allen Fragen der Quali- tätssicherung ist vom Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) als vorrangig erkannt worden. Er hat deshalb eine Umfrage über Qualitätssicherungsaktivitäten als eine erste Bestandsaufnahme bei den Fachgesellschaften und ärzt- lichen Berufsverbänden unter- stützt.

Anhand eines detaillierten Frage- bogens hat die BÄK insgesamt 55 wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaften und 19 ärzt- liche Berufsverbände befragt. We- sentliche Erfahrungen mit und um die Qualitätssicherung sind damit der Bundesärztekammer übermit- telt worden. Darüber hinaus ist die Umfrage der Bundesärztekammer auch an die sieben Gutachter- und Schlichtungsstellen der Lan- desärztekammern gesandt wor- den.

Von den 55 angeschriebenen wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften haben 38 ge-

antwortet, Fehlanzeige bei 2 der Angeschriebenen. Angemahnt worden sind 17 Fachgesellschaf- ten; die Schreiben sind bisher oh- ne Resonanz geblieben.

Von den 19 ärztlichen Berufsver- bänden haben 14 geantwortet, 5 wurden angemahnt; eine Antwort steht noch aus.

Von den 7 Gutachter- und Schlich- tungskommissionen haben 4 ge- antwortet.

Der verwandte Fragebogen er- fragte neben allgemeinen Daten Anschrift und Name der Qualitäts- sicherungsbeauftragten der ein- zelnen Fachgesellschaften, auch nach der Institutionalisierung ge- sonderter Arbeitsgremien. Ferner wird nach dem Stand von beson- deren Qualitätssicherungsaktivi- täten gefragt, der Art der vorgese- henen, geplanten oder bereits eingeleiteten Qualitätssiche- rungsaktivitäten (unterschieden in spezielle Erhebungsstudien, Ver- fahren, ferner in Regelungen oder

Richtlinien, Informationen bei Veranstaltungen, Herausgabe von Publikationen, Informationen usw.).

Schließlich wurde dann um eine Aufzählung der geplanten oder bereits realisierten Qualitätssi- cherungsaktivitäten gebeten. Da- nach wurde nach dem Anwen- dungsbereich, dem Fachgebiet, regional/überregional und den beteiligten Personen gefragt. Fra- gen zur Finanzierung wurden ge- stellt, deren Beantwortung ist al- lerdings nur sehr zögerlich vorge- nommen worden.

Es bleibt festzuhalten: Das Ergeb- nis der Umfrage stimmt optimi- stisch, nicht nur wegen der hohen Rücklaufquote, sondern zeitigt auch Ergebnisse, die das zuneh- mende Bewußtsein für qualitätssi- chernde Maßnahmen bei ärzt- lichen Fachgesellschaften und Berufsverbänden belegen. In die- sem Zusammenhang sind Nega- tiv-Aussagen der Fachgesellschaf- ten, die Fehlanzeige oder gar kei- 78 Heft 49 vom 9. Dezember 1983 80 Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A

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Schnupfenpatienten

haben jetzt die Nase voll: Leicht wird die

Rhinitis zur

Sinusitis.

WbmciI®

Stark gegen Schnupfen. Mild für die Nase.

Zusammensetzung: Dosierspray für Kinder und Säuglinge, Dosierspray, Nasentropfen, Nasen-Gel, Dosier-Gel: 1 g Gel bzw. 1 g Lösung (= ca. 1 ml = ca. 20 Tropfen) enthält 0,25 mg Dimetindenmaleat, 2,50 mg Phenylephrin. Indikationen: Zur symptomatischen Behandlung bei Rhinitis, Rhinitis allergica und Heuschnupfen ; Rhinitis vasomotoria; Begleitsinusitis. Kontraindikationen: Rhinitis sicca. Eine mögliche systemische Wirkung ist zu beachten. Bei Kleinkindern und Säuglingen vorsichtig dosieren.

Nebenwirkungen: Eine reaktive Hyperämie ist nicht auszuschließen, wurde aber bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht beobachtet. In seltenen Fällen kann es, bei besonders empfindlichen Patienten, in der Nase zu einem leichten Brennen kommen.

Dosierung: Dosierspray: Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren je nach Bedarf 3- bis 4mal täglich 1 x in beide Nasenlöcher sprühen. Nasen-Gel/Dosier-Gel: Erwachsene und Kinder ab 3 Jahren je nach Bedarf 3- bis 4mal täglich möglichst tief in beide Nasenlöcher geben. Dosierspray für Kinder und Säuglinge/Nasentropfen: Säug- lingen und Kindern bis zu 6 Jahren je nach Bedarf 3- bis 4mal täglich je 1 bis 2 Sprühstöße bzw. 1 bis 2 Tropfen in beide Nasenlöcher geben. Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren je nach Bedarf 3- bis 4mal täglich je 3 bis 4 Tropfen in beide Nasenlöcher träufeln. Handelsformen und Preise: Dosierspray für Kinder und Säuglinge/Dosierspray:

Sprayflasche zu 10 ml DM 7,-, Nasen-Gel/Dosier-Gel: Tube zu 12 g DM 6,20, Flasche zu

10 g DM 7,-, Nasentropfen: Pipettenflasche zu 15 ml DM 6,20, Anstaltspackungen. Zyma GmbH München

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.Spektrum der Woche Aufsätze · Notizen Qualitätssicherung

ne Aktivitäten signalisiert haben, von besonderem Interesse. Dies mag daran liegen, daß in relativ neuen Gebieten ein verbales Pro- blembewußtsein noch nicht be- steht, andere sind, wie zum Bei- spiel die Psychiatrie, dem Quali- tätssicherungsgedanken kaum zugänglich.

Hier müßte eine detaillierte und direkte Befragung einsetzen. Die Positionen der Fachgesellschaf- ten hierzu sind zum Teil bekannt und auf Veranstaltungen der Ar- beitsgemeinschaft wissenschaft- licher, medizinischer Fachgesell- schaften wiederholt prononciert artikuliert worden. Hier wird es zu- künftig für die Qualitätssiche- rungsgremien der Bundesärzte- kammer besondere Ansätze der anregenden Zusammenarbeit ge- ben.

Überhaupt bilden die Ergebnisse der zitierten Umfrage die Grundla- ge für die Weiterarbeit an Maß- nahmen zur Qualitätssicherung in den hierfür vorgesehenen Gre- mien der Bundesärztekammer.

Man wird sich im einzelnen auf Grund der gewonnenen Informa- tionen Fachgebieten in der Medi- zin zuwenden; die dort exempl ifi- zierten Probleme der Qual itätssi- cherung ansprechen und im Rah- men der Diskussion mit medizi- nisch-wissenschaftlichen Fachge- sellschaften und Berufsverbän- den zu tragfähigen Lösungen im Sinne einer funktionstüchtigen Qualitätssicherung gelangen. So sollen demnächst auch das Pro- blem Radiologie fachübergrei- fend diskutiert werden und auch bereits vorliegende Ergebnisse berücksichtigt werden (z. B. Feld- studie in Bayern).

Ein Blick auf die lnstitutionalisie- rung des Qualitätssicherungsge- dankens bei wissenschaftlich-me- dizinischen Fachgesellschaften zeigt, daß man bei den wissen- schaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbänden auf diesem Wege der Bewußtseinsbildung der Notwendigkeit der Qualitätssi-

cherung kommt.

schrittweise näher

._ Bei 14 Fachgesellschaften und 10 Berufsverbänden sind Quali- tätssicherungsbeauftragte oder Kommissionen berufen bezie- hungsweise institutionalisiert worden. Dies begrüßt die Bundes- ärztekammer, da damit Gewähr dafür geboten wird, daß Ansätze zur Qualitätssicherung bei Fach- gesellschaften gepflegt werden und damit die notwendige koope- rative Zusammenarbeit mit den ärztlichen Standesorganisationen fortgesetzt werden kann.

Die Ärzteschaft hat die Notwen- digkeit für eine Intensivierung der Qualitätssicherung medizinischer Leistungen erkannt. Sie reagiert damit auf ein gewisses Mißtrauen, auf eine Änderung der Wertvor- stellungen ärztlicher Behandlung und medizinischer Leistungen in der Bevölkerung. Die Ärzteschaft trägt aber auch dem enormen Fortschritt in der Medizintechnik und der dynamischen Entwick- lung des medizinischen Wissens Rechnung. Sie reagiert sicherlich auch auf die Spezialisierungsten- denzen und die dadurch bekannte durchaus nicht nur positive Ent- wicklung. Die Ärzteschaft weiß, daß das Vertrauen in die Medizin erhalten werden muß. Die Siche- rung der Qualität ihrer Leistungs- fähigkeit ist ein wichtiger Weg in die richtige Richtung. Dies tan- giert allerdings die kritische Ko- stenentwicklung in der gesetzli- chen Krankenversicherung. Die Qualität der medizinischen Ver- sorgung sollte aber nicht den

Wirtschaftlichkeitsbemühungen entgegenstehen, im Gegenteil, sie sollte vielmehr dazu beitragen, im Rahmen des Machbaren Ko- sten zu senken.

Allerdings: Gute Qualität hat auch in der Medizin ihren Preis.

Anschrift des Verfassers:

Dipi.-Volkswirt Franz F. Stobrawa Bundesärztekammer

Haedenkampstraße 5 5000 Köln 41 (Lindenthal)

THEMEN DER ZEIT

Gewerbesteuer für Freie Berufe?

Ein Danaer-Geschenk!

Entschieden haben der Bundes- verband der Freien Berufe (BFB) und die Organisationen der Ärzte- schaft die Absichten der SPD- Bundestagsfraktion anläßlich ei- nes Meinungsaustausches im Bundeshaus (am 9. November) zu- rückgewiesen, künftig auch grö- ßere Betriebe der Selbständigen und Freien Berufe der Gewerbe- steuerpflicht zu unterwerfen. Die Zielsetzung des von der SPD-Bun- destagsfraktion am 26. Oktober 1983 eingebrachten Initiativge- setzentwurfs "über Sofortmaß- nahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen (GSVG)" ist ebenso durchsichtig wie in ihrer ideolog isch-o rd nu ngspo I itischen Stoßrichtung entlarvend: Nur weil Ebbe in den Etats der öffentlichen Hand herrscht, sollen neue Lük- kenbüßer ausgemacht und selb- ständig Berufstätige als "willfähri-

ge" Steuerbüßer eingespannt

werden. Nur um die Löcher not-

dürftig zu stopfen? (vgl. DEUT- SCHES ÄRZTEBLATT, Heft 46/1983, Leitartikel).

BFB-Präsident Dr. med. Ralf Schlögell, Köln, erinnerte an die Zusage des damaligen Bundes- kanzlers, Helmut Schmidt, und des ehemaligen finanzpolitischen Obmanns der SPD-Bundestags- fraktion, Horst Gobrecht, Harn-

burg, die Spekulationen über Fra-

gen der Gewerbesteuerpflicht auch für Freie Berufe in das Reich der Phantasie verwiesen. Ein sol- ches Ansinnen sei sowohl aus steuersystematischen Gesichts- punkten als auch dem Sinn und Wesen der Freien Berufe diame- tral widersprechend, hieß es noch vor zwei Jahren aus dem Munde prominenter SPD-Politiker. Man muß sich jetzt fragen, was solche Beteuerungen und Versprechun- gen eigentlich noch wert sind, wenn sie jetzt für null und nichtig erklärt werden, nur weil die Ge- meindefinanzen dringend sanie- rungsbedürftig sind. C>

80 Heft 49 vom 9. Dezember 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A

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Spektrum der Woche Aufsätze -Notizen Freie Berufe

Es ist schon fast zynisch, wenn der stellvertretende Fraktionsvor- sitzende und finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestags- fraktion, Dr. Hans Apel, MdB aus

Hamburg, zum besten gibt, die Probleme innerhalb der Ärzte- schaft seien derzeit so groß, daß sie gar nicht größer werden könn- ten! Also noch ein Paket drauf?

Auf diesen groben Klotz setzten die Sprecher der Freien Berufe und der Ärzteschaft sachliche Ar- gumente: Die Angehörigen der

Freien Berufe und damit auch die Ärzte sind keine Gewerbetreiben- den und mit Händlern vergleich- bar, sondern sie sind eben — wie vom Gesetzgeber beispielsweise in der Bundesärzteordnung ein- deutig festgelegt — der Natur nach ein freier Beruf. Dies ist denn auch in vielen Gesetzen des Bun- des und der Länder und auch in der Rechtsprechung anerkannt und festgeschrieben worden.

Die Bonner Politiker — auch die der Opposition — müssen sich beim Wort nehmen lassen, die die Gewerbesteuer als wettbewerbs- verzerrendes, wachstumsbrem- sendes Element eigentlich ganz abschaffen wollten. Nun kann doch dieser Absicht nicht mit ei- ner Ausdehnung oder der Erfin- dung einer Sondersteuer für Selb- ständige („Wertschöpfungssteu- er") Rechnung getragen werden.

Zudem steht die SPD-Initiative diametral im Widerspruch mit Be- kundungen, das Vertrauen auch der Selbständigen wiedergewin- nen zu wollen.

Wie rigide und restriktiv der SPD- In itiativgesetzentwurf ist, zeigen Schätzungen des Bundesfinanz- ministeriums noch aus der sozial- liberalen Ära: Würde die Gewer- besteuerpflicht ä la SPD Wirklich- keit werden — nämlich wenn der Selbständige mehr als einen gleichqualifizierten Kollegen be- schäftigt oder ein Betriebsvermö- gen von mehr als 80 000 DM inve- stiert hat —, würde rund ein Drittel aller rund 330 000 selbständigen Freiberufler gewerbesteuerpflich-

tig. Jeder Freiberufler würde zu- sätzlich mit durchschnittlich 8000 bis 10 000 DM jährlich belastet werden.

Die SPD erwartet von den „Groß- betrieben der Selbständigen" ein Gewerbesteueraufkommen von jährlich einer Milliarde DM — und infolge des Wegfalls des Freibe- rufler-Freibetrages — ein zusätz- liches Einkommensteueraufkom- men von 50 Millionen DM.

Aber in dieser Rechnung der SPD- Pläneschmiede ist ein gravieren- der Haken, der die Rechnung nicht aufgehen läßt: Da die Ge- werbesteuer als Betriebsausgabe im Rahmen der Einkommen- steuerklärung geltend gemacht werden kann und insofern Ausfäl- le bei der Einkommensteuer in Höhe von 350 Millionen DM erwar- tet werden, würde sich für ca.

110 000 selbständige Freiberufler eine zusätzliche Steuerbelastung von jährlich 700 bis 800 Millionen DM ergeben.

Es ist evident, daß gerade diejeni- gen durch eine zusätzliche steu- erliche Schröpfung bestraft wür- den, die einen wesentlichen Bei- trag zur Wirtschaftsbelebung und zur Versorgung im ebenso expan- siven wie hochsensiblen Dienst- leistungssektor leisten. Es ist schon eine Vermessenheit bis Un- verfrorenheit zu behaupten, die freiberuflichen Existenzen könn- ten auch diese Zubuße „verkraf- ten". Die Gewerbesteuer für Freie Berufe wäre nichts weiter als eine Sonder- und Zusatzsteuer für Selbständige, die diejenigen be- straft, die sich existentiell selb- ständig machen wollen und zu- sätzliche Arbeitsplätze schaffen.

BFB-Präsident Dr. Schlögell wies die SPD-Initiative kompromißlos als „ordnungspolitisch verfehlt"

ab. Die Negativpunkte dieses Da- naer-Geschenks:

1. Der Gesetzentwurf ist leistungs- feindlich, da er denjenigen, der um ein hohes Niveau seines Lei- stungsstandards ständig bemüht ist und bleibt, bestraft.

2. Damit ist der Gesetzentwurf gleichzeitig qualitätsfeindlich; er ordnet der Öffnung von neuen Fi- nanzquellen für die Gemeinden das Recht des Bürgers auf hohe Qualität von ihm freigewählter freiberuflicher Leistung unter.

3. Der Gesetzentwurf ist investi- tionsfeindlich, da Investitionsfreu- digkeit nach seinen Vorschriften zur steuerrechtlichen Bestrafung führt. Bei dem Einfluß der Investi- tionstätigkeit auf die derzeitige Wirtschaftslage ist eine solche In- vestitionsfeindlichkeit, die sich di- rekt gegen die Integration und An- wendung moderner Technik rich- ten muß, unverständlich.

4. Der Gesetzentwurf ist innova- tionsfeindlich. Angesichts der In- novationsfähigkeit in den Freien Berufen, die von maßgeblichen Sprkhern fast aller politischen Gruppierungen in der Vergangen- heit hervorgehoben wurde, muß diese Wirkung der Bestimmungen des Gesetzentwurfs befremden.

5. Der Gesetzentwurf muß sich überdies rationalisierungsfeind- lich auswirken. Dies ist um so be- dauerlicher, als gerade die Ange- hörigen der Freien Berufe in vie- len Bereichen und auf vielen Ge- bieten Pioniere des technischen Fortschritts und der Rationalisie- rung waren und sind.

6. Der SPD-Gesetzentwurf ist auch arbeits- und ausbildungs- platzfeindlich. Insbesondere wür- den die Bemühungen der Freien Berufe, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, durch die Zusatzkosten einer Gewerbesteu- er konterkariert. Auch würde der Generationenkonflikt dadurch verschärft, daß Arbeitsplätze für die nachrückende Generation ge- fährdet würden.

Auch Gesetzesinitiativen, die die Aus- und Weiterbildungssituation bei den Heilberufen (Ärzten) zu verbessern beabsichtigen, wür- den gleichfalls konterkariert. (No- vellierung der Approbationsord- nung). Harald Clade Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 49 vom 9. Dezember 1983 83

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen THEMEN DER ZEIT

Es ist sicherlich ein Lichtblick für alle Mitarbeiter des Instituts für Arzneimittel, daß sie nun in einem wohlgelungenen Gebäude, das in vielerlei Hinsicht den alten „Bend- lerblock" kontrastiert, tätig wer- den können. Es ist zu hoffen, daß der Wechsel aus dem miesen Am- biente von einst auch Auswirkun- gen auf die Atmosphäre der Arbeit haben wird.

Anderer Unmut steht aber ins Haus: der Personalrat hat mit der ÖTV die Öffentlichkeit wissen las- sen, daß die im Neubau beschäf- tigten Mitarbeiter schon lange nicht mehr dafür ausreichen, das anfallende Arbeitspensum zu be- wältigen. Wer die Rede des ver- antwortlichen Ministers mit Auf- merksamkeit verfolgt hat, dem blieb der Vorschlag, in vorsichti- gen Nebensätzen verkleidet, zur Lösung des Problems nicht ver- borgen: die durch die Haushaltssi- tuation unausweichliche Linear- verringerung des Personalstan- des wird nicht zwingend für alle Bereiche vorgeschrieben. Damit hat der Amtspräsident den Schwarzen Peter, denn im Klar- text bedeutet diese sibyllinische Formulierung nichts weiter als die Umschichtung von Personalstel- len zwischen den Bereichen des Amtes. War es etwa etwas wie „Di- plomatie", als der Minister mit ernsten Worten die Industrie zur

beschleunigten Abwicklung der Nachregistrierungspflicht der nach altem Recht zugelassenen Arzneimittel aufforderte? Warum das noch einige Zeit auf sich war- ten läßt, kann nämlich leicht nach- vollzogen werden: bis 1990 hat der Gesetzgeber die Übergangs- frist bemessen. Es wäre ein Ver- stoß gegen den gesunden Men- schenverstand eines Kaufmanns, wenn er diese Frist nicht nutzen wollte. Den Mitarbeitern im Amt kann der Alptraum der befürchte- ten Arbeitsflut in den letzten Jah- ren vor Ablauf der Frist unschwer genommen werden: ein guter Teil der Roten Liste wird zur Nachregi- strierung gar nicht mehr vorge- legt, nämlich der, für den sich heute schon absehen läßt, daß nach der üblichen Handhabung des Registrierungsverfahrens mit Schwierigkeiten oder gar einer Ablehnung zu rechnen ist.

Nur wenige der Festredner haben davon Gebrauch gemacht, was derartige Anlässe üblicherweise zulassen, nämlich die kritische Vernunft dafür zu nutzen, einer größeren und vor allem der politi- schen Öffentlichkeit wissen- schaftliche Sachverhalte ver- ständlich zu erläutern. Immerhin steht die Weiterentwicklung des Arzneimittelgesetzes an, und ich halte es für vermessen, der Öf- fentlichkeit einreden zu wollen,

das Gesetz sei in sich heute schon perfekt. Schon der Überblick über die ursprünglich geplanten Fest- reden und das dann tatsächlich offerierte endgültige Programm geben eine Fülle von Bezugs- punkten für Nachdenklichkeiten.

Beispielsweise darüber, daß im Gesetz Ziele verankert sind, deren Bewältigung auch heute noch wissenschaftlich kontrovers dis- kutiert wird. So wird sich der Chronist darauf beschränken, nur die strittig gebliebenen Themen kurz anzureißen.

Ethik und Arzneimittelforschung — das ist ein sehr anspruchsvolles Thema, das ohne weiteres in ei- nem Seminar über zwei Semester behandelt werden könnte: Ich würde allerdings vorschlagen, da- bei zunächst einmal die „Berufs- ethiker" vor den Türen, zu lassen und erst einmal einen Konsens der betroffenen Wissenschaftler herbeizuführen. Man wird dann alsbald feststellen, daß man zur Diskussion der Beziehungen zwi- schen Arzneimittelforschung und Ethik nicht ohne die Formulierung bestimmter Rahmenbedingungen auskommt. Darunter ist sicherlich der Aufopferungsanspruch des Menschen an das Tier zu beden- ken, der im übrigen auch in Ge- setzen und Verordnungen zur Si- cherstellung der Arzneimittelwir- kungen und -unbedenklichkeit seinen Niederschlag gefunden hat. Damit dies nicht ausufert, ste- hen dem die gesetzlichen Aufla- gen des Tierschutzes gegenüber.

Die Empfindungen eines weiten Bereiches der Öffentlichkeit sind hier eindeutig hierarchisch geord- net: einige Menschen geraten erst in Wut, wenn eine Katze, ein Hund oder ein Pferd in die Untersu- chungen mit einbezogen werden;

andere orientieren sich an Albert Schweitzer und seiner Formulie- rung von der Ehrfurcht vor dem Leben, die unweigerlich zu einer Gleichrangigkeit allen Lebens auf dieser Erde führt.

Ich will jetzt nicht vom Thema ab- schweifen und darauf verweisen,

Arzneimittel: Strittige Fragen in Forschung und Amtspraxis

Wolfgang Forth

Betrachtungen nach der Einweihung des neuen Arzneimittelinsti- tuts des Bundesgesundheitsamtes. Mit festlicher Begehung des neuen Instituts bzw. einer Festveranstaltung im „Internationalen Congress-Centrum" in Berlin wurde kürzlich in Anwesenheit des zuständigen Ministers für Jugend, Familie und Gesundheit, Hei- ner Geißler, das Arzneimittelinstitut des Bundesgesundheitsam- tes eingeweiht. Die Festreden gaben Anlaß zu einigen Nachdenk- lichkeiten.

84 Heft 49 vom 9. Dezember 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Arzneimittelinstitut

daß auch der distelköpfende Kna- be, den Goethe verherrlicht hat, unter diesem Aspekt zu den Sün- dern zu rechnen ist; übrigens ein Aspekt, der wohl erst mit der Sen- sibilität nachzuvollziehen ist, die einem mit wachsendem Alter zu- fällt. Daß sich der Mensch das Pflanzenreich in den kultivierten Zonen dieser Erde total unterwor- fen hat, wird oft elegant überse- hen. Ich kann mir allerdings nicht verkneifen, auf einen spektakulä- ren Zwischenfall in England zu verweisen, der verdeutlicht, wo- hin die Verirrung der Betrachtung von der Gleichrangigkeit allen Le- bens auf dieser Welt führen kann.

Bei dem Versuch der Rettung ei- nes Hundes vor dem Blanken Hans an der Küste von Cornwall sind im Frühjahr dieses Jahres drei Menschen zu Tode gekom- men; die Nachricht, die ich gele- sen habe, machte den feinen Un- terschied: ein Polizist und zwei Zeugen des Unglücks.

Es war dann auch die Rede davon, daß auch bei Tierexperimenten der zu erwartende Erkenntnisge- winn gegen den Einsatz von Le- ben abgeschätzt werden muß.

Dies ließe sich damit abtun, daß es eigentlich eine Selbstverständ- lichkeit ist; nur: wie sicher kann man sein, daß das Experiment von heute sich unter den Aspekten von morgen nicht als Irrtum er- weist? Manchmal entpuppt sich umgekehrt ein Experiment als richtungweisender Fortschritt, der aber erst sehr viel später in seiner Bedeutung eingeschätzt werden kann.

Zu den Rahmenbedingungen, die geklärt werden müssen, gehört auch das Forschungsziel. Es mag dem einen oder anderen Wissen- schaftler nicht einleuchten, es ist aber ein Fortschritt, wenn ein Arz- neimittel durch die Anstrengung einer Konkurrenzunternehmung billiger auf den Markt kommt als bisher. Dies läßt sich nicht einfach mit der „me too-Problematik" ab- tun. Wenn für ein derartiges Prä- parat eine Bioverfügbarkeitsstu- die durchgeführt wird, dann ist

dies selbstverständlich nicht mit der ethischen Überlegung irgend- eines Fortschritts der Arzneimit- telforschung, was immer darunter zu verstehen sei, zu motivieren.

Es gehört aber unweigerlich in das System des Fortschritts der Gestaltung unserer Medizinalver- sorgung, daß Arzneimittel billiger gemacht werden. Konkurrenz ge- hört allemal mit zu den Grundbe- standteilen der Marktwirtschaft.

Auch die LD 50 stand wieder zur Debatte. Die Zukunftsvision, die entworfen wurde, geht davon aus, daß wir ganz ohne diesen Begriff auskommen werden. Dabei ist es nicht kontrovers, daß sich die D 50 nicht an der Letalität, sondern an irgendeiner erfaßbaren uner- wünschten Wirkung bemessen läßt. Ob dadurch weniger Tiere geopfert werden? Diese Frage muß allemal dem Kundigen entge- gengehalten werden, der die ho- hen Ansprüche an die Auswahl der Tiere für toxikologische Un- tersuchungen kennt. Ich will in diesem Zusammenhang nicht die alten Argumente aufgreifen, die wiederholt ausgetauscht wurden, daß wir nicht so ohne weiteres auf das bisher erarbeitete Vorwissen, beispielsweise die Einordnung von giftigen Stoffen als starke oder weniger starke Gifte, selbst- verständlich bei vielen Tierspe- zies untersucht, ersatzlos verzich- ten können.

Wirksamkeit

und Unbedenklichkeit von Arzneistoffen

Mit ähnlichen Problemen wurde das Auditorium anläßlich der Be- handlung des Wirkungsnachwei- ses von Arzneistoffen konfron- tiert. Es ist keine Frage, daß nicht alle mit der Problematik Vertrau- ten wüßten, wie der Wirkungs- nachweis erbracht werden kann.

Ebenfalls ähnlich ist die Proble- matik bei den Strategien der Er- fassung unerwünschter Wirkun- gen, die in das Gesetz hineinge- schrieben wurden, noch ehe sich Juristen und Wissenschaftler dar- über verständigen konnten, wie eigentlich eine derartige Aufgabe

bewältigt werden kann. Wenn es nur um die wissenschaftliche Da- tenerfassung geht, ist die Antwort schnell gegeben: prospektiv, kon- trolliert und nach Zustimmung.

Wozu stimmt der Patient dabei eigentlich zu? Gar zu einem verschleierten Aufopferungsan- spruch der Mehrheit an die, die gerade vom Pech verfolgt, krank sind und behandelt werden müs- sen; gewissermaßen zu einer Art Generationenvertrag der Leiden- den mit den Nachfahren, die ge- sünder sein wollen?

Die Probleme des Datenschutzes wurden dabei überhaupt nicht an- gesprochen, und doch stehen sie gerade vorab jedem Versuch, ein wie auch immer geartetes Regi- ster anzulegen, von vornherein entgegen. „Datenschutz" steht, nebenbei bemerkt, für das, was wir früher den Vertrauensschutz des Patienten durch den Arzt ge- nannt haben. In der Abwägung der Rechtsgüter, die gegeneinan- der zur Debatte stehen, wird es, wie ich es empfinde, zu der opti- mierten prospektiven Studie so schnell nicht kommen, es sei denn, Politiker und Parlamente lassen sich durch das Trommel- feuer der Informationsinteressen- ten, das allenthalben entfacht worden ist, zu einer Korrektur der bestehenden gesetzlichen Vor- schriften verleiten. Übrigens ist die Präponderanz des Heilungs- auftrages, und damit nach meiner Meinung auch implizit des Ver- trauensschutzes durch den Arzt, in Abwägung gegenüber dem ebenfalls berechtigten For- schungsauftrag zur Optimierung der Therapie kranker Menschen durch den Weltärztebund schon in der Akte von Helsinki eindeutig festgelegt und erst jüngst in Vene- dig (siehe DEUTSCHES ÄRZTE- BLATT Heft 45/1983) durch eine Entschließung bekräftigt worden.

Anschrift des Verfassers:

Prof. Dr. med. Wolfgang Forth Institut für Pharmakologie und Toxikologie

Nußbaumstraße 26 8000 München 2

Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 49 vom 9. Dezember 1983 87

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