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Archiv "Psychotherapie: Probleme mit der ärztlichen Selbstverwaltung" (26.09.2003)

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EuGH-Urteil

Zum Bild im Beitrag „Für die Ärzte ändert sich zunächst wenig“ von Dr.

jur. Jörg Laber in Heft 36/2003:

Klinikhygiene vergessen

Na, na, und das haben wir doch mal gelernt: Das Doku- mentationssystem gehört nicht

aufs Krankenbett – zumal wenn drei junge Kollegen da- neben stehen, deren Hände nach Halt suchen.

Was wieder beweist, wie wich- tig die Einhaltung der höchst- zulässigen Arbeitszeit und der vorgeschriebenen Ruhezeiten ist, weil man sonst selbst das kleine Einmaleins der Klinik- hygiene vergisst.

Martin Priwitzer,

Herderstraße 17, 70193 Stuttgart

Privatliquidation

Zu dem Beitrag „Neuer Abrechnungs- service“ in Heft 26/2003:

Zerrüttetes Verhältnis

. . . Vergessen scheinen die grundlegenden Meinungsver- schiedenheiten über Abrech- nungsfragen zwischen Ärzte- schaft, vertreten durch den Gebührenordnungsausschuss der BÄK, und den privaten Krankenversicherern, die in den letzten Jahren zunehmend eine einheitliche Interpretati- on der ärztlichen Gebühren- ordnung verhinderten. Erin- nert sei nur beispielhaft an die Auseinandersetzungen um den § 6 a GOÄ (15 % Minde- rung ambulanter Leistungen bei stationären Patienten), die nur durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ent- schieden wurden. Auch die an- dauernden Streitigkeiten über

die Paragraphen vier (Ziellei- stungsprinzip) und sechs (ana- loge Bewertung) beschäftigen auf absehbare Zeit weiter die Gerichte. Vor allem die unbe- stritten notwendige Weiterent- wicklung der GOÄ im Bereich der operativen Fächer und im Bereich neuer innovativer Techniken scheitert nicht zu- letzt an der rigiden Haltung

des Verbandes der Privaten Kranken- versicherungen (PKV). Wenn selbst der Vorsit- zende des Ge- bührenordnungs- ausschusses der BÄK, Dr. Möhrle, in einem offenen Brief die Haltung der PKV beklagt, zeigt dies nur, wie zerrüttet zurzeit das Verhältnis zwischen PKV und Ärzteschaft ist.

Angesichts dieser Situation ist es fatal, den Abrechnungsser- vice Medcom der PKV im Ärzteblatt zu bewerben. Wie zu lesen, „garantiert die Med- com, dass die Abrechnungsre- geln der GOÄ strikt eingehal- ten werden“. Als wäre die GOÄ eine eindeutige Rechts- vorschrift ohne Mängel. Wenn dies so wäre, müssten nicht die Gerichte regelmäßig zu Ausle- gungsfragen der GOÄ Stel- lung nehmen, und der Ge- bührenordnungsausschuss der BÄK wäre überflüssig. Also kann dies doch nur bedeuten, dass die PKV auf diesem We- ge versucht, ihre eigene Inter- pretation der ärztlichen Gebührenordnung ohne Pro- bleme durchzusetzen. Fraglos ein gutes Geschäft für die im Verband der PKV zusammen- geschlossenen privaten Kran- kenversicherer, die eigene Rechnungsprüfer und Bera- tungsärzte einsparen, da ja be- reits durch die Medcom diese Aufgabe erledigt wird. Stritti- ge Fragen, abweichende Inter- pretationen, die Weiterent- wicklung der GOÄ und mit- hin eine angemessene Vergü- tung ärztlicher Leistungen wären dem Gutdünken der PKV überlassen. Der Arzt, der diesen Service in An- spruch nimmt, verzichtet da- mit bereits a priori auf die

Durchsetzung seiner mögli- cherweise berechtigten An- sprüche. Bezeichnenderweise wird Dr. jur. Uleer als Ge- schäftsführer der Dachgesell- schaft der Medcom genannt.

Ist doch Dr. Uleer, Autor ei- nes eigenen GOÄ-Kommen- tars und bekannt für seine ri- gide Interpretation der GOÄ, im Dienste der PKV.

Dr. med. Klaus-Joachim Schilling, Institut für medizinisches

Abrechnungsmanagement, Maximiliankorso 64, 13465 Berlin

Kopfpauschalen

Zu den von einzelnen Krankenkassen gezahlten „Kopfpauschalen“:

Zahlen sprechen lassen

. . . Diese lächerlichen Kopf- pauschalen gehören an die Öf- fentlichkeit getragen. Der Ver- sicherte hat ein Recht darauf zu erfahren, was seiner Kran- kenkasse die Arbeit seiner Ärzte und deren Personal wert ist, ebenso wie er das Recht hat, Quittungen über unsere Leistungen mit floaten- den (!) Euro-Beträgen zu er- halten: „Für die bei Ihnen durchgeführte Behandlung werde ich als Arzt 52 Euro er-

halten, vielleicht aber auch nur 42 Euro. Bitte fragen Sie in drei Monaten noch einmal nach.“

Anstatt mit magentafarbenen Heftpflastern eine zweifelhaf- te Imagekampagne zu starten, sollten unsere KVen bzw. de- ren Dachorganisation die ver- sicherten Bürger in diesem Land darüber aufklären, wie wenig deren Krankenkassen an uns überweisen, und dass für diesen Betrag nicht einmal ein Albert Schweitzer in Lam- barene hätte wirken können, von uns aber erwartet wird, dafür eine Hochleistungs- rund-um-die-Uhr-Versorgung zu erbringen.

Ich appelliere an unsere Funk- tionäre. Geht an die Öffent- lichkeit und lasst Zahlen spre- chen. Nehmt Euch ein Beispiel an den Landwirten: Da haben wir einmal einen Supersom- mer und schon wird über Ein- kommenseinbußen geklagt.

Prompt gibt es staatliche Hil- fen. Und das nach nur einem Sommer. In unseren Geldbör- sen herrscht seit nun mehr als zehn Jahren Trockenheit! Es reicht! Ihr Vertreter da oben, vertretet endlich unsere Inter- essen!

Dr. med. Joachim Seuser, Im Bruch 14, 56567 Neuwied

A

A2500 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 3926. September 2003

B R I E F E

Foto:Caro/Teich

Psychotherapie

Zu dem Leserbrief „Ärztliche Selbst- verwaltung wird von Ärzten be- stimmt“ von Dr. med. Ronny Niklas in Heft 33/2003:

Probleme mit der ärzt- lichen Selbstverwaltung

Als Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie hatten wir große Probleme, weniger mit den Psychologen als mit den Organen der ärztlichen Selbstverwaltung: Als näm- lich die Mehrzahl der KVen im Gefolge des Psychothera- peutengesetzes und des BSG-Urteils, das die un- glückselige „90-Prozent- Regelung“ begründete, dazu übergingen, uns für psycho- therapeutische Sitzungen mit einem Satz abzuspeisen, der

unter dem der Psychologen lag. Bei doppelt so langen Ausbildungszeiten, erheblich höheren Betriebskosten und durchschnittlich bedeutend kränkeren Patienten wurden wir dafür bestraft, dass wir noch etwas anderes gelernt hatten als Psychotherapie.

Wenn wir die Entwertung unserer Arbeitskraft nicht einfach hinnehmen wollten, mussten wir unsere psychia- trischen Praxen niederlegen und unsere psychiatrischen Patienten im Stich lassen.

Bei dieser schmerzhaften Gelegenheit hätte ich mir in- nerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung etwas mehr von dem von Herrn Dr. Ni- klas zitierten „Bewusstsein unseres ärztlichen Standes“

gewünscht.

Dr. med. Dr. phil. Annette Leppert, Louis-Pasteur-Straße 84, 60439 Frankfurt

(2)

Patientenverfügung

Zu dem Beitrag „Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gestärkt“ von Priv.-Doz. Dr. med. Gian Domenico Borasio et al. in Heft 31–32/2003:

Gegen Verrechtlichung

Die klassische Arzt-Patienten- Beziehung erfordert die Öff- nung des Patienten, um den Behandler in die Verantwor- tung zu nehmen. Dies ist die einzige humane Behandlung, da sie auf gegenseitiger Kom- munikation beruht, die die Autonomie beider Seiten als komplementäres Gut achtet.

Die Hilfsbedürftigkeit der Sterbenden bis hin zur Hilflo- sigkeit verschiebt den Schwer- punkt der Beziehung zum Schluss völlig zum Arzt. Die- ser Situation gerecht zu wer-

den erfordert die reife verant- wortungsbewusste Persönlich- keit, um die Würde auch im Sterben zu gestalten. Jede Art von Verfügung schädigt diesen Prozess. Wohl aber kann es sinnvoll sein, den letzten Wil- len des Patienten zu kennen.

Das ermöglicht den verant- wortlichen Umgang hiermit.

Welche Antwort verantwortli- ches Handeln auf Hilflosigkeit gibt, charakterisiert den Men- schen. Die Fähigkeit, sich hier bewusst zuzuwenden, ist ein hohes humanistisches Gut.

Würdige Behandlung ohne Zuwendung ist nicht möglich.

Eine vorgeschriebene Hand- lung (gleich Verfügung) ver- hindert eine solche, da Zuwen- dung sich der Verfügbarkeit eindeutig entzieht.

Daher gibt es auch kein Selbstbestimmungrecht, das

diese erzwingen kann. Verfü- gungen sind Inanspruchnah- me anderer und keine Ant- wort. Letztlich fordern sie auf zu kommunikationslosem und damit inhumanem Han- deln.

Dr. med. Gerhard Rinn,

Praxisklink Mümmelmannsberg, Oskar- Schlemmer-Straße 15, 22115 Hamburg

Honorar

Zu der Bekanntmachung der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung:

„Beschluss des Erweiterten Bewer- tungsausschusses“ zur Bewertung ärztlicher Leistungen in Heft 33/2003:

Kaum zu glauben

Es ist kaum zu glauben, der eigene Bewertungsausschuss bewertet die durchschnittli-

che Arztstunde mit einem Honorar von 39,60 Euro/

Stunde, mitarbeitende Familienangehörige werden gleich gar nicht berücksich- tigt, Sachkosten minimal pau- schaliert (511 Euro) und in vorauseilendem politischem (treu deutschem) Gehorsam gleich mal betont, dass trotz allem eine Überschreitung der Budgetsumme keinesfalls zugelassen ist.

Man schielt nicht mehr auf an- dere Berufsgruppen, sondern blickt ehrfürchtig auf zu den Rechtsanwälten zum Beispiel, die keinerlei Hemmungen ha- ben für eine Anwaltsstunde 300 Euro zu kassieren. Weh dem Volk, das seine Ärzte so schlecht bezahlt.

Dr. med. Michael B. Mussler, Klingenbergstraße 10, 78532 Tuttlingen- Möhringen

B R I E F E

(3)

Plastination

Zu dem Leserbrief „Reglementie- rungsgrund besteht nicht“ von Dr.

med. E. Kaiser in Heft 34–35/2003:

Ungeheure Bemerkung

Es ist das gute Recht von Herrn Dr. Kaiser, die Auffas- sung zu vertreten, dass kein Regelungsbedarf für anatomi- sche Sammlungen bestehe, wenngleich die meisten Ex- perten genau gegenteiliger Meinung sind. Nicht unwider- sprochen darf dagegen die un- geheure Bemerkung bleiben, dass menschliche Präparate aus der Zeit des Nationalso- zialismus den gleichen Stellen- wert wie Autobahnen und an- dere Errungenschaften (?) des Dritten Reiches haben, die wir heute problemlos weiterbe- nutzen. Das disqualifiziert die weiteren Ausführungen von Dr. Kaiser zur Ethik, die man angeblich den Studenten vor- leben muss. Sollte das die Grundlage seiner Ethik sein, dann sind seine Münchner Studenten zu bedauern.

Prof. Dr. Robert Jütte,Vorsitzender des AK Empfehlungen zum Umgang mit Präparaten menschlicher Herkunft, Straußweg 17, 70184 Stuttgart

Verordnungen

Zu der Aussage der Krankenkassen:

„Wir vergüten alles, was der Arzt verschreibt!“:

Gebührenpflichtig den Arzt befragen

Es ist sattsam bekannt, dass die Kassen bei Anfragen der Pati- enten den § 13 Abs. 2 Bundes- mantelvertrag Ärzte/Kranken- kassen ignorieren oder gar nicht kennen. Stereotype Ant- wort ist: „Wir vergüten alles, was der Arzt verschreibt!“, ver- gessen aber hinzuzufügen, dass dieser von den Kassen dazu ge- zwungen wird, nur die notwen- digen Verordnungen auf Kas- senrezept zu rezeptieren.

Neue Variante dieses Fehl- Verhaltens der Kassen ist die Weiterleitung diesbezüglicher Anfragen oder Beschwerden an die KV.

Dadurch wird der betroffene Arzt gezwungen, kostenfrei eine aufwendige Stellung- nahme abzugeben. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.

Mein Vorschlag: Bei Anfragen hinsichtlich fraglicher Medika- mentenverordnung müssten die Kassen dazu gezwungen werden, analog zu Anfragen bei einer Arbeitsunfähigkeit, zuerst gebührenpflichtig (Zif- fern 73 oder 77) den betreffen- den Arzt zu befragen, bevor der schwerfällige Verwaltungs- apparat der Ärzte (KV) zurate gezogen wird.

Dr. med. Udo Fuchs, Steenwisch 105, 22527 Hamburg

Gutachterverfahren

Zu dem Leserbrief „Was wird be- zweckt?“ von Anja Holl in Heft 30/2003:

Bizarres Bild

Frau Holl legt den Finger in die Wunde „Umgang der Gut- achter mit willigen Therapeu- ten“. Aus meiner mehr als 30- jährigen Erfahrung kann ich ihre Nachfrage über Sinn und Zweck der Vorgehensweise auch nur „per Einfall“ unter- stützen.

Ich denke, dass Gutachter eine bestimmte Quote von Ableh- nungen erfüllen müssen, er- stens um den Wert der eigenen Tätigkeit zu bestätigen, und zweitens um Obergutachtern deren Arbeit zu ermöglichen.

Bizarr ist das Bild, wenn ich das gleiche Gutachten einmal dem Gutachter der Beihilfe zukommen lasse und

deckungsgleich dem Gutachter einer privaten Versicherung.

Der eine schreibt: „präzise und nachvollziehbar dargestellter neurotischer Konflikt, Zustim- mung zur Therapie“, und der andere: „es fehlen Überlegun- gen zum Strukturniveau . . ., und es erfolgt Ablehnung“ mit dem Hinweis „Möglichkeit des Obergutachters“. Nicht immer kann ich mich psychodyna- misch dazu durchringen anzu- nehmen, dies habe alles nur mit dem Patienten zu tun.

Dr. R. Genius,56179 Vallendar

A

A2502 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 3926. September 2003

B R I E F E / B Ü C H E R

Vorklinik

Mutiger Schritt

Robert F. Schmidt, Klaus Un- sicker: Lehrbuch Vorklinik. Inte- grierte Darstellung in vier Teilen.

Teil A: Anatomie, Biochemie und Physiologie der Zelle, Teil B:Ana- tomie, Biochemie und Physiologie des Nervensystems und des Bewe- gungsapparates, Teil C: Anatomie, Biochemie und Physiologie der vegetativen Organsysteme, Teil D:

Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie. Deut- scher Ärzte-Verlag, Köln, 2003, 2397 Seiten, 1325 Abbildungen, 236 Tabellen, gebunden, 4 Bände im Schuber, 21 × 29,7 cm, 199 A Die Autoren haben den muti- gen Versuch unternommen, die verschiedenen Fächer des vorklinischen Medizinstudi- ums integriert darzustellen.

Allein der Versuch ist in ho- hem Maß anerkennenswert.

Auch in der Forschung wer- den zurzeit die überlieferten Fächergrenzen immer mehr aufgehoben. Betrachtet man die neue Approbationsord- nung für Ärzte, so ist jetzt in der Tat ein fächerüber- greifender Unterricht vor- gesehen. Mehr noch, der naturwissenschaftlich orien- tierte vorklinische Stoff soll in Zukunft stärker mit kli- nischen Bezügen versehen werden.

Es stellt sich die Frage, ob dies alles von den Lehrenden, vor allem aber von den Stu- dierenden überhaupt zu be- wältigen ist? Gerade in den Grundlagendisziplinen Bio- chemie, Physiologie und Ana- tomie ist eine enorme Wis- sensexplosion zu verzeich- nen. Erschauert der ange- hende Medizinstudent nicht schon beim Anblick einer sol- chen Wissensfülle in vier dicken Bänden allein für die vorklinische Ausbildung? Ob sich die an Organen und Sy- stemen orientierte integrierte Darstellung als hilfreich er- weisen wird, muss sich in der Praxis zeigen und wird auch davon abhängen, inwieweit die einzelnen Hochschulen der Forderung nach integrier- tem Unterricht tatsächlich nachkommen. Möglicherwei- se ist das neue Lehrbuch sei- ner Zeit voraus – vielleicht

gerade dort, wo der Anspruch einer integrierten Darstel- lung tatsächlich eingelöst wird. Viele Kapitel sind frei- lich modernisierte Fassungen der klassischen Fachdarstel- lungen (so etwa die Behand- lung des Bewegungsappara- tes). Gelungene Beispiele für die Integration sind dagegen die zellbiologischen Kapitel des ersten Bandes, in denen moderne biologische Grund- lagen vermittelt werden, die im klassischen Fächerkanon so bisher schwer zu finden waren.

Natürlich wollte jeder ein- zelne Autor sein Bestes geben und neben der Schilderung moderner Forschungsergeb- nisse auch den klinischen Be- zug herstellen. Als Motivati- onshilfe dienen die Fallbei- spiele zu Beginn der Kapitel und die eingestreuten „Bo- xen“. Substanzielle Informa- tion ließe sich jedoch gele- gentlich besser im Haupttext oder in einer etwas ausführ- licheren Darstellung wirk- lich häufiger Krankheitsbil- der vermitteln. Ebenso stel- len die kurzen Ausblicke am Ende jedes Kapitels eine Chance dar, die Studierenden tatsächlich an die moderne biomedizinische Entwicklung heranzuführen. Hier ist es mit dem allgemeinen Hinweis auf die Wichtigkeit eines moleku- laren oder zellulären Ver- ständnisses von Krankheiten nicht getan.

Insgesamt ist der Versuch einer integrativen Betrach- tung als gelungen anzusehen.

Aber man bezahlt natürlich einen Preis. Die Systematik der vorklinischen Disziplinen – und damit auch ein bewähr- tes didaktisches Konzept – geht verloren. Es kommt zu Unausgewogenheiten zwi- schen einzelnen Kapiteln und zu Wiederholungen. Wenn man ein fächerübergreifen- des Lehrbuch will, muss man mit diesen Problemen wohl leben. Die Zukunft wird zei- gen, ob mit diesem neuen di- daktischen Konzept tatsäch- lich die Ausbildungsqualität verbessert werden kann.

Michael Frotscher Andreas Draguhn

Referenzen

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