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Archiv "Honorar: Kaum zu glauben" (26.09.2003)

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Patientenverfügung

Zu dem Beitrag „Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gestärkt“ von Priv.-Doz. Dr. med. Gian Domenico Borasio et al. in Heft 31–32/2003:

Gegen Verrechtlichung

Die klassische Arzt-Patienten- Beziehung erfordert die Öff- nung des Patienten, um den Behandler in die Verantwor- tung zu nehmen. Dies ist die einzige humane Behandlung, da sie auf gegenseitiger Kom- munikation beruht, die die Autonomie beider Seiten als komplementäres Gut achtet.

Die Hilfsbedürftigkeit der Sterbenden bis hin zur Hilflo- sigkeit verschiebt den Schwer- punkt der Beziehung zum Schluss völlig zum Arzt. Die- ser Situation gerecht zu wer-

den erfordert die reife verant- wortungsbewusste Persönlich- keit, um die Würde auch im Sterben zu gestalten. Jede Art von Verfügung schädigt diesen Prozess. Wohl aber kann es sinnvoll sein, den letzten Wil- len des Patienten zu kennen.

Das ermöglicht den verant- wortlichen Umgang hiermit.

Welche Antwort verantwortli- ches Handeln auf Hilflosigkeit gibt, charakterisiert den Men- schen. Die Fähigkeit, sich hier bewusst zuzuwenden, ist ein hohes humanistisches Gut.

Würdige Behandlung ohne Zuwendung ist nicht möglich.

Eine vorgeschriebene Hand- lung (gleich Verfügung) ver- hindert eine solche, da Zuwen- dung sich der Verfügbarkeit eindeutig entzieht.

Daher gibt es auch kein Selbstbestimmungrecht, das

diese erzwingen kann. Verfü- gungen sind Inanspruchnah- me anderer und keine Ant- wort. Letztlich fordern sie auf zu kommunikationslosem und damit inhumanem Han- deln.

Dr. med. Gerhard Rinn,

Praxisklink Mümmelmannsberg, Oskar- Schlemmer-Straße 15, 22115 Hamburg

Honorar

Zu der Bekanntmachung der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung:

„Beschluss des Erweiterten Bewer- tungsausschusses“ zur Bewertung ärztlicher Leistungen in Heft 33/2003:

Kaum zu glauben

Es ist kaum zu glauben, der eigene Bewertungsausschuss bewertet die durchschnittli-

che Arztstunde mit einem Honorar von 39,60 Euro/

Stunde, mitarbeitende Familienangehörige werden gleich gar nicht berücksich- tigt, Sachkosten minimal pau- schaliert (511 Euro) und in vorauseilendem politischem (treu deutschem) Gehorsam gleich mal betont, dass trotz allem eine Überschreitung der Budgetsumme keinesfalls zugelassen ist.

Man schielt nicht mehr auf an- dere Berufsgruppen, sondern blickt ehrfürchtig auf zu den Rechtsanwälten zum Beispiel, die keinerlei Hemmungen ha- ben für eine Anwaltsstunde 300 Euro zu kassieren. Weh dem Volk, das seine Ärzte so schlecht bezahlt.

Dr. med. Michael B. Mussler, Klingenbergstraße 10, 78532 Tuttlingen- Möhringen

B R I E F E

(2)

Plastination

Zu dem Leserbrief „Reglementie- rungsgrund besteht nicht“ von Dr.

med. E. Kaiser in Heft 34–35/2003:

Ungeheure Bemerkung

Es ist das gute Recht von Herrn Dr. Kaiser, die Auffas- sung zu vertreten, dass kein Regelungsbedarf für anatomi- sche Sammlungen bestehe, wenngleich die meisten Ex- perten genau gegenteiliger Meinung sind. Nicht unwider- sprochen darf dagegen die un- geheure Bemerkung bleiben, dass menschliche Präparate aus der Zeit des Nationalso- zialismus den gleichen Stellen- wert wie Autobahnen und an- dere Errungenschaften (?) des Dritten Reiches haben, die wir heute problemlos weiterbe- nutzen. Das disqualifiziert die weiteren Ausführungen von Dr. Kaiser zur Ethik, die man angeblich den Studenten vor- leben muss. Sollte das die Grundlage seiner Ethik sein, dann sind seine Münchner Studenten zu bedauern.

Prof. Dr. Robert Jütte,Vorsitzender des AK Empfehlungen zum Umgang mit Präparaten menschlicher Herkunft, Straußweg 17, 70184 Stuttgart

Verordnungen

Zu der Aussage der Krankenkassen:

„Wir vergüten alles, was der Arzt verschreibt!“:

Gebührenpflichtig den Arzt befragen

Es ist sattsam bekannt, dass die Kassen bei Anfragen der Pati- enten den § 13 Abs. 2 Bundes- mantelvertrag Ärzte/Kranken- kassen ignorieren oder gar nicht kennen. Stereotype Ant- wort ist: „Wir vergüten alles, was der Arzt verschreibt!“, ver- gessen aber hinzuzufügen, dass dieser von den Kassen dazu ge- zwungen wird, nur die notwen- digen Verordnungen auf Kas- senrezept zu rezeptieren.

Neue Variante dieses Fehl- Verhaltens der Kassen ist die Weiterleitung diesbezüglicher Anfragen oder Beschwerden an die KV.

Dadurch wird der betroffene Arzt gezwungen, kostenfrei eine aufwendige Stellung- nahme abzugeben. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.

Mein Vorschlag: Bei Anfragen hinsichtlich fraglicher Medika- mentenverordnung müssten die Kassen dazu gezwungen werden, analog zu Anfragen bei einer Arbeitsunfähigkeit, zuerst gebührenpflichtig (Zif- fern 73 oder 77) den betreffen- den Arzt zu befragen, bevor der schwerfällige Verwaltungs- apparat der Ärzte (KV) zurate gezogen wird.

Dr. med. Udo Fuchs, Steenwisch 105, 22527 Hamburg

Gutachterverfahren

Zu dem Leserbrief „Was wird be- zweckt?“ von Anja Holl in Heft 30/2003:

Bizarres Bild

Frau Holl legt den Finger in die Wunde „Umgang der Gut- achter mit willigen Therapeu- ten“. Aus meiner mehr als 30- jährigen Erfahrung kann ich ihre Nachfrage über Sinn und Zweck der Vorgehensweise auch nur „per Einfall“ unter- stützen.

Ich denke, dass Gutachter eine bestimmte Quote von Ableh- nungen erfüllen müssen, er- stens um den Wert der eigenen Tätigkeit zu bestätigen, und zweitens um Obergutachtern deren Arbeit zu ermöglichen.

Bizarr ist das Bild, wenn ich das gleiche Gutachten einmal dem Gutachter der Beihilfe zukommen lasse und

deckungsgleich dem Gutachter einer privaten Versicherung.

Der eine schreibt: „präzise und nachvollziehbar dargestellter neurotischer Konflikt, Zustim- mung zur Therapie“, und der andere: „es fehlen Überlegun- gen zum Strukturniveau . . ., und es erfolgt Ablehnung“ mit dem Hinweis „Möglichkeit des Obergutachters“. Nicht immer kann ich mich psychodyna- misch dazu durchringen anzu- nehmen, dies habe alles nur mit dem Patienten zu tun.

Dr. R. Genius,56179 Vallendar

A

A2502 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 3926. September 2003

B R I E F E / B Ü C H E R

Vorklinik

Mutiger Schritt

Robert F. Schmidt, Klaus Un- sicker: Lehrbuch Vorklinik. Inte- grierte Darstellung in vier Teilen.

Teil A: Anatomie, Biochemie und Physiologie der Zelle, Teil B:Ana- tomie, Biochemie und Physiologie des Nervensystems und des Bewe- gungsapparates, Teil C: Anatomie, Biochemie und Physiologie der vegetativen Organsysteme, Teil D:

Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie. Deut- scher Ärzte-Verlag, Köln, 2003, 2397 Seiten, 1325 Abbildungen, 236 Tabellen, gebunden, 4 Bände im Schuber, 21 × 29,7 cm, 199 A Die Autoren haben den muti- gen Versuch unternommen, die verschiedenen Fächer des vorklinischen Medizinstudi- ums integriert darzustellen.

Allein der Versuch ist in ho- hem Maß anerkennenswert.

Auch in der Forschung wer- den zurzeit die überlieferten Fächergrenzen immer mehr aufgehoben. Betrachtet man die neue Approbationsord- nung für Ärzte, so ist jetzt in der Tat ein fächerüber- greifender Unterricht vor- gesehen. Mehr noch, der naturwissenschaftlich orien- tierte vorklinische Stoff soll in Zukunft stärker mit kli- nischen Bezügen versehen werden.

Es stellt sich die Frage, ob dies alles von den Lehrenden, vor allem aber von den Stu- dierenden überhaupt zu be- wältigen ist? Gerade in den Grundlagendisziplinen Bio- chemie, Physiologie und Ana- tomie ist eine enorme Wis- sensexplosion zu verzeich- nen. Erschauert der ange- hende Medizinstudent nicht schon beim Anblick einer sol- chen Wissensfülle in vier dicken Bänden allein für die vorklinische Ausbildung? Ob sich die an Organen und Sy- stemen orientierte integrierte Darstellung als hilfreich er- weisen wird, muss sich in der Praxis zeigen und wird auch davon abhängen, inwieweit die einzelnen Hochschulen der Forderung nach integrier- tem Unterricht tatsächlich nachkommen. Möglicherwei- se ist das neue Lehrbuch sei- ner Zeit voraus – vielleicht

gerade dort, wo der Anspruch einer integrierten Darstel- lung tatsächlich eingelöst wird. Viele Kapitel sind frei- lich modernisierte Fassungen der klassischen Fachdarstel- lungen (so etwa die Behand- lung des Bewegungsappara- tes). Gelungene Beispiele für die Integration sind dagegen die zellbiologischen Kapitel des ersten Bandes, in denen moderne biologische Grund- lagen vermittelt werden, die im klassischen Fächerkanon so bisher schwer zu finden waren.

Natürlich wollte jeder ein- zelne Autor sein Bestes geben und neben der Schilderung moderner Forschungsergeb- nisse auch den klinischen Be- zug herstellen. Als Motivati- onshilfe dienen die Fallbei- spiele zu Beginn der Kapitel und die eingestreuten „Bo- xen“. Substanzielle Informa- tion ließe sich jedoch gele- gentlich besser im Haupttext oder in einer etwas ausführ- licheren Darstellung wirk- lich häufiger Krankheitsbil- der vermitteln. Ebenso stel- len die kurzen Ausblicke am Ende jedes Kapitels eine Chance dar, die Studierenden tatsächlich an die moderne biomedizinische Entwicklung heranzuführen. Hier ist es mit dem allgemeinen Hinweis auf die Wichtigkeit eines moleku- laren oder zellulären Ver- ständnisses von Krankheiten nicht getan.

Insgesamt ist der Versuch einer integrativen Betrach- tung als gelungen anzusehen.

Aber man bezahlt natürlich einen Preis. Die Systematik der vorklinischen Disziplinen – und damit auch ein bewähr- tes didaktisches Konzept – geht verloren. Es kommt zu Unausgewogenheiten zwi- schen einzelnen Kapiteln und zu Wiederholungen. Wenn man ein fächerübergreifen- des Lehrbuch will, muss man mit diesen Problemen wohl leben. Die Zukunft wird zei- gen, ob mit diesem neuen di- daktischen Konzept tatsäch- lich die Ausbildungsqualität verbessert werden kann.

Michael Frotscher Andreas Draguhn

Referenzen

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