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Archiv "TOP VI: Tätigkeitsbericht – Varia - Stärkung der Allgemeinmedizin, Sorgen der Klinikärzte" (28.05.2004)

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ngagiert plädierten die Ärztetags- delegierten für eine bessere Veran- kerung der Allgemeinmedizin an den medizinischen Fakultäten. Nur an vier Fakultäten (Düsseldorf, Frankfurt, Göttingen und Hannover) gibt es bis- her voll ausgestattete C-4-Abteilun- gen, außerdem zwei Stiftungsprofessu- ren in Heidelberg und Kiel. Die Vorsit- zende der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin, Dr. med.

Cornelia Goesmann, Mit- glied des Vorstandes der Bundesärztekammer, Han- nover, berichtete, dass sich zurzeit 100 Lehrbeauftragte für Allgemeinmedizin aus der Praxis heraus für den akademischen Unterricht unter „fast unbezahlten“

Bedingungen zur Verfü- gung stellten. Diese be- nötigten aber eine fundierte organisatorische, personel- le und finanzielle Unter- stützung. Andernfalls kön- ne der in der (Muster-)Wei- terbildungsordnung veran- kerte Facharzt für Allge- meine und Innere Medizin nicht vorwärts gebracht werden. In Thüringen wird

zurzeit die Errichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin vorbereitet;

Lehrpraxen gibt es bereits, wenn auch bisher ohne finanzielle Unterstützung.

Unverzichtbar sei es, Praxisbezug her- zustellen und auch die Forschung im Bereich der medizinischen Primärver- sorgung, insbesondere der Versor- gungsforschung, voranzubringen. Als vorbildlich bezeichnete ein Beschluss das so genannte Leipziger Patenpro- gramm Allgemeinmedizin und die Dresdener Initiative zur integrierten Ausbildung in Allgemeinmedizin sowie

einer gezielten Vorbereitung auf die Tätigkeit im Hausarztsektor.

Die „Kuli-Ordnung“ in den Kran- kenhäusern und die massenhaften Ver- stöße gegen zwingende Arbeitsschutz- vorschriften (geändertes Arbeitszeitge- setz – EU-Richtlinie) wurden vom Ärz- tetag scharf gerügt. Die Normen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (vom 2. Oktober 2000 und vom 9. Sep-

tember 2003) ebenso wie das neue Arbeitszeitgesetz müssten rasch in krankenhausspezifische tarifvertragli- che Regelungen umgesetzt und von den Klinikarbeitgebern ohne Trickse- reien beachtet werden.

Eine viel beachtete Protestinitiative aus der Universitätsklinik Bonn unter Federführung von Prof. Dr. med. Dr.

Joachim Nadstawek, Klinik für Anäs- thesiologie, Leiter der Schmerzambu- lanz an der Universität Bonn, fordert ei- ne prinzipielle Beibehaltung der Fünf- tagewoche. Der Sonderstatus von Klinik-

ärzten und die Arbeitsleistung an Sonn- und Feiertagen müsse erhalten bleiben und entsprechend vergütet werden.

Die Regelarbeitszeit in Kliniken müsse zwischen acht und 16 Uhr lie- gen. Darüber hinausgehende außerge- wöhnliche Diensteinsätze und Einsätze zu „Unzeiten“ müssten besonders ver- gütet werden. Effektiv geleistete Ar- beit müsse lückenlos dokumentiert und den Klinikverwaltun- gen nachgewiesen werden (auch mit Stechuhren). Um den Ausbildungsstandard an den Universitätskliniken zu sichern, müssten die Weiterbildungszeiten (Fach- arztqualifikationen, Zusatz- qualifikationen) innerhalb der Regelarbeitszeit er- reichbar sein. Dazu seien dringend aufgestockte Per- sonalschlüssel erforderlich.

Der Dauerarbeitsplatz Kran- kenhaus müsse wieder at- traktiv werden und den Be- rufsaspiranten, die eine Fach- arztqualifikation anstreben, eine langjährige berufliche Perspektive eröffnen. Als

„Durchlauferhitzer“ habe das Krankenhaus heute keine Chance mehr. Gehaltseinbußen von mindestens 30 Prozent, wie sie heute bereits Realität sind, müssten dringend aus der Welt geschafft wer- den. Die zu ändernden Tarifverträge müssten diese Ausgangssituation be- rücksichtigen.

Der Ärztetag stellte fest, dass eine kostenneutrale Umsetzung des Arbeits- zeitgesetzes und der Luxemburger Di- rektiven nicht möglich ist. Andernfalls drohe ein Qualitätsverlust bei der Pati- entenbehandlung – noch mehr, wenn die Siebentagewoche Routine werde.

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A1566 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2228. Mai 2004

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TOP VI: Tätigkeitsbericht – Varia

Stärkung der Allgemeinmedizin, Sorgen der Klinikärzte

100 Anträge wurden kontrovers und sachverständig diskutiert.

Cornelia Goesmann: „Die unzulängliche Situation in der Ausbildung im Fach Allgemeinmedizin steht im Widerspruch zum Ziel der Approbationsord- nung und zur politischen Absicht, die hausärztliche Versorgung zu stärken.“

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Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz müssten von den Aufsichtsbehörden ge- ahndet und gegebenenfalls mit rasch zu vollziehenden Strafandrohungen be- wehrt werden. Fachübergreifende Be- reitschaftsdienste als eine mögliche Konsequenz aus den neuen Arbeitszeit- vorschriften lehnen die Ärzte schon aus Praktikabilitäts- und vor allem aus Haf- tungsgründen strikt ab.

Die Fortbildungsverpflichtungen der Krankenhäuser müssten außerhalb der gedeckelten Budgets und mäßiger pro- zentualer Jahresanpassungsraten über Zuschläge berücksichtigt werden. Eine gesetzliche Ausbildungsabgabe für Krankenhäuser – analog zu den Hand- werks- und Industriebetrieben – werde als ungeeignet bezeichnet, weil sie nicht in der Lage sei, neue zusätzliche Ar- beitsplätze zu schaffen.

Fallpauschalensystem

gefährdet Universitätskliniken

Die Klinikarbeitgeber werden aufgeru- fen, vermehrt Teilzeitstellen und Kin- derbetreuungsmöglichkeiten an Klini- ken einzurichten. Die Konvergenzpha- se bei der Einführung des Fallpauscha- lensystems (Diagnosis Related Groups) müsse gegebenenfalls korrigiert wer- den, beispielsweise durch eine Be- schränkung auf abbildbare Standardlei- stungen, die Anpassung des Zeitrah- mens oder eine Anpassung der gesetzli- chen Ausnahme- und Ausgleichstatbe-

stände. Die derzeitige Beteiligung von Universitätskliniken und Maximalver- sorgern bei komplexen und besonders teuren, hoch spezialisierten Versor- gungsangeboten müsse durch eine Er- lösangleichung beseitigt werden. An- dernfalls müssten die Universitätsklini- ken ab dem Jahr 2007 Erlöseinbußen in Höhe von 15 bis 20 Prozent, gemessen am Gesamtbudget für voll- und teilsta- tionäre Leistungen, und einen Arbeits- platzverlust bis zu 15 000 Stellen gewär-

tigen. Universitätskliniken müssten weiter als Zentren einer innovativen Hochleistungsmedizin erhalten bleiben und entsprechend finanziell ausgestat- tet werden.

Prävention – „vierte Säule“

Der Ärztetag plädiert dafür, beim Auf- bau des „Komplexes Prävention“ als vierte Säule im Gesundheitswesen die Ärzteschaft neben den Sozialleistungs- trägern und dem Staat entsprechend ihrem Versorgungsauftrag in der Stif- tung Prävention und in allen Bundes- gremien zu berücksichtigen. Die Ab- schaffung des so genannten GOÄ-Ost- abschlags und die Anpassung der Ge- bührenordnung für Ärzte und im EBM- Ost an das Westniveau seien längst überfällig, postulieren zwei Anträge, die der Ärztetag einmütig annahm.

❃Beschlossen wurde, die Plenarver- anstaltungen aus Anlass des 109. Deut- schen Ärztetages in Halle an der Saale in der Zeit vom 22. bis 26. Mai 2006 durchzuführen.

❃ Der 108. Deutsche Ärztetag findet vom 3. bis 6. Mai 2005 im Convention Center des Estrel-Hotels in Berlin- Neukölln statt. Dr. rer. pol. Harald Clade

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A1568 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2228. Mai 2004

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er Vorsitzende des Vorstandes des Weltärztebundes, Dr. med. Yoram Blachar, zugleich Präsi- dent der Israel Medical Association, hat in einer Grußadresse an den Deutschen Ärztetag ap- pelliert, an der im Jahr 2000 überarbeiteten weltweit beachteten Deklaration von Helsinki als ei- nem „lebenden und lebendigen“ Dokument der Weltärzteschaft festzuhalten. Dieses wichtige Dokument der Selbstverwaltung lasse sich von hohen ethischen und wissenschaftlichen Grundsätzen leiten und stelle prinzipiell zeitlose Axiome und Normen in den Mittelpunkt – wie sie sich den Veränderungen stets von neuem stellt.

Auch künftig werde die Weltärzteorganisation umfassend und rasch auf gesellschaftspoliti- sche Veränderungen reagieren. Diese habe man mit Resolutionen beispielsweise zu ethischen Fragen der Humangenetik, zu neuen Forschungsverfahren, zum Beispiel Cross-over-Studien und Dosis-Wirksamkeits-Studien oder in neuen Bereichen der wissenschaftlichen Forschung, unter- strichen. Die Ärzteschaft habe eine hohe Verantwortung und eine Verpflichtung für die Gesund- heit aller Menschen und gesundheitlich Beeinträchtigten. Wie kaum eine andere Berufsgruppe verfüge die internationale Ärztegemeinschaft über global akzeptierte Normen,Werte, Regeln und Empfehlungen, betonte Blachar. Man müsse daran festhalten und dürfe nicht zulassen, dass sie von außen zerstört oder politisch dominiert werden. Die Deklaration von Helsinki müsse in jed- wede nationale ärztliche Berufsordnung implementiert und uneingeschränkt beachtet werden, so der WMA-Präsident. Der Ärztetag entsprach diesem Petitum, indem er die Deklaration von Hel- sinki wieder in die Berufsordnung verankerte (nach dem diese 2002 daraus entfernt wurde). HC

Deklaration von Helsinki – zeitlose Norm

Appell von Dr. Yoram Blachar, Vorstandsvorsitzendem des Weltärztebundes

Bei der Sichtung und Interpretation von Anträgen, für die schnelle Klärung von Rechtsfragen, die während der Debatten auftreten können, ist die Rechtsabteilung unentbehrlich. Rechts:

Justiziar Horst Dieter Schirmer

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