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Archiv "TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer: GOÄ-Reform: In der Sackgasse" (19.05.2000)

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er Vorsitzende des Aus- schusses „Gebührenordnung“

der Bundesärztekammer, Dr.

med. Alfred Möhrle, Präsident der Landesärztekammer Hessen, Frank- furt/Main, erläuterte seinen vom vor- angegangenen Cottbusser Ärztetag in Auftrag gegebenen „Sachstands- bericht zur GOÄ-Vertragslösung“.

Trotz der von der vorangegange- nen Bundesregierung ausgegebe- nen Parole zur Deregulierung, Ent- staatlichung der Amtlichen Ge- bührenordnung für Ärzte und ei- ner bei der letzten GOÄ-Novelle vom Bundesrat angeregten Selbst- verwaltungslösung zeichnet sich keine sachgerechte Lösung bei der Weiterentwicklung der GOÄ ab.

Außer zwei Spitzengesprächen und Verhandlungen mit dem Ge- sundheitsministerium muss nach jetziger Erkenntnis die Vertragslö- sung als politisch und rechtlich nicht realisierbar bezeichnet wer- den. Der Grund: Von den Beteilig- ten, insbesondere vom Bundesge- sundheitsministerium, von den Bun- desministerien für Wirtschaft sowie für Justiz werden verfassungsrechtli- che Bedenken bei einer Überführung der GOÄ als Rechtsverordnung in ei- ne Vertragslösung angemeldet. Neben wettbewerbs- und kartellrechtlichen Einwendungen wurde vor allem die Legitimation der Vertragspartner Bundesärztekammer und PKV-Ver- band angezweifelt. Diese dürften kei- ne Regelungen zulasten Dritter, näm- lich der Privatpatienten und Selbst- zahler, treffen. Mithin könne der Ver- ordnungsgeber nicht aus seiner Ver- antwortung entlassen werden. Die Bundesärztekammer hatte zuvor

unverzichtbare Essentials angemel- det: Die GOÄ müsse eine amtliche Gebührentaxe bleiben; ein Schieds- verfahren müsse für den Konfliktfall vereinbart werden, Direktverhand- lungen seien nur zwischen Bundesärz- tekammer und PKV-Verband mög- lich. Vereinbarungen zwischen der PKV und einzelnen Ärzten und Arzt-

gruppen bleiben ausgeschlossen (Vermeidung eines Einkaufsmodells).

Das Leistungsverzeichnis solle recht- lich als Bestandteil der GOÄ beibe- halten werden. In einem ersten Schritt seien Sonderregelungen für sozial sicherungsbedürftige Personenkreise vertraglich zu vereinbaren. Allerdings müsse im Gegenzug mehr Vertrags- freiheit für die Vertragspartner einge- räumt werden.

Möhrle berichtete: Alle Ver- handlungen seien von der Gesund- heitsreformdebatte überlagert wor- den. Zudem haben die Sparaktionen der Beihilfekostenträger (Bund/Län- der), die rund 50 Prozent der GOÄ-

Erstattungsleistungen zu überneh- men haben, den politischen Druck er- höht und den Gesetzgeber auf Zeit spielen lassen; jedenfalls sei die von der Bundesärztekammer angemahnte Aktualisierung des Leistungsver- zeichnisses zur GOÄ ebenso wie die Möglichkeit der Analogbewertungen in weite Ferne gerückt worden.

Die beiden Reformoptionen – das Vorschlags- und das Musterver- tragsmodell –, die in den beiden Spit- zengesprächen erörtert wurden, wur- den von der Bundesärztekammer eher als Rückschritt denn als eine Ver- besserung bezeichnet (und durch das Ärztetagsplenum abgelehnt).

Zum Vorschlagsmodell: Dieses sieht vor, dass die Bundesärztekam- mer, der PKV-Verband und die Bei- hilfestellen Reformvorschläge erar- beiten, insbesondere zum Leistungs- verzeichnis. Auch zum allgemeinen Teil der GOÄ (zum Paragraphenteil also) könnten gemeinsame, konsen- tierte Vorschläge erarbeitet wer- den; eine Konfliktregelung ist da- bei vorzusehen. In einem nächsten Schritt wären diese Vorschläge in ein Verordnungsverfahren – wie bisher – einzubringen; der Bundes- rat gäbe mit seinem Letztentscheid den Ausschlag, ob die Reform in Kraft tritt.

Muster-Vertragsmodell: Die Vertragspartner, Ärzte und PKV- Verband, aber auch eine andere zu beauftragende Institution, erarbei- ten nach den Direktiven des Bun- desgesundheitsministeriums eine gesonderte GOÄ, die in regelmäßi- gen Zeitabschnitten aktualisiert wird. Auf diese Muster-GOÄ kön- nen sich dann Arzt und Privatpatient einigen. Falls dies nicht gelingt, gilt die Amtliche GOÄ. Allerdings: Diese wäre dann so umzugestalten, dass ein Abweichen von der Muster-GOÄ nachteilig für den Arzt wäre.

Der Ärztetag sieht in der Muster- Vertragsmodelllösung eher Nachteile, weil eine zusätzliche Verhandlungs- ebene eingezogen werden müsste, die kaum imstande ist, die bisherigen Kon- flikte zu überwinden und die GOÄ dem medizinischen Fortschritt und die Vergütung der aktuellen wirt- schaftlichen Situation anzupassen.

Die Ärzteschaft wäre in eine Sisy- phusarbeit eingebunden, müsste dann A-1370 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 20, 19. Mai 2000

P O L I T I K 103. DEUTSCHER ÄRZTETAG

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

GOÄ-Reform:

In der Sackgasse

Dr. med. Alfred Möhrle: „Die völlige Überarbeitung der GOÄ ist eine Sisyphusarbeit und kostet eine Menge Aufwand.“

Schwerpunkte bei den Debatten zu dem

Tagesordnungspunkt „Tätigkeitsbericht“ waren die Reform der Amtlichen Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) und krankenhauspolitische Spezialfragen.

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alle Negativwirkungen einer GOÄ- Neuregelung in Kauf nehmen, an der sie selbst mitgewirkt hatte.

Fazit: Besser sei es, mit dem derzeitigen Dilemma zu leben, als noch riskantere Reformschritte wi- derstandslos hinzunehmen. Immerhin hat die Bundesärztekammer umfang- reiche Vorarbeiten geleistet: so die Überarbeitung jener Kapitel, die seit der großen GOÄ-Reform von 1982 unverändert blieben und vom medizi- nischen Fortschritt überholt wurden und auch im Hinblick auf die vertragsärztliche Gebührenordnung EBM ins Hintertreffen gerieten.

Auch die Delegierten engagier- ten sich in der GOÄ-Diskussion. So hieß es: Das Missverhältnis zwischen technischen und personalen ärztli- chen Leistungen müsse beseitigt wer- den (wiewohl die vorangegangene GOÄ-Reform die Beratungsleistun- gen erheblich – um rund 40 Prozent – verbessert hat, so der Hinweis von Dr.

Möhrle). Gesprächsleistungen müs- sen dort angesetzt und angemessen honoriert werden, wo sie anfallen. Es

sei ein Skandal, dass die öffentlichen Arbeitgeber den Beihilfeberechtigten (den Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst) einen komforta- blen Privatpatientenstatus verspre- chen, dann aber, wenn es ans Zahlen gehe, diese Versprechungen nicht ein- gehalten werden (so Dr. med. Rainer M. Holzborn, Dinslaken).

Der Ärztetag beschloss einstim- mig, den Verordnungsgeber aufzufor- dern, zehn Jahre nach der Wiederver- einigung die Vergütungsunterschiede zu beseitigen und den immer noch gel-

tenden Ost-Abschlag abzuschaffen.

Zudem sei dieser sachfremd und rechtswidrig.

Der Ärztetag beschloss außer- dem, das Liquidationsrecht im Kran- kenhaus beizubehalten. Allerdings müsse die Berechtigung zur Privatli- quidation jenen Fachärzten übertra- gen werden, die die Leistungen tatsächlich erbringen. Ärztliche und akademische Mitarbeiter ohne Liqui- dationsberechtigung müssten über ei- nen Pool an den Honoraren teilha- ben. Das Liquidationsrecht dürfe nicht an den Klinikarbeitgeber als In- stitution übertragen werden.

Bei der Umstellung auf ein flächendeckendes Fallpauschal- system zur Abrechnung der Krankenhausleistungen (Diag- nosis Related Groups) erhebt der Ärztetag drei Forderungen:

Die Krankenhausleistungen und die Bewertungsrelationen müssen lei- stungsgerecht und betriebswirtschaft- lich kalkuliert werden. Die Budgetie- rung im Krankenhaussektor dürfe nicht als Budgetverteilungsinstru- ment missbraucht werden. In ausrei- chendem Maße müssten auch indivi- duelle Leistungskomponenten und strukturelle Besonderheiten berück- sichtigt werden.

Die Krankenhäuser werden auf- gefordert, das seit 1. Januar 1996 auch für das Klinikpersonal geltende Ar-

beitszeitgesetz strikt einzuhalten. Ver- stöße müssten rigoros geahndet wer- den. Teilzeitmodelle mit flexiblen Einsatzmöglichkeiten müssten er- probt werden. Diese seien bei gutem Willen umsetzbar, ohne die Arbeitsef- fizienz zu belasten. Durch Teilzeitmo- delle sei es möglich, dass Berufswie- dereinsteiger, Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, Berufsanfänger oder Ärzte mit Familienversorgungs- pflichten ihrem Beruf im Kranken- haus nachgehen können.

Die Krankenhäuser werden auf- gefordert, im vorgesehenen Umfang Weiterbildungsstellen für angehende

Allgemeinärzte zur Verfügung zu stel- len. Heute würden lediglich 50 Prozent der förderfähigen Arbeitsplätze für die Weiterbildung in Allgemeinmedizin vorgehalten und Gelder aus dem „För- derungsprogramm Allgemeinmedi- zin“ investiert. Die Klinikträger wer- den dazu aufgefordert, Rotationsstel- len speziell für die Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin einzurichten.

Die Reform des klinikärztlichen Dien- stes auf der Basis früherer Ärztetags- beschlüsse wird erneut angemahnt.

Künftig sollten Vertrauenspersonen („Ombudsmann“) der Ärztekammern darüber wachen, dass die Arbeitskraft junger Krankenhausärztinnen und -ärzte, insbesondere der Weiterbil- dungsassistenten, nicht missbraucht wird. Dr. rer. pol. Harald Clade A-1371

P O L I T I K 103. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 20, 19. Mai 2000 Dr. med. Maximilian Zollner, Friedrichshafen: „Die GOÄ

muss im Zwei-Jahres-Turnus per Verordnung angepasst wer-

Zu den insgesamt 174 Beschlussanträgen, die während des 103. Deutschen Ärztetages gestellt wurden, gab es wiederholte Anträge zur Geschäftsordnung.

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