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Die ungefähren Auswirkungen einer Überweisung von Vorstössen (Parlamentarischer Initiative, Motion, Postulat oder Auftrag) auf die Kantonsfinanzen aufzuzeigen

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M 263/2006 STA

Motion

Leuenberger, Trubschachen (SVP) Fischer, Meiringen (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 28.11.2006

Finanzielle und wirtschaftspolitische Konsequenzen bei der Überweisung von Vorstössen

Der Regierungsrat wird beauftragt, bei der zukünftigen Beantwortung von Vorstössen an den Grossen Rat:

1. Die ungefähren Auswirkungen einer Überweisung von Vorstössen (Parlamentarischer Initiative, Motion, Postulat oder Auftrag) auf die Kantonsfinanzen aufzuzeigen.

2. Die ungefähren Auswirkungen einer Überweisung von Vorstössen (Parlamentarischer Initiative, Motion, Postulat oder Auftrag) auf den Wirtschaftsstandort Kanton Bern aufzuzeigen.

Begründung

Zu Ziffer 1: Vielfach werden aus den Reihen des Grossen Rates Vorstösse eingereicht, deren Überweisung zu Konsequenzen in den Kantonsfinanzen führen kann. Im Rahmen der Vorstossberatung im Parlament ist dem Rat gelegentlich nicht klar, welche finanziellen Konsequenzen die Vorstossüberweisung haben kann.

Der Blick auf die Kantonsfinanzen ist für einen Parlamentarier, der auch den zukünftigen Generationen einen handlungsfähigen Kanton überlassen will, unabdingbar. Dabei ist der Parlamentarier auf diesbezügliche Informationen angewiesen.

Die genauen Kosten einer Vorstossüberweisung kann ohne eingehende Prüfung nicht eruiert werden. Dieser Umstand ist uns bekannt. Es sollte aber möglich sein, die Kosten in genormte Grenzwerte einzugliedern. Es wird beispielsweise an folgendes Schema gedacht:

Folgende Auswirkungen auf die Kantonsfinanzen werden bei der Überweisung des Vorstosses voraussichtlich erwartet:

Art der Auswirkung auf die laufende Rechnung:

Ausgabenzuwachs Einnahmenzuwachs Einnahmenverminderung Ausgabenverminderung

Auswirkung auf die Investitionsrechnung:

Ja Nein

Grösse der Auswirkung:

bis CHF 100'000.00

CHF 100'000.00 bis 500'000.00 CHF 500'000.00 bis 1'000'000.00 CHF 1'000'000.00 bis 2'000'000.00

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mehr als CHF 2'000'000.00 Periode der Auswirkung:

einmalig wiederkehrend Kompensation möglich:

Ja Nein

Bemerkungen zu obigen Punkten:

Zu Ziffer 2: Sofern der Regierungsrat bei der Beantwortung eines Vorstosses bereits Aussagen über die Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort machen kann, erachten wir die Weitergabe dieser Erkenntnisse an den Grossen Rat als sinnvoll.

Antwort des Regierungsrates 1. Allgemeine Hinweise

Der Regierungsrat hat am 20. September 2006 (RRB 1715/2006) die Richtlinien der Staatskanzlei über die verwaltungsinterne Behandlung von Regierungs- und Grossratsgeschäften (Richtlinien RR-/GR-Geschäfte) zur Kenntnis genommen und für verbindlich erklärt.

Diese Richtlinien legen u.a. fest, dass in Vorträgen zu Erlassen und ihrer Änderung, Kreditgeschäften (ohne Nachkredite), Grundsatzbeschlüssen sowie zu Beschlüssen über Konzessionen ein Abschnitt über die absehbaren Auswirkungen auf die Wirtschaft aufzunehmen ist.

Im Mustervortrag der Direktion/Staatskanzlei an den Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates sind bei der Beschreibung des Geschäfts für die Ausgabenbewilligung u.a. folgende Angaben aufzuführen:

- Die Folgekosten für den Kanton und die Gemeinden

- Eine allfällig vorgesehene Evaluation und die damit verbundenen Kosten - Auswirkungen des Beschlusses auf die Gemeinden und die Wirtschaft

- Bei grossen oder wichtigen Vorhaben: Ausführungen zu den erwartenden Auswirkungen

- Bei Rahmenkrediten: allfällige Delegationen genau bezeichnen und begründen

Die Erarbeitung von Vorträgen bzw. die Beschreibungen gemäss diesen Richtlinien setzen bei den Direktionen bzw. der Staatskanzlei sehr gründliche und zeitintensive Abklärungen voraus, um die bestmöglichen Voraussetzungen für die Entscheidfindung durch den Grossen Rat zu schaffen.

2. Aufzeigen der ungefähren Kosten auf die Kantonsfinanzen bei der Beantwortung von Vorstössen (Parlamentarische Initiative, Motion, Postulat oder Auftrag)

Die finanziellen Auswirkungen lassen sich, wie der Motionär ausführt, in vielen Fällen nur schwer eruieren. Dies trifft insbesondere teilweise auch auf Sachgeschäfte, für die mehr Vorbereitungs- und Abklärungszeit zur Verfügung steht.

Bei der Beantwortung von dringlichen Vorstössen steht diese Zeit gänzlich nicht zur Verfügung. Bei der Beantwortung von nicht dringlichen Vorstössen steht dem Regierungsrat zwar ein wenig mehr Zeit zur Verfügung. Um jedoch einigermassen seriöse Aussagen über die ungefähren Kosten zu machen, sind detaillierte Abklärungen inkl.

Einholen von Richtofferten notwendig. Dieses Verfahren (Erarbeiten von Richtofferten) würde wiederum von der Wirtschaft kaum geschätzt, um lediglich Grundlagen für politische Entscheide zu liefern.

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Soweit in der für die Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen zur Verfügung stehenden Zeit möglich, macht der Regierungsrat bereits heute über die ungefähren Kosten Aussagen.

Obwohl der Regierungsrat für das Anliegen des Motionärs Verständnis hat, ist es aus obgenannten Gründen nicht möglich, die ungefähren Auswirkungen einer Überweisung von Vorstössen (Parlamentarischer Initiative, Motion, Postulat oder Auftrag) auf die Kantonsfinanzen aufzuzeigen.

3. Aufzeigen der ungefähren Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Kanton Bern bei der Beantwortung von Vorstössen (Parlamentarischer Initiative, Motion, Postulat oder Auftrag)

Die meisten parlamentarischen Vorstösse beziehen sich kaum oder gar nicht zum Thema Wirtschaftsstandort des Kantons Bern. Würde dem Anliegen des Motionärs nun Rechnung getragen, könnte bei den meisten Vorstössen keine Aussagen zu den Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Kanton Bern gemacht werden. Aufgrund ihres Sachgebietes können solche Einschätzungen zudem nicht von allen Direktionen und der Staatskanzlei in gleichem Masse gemacht werden, was wiederum nicht zielführend und im Sinne des Motionärs wäre.

Antrag

M 263/2006: Ablehnung

An den Grossen Rat

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