• Keine Ergebnisse gefunden

PATIENTENINFORMATION ZUR EINWEISUNG UND ÜBERWEISUNG

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "PATIENTENINFORMATION ZUR EINWEISUNG UND ÜBERWEISUNG"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

EINWEISUNG –

NUR FÜR EINE STATIONÄRE BEHANDLUNG

Die Einweisung ist überschrieben mit „Verordnung von Krankenhausbehandlung“. Mit diesem Einweisungsschein sind regelmäßig alle Krankenhausleistungen abgedeckt. Weitere Ein- oder Überweisungsscheine werden nicht benötigt.

Sie haben – gegebenenfalls nach Prüfung durch Ihre Krankenkasse – Anspruch auf vollstationäre Behandlung.

Das Krankenhaus ist jedoch verpflichtet, zu prüfen, ob eine stationäre Aufnahme wirklich erforderlich ist. Konkret umfasst die Krankenhausbehandlung alle Leistungen, die für die medizinische Versorgung notwendig sind, insbesondere

■ ärztliche Behandlungen,

■ Krankenpflege,

■ Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln,

■ Unterkunft und Verpflegung.

Mit der Einweisung werden auch die Vor- und Nach- untersuchungen erfasst. Hierzu gehören

■ die Voruntersuchung zur Klärung einer vollstationären Krankenhausbehandlung,

■ die Vorbereitung der Krankenhausbehandlung fünf Tage vor der stationären Behandlung,

■ die Nachuntersuchung innerhalb von 14 Tagen nach der stationären Behandlung, sofern das Krankenhaus die Behandlung durchführen will.

Weitere Einweisungs- oder Überweisungsscheine sind nicht erforderlich.

ÜBERWEISUNG –

FÜR EINE AMBULANTE BEHANDLUNG

Soll ausnahmsweise eine ambulante Behandlung im Krankenhaus erfolgen, wird Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt in der Regel einen Überweisungsschein ausstellen.

Bei der ambulanten Behandlung im Krankenhaus kann es sich handeln um

■ eine ambulante Operation, zum Beispiel eine

Kniespiegelung oder kleinere gynäkologische Eingriffe,

■ eine spezielle Leistung bei einem Krankenhausarzt oder im Ausnahmefall bei einer Institutsambulanz.

Voraussetzung für die Behandlung ist, dass für diese Leistung die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt eine sogenannte Ermächtigung (Genehmigung) hat.

PATIENTENINFORMATION ZUR EINWEISUNG UND ÜBERWEISUNG

ZWEI WEGE INS KRANKENHAUS

Für die stationäre Behandlung im Krankenhaus wird in der Regel eine Einweisung, für die ambulante Behandlung im Krankenhaus grundsätzlich eine Überweisung benötigt.

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

bei Ihnen steht eine Behandlung im Krankenhaus an.

Die Einzelheiten hat Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen bereits erläutert. Eine Behandlung im Krankenhaus erfolgt erst, wenn im ambulanten Versorgungsbereich keine weiteren Behandlungen mehr möglich sind. Doch auch im Krankenhaus kann eine ambulante Behandlung durchgeführt werden.

Im Folgenden erläutern wir Ihnen

■ den Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Behandlung,

■ wann Sie eine Einweisung und wann eine Überweisung benötigen.

1

2

Sie sind krank und die Praxis hat zu?

Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 erreichen Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Rund um die Uhr. Kostenfrei.

AMBULANT ODER STATIONÄR?

Als ambulante Behandlung bezeichnet man zum Beispiel die Behandlung bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, Ihrer Fachärztin oder Ihrem Facharzt. Von einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus spricht man, wenn Sie weder die Nacht vor noch die Nacht nach der Behandlung im Krankenhaus verbringen. Übernachten Sie im Krankenhaus, handelt es sich um eine stationäre Behandlung*. Teilstationär ist eine Behandlung, für die ein Krankenhaus benötigt wird, jedoch keine ununterbrochene Anwesenheit im Krankenhaus notwendig ist. Es handelt sich um eine Behandlung, die gegebenenfalls über einen längeren Zeitraum in einzelnen Intervallen erfolgt.

* Ausnahme: vor- und nachstationäre Behandlung

Suchen Sie eine Ärztin mit einer bestimmten Fachrichtung, einen Arzt mit einer besonderen Praxisausstattung oder eine psychotherapeutische Praxis mit einer Spezialisierung?

Nutzen Sie den Arztfinder und weitere Serviceangebote der KV RLP für Patientinnen und Patienten unter www.kv-rlp.de/974314.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Obwohl die Zeit drängt – die Krankenhäuser benötigen Planungs- sicherheit für strategisch richtungs- weisende Entscheidungen –, haben sich die Länder bisher nicht auf die

[r]

Es ist unzulässig, für einen Patienten, der ins Krankenhaus eingewiesen wird, zusätzlich eine Überweisung auszustellen.. Prä- und poststationäre Behandlungen gehören zur

(Anlage 2 zum Bundesmantelvertrag - Ärzte) ist daher geregelt, dass in Fällen, in denen der Überweisungsnehmer erst in einem Folgequartal tätig wird, der ausgestellte

„Der Patient erhält dann eine GOÄ-Rechnung zur Information im EBM- Niveau, wie das auch immer gehen soll?“, fragte Ottmann.. Er ist sich sicher, dass „die derzeitige

Vielleicht findet sich diese Einsicht auch noch beim G-BA, sodass auf eine Änderung der Richtlinien zu hoffen ist.. Die Bayerische Landesärztekammer ist in die wesentlichen

Lindenthaler Allee 9 14163 Berlin. Web: www.tieraugen.com eMail: praxis@tieraugen.com Tel.: (030) - 80 58

Anträge für die Zulassung eines Produktes werden üblicherweise von Firmen gestellt, welche im Pharmamarkt für Tierärzte tätig sind.. Von diesen Firmen werden die