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Die Überweisung an die Klinik erfolgt in der Regel nur in komplizierteren Fällen, bei denen eine Behandlung auf dem Heimbetrieb nicht durchgeführt werden kann

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I 161/2002 VOL 19. Februar 2003 43C

Interpellation

0493 Balmer, Rosshäusern (SVP)

Weitere Unterschriften: 41 Eingereicht am: 02.09.2002

Ist die Berner Nutztierklinik auch für die Nutztierhalter da?

Im Frühjahr 2001 sind auf einem Rindviehzuchtbetrieb in Niederbipp 25 hochwertige Kühe an Botulismus eingegangen oder mussten eingeschläft werden.

Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Warum musste die eindeutige Diagnose von Botulismus nach wiederholter Konsultation der Nutztierklinik Bern von derjenigen in Zürich gemacht werden?

2. Warum erforderte es für die Beschaffung des dringend benötigten Impfstoffes erneut die Nutztierklinik Zürich?

3. Ist der Regierungsrat bereit, die Voraussetzungen zu schaffen, um hochwertige Tiere impfen zu können?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 09.09.2002

Antwort des Regierungsrates

Mit der Interpellation werden die Tätigkeiten der Nutztierklinik an der Universität Bern zugunsten der Nutztiere und ihrer Halter in Frage gestellt. Die Realität ist eine andere: 2001 wurden an der Klinik 907 Wiederkäuer und 241 Schweine stationär untersucht und behandelt. Dazu kamen Konsultationen und Behandlungen von 210 Wiederkäuern und 68 Schweinen. Die Überweisung an die Klinik erfolgt in der Regel nur in komplizierteren Fällen, bei denen eine Behandlung auf dem Heimbetrieb nicht durchgeführt werden kann. Der weit überwiegende Teil der Besitzer dieser Tiere waren Nutztierhalter.

Der Regierungsrat nimmt zu den Fragen des Interpellanten wie folgt Stellung:

Frage 1

Der Bestandestierarzt kontaktierte die Nutztierklinik, nachdem er im Bestand des betroffenen Tierhalters bei mehreren Kühen die typischen Symptome einer Botulismuserkrankung diagnostiziert hatte. Seine Anfrage, ob der Klinik ausser der symptomatischen Behandlung weitere Therapiemöglichkeiten zur Verfügung ständen,

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musste verneint werden, da gemäss "Verzeichnis der registrierten Impfstoffe und in vivo Diagnostika" des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) weder Antitoxine noch Vakzine gegen C. botulinum registriert und zugelassen waren. Die Möglichkeit, zwei schwer erkrankte Tiere zur genaueren Abklärung der Ätiologie (Toxinnachweis in speziellen Mäusen) und zur intensiven Behandlung in die Klinik einzuweisen, wurde nach Rücksprache des Tierarztes mit dem Besitzer aufgrund der hohen Kosten bei äusserst schlechter Prognose für das Überleben der Kühe nicht weiter verfolgt.

Frage 2

Wie schon in der Antwort zur Frage 1 erwähnt, waren in der Schweiz zum Zeitpunkt der Erkrankung im Bestand des betroffenen Tierhalters weder Antitoxine noch Vakzine gegen die verschiedenen, beim Rind in Europa vorkommenden Typen von C. botulinum offiziell zugelassen. Nach einigen Fällen von Botulismus bei Pferden im Herbst / Winter 2001 wurden mit einer speziellen Bewilligung der Zulassungsstelle entsprechende Präparate zur Notfallbehandlung von Pferden in geringen Mengen eingeführt. Die Importe aus Südafrika erfolgten durch die Vermittlung eines praktizierenden Tierarztes, der regelmässige Kontakte zu einem Hersteller in Südafrika unterhält. Die Nutztierklinik Zürich beschaffte den Impfstoff nicht, sondern griff auf diese, ihr offenbar bekannte Quelle, zurück.

Frage 3

Impfstoffe für Tiere werden in der Schweiz vom Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI) nach den Richtlinien des Heilmittelgesetzes zugelassen. Nachdem in den letzten 12 Monaten in der Schweiz mehrere Fälle von Botulismus bei Pferden und Rindern aufgetreten waren, stellte sich die Frage der Zulassung eines Impfstoffes gegen diese Krankheit. Anträge für die Zulassung eines Produktes werden üblicherweise von Firmen gestellt, welche im Pharmamarkt für Tierärzte tätig sind. Von diesen Firmen werden die Marktchancen für einen Botulismusimpfstoff als gering eingeschätzt. Jedenfalls zeigte keine der Firmen ein Interesse, einen entsprechenden Zulassungsantrag einzureichen.

Deshalb hat es die Pferdeklinik der Universität Bern im August 2002 übernommen, beim IVI einen Antrag für die Zulassung von Botulismusimpfstoff zu stellen. Das Institut sieht sich zur Zeit jedoch noch nicht in der Lage, den Impfstoff zuzulassen; es hat weitere Unterlagen angefordert, welche Gewähr für ein Produkt bieten, das wirksam ist und geimpften Tieren keinen Schaden zufügt. Die Zulassung wird erfolgen, sobald der Hersteller nachweisen kann, dass das Produkt den Qualitätsnormen des Europäischen Arzneibuches entspricht.

Aufgrund des seltenen Auftretens von Botulismus in der Schweiz sieht der Regierungsrat keinen Bedarf, in das Zulassungsverfahren einzugreifen.

An den Grossen Rat

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