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Kann die Regierung das Bestehen dieses Mandats bestätigen? Wenn ja: Wurde der Erziehungsdirektor als Mitglied des strategischen Ausschusses der FH-WCH diesbezüglich konsultiert? Hat er sein Einverständnis gegeben? 2

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I 138/2007 ERZ 12. September 2007 ERZ C Interpellation

1558 Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 04.05.2007

Finanziert der Kanton Bern das Lobbying der Direktion der Westschweizer Fachhochschule?

Die hegemonialen und zentralistischen Absichten der Direktion der Westschweizer Fachhochschule (FH-WCH) sind allgemein bekannt. Nach und nach verlieren unsere Schulen, die bisher neue Produkte, die den Bedürfnissen des Jurabogens entsprechen, lancieren konnten, ihre Autonomie. Das immer zentralistischer werdende Management lähmt ausserdem die Dynamik, für die die einzelnen Einheiten der Hochschule ARC bekannt geworden sind.

Diese Entwicklung ist bedenklich und schadet letztlich den Regionen, wie der unseren.

Angesichts des Widerstands, der sich in den Kantonen des Espace BEJUNE endlich zu manifestieren beginnt, und gemäss übereinstimmenden Informationen aus industriellen und politischen Kreisen scheint es, als habe die Generaldirektion der FH-WCH eine im Bereich der Kommunikation spezialisierte Zürcher Consulting-Firma (Köppel+Partner AG) damit beauftragt, ihr Modell bei ausgewählten Personen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Medien und Bildung des Jurabogens zu promoten.

Da diese einzigartigen Methoden der informellen Konsultation und der Einflussnahme die üblichen demokratischen Entscheidfindungsprozesse nicht einhalten und die betroffenen Instanzen mit Verachtung strafen, sind sie politisch unzulässig. Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Kann die Regierung das Bestehen dieses Mandats bestätigen? Wenn ja: Wurde der Erziehungsdirektor als Mitglied des strategischen Ausschusses der FH-WCH diesbezüglich konsultiert? Hat er sein Einverständnis gegeben?

2. War die Generaldirektion der HS-ARC über dieses Vorgehen auf dem Laufenden, und war sie damit einverstanden?

3. Was für einen Auftrag hat die Consulting-Firma genau erhalten? Welcher Betrag wurde zu dessen Finanzierung vorgesehen? Ist der Kanton Bern finanziell an diesem Auftrag beteiligt?

4. Hat die Direktion der FH-WCH eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt? Gibt es in der ganzen Westschweiz keine Firma, die mit einem solchen Auftrag hätte betraut werden können?

5. Mit welchen Personen ist der Auftragnehmer zusammengekommen? Nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt?

6. Ist das Organisationskonzept, dessen Promotion durch Herrn Köppel sichergestellt wird, Gegenstand eines Konsenses innerhalb des strategischen Ausschusses der FH-WCH?

Wenn nein: Wie rechtfertigt die Regierung, dass die Kantone für ein Projekt, hinter dem sie gar nicht stehen, eine Propagandaaktion finanzieren?

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Antwort des Regierungsrates

1. Die Regierung kann das Bestehen von zwei Mandaten bestätigen. Diese wurden vom Präsidenten des Steuerungsausschusses im Namen der FH-WCH an die Firma Köppel + Partner Public Relations AG in Zürich vergeben.

Das für solche Mandate auf dem Grundsatz der institutionellen Autonomie beruhende Bewilligungsverfahren sieht nicht vor, dass die Mitglieder des strategischen Ausschusses der FH-WCH systematisch jedem Mandat zustimmen müssen, das die Direktion der FH-WCH an Dritte vergibt. Der Erziehungsdirektor wurde in diesem Zusammenhang nicht konsultiert. Gemäss gängiger Praxis hat der Präsident des Steuerungsausschusses, Marc-André Berclaz, die Präsidentin des strategischen Ausschusses, Anne-Catherine Lyon, entsprechend informiert.

2. Die Direktion der HS-ARC war am Mandatserteilungsverfahren nicht beteiligt. Sie erfuhr nur zufällig und über Dritte von diesem Vorgehen. Die Direktion der HS-ARC kann dieses Vorgehen nicht gutheissen, da sie hinter dem Auftrag an Herrn Köppel eine Absicht sieht, Argumente zu erarbeiten, um die Stellung der FH-WCH gegenüber den verschiedenen Ansprechpartnern zu stärken.

3. Grundsätzlich bestehen die Phasen 1 und 2 des Mandats ganz allgemein darin, Massnahmen vorzuschlagen und umzusetzen, die geeignet sind:

Ø die Kommunikation und den Zusammenhalt innerhalb der FH-WCH zu optimieren, mit dem Ziel, eine «Corporate Culture» und eine «Corporate Identity» zu schaffen;

Ø die Kontakte und Beziehungen des Präsidenten des Steuerungsausschusses der FH-WCH zu den Institutionen und Mitgliedern sowie intern und zu den Medien, den Entscheidungsträgern aus Wirtschaft und Politik zu knüpfen und/oder zu vertiefen, um die Ausstrahlung der FH-WCH auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene zu verstärken.

Die erste Etappe bestand darin, die Kommunikationssituation vor Ort zu analysieren und konkrete Massnahmen zur Erreichung der im Gesamtmandat enthaltenen Zielvorgaben vorzuschlagen. Dazu waren Gespräche nötig, um die bestehenden Stärken und Schwächen zu erkennen und allfällige Blockaden zu verstehen. Nach Abschluss dieser ersten Phase wurde dem Auftraggeber ein Bericht «HES-SO, mesures de communication 2007» vorgelegt. Die erste Etappe hat ergeben, dass es nötig ist, ein Kommunikationskonzept zu erarbeiten, was die zweite Etappe des Mandats gewesen wäre. Diese wurde jedoch aufgrund der heftigen politischen Reaktionen, zu denen es im Rahmen der zahlreichen, vom Auftragnehmer initiierten Begegnungen kam, durch den Auftraggeber gestoppt.

Für den Globalauftrag war ein Höchstbetrag von 85 000 Franken vorgesehen. Dieser Betrag liegt innerhalb des jährlich bewilligten Finanzrahmens, über dessen Verwendung die Direktion entscheiden kann. Der Kanton Bern beteiligt sich mit rund 3 bis 4 Prozent (d.h. mit rund 2250 bis 3400 Franken) an den Kosten.

4. Die Direktion der FH-WCH hat keine öffentliche Ausschreibung gemacht. Der Auftrag wurde in Übereinstimmung mit dem Reglement «Achats» vergeben. Dieses gilt analog auch im Kanton Jura (Sitzkanton) und regelt das Vorgehen beim Kauf von Gütern oder Leistungen der FH-WCH, und zwar von der Festlegung des Bedarfs bis hin zur Begleichung der Rechnung. Beim Kauf von Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 150 000 Franken gilt das freihändige Verfahren, das weder eine öffentliche Ausschreibung noch eine Publikation vorsieht.

Man hätte sicherlich eine Firma in der Westschweiz beauftragen können. Der Auftrag wurde aber nach einem Spontanangebot von Herrn Köppel vergeben.

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5. Es handelt sich vorwiegend um politische und administrative Kreise aus dem Fachhochschulbereich, insbesondere der FH-WCH und der HS-ARC, um politische Mandatsträger im Bildungs- und/oder Forschungsbereich, um Führungsfachleute in der Westschweiz sowie um Journalisten.

Der Auftragnehmer hat sich ausserdem anlässlich einer von der Neuenburger Handels- und Industriekammer organisierten Konferenz mit rund sechzig Unternehmern aus dem Kanton Neuenburg getroffen. An der Konferenz nahm auch Frau Suzanne Monnier, Mitarbeiterin des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie, teil.

6. Es liegt noch keine offizielle Fassung der neuen interkantonalen Vereinbarung über die FH-WCH vor. Es gibt somit auch kein klar festgelegtes Organisationskonzept, dem sich alle Partnerkantone angeschlossen haben. Zurzeit finden Verhandlungen innerhalb des strategischen Ausschusses der FH-WCH sowie mit den auf Bundesebene zuständigen Organen statt.

Die Priorität des Erziehungsdirektors liegt darin, ein Steuerungsmodell auszuhandeln, das den Anforderungen einer im regionalen Wirtschaftsgefüge verankerten Fachhochschule entspricht.

An den Grossen Rat

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