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Alle normativen Verantwortlichkeiten werden vollständig durch die Generaldirektion der FH-WCH wahrgenommen

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M 141/2008 ERZ 13. August 2008 ERZ C

Motion

1314 Rérat, Sonvilier (FDP)

Gagnebin, Tramelan (SP-JUSO) Küng-Marmet, Saanen (SVP) Vaquin, Moutier (CVP)

Vaucher-Sulzmann, Cormoret (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 30.05.2008

Zukunft der Hochschule Arc

Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Machbarkeit eines Führungs- und Organisationsmodells zu prüfen, das der Hochschule Arc eine Zukunft sichert. Er soll sich dabei von den Beratungen im strategischen Ausschuss der HS-Arc sowie von den Beratungen im strategischen Ausschuss der Westschweizer Fachhochschule (FH-WCH) inspirieren zu lassen.

Begründung

Die FH-WCH braucht eine Organisation im Sinne einer Holding, in der jede regionale Einheit nicht nur über eine breite betriebliche Autonomie, sondern auch über Entscheidungsbefugnisse verfügen muss. Konkret heisst das:

1. Alle normativen Verantwortlichkeiten werden vollständig durch die Generaldirektion der FH-WCH wahrgenommen:

• Strategie der FH-WCH in enger Zusammenarbeit mit dem strategischen Ausschuss der FH-WCH

• Festlegung der Funktionen und der Gesamtorganisation, Gehälter, Reglemente usw.

• Erarbeiten gemeinsamer Vorschriften im Bereich der pädagogischen und didaktischen Programmfestlegung

• Erarbeiten und Führen der Studienreglemente

• Identifikation und Führung der FH-WCH und ihrer visuellen Einheit

• Schnittstelle mit dem Bund, den Kantonen und den anderen Fachhochschulen der Schweiz

• Beziehungen zu den betroffenen internationalen Organen, internationale Partnerschaften usw.

• Leitung und Verwaltung der finanziellen Belange auf Holdingebene

• Leitung und Supervision der Aufsicht und der Qualitätssicherheit

• BB

2. Die Direktion jeder Schule (regionale Einheit) nimmt folgende betriebliche Verantwortlichkeiten wahr:

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• Leitung der Bereiche, welche die Schule bilden

• Koordination und Leitung des Bereichs angewandte Forschung und Entwicklung (aF&E) innerhalb der Schule, in enger Zusammenarbeit mit den anderen betroffenen Schulen, wie den FH und den schweizerischen Universitäten (FH- WCH, BFH, ETH usw.)

• Verantwortung über die Nachdiplomausbildungen und Weiterbildungen, die selbsttragend sein müssen

• Knüpfen von externen Partnerschaften auf Ebene Schule

• BB

Die Direktion der Schule oder der regionalen Einheit untersteht direkt der Generaldirektion der FH-WCH.

3. Die Fachbereichsverantwortlichen nehmen folgende funktionalen Verantwortlichkeiten wahr:

• Harmonisierung der pädagogischen Grundausbildungsprogramme

• Koordination zwischen den Schulen in Bezug auf die Ausbildungsprogramme der einzelnen Studiengänge

• Synchronisierung der Studienpläne der einzelnen Studiengänge innerhalb der FH- WCH

• Garantie, dass alle Studierenden von einer zur anderen Schule wechseln können

• B.

Die Fachbereichsverantwortlichen werden von der Generaldirektion der FH-WCH bevollmächtigt. Sie dürfen die Fachbereiche auf keinen Fall anstelle der Schulleitungen leiten. Sie können ausserdem der Generaldirektion der FH-WCH geeignete Massnahmen vorschlagen und sie entsprechend informieren.

Es sei schliesslich darauf hingewiesen, dass dieses Modell von den am 9. April 2008 in Neuenburg anwesenden Mitgliedern der IPK HS-Arc einstimmig genehmigt worden ist.

Das Dossier über die neuen Führungsstrukturen der FH-WCH und seiner Schulen wird derzeit behandelt. Es muss bis spätestens im November 2008 den Bundesbehörden vorgelegt werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 05.06.2008

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine so genannte Richtlinienmotion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates. Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrags, und die Entscheidungsverantwortung bleibt beim Regierungsrat

.

Der Erziehungsdirektor verfolgt die Situation der HS-Arc mit grösster Aufmerksamkeit. An Gesprächen der strategischen Ausschüsse der FH-WCH/GS hat er — wie auch die anderen Mitglieder des strategischen Ausschusses der HS-Arc — seinen Willen bekundet, dass eine Lösung für das komplexe Problem der Organisation und Führung gefunden werde, um die Zukunft der HS-Arc innerhalb der FH-WCH zu sichern.

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1. Kontext

1.1 Rückblick

1994 hatte die Berufsbildungsämterkonferenz der Westschweiz und des Tessins die Errichtung einer einheitlichen Fachhochschule für die Westschweiz beschlossen. Das 1997 unterzeichnete interkantonale Konkordat betrifft die Bereiche Technik und Architektur, Wirtschaft und Dienstleistungen sowie angewandte Künste. Es verbindet die Partnerkantone und bestimmt die Strukturen der FH-WCH sowie deren Betrieb und Organisation.

Mit der 2001 unterzeichneten interkantonalen Vereinbarung FH-GS wurde die Westschweizer Fachhochschule für Gesundheit und soziale Arbeit gegründet. Beide Schulen wurden 2004 unter der Bezeichnung Fachhochschule Westschweiz (FH-WCH) zusammengelegt.

Parallel dazu schlossen sich die Kantone Jura, Neuenburg und der französischsprachige Teil des Kantons Bern in der Absicht, sich einen Platz in der sich bildenden Fachhochschullandschaft zu sichern, zusammen und beschlossen die Gründung der Hochschule Arc, womit sie ihre Zukunft an die FH-WCH banden.

2004 trat der Kanton Bern schliesslich mit einem entsprechenden Beitrittsgesetz der Vereinbarung über die Hochschule ARC Bern-Jura-Neuenburg, dem interkantonalen Konkordat über die Errichtung einer Fachhochschule Westschweiz und der interkantonalen Vereinbarung über die Errichtung der Fachhochschule Westschweiz für Gesundheit und Soziale Arbeit bei.

1.2 Das System der FH-WCH

Heute anerkennt der Bund die erteilten Diplome und legt die Rahmenbedingungen für den Betrieb der FH-WCH sowie der anderen schweizerischen Fachhochschulen fest, namentlich indem er äusserst sparsam neue Studiengänge bewilligt und verbindliche Studentenzahlen für alle Studiengänge festlegt. Die kantonalen/regionalen Schulen unterstehen somit sowohl dem Grundsatz der Komplementarität als auch dem Grundsatz des Wettbewerbs. Dies gibt den Schulen den Anreiz, auf besonderen Gebieten aussergewöhnliche Kompetenzen zu entwickeln und möglichst viele Studierende anzuziehen, um den Fortbestand ihrer Studiengänge zu sichern. Logischerweise begünstigt das eingeführte System, wenn es nicht strikt reguliert ist, diejenigen Schulen, die über eine zentrale und attraktive Lage verfügen und sich in einem grossen Einzugsgebiet befinden, was zu Lasten der kleineren Schulen insbesondere in den Randgebieten geht.

Für die HS-Arc sind die Rahmenbedingungen in der Tat schwieriger, da es seitens der Generaldirektion keine Regulierung des Systems gibt. Sie hatte und hat es daher schwer, sich innerhalb des Netzes zu behaupten und ihren Platz zu finden. Dies gilt im Übrigen auch für die anderen kleineren Schulen, wie jenen in den Kantonen Wallis oder Freiburg.

1.3 Betriebsbewilligung

Gemäss eidgenössischem Fachhochschulgesetz (FHSG) erteilt der Bundesrat die Genehmigung zur Errichtung und Führung einer Fachhochschule.

Die durch das Konkordat von 1997 bestimmte FH-WCH (Technik, Wirtschaft und Dienstleistungen, angewandte Kunst / Design) hat 2003 die definitive Betriebsbewilligung erhalten. Diese war allerdings mit einigen besonderen Bedingungen verknüpft. Das FHSG wurde 2005 im Rahmen einer Teilrevision geändert. Neben der Anpassung des Bildungsdispositivs an die in der Bologna-Erklärung vorgesehenen Strukturen kam es bei dieser Revision auch zur Integration der Bereiche Soziales, Gesundheit und Kunst.

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2007 wurden die FH-Betriebsbewilligungen einer Prüfung unterzogen, um abzuklären, ob sie den Voraussetzungen von 2003 entsprachen und ob die Aufnahme der neuen Fachbereiche gemäss dem revidierten Bundesgesetz realisiert worden ist. In seinem Beschluss vom 2. April 2008 sagt der Bundesrat, dass die FH-WCH die Voraussetzungen für eine unbegrenzte Betriebsbewilligung nach wie vor erfüllt. Obwohl er die bisherigen Etappen bei der Integration der neuen Fachbereiche begrüsst, ist er der Auffassung, dass die Anforderungen des Bundes namentlich in Bezug auf die Steuerung der Institution nicht erfüllt sind. Er anerkennt, dass es für die Anpassung der interkantonalen Vereinbarungen an die Bundesvorschriften aufgrund der Komplexität der FH-WCH und der Zahl der Partnerkantone mehr Zeit braucht. Er verlangt daher von der FH-WCH, ihm bis Ende November 2008 einen Bericht «über die bisherigen und künftigen Entscheidungen und Massnahmen für eine vorgabenkonforme Führungs- und Organisationsstruktur sowie für die vorgabenkonforme Integration der Fachbereiche Gesundheit, soziale Arbeit und Kunst» zusammen mit einem Terminkalender und verbindlichen, von den strategischen Ausschüssen verabschiedeten Modalitäten vorzulegen.

Sollte der Bericht die verlangten Elemente nicht enthalten oder sollte er nicht fristgerecht vorgelegt werden, könnte der Bundesrat eine Massnahme im Sinne von Artikel 14 Absatz 4 FHSG in Betracht ziehen und die Genehmigung mit Auflagen verbinden, befristen oder zurückziehen. Der Bundesratsbeschluss, der nur auf Französisch vorliegt, kann auf Verlangen eingesehen werden.

2. Führungs- und Organisationsgrundsätze in neuer FH-WCH-Vereinbarung Die strategischen Ausschüsse FH-WCH/GS haben in Absprache mit den Bundesbehörden beschlossen, eine neue, einheitliche interkantonale Vereinbarung FH-WCH auszuarbeiten.

Diese soll alle Fachbereiche umfassen und namentlich die Führung und Organisation der FH-WCH regeln. Der Bericht an den Bundesrat wird einen Vorentwurf für eine Einheitsvereinbarung enthalten, in der die Gesamtheit aller Fachbereiche integriert und das umzusetzende Führungs- und Organisationsmodell beschrieben sind.

Die strategischen Ausschüsse FH-WCH/GS hatten Schwierigkeiten, ein Führungs- und Organisationsmodell zu erarbeiten, das bei allen auf Zustimmung stösst. Sie wollten vorgängig mit dem BBT Bedingungen aushandeln, die der Grösse der Schule (der grössten der Schweiz) und der regionalen Vielfalt (sieben Partnerkantone) besser entsprechen, und einen grösseren Spielraum bei der von den Bundesbehörden vorgegebenen strikten Führung pro Fachbereich erhalten.

In Bezug auf die Kompetenzaufteilung haben die strategischen Ausschüsse FH-WCH/GS aufgrund der politischen Dimension dieser Frage beschlossen, sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu debattieren. Dies hat leider zu unbegründeten und bedauerlichen Gerüchten geführt, wie z.B. die von den Medien kolportierte Aufhebung der kantonalen Ebene. Die geheimen Diskussionen haben zur Aufstellung eines Marschplans geführt.

Die Arbeit ist noch nicht abgeschlossen. Die Entwicklungskommission der FH-WCH wurde mit der Redaktion des Vorentwurfs einer Vereinbarung auf der Grundlage dieses Marschplans beauftragt. Jeder der drei Partnerkantone der HS-Arc ist in dieser Kommission vertreten.

Der Regierungsrat könnte sich eine Aufteilung der Kompetenzen, wie sie von den Motionären skizziert wird, vorstellen.

Es ist nicht möglich, Informationen über die Ergebnisse der Diskussionen innerhalb der strategischen Ausschüsse zu geben, ohne dabei den Grundsatz der Vertraulichkeit der

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Sitzungen zu verletzen. Der Regierungsrat sieht der Möglichkeit, zu einem Ergebnis zu gelangen, das den von den Motionären geforderten Elementen zumindest teilweise nachkommt, indessen optimistisch entgegen. Er wird allerdings erst zu den konkreten Verhandlungsergebnissen, namentlich auch in Kenntnis über deren finanzielle Auswirkungen für den Kanton Bern, Stellung beziehen.

3. Terminkalender

Angesichts der Frist von Ende November 2008, die der Bundesrat für den erwähnten Bericht festgesetzt hat, hat der leitende Ausschuss der FH-WCH für die Realisierung der Arbeiten einen engen Terminplan vorgesehen, damit bis Ende November 2008 ein Vereinbarungsvorentwurf verabschiedet werden kann.

Parallel zu diesen Arbeiten wurden die Technische Kommission und die Personalkommission beauftragt, den Finanzteil bzw. den personalrechtlichen Teil der Vereinbarung auszuarbeiten. Diese Kapitel werden von der Entwicklungskommission noch vor dem 26. November 2008 in den Bericht integriert.

Gemäss Beschluss vom 14. April 2008, der an der letzten Sitzung der IPK FH-WCH gefasst wurde, soll wahrscheinlich Anfang kommenden Herbstes eine zusätzliche Sitzung mit der Direktion der FH-WCH und der Entwicklungskommission anberaumt werden.

Einziges Traktandum wäre die Prüfung des Vereinbarungsvorentwurfs.

4. Schlussfolgerung

Die Elemente, die das von den Motionären vorgeschlagene Kompetenzaufteilungsmodell ausmachen, müssen aufgrund der Bundesvorgaben untersucht und gewichtet werden.

Ihre Angemessenheit muss im Lichte der Ergebnisse der Arbeiten der Entwicklungskommission der FH-WCH, die im Prinzip im Herbst bekannt sein sollten, analysiert werden.

Der Erziehungsdirektor wird sich bei den künftigen Beratungen der strategischen Ausschüsse der FH-WCH von den stichhaltigsten Elementen der Motion inspirieren lassen, damit das gewählte Führungs- und Organisationsmodell der HS-Arc eine Zukunft garantiert. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Richtlinienmotion handelt, hat der Regierungsrat einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich der konkreten Vorschläge, die sein Vertreter im strategischen Ausschuss der FH-WCH machen kann. Die Regierung beantragt daher dem Grossen Rat die Annahme der Motion.

Antrag: Annahme der Motion

An den Grossen Rat

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