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Ist die FH-WCH bereit, eine organisatorische Zusammenlegung der HS-ARC zu akzeptieren, d.h

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Academic year: 2022

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M 217/2006 ERZ 20. Dezember 2006 ERZ C

Motion

2283 Rérat, Sonvilier (FDP) Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 31.10.2006

Beteiligung des Kantons Bern an der HS-ARC und an der FH-WCH

Der Regierungsrat wird aufgefordert, bei den Instanzen der Fachhochschule Westschweiz (FH-WCH) abzuklären, welches ihre Absichten bezüglich des Kantons Bern sind. Dabei sind zwingend Informationen zu folgenden Punkten einzuholen:

1. Die genauen Absichten der FH-WCH in Bezug auf die Hochschule des Jurabogens (HS-ARC), zu der sich die Kantone Bern (französischsprachiger Kantonsteil), Jura und Neuenburg zusammengeschlossen haben.

2. Hat die FH-WCH die Absicht, einen Zusammenzug der HS-ARC (3 Kantone) auf einen einzigen Standort zu verlangen?

• Wenn ja: Für welchen Standort wird sie sich entscheiden?

• Gilt diese Forderung nach einem Zusammenschluss gegebenenfalls auch für die anderen Mitgliedskantone der FH-WCH, deren Studentenzahlen vergleichbar sind?

3. Ist die FH-WCH bereit, eine organisatorische Zusammenlegung der HS-ARC zu akzeptieren, d.h. mit:

• 1 Standort (1 Fachbereich) im Kanton Jura

• 1 Standort (1 Fachbereich) im Berner Jura

• 1 Standort (1 Fachbereich) im Kanton Neuenburg

Begründung:

Als in der Schweiz die Fachhochschulen gegründet wurden, haben sich die Kantone Bern1 (französischsprachiger Kantonsteil), Jura und Neuenburg zusammengeschlossen, um gemeinsam die Hochschule ARC (HS-ARC) zu gründen. Diese setzt sich aus folgenden Fachbereichen zusammen:

• Fachbereich Wirtschaft mit Sitz in Neuenburg

• Fachbereich Gestaltung mit Sitz in La Chaux-de-Fonds

• Fachbereich Technik mit Sitz in St. Immer

• Fachbereich Gesundheit mit Sitz in Delsberg

1 Abgesehen von der deutschsprachigen Berner Fachhochschule (BFH)

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Die HS-ARC ist vollständiges Mitglied der Fachhochschule Westschweiz (FH-WCH), die eine von 7 schweizerischen Fachhochschulen ist. Die FH-WCH umfasst die Kantone Freiburg, Genf, Wallis, Waadt und jene, die in der HS-ARC vereinigt sind, d.h. die Kantone Bern (frz. Kantonsteil), Jura und Neuenburg.

Seit einigen Monaten lässt die unsichere Zukunft, die über der HS-ARC schwebt, vermuten, dass die Zukunft des Kantons Bern in der HS-ARC in Frage gestellt werden könnte. Die Absichten der FH-WCH sollen sogar bis zur Einstellung der Zusammenarbeit mit dem Kanton Bern gehen, da dieser teilweise für die bestehenden Schwierigkeiten verantwortlich sei.

Seitens der FH-WCH gibt es zurzeit keine Zeichen für die Bedeutung, die der französischsprachige Teil des Kantons Bern für sie darstellt, obwohl das Generalsekretariat der FH-WCH damals beim Beitritt des Kantons Bern zur interkantonalen Vereinbarung dieses Interesse weitgehend zum Ausdruck gebracht hatte.

Die HS-ARC ist derzeit daran, ihre Strukturen und ihre Organisation zu entschlacken, um ihren Betrieb effizienter zu gestalten. Damit dieser Prozess erfolgreich sein kann, bedarf es zunächst der Zustimmung der FH-WCH und in einem zweiten Schritt der Zustimmung des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT).

In diesem Stadium ist ausserdem auf die erstaunliche Haltung des BBT hinzuweisen, das mit seinen öffentlichen Erklärungen die vom Volk abgesegneten Verfassungsbestimmungen verletzt, wonach die Steuerung des Hochschulsystems in Partnerschaft zwischen dem Bund und den Kantonen erfolgt.

Für St. Immer als Sitz des Fachbereichs Technik ist es überaus wichtig, die Absichten aller Partner zu kennen, um innert nützlicher Frist der Situation angepasste Massnahmen treffen zu können.

Den Motionären ist es wichtig zu betonen, dass die Zukunft der HS-ARC für den Berner Jura, für seine Bevölkerung sowie für seine Wirtschaft von zentraler Bedeutung ist.

Aufgrund der Fristen, mit denen die HS-ARC konfrontiert ist, erfordert dieser Vorstoss eine dringliche Behandlung. Die Situation muss zudem rasch erleuchtet werden, um die Gerüchte zum schweigen zu bringen, die dem Bildungsnetz im Jurabogen nur schaden.

Da die FH-WCH zurzeit reorganisiert wird, ist es wichtig, ihre Absichten möglichst rasch zu kennen. Die HS-ARC prüft zurzeit verschiedene Szenarien zur Verbesserung ihrer Strukturen und insbesondere ihrer Finanzstrukturen. Die Gerüchteküche brodelt, was sich innerhalb der betroffenen Institutionen unweigerlich auf das Vertrauen des Personals und der Lehrkräfte auswirkt.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 23.11.2006

Antwort des Regierungsrates

Dem Regierungsrat ist die Zukunft der Hochschule ARC der Kantone Bern, Jura und Neuenburg innerhalb der Fachhochschule Westschweiz (FH-WCH) ebenfalls sehr wichtig, und er interessiert sich ganz besonders für die Rahmenbedingungen, die es der HS-ARC erlauben, sich zu positionieren und ihren Auftrag zu erfüllen.

Das Finanzmodell der FH-WCH, das auch für die HS-ARC gilt, begünstigt Konzentrationen und Einspareffekte. Die bescheidene Grösse der HS-ARC und ihre geografische Streuung stellen einen ungünstigen Faktor dar. Der Fachbereich Technik verzeichnet seit einigen Jahren rückläufige Studentenzahlen. Es besteht somit die Gefahr, dass die von den Bundesbehörden festgelegten Mindestbestände, d.h. 25 Studierende pro Jahr und Fachbereich oder 75 Studierende pro Fachbereich während drei Jahren, nicht erreicht werden. Zu Beginn des Studienjahres 2006 lag der Gesamtbestand bei 333 Studierenden, wovon 211 in Le Locle und 122 in St. Immer. Diese Zahl liegt somit deutlich unter den bundesrätlichen Vorgaben, die in der Botschaft von 1994 zum Bundesgesetz über die Fachhochschulen einen Mindestbestand von 500 Studierenden pro Standort vorsehen. Die

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HS-ARC läuft somit Gefahr, die Bundessubventionen zu verlieren. Die Aufwandüberschüsse würden dann zu Lasten der Vereinbarungskantone gehen, was sich als sehr problematisch erweisen würde, da der Regierungsrat das durch den Grossen Rat vorgegebene Globalbudget einhalten und die Kosten sogar senken muss.

Aufgrund dieser Tatsachen ist es offensichtlich, dass die Steuerung der HS-ARC nicht im alleinigen Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates des Kantons Bern liegt, sondern dass es sich um eine gemeinsame Steuerung zwischen dem Kanton Bern und dem Bund sowie um eine gemeinsame Steuerung des Kantons Bern und der anderen sechs Westschweizer Kantone, die Mitglied der FH-WCH sind, handelt.

Der Regierungsrat stimmt dem Grundsatz einer Koordination des Ausbildungsangebots und einer Zusammenlegung der Standorte zu. Er unterstützt das laufende Reorganisationsvorhaben, mit dem der Fortbestand der HS-ARC innerhalb der FH-WCH sichergestellt werden soll. Vor diesem Hintergrund hat der Erziehungsdirektor als Mitglied des strategischen Ausschusses der HS-ARC und des strategischen Ausschusses der FH- WCH bereits entsprechende Schritte bei der FH-WCH eingeleitet. Der Regierungsrat ist ausserdem bereit, bei den zuständigen eidgenössischen und interkantonalen Instanzen zu intervenieren, d.h. beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und beim Fachhochschulrat der EDK. Es geht darum aufzuzeigen, dass es nicht möglich ist, überall in der Schweiz dieselben Kriterien anzuwenden, wenn man dem Auftrag der Fachhochschulen gerecht werden will, d.h. ihrer regionalen Verankerung und ihrer Verknüpfung mit der Wirtschaft und der Gesellschaft, so wie dies im Masterplan Fachhochschulen 2008-2011 der EDK und des BBT vorgesehen ist. Es wird auch darum gehen zu bestimmen, wie die in der Volksabstimmung vom Mai 2006 angenommenen Verfassungsartikel umgesetzt und die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt werden können; dies umso mehr, als rund 70 Prozent der FH-Ausgaben durch die Kantone getragen werden.

Der Regierungsrat wird sich weiterhin für die Interessen der HS-ARC und des Berner Juras bei der FH-WCH und beim Bund einsetzen. Er will den Ausbildungsstandort und das Forschungsinstitut in St. Immer beibehalten und die dank des Technologietransfers starken Beziehungen zwischen der HS-ARC und den Unternehmen des Berner Juras und des Jurabogens aufrechterhalten.

Der strategische Ausschuss der HS-ARC ist zurzeit daran, mehrere Optionen für eine Zusammenlegung zu prüfen. Er untersucht u.a. die Option «ein Standort – ein Fachbereich» pro Vereinbarungskanton mit einem Standort im Berner Jura. Nach Stand der Dinge wird der strategische Ausschuss der HS-ARC spätestens Anfang 2007 einen Beschluss fassen; die Umsetzung des Projekts ist bis 2010 vorgesehen. Weiter muss auch die interkantonale Vereinbarung über die HS-ARC geändert werden.

Der Bernjurassische Rat (BJR) und der Rat für französischsprachige Angelegenheiten im zweisprachigen Amtsbezirk Biel (RFB) werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die politische Mitwirkung (Art. 31 bis 33 und 46 des Gesetzes vom 13.

September 2004 über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des zweisprachigen Amtsbezirks Biel [Sonderstatutsgesetz, SStG]) in die Arbeiten und Entscheidungsprozesse eingebunden werden.

Antrag: Annahme der Motion.

An den Grossen Rat

Referenzen

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