I 319/2009 BVE 27. Januar 2010 BVE C Interpellation
0111 Etter, Treiten (BDP) Stucki, Ins (SP-JUSO)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 09.11.2009
Autobahnsignalisation A1 Richtung Neuenburg
Die Signalisation auf der Autobahn A1 Bern – Lausanne Richtung Neuenburg ist seit der Eröffnung der H 10 (Umfahrung Ins – Gampelen – Gals) provisorisch angebracht. Der Verkehrsfluss führt von der Ausfahrt Murten über Sugiez und bei Ins auf die H 10 Richtung Neuenburg.
Im Kanton Freiburg sind offenbar Bestrebungen im Gange, die provisorische Signalisation rückgängig zu machen und den Verkehrsfluss Richtung Neuenburg wieder über die Ausfahrt Kerzers zu leiten.
Fragen:
• Welche Informationen hat die Bernische Baudirektion aus dem Kanton Freiburg bezüglich einer solchen Signalisationsänderung?
• Bestehen Kontakte diesbezüglich mit dem Kanton Freiburg?
• Ist sich die Baudirektion bewusst, was eine Umsignalisation für die Region Seeland, namentlich für die bernischen Dörfer Müntschemier – Ins – Gampelen, bedeuten würde?
• Was gedenkt die Baudirektion zu unternehmen, damit die Signalisation definitiv bei der Ausfahrt Murten belassen wird und der Hauptverkehrsstrom Richtung Neuenburg über Sugiez auf die H 10 geleitet wird?
Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 19.11.2009
Antwort des Regierungsrates Zu Frage 1:
Die aktuelle Signalisation über den Anschluss Löwenberg ist von Bewohnerinnen und Bewohnern des freiburgischen Seebezirks immer wieder kritisiert worden. Aktuell sind beim Grossen Rat und beim Staatsrat des Kantons Freiburg aus diesem Grund zwei offizielle Eingaben hängig. Wie sie beantwortet werden, kann nicht vorausgesagt werden.
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Zu den Fragen 2 und 3:
Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion setzt sich schon seit längerem konsequent für die Beibehaltung der signalisierten Route über den Anschluss Löwenberg ein. Diese Haltung ist nebst dem Kanton Freiburg auch dem zuständigen Bundesamt für Strassen (ASTRA) und dem Kanton Neuenburg bekannt. Grundsätzlich haben sich alle diese Partner zustimmend zu dieser Route geäussert.
Zu Frage 4:
Der Kanton Freiburg kann eine Signalisationsänderung auf der A1 nicht selber verfügen.
Dafür ist das ASTRA zuständig. Für den Kanton Bern wäre diese Änderung nicht akzeptabel. Er würde seinerseits beim ASTRA intervenieren und auf die hohen Investitionen in die Verkehrsentlastungen von Ins und Gampelen verweisen.
An den Grossen Rat