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Archiv "Wechsel der Hausbank: Nichts überstürzen" (17.10.2014)

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A 1820 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 42

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17. Oktober 2014

WECHSEL DER HAUSBANK

Nichts überstürzen

Spannungen zwischen Ärzten und Banken sollten seitens des Kunden nicht zu unüberlegten Handlungen führen.

D

er Anruf erfolgte für Sebasti- an M., Arzt in Niedersach- sen, zum richtigen Zeitpunkt: Nach kürzlich erfolglos geführten Kredit- verhandlungen mit seiner langjähri- gen Hausbank (es konnte keine Ei- nigung über Kredithöhe und Zins- satz erzielt werden) freute er sich über das „große Interesse an einer Geschäftsverbindung“, das ihm nun der Mitarbeiter eines privaten Bankinstitutes signalisierte. Zwar arbeitet der Arzt seit vielen Jahren mit der örtlichen Sparkasse zusam- men, eine Verlagerung eines Groß- teils seiner Aktivitäten schließt er aber wegen der doch allzu pau - schalen Ablehnung seines Kredit- wunsches („Anforderungen an die bankinternen Kreditvergaberichtli- nien“) jetzt nicht mehr aus.

Die neue Bank kennenlernen Während des Telefongesprächs stellte der Mitarbeiter der privaten Bank heraus, dass ihm M’s Praxis

„als vorbildlich geführt“ empfohlen wurde. Von wem er diese Informati- on erhielt, verriet er nicht. Auch bei seinen weiteren Äußerungen blieb er im Allgemeinen. So bezeichnete er seinen Arbeitgeber als „kompe- tenten Gesprächspartner in sämt - lichen Bankgeschäften“ und als

„Problemlöser in Finanzangelegen- heiten der Medizinbranche“. Wei- terführende Einzelheiten würde er gern in einem persönlichen Ge- spräch mit M. bereden. M. ist nach diesem Gespräch skeptisch. Daran ändert auch der aktuelle Ärger mit seiner Hausbank nichts. Er erstellt eine detaillierte Liste mit Punkten, die er im Gespräch mit der neuen Bank geklärt haben will: Zunächst einmal interessiert ihn die Beant- wortung der Frage nach der Quelle, die der Empfehlung seiner Praxis zugrunde liegt. Wichtig ist für M.

zu erfahren, ob es sich um eine ört-

liche Empfehlung handelt, auf die er gegebenenfalls Einfluss nehmen kann, oder ob es sich beispielsweise um das Abarbeiten einer von der Bank selbst aus öffentlichen Quel- len zusammengestellten Liste von Arztpraxen handelt, die in der Regi- on tätig sind und die als interessant für eine mögliche Geschäftsverbin- dung gelten. Darüber hinaus ist M.

neugierig auf die konkreten Ange- bote dieser Bank, die sich naturge- mäß auf die Besonderheiten der Medizinbranche beziehen sollten.

Ebenso wichtig sind für ihn die Ent- scheidungswege der Bank. Von sei- ner Hausbank ist er hier bei konkre- ten Ansprechpartnern kurze Zeit- räume gewohnt. Ein sehr wichtiges Kriterium innerhalb einer konstruk- tiven Zusammenarbeit ist für M.

auch die Transparenz bei Kreditent- scheidungen. Das gilt sowohl für Details seines Ratings oder Sco- rings, also seiner Kreditbeurteilung,

als auch für das Nachvollziehen von Veränderungen bestimmter Faktoren wie Zinssätze oder Ge- bühren. Das gilt auch für die Bereit- stellung von Kreditsicherheiten.

Auf der anderen Seite wäre M., das entspricht ebenso der bisheri- gen Übung mit seiner Hausbank, seinerseits selbstverständlich eben- falls zu umfangreicher Transparenz bei Zahlen zu seiner wirtschaftli- chen Lage bereit.

Schrittweise vorgehen

M. sieht sich für das Gespräch gut vorbereitet. Sollte sein Gesprächs- partner nach Einzelheiten zu seiner wirtschaftlichen Lage fragen, wird sich M. zunächst weitgehend zu- rückhalten. Sollte es später tatsäch- lich zu einer Kontoverbindung kommen, wird sich ohnehin zeigen, ob die gegenseitigen Ansprüche von Bank und Kunde gerechtfertigt sind. M. denkt in einem solchen Fall daher auch nicht an einen voll- ständigen Bankwechsel. Er würde seine geschäftlichen Aktivitäten zu- nächst vielmehr schrittweise verla- gern, damit beide Geschäftspartner sich kennenlernen können.

Sollte sich der Arzt nach sorgfäl- tiger Prüfung zu einem Bankwech- sel entscheiden, kann er mit einer Vollmacht zugunsten der überneh- menden Bank seinen Wechselauf- wand relativ gering halten. Durch die Vollmacht wird das Kreditinsti- tut ermächtigt, die Übertragung der Konten zu veranlassen. Gleichzei- tig erhält die abgebende Bank gege- benenfalls noch vorhandene Bank- und Kreditkarten und fertigt eine Schlussabrechnung an. Die Ablö- sung bestehender Kreditlinien und Darlehen erfolgt zudem „Zug um Zug“. Die bisherige Bank überträgt alle Kreditsicherheiten an die über- nehmende Bank und erhält im Ge- genzug den Betrag zum Ausgleich der Kreditkonten einschließlich des Barkredits auf dem bisherigen Pra- xiskonto des Arztes. Es ist daher wichtig, vor einem beabsichtigten Bankwechsel rechtsverbindlich zu klären, dass der neue Kreditgeber auch tatsächlich alle Kredite über- nimmt. Reine Absichtserklärungen reichen hier also nicht aus.

Michael Vetter

Die Erfahrung lehrt, dass vor einem Bankwechsel nochmals ein Gespräch mit der bisherigen Bank ge- führt werden sollte. Gegebenenfalls sollte an diesem Gespräch neben dem Ansprechpartner des Arztes auch der zuständige Abteilungsleiter teilnehmen. Vielfach lassen sich in einer solchen Gruppe Missverständnisse doch noch rechtzeitig ausräumen.

Zur Vorbereitung auf dieses Gespräch sollten die Kritik- punkte vom Arzt sorgfältig analysiert und aufbereitet werden (falls erforderlich mit Hilfe seines Steuerbera- ters). Somit können verbale Allgemeinplätze auf beiden Seiten vermieden werden.

Wenn die Entscheidung, ein weiteres Kreditinstitut als Geschäftspartner zu gewinnen, gefallen ist, sollte rechtzeitig recherchiert werden, welche Bankengruppe sich für die konkreten Belange der Praxis am besten eignet. Wird zum Beispiel auf eine Präsenz vor Ort Wert gelegt, kann sich eine Volksbank oder Sparkasse dazu eher eignen als eine Großbank.

WAS ZU BEACHTEN IST

W I R T S C H A F T

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