Für Bauherren, die ihre ho- hen Zinsbelastungen redu- zieren wollen, ist zunächst ein Blick in die Vertragsun- terlagen wichtig. Wird hier bestätigt, daß die Darlehen einem Deckungsstock zu- zurechnen sind, kann man die Hoffnung auf Pa- ragraph 247 schon begra- ben.
Ist eine Kündigung jedoch möglich, sollte man genau nachrechnen. In aller Regel muß eine neue Wertschät- zung durchgeführt werden, die ebenso Geld kostet wie die Prüfungs-, Notar- und Gerichtskosten. Ferner werden neue Darlehen mit einem Disagio ausgege- ben. Im Gegensatz zu einer Neufinanzierung ist das bei einer Umschuldung anfal- lende Disagio steuerlich
nicht absetzbar. Dies gilt natürlich nicht bei einem Zweifamilienhaus. Weitere Kosten können durch die Berechnung von einer Be- arbeitungsgebühr anfallen, die das Institut bei einer vorzeitigen Kündigung er- hebt.
Zu bedenken bleibt ferner, daß bei dem alten Darle- hen, das nun zinsgünstiger umgeschuldet werden soll, ja auch schon ein Disagio angefallen ist.
All diese Kosten zusam- mengenommen erschwe- ren schon rein rechnerisch eine Umschuldung. Anders ist es, wenn ein Darlehen ausläuft. Dann können akti- ve Marktbeobachter so manches Schnäppchen machen. Rolf Combach
So erhält man den richtigen Kredit
Die Bank
Gegenüber einem norma- len Kredit, der laufend ge- tilgt wird, muß die Bank ei- ner langfristigen Tilgungs- aussetzung zustimmen.
Das ist für das Kreditinsti- tut jedoch ein Liquiditäts- problem. Es muß sich refi- nanzieren — über Sparein- lagen oder Pfandbriefe zum Beispiel. Bei Raiffei- sen- und Volksbanken und bei Sparkassen gibt es häufig Schwierigkeiten, bei Hypothekenbanken, Lan- desbanken und Großban- ken dagegen nicht. Sofern es sich um ein Bauvorha-
ben handelt, bekommt man die Hypothek auch beim Versicherer.
Die Sicherung
Als Sicherheit müssen Sie der Bank den Lebensversi- cherungsvertrag abtreten.
Das Institut ist damit zufrie- den, wenn Sie statt der Til- gung Ihre Lebensversiche- rung ansparen. Häufig wird jedoch verlangt, daß die Versicherungssumme dem vollen Kreditbetrag ent- spricht. Wegen der Ge- winnbeteiligung bekom- men Sie bei Ablauf freilich viel mehr ausgezahlt, als Sie für die Tilgung des Dar- lehens brauchen. Außer- dem wird Ihre eigene Liqui- dität durch die hohen Ver-
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Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 44 vom 29. Oktober 1986 (69) 3051
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Bis zu 10 Prozent mehr Gold kann man erhalten, wenn man nach der Durchschnittspreis-Kaufmethode vorgeht und monat- lich zum gleichen festgelegten Betrag immer so viel Gold kauft, wie der Kurs jeweils hergibt. Der Gelegenheitskäufer dagegen kauft immer eine bestimmte Menge Gold zu jedem Preis und er- reicht das Optimum nicht IGC
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sicherungsprämien unnö- tig belastet. Viele Banken sind deshalb bereit, die Le- bensversicherung so zu bemessen, daß am Ende der Laufzeit vertragliche Versicherungssumme und Gewinnbeteiligung zusam- men in etwa zur Kredittil- gung ausreichen. Bei einer Laufzeit von 25 Jahren brauchen Sie deshalb nur eine Versicherungssumme von 50 Prozent der Kredit- summe abzuschließen.
Vereinbaren Sie eine dyna- mische Police — dann stei- gen die Beiträge jährlich um einen vereinbarten Pro- zentsatz —, genügen unter Umständen schon 30 Pro- zent. Der anfängliche Ver- sicherungsbeitrag ent- spricht dann etwa einem Prozent Tilgung.
Da die Kreditinstitute dar- über hinaus bei normalen Darlehen für die ersten zwei Jahre oft Tilgungsfreiheit zugestehen, stimmen sie bei der Tilgungsaussetzung meistzu,wenn d ie Versiche- rung erst nach zwei Jahren abgeschlossen wird.
Die Laufzeit
Versicherungsdauer und Kreditlaufzeit müssen über- einstimmen. Oft verlangt das Kreditinstitut, daß die zweite Hypothek rascher, z. B. nach zwölf Jahren, ge- tilgt wird. Dann lohnt es sich, die Versicherung zu- nächst nur fürdiezweite Hy-
pothek abzuschließen und eine Police für die erste erst nach zwölfJahrenzu verein- baren. Steuerlich wäre esal- lerdings günstiger, wenn auch die zweite Hypothek länger läuft, um möglichst lange hohe Zinsen als Be- triebsausgaben, z. B. als Freiberufler, absetzen zu können.
Der Zinssatz
Die Bank darf nicht allein deshalb einen Zuschlag zu ihren Normalkonditionen verlangen, weil über eine Lebensversicherung ge- tilgt wird. Denn ihr Sicher- heitsbedürfnis wird durch die Police voll befriedigt.
Die Refinanzierung Da die Versicherung mit dem Vertragsabschluß ein gutes Geschäft macht, ist sie oft bereit, im Gegenzug günstige Kreditmittel zu gewähren. Über ein sol- ches zinsgünstiges Schuld- scheindarlehen kann sich die Bank refinanzieren und den Zinsvorteil teilweise an Sie als Kunden weiterge- ben. Noch besser funktio- niert dies mit sogenannten Policendarlehen. Besitzt die Police aufgrund der eingezahlten Beiträge ei- nen Wert von 10 000 Mark, kann die Gesellschaft ein Darlehen über 9500 Mark geben — zu sieben Prozent Zins bei 100 Prozent Aus- zahlung. Rolf Combach