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920 FMHBeschlussprotokoll der ersten Ärztekammer 2019Verbale delle decisioni della prima Camera medica 2019

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Schweizerische Ärztezeitung

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch

2 7– 2 8 3 . 7 . 2 01 9 919 Editorial

Kostenziele des geplanten Globalbudgets bereits unterboten

947 Tribüne

Bessere Operationsvorberei- tung dank 3D-Druck-Labor

960 «Zu guter Letzt»

von Bruno Kesseli

Zu guter Letzt zum Letzten

920 FMH

Beschlussprotokoll der ersten Ärztekammer 2019

Verbale delle decisioni della prima Camera medica 2019

(2)

Dr. med. Werner Bauer, Mitglied FMH; Prof. Dr. oec. Urs Brügger;

Prof. Dr. med. Samia Hurst; Dr. med. Jean Martin, Mitglied FMH;

Dr. med. Jürg Schlup, Präsident FMH;

Charlotte Schweizer, Leitung Kommunikation der FMH;

Prof. Dr. med. Hans Stalder, Mitglied FMH;

Dr. med. Erhard Taverna, Mitglied FMH

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann; Prof. Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Public Health, Epidemiologie, Biostatistik

Prof. Dr. med. Milo Puhan Redaktion Recht

Dr. iur. Ursina Pally, Leiterin Rechtsdienst FMH

FMH

EDITORIAL: Jürg Schlup

919 Kostenziele des geplanten Globalbudgets bereits unterboten ÄRZTEKAMMER: Nicole Furgler

920 Beschlussprotokoll der ersten Ärztekammer 2019 uuu

CAMERA MEDICA: Nicole Furgler

Verbale delle decisioni della prima Camera medica 2019

933 Personalien

Nachrufe

934 In memoriam Ewald Weibel (1929–2019)

Mitteilungen

936 Facharztprüfungen / Mitteilungen

FMH Services

938 Stellen und Praxen (nicht online)

Tribüne

THEMA: Matthias Scholer

947 Bessere Operationsvorbereitung dank 3D-Druck-Labor RECHT: Martin Müller, Paul Müller-Wittwer

950 Arztpraxis als Aktiengesellschaft: Wie hoch ist der angemessene Lohn?

953 Spectrum

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ANNA

Impressum

Schweizerische Ärztezeitung Offizielles Organ der FMH und der FMH Services Redaktionsadresse: Elisa Jaun, Redaktionsassistentin SÄZ, EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 72,

Fax +41 (0)61 467 85 56,

redaktion.saez@emh.ch, www.saez.ch Verlag: EMH Schweizerischer Ärzte- verlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 55, Fax +41 (0)61 467 85 56, www.emh.ch Marketing EMH / Inserate:

Dr. phil. II Karin Würz, Leiterin Marketing und Kommunikation, Tel. +41 (0)61 467 85 49, Fax +41

«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»:

Matteo Domeniconi, Inserateannahme Stellenmarkt, Tel. +41 (0)61 467 86 08, Fax +41 (0)61 467 85 56,

stellenmarkt@emh.ch

«Stellenvermittlung»: FMH Consulting Services, Stellenvermittlung, Postfach 246, 6208 Oberkirch, Tel. +41 (0)41 925 00 77, Fax +41 (0)41 921 05 86, mail@fmhjob.ch, www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder:

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15, Tel. +41 (0)31 359 11 11, Fax +41 (0)31 359 11 12, dlm@fmh.ch Andere Abonnemente: EMH Schweize- rischer Ärzteverlag AG, Abonnemente, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz,

Abonnementspreise: Jahresabonne- ment CHF 320.– zzgl. Porto.

ISSN: Printversion: 0036-7486 / elektronische Ausgabe: 1424-4004 Erscheint jeden Mittwoch

© FMH

Die Schweizerische Ärztezeitung ist aktuell eine Open-Access-Publikation.

FMH hat daher EMH bis auf Widerruf ermächtigt, allen Nutzern auf der Basis der Creative-Commons-Lizenz

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Der Name des Verfassers ist in jedem

ausdrück licher vorgängiger Erlaubnis von EMH und auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung zulässig.

Hinweis: Alle in dieser Zeitschrift pu- blizierten Angaben wurden mit der grössten Sorgfalt überprüft. Die ange- gebenen Dosierungen, Indikationen und Applikationsformen, vor allem von Neuzulassungen, sollten in jedem Fall mit den Beipackzetteln der verwende- ten Medikamente verglichen werden.

Herstellung: Die Medienmacher AG, Muttenz, www.medienmacher.com

STREIFLICHT: Peter Marko

954 Rückblick aus der Zukunft 50 Jahre danach AUSSTELLUNG: Erhard Taverna

956 Deepfakes

KUNST: Bernhard Weidmann

957 Kunstausstellung der Schweizer Ärzte / Salon des Médecins Suisses BUCHBESPRECHUNG: Carlos Beat Quinto

958 Neuer Bildungsplan Medizinische PraxisassistentIn MPA EFZ

Zu guter Letzt

Bruno Kesseli

960 Zu guter Letzt zum Letzten

(4)

Kostenziele des geplanten Global- budgets bereits unterboten

Jürg Schlup

Dr. med., Präsident der FMH

Die erste Runde der diesjährigen Prämiendiskussion läutete das Bundesamt für Statistik (BFS) mit einer recht erfreulichen Nachricht ein: Die Gesundheitsaus- gaben stiegen im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 2,6% – ein Zuwachs klar «unter dem durchschnittlichen Wachstum der letzten fünf Jahre, welches bei 3,4% steht»

[1]. Auch die von der obligatorischen Krankenpflege- versicherung OKP finanzierten Gesundheitsausgaben stiegen langsamer als bisher. Wenig später bekräftigte auch santésuisse, das Kostenwachstum sei «in den Jah- ren 2017 (1,7 Prozent) und 2018 (ein Prozent) deutlich tie- fer» [2] ausgefallen als in den Vorjahren.

Statt der positiven Fakten dominierten jedoch nega- tive Einschätzungen die Schlagzeilen. Die Deutung des  Krankenkassenverbands, es handle sich um eine

«Atempause», bevor «das starke Kostenwachstum» [3]

zurückkehre, wurde von vielen Medien übernommen:

Diese warnten vor einem «Prämienschock» und «Kos- tenschub» – in Höhe von 3% (gemäss santésuisse) oder knapp 2% (gemäss Helsana und CSS).

Das Erstaunliche ist: Ein Eintreffen dieser vermeintlich düsteren Prophezeiungen würde bedeuten, dass die ak- tuellen politischen Sparziele vorzeitig erreicht würden!

So fordert der Expertenbericht des Bundesrats, den OKP-Prämienanstieg von früher durchschnittlich 4%

«längerfristig auf 2,7 Prozent pro Jahr» zu begrenzen [4].

Da die Massnahmen der Experten aber erst mit der Zeit wirken würden, soll der jährliche Kostenzuwachs zunächst «von 4,0 auf 3,3 Prozent und erst zu einem spä- teren Zeitpunkt auf 2,7 Prozent» gesenkt werden [4].

Der durchschnittliche Kostenzuwachs von 3,4% in den fünf Jahren vor 2017 wird damit dem erst ab 2021 vorgesehenen Etappenziel des Globalbudgets von 3,3%

bereits knapp gerecht – ganz ohne aufwendige Budget- bürokratie. Und das Kostenwachstum von 2,6% in 2017 unterbietet sogar das politisch erst ab 2026 anvisierte Fernziel von 2,7%.

Was lässt sich daraus schliessen, wenn die Kosten- dämpfung der Planwirtschaft zuvorkommt? Erstens:

Literatur

1 BFS, 11.6.2019. Medien- mitteilung: Gesamt- gesundheitsausgaben 2017 bei 82,5 Mrd.

Franken.

2 Santésuisse, 17.6.2019.

Communiqué: Atem- pause für die Prämien- zahler zu Ende – ohne Gegen-steuer droht ein neuer Kostenschub.

3 Santésuisse. Prä- sentation Medien- konferenz vom 17.6.2019: Rück- blick Kostenent- wicklung und Kos- tenschätzung für die Jahre 2019 und 2020 (Folie 7).

4 Bericht der Experten- gruppe, 24.8.2017. Kos- tendämpfungsmass- nahmen zur Entlastung der obliga- torischen Krankenpfle- geversicherung.

5 Watson, 12.7.2017. San- tésuisse rechnet 2018 mit Prämienerhöhung um 4 bis 5 Prozent.

6 Tagesanzeiger, 28.9.2017. So stark steigen die Kranken- kassen prämien.

7 Handelszeitung, 4.2.2019. Steigende Ge- sundheitskosten 2018 gebremst.

8 BFS, 23.11.2018. Medien- mitteilung: Prämien- wachstum dämpfte die Entwicklung der ver- fügbaren Einkommen zwischen 2017 und 2018 um 0,3 Prozentpunkte.

9 Pius Gyger (2018).

Helsana-Prämien- report. 20 Jahre Prä- mien-Zahlen.

Der flache Kostenzuwachs ist kein Kosten- schub – sondern ein vorzeitiges Erreichen der aktuellen politischen Sparziele!

Die Kostenprognosen und die genehmigten Prämienerhöhungen waren 2017 und 2018 zu hoch.

Offensichtlich kann die Kostenentwicklung auch ohne Ausbau von Regulierung und Verwaltung gebremst werden. Und zweitens: Die Festlegung von Budgets ist keine exakte Wissenschaft. Dies wird auch daran deut- lich, dass die Kostenschätzungen von santésuisse [5]

und die vom Bund genehmigten Prämienerhöhungen für 2018 [6] mit 4% deutlich zu hoch waren – der reale Anstieg lag bei nur etwa 0,2% [7]. Weil die medizini- sche Versorgung weniger Geld erforderte, als diverse Experten geschätzt hatten, erhalten in diesem Jahr eine halbe Million Versicherte Prämien zurück und die Reserven der Kassen werden erhöht. Deutlich un- angenehmer wären die Folgen, wenn mit einem Glo- balbudget einmal umgekehrt die medizinische Ver- sorgung teurer ausfiele als von politisch eingesetzten Experten vorab fixiert: Dann endet dies in Rationie- rung.

Zugegeben: Auch ein flacher Kostenanstieg ist immer noch ein Anstieg – und zieht höhere Prämien nach sich. Aber auch hierzu lässt sich beim BFS Erfreuliches nachlesen: Das Prämienwachstum schmälert nicht die Einkommen der Schweizer Haushalte, es schmälert ausschliesslich ihren Einkommenszuwachs – und zwar um 0,3 Prozentpunkte [8]: Ohne Prämienerhöhung wäre das durchschnittliche verfügbare Monatsein- kommen zwischen 2017 und 2018 um 142 Franken ge- stiegen – mit dem Prämienwachstum stieg es nur um 128 von 4139 auf 4267 Franken [8]. Sogar in den Schwei- zer Haushalten mit den tiefsten Einkommen bleibt trotz der Prämienentwicklung mehr Geld übrig als vor- her [9] – wenn auch immer noch zu wenig.

Die FMH versteht die beobachtbare Dämpfung des Kostenanstiegs als Auftrag, ihre Anstrengungen für eine finanzierbare Gesundheitsversorgung und eine effiziente Ressourcenverwendung im Gesundheits- wesen fortzusetzen. Die Tatsache, dass sich das Global- budget lange vor seiner verwaltungskostenintensiven Einführung bereits als überflüssig erweist, bestärkt uns darin.

(5)

Kongresshaus Biel, 9. Mai 2019

Beschlussprotokoll der ersten Ärztekammer 2019

Nicole Furgler

Leiterin Abteilung Zentrales Sekretariat

Anmerkung der Protokollführerin: Aus Gründen der Les- barkeit werden die Traktanden nach Massgabe der Num- merierung und nicht in der Reihenfolge der Diskussion aufgeführt.

1. Begrüssung und Mitteilungen

Nach Erreichen des Quorums eröffnet Jürg Schlup / Prä- sident FMH die erste Ärztekammer 2019. Er heisst alle Delegierten und die eingeladenen Gäste herzlich will- kommen.

Nach den üblichen organisatorischen Mitteilungen durch Ursina Pally Hofmann / Generalsekretärin FMH und Leiterin Rechtsdienst wird anschliessend das Büro bestellt. Dieses besteht aus dem Präsidenten, den Vize- präsidenten, der Generalsekretärin, RA Julien Duruz / Leiter des Stimm- und Wahlbüros, RA Anne-Sylvie Thié- baud / Stv. Leiterin des Stimm- und Wahlbüros sowie aus den nachfolgend mit 110 Ja und 0 Enthaltung gewähl- ten Stimmenzählenden:

Die in der Ärztekammer vertretene Ärzteschaft stimmt über zahlreiche Geschäfte und Anträge ab. Sie hat sich unter anderem für eine Statutenanpassung bezüglich Datenweitergabe und Beitrittsformular ausgesprochen, erläutert von Claudia Blackburn, Leiterin der Abteilung Mitgliedschaften.

Alexander Zimmer, Markus Bremgartner, Jean-Pierre Grillet, Florian Leupold, Hans-Anton Vogel, Franziska Zogg, Brigitte Muff, Pierre Arnold, Karl-Olof Lövblad, Anja Zyska Cherix

Traktandenliste

Antrag:

Genehmigung der Traktandenliste Beschluss:

Die Traktandenliste wird einstimmig genehmigt.

Gemäss Art. 11, Abs. 3 GO legt die ÄK zu Beginn jeder Sitzung die Zeit fest, nach deren Ablauf weder Be- schlüsse gefasst noch Wahlen vollzogen werden dürfen. Der Präsident schlägt als Tagungsende 18 Uhr vor.

Antrag Festlegung Tagungsende:

Als Tagungsende wird 18 Uhr festgelegt. Nach 18  Uhr dürfen weder Beschlüsse gefasst noch Wahlen vollzogen werden.

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Beschluss:

Der Antrag wird mit 105 Ja, 3 Nein und 2 Enthal- tungen angenommen.

Ordnungsantrag 1 – Redezeitbeschränkung:

Für die Behandlung der Traktanden der heutigen ÄK gilt eine Redezeitbeschränkung von 2 Minu- ten für Einzelredner. Keine Beschränkung gilt für den Präsidenten oder seinen Stellvertreter der je- weiligen stimm- oder antragsberechtigten Ärzte- organisation sowie für den Sprecher des ZV.

Beschluss:

Der Antrag wird mit 108 Ja, 0 Nein und 2 Enthal- tungen angenommen.

Art.11, Abs. 5 der GO FMH sieht vor, dass jeder Dele- gierte, jedes ZV-Mitglied und der Generalsekretär das Recht haben, Anträge zu den zur Diskussion stehenden Traktanden zu stellen. Anträge sind dem Vorsitzenden schriftlich vor, während der Sitzung oder ausnahms- weise mündlich einzureichen.

Ordnungsantrag 2 – Schriftliche Einreichung der An- träge:

Abänderungsvorschläge und Anträge sind dem Vorsitzenden schriftlich einzureichen. Mündli- che Anträge werden nicht entgegengenommen und sind ungültig.

Beschluss:

Der Antrag wird mit 103 Ja, 5 Nein und 2 Enthal- tungen angenommen.

Eröffnungsreferat des Präsidenten

Jürg Schlup / Präsident FMH beginnt sein Referat mit folgendem Beispiel, weshalb es einen Kulturwandel braucht: Frau Professor Strickland wurde sechs Mo- nate vor der Verleihung des Nobelpreises in Physik ein Eintrag auf einem Internet-Nachschlagewerk verwei- gert. Es geht nicht um Physik, nicht um Internetver- zeichnisse, es geht dabei um unsere Kultur, um einen Kulturwandel. Auch in der Medizin und vor allem in der Medizin. In der Schweiz sind heute zwei Drittel der Staatsexamensabsolventinnen Frauen. Heute werden bei uns knapp die Hälfte aller Facharzttitel in Chirur- gie an Frauen erteilt, in Orthopädischer Chirurgie sind es ein Drittel der Facharzttitel. Können diese Fachärz- tinnen bei uns damit rechnen, in einem fairen Wett- streit um attraktive Positionen berücksichtigt zu werden? Bei der Wahl der Fachrichtung sollen dem In- teresse keine unnötigen Hürden im Wege stehen! Wir wollen, dass Ärztinnen Karriere machen können. Die Wahl des Fachs oder die Gründung einer Familie dürfen dabei kein Hindernis darstellen. Wir brauchen einen Kulturwandel.

Nach einem Themenwechsel zur ärztlichen Versor- gung und der widersprüchlichen Berichterstattung zu Über- und Unterversorgung in verschiedenen Medien berichtet Jürg Schlup / Präsident FMH über das Globalbudget, welches von der Politik auch als Zielvor- gabe oder als ungerechtfertigte Kostensteigerung be- zeichnet wird. Das Globalbudget wird heute auf den unten aufgeführten vier Pisten vorangetrieben. Er er- läutert die zu erwartende Chronologie der aktuellen Prozesse zur Einführung von Zielvorgaben:

• Volksinitiative der CVP: Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen; Unterschrif- tensammlung läuft noch einige Monate.

• Kostendämpfungsmassnahmen Paket 1 des Bun- Die FMH-Mitarbeitenden begrüssen die Delegierten am Welcome Desk und übergeben

ihnen die Sitzungsunterlagen.

FMH-Präsident Dr. med. Jürg Schlup führt durch die Ärztekammer.

Links: Dr. iur.  Ursina Pally Hoffmann, Generalsekretärin der FMH.

(7)

desrats: Enthält u.a. die Verpflichtung der Tarif- partner, zwecks Reduktion von Mengen- und Kostenerhöhungen Korrekturmassnahmen in Ta- rifverträgen vorzusehen. Die Schlussabstimmung im Parlament dazu dürfte voraussichtlich im Herbst 2020 erfolgen.

• Kostendämpfungsmassnahmen Paket 2 des Bun- desrats: Wird verbindliche Zielvorgabe für das OKP-Wachstum umfassen; kommt voraussichtlich im Spätherbst 2019 in die Vernehmlassung.

• Kommissions-Motion 19.3419 fordert, dass die Ta- rifpartner bei den Tarifverhandlungen nicht nur die Preise, sondern gleichzeitig auch die Menge verhandeln. Diese dürfte als letzte dieser Vorlagen behandelt werden.

Jürg Schlup / Präsident FMH ruft deshalb die Ärzteschaft auf, an den eidgenössischen Wahlen teilzunehmen.

Die Ärzteschaft benötigt Unterstützung im Parlament.

Da die eidgenössischen Wahlen durch die Kantons- regierungen organisiert werden, sind die kantonalen Ärztegesellschaften gefordert. Er fordert die Fach- gesellschaften, den VSAO und die Dachverbände auf, kantonal zusammen zu arbeiten und gemeinsam die aussichtsreichsten und der FMH wohlgesonnenen Kandidierenden zu unterstützen mit Auftrittsmög- lichkeiten, in Leserbriefen, in Wahlbriefen und -mai- lings, auf ihren Websites, in den sozialen Medien usw.

Zur Tarifrevision sagt er: Heute machen wir einen Schritt, einen wichtigen Schritt, wir gehen gemein- sam weiter, im Interesse der Ärzteschaft!

Kurzreferat des Chefredaktors der SÄZ – Bruno Kesseli – zu seinem bevorstehenden Rücktritt

Bruno Kesseli / Chefredaktor SÄZ berichtet von seinen 13 spannenden und erfüllten Jahren als Chefredaktor bei der SÄZ. Er hat dieses Engagement immer kombi- niert mit seiner Tätigkeit als Arzt. Er verlässt ein tolles, motiviertes Team in Muttenz sowie eine sehr gut ein- gespielte Milizredaktion. Die Zusammenarbeit mit der FMH könnte aus seiner Sicht nicht besser sein. In den letzten Jahren ist er jedoch wieder vermehrt in seine Arzttätigkeit hineingewachsen, die er nun ab August im Vollzeitpensum ausfüllen wird.

Mit etwas Wehmut und viel Dankbarkeit schaut er auf seine Zeit bei der SÄZ zurück. Er rechnet es der FMH hoch an und hält es für ein klares Zeichen der Stärke, dass die SÄZ neben ihrer Funktion als offizielles Organ auch eine offene Plattform für den Meinungsaus- tausch unter Ärztinnen und Ärzten und weiteren Sta- keholdern im Gesundheitswesen ist. Es ist klar, dass dies für die FMH auch eine ständige Herausforderung bedeutet – und für die Redaktion ist es häufig eine Gratwanderung. Angesichts der Heterogenität der Ärz- teschaft hält er dieses Konzept aber nach wie vor für das Beste und hofft, dass die FMH auch in Zukunft daran festhalten wird. Denn dieses Konzept bietet Gewähr dafür, dass die grosse Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte die SÄZ als «ihre Zeitschrift» wahrnimmt.

Seine täglichen Kontakte mit den Kolleginnen und Kollegen an der Front bestätigten ihm dies immer wie- der. Er ist davon überzeugt, dass die SÄZ in der aktuel- len Konzeption innerhalb der FMH eine sehr wichtige integrative Funktion hat und gleichzeitig der FMH ge- gen aussen ein klares Profil gibt.

Er streicht auch die guten Kontakte mit den franzö- sischsprechenden Kolleginnen und Kollegen hervor. Er ist sich bewusst, dass die zwei Sprachregionen noch nicht ausgeglichen präsent sind, aber er kann versi- chern, dass dieses Bestreben eine Priorität bei seinem Nachfolger, Matthias Scholer, sein wird.

Zum Schluss bedankt er sich auch bei der FMH und dem Schweizerischen Ärzteverlag EMH für das grosse Vertrauen und das Wohlwollen, das ihm entgegenge- bracht wurde. Speziell bedankt er sich bei Jürg Schlup und Charlotte Schweizer, beide Mitglieder der Redak- tion und seine wichtigsten Ansprechpartner bei der FMH. Er wünscht seinem Nachfolger, Matthias Scholer, für seine neue Aufgabe alles Gute.

Dr. med. Bruno Kesseli, Chefredaktor der Schweizerischen Ärztezeitung (SÄZ), verlässt die SÄZ und den Schweizerischen Ärzteverlag EMH per Ende Juli. Er will sich wieder vollumfänglich der praktischen ärztlichen Tätigkeit widmen.

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2. Ambulanter Tarif

2.1 Tarif KVG

Urs Stoffel / ZV-Mitglied und Departementsverantwortli- cher Ambulante Versorgung und Tarife beginnt mit ei- nem kurzen Rückblick. Nach der Urabstimmung im 2016 musste wieder eine Vertrauensbasis innerhalb der Ärzteschaft geschaffen werden. Ende 2017 ist die FMH mit ihrem Revisionsvorschlag TARCO auf die ats-tms-Gesellschafter zugegangen. Die a.o. DV vom 24. Oktober 2018 und die ÄK vom 25. Oktober 2018 ha- ben fast einstimmig die gemeinsam verhandelte am- bulante Leistungsstruktur verabschiedet. Die Etappe 1 wurde mit der internen Genehmigung und der media- len Kommunikation sowie der Lieferung des Tarif- browsers an das BAG abgeschlossen.

In der Etappe 2 ging es dann insbesondere um die Erar- beitung der sehr komplexen umfangreichen Anwen- dungs- und Abrechnungsregeln. In über 40 Work- shops mit Experten der Tarifpartner und Vertretern der Fachgesellschaften wurden die Abrechnungsregeln kapitelweise verhandelt. Dabei ging es um die Limitie- rung folgender wichtiger Leistungen:

• Grundleistungen

• Leistung in Abwesenheit (alle Fachärzte)

• Leistung in Abwesenheit Psychiatrie

• Differenzierte Lösungen für das Kapitel Hausarzt- medizin

• Differenzierte Beratungs- und Behandlungslei- stungen für alle Fachgesellschaften

Das ganze Tarifwerk wurde vereinfacht und übersicht- licher gestaltet. Veraltete Tarifpositionen wurden ge- strichen oder aktualisiert und rein stationäre Leistun-

gen wurden eliminiert. Die ursprünglich 4000 Positionen wurden auf ca. 2500 reduziert. Urs Stoffel / ZV-Mitglied erläutert ausgewählte Veränderungen. Die Verhandlungen waren äusserst zeitintensiv und erfor- derten viel Disziplin von allen Beteiligten. An dieser Stelle bedankt sich Urs Stoffel / ZV-Mitglied für die grosse Mitarbeit der Fachgesellschaften und ihrer Tarifdelegierten.

Mit dem vorliegenden ambulanten Tarif «TARDOC»

liegt nun die neue Leistungsstruktur vor, die mit zwei Kostenträgerverbänden (curafutura und MTK) verhan- delt ist. Zu betonen ist, dass diese Leistungsstruktur eine «Startversion» ist, die laufend und kontinuier- lich im Sinne eines lernenden Systems nach klaren Richtlinien korrigiert, aktualisiert, angepasst und weiterentwickelt werden muss.

Mit der Einführung des TARDOC-Tarifs wird es eine vereinfachte Besitzstandswahrung geben. Bezüglich der Quantitativen Dignitäten hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen aller Dachgesellschaften, umfangreiche Analysen und Berechnungen erstellt.

Das Leitungsgremium gelangte aber zum Schluss, dass sich der IAD (= Individuelle Arzt Dignität) auf Basis der heutigen Grundlagen nicht mehr rechtfertigen lässt und somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterverhan- delt wird.

Neue Tarifstruktur-Vorschläge können gemäss BAG nur zusammen mit einem Grundvertrag mit den Tarif- partnern eingereicht werden.

Für die FMH ist es jedoch klar, dass sie keine Vereinba- rungen für eine Normierung unterzeichnen wird. Sie bekennt sich nach wie vor zur kostenneutralen Über- führung vom TARMED 1.09 in den TARDOC gemäss Art. 59c Abs. 1 lt. c KVV. Deshalb soll eine zeitlich be- grenzte Einführungsphase diese kostenneutrale Über- führung sicherstellen. Die DV wird als zuständiges Or- gan für statutarische Tarifgeschäfte über das Konzept zur kostenneutralen Überführung des alten TARMED Tarifs in den neuen TARDOC Tarif, entscheiden.

Urs Stoffel / ZV-Mitglied erläutert den weiteren Zeit- plan. Sofern alle beteiligten Tarifpartner dem TAR- DOC-Tarif zustimmen, soll das gesamte Paket Ende Juni 2019 dem Bundesrat zur Festsetzung eingereicht werden. Die früheste Einführung wäre somit nach der Vernehmlassung 2020 per 1.1.2021 möglich.

Mit grossem Applaus wird das Team des Departements Ambulante Versorgung und Tarife unter der Verant- wortung von Urs Stoffel für den dreijährigen uner- müdlichen Grosseinsatz verdankt und anschliessend wird die Diskussion im Plenum eröffnet.

Pierre Vallon / Präsident DV informiert, dass die Mit- glieder der DV an der gestrigen a.o. Versammlung die vorliegende Tarifstruktur sowie den Grundvertrag Dr. med. Urs Stoffel, Mitglied des FMH-Zentralvorstandes und Departementsverant-

wortlicher Ambulante Versorgung und Tarife, erläutert die mit den Tarifpartnern verhan- delte ambulante Tarifstruktur. Rechts: das FMH-Expertenteam der Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife.

(9)

KVG genehmigt haben und der ÄK empfiehlen, beide Anträge anzunehmen.

Antrag ZV:

Die ÄK stimmt zu,

• den «KVG-Tarif», beinhaltend die vorliegende verhandelte Tarifstruktur inkl. Abrechnungs- regeln (gemäss Tarifbrowser «TARDOC V1.0»), sowie

• den Grundvertrag KVG Version 12.2 vom 8.4.2019 anzunehmen.

Beschluss:

Die zwei Anträge werden mit 157 Ja, 0 Gegenstim- men und 1 Enthaltung angenommen.

Jürg Schlup / Präsident FMH bedankt sich bei allen, die an diesem Grossprojekt mitgewirkt haben. Gleichzei- tig macht er einen eindringlichen Aufruf an die ÄK, ihre Mitglieder und ihre Ärzteorganisationen auf Kurs zu halten oder zu bringen, denn nach den Tarifver- handlungen ist vor den Tarifverhandlungen!

3. Grundsanierung Liegenschaft Elfenstrasse: Nachtragskredit

Christoph Bosshard / Vizepräsident FMH und Verant- wortlicher Baukommission erinnert daran, dass an der ÄK vom 26. Oktober 2017 ausgiebig über vier Varianten diskutiert und schliesslich beschlossen wurde, die Grundsanierung und Weiternutzung der Liegenschaft Elfenstrasse 18 der FMH, ausgehend von einer Mach- barkeitsanalyse von BauArt, an die Hand zu nehmen.

Den Aspekten der Werthaltigkeit und Nachhaltigkeit wurde damals sehr grosse Bedeutung zugemessen, was durchaus sinnvoll ist. Im Auftrag des ZV wurde das Projekt vertieft vorangetrieben mit der Idee, nicht die

billigste, sondern die nachhaltigste Lösung im Sinne des Werterhalts und zukünftiger Funktionstüchtigkeit anzustreben. Er betont, dass Erstellungskosten ledig- lich einen Bruchteil der Lebenszykluskosten aus- machen und dass scheinbares Sparen in der Erstellung allenfalls ein Mehrfaches im Lebenszyklus kostet. Auf- grund von deutlich vertieften Planungsarbeiten im 2018 wurden veränderte Grundlagen festgestellt, wie zum Beispiel das Vorkommen von Schadstoffen in der Bausubstanz, welche zurückgebaut werden müssen.

Auch musste die Einschätzung der Umbauzeit auf zwei  Jahre erhöht werden, was sich auswirkt auf die  Mietdauer des Ersatz-Standortes. Aufgrund des zukunfts gerichteten Flexibilität schaffenden open space-Entscheids müssen auch Mehrinvestitionen für die Haustechnik geplant werden. Weiter schlagen die Honorare für die Generalplanung und die Beratung des Bau-Treuhänders zu Buche. Aufgrund der nun sehr detaillierten Analysen, haben wir heute eine deutlich höhere Kostensicherheit.

Antrag ZV:

Die Ärztekammer bewilligt für die Grundsanie- rung der Liegenschaft Elfenstrasse 18 ein Zusatz- budget von CHF 3 323 000 ±10% (zusätzlich zum am  26.10.2017 bewilligten Projekt-Budget von CHF 9 472 000 ±15% auf neu CHF 12 795 000 ±10%).

Beschluss:

Der Antrag wird mit 127 Ja, 9 Nein und 10 Enthal- tungen angenommen.

4. Monistische Finanzierung

4.1 Antrag VSÄG

Anhand eines Beispiels erläutert Jürg Schlup / Präsident FMH, was «Einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen – EFAS» heisst und weshalb sich die FMH dafür einsetzt. Er verweist in diesem Zusam- menhang auf den Beschluss der DV vom 29. Juni 2017.

Die DV hat damals einstimmig einer einheitlichen Fi- nanzierung stationär und ambulant erbrachter medi- zinischer Leistungen zugestimmt. Sie hat dabei bevor- zugt, dass das Geld der Kantone via eine gemeinsame Einrichtung KVG an die Versicherer geht.

Der ZV musste seine seit 2017 laufenden diesbezüg- lichen politischen Aktivitäten unterbrechen, als die Walliser Ärztegesellschaft (VSÄG) und die Société Médicale de la Suisse Romande (SMSR) Anträge zu EFAS zuhanden der ÄK vom 25. Oktober 2018 eingereicht hatten. Die Diskussionen konnten damals an der ÄK nicht zu Ende geführt werden, weshalb das Traktan- dum auf die DV vom 24. Januar 2019 verschoben wurde.

Jürg Schlup / Präsident FMH erläutert die Beschlüsse dieser DV wie folgt: Die DV hat einstimmig bei einer Der DV-Präsident Pierre Vallon (Mitte) ergreift das Wort. Links: SIWF-Präsident Dr. med.

Werner Bauer; vorne rechts: SIWF-Geschäftsführer RA Christoph Hänggeli.

(10)

Enthaltung beschlossen, dass die FMH sich dafür einsetzt, weitere administrative Überlastungen durch neue Prozeduren im Bereich der EFAS zu verhindern (z.B. gegen die Auflage einer doppelten Rechnungsstel- lung an Krankenkasse und Kanton durch den Leis- tungserbringer u.ä.). Die DV hat zudem einstimmig bei 4  Enthaltungen beschlossen, dass die FMH Garantien fordert, dass bei EFAS der Datenschutz auf persönlicher/

individueller Ebene durch korrekte Aggregation der Da- ten garantiert wird, vor Herausgabe zu Analysezwecken im Rahmen der vorgesehenen ambulanten Planung. An der DV wurden die Anträge der VSÄG nicht vorgebracht.

Darum werden diese nun heute behandelt.

Monique Lehky Hagen / Präsidentin VSÄG stellt fest, dass mit der Finanzierung «ambulant vor stationär»

sich die Spiesse umdrehen. Um ein Gleichgewicht zwi- schen spitalambulanter und freipraktizierender Medi- zin erhalten zu können, muss bei der EFAS-Umsetzung vorgesehen werden, dass die betroffenen Parteien in den Konsultations- und Entscheidungsprozess mit ein- bezogen werden – insbesondere die kantonalen Ärzte- gesellschaften.

Esther Hilfiker / Präsidentin BEKAG erläutert den Antrag AGZ & BEKAG, der wie folgt lautet: Wenn die Steuerung des ambulanten Gesundheitssektors durch die Kan- tone in die EFAS Strategie aufgenommen werden sollte, hat der ZV der FMH den Auftrag, die Forderung ein- zubringen, dass die Verbände der ambulanten Leis- tungserbringer, insbesondere die kantonalen Ärzte- gesellschaften, adäquat in die Beratungs- und Entscheidungsprozesse der Kantone einzubeziehen sind.

Anja Zyska / Präsidentin VSAO stellt den Antrag, den AGZ & BEKAG-Antrag zu ergänzen mit dem Zusatz …, insbesondere die Basisorganisationen der FMH (kantonale Ärztegesellschaften, VSAO und VLSS) … Monika Lehky Hagen / Präsidentin VSÄG bestätigt, dass sich die VSÄG mit dem Antrag der AGZ & BEKAG sowie der Anpassung durch den VSAO einverstanden erklärt und die vier Anträge vom letzten Jahr zurückzieht.

Es folgt eine längere Diskussion, welche zu einem drit- ten Antrag führt:

Hans-Anton Vogel / Präsident Appenzellische Ärzte- gesellschaft beantragt folgende Ergänzung zum Antrag AGZ & BEKAG …, insbesondere alle der FMH ange- schlossenen Ärzteorganisationen …

Jürg Schlup / Präsident FMH erläutert das Abstim- mungsprozedere. Es gibt folgende zwei Abstimmun- gen/Gegenüberstellungen:

1. Gegenüberstellung der Anträge VSAO: Appenzel- ler ÄG

2. Gegenüberstellung des obsiegenden Antrages:

AGZ & BEKAG

Abstimmung 1

Der Antrag VSAO wird mit 77 Stimmen ange- nommen. Der Antrag der Appenzeller ÄG erhält 62 Stimmen.

Abstimmung 2

Der Antrag VSAO erhält 64 Stimmen. Der Antrag AGZ & BEKAG wird mit 103 Stimmen angenom- men. Es gibt 1 Enthaltung.

Jürg Schlup / Präsident FMH wünscht, dass folgende drei Voten protokolliert werden:

Josef Brandenberg / Präsident FMCH: Wir können mit dem Antrag der AGZ & BEKAG gut leben. Wir werden aber weiterhin einfordern, dass auch die kantonalen Ärztegesellschaften die Anliegen der operativ und in- vasiv tätigen Ärzte berücksichtigen.

Anja Zyska / Präsidentin VSAO: Wir hoffen, dass alle ge- nannten kantonalen Ärztegesellschaften daran den- ken, dass sie alle Ärzte vertreten und dass die chirurgi- schen Gesellschaften als auch die Basisorganisationen sowie der VSAO einbezogen werden.

Josef Widler / Präsident AGZ: Er bittet alle Fachgesell- schaften, die Meinungen der kantonalen Gesellschaf- ten abzuholen, wenn sie in Verhandlungen mit den kantonalen Regierungen treten. In Zürich bemühe man sich, mit einer Stimme im Kanton zu sprechen.

5. Jahresberichte 2018

5.1 Jahresbericht des SIWF

Werner Bauer / Präsident SIWF berichtet, dass das SIWF vom BAG das Mandat erhalten hat, den aktuellen Stand der ärztlichen Fortbildung in der Schweiz zu beurteilen. Ziel ist es, zu eruieren, wie der aktuelle Stand der ärztlichen Fortbildung in der Schweiz aus- sieht und welche Schritte allenfalls unternommen werden können oder müssen, um die Qualität der ärzt- lichen Fortbildung weiter zu verbessern, so dass die Qualität der medizinischen Versorgung der Bevölke- rung weiter gestärkt werden kann. Dabei ist zu prüfen, wie bereits bestehende Instrumente verstärkt werden können, welche neuen Instrumente allenfalls entwi- ckelt werden müssen und ob gesetzgeberischer Hand- lungsbedarf besteht.

Werner Bauer / Präsident SIWF macht im Zusammen- hang mit den Listen «ambulant vor stationär» vor allem die Vertretenden der Fachgesellschaften dar- auf aufmerksam, dass diese Verschiebungen Aus- wirkungen auf die Weiterbildung haben und dass sich das SIWF mit der Problematik auseinandersetzen muss.

Werner Bauer / Präsident SIWF weist auf das MedEd Symposium zur ärztlichen Bildung vom 11. September

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2019 hin. Im Weiteren informiert er, dass das Auswahl- verfahren für den SIWF AWARD wieder am Laufen ist.

Es werden Personen oder – dieses Jahr zum ersten Mal – auch Teams mit dem Award ausgezeichnet, die sich durch ein besonderes Engagement in der ärztli- chen Weiterbildung hervorgetan haben. Nach Zitaten von Sir William Osler übergibt er das Wort dem Ge- schäftsführer des SIWF, Christoph Hänggeli.

Christoph Hänggeli / Geschäftsführer SIWF informiert über folgende Punkte:

• die Sprachbarrieren beim revidierten Medizinal- berufegesetz (MedBG)

• E-Logbuch 2.0: Inbetriebnahme nach Pilotphase

• Erteilte und anerkannte Facharzttitel 2018 Alle detaillierten Informationen zum Jahresbericht sind elektronisch unter www.siwf.ch abrufbar.

Antrag SIWF:

Die Geschäftsleitung des SIWF beantragt der ÄK, den Jahresbericht 2018 des SIWF zu genehmigen.

Beschluss:

Der Antrag wird mit 158 Ja, 1 Nein und 0 Enthal- tung angenommen.

5.2 Jahresbericht der FMH

Ursina Pally Hofmann / Generalsekretärin und Leiterin Rechtsdienst FMH erläutert kurz die Inhalte des Ge- schäftsberichts 2018 der FMH:

• Rückblick auf die Tätigkeit

• Globalbudget/Kostendämpfung

• Berichte Zentralvorstand

• Tarifautonomie

• Struktur und Organisation

• Berichte Generalsekretariat

• Bericht Standeskommission

• Jahresrechnung 2018 Lagebericht

• Gesundheitspolitische Lage • Mitarbeitende

• Durchführung Risikobeurteilung • Mitglieder

• Entwicklungstätigkeit • Aussergewöhnliche Ereignisse • Aussichten

Ursina Pally Hofmann / Generalsekretärin und Leiterin Rechtsdienst FMH regt an, die neue Website der FMH zu besuchen und dort den Geschäftsbericht im Detail nachzulesen: https://www.report2018.fmh.ch/de Zum Schluss bedankt sie sich herzlich bei allen Mitar- beitenden im Generalsekretariat für die sehr gute Zu- sammenarbeit und die grosse Unterstützung im ver- gangenen Jahr.

Antrag ZV:

Die ZV FMH beantragt der ÄK, den Jahresbericht 2018 der FMH zu genehmigen.

Beschluss:

Der Antrag wird mit 158 Ja, 0 Nein und 1 Enthal- tung angenommen.

6. Bericht 2018 Umsetzung Budget- stabilisierungsmassnahmen

Patrick Egger / Leiter Abteilung Finanzen und Verwal- tung, Stv. Generalsekretär informiert über die Errei- chung der Budgetstabilisierungsmassnahmen für das Geschäftsjahr 2018. Im Oktober 2015 wurden 116 Mass- nahmen definiert, wovon 23 sofort realisiert wurden.

Für die 93 noch umzusetzenden Massnahmen wurden Ergebnisindikatoren sowie ein Umsetzungsplan er- stellt.

Der Ergebnisstand per 31.12.2018 zeigt, dass 87,8%

der finanziellen Vorgaben der Budgetstabilisierung somit erreicht sind. Für das Jahr 2019 sind noch Einspar ungen in der Höhe von CHF 0,7 Mio. umzu- setzen. Die ÄK wird am 29.10.2019 über die Zieler- reichung des ersten Semesters 2019 informiert wer- den.

Die Delegierten nehmen den Stand der Umsetzungs- arbeiten zu den Budgetstabilisierungsmassnahmen aus dem Geschäftsjahr 2018 zur Kenntnis.

Der SIWF-Präsident, Dr. med. Werner Bauer, erläutert den Jahresbericht des SIWF für das Jahr 2018.

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7. Jahresrechnung 2018

7.1 Erfolgsrechnung des SIWF

Christoph Hänggeli / Geschäftsführer SIWF erläutert die Gründe, die zum besseren Ergebnis geführt haben.

Nach einem budgetierten Verlust von TCHF 609 schliesst die Jahresrechnung mit einem Minus von TCHF 379 ab. Die Abweichungen zwischen Budget und Rechnung sind ertrag- und aufwandseitig begründet.

Bei den Facharzttiteln des SIWF wurde etwas weniger eingenommen als geplant, dafür wurde bei den Weiter- bildungsstätten mehr eingenommen. Generell wird sich in Zukunft die Finanzierung des SIWF etwas verla- gern, das heisst, weniger Einnahmen durch Gebühren für die Facharzttitel, dafür Mehreinnahmen durch die Zertifizierungsgebühren von Weiterbildungsstätten.

Beim Aufwand im Jahr 2018 fallen vor allem die Drittleistungen ins Gewicht, also Projekte wie die Akkreditierung und das e-Logbuch. Aus der Kosten- stellenrechnung ist ersichtlich, dass in den Bereichen Weiterbildungsstätten und Fortbildung ein Kosten- deckungsgrad von je über 100% erreicht wurde. Dieses Ziel kann jedoch in anderen Bereichen wie z.B. bei den Einsprachekommissionen oder den Fähigkeitsauswei- sen nicht erreicht werden.

Christoph Hänggeli / Geschäftsführer SIWF gibt einen Ausblick auf die Zahlen des ersten Quartals 2019, wel- che positiv sind. Mit den bereits beschlossenen Mass- nahmen wird das SIWF das Budget voraussichtlich be- reits in diesem Jahr konsolidiert haben.

7.2 Erfolgsrechnung der FMH

siehe Erläuterungen unter den Traktanden 7.3 und 7.4 7.3 Konsolidierte Jahresrechnung 2018 der FMH Patrick Egger / Leiter Abteilung Finanzen und Verwal- tung, Stv. Generalsekretär informiert über die Erfolgs- rechnung FMH und die konsolidierte Jahresrechnung 2018 der FMH. Die konsolidierte Jahresrechnung 2018 schliesst mit einem Gewinn von TCHF 84 ab. Trotz einer wachsenden Mitgliederzahl hat sich die Position Mitgliederbeiträge aufgrund von wegfallenden Sonder- beiträgen leicht vermindert. Da wegen des geplanten Umbaus keine Investitionen mehr in die Liegenschaft getätigt wurden, haben sich die Abschreibungen gegen- über dem Vorjahr verringert. Die Position aus ser- ordentlicher Aufwand beinhaltet Rückstellungen für die Sanierung der Elfenstrasse in der Höhe von CHF  1,1 Mio. Durch den schlechten Börsengang hatte die FMH auf Ihren Finanzanlagen gewisse Verluste zu verzeichnen, welche den Finanzertrag schmälerten.

Der erhöhte Personalaufwand ist auf die neuen, höhe- ren Stundenansätze zurückzuführen, die für Überzeit- und Ferienguthaben aufgerechnet werden mussten.

Das Jahresergebnis wird wie folgt verwendet: Zuwei- sung an das Kapital der FMH TCHF 463; Zuweisung an die Reserve des SIWF –TCHF 379.

7.4 Konzernrechnung 2018 der FMH

Patrick Egger / Leiter Abteilung Finanzen und Verwaltung, Stv. Generalsekretär erklärt, weshalb die FMH neu die Pflicht hat, gemäss Art 963a OR eine Konzernrechnung zu erstellen. Unternehmen, welche zusammen mit den von ihnen kontrollierten Unternehmungen zwei der folgen- den Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Geschäfts- jahren überschreiten, müssen eine Konzernrechnung er- stellen. Die Kriterien sind die folgenden: Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatzerlös CHF 40 Mio., Vollzeitstellen 250.

Für die FMH sind die ersten beiden Kriterien in den letz- ten zwei Jahren erfüllt. Dies bedeutet, dass die Mehr- heitsbeteiligungen (Health Infonet AG (HIN), Editores Medicorum Helveticorum AG (EMH) und die paritäti- sche Beteiligung bei ats-tms AG) neu konsolidiert wer- den müssen.

Bericht der Revisionsstelle

Simon Kehrli / Revisionsstelle BDO bestätigt die Prüfung der Jahresrechnung 2018 durch die Revisionsstelle. Sie hat die konsolidierte Jahresrechnung wie auch die erstmals erstellte Konzernrechnung geprüft, indem sie beide einer ordentlichen Revision unterzogen hat. Er bestätigt, dass die Rechnungen dem Gesetz und den Statuten entsprechen, dass ein entsprechendes IKS – Internes Kontrollsystem – zur Erstellung dieser Jahres- Patrick Egger, Leiter der Abteilung Verwaltung & Finanzen, legt die Rechnung der FMH

2018 vor.

(13)

rechnung existiert. Die Revisionsstelle empfiehlt, die Jahresrechnung 2018 wie auch die Konzernrechnung 2018 zu genehmigen.

7.5 Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK)

Adrian Sury / Präsident GPK berichtet über die Themen der Sitzungstätigkeit 2018, welche nebst dem Haupt- thema Finanzen auch der Risikoanalyse, den Struktu- ren der FMH sowie den Budgetstabilisierungsmassnah- men gewidmet war. Bei der Risikoanalyse betont er den Verlust der Tarifautonomie als grösstes Risiko und wiederholt den Appell des Präsidenten zur Zusammen- arbeit zwischen Spezialisten und Hausärzten. An einer Klausursitzung der GPK wurden die Strukturen der FMH vertieft diskutiert. Eine aus ZV- und SIWF-Mitglie- dern bestehende Arbeitsgruppe wird bis Ende Mai 2019 eine Analyse der Probleme und konkrete Vorschläge erarbeiten, welche die GPK beurteilen wird. Bei den weiteren wichtigen Themen im 2018 hebt er das Wie- deraufnehmen des Projekts i-Governance, die Einfüh- rung des e-Logbuchs beim SIWF und die Gesamtsanie- rung Elfenstrasse hervor. Ein Kompliment geht an die Abteilung Kommunikation für die sehr gute Gestal- tung der neuen Website. Die GPK hat die konsolidierte Jahresrechnung 2018 geprüft und beantragt der ÄK die Genehmigung sowie die Décharge-Erteilung für den ZV und den Vorstand SIWF für das Berichtsjahr 2018.

Adrian Sury / Präsident GPK dankt den Präsidenten der FMH und des SIWF, dem ZV, dem Generalsekretariat sowie der Geschäftsstelle SIWF für die angenehme Zu- sammenarbeit.

Genehmigung der Jahresrechnung 2018

Antrag ZV:

Der ZV der FMH beziehungsweise die Geschäfts- leitung des SIWF beantragt der Ärztekammer, die Jahresrechnung 2018 zu genehmigen. Im Detail genehmigt sie folgende Rechnungen:

1. Die Erfolgsrechnung 2018 des SIWF Beschluss:

Die Erfolgsrechnung 2018 des SIWF wird mit 146 Ja, 1 Nein und 1 Enthaltung angenommen.

2. Die Erfolgsrechnung 2018 der FMH Beschluss:

Die Erfolgsrechnung 2018 der FMH wird mit 147 Ja, 0 Nein und 1 Enthaltung angenommen.

3. Die konsolidierte Jahresrechnung 2018 der FMH Beschluss:

Die konsolidierte Jahresrechnung 2018 der FMH wird mit 147 Ja, 0 Nein und 1 Enthaltung ange- nommen.

4. Die Konzernrechnung 2018 der FMH Beschluss:

Die Konzernrechnung 2018 der FMH wird mit 148 Ja, 0 Nein und 0 Enthaltung angenommen.

8. Dechargen-Erteilung

8.1 Dechargen-Erteilung Vorstand SIWF Antrag Vorstand SIWF:

Der Vorstand SIWF beantragt der ÄK, den Emp- fehlungen der Kontrollstelle sowie der Geschäfts- prüfungskommission (GPK) zu folgen und dem Vorstand SIWF für das Geschäftsjahr 2018 De- charge zu erteilen.

Beschluss:

Der Antrag wird mit 147 Ja, 0 Nein und 1 Enthal- tung angenommen.

8.2 Dechargen-Erteilung Zentralvorstand FMH Antrag ZV:

Der ZV FMH beantragt der ÄK, den Empfehlungen der Kontrollstelle sowie der Geschäftsprüfungs- kommission (GPK) zu folgen und dem ZV FMH für das Geschäftsjahr 2018 Decharge zu erteilen.

Beschluss:

Der Antrag wird mit 147 Ja, 0 Nein und 0 Enthal- tung angenommen.

Josef Widler / Präsident AGZ bedankt sich im Namen der ÄK-Mitglieder beim ZV für den unermüdlichen Einsatz im vergangenen Geschäftsjahr, welcher in einem schwierigen politischen Klima zu bewältigen war.

9. Wahlen und Bestätigungswahlen

9.1 Bestätigungswahl von nominierten DV-Dele- gierten

Die FMH-Statuten sehen vor, dass die ordentlichen Delegierten sowie die Ersatzdelegierten für die FMH- DV durch die ÄK bestätigt werden müssen. Die zu be- stätigenden Delegierten sind ausschliesslich stimm- oder antragsberechtigte ÄK-Delegierte (FMH-Statuten Art. 36a).

Antrag:

Die antragstellenden Organisationen KHM und FMCH beantragen der ÄK, die folgenden Delegier- ten neu für die DV der FMH zu bestätigen:

KHM

Bisher: Jean-Michel Gaspoz, Genf Neu: Drahomir Aujesky, Bern FMCH

Bisher: Urs Kaufmann, Wabern Neu: Daniel Staub, Binningen

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Beschluss:

Die Delegierten werden einstimmig bestätigt.

9.2 Bestätigungswahl von nominierten DV-Ersatzdelegierten

Es gibt keine Anträge.

10. Änderungen in Statuten, Geschäfts- ordnung und Standesordnung

10.1 Änderung in den Statuten

10.1.1 Anpassung bezüglich Datenweitergabe und Beitrittsformular

Jürg Schlup / Präsident FMH begrüsst Claudia Black- burn  / Abteilungsleiterin Mitgliedschaften DLM. Sie in- formiert, dass es bei der vorliegenden Statutenrevision um zwei unterschiedliche Dinge geht. Auf der einen Seite geht es darum, elektronische Beitrittsformulare für FMH-Mitglieder implementieren zu können. Dazu werden statutarische Grundlagen benötigt. Und auf der anderen Seite geht es um Datenlieferungen, Daten- austausch mit anerkannten Fachgesellschaften und Dachverbänden.

Antrag ZV:

Die Statuten FMH sind um die neuen Artikel an- zupassen / zu ergänzen.

Die DV empfiehlt der Ärztekammer, der Anpas- sung der Artikel 5, 6, 12a der FMH-Statuten wie folgt zuzustimmen:

Art. 5 Ordentliche Mitglieder

[…] 3 Wer der FMH als ordentliches Mitglied bei- treten will, hat ein schriftliches oder elektroni- sches Aufnahmegesuch an die zuständige KG oder den VSAO zu richten. Der Entscheid über die

Ablehnung eines Aufnahmegesuches kann an den ZV weitergezogen werden.

Art. 6 Ausserordentliche Mitglieder

[…] 2 Wer der FMH als ausserordentliches Mitglied angehören will, hat ein schriftliches oder elektro- nisches Aufnahmegesuch an das GS zu richten.

Art. 12a Bearbeitung von Daten der Ärztinnen und Ärzte

[…]

3bis Die FMH darf Daten von Ärztinnen und Ärzten wie Vorname, Name, Post- und E-Mail-Adresse an anerkannte Dachverbände und anerkannte Fach- gesellschaften weitergeben (periodischer Daten- abgleich). Diese Daten dürfen nur für die Veranstal- tung von Tagungen medizinischen Inhalts sowie im Rahmen des Vereinszwecks der FMH (Art. 2) und der Aufgaben der FMH (Art. 3) verwendet werden Beschluss:

Die Anträge werden mit 147 Ja, 1 Nein und 0 Ent- haltung angenommen.

10.2 Änderung in der Standesordnung FMH 10.2.1 Kostentragung FMH-Gutachterstelle Nach einer Kurzeinleitung ins Thema durch Christoph Bosshard / Vizepräsident FMH erläutert RA Caroline Hart- mann-Hirsiger / RD FMH den genauen Sachverhalt. Es geht um die Organisation aussergerichtlicher Gutach- ten, bei welchen die ärztliche Sorgfaltspflichtverletzung überprüft wird. FMH-Mitglieder sind verpflichtet, sich auf eine aussergerichtliche FMH-Begutachtung einzu- lassen (Einlassungspflicht). Haftpflichtversicherungen, die Mitglied beim Schweizerischen Versicherungsver- band sind, übernehmen die Honorare der Gutachter (Gentlemen’s Agreement). In den vergangenen zwei Jah- ren hatte die FMH zwei Fälle, in denen die Versicherung nicht Mitglied war beim Schweizerischen Versiche- rungsverband und eine Kostenübernahme abgelehnt hat. Diese Lücke sollte geschlossen werden. Eine Lösung ist eine vereinsrechtliche Verpflichtung der FMH-Mit- glieder zur Übernahme der Honorare der Gutachter, falls diese bei einer Versicherung sind, die nicht Mit- glied ist beim Schweizerischen Versicherungsverband und keine Kostengutsprache der Versicherung vorliegt.

Antrag ZV:

Der ZV und die DV der FMH empfehlen, die ver- einsrechtliche Pflicht neu in die Standesordnung aufzunehmen:

Art. 35 Abs. 2 (neu) Standesordnung

«Arzt und Ärztin sind verpflichtet, sich auf eine Be- gutachtung der FMH-Gutachterstelle einzulassen.

Sofern keine Kostengutsprache durch den Haft- pflichtversicherer erfolgt, ist der Arzt oder die Ärz- Dr. iur. Caroline Hartmann, Co-Leiterin der FMH-Gutachterstelle, stellt den Antrag

zur Kostentragung von aussergerichtlichen Gutachten vor.

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tin verpflichtet, das Honorar des Gutachters des von der FMH-Gutachterstelle in Auftrag gegebenen Gutachtens zu übernehmen.»

Nach langen Diskussionen reicht die Société Vaudoise de Médecine (SVM) folgenden Antrag ein:

Antrag SVM:

«Arzt und Ärztin sind verpflichtet, sich auf eine Be- gutachtung der FMH-Gutachterstelle einzulassen.

Wenn keine Versicherung die Kosten des von der FMH erstellten aussergerichtlichen Gutachtens übernimmt, werden diese Kosten von der FMH ge- tragen.»

Es setzt wiederum eine längere Diskussion ein, welche Jürg Schlup / Präsident FMH per angenommenem Ord- nungsantrag zur Beendigung der Rednerliste ab- schliesst.

Es folgt eine Abstimmung zum Abstimmungsproze- dere, welche ergibt, dass als erstes über die Beibehal- tung des «Status quo» befindet werden soll.

Beschluss:

Der Antrag zur Beibehaltung des «Status quo»

wird mit 37 Ja, 93 Nein und 6 Enthaltungen abge- lehnt.

Die Anträge ZV/DV und SVM werden einander gegen- übergestellt.

Beschluss:

Antrag ZV/DV: 72 Stimmen Antrag SVM: 64 Stimmen Enthaltungen: 8

Die Standesänderung ist somit im Sinn des ZV/

DV-Antrags angenommen.

10.2.2 Übernahme SAMW-Richtlinie

«Urteilsfähigkeit in der medizinischen Praxis»

Jürg Schlup / Präsident FMH führt kurz in die Thematik ein. Die SAMW hat eine neue Richtlinie «Urteilsfähig- keit in der medizinischen Praxis» geschaffen. Diese soll Ärztinnen und Ärzte bei der Umsetzung in diesbe- züglichen rechtlichen Vorgaben in ihrem Praxisalltag unterstützen. Anlässlich der Vernehmlassung hat der ZV seine Unterstützung geäussert unter der Bedin- gung, dass im Absatz zum Thema «Patientinnen mit Wunsch nach Suizidhilfe» Nachbesserungen gemacht werden. Diese wurden nun getätigt, weshalb ZV und DV die Richtlinie unterstützen, und der ÄK empfehlen, sie in die Standesordnung der FMH aufzunehmen.

Jürg Schlup / Präsident FMH begrüsst Prof. Dr. med.

Dr. phil. Nikola Biller-Andorno. Frau Biller-Andorno ist Ordinaria für Medizinethik an der Universität Zürich und Leiterin der Subkommission der Zentralen Ethik- kommission der Akademie der Medizinischen Wissen- schaften, die diese Richtlinien erarbeitet hat.

Nach dem Vortrag von Prof. Dr. med. Dr. phil. Nikola Biller-Andorno legt Josef Brandenberg / Präsident FMCH einige Dinge aus der Sicht der operativ und invasiv täti- gen Ärzte dar. Es folgt eine äusserst angeregte Diskus- sion. Bevor es zur Abstimmung kommt, informiert Pierre Vallon / Präsident DV dass der Antrag zur Auf- nahme der SAMW-Richtlinie «Urteilsfähigkeit in der medizinischen Praxis» in die FMH Statuten durch die DV vom 20.3.2019 mit 18 Ja, 3 Nein und 1 Enthaltung an- genommen worden ist.

Antrag ZV:

Die Ärztekammer beschliesst die Aufnahme der SAMW-Richtlinie «Urteilsfähigkeit in der medizi- nischen Praxis» in die FMH-Standesordnung.

Beschluss:

Der Antrag wird mit 61 Ja, 66 Nein und 10 Enthal- tungen abgelehnt.

11. Finanzierung von Anträgen auf

finanzielle Unterstützung von politischen Vorstössen

Patrick Egger / Leiter Abteilung Finanzen und Verwal- tung, Stv. Generalsekretär informiert, dass an der ÄK vom 25.10.2018 der VSAO den ZV beauftragt hat, einen Vorschlag zur Finanzierung von politischen Vorstös- sen über Fonds oder Kassen vorzulegen.

Zurzeit sind die bestehenden finanziellen Mittel der FMH zweckgebunden, verplant und werden eingesetzt.

Er präsentiert folgenden Vorschlag, dem in sechs sepa- raten Anträgen zugestimmt werden müsste:

1. Jährlich von der ÄK zu bewilligender Sonderbei- trag

2. Sonderbeitrag wird nur eingezogen, wenn Pro- jekt bewilligt wurde

• Projektbewilligung durch DV

• Rechnungsstellung an Mitglieder durch GS 3. Anstossfinanzierung: Zur erstmaligen Äuff-

nung des Kontos wird der Sonderbeitrag im Jahr 2020 einmalig, ohne ein bereits bewillig- tes Projekt, erhoben.

Nach langen Diskussionen und dem Rückzug der ZV- Anträge wird über den dritten eingereichten Antrag abgestimmt.

Antrag AGZ/VSAO:

Im Budget der FMH sind politische Aktivitäten für Vorstösse aus dem Kreis der FMH-Mitglieder zu planen und zu budgetieren. Bei Bedarf sind die Mitgliederbeiträge anzupassen.

Beschluss:

Der Antrag wird mit 95 Ja, 3 Nein und 2 Enthaltun- gen angenommen.

(16)

12. Positionierung der FMH zu den Anlie- gen des Frauenstreiks vom 14. Juni 2019

Jürg Schlup / Präsident FMH informiert, dass der Antrag des VSAO in ein Informationstraktandum geändert wurde, da die gestrige DV dem Anliegen auf Antrag des VSAO bereits zugestimmt hat, einstimmig bei einer Enthaltung.

Anja Zyska / Präsidentin VSAO informiert, dass am 14. Juni 2019 der dritte schweizweite Frauenstreik statt- finden wird, zu dem verschiedene Verbände aufgeru- fen haben, sich zu beteiligen.

An der gestrigen Delegiertenversammlung wurde der Beschluss gefasst, dass die FMH die Anliegen des Frau- enstreiks am 14. Juni 2019 ideell unterstützen wird:

Das heisst, die FMH setzt sich mittels geeigneter Kom- munikationsmassnahmen öffentlich für die Anliegen des Frauenstreiks und die Gleichbehandlung der Frauen, insbesondere jene der Ärztinnen, ein.

Unter der öffentlichen Unterstützung der Anliegen des Frauenstreiks ist kein Streikaufruf im engeren Sinn zu verstehen. Es handelt sich vielmehr um eine klare Zei- chensetzung der FMH für die Rechte und die Gleich- berechtigung der Ärztinnen in der Schweiz.

Hauptthemen sind Chancenungleichheit in Bezug auf Weiterbildung und Berufskarriere, Lohnunterschiede und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

Die Delegierten nehmen die Positionierung der FMH zu den Anliegen des Frauenstreiks vom 14. Juni 2019 zur Kenntnis.

13. Informationen aus Zentralvorstand, Generalsekretariat, SIWF und Abteilungen

Termine ÄK 2019

Donnerstag, 31. Oktober 2019 Termine ÄK 2020

Donnerstag, 7. Mai 2020 Donnerstag, 29. Oktober 2020

14. Varia

Es gibt keine Wortmeldungen.

Jürg Schlup / Präsident FMH schliesst die Sitzung und verabschiedet die Delegierten. Er dankt ihnen für ihr aktives und konstruktives Mitwirken. Sein Dank gilt ebenfalls dem Team des Generalsekretariats, welches die ÄK wiederum ausgezeichnet organisiert und durchgeführt hat. Er wünscht allen eine gute Heim- kehr.

Die Delegierten vertreten in der Ärztekammer ihre kantonalen Ärztegesellschaften, Basis- oder Fachgesellschaften.

Sie  diskutieren zu den verschiedenen Themen und Anträgen angeregt mit.

(17)

Glossar

Abkürzung Erläuterung

AGZ ÄrzteGesellschaft des Kantons Zürich

ÄK Ärztekammer

ats-tms Tarifpartnerschaft: Arzttarif Schweiz – tarif médical Suisse

BAG Bundesamt für Gesundheit

BEKAG Ärztegesellschaft des Kantons Bern

CVP Christlichdemokratische Volkspartei

DLM Dienstleistungen Mitgliedschaft

DV Delegiertenversammlung

EFAS Einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen

EMH Verlag Editores Medicorum Helveticorum

FMCH Dachverband der chirurgisch und invasiv tätigen Fachgesellschaften und  Berufsverbänden

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte

GO Geschäftsordnung

GPK Geschäftsprüfungskommission

HIN Health Infonet

IAD Individueller Arzt Dignität

KHM Kollegium für Hausarztmedizin

KVG Bundesgesetz über die Krankenversicherung

KVV Verordnung über die Krankrenversicherung

MedBG Medizinalberufegesetz

MedEd Medical Education

MTK Medizinaltarif-Kommission UVG

OKP Obligatorische Krankenpflegeversicherung

OR Obligationenrecht

RD Rechtsdienst

SAMW Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften

SÄZ Schweizerische Ärztezeitung

SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung

SMSR Société Médicale de la Suisse Romande

SVM Société Vaudoise de Médecine

TARDOC Neuer Tarif Medizin für ambulante Einzelleistungen

TARMED Tarif Medizin für ambulante Einzelleistungen

VLSS Verein der Leitenden Spitalärzte der Schweiz

VSÄG Walliser Ärztegesellschaft

VSAO Verband Schweizerische Assistenz- und Oberärzt/-innen

ZV Zentralvorstand

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Todesfälle / Décès / Decessi Silvan Brüschweiler (1942), † 28.3.2019, Facharzt für Kardiologie und Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 8932  Mettmenstetten

Regine Dietschi Weissert (1954), † 16.4.2019, Fachärztin für Dermatologie und Venerologie, 8400 Winterthur

Edgar Nicolau (1935), † 17.4.2019, Facharzt für Anästhesiologie, 6317 Oberwil b. Zug

Micheline Gilliéron-Christen (1932), † 23.5.2019, Spécialiste en psychiatrie et psychothérapie, 1008 Prilly

Aargauischer Ärzteverband

Zur Aufnahme in den Aargauischen Ärztever­

band haben sich angemeldet als ordentlich praktizierende Mitglieder:

Thomas Gasser, 4410 Liestal, Facharzt für Urologie, FMH, Praxiseröffnung in Praxis­

gemeinschaft Urologie im Parkresort in Rheinfelden per 1. Juli 2019

Alexandra Mathis, 5412 Gebenstorf, Fachärz­

tin für Allgemeine Innere Medizin, FMH, angestellt in Praxisgemeinschaft Dr. Villiger in Baden­Dättwil per 1. Septemer 2018

Patrick Maurer, 4132 Muttenz, Facharzt für Urologie, FMH, Praxiseröffnung in Praxis­

gemeinschaft Urologie im Parkresort in Rheinfelden seit 1. Juni 2019

Ursula Misteli, 5074 Eiken, Fachärztin für All­

gemeine Innere Medizin, FMH, angestellt in Grupppenpraxis Gesundwerk AG, Aarau, seit 1. Juni 2019

Madeleine Rupps, 8123 Ebmattingen, Fachärz­

tin für Kinder­ und Jugendpsychiatrie und

­psychotherapie, FMH, Praxiseröffnung in Praxisgemeinschaft Aare­Praxis in Aarau per 1. September 2019

Camil Zahner, 4900 Langenthal, Facharzt für Anästhesiologie, angestellt in Grupppen­

praxis anaPRAX AG in Solothurn, seit 1. März 2019

Diese Kandidaturen werden in Anwendung von Art. 5 der Statuten des Aargauischen Ärzteverbandes veröffentlicht. Einsprachen müssen innert 14 Tagen seit der Bekanntma­

chung schriftlich und begründet der Geschäftsleitung des Aargauischen Ärztever­

bandes eingereicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist entscheidet die Geschäftslei­

tung über Gesuch und allfällige Einsprachen.

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied hat sich angemeldet:

Florian Singer, Facharzt für Kinder­ und Jugendmedizin, FMH, LungenZentrum, Schänzlistrasse 39, 3013 Bern

Einsprachen gegen dieses Vorhaben müssen innerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Präsidenten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Vorstand über die Aufnahme der Gesuche und über die allfälligen Einsprachen.

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Gäu hat sich gemeldet:

Fabian Schibler, Facharzt für Dermatologie und Venerologie, FMH, Praxiseröffnung ab 2.9.2019: Dermatologie Sursee – Praxis Dr. Schibler, Buchenstrasse 4, 6210 Sursee Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Stadt hat sich gemeldet:

Petra Grosse, Praktische Ärztin, ab 1.9.2019:

Medbase Kriens Mattenhof, Am Mattenhof 4, 6010 Kriens

Einsprachen sind innert 20 Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet zu richten an: Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern

Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz Zur Aufnahme in die Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz haben sich angemeldet:

Benjamin Dinkel, Facharzt für Kinder­ und Jugendmedizin, ab 1.7.2019 in der Kinderarzt­

praxis Dr. Tanja Murer in Lachen tätig

Bettina Hederer, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin und Fachärztin für

Pneumologie, FMH, seit April 2019 angestellt im Ärztezentrum Reichenburg

Einsprachen gegen diese Aufnahmen richten Sie schriftlich innert 20 Tagen an Dr. med. Uta Kliesch, Maria­Hilf­Strasse 9, 6430 Schwyz, oder per Mail an

uta.kliesch[at]hin.ch.

Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug Zur Aufnahme in die Ärzte­Gesellschaft des Kantons Zug als ordentliches Mitglied hat sich angemeldet:

Roxana Bacauanu, Fachärztin für Endokrino­

logie/Diabetologie , Hirslanden Andreas­

klinik Cham Zug, Rigistrasse 1, 6330 Cham Als ausserordentliches Mitglied hat sich angemeldet:

Markus Bleichenbacher, Facharzt für Gynäko­

logie und Geburtshilfe, FMH, Dorfplatz 1, 6330 Cham

Einsprachen gegen diese Kandidaturen müssen innerhalb 14 Tagen seit dieser Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Sekretariat der Ärzte­Gesellschaft des Kantons Zug eingereicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist entscheidet der Vorstand über Gesuch und allfällige Einsprachen.

Personalien

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In memoriam Ewald Weibel (1929–2019)

Ewald Weibel, ein Grandseigneur der schweizerischen Wissenschaft und Wissenschaftspolitik und prägende Figur der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW, ist Anfang Jahr von uns gegangen.

Er bleibt uns als Mensch, als akademischer Lehrer, als Mentor, als scharfsinniger Forscher und als integrer Geist in Erinnerung.

So stand es sehr treffend in der Todesanzeige. All dies, aber noch viel mehr, bedeutete er auch für die SAMW, die diese Würdigung initiiert hat. Als Präsident von 1997 bis 2000, als Vizepräsident in den Jahren 2000 bis 2004 und ab 2004 als Einzel- und Ehrenmitglied des Senats prägte und gestaltete er die Akademie über Jahrzehnte mit. So hatte Ewald Weibel den tragischen, völlig unerwarteten Tod des amtierenden Generalse- kretärs im Jahr 1998 als Chance genutzt, um die SAMW von Grund auf zu erneuern. Er professionalisierte das bis dato im Ehrenamt geführte General sekretariat und schenkte einem jungen Führungsteam sein volles Ver- trauen, die Geschäfte der Akademie in neue Bahnen zu lenken. Dieser Aufbruch in eine neue Zeit zeigte sich explizit auch im neuen Erscheinungsbild, das 1999 an-

gepasst wurde: Das Signet – eine Schlange als Symbol der medizinischen Heilkunst umringt von einem latei- nischen Motto – blieb bestehen, wurde jedoch grafisch modernisiert und das Motto «Medici et Professoribus»

umgewandelt in «Scientiae Medicinali et Societati».

Damit hatte die SAMW unter der Führung von Ewald Weibel erkannt, dass die Öffnung aus dem alleinigen Dienst für die medizinische Profession hin zu Patien- ten und zur Gesellschaft notwendig und zeitgemäss ist.

Die bis heute bestehenden Grundpfeiler der SAMW, die Förderung der evidenzbasierten medizinischen Wissenschaft einerseits und die medizinische Praxis und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft ande- rerseits, hat Ewald Weibel durch verschiedene innova- tive, wegweisende Projekte auf- und ausgebaut. Unter seiner Ägide entstanden zahlreiche medizin-ethische Richt linien, die brennende Themen der Jahrtausend- wende aufnahmen, etwa Xenotransplantation, Sterili- sation geistig behinderter Menschen oder Intensiv- medizin. Auf seine Initiative hin hat die SAMW frühzeitig die wissenschaftliche Integrität in der me- dizinischen und biomedizinischen Forschung als rele-

vantes Thema erkannt und die medizinischen Fakul- täten in ein Verfahren bei Fällen von Unlauterkeit eingebunden. Durch seine Unterstützung wurde das Projekt «Neuorientierung der Medizin» lanciert. Die SAMW gewann an Ansehen als unbestechliche Wis- senschaftsorganisation mit einem hohen Sensorium für medizinisch-ethische Fragen und stärkte damit ihre Position sowohl innerhalb der Ärzteschaft als auch anderer Gesundheits berufe in Politik und Gesell- schaft.

Von der Wissenschaft in die Praxis

Ewald Weibel war und blieb ein Vollblutwissenschaft- ler. Für seine herausragenden Leistungen erhielt er un- zählige Auszeichnungen und Ehrungen aus aller Welt, darunter verschiedene Ehrendoktorate und Medaillen von renommierten Universitäten. Besonders erwäh- nenswert sind der Marcel-Benoist-Preis, den er 1974 für seine bahnbrechenden Arbeiten auf dem Gebiet der Ewald Weibel

Unter seiner Ägide entstanden zahlreiche

medizin-ethische Richtlinien, die brennende

Themen der Jahrtausendwende aufnahmen.

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