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6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gotha Z

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6. Änderung

des Flächennutzungsplans der Stadt Gotha Z USAMMENFASSENDE E RKLÄRUNG GEM . § 6 B AU GB

September 2019

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Zusammenfassende Erklärung 1

1 R

ECHTLICHE

G

RUNDLAGEN

, Z

IEL UND

Z

WECK DER

P

LANUNG

Nach § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wird die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) mit der Bekanntmachung wirksam. Dem wirksamen Flächennutzungsplan ist gemäß § 6a BauGB eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus de- nen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmög- lichkeiten gewählt wurde.

Nach § 1 Abs.3 BauGB sollen die Städte und Gemeinden planerisch tätig werden, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dies gilt auch für die Änderung des Flächen- nutzungsplans (FNP) der Stadt Gotha. Mit der beabsichtigten 6. Änderung des FNP werden die neuen Stadtentwicklungsziele planerisch vorbereitet.

Die Stadt Gotha verfolgt das Ziel, für Neuansiedlungen möglichst flächenin- tensiver industrieller / gewerblicher Nut- zungen im Bereich der Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes „Gotha- Süd“ die planungsrechtlichen Vorausset- zungen zu schaffen. Schwerpunkt der 6.

Änderung des FNP ist deshalb die städte- bauliche Einordnung der vorgesehenen Gewerbefläche unter Berücksichtigung der Umweltbelange und der Gesamtent- wicklung der Stadt Gotha. In diesem Zu- sammenhang werden ebenfalls die für das GI-Gebiet erforderlichen Kompensa- tionsmaßnahmen in den FNP übernom- men (fünf externe Maßnahmen, wobei eine Maßnahme bereits als Ausgleichs- maßnahme im FNP dargestellt ist).

Des Weiteren wird der Bereich der Plan- fläche „Nützleber Feld“ aus heutiger Sicht für eine industriell / gewerbliche Nutzung als nicht mehr realisierbar ein- geschätzt, so dass hier die dargestellte gewerbliche Baufläche zurückgenom- men werden soll.

Abb. 1: Übersicht über die Änderungsbereiche der 6. Änderung - FNP Stadt Gotha

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2 V

ERFAHRENSABLAUF

Die Stadt Gotha hat bereits am 25.11.2015 die Aufstellung zur 6. Änderung des FNP u.a. für den Bereich Industrie- und Gewerbegebietes „Gotha-Süd“ der beschlossen (Beschluss-Nr. B193/15); die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 65 „Erweiterungsfläche Industrie- und Gewerbegebiet Gotha-Süd/UE“ erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs.3 BauGB. Die Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla- nung wurde sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Behörden und Sonstigen Träger öffentlicher Belange im Januar / Februar 2016 durchgeführt.

Auf Grund zwischenzeitlich geänderter Planungsziele und -inhalte war der Aufstellungsbeschluss zur 6.

Änderung des FNP am 24.01.2018 neu in korrigierter Form zu fassen (Beschluss-Nr. 438/17) und die früh- zeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB erneut im Zeitraum März / April 2018 durchzu- führen. Die Bekanntmachung der Offenlage des Vorentwurfs erfolgte im Amtsblatt „Rathaus-Kurier“ Nr.

2/2018 vom 22.02.2018.

Für die Änderungsfläche Nützleber Feld befand sich der Bebauungsplan Nr.33 „Südliche Gleichenstraße“

(Beschluss BV768/92 vom 03.02.1993) in Aufstellung. Gleichzeitig war die Fläche Bestandteil des förmlich festgelegten Entwicklungsbereiches „Nützleber Feld“. Am 20.09.2017 wurde der Beschluss wieder aufge- hoben (Beschluss-Nr. B367/17). Das Bauleitplanverfahren wird damit nicht weiter betrieben. Zudem hat die Stadt am 20.09.2017 den Beschluss zur Aufhebung der Satzung des förmlich festgelegten Entwick- lungsbereiches „Nützleber Feld“ beschlossen und den Beschluss am 23.11.2017 bekannt gemacht.

Die im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Anregungen wurden geprüft und das Prüfergebnis in die Unterlagen zum Entwurf der 6. Änderung FNP übernommen. Es folgte die öffent- liche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum März / April 2019. Billigungs- und Offenlagebeschluss zum Entwurf (Beschluss-Nr. 535/18) wurden am 30.01.2019 ge- fasst. Die Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfs erfolgte im Amtsblatt „Rathaus-Kurier“ Nr.

02/2019 vom 28.02.2019; die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden mittels Schrei- ben vom 18.02.2019 beteiligt.

Die vorgebrachten Anregungen wurden geprüft und das Prüfergebnis in der Sitzung am 21.08.2019 be- schlossen (Beschluss-Nr. 027/19). Das Prüfergebnis wurde in den Satzungsplan übernommen. Hieraus ergaben sich keine wesentlichen Änderungen des Bebauungsplans (vorrangig Ergänzung von textlichen Hinweisen). Die Stadt Gotha hat dazu den Feststellungsbeschluss (Beschluss-Nr. 028/19) in ihrer Sitzung am 21.08.2019 gefasst. Die Mitteilung über das Prüfergebnis gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Anregungen aus den Beteiligungen ist mit Schreiben vom 30.09.2019 erfolgt.

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Zusammenfassende Erklärung 3

3 B

ERÜCKSICHTIGUNG DER

U

MWELTBELANGE

Für die Belange des Umweltschutzes wurde gemäß § 2 Abs.4 BauGB im Rahmen des Aufstellungsverfah- rens zur FNP-Änderung eine Umweltprüfung durchgeführt. Ausgangspunkt der Umweltprüfung ist § 2 (4) Satz 1 und § 2a Nr. 2 (Anlage 1) des BauGB. Die Belange des Umweltschutzes werden nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB mit den voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet.

Schwerpunkt der Umweltprüfung ist der Änderungsbereich „Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Gotha-Süd“. Die Analyse und Bewertung der Umwelt erfolgt verbal argumentativ für die Planänderung einschließlich eines möglichen Einwirkungsbereiches. Grundlage für die Betrachtungen sind im Wesentli- chen der FNP der Stadt Gotha sowie die Stellungnahmen zum Vorentwurf. Im Zuge der Änderung des FNP wurden keine Fachgutachten erstellt; jedoch wurden folgende die mit dem Bebauungsplan Nr. 65 „Erwei- terungsfläche Industrie- und Gewerbegebiet Gotha-Süd/UE“ zu erarbeitende Gutachten und Fachstel- lungnahmen in den Umweltbericht eingestellt bzw. bei der Planung berücksichtigt:

- Dipl.agr.ing. Stefani Martens: „Industriegroßfläche Gotha-Süd, Begutachtung potentieller Hamstervorkom- men“; Großrettbach, 05.09.2014

- TÜV Thüringen Anlagentechnik GmbH & CoKG: Registratur: 8121/026/18 „Schallimmissionsprognose (SIP); Ge- räuschkontingentierung BP Nr. 65 –Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Gotha-Süd – Revision 01; Arn- stadt,19.10.2018

- vgs InGeo GmbH: „Gutachten über Baugrund und Gründung (Geotechnischer Bericht); Gotha, Erweiterung Go- tha-Süd, Regenrückhaltung und Versickerungsmöglichkeiten; Erfurt, 30.04.2018

- Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co.KG: Stellungnahme Beurteilung klimatischer Auswirkungen; Radebeul, November 2017

- Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co.KG: Qualitative Stellungnahme Lufthygiene; Radebeul, November 2017 - Gutachterbüro für Naturschutz, Ökologie und Umwelt, Dipl.Biologin Cornelia Schuster: Grünordnungsplan

(GOP); Flächenanalyse mit Bestands- und Konfliktplan Gotha, Oktober 2018 (Stand Entwurf)

Durch die Änderung des FNP i.V.m. dem Vorhaben „Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Gotha- Süd“ erfolgt eine Reduzierung von Ackerfläche zugunsten einer weiteren gewerblich-industriellen Nut- zung am südlichen Stadtrand von Gotha. In Folge der Großflächigkeit und der geplanten Nutzung werden deutliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes entstehen. Aufgrund des- sen wurden umfangreiche Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Vermeidungsgebot – Berück- sichtigung der Umweltbelange) in den Umweltbericht aufgenommen, welche im Rahmen des Bebauungs- plans festzusetzen sind:

Maßnahmen zur Vermeidung / Minderung Wirksamkeit - Schutzgut - Einrichtung von Durchlüftungsbahnen entlang von

Verkehrsflächen bzw. im Baugebiet

Klima/Luft + Mensch: Reduzierung von Auswirkun- gen auf den Kaltluftabfluss

- Freihalten einer Sichtachse entlang der Bundes- straße, Höhenbegrenzung

Kultur-/Sachgüter: Erhaltung von Blickbeziehung zum Schloss Friedenstein in einem Teilabschnitt - Berücksichtigung Abstandserlass (Abstandsliste nach

Anlagenarten und Abstandsklassen)

Luft + Mensch: Steuerung der Ansiedlung emissions- relevanter Betriebe

- Untersuchung zu Subrosionsgefahr Mensch: Vermeidung von Gefährdungen - Festlegung von Bauzeitenregelungen Fauna: Schutz ggf. vorkommender Tierarten - Überprüfung auf Vorkommen des Feldhamsters Fauna: Schutz potenzieller Einzelindividuen - Minimierung der Beleuchtung Fauna: Falleneffekt für Nachinsekten minimieren - bei Ansiedlungen immissionsrelevanter Betriebe –

Überprüfung Verträglichkeit Emissionen

FFH-Verträglichkeit: Vermeidung von relevanten Schadstoffeinträge über den Luftpfad

- Minimierung neuer Flächeninanspruchnahme wirksam für alle Schutzgüter

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Maßnahmen zur Vermeidung / Minderung Wirksamkeit - Schutzgut - Ein- / Durchgrünung des künftigen Industriestand-

orts

wirksam für alle Schutzgüter: Verminderung von Be- einträchtigungen insgesamt

- Regelungen zur Entsorgen von Schmutz- / Nieder- schlagswasser

Wasser + Boden: Vermeidung von Auswirkungen auf den Wasserhaushalt

- Regelungen zur regenerativen Energie Klima: Erfordernissen des Klimaschutzes - sachgerechter Umgang mit dem Boden Boden: Vermeidung bauzeitl. Beeinträchtigung - Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutz Mensch: Vermeidung betriebsbedingter Belastungen

schutzbedürftiger Gebiete - keine Inanspruchnahme von Acker für Kompensati-

onsmaßnahmen

Boden: Vermeidung Inanspruchnahme wertvollen Bodens

- Erhaltung Zugänglichkeit umliegender Ackerschläge Mensch: weiterhin kurze Anfahrtswege - Festlegung einer Abrissmaßnahme, Rücknahme GI

Nützleber Feld

Boden: Wiederherstellung, Erhaltung von Boden- funktionen

- Umgang mit archäologischen Zufallsfunden Kultur- und Sachgüter: Vermeidung baubedingter Beeinträchtigungen

- Vermeidung von späteren negativen Einflüssen durch ein Monitoring

wirksam für alle Schutzgüter

Beeinträchtigungen, welche nicht vermieden werden können, sind durch folgende Maßnahmen zu kom- pensieren:

- K25 Rückbaumaßnahme Heutalsweg - K26 Goldfischteich und Klingegraben - K27 Uelleber Ried

- K28 Baumallee Hauptfriedhof - K6 Siebleber Teich

Die Kompensationsmaßnahmen, welche der Erweiterung GI Gotha-Süd zugeordnet sind, werden ebenfalls in den FNP übernommen. Die dargestellten Maßnahmen können die Eingriffe kompensieren, sodass i.V.m. den Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine Beeinträchtigungen verbleiben.

Teil des Umweltberichtes ist außerdem eine Betrachtung der Auswirkungen zum Änderungsbereich

„Nützleber Feld“ als Rücknahme einer Baufläche. Da die ehemals vorgesehene Planung als Gewerbe- / Industriegebiet entfällt, werden die Eingriffe in Natur und Landschaft nicht umgesetzt. Maßgebliche Ver- änderungen der einzelnen Schutzgüter treten im Vergleich zum aktuellen Stand nicht in Erscheinung.

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Zusammenfassende Erklärung 5

4 B

ERÜCKSICHTIGUNG DER

E

RGEBNISSE DER

Ö

FFENTLICHKEITS

- / B

EHÖRDENBETEILIGUNG

Die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf nach § 4 (1) und § 3 (1) BauGB als Abfrage der TÖB zu Umfang und Inhalt der Umweltprüfung ist erfolgt. Die eingangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, die Un- terlagen ergänzt und die Planung als Entwurfsfassung fortgeschrieben. Folgende Schwerpunkte haben sich aus den vorgebrachten Stellungnahmen ergeben:

Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft: Aussagen hierzu wurden in die Begründung / Umweltbericht übernommen; für Kompensationsmaßnahmen keine landwirtschaftlichen Flächen – wurde entsprochen;

Kritik an den Kompensationsmaßnahmen: an den Maßnahmen wurde weitestgehend festgehal- ten – diese wurden jedoch präzisiert bzw. angepasst;

Erweiterung der Maßnahmen am Klingegraben um die Renaturierung des angrenzenden Gold- fischteiches – Übernahme des Goldfischteichs ist erfolgt;

zusätzliche Maßnahme im Bereich Flugplatz – Maßnahme wurde aufgrund der Bodenbelastungen nicht übernommen;

zusätzliche Maßnahmen am „Aquarium“, strukturverbessernde Maßnahmen an Gewässern – keine weiteren Übernahmen von Maßnahmen erforderlich;

Ergänzung von Aussagen und mögliche Auswirkungen auf Brutvögel – keine Übernahme (Verweis auf nachgeordnete Planungsebene / saP im Zuge B-Plan);

Maßnahmen zur Kontrolle / Aufwertung Lebensraum Feldhamster - Maßnahmen wurden in den Umweltbericht übernommen;

Hinweise zu den Kompensationsmaßnahmen aus wasserwirtschaftlicher und abfallrechtlicher Sicht – z.T. Übernahme in den Umweltbericht (Verweis auf nachgeordnete B-Planverfahren);

Aussagen zum Umgebungsschutz Schloss Friedenstein, Erhaltung der Sichtbeziehungen – Begrün- dung und Umweltbericht wurden dahingehend ergänzt;

Berücksichtigung Immissionsschutz, luftverkehrliche Belange - Begründung und Umweltbericht wurden dahingehend ergänzt;

Hinweise zum Baugrund / Ingenieurgeologie – Begründung wurde ergänzt;

Vorrangig Nutzung der bestehenden Potentialflächen – Ergebnisse des Gewerbeflächenkonzepts der Stadt Gotha sind in die Begründung / Umweltbericht eingeflossen;

Entwicklungsabsicht flächenintensiver Gewerbe- / Industrieansiedlungen – Übernahme in die Be- gründung;

Prüfung Schienenanbindung – keine weitere Übernahme; Im angrenzenden Bebauungsplans Nr.

15 „Industrie- und Gewerbegebiet Gotha-Süd/UE“ wurde eine mögliche Schienenanbindung pla- nungsrechtlich gesichert. Damit kann ggf. der industriell-gewerbliche Gesamtstandort Gotha-Süd an den Schienenverkehr angebunden werden.

Es erfolgte im Ergebnis im Wesentlichen eine Präzisierung und Ergänzung der Begründung und des Um- weltberichts. Eine Änderung der Plandarstellung war nicht erforderlich; es wurden lediglich die Kompen- sationsmaßnahmen in den Plan übernommen.

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Die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Entwurf nach § 4 (2) und § 3 (2) BauGB wur- den geprüft und die Belange gegeneinander abgewogen. Die Ergebnisse aus der Abwägung bzw. dem Abwägungsbeschluss wurden redaktionell in die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet (eine Änderung der Planzeichnung war nicht erforderlich). Folgende Punkte wurden übernommen bzw. redak- tionell geändert oder abgewogen:

Weitere Hinweise zum Umgebungsschutz (i.V.m. LEP und Regionalplan) wurden übernommen;

der Forderung nach einer Visualisierung wurde nicht gefolgt, da die freigehaltene Sichtachse ein- schließlich des Lagepunktes zur möglichen Einsehbarkeit des Schlosses ist in der Begründung - Abb. 7 bereits ersichtlich ist;

Erneute Forderung der Maßnahmen am „Aquarium“ – keine Übernahme, da dies zur Überkom- pensation führen würde; Verweis auf Neuaufstellung FNP gesamt;

Hinweise zur Abwasserbeseitigung und ordnungsgemäßen Erschließung – keine Ergänzung, es wird auf das Bebauungsplanverfahren verwiesen (nicht Planungsebene FNP);

Übernahme der Ortsumfahrung Siebleben (Vorzugsvariante) – keine Übernahme; es wird auf die Fortschreibung des Gesamtflächennutzungsplans verwiesen;

Aufnahme eines Passus hinsichtlich archäologischer Zufallsfunde;

Kritik am Flächenverbrauch – zur Kenntnis genommen; das Erfordernis der Planung wurde umfas- send geprüft und dargestellt;

erneute Kritik an de Kompensationsmaßnahmen, Artenschutz – zur Kenntnis genommen; das me- thodische Vorgehen wurde in der Abwägung erneut dargelegt;

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Zusammenfassende Erklärung 7

5 A

LTERNATIVPRÜFUNG

Der Änderungsbereich Erweiterungsfläche Gotha-Süd ist im Regionalplan Mittelthüringen als Vorbehalts- gebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung sowie im Landschaftsplan der Stadt Gotha als Landwirtschafts- fläche ausgewiesen. Somit ist der Vorrang einer anderen Nutzung wie auch die Inanspruchnahme von Flächen der Landwirtschaft gemäß dem Leitsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a (4) BauGB) zu begründen.

Nachweis des Bedarfs / Standortprüfung:

Für die künftige Entwicklung der Gewerbeflächen hat die Stadt Gotha ein Konzept erarbeitet (Konzeption für die zukünftige kommunale Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung in der Stadt Gotha 2030+). Ne- ben einer allgemeinen Beschreibung der wirtschaftlichen Situation der Stadt Gotha sind die konkret vor- handenen Flächenangebote im Stadtgebiet aufgeführt und eine Aufrechnung von Bedarf und Angebot an industriellen Bauflächen erfolgt. Der berechnete Flächenbedarf beträgt im Mittelwert 68 ha. Demgegen- über wurde ein Angebot von 30 ha festgestellt (GE mit rund 23 ha und GI mit rund 7 ha), so dass ein Gesamtflächenbedarf von 38 ha definiert wurde. Somit wurde der aktuelle Bedarf mit dem angestrebten Flächenumfang der Erweiterung Gotha-Süd grundsätzlich nachgewiesen.

Die vorhandenen Standorte und Flächenkapazitäten im Stadtgebiet wurden aufgelistet und in ihren Ei- genschaften beschrieben. Darüber hinaus wurden alle im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Gotha hinterlegten Flächen untersucht. So wurde eine Standortanalyse von insgesamt 20 Flächen vorgenom- men. Besonders hoch ist der Bedarf für emissionsstarkes Gewerbe, da die aufgeführten Flächen solche Ansiedlungen, Verlagerungen respektive E-weiterungen nicht ermöglichen. Der Bedarf durch die Be- standsunternehmen ist über das derzeitige Angebot an gewerblichen Bauflächen nicht zu decken. Dazu benötigt es ein weitaus umfangreiches marktgerechtes Angebot an Industrieflächen, welche nachweislich im Stadtgebiet derzeit nicht vorhanden sind.

Änderungsbereich 1: „Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Gotha-Süd“

Das von der Stadt Gotha Mitte der neunziger Jahre entwickelte Industrie- und Gewerbegebiet Gotha- Süd / Uelleben hat sich zu einem florierenden Wirtschaftsstandort innerhalb des Stadtgebietes entwickelt. Die Gesamtfläche von 81 ha ist zu 83 % belegt beziehungsweise verkauft. Die Nähe zur Bundesautobahn A4 als kurze Anbindung an die zentralen Verkehrswege spielt hier eine bedeutende Rolle. Die verbleibenden Bestandsflächen werden aktiv vermarktet, es besteht weiterhin ein Bedarf in diesem Gebiet. Die meisten Anfragen können aufgrund fehlender Flächen in ausreichender Größe bzw. aufgrund bestehender Ein- schränkungen nicht bedient werden. So ist die größte noch zur Verfügung stehende zusammenhängende Fläche von 2,7 ha als eingeschränktes Gewerbe ausgewiesen.

Die Anforderungen der Unternehmen haben sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren deutlich ver- ändert. Eine unmittelbare Nähe zu den zentralen Verkehrsachsen ist immer eine primäre Bedingung (schnelle Erreichbarkeit für Kunden und Lieferanten). Dabei ist es nicht ausreichend, wenn man nur fünf Kilometer von der Autobahn in Luftlinie entfernt ist, wenn sich daran eine Fahrt durch das Stadtgebiet von Gotha knüpft (ferner für Klima/Lufthygiene im Stadtgebiet nachteilig).

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Lage ideal für die Ansiedlung von Unternehmen am Wirtschafts- standort Gotha ist. Für das Ziel der Wirtschaftsförderung ist es nun erforderlich, neue an den Bedürfnissen des Marktes orientierte Gewerbeflächen bereitzustellen. Der Informationsaustausch mit den Unterneh- men hat gezeigt, dass die geplante Erweiterung am Standort Gotha-Süd dafür als besonders geeignet an-

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zusehen ist. Aufgrund der Attraktivität des Standortes (u.a. Lagegunst, Topographie, vorhandene Struktu- ren) erscheint eine Weiterentwicklung des Industrie- und Gewerbegebietes südlich des vorhandenen Standortes westlich der Bundesstraße 247 dringend geboten.

Daneben erfolgte im Rahmen der Variantenprüfung eine intensive Auseinandersetzung über die Einbezie- hung der Landwirtschaftsflächen zwischen Schienenanbindung und Plangebiet. Im Ergebnis wurde fest- gestellt, dass keine Entwicklungsmöglichkeit im Bereich der Fläche gegeben ist (Flächenverfügbarkeit ist nicht herstellbar).

Änderungsbereich 2: Fläche für die Landwirtschaft - Nützleber Feld

Diesen Entwicklungen folgend konnte die Vermarktung der GI-Fläche Nützleber Feld nicht umgesetzt wer- den. Die Fläche betrifft den Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 33

„Südliche Gleichenstraße“ von 1993. Ziel war die Standortsicherung und Verbesserung des Gewerbeum- feldes (Entwicklungsbereich für Industrieerweiterungen). Bisher sind seitens der angrenzenden Betriebe keine Erweiterungsabsichten am Standort zu verzeichnen. Ansiedlungserfolge und Entwicklungsbestre- bungen von Investoren in entsprechender Größenordnung für die im FNP ausgewiesene Planfläche In- dustrie sind nicht absehbar.

Ergebnis:

Als Resultat der Flächenanalyse wurde festgestellt, dass es potenzielle und in einem realistischen Zeitraum umsetzbare Erweiterungs- und Ansiedlungsflächen für industrielle Betriebe nicht gibt. Mittelfristiges Ziel der Stadt Gotha ist deshalb die Baurechtschaffung im Erweiterungsgebiet Gotha-Süd. Aufgrund der Bele- gungssituation in Bestandgebieten bestehen nahezu keine weiteren Flächenkapazitäten. Um einem nach- frageorientierten Bedarf gerecht zu werden sowie der Tatsache, dass die Stadt Gotha kein bedarfsgerech- tes Flächenangebot für industrielle Ansiedlungen oder Erweiterungen aufzeigen kann, ist es aus kommu- nalwirtschaftspolitischer Sicht dringend geboten, diese Erweiterung weiterhin stringent zu verfolgen.

Ziel der 6. Änderung des FNP ist deshalb, eine Erweiterung von Fläche in einen Bereich mit hoher Nach- frage und günstigen Rahmenbedingen. Deshalb soll insgesamt die Entwicklung des Standortes Gotha-Süd weiterverfolgt werden.

Um den Belange der Landwirtschaft dennoch Rechnung zu tragen, wurde auf die Entwicklungsfläche Nütz- leber Feld verzichtet. Des Weiteren werden für Kompensationsmaßnahmen keine weitere Inanspruch- nahme von wertvollen Ackerflächen vorgenommen sowie landwirtschaftliche Wegeführung im Gebiet Gotha-Südberücksichtigt.

Bedarfsalternativen sind weiterführend im Bauleitplanverfahren zu untersuchen.

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Zusammenfassende Erklärung 9

6 Z

USAMMENFASSUNG

Durch die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gotha im Zusammenhang mit der Auswei- sung der „Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Gotha-Süd“ werden Eingriffe in die Natur und Land- schaft planerisch vorbereitet. Im Rahmen des Umweltberichts wurden die natürlichen Gegebenheiten in- nerhalb des Untersuchungsraumes für den Naturhaushalt sowie das Landschaftsbild dargestellt, bewertet und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit und Nachhaltigkeit beurteilt und beschrieben.

Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vermeiden, minimieren bzw. auszugleichen. Hierzu wurden Maßnahmen aufgezeigt, welche im Bauleitplanverfahren zu verifizieren sind, sodass nach Realisierung aller Maßnahmen keine erheblichen und / oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zurückbleiben und das Landschafts- bild landschaftsgerecht wiederhergestellt bzw. neugestaltet ist.

Mit der Rücknahme einer gewerblich / industriellen Planfläche wird gleichzeitig dem Minimierungsgebot wie auch dem sparsamen und bedarfsgerechten Umgang mit Grund und Boden entsprochen. Somit kann sowohl eine weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Gotha erzielt wie auch den Umweltbelangen Rechnung getragen werden.

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