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37. Änderung des Flächennutzungsplans

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(1)

Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen

37. Änderung des Flächennutzungsplans

„Sonderbaufläche Pflegeheim“

Gemeinde Großbettlingen

Begründung und Umweltbericht

vom 02.10.2020

Genehmigungsfähige Planfassung

(2)

Inhaltsverzeichnis

I Rechtsgrundlagen 3

II Verfahren 4

III Anlass, Erforderlichkeit und Ziele der Flächennutzungsplanänderung 5

III.1. Anlass und Erforderlichkeit 5

III.2. Ziele und Zweck der Planung 5

IV Ausgangssituation 6

IV.1. Räumliche Lage 6

IV.2. Nutzungsstruktur im Planungsgebiet 6

IV.3. Erschließung 7

IV.4. Planungsrechtliche Ausgangssituation 7

IV.4.1 Regionalplanung 7

IV.4.2 Flächennutzungsplanung 8

IV.5. Standortalternativen 8

V Planinhalt 9

VI Umweltbericht 11

VI.1. Einleitung 11

VI.1.1 Ziele des Umweltschutzes 11

VI.1.2 Umfang und Detaillierungsgrad 13

VI.2. Umweltauswirkungen 17

VI.2.1 Bestand 17

VI.2.2 Prognose 18

VI.2.3 Maßnahmen zur Minimierung und Kompensation 25

VI.2.4 Alternativen 26

VI.2.5 Umweltüberwachung 26

VI.2.6 Quellen 26

(3)

I Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. S. 3634)

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786)

Planzeichenverordnung (PlanzV)

in der Fassung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I 1991, S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2017 (BGBI. I S.1057)

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)

in der Fassung vom 05. März 2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2019 (GBI. S. 313)

(4)

II Verfahren

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Be- schluss der Frühzeitigen Auslegung durch den Gemeinsa- men Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen

vom 04.03.2020 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Früh-

zeitigen Beteiligung in Nürtingen vom 19.06.2020

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Früh-

zeitigen Beteiligung in Frickenhausen vom 18.06.2020 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Früh-

zeitigen Beteiligung in Großbettlingen vom 18.06.2020 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Früh-

zeitigen Beteiligung in Oberboihingen vom 18.06.2020 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Früh-

zeitigen Beteiligung in Unterensingen vom 17.06.2020 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Früh-

zeitigen Beteiligung in Wolfschlugen vom 17.06.2020 Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

vom 29.06. bis 31.07.2020 Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

vom 26.06. bis 31.07.2020 Beschluss der Öffentlichen Auslegung durch den Gemein-

samen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Nürtin- gen

vom 11.11.2020 Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung in Nürtingen vom 12.02.2021 Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung in Frickenhausen vom 11.02.2021 Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung in Großbettlingen vom 11.02.2021 Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung in Oberboihingen vom 11.02.2021 Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung in Unterensingen vom 10.02.2021 Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung in Wolfschlugen vom 10.02.2021 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 19.02. bis 22.03.2021 Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

vom 17.02. bis 22.03.2021 Feststellungsbeschluss durch den Gemeinsamen Ausschuss

der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen vom …

Bekanntmachung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB in

Nürtingen vom …

(5)

Bekanntmachung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB in

Frickenhausen vom …

Bekanntmachung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB in

Großbettlingen vom …

Bekanntmachung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB in

Oberboihingen vom …

Bekanntmachung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB in

Unterensingen vom …

Bekanntmachung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB in

Wolfschlugen vom …

III Anlass, Erforderlichkeit und Ziele der Flächennutzungsplanän- derung

III.1. Anlass und Erforderlichkeit

Das Erfordernis zur Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ergibt sich aus folgenden städtebaulichen Gründen:

Durch die 2009 verabschiedete Landesheimbauverordnung, die einen gesetzlichen Anspruch auf eine Einzelzimmer-Unterbringung in Pflegeheimen garantieren soll, wird ein Neubau eines Pflegeheims in Großbettlingen erforderlich. Da das gegenwärtig in Großbettlingen genutzte Alten- und Pflegeheim den aktuellen Anforderungen der Lan- desheimbauverordnung (LHeimBauVO) nicht mehr entspricht, soll ein neues Pflege- heim auf Großbettlinger Gemarkung errichtet werden.

Eine Anpassung/Umbau des bestehenden Alten- und Pflegeheims ist aus wirtschaft- lichen Gründen nicht möglich. Die Flächen am bestehenden Standort reichen für eine entsprechende Einrichtung nicht aus (die Mindestfläche für eine solche Einrichtung beträgt rund 0,5 ha). Das private Pflegeheim wird aufgegeben.

Um das Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 einzuhalten, soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zusammen mit der Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 8 Abs. 3 geändert werden. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Senioren- pflegeheim“ wurde am 4.11.2019 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung ist im Dezember 2019/Januar 2020 vorgesehen.

III.2. Ziele und Zweck der Planung

Durch den Neubau eines Pflegeheims soll eine moderne Altenpflegeeinrichtung nach dem neuesten Stand entstehen.

Für die im gemeinsamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Nürtin- gen derzeit als Gewerbebaufläche dargestellte Fläche sollen planungsrechtliche Vo- raussetzungen für den erforderlichen Neubau des Pflegeheimes geschaffen werden.

Hierzu soll eine Änderung des Flächennutzungsplanes von „Gewerblicher Baufläche“

(6)

in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Pflegeheim“ erfolgen. Zur mögli- chen städtebaulichen Entwicklung liegt bereits ein Konzept vor.

IV Ausgangssituation

IV.1. Räumliche Lage

Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Bereich der Gemarkungsfläche der Ge- meinde Großbettlingen und besitzt eine Größe von rund 0,62 Hektar.

Abbildung 1: Plangebiet „Pflegeheim“

Quelle: LUBW Kartendienst, Darstellung KE IV.2. Nutzungsstruktur im Planungsgebiet

Das Plangebiet wird begrenzt durch das bestehende Gewerbegebiet im Osten, die Kreisstraße „K 1231“ im Norden sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen im Westen.

Im Süden befindet sich das bettlinger forum bestehend aus dem sport forum mit Mehr- zweckhalle, Spielplatz und Tennisplätzen, dem kultur forum (u.a. Haus der Vereine) und dem forum der generationen (u.a. Begegnungsstätte der Senioren, Versamm- lungsräume).

Die Fläche des Plangebiets wird derzeit als Grünland und Streuobstwiese genutzt. Es liegt ein unregelmäßiges Gefälle in Richtung Westen und Norden vor. Im Nordwesten befindet sich ein gesetzlich geschütztes Biotop. Das Gebiet ist teilweise als magere Flachland-Mähwiese (Lebensraumtyp 6510) nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) kartiert.

(7)

Das Plangebiet liegt nicht in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet (Risiko- Überschwemmungsgebiet).

IV.3. Erschließung

Das Plangebiet wird von Süden über den Heerweg und von Südosten über die Scheid- wasenstraße erschlossen, die in den Heerweg mündet. Im Osten führt ein Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg Richtung Kreisstraße, die durch eine Brücke überquert werden kann.

IV.4. Planungsrechtliche Ausgangssituation IV.4.1 Regionalplanung

Im Regionalplan für die Region Stuttgart ist Großbettlingen als Gemeinde mit Eigen- entwicklung im Verdichtungsraum ausgewiesen. Die Gemeinde liegt knapp außerhalb der Landesentwicklungsachse Stuttgart – Esslingen am Neckar – Plochingen – Nürt- ingen – Metzingen (bzw. Reutlingen/Tübingen).

Im seit dem 12.11.2010 rechtsverbindlichen Regionalplan des Verbandes Region Stuttgart ist der Planungsbereich als landwirtschaftliche Fläche kartiert.

Abbildung 2: Regionalplanung

Quelle: Regionalplan Region Stuttgart, Raumnutzungskarte, Bearbeitung KE

(8)

IV.4.2 Flächennutzungsplanung

Der gültige Flächennutzungsplan 2000 der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen, wirk- sam seit dem 07.04.2000, stellt das Plangebiet als „Gewerbliche Baufläche“ gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dar. Da die Errichtung eines Pflegeheims als reine Pflegeein- richtung auf gewerblichen Flächen nach § 8 BauNVO nicht zulässig ist, muss der Flä- chennutzungsplan entsprechend geändert werden.

Hierzu soll eine Änderung des Flächennutzungsplans von „Gewerblicher Baufläche“

in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Pflegeheim“ erfolgen. Die Flä- chennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Abbildung 3: FNP-Ausschnitt gemeinsamen Flächennutzungsplan der VerwG Nürtingen

Quelle: Stadt Nürtingen, Planungsamt, Bearbeitung KE

IV.5. Standortalternativen

Für ein Pflegeheim in der angestrebten Größenordnung sind Flächen von rund 0,5 – 1,0 Hektar erforderlich. Die innerörtlichen Potenzialflächen von Großbettlingen wur- den im Rahmen der Erarbeitung eines Gesamtgemeindlichen und Integrierten Städ- tebaulichen Entwicklungskonzepts von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH im Jahr 2015 erhoben und von der Gemeinde fortgeschrieben. Die Erhebung macht deutlich, dass innerhalb des bebauten Bereichs mit Ausnahme des ehemaligen Norgren-Areals keine entsprechenden Flächen zur Verfügung stehen.

Nach gegenwärtigem Stand ist für das Norgren-Areal eine verdichtete Wohnbebau- ung vorgesehen. Durch eine Neuordnung soll dort ein Wohnquartier für Jung und Alt

(9)

mit preisgünstigen Wohnungen entstehen. Entlang der Albstraße sind Dienstleistun- gen wie Büros oder kleinere Ladengeschäfte geplant. Für die Gemeinde besteht somit die Chance, die derzeit aus städtebaulicher Sicht negative Gemengelage zwischen den umgebenden Wohnquartieren und dem ehemaligen Produktionsstandort aufzu- lösen.

Es ist allerdings nicht absehbar, wann die Fläche tatsächlich entwickelt werden kann, da sich die Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer äußerst schwierig gestal- ten. Aus diesen Gründen scheidet das Norgren-Areal für die notwendige kurzfristige Realisierung eines Pflegeheimes aus.

Mögliche potenzielle Flächen für die weitere bauliche Entwicklung von Großbettlingen wurden von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH im Jahr 2018 unter- sucht. Die Analyse hat deutlich gemacht, dass eine bauliche Entwicklung lediglich am südlichen Ortsrand denkbar ist. Für die Einrichtung eines Pflegeheimes scheiden diese Standorte allerdings aus, da sie weit entfernt zu den öffentlichen und privaten Einrichtungen (Einzelhandel, private Dienstleistungen, Ärzte etc.) liegen.

V Planinhalt

Es ist vorgesehen, im Bereich der Flächennutzungsplanänderung die Voraussetzun- gen für den erforderlichen Neubau eines Pflegeheimes zu schaffen.

Abbildung 4: Geplante Änderung des Flächennutzungsplans

Quelle: gemeinsamer Flächennutzungsplan der VerwG Nürtingen, Stadt Nürtingen, Planungsamt

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Die Eintragung der 380-kV-Leitung im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Ver- waltungsgemeinschaft Nürtingen entspricht nicht dem tatsächlichen Verlauf. Die Trasse verläuft ca. 50 Meter nordwestlich der eingetragenen Streckenführung. Im Be- bauungsplan-Vorentwurf ist der Trassenverlauf lagegetreu enthalten (s.u.).

Hierzu soll eine Änderung des Flächennutzungsplanes von „Gewerblicher Baufläche“

in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Pflegeheim“ erfolgen. Die Flä- chennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Abbildung 5: Bebauungsplan Vorentwurf „Seniorenpflegeheim“

Quelle: KE, Stand 9.3.3021

(11)

VI Umweltbericht

VI.1. Einleitung

Am nördlichen Ortsrand von Großbettlingen soll eine Fläche als Sonstiges Sonderge- biet mit der Zweckbestimmung Seniorenpflegeheim dargestellt werden.

Nach dem Baugesetzbuch ist bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bau- leitplänen eine Umweltprüfung durchzuführen, deren Umfang und Detaillierungsgrad in der frühzeitigen Beteiligung mit den Trägern öffentlicher Belang abgestimmt werden soll. Der Umweltbericht dokumentiert das Ergebnis dieser Prüfung.

Hiermit wird der Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zur Abstimmung vorgelegt sowie das vorläufige Ergebnis der Umweltprüfung nach diesem Untersu- chungsrahmen entsprechend den vorliegenden Kenntnissen dargestellt.

VI.1.1 Ziele des Umweltschutzes Bundesnaturschutzgesetz

Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Gene- rationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass die biologi- sche Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit und der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. (§ 1 (1) BNatSchG)

 Lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad zu erhalten und der Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und Wiederbesiedelungen zu ermöglichen.

 Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Ar- ten sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad entgegenzuwirken.

 Lebensgemeinschaften und Biotope sind entsprechend dem jeweiligen Ge- fährdungsgrad mit ihren strukturellen und geografischen Eigenheiten in einer repräsentativen Verteilung zu erhalten; bestimmte Landschaftsteile sollen der natürlichen Dynamik überlassen bleiben.

 Die räumlich abgrenzbaren Teile des Wirkungsgefüges des Naturhaushalts sind im Hinblick auf die prägenden biologischen Funktionen, Stoff- und Ener- gieflüsse sowie landschaftlichen Strukturen zu schützen; Naturgüter, die sich nicht erneuern, sind sparsam und schonend zu nutzen; sich erneuernde Na- turgüter dürfen nur so genutzt werden, dass sie auf Dauer zur Verfügung ste- hen.

 Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können; nicht mehr genutzte versiegelte Flächen sind zu renaturieren oder, soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürli- chen Entwicklung zu überlassen.

(12)

 Meeres- und Binnengewässer sind vor Beeinträchtigungen zu bewahren und ihre natürliche Selbstreinigungsfähigkeit und Dynamik zu erhalten; dies gilt insbesondere für natürliche und naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Ufer, Auen und sonstigen Rückhalteflächen; Hochwasserschutz hat auch durch natürliche oder naturnahe Maßnahmen zu erfolgen; für den vorsorgen- den Grundwasserschutz sowie für einen ausgeglichenen Niederschlags-Ab- flusshaushalt ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Land- schaftspflege Sorge zu tragen.

 Luft und Klima sind auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen; dies gilt insbesondere für Flächen mit günsti- ger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentste- hungsgebiete oder Luftaustauschbahnen; dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien kommt eine besondere Bedeutung zu.

 Wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie ihre Bio- tope und Lebensstätten sind auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt zu erhalten.

 Der Entwicklung sich selbst regulierender Ökosysteme auf hierfür geeigneten Flächen ist Raum und Zeit zu geben.

 Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, sind vor Verunstaltung, Zersiede- lung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren.

 Zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen sind vor allem im besiedelten und siedlungsna- hen Bereich zu schützen und zugänglich zu machen.

 Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weite- rer Zerschneidung zu bewahren.

 Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, hat Vorrang vor der Inanspruch- nahme von Freiflächen im Außenbereich.

 Verkehrswege, Energieleitungen und ähnliche Vorhaben sollen landschafts- gerecht geführt, gestaltet und so gebündelt werden, dass die Zerschneidung und die Inanspruchnahme der Landschaft sowie Beeinträchtigungen des Na- turhaushalts vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden.

 Beim Aufsuchen und bei der Gewinnung von Bodenschätzen, bei Abgrabun- gen und Aufschüttungen sind dauernde Schäden des Naturhaushalts und Zerstörungen wertvoller Landschaftsteile zu vermeiden; unvermeidbare Be- einträchtigungen von Natur und Landschaft sind insbesondere durch Förde- rung natürlicher Sukzession, Renaturierung, naturnahe Gestaltung, Wie- dernutzbarmachung oder Rekultivierung auszugleichen oder zu mindern.

 Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile, wie Parkanlagen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge,

(13)

Wälder und Waldränder, Bäume und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer, Naturerfah- rungsräume sowie gartenbau- und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen.

(§ 1 (2) – (6) BNatSchG) Baugesetzbuch

Bauleitpläne sollen u.a. eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen miteinander in Einklang bringt gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen eine menschenwürdige Umwelt zu si- chern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz sowie das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. (§ 1 (5) BauGB)

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind unter anderem die Belange des Umwelt- schutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksich- tigen. (§ 1 (6) 7. BauGB)

In der Abwägung ist u.a. zu berücksichtigen, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll, erhebliche Beeinträchtigungen des Landschafts- bildes und der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu vermeiden und auszugleichen sind und der Klimawandel zu berücksichtigen ist. (§ 1a BauGB) Für die Belange des Umweltschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt werden.

VI.1.2 Umfang und Detaillierungsgrad

Der Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung wird in der frühzeitigen Betei- ligung mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt (§ 4 (1) BauGB). Die einge- henden Anregungen und ihre Berücksichtigung werden im Anhang des Umweltberich- tes aufgelistet. Künftige Änderungen gegenüber dem Vorschlag werden kursiv ge- kennzeichnet.

Die Untersuchung der Umweltbelange wird für den Geltungsbereich der Flächennut- zungsplanänderung durchgeführt, wobei die Beziehungen zum angrenzenden Land- schaftsraum berücksichtigt werden. Die Ausstrahlung der Auswirkungen über das Un- tersuchungsgebiet hinaus wird ggf. nicht durch eine Ausdehnung des Untersuchungs- gebietes, sondern bei der Bewertung der Bedeutung des Gebietes berücksichtigt.

Für die Belange des Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes, die für die natur- schutzrechtliche Eingriffsregelung zu beachten sind, wird die Bedeutung der Fläche für die einzelnen Landschaftsfunktionen und die zu erwartenden Beeinträchtigungen auf einer fünfstufigen Skala (keine bis sehr gering, gering, mittel, hoch und sehr hoch) entsprechend den im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt entwickelten „Empfehlun- gen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung“

bewertet. Die Auswirkungen auf die anderen Umweltbelange werden verbal-argumen- tativ hergeleitet.

(14)

Für die einzelnen Themen der Umweltprüfung sind die in der folgenden Tabelle zu- sammengefassten Untersuchungsmethoden und Inhalte unter Verwendung der ge- nannten Unterlagen vorgesehen.

Tabelle 1: Bewertungsrahmen

Zu untersuchende Auswir- kungen

Vorgehensweise Grundlagen für die Bestands- bewertung

Biologische Vielfalt

Beeinträchtigung geschützter Tier- oder Pflanzenarten

Einschätzung inwieweit zu erwar- ten ist, dass Exemplare geschütz- ter Arten betroffen sein können

Faunistische Vorprüfung zum Artenschutz (StadtLandFluss, 2019)

Faunistische Untersuchung (StadtLandFluss, 2019) ) Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Pflanzen, Tiere

Verlust wertvoller Biotoptypen Bewertung der vorhandenen Bio- toptypen

Flächennutzungsplan der Ver- waltungsgemeinschaft Nürtin- gen

Bestandsaufnahme der Vege- tations- und Nutzungstypen 2019

Kartierung der nach § 32 NatSchG geschützten Biotope (www.lubw.baden-wuerttem- berg.de)

Verlust wertvoller Biotoptypen Bewertung der vorhandenen Bio- toptypen

Arbeitshilfe zur Bewertung der Biotoptypen Baden-Württem- bergs in der Eingriffsregelung (LfU 2005)

Boden

Verlust wertvoller Bodenflä- chen

Bewertung des Bodens nach sei- nen Funktionen als Standort für die

Bodenschutzkonzept Nürtingen

(15)

Zu untersuchende Auswir- kungen

Vorgehensweise Grundlagen für die Bestands- bewertung

Beeinträchtigung wertvoller Bodenflächen durch sonstige Veränderungen

natürliche Vegetation, als Standort für Kulturpflanzen, als Ausgleichs- körper im Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe und Beurteilung der Auswirkungen der Planung

Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Ein- griffsregelung (LUBW 2012) Arbeitshilfe zur Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfä- higkeit (LUBW 2010)

Wasser

Verminderung der Grundwas- serneubildung

Bewertung der Grundwasserneubil- dungskapazität auf Grund der Geo- logie und Beurteilung der Auswir- kungen der Planung

Geologische Karte im Maßstab 1:25.000

Flächennutzungsplan der Ver- waltungsgemeinschaft Nürtin- gen

Arbeitshilfe zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Land- schaft in der Bauleitplanung (2005)

Verschmutzung des Grund- wassers

Bei hoher Grundwasserneubil- dungskapazität Bewertung der Fil- ter- und Pufferkapazität des Bo- dens und Beurteilung der Auswir- kungen der Planung

Beeinträchtigung von Oberflä- chengewässern

Beurteilung der durch die Planung möglichen Verunreinigung und hyd- raulischen Belastung

Bestandsaufnahme der Vege- tations- und Nutzungstypen 2019

Klima

Bebauung von Kaltluftentste- hungsflächen

Bewertung der Bedeutung für die Kaltluftentstehung auf Grund der Vegetation und Topografie und Be- urteilung der Auswirkungen der Planung

Flächennutzungsplan der Ver- waltungsgemeinschaft Nürtin- gen

Bestandsaufnahme 2019 Klimaatlas der Region Stuttgart

„Empfehlungen für die Bewer- tung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitpla- nung“ (LUBW 2005) Behinderung des Kaltluftab-

flusses

Kartierung von Kaltluftabflußbah- nen und Beurteilung der Auswir- kungen der Planung

Luft

(16)

Zu untersuchende Auswir- kungen

Vorgehensweise Grundlagen für die Bestands- bewertung

Entfernung von Gehölzen, die Schadstoffe aus der Luft bin- den

Bewertung der Vegetationstypen auf Grund ihres Gehölzanteils als Filter für Luftschadstoffe und Beur- teilung der Auswirkungen der Pla- nung.

Flächennutzungsplan der Ver- waltungsgemeinschaft Nürtin- gen

Bestandsaufnahme 2019

„Empfehlungen für die Bewer- tung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitpla- nung“ (LUBW 2005) Erhöhung der Luftverunreini-

gung durch Gebäudeheizung und Verkehr

Beurteilung der durch die Planung verursachten Luftverunreinigungen

Landschaftsbild

Verlust von Elementen mit po- sitiver Wirkung für das Land- schaftsbild

Bewertung der Vegetations- und Nutzungstypen nach ihrer Bedeu- tung für das Landschaftsbild unter Berücksichtigung der Topografie und Beurteilung der Auswirkungen der Planung.

Bestandsaufnahme 2019

„Empfehlungen für die Bewer- tung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitpla- nung“ (LUBW 2005) Beeinträchtigung des Land-

schaftsbildes durch die Errich- tung von Gebäuden

Beurteilung der Auswirkungen der Planung

Natura 2000

Beanspruchung von Flächen des Schutzgebietssystems Natura 2000

Erfassung der Lage von Natura 2000-Flächen und Beurteilung der Auswirkungen der Planung

Informationen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energie- wirtschaft im Internet

Störung von angrenzenden Flächen des Schutzgebiets- systems Natura 2000 durch Emissionen etc.

Erfassung der Lage von Natura 2000-Flächen und Beurteilung der Auswirkungen der Planung.

Keine FFH-Verträglichkeitsprüfung Beanspruchung von FFH- Le-

bensraumtypen außerhalb von FFH-Gebieten

Erfassung der Lage von FFH- Le- bensraumtypen außerhalb von FFH-Gebieten und Beurteilung der Auswirkungen der Planung Mensch, Bevölkerung, Gesundheit

Verlust von für die Erholung geeigneten Flächen

Bewertung der Vegetations- und Nutzungstypen nach ihrer Bedeu- tung für die Erholungseignung und Beurteilung der Auswirkungen der Planung.

Flächennutzungsplan der Ver- waltungsgemeinschaft Nürtin- gen

Bestandsaufnahme 2019 Schalltechnische Untersuchung (HeWes 2019)

Beeinträchtigung von angren- zenden für die Erholung ge- eigneten Flächen und Wohn- bereichen durch Emissionen etc.

Beeinträchtigung durch Im- missionen

Kultur- und Sachgüter

(17)

Zu untersuchende Auswir- kungen

Vorgehensweise Grundlagen für die Bestands- bewertung

Beeinträchtigung von Boden- denkmalen und sonstigen Sachgütern

Erfassen der in dem Gebiet vor- kommenden Bodendenkmale und sonstigen Sachgüter und Beurtei- lung der Auswirkungen der Pla- nung

Liste der Kulturdenkmale

Emissionen, Abfall und Abwässer Entstehung vermeidbarer

Emissionen und unsachgemä- ßer Umgang mit Abfällen und Abwässern

Darstellung der durch die Planung entstehenden Emissionen und des vorgesehenen Umgangs mit Abfäl- len und Abwässern

Informationen der Gemeinde

Erneuerbare Energien, Energiesparen Einsatz von regenerativen

Energien und sparsamer und effizienter Umgang mit Ener- gie

Darstellung der Möglichkeiten zur Nutzung von regenerativer Energie

Informationen zur Globalstrah- lung der Landesanstalt für Um- welt,

Leitfaden zur Nutzung von Erd- wärme mit Erdwärmesonden (Umweltministerium. 2005) Umweltpläne

Berücksichtigung der Darstel- lung des Landschaftsplans und der Biotopvernetzungs- planung

Darstellung der Inhalte des Land- schaftsplans und der Biotopvernet- zungsplanung und der Berücksich- tigung durch die Planung

Landschaftsplan 1995/96 Fachplan „Landesweiter Bio- topverbund“ der LUBW Bestmögliche Luftqualität

Erhöhte Emissionen durch Gebäudeheizung und Verkehr in Gebieten, in denen Grenz- werte bisher nicht überschrit- ten wurden

Darstellung der aktuellen Immissi- onsdaten und Einschätzung der Auswirkungen der Planung

Immissionsdaten der LUBW

VI.2. Umweltauswirkungen VI.2.1 Bestand

Die geplante Sonderbaufläche mit einer Fläche von 0,6 ha liegt am nördlichen Rand von Großbettlingen und ist mit etwa 16 % nach Westen geneigt. Den geologischen Untergrund bildet der Amaltheenton des Lias delta. Aus dem geologischen Ausgangs- material haben sich überwiegend Böden der Bodengesellschaften Pelosol, Pararend- zina, Pseudogley-Pelosol und Gley entwickelt. Die Fläche wird als Obstwiese und Wiese mit einzelnen Obst- und Laubbäumen genutzt. Die Wiesenflächen sind zum Teil als FFH-Lebensraumtyp 6510 Magere Flachlandmähwiese erfasst. Das Gebiet wird von verschiedenen geschützten Vogel- und Fledermausarten als Brut- und Nah- rungshabitat genutzt. In drei Bäumen wurde der landesweit stark gefährdete Marmo- rierte Goldkäfer (Protaetia lugubris) festgestellt. Die Fläche ist bisher im Flächennut- zungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt.

(18)

VI.2.2 Prognose

Entwicklung ohne die Planung

Ohne die Änderung des Flächennutzungsplans würde die Fläche mittelfristig als Ge- werbegebiet genutzt werden.

Eingriff nach Naturschutzrecht Pflanzen und Tiere

Als gewerbliche Baufläche hätte das Gebiet eine sehr geringe Bedeutung als Lebens- raum für Pflanzen und Tiere. Für das im Parallelverfahren geplante Sondergebiet ist mit einer Grundflächenzahl von 0,6 eine geringere Baudichte geplant, als in einem Gewerbegebiet möglich wäre. Insofern führt die Flächennutzungsplanänderung nicht zu höheren Beeinträchtigungen.

Die vorhandene magere Flachlandmähwiese1, Obstwiese und Einzelbäume haben al- lerdings eine hohe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, was auch durch das Vorkommen des Marmorierten Goldkäfers zum Ausdruck kommt, die sons- tige Wirtschaftswiese hat eine mittlere Bedeutung.

Bei einer Bebauung der Fläche würden die bestehenden Vegetationsflächen größten- teils durch Gebäude-, Verkehrs- und Grünflächen mit geringer bis sehr geringer Be- deutung ersetzt, wodurch mittlere bis hohe Beeinträchtigungen entstehen, die im Rah- men der Bebauungsplanung so weit möglich vermindert und ansonsten kompensiert werden sollen.

Zur Verminderung und Kompensation von Beeinträchtigungen können

 Teile der Obstwiese erhalten werden;

 Stammabschnitte mit Höhlenbildungen, die als Lebensraum des Marmorier- ten Goldkäfers dienen, erhalten werden;

 Im Gebiet hochstämmige Obstbäume und standortheimische Laubbäume ge- pflanzt werden;

 die entstehenden Dachflächen extensiv oder intensiv begrünt werden;

 Beleuchtungseinrichtungen insektenverträglich gestaltet werden;

 weitere Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Gebietes erforderlich werden.

Boden

1 Bei den Mageren Flachlandmähwiesen handelt es sich um einen Lebensraumtyp (6510), der im Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Richtlinie aufgeführt ist. Au- ßerhalb von FFH-Gebieten gehören diese Flächen zwar nicht zum Natura 2000-Netz, stellen aber natürliche Lebensräume im Sinne des § 19 BNatSchG dar, nach dem eine Schädigung zu vermeiden, zu sanieren bzw. auszugleichen ist. Eine unzulässige Schädigung erfolgt nicht, soweit die nachteiligen Auswirkungen zuvor ermittelt wurden (was im Umweltbericht zum Bebauungsplan erfolgt) und auf Grund der Aufstellung eines Bebauungsplans zulässig sind.

(19)

Als gewerbliche Baufläche hätte das Gebiet eine sehr geringe Bedeutung für den Bo- denschutz. Für das im Parallelverfahren geplante Sondergebiet ist mit einer Grund- flächenzahl von 0,6 eine geringere Baudichte geplant, als in einem Gewerbegebiet möglich wäre. Insofern führt die Flächennutzungsplanänderung nicht zu höheren Be- einträchtigungen.

Nach dem Bodenschutzkonzept Nürtingen hat der Boden

als Sonderstandort für die natürliche Vegetation eine geringe Bedeutung, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf eine geringe Bedeutung,

als Filter und Puffer für Schadstoffe eine hohe Bedeutung und eine mittlere Bodenfruchtbarkeit.

Insgesamt hat der vorkommende Boden damit eine mittlere Bedeutung für die natür- lichen Funktionen.

Durch eine bauliche Nutzung verlieren die Flächen im Bereich der künftigen Gebäude- und Verkehrsflächen ihre Bedeutung für die Bodenfunktionen völlig, wodurch mittlere Beeinträchtigungen entstehen, die im Rahmen der Bebauungsplanung so weit mög- lich vermindert und ansonsten kompensiert werden sollen.

Zur Verminderung und Kompensation von Beeinträchtigungen können

 Durch den Baustellenbetrieb verdichtete nicht bebaute Böden fachgerecht wiederhergestellt werden;

 Maßnahmen zur Entwicklung anderer Landschaftsfunktionen außerhalb des Gebietes umgesetzt werden.

Wasser

Als gewerbliche Baufläche hätte das Gebiet eine sehr geringe Bedeutung für das Wasserdargebot. Für das im Parallelverfahren geplante Sondergebiet ist mit einer Grundflächenzahl von 0,6 eine geringere Versiegelung geplant, als in einem Gewer- begebiet möglich wäre. Insofern führt die Flächennutzungsplanänderung nicht zu hö- heren Beeinträchtigungen.

Die Flächen über dem Amaltheenton haben eine geringe Bedeutung für die Grund- wasserneubildung, Oberflächengewässer sind in dem Gebiet nicht vorhanden.

Durch eine bauliche Nutzung werden die Flächen im Bereich der künftigen Gebäude und Straßen versiegelt und das Niederschlagswasser davon über die Kanalisation abgeleitet. Dadurch entstehen nur geringe Beeinträchtigungen, die im Rahmen der Bebauungsplanung so weit möglich vermindert und ansonsten kompensiert werden sollen.

Zur Verminderung und Kompensation von Beeinträchtigungen kann

 die entstehenden Dachflächen extensiv oder intensiv begrünt werden;

 von den Dachflächen ablaufendes Niederschlagswasser versickert werden.

Klima, Luft

(20)

Als gewerbliche Baufläche hätte das Gebiet eine sehr geringe Bedeutung für die Klima- und Lufthygiene. Für das im Parallelverfahren geplante Sondergebiet ist mit einer Grundflächenzahl von 0,6 eine geringere Baudichte geplant, als in einem Ge- werbegebiet möglich wäre. Ebenso ist von geringeren Emissionen auszugehen. Inso- fern führt die Flächennutzungsplanänderung nicht zu höheren Beeinträchtigungen.

Im Klimaatlas der Region Stuttgart wird die Fläche als Freiland-Klima¬top eingestuft, das als Kaltluftproduktionsgebiet dient und bodeninversionsgefährdet ist. Die Kaltluft fließt über das Autmuttal ins Neckartal und dient damit nur indirekt dem Temperatur- ausgleich von Siedlungsflächen. Die Fläche hat daher eine mittlere Bedeutung für das Lokalklima. Die Obstwiese und Einzelbäume haben eine mittlere Bedeutung für die Lufthygiene, da die Bäume Schadstoffe binden und abbauen können.

Eine bauliche Nutzung würde zu mittleren bis hohen Beeinträchtigungen für den lo- kalklimatischen Ausgleich durch die Bebauung der Kaltluftentstehungsflächen und zu mittlere Beeinträchtigungen für die Lufthygiene durch die Bebauung der Obstwiesen führen, die im Rahmen der Bebauungsplanung so weit möglich vermindert und an- sonsten kompensiert werden sollen.

Zur Verminderung und Kompensation von Beeinträchtigungen können

 die Dächer extensiv oder intensiv begrünt werden;

 einzelne Bestandsbäume erhalten werden;

 neue Laub- und Obstbäume gepflanzt werden.

Landschaft

Als gewerbliche Baufläche hätte das Gebiet eine sehr geringe Bedeutung für die Landschaft. Für das im Parallelverfahren geplante Sondergebiet ist mit einer Grund- flächenzahl von 0,6 eine geringere Baudichte geplant, als in einem Gewerbegebiet möglich wäre. Ebenso ist von geringeren Emissionen auszugehen. Insofern führt die Flächennutzungsplanänderung nicht zu höheren Beeinträchtigungen.

Die Wiese hat eine mittlere, die Obstwiese und Einzelbäume haben eine hohe Bedeu- tung für das Landschaftsbild.

Durch eine Bebauung werden die Obstwiese, die Wiese und die Einzelbäume größ- tenteils durch Gebäude-, Verkehrs- und Grünflächen mit geringer bis sehr geringer Bedeutung ersetzt, wodurch mittlere bis hohe Beeinträchtigungen entstehen, die im Rahmen der Bebauungsplanung so weit möglich vermindert und ansonsten kompen- siert werden sollen.

Zur Verminderung und Kompensation von Beeinträchtigungen können

 Teile der Obstwiese erhalten werden;

 Im Gebiet hochstämmige Obstbäume und standortheimische Laubbäume ge- pflanzt werden;

 die entstehenden Dachflächen extensiv oder intensiv begrünt werden;

Weitere Maßnahmen zur Kompensation der Beeinträchtigungen des Biotopwertes au- ßerhalb des Baugebietes führen auch zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes.

(21)

Tabelle 2: Eingriffsbilanz

Landschaftsfunktion Bedeutung Beeinträchtigung Vermeidungs- und Kompensa- tionsmaßnahmen

Pflanzen und Tiere

gewerbliche Baufläche mit geringer Bedeutung

Darstellung als Son- derbaufläche führt nicht zu Beeinträch- tigungen

im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung:

Obstwiese teilweise erhalten, Lebensstätten des marmorierten Goldkäfers erhalten,

hochstämmige Obstbäume und standortheimische Laubbäume pflanzen,

Dachbegrünung,

insektenfreundlichen Außenbe- leuchtung,.

verdichtete Böden wieder her- stellen

Niederschlagswasser versickern weitere Maßnahmen außerhalb des Gebietes

Boden

Wasser

Klima, Luft

Landschaft

Biologische Vielfalt

Eine faunistische Relevanzprüfung2 kam zu dem Ergebnis, dass in dem Gebiet Habi- tatpotenzial für die Artengruppen der Fledermäuse, Reptilien, Käfer und Vögel vor- handen ist, das weiter untersucht werden sollte.

Die ab Mai 2019 durchgeführte artenschutzrechtliche Untersuchung3 kommt zu fol- genden Ergebnissen:

Im Untersuchungsgebiet wurden Brutvorkommen der drei Vogelarten Star, Blaumeise und Buchfink nachgewiesen. Weitere Arten nutzen das Untersuchungsgebiet zur Nahrungssuche.

Das Untersuchungsgebiet wird von mehreren Fledermausarten als Jagdhabitat ge- nutzt. Es wurde aber keine aktuelle Quartiersnutzung nachgewiesen.

Im Untersuchungsgebiet wurden keine europarechtlich geschützten Reptilien- oder Totholzkäfer-Arten gefunden.

Verstöße gegen den Artenschutz können vermieden werden, indem die Rodung von Bäumen nur im Zeitraum von Anfang November bis Ende Februar, außerhalb der Brutzeit der Vögel und Aktivitätszeit von Fledermäusen, erfolgt.

Als Ausgleich für den Verlust von dauerhaft genutzten Lebensstätten sind künstliche Nisthilfen und Fledermausquartiere im Umfeld des Plangebietes anzubringen.

Natura 2000 FFH-Gebiet

2 Gemeinde Großbettlingen: „B-Plan ‚Seniorenpflegeheim‘ in Großbettlingen - Faunistische Vorprüfung zum Artenschutz (Faunistische Relevanzprüfung)“ (StadtLandFluss, 2019)

3 Gemeinde Großbettlingen: „Geplantes Seniorenpflegeheim in Großbettlingen - Faunistische Untersuchung unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes – Zwischenbericht“

(StadtLandFluss, 2019)

(22)

Das nächste Natura 2000-Gebiet ist eine Teilfläche des FFH-Gebietes 7322311 „Alb- vorland Nürtingen-Kirchheim“, das ca. 800 m südwestlich jenseits der Ortslage von Großbettlingen liegt.

Aufgrund der Lage und Entfernung sind durch die beabsichtigte Nutzung keine erheb- lichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele zu erwarten.

Abbildung 6: Natura-2000-Gebiete mit Lage des Baugebietes

Quelle: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, ergänzt FFH-Lebensraumtypen

Auf der Fläche befinden sich knapp 0,3 ha des FFH-Lebensraumtyps 6510 „magere Flachlandmähwiese“. Um deren Verlust auszugleichen sind geeignete sonstige Wie- sen entsprechender Größe zu neuen mageren Flachlandmähwiesen zu entwickeln.

(23)

Bevölkerung

Als gewerbliche Baufläche hätte das Gebiet eine sehr geringe Bedeutung für die Er- holung der Bevölkerung. Für das im Parallelverfahren geplante Sondergebiet ist mit einer Grundflächenzahl von 0,5 eine geringere Baudichte geplant, als in einem Ge- werbegebiet möglich wäre. Ebenso ist von geringeren Emissionen auszugehen. Inso- fern führt die Flächennutzungsplanänderung nicht zu höheren Beeinträchtigungen.

Für die Fläche ist nicht von einer Exposition gegenüber erhöhter elektromagnetischer Strahlung über den Grenzwerten der 26. BImSchV auszugehen, da der Schutzstreifen der nördlich verlaufenden 380 kV-Leitung die Fläche nicht berührt (im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist der Schutzstreifen nicht korrekt dargestellt) und die Fläche außerhalb des standortbezogenen Schutzabstandes von bis zu 19,59 m um den Mo- bilfunkmast auf dem Staufenbühl (Abstand über 200 m) liegt.

Auf Grund seiner landschaftlichen Qualität hat die Fläche eine mittlere bis hohe Be- deutung für die Erholungsnutzung, für die aber im Umfeld ähnlich geeignete Flächen zur Verfügung stehen, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen verursacht wer- den.

In einer Schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan4 wurde festgestellt, dass durch den Betrieb der südlich liegenden Tennisanlage sowie des südwestlich bestehenden Gewerbebetriebs keine Überschreitungen der als Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ für Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflege- anstalten entstehen, wenn an den betroffenen Fassadenbereichen nicht öffenbare Fenster vorgesehen werden. Durch entsprechende Maßnahmen kann auch verhin- dert werden, dass bei Regen nachts die Orientierungswerte durch Entladungsgeräu- sche der 380 kV-Leitung im Norden überschritten werden. Durch den Verkehr auf der nördlichen Kreisstraße 1231 werden die Orientierungswerte hingegen um bis zu 20 dB(A) überschritten, so dass passive Schallschutzmaßnahmen durch die Anordnung schutzbedürftiger Räume an der lärmabgewandten Seite und den Einbau von Schall- schutzfenstern und schallgedämmten Lüftungseinrichtungen erforderlich werden.

Von erhöhten Lärmbelastungen durch das Seniorenpflegeheim wird nicht ausgegan- gen.

Kultur- und Sachgüter

Boden- oder Baudenkmale sowie Sachgüter mit Bedeutung für die Allgemeinheit sind auf der Fläche nicht bekannt.

Emissionen, Abfall und Abwasser

Von dem geplanten Seniorenpflegeheim sind keine problematischen Emissionen zu erwarten.

Die Entsorgung von hausmüllähnlichen Abfällen erfolgt durch den Abfallwirtschafts- betrieb des Landkreises Esslingen. Alle anderen entstehenden Abfälle müssen über

4 Private Pflegeheime Maisch OHG: Schalltechnische Untersuchung Errichtung eines Pfle- geheims der Private Pflegeheime Maisch OHG in Großbettlingen (Osnabrück: HeWes Um- weltakustik GmbH, 2019)

(24)

die private Entsorgungswirtschaft einer Verwertung oder Beseitigung zugeführt wer- den.

Das auf die Dachflächen entfallende Niederschlagswasser kann zur Versickerung ge- bracht werden. Sonstiges Abwasser wird im Mischsystem gesammelt und zur örtli- chen Kläranlage im Autmuttal geleitet, von wo das gereinigte Abwasser in die Autmut gelangt.

Energieverwendung

Die jährliche Sonneneinstrahlung, die für die solare Erzeugung von Wärme und Strom genutzt werden kann, beträgt im Gebiet von Großbettlingen allgemein 1101 – 1110 kWh. Die Installation von Anlagen zur Nutzung der Solarenergie ist nach der Landes- bauordnung generell zulässig und muss die festgesetzte Dachbegrünung berücksich- tigen.

Für den Bau und Betrieb von Erdwärmesonden sind die Untergrundverhältnisse bis zu einer Tiefe von 200 m hydrogeologisch günstig. Bei größeren Bohrtiefen werden die Untergrundverhältnisse wegen ausgeprägter Stockwerksgliederung hydrogeolo- gisch ungünstig und machen Einzelfallprüfungen erforderlich.

Umweltpläne

Die Entwicklungskonzeption des Landschaftsplans der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen aus dem Jahr 1995 plädiert an dieser Stelle für den Erhalt der Streuobst- wiese.

Die Forderung kann teilweise berücksichtigt werden, wenn einzelne Obstbäume auf den Freiflächen des Seniorenpflegeheims erhalten und neugepflanzt werden.

Die Obstwiese ist im Fachplan „Landesweiter Biotopverbund“ als Kernflächen des Bi- otopverbunds mittlerer Standorte mit Verbindung zu weiteren Flächen im Osten ein- gestuft.

Durch die Inanspruchnahme eines Teils der Obstwiese im Osten wird der Biotopver- bund nicht beeinträchtigt.

Einhaltung von Immissionsgrenzwerten

Nach einer Modellierung der Landesanstalt für Umwelt traten folgende Immissionsbe- lastungen in dem Bereich auf bzw. werden für das Jahr 2020 prognostiziert.

Tabelle 3: Immissionsvorbelastung

Kriterium Wert Grenzwert 2010 2020

Stickstoffdioxid (NO2) Jahresmittel- wert

40 μg/m³ 22 μg/m³ 16 μg/m³

Feinstaub (PM10) Jahresmittel- wert

40 μg/m³ 19 μg/m³ 16 μg/m³ Tage mit Tagesmittelwert

> 50 μg/m³

Tage / Jahr 35 7 1

Ozon (O3) Jahresmittel- wert

41 μg/m³ 43 μg/m³

Quelle: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

(25)

Es ist nicht zu erwarten, dass durch die Sonderbaufläche Immissionsgrenzwerte über- schritten werden.

Zusammenfassung

Die Änderung der Darstellung einer gewerblichen Baufläche zu einer Sonderbauflä- che führt nicht zu höheren Beeinträchtigungen der Umweltbelange.

Im Rahmen der nachfolgenden Bebauungsplanung ist aber die Bedeutung des tat- sächlich vorhandenen Bestandes für die verschiedenen Landschaftsfunktionen von Natur und Landschaft zu beachten.

Den geologischen Untergrund der Fläche bildet der Amaltheenton des Lias delta. Aus dem geologischen Ausgangsmaterial haben sich überwiegend Böden der Bodenge- sellschaften Pelosol, Pararendzina, Pseudogley-Pelosol und Gley entwickelt. Die Flä- che wird als Obstwiese und Wiese mit einzelnen Obst- und Laubbäumen genutzt. Die Wiesenflächen sind zum Teil als FFH-Lebensraumtyp 6510 Magere Flachland- mähwiese erfasst. Das Gebiet wird von verschiedenen geschützten Vogel- und Fle- dermausarten als Brut- und Nahrungshabitat genutzt. In drei Bäumen wurde der lan- desweit stark gefährdete Marmorierte Goldkäfer (Protaetia lugubris) festgestellt.

Die Landschaftsfaktoren haben eine mittlere bis hohe Bedeutung für Pflanzen und Tiere, Klima- und Lufthygiene sowie die Landschaft, eine mittlere Bedeutung für den Boden und eine geringe Bedeutung für das Wasser.

Beeinträchtigungen durch eine Bebauung können durch die unten genannten Maß- nahmen vermieden und kompensiert werden.

Verstöße gegen den besonderen Artenschutz können vermieden werden, wenn die Rodung von Bäumen außerhalb der Brutzeit der Vögel und Aktivitätszeit von Fleder- mäusen, erfolgt und künstliche Nisthilfen und Fledermausquartiere im Umfeld des Plangebietes angebracht werden.

Geräuschbelastungen der künftigen Bewohner werden vermieden, indem an den be- troffenen Fassadenbereichen nicht zu öffnende Fenster vorgesehen werden.

Negative Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter mit Bedeutung für die Allgemein- heit werden nicht erwartet.

Es entstehen keine problematischen Emissionen. Die Entsorgung von Abfall und Ab- wasser ist gewährleistet.

Als erneuerbare Energien können z.B. Sonnenstrahlung oder Erdwärme verwendet werden.

Der im Landschaftsplan geforderte Erhalt der Obstwiese kann teilweise auf den Frei- flächen des Seniorenpflegeheims erfolgen. Die Entwicklung des Biotopverbundes ist weiterhin möglich.

Immissionsgrenzwerte werden voraussichtlich nicht überschritten.

VI.2.3 Maßnahmen zur Minimierung und Kompensation

 Insektenverträglich Beleuchtungseinrichtungen ;

 Rekultivierung von durch den Baustellenbetrieb verdichteten Böden;

(26)

 Versickerung von auf die Dachflächen entfallendem Niederschlagswasser;

 Erhalt von Stammabschnitten mit Höhlenbildungen, die Lebensraum des Marmo- rierten Goldkäfers sind, an geeigneten (Obst-)Bäumen

 Erhalt von Teilen der Wiesen- und Obstwiesenvegetation;

 Pflanzung von hochstämmigen Obstbäumen und standortheimischen Laubbäu- men

 Extensive oder intensive Begrünung der Dachflächen;

 Rodung von Bäumen nur im Zeitraum von Anfang November bis Ende Februar;

 künstliche Nisthilfen und Fledermausquartiere im Umfeld anbringen:

 Umwandlung von knapp 0,3 ha sonstige Wiesen durch geeignete Pflege in Ma- gere Flachlandmähwiesen.

 Weitere Maßnahmen zur Kompensation von Beeinträchtigungen außerhalb der Fläche

VI.2.4 Alternativen

Für die Errichtung eines neuen Seniorenpflegeheimes stehen in Großbettlingen ge- nerell nicht viele Flächen zur Verfügung.

Innerstädtische Potentiale sind kaum vorhanden (siehe Gesamtgemeindliches und In- tegriertes städtebauliches Entwicklungskonzept „Geigersbühl“ vom 18. Juni 2015).

Die innerörtliche Gewerbebrache Norgren ist für die Entwicklung von Wohnraum so- wie Büros oder kleinen Ladengeschäften vorgesehen.

VI.2.5 Umweltüberwachung

Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung von Bauleitplänen eintreten können, sind im Rahmen der Konkreti- sierung durch die verbindliche Bauleitplanung zu benennen.

VI.2.6 Quellen

Gemeinde Großbettlingen

B-Plan ‚Seniorenpflegeheim‘ in Großbettlingen - Faunistische Vorprüfung zum Artenschutz (Faunistische Relevanzprüfung) (StadtLandFluss, 2019)

Geplantes Seniorenpflegeheim in Großbettlingen - Faunistische Untersuchung unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes - Zwischenbericht - (StadtLandFluss, 2019)

Geologisches Landesamt Baden-Württemberg

Geologische Karte 1:25.000 von Baden-Württemberg - Blatt 7421 Metzingen (1981)

Landesamt für Denkmalpflege

Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

(27)

Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit (2010)

Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (2012) Daten- und Kartendienst/Klima und regenerative Energien/Solare Einstrahlung, http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de

Daten- und Kartendienst/Natur und Landschaft/Alle Schutzgebiete, http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de

Daten- und Kartendienst/Natur und Landschaft/Biotopverbund, http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de

Luft/Luftdaten, Messungen/Mehrjährige Datenreihen, http://mnz.lubw.baden- wuerttemberg.de/messwerte/ langzeit/history_data/hfdiDLaQxJW.htm, 15.11.2019

Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg

Bewertung der Biotoptypen Baden-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung (2005)

Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung (2005)

Private Pflegeheime Maisch OHG

Schalltechnische Untersuchung Errichtung eines Pflegeheims der Private

Pflegeheime Maisch OHG in Großbettlingen (Osnabrück: HeWes Umweltakustik GmbH, 2019)

Stadt Nürtingen

https://www.nuertingen.de/de/nuertingen-fuer-alle/rathaus-

buergerservice/staedtische-aemter-einrichtungen/ stadtplanungs-und-umweltamt/

bodenschutzkonzept

Umweltministerium Baden-Württemberg

Leitfaden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden, 2005 Verband Region Stuttgart

Klimaatlas Region Stuttgart (Daten-DVD 2008) Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen

Flächennutzungsplan

Referenzen

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