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Bund Naturschutz kritisiert Verzögerungstaktik bei Giftmüllentsorgung in Tongrube Oberniederndorf

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Pressemitteilung

Nürnberg, 12. Juni 2007 PM 072-07/LFGS

Abfall

Bund Naturschutz kritisiert Verzögerungstaktik bei Giftmüllentsorgung in Tongrube Oberniederndorf

Warnung vor Verschlechterung der Trinkwasserqualität und Forderung nach sofortiger Entsorgung der illegalen Abfallablagerung

Mit Empörung und großer Sorge reagieren der Bund Naturschutz Landesverband uns die Kreisgruppe Neustadt/Aisch - Bad Winds- heim auf die aktuelle Situation in der Tongrube in Oberniederndorf (Gemeinde Emskirchen). In Kürze soll vor dem Verwaltungsge- richtshof in München entschieden werden, wie mit dem dort abge- lagerten giftigen Problemmüll verfahren wird. Die Bewohner des Ortes und der Bund Naturschutz befürchten, dass durch die nicht genehmigten Ablagerungen von belastetem Gleisschotter, Stra- ßenkehricht und anderer organischer Stoffe Gefahren für ihre Hausbrunnen bestehen. “Diese illegale Umweltverschmutzung ei- ner „Recyclingfirma“ darf kein bayernweiter Präzedenzfall werden.

Wir fordern die sofortige Entsorgung dieses Giftmülls“, so der BN- Landesbeauftragte Richard Mergner und die Kreisvorsitzende Christine Wolf-Mutzke.

Über Jahrzehnte wurde in der ca. 10 Hektar großen Grube Ton abge- baut. Im Jahr 2003 beantragte das Ingolstädter „Recycling“-

Unternehmen BSR im Rahmen der Rekultivierung der abgebauten Tongrube die Verfüllung mit Erdaushub und unbelasteten Bauschutt.

Dies wurde vom Landratsamt Neustadt/Aisch - Bad Windsheim auch genehmigt. Zu Beginn des Jahres 2006 wurde mit dem Auffüllen der Grube begonnen. Bald stellten die Bewohner von Oberniederndorf fest, dass statt Erdaushub mit Gleisschotter aufgefüllt wurde, zwischen dem sich in erheblichen Mengen Straßenkehrricht befand. Aus den Ablage- rungen lief eine ölig-schmierige Flüssigkeit. Es stellte sich heraus, dass die im Straßenkehrricht enthaltene organische Masse unter Luftab- schluss verrottete und dabei faulige ölige Substanzen entstehen. Bei Untersuchungen wurde festgestellt, dass darin polyzyklische aromati- sche Kohlenwasserstoffe (PAK), Herbizide, Schwermetalle und weitere für Mensch und Umwelt belastende Stoffe enthalten sind.

Landesfach- geschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg

Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

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Das Landratsamt Neustadt/Aisch - Bad Windsheim forderte die Betrei- berfirma BSR auf, die Ablagerung des nicht genehmigten Materials so- fort einzustellen. Nachdem die Firma BSR trotzdem weiteres Material anlieferte, wurde die Deponie im Mai 2006 geschlossen und versiegelt.

Zur Zeit befinden sich rund 30.000 Kubikmeter Gleisschotter, vermischt mit organischem Material in der Grube. Das Landratsamt erließ im Herbst 2006 eine Beseitigungsanordnung für das belastende Material.

Diese Forderung wird auch vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach unter- stützt.

Die Firma BSR erhob sofort Klage gegen die Beseitungsanordnung.

Seitdem zieht sich ein Rechtsstreit dahin, ob das ungenehmigt abgela- gerte Material wieder entfernt werden muss oder nicht. In der Verhand- lung vor dem Verwaltungsgericht Ansbach stritten die Gutachter über die Gefährlichkeit der Ablagerungen und die Dichtigkeit des Unter- grunds der Deponie. Inzwischen liegt die Gerichtsakte beim Verwal- tungsgerichtshof im München, der in Kürze entscheiden soll, ob der belastete Gleisschotter und das darin enthaltene organische Material zu entfernen ist.

Gleichzeitig zum Gerichtsverfahren beantragte die Firma BSF im März dieses Jahres eine Erweiterung der Zulassung der Deponie auch auf Gleisschotter. Damit würden die bislang ungenehmigten Ablagerungen im nach hinein genehmigt. Diesen Antrag lehnte der Gemeinderat Ems- kirchen gegen die Stimme des Bürgermeisters ab.

Der Bund Naturschutz und die Bürger Oberniederndorfs befürchten, dass langfristig durch das kontaminierte Material ihre Hausbrunnen verunreinigt werden, aus denen sie ihr Trinkwasser erhalten. Deshalb fordern sie die komplette Entfernung des illegal eingelagerten Materials.

Weiter besteht die Gefahr, dass die Verunreinigungen bis ins Grund- wasser vordringen und auch in die im Talgrund fließende Aurach aus- gespült, im weiteren Flussverlauf und bei Hochwasser auf die angren- zenden Wiesen und Äcker verteilt werden. Wenn sich die Firma entge- gen den Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes und des aufgrund gro- ßen Bürgerengagements aktiv gewordenen Landratsamtes durchsetzen sollte, wäre dies ein „Freibrief für Firmen zur Umweltverschmutzung“

warnt der Bund Naturschutz.

Für Rückfragen:

Richard Mergner, BN-Landesbeauftragter

Tel. 0911/81 87 8-25 oder 0171-6394370

Christine Wolf-Mutzke, BN-Kreisvorsitzende Neustadt Aisch

Tel. 09161-5896

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