KOEHLER LEUTWEIN
&I n gen ieu r b ür o f ü r Ver ke hr s w ese n
Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG Greschbachstraße 12 D-76229 Karlsruhe Telefon: 07 21 / 9 62 60 - 0 Fax: 07 21 / 9 62 60 - 50 mail@koehler-leutwein.de www.koehler-leutwein.de
Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH
Schalltechnische Untersuchung zum
Umbau der Lärmschutzwand Untermühlsiedlung
-Erläuterungsbericht-
Karlsruhe, 04.12.2020
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1. Ausgangssituation 1
2. Vorgehensweise 1
3. Grundlagen der Untersuchung 2
3.1 Straßenverkehrslärm 2
3.1.1 Prognose-Nullfall 2
3.1.2 Prognose-Planfall 3
3.2 Schienenverkehrslärm 3
3.3 Beurteilungsgrundlagen 3
4. Ergebnisse der Lärmimmissionsberechnung 5
4.1 Prognose-Nullfall 5
4.2 Prognose-Planfall mit Umbau Lärmschutzwand 6
4.3 Differenzbelastungen 6
5. Zusammenfassung 7
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Stadt Karlsruhe – Verkehrsbetriebe Karlsruhe
Schalltechnische Untersuchung Umbau Lärmschutzwand Untermühlsiedlung
ANLAGENVERZEICHNIS Anlage
1.1 Übersichtslageplan 1.2 Lageplan Bauvorhaben
2 Verzeichnis der Gesetzte, Verordnungen, Richtlinien und Normen 3.1.1 Emissionsberechnung Straße – Prognose-Nullfall
3.1.2 Emissionsberechnung Straße – Prognose-Planfall 3.2 Emissionen Schienenverkehrslärm - Prognose 2025 4.1-d/n Verkehrslärm - Prognose-Nullfall 2025
Höchste Fassadenpegel – Lärmisophonen H = 4,0 m – Tages- / Nachtzeitraum mit Lärmschutzwand Bestand
4.2-d/n Verkehrslärm – Prognose-Planfall 2025
Höchste Fassadenpegel – Lärmisophonen H = 4,0 m – Tages- / Nachtzeitraum mit Lärmschutzwand neu
4.3 Umbau Lärmschutzwand Untermühlsiedlung - Immissionsorttabelle
Entsprechend dem Auftrag der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH vom 14.10.2016 auf Grundlage unseres Angebotes vom 29.08.2016 ist eine schalltechnische Untersuchung zur Veränderung einer Lärmschutzwand der Karlsruher Untermühlsiedlung durchzuführen.
1. Ausgangssituation
Die Untermühlsiedlung liegt im Osten von Karlsruhe und grenzt an die K 9659 ehemalige B 10, sowie die Bahnstrecken 4000 und 4200 im Bereich des Bahnhofs Durlach. Zu den Verkehrslärmemittenten besteht eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 4,0 m. Anla- ge 1.1zeigt eine Übersicht über die örtliche Situation.
Die K 9659 wurde im Bereich der Untermühlsiedlung auf jeweils nur noch eine Richtungs- fahrbahn zurückzubaut und im Bereich des Bahnhof Durlach Park+Ride-Plätze errichtet.
Weiterhin soll zum barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Durlach-Bahnhof ein ebenerdiger Übergang über die ehemalige B 10 in die Untermühlsiedlung erstellt werden.
Hierfür soll die dort bestehende Lärmschutzwand unterbrochen werden und durch versetz- te, sich überschneidende Lärmschutzwandelemente ersetzt werden. Die Anlage 1.2 zeigt die vorgesehene Planung des Überweges und die Änderung der Lärmschutzwand.
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung sind Aussagen über die Änderung der Lärmeinwirkungen von K 9659 und Schienenverkehrslärm auf die vorhandene Bebauung der Untermühlsiedlung zu treffen und nach der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverord- nung) zu beurteilen. Die zukünftig zu errichtenden Lärmschutzelemente sind in der Weise zu dimensionieren, dass keine Verschlechterung der Lärmbelastung gegenüber der bisheri- gen Situation eintritt. Dabei wurde ein Prognosefall zugrunde gelegt, der den zweispurigen Ausbau der ehemaligen B 10 (K 9659), sowie die Anlage eines Park+Ride-Parkplatzes be- rücksichtigt.
2. Vorgehensweise
Für die Berechnung der Lärmsituation im Untersuchungsgebiet wurden die zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Bearbeitung mit einem computergestützten Rechenprogramm aufbereitet. Hierzu wurden digitale Daten der bestehenden Bebauung, sowie Höhendaten aus Laserscan-Überfliegungen des Landesamtes für Geoinformation und Landesentwick- lung Baden-Württemberg verwendet. Zum Umbau der geplanten Lärmschutzwand lag eine Planung im Auftrag der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH von Müller Ingenieurplan GmbH, Ettlingen, vom November 2020 vor.
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Auf den genannten Grundlagen erfolgten Schallausbreitungsberechnungen für einen Prog- nose-Nullfall mit der derzeitigen baulichen Situation zum Zeitpunkt des Bearbeitungsbeginn (vier Fahrstreifen, geschlossene Lärmschutzwand), jedoch zukünftigen Verkehrsbelastun- gen, für einen Prognose-Planfall mit Rückbau der ehemaligen B 10, auf Basis der derzeiti- gen baulichen Situation der Lärmschutzwand, sowie für einen Prognose-Planfall mit Öff- nung und versetzter Überschneidung der Lärmschutzwand. Es wurden dabei Lärmisopho- nenkarten sowie Einzelpunktberechnungen erstellt.
Die Berechnung der Lärmemissionen und –immissionen erfolgte für den Straßenverkehrs- lärm nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90. Die Berechnung des Schienenverkehrslärms erfolgte auf Basis der Schall-O3 (2012). Die Berechnungen wurden mit dem Programm SOUNDPLAN der Firma Braunstein + Bern, Backnang, Version 7.4 durchgeführt.
Für die Beurteilung der Lärmimmissionspegel wurde die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV), die im Falle von wesentlichen Änderungen bei öffentlichen Straßen anzuwenden ist, herange- zogen. Anlage 2 zeigt ein Verzeichnis der verwendeten DIN-Normen, Richtlinien und Ver- ordnungen.
3. Grundlagen der Untersuchung 3.1 Straßenverkehrslärm
Die Belastungen aus dem umgebenden Straßennetz wurden aus einer Verkehrsunter- suchung vom Büro Koehler & Leutwein für einen Prognosefall und den dabei zu erwar- tenden Verkehrsbelastungen auf der BAB 5, der ehemaligen B 10 sowie der Durlacher Allee zum Neubau des dm-Verwaltungsgeländes an der Durlacher Allee mit Datum vom Januar 2015 berücksichtigt.
3.1.1 Prognose-Nullfall
Für den Prognose-Nullfall wurde dabei entsprechend dem derzeitigen Ausbau- Zustand von jeweils einer Richtungsfahrbahnen im Bereich des Umbaus ausge- gangen. Der Anlage 3.1.1 können die jeweils zugrunde gelegten, durchschnittlich täglichen Verkehrsstärken entnommen werden. Als Schwerverkehrsanteil wurde auf der maßgeblichen ehemaligen B 10 von 6,0, 6,2 bzw. 4,9% ausgegangen. Als zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde von 50 km/h im unmittelbaren Bereich der Lärmschutzwand (Bestand) ausgegangen. Zuschläge für Steigungen oder vom Referenzbelag der RLS-90 abweichenden Standardbelag wurden nicht ver-
geben. Der Anlage 3.1.1 können die sich hieraus ergebenden Lärmemissionspe- gel auf den einzelnen Streckenabschnitten entnommen werden.
Für den Park+Ride-Parkplatz wurde von 24 Stellplätzen und 0,3 / 0,6 Fahr- bewegungen pro Stellplatz und Stunde im Tages- / Nachtzeitraum entsprechend RLS-90 ausgegangen.
3.1.2 Prognose-Planfall
Die Verkehrsbelastungen für den Planfall mit Umbau der Lärmschutzwand wur- den unverändert übernommen, da von keiner maßgeblichen Änderung auszuge- hen ist. Es wurde entsprechend der vorliegenden Planung im Bereich des Bahn- hofs Durlach von jeweils einer Richtungsfahrbahn ausgegangen bei 50 km/h. Der Anlage 3.1.2 können die Verkehrsbelastungen mit Lärmschutzwand mit Unter- brechung entnommen werden.
3.2 Schienenverkehrslärm
Zur Ermittlung der Zugbelastungen im Bereich des Bahnhof Durlach wurden Zugbelas- tungsdaten bei der Deutschen Bahn AG, Resort Wirtschaft, Recht und Regulierung, Lärm und Erschütterung (TU) angefragt und die ermittelten Ergebnisse für einen Prog- nosefall 2025 entsprechend den Vorgaben der Schall-03 (2012) berücksichtigt. Auch die Belastungen der Stadtbahnlinie erfolgten durch Auswertung des aktuellen Fahr- plans.
Der Anlage 3.2 können die Anzahl der einzelnen Zuggattungen, sowie die sich unter Berücksichtigung von ggf. anzusetzenden Zuschlägen ergebender Emissionspegel ent- nommen werden.
3.3 Beurteilungsgrundlagen
Gemäß § 41 (Straßen- und Schienenwege) des BImSchG ist beim Bau oder der wesentlichen Änderungen öffentlicher Straßen sowie von Eisenbahn und Straßenbahn sicherzustellen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar wären. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ist beispielsweise auch mit Lärmschutzwällen und -wänden möglich. § 43 des BImSchG ermächtigt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung zur Durchführung des § 41 und § 42 (Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen) Immissionsgrenzwerte zu bestimmen, die zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche
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beim Neubau oder wesentlichen Änderungen von öffentlichen Straßen- und Schienen- wegen nicht überschritten werden dürfen sowie das Verfahren zur Ermittlung der Im- missionen zu regeln. Die entsprechende Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) wurde im Juli 1990 erlassen.
Die Verkehrslärmschutzverordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung an öffentlichen Straßen- oder Schienenwegen. Eine Änderung ist wesentlich, wenn
- eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahr- zeugverkehr baulich erweitert wird oder
- durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 dB(A) oder auf mindestens 70 dB(A) am Tage oder mindestens 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird.
- der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Ver- kehrslärms von mindestens 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht durch ei- nen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird. Dies gilt jedoch nicht in Gewerbege- bieten.
Im Weiteren ist dann zu untersuchen, ob durch den somit definierten erheblichen bau- lichen Eingriff der Tatbestand einer "wesentlichen Änderung", entsprechend oben ge- nannter Bedingungen, gegeben ist.
Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrs- geräusche ist beim Bau oder wesentlichen Änderungen nach 16. BImSchV sicherzustellen, dass die Beurteilungspegel folgende Immissionsgrenz- werte nach § 2 nicht überschreiten:
- Wohngebiete: Tageszeitraum (6.00 bis 22.00 Uhr) 59 dB(A) Nachtzeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr) 49 dB(A) - Mischgebiete und
Kleingartengebiete: Tageszeitraum (6.00 bis 22.00 Uhr) 64 dB(A) Nachtzeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr) 54 dB(A)
- Gewerbegebiete: Tageszeitraum (6.00 bis 22.00 Uhr) 69 dB(A) Nachtzeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr) 59 dB(A)
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass laut VLärmSchR 97, Ziffer 10.3, für Kleingartenan- lagen ausschließlich der Tagwert maßgebend ist.
Nach § 41 des BImSchG sind die Träger der Straßenbaulast beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen zur Sicherstellung des notwendigen Schall- schutzes verpflichtet, wobei die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV zu beachten sind. Nach Ziffer 11, Satz 1, VLärmSchR 97 hat der aktive Lärmschutz dabei Vorrang vor dem passiven Lärmschutz. Aktiver Lärmschutz kann nur unterbleiben, wenn die Kosten der Lärmschutzmaßnahmen an der Straße außerhalb eines realistischen Ver- hältnisses zu dem angestrebten Schutzzweck stehen. Das Verhältnis zwischen Schutz- zweck und Kostenaufwand für Maßnahmen an der Straße ist nach den Umständen des Einzelfalles zu bestimmen.
4. Ergebnisse der Lärmimmissionsberechnung
Neben den einzelnen Lärmemittenten wurden die topografischen Verhältnisse und die be- stehende Bebauung zur Berücksichtigung von Bebauungsdämpfung und Reflexionen in die Berechnungen einbezogen.
Zur Überprüfung, ob eine wesentliche Änderung entsprechend den Vorgaben der 16. BImSchV besteht, werden die von dem zu ändernden Ausbauabschnitt entstehenden Lärmimmissionen für einen Prognose-Nullfall sowie für die Prognose-Planfälle und mit Um- bau Lärmschutzwand ermittelt und verglichen.
4.1 Prognose-Nullfall
Die Anlagen 4.1-d/n zeigen die Lärmisophonen und die jeweils höchsten Fassadenpegel für den Prognose-Nullfall im Tages- und Nachtzeitraum, unter Berücksichtigung der bestehenden Lärmschutzwand und der Verkehrsverhältnisse Stand 2020. Es zeigen sich dabei für die am nächsten zu den Lärmemittenten hin gelegenen Fassaden Belas- tungen von bis zu maximal ca. 67 dB(A) im Tageszeitraum und ca. 66 dB(A) im Nacht- zeitraum. Die Immissionsrichtwerte der 16. BImSchV werden damit im Tages- und vor allem Nachtzeitraum überschritten. Aufgrund der Begebenheit, dass im Nachtzeitraum auch die Schwellenwerten von 60 dB(A) überschritten werden, ist die Ausführung der Verkehrsanlagen und die Errichtung der zukünftigen Lärmschutzwand in der Weise er- forderlich, dass keine Erhöhung –auch nur in geringem Umfang– erfolgt.
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4.2 Prognose-Planfall mit Umbau Lärmschutzwand
Die Anlagen 4.2-d/n zeigen die Belastungen für den Prognose-Planfall mit Umbau der Lärmschutzwand. Der Ausbreitung der Lärmisophonen und den sich einstellenden höchsten Fassadenpegel kann entnommen werden, dass keine Änderung der Lärmemissionspegel gegenüber dem Prognose-Planfall ohne Umbau der Lärmschutz- wand erfolgte, sondern vielmehr die gleichen Belastungen vorliegen.
4.3 Differenzbelastungen
Die Anlage 4.3zeigt die Differenzbelastungen an den einzelnen Immissionsorten für alle Stockwerke tabellarisch. Es wird deutlich, dass in keinem Immissionsort eine Steige- rung der Lärmbelastung - auch nur in geringem Umfang – stattfindet.
5. Zusammenfassende Beurteilung
Für die Planung einer Öffnung der bestehenden Lärmschutzwand entlang der ehemaligen B 10 in der Karlsruher Untermühlsiedlung wurde eine schalltechnische Untersuchung auf- gestellt, in der die Lärmbelastungen für einen Prognose-Nullfall und einen Prognose- Planfall ohne bzw. mit Öffnung der bestehenden Lärmschutzwand zur niveaugleichen Füh- rung von Fußgängerströmen, entsprechend den geltenden Richtlinien berechnet und nach der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) beurteilt wurden.
Bei Zugrundelegung der gleichen Verkehrsbelastung auf der K 9659 und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Bereich des Umbaus und der Anlage des Park+Ride-Parkplatzes ergeben sich keine Erhöhungen der Lärmbelastungen im Bereich der Untermühlsiedlung.
Bei Ausführung der Lärmschutzwand in der geplanten Weise mit einer versetzten Über- schneidung bei gleicher Ausführung der Höhe der Lärmschutzwand ergeben sich keine rechnerischen Unterschiede der Lärmbelastungen im unmittelbaren Umfeld.
Trotz der hohen Belastungen mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV ein Bereich der Untermühlsiedlung ist durch den geplanten Umbau der Lärmschutzwand der Tatbestand einer wesentlichen Änderung nach 16. BImSchV nicht gegeben. Es ergeben sich auch keine wesentlichen Änderungen durch den Umbau der Lärmschutzwand, da keine geringfügige Erhöhung der Beurteilungspegel, bei gleichzeitiger Überschreitung des Schwellenwertes von 70 dB(A) im Tageszeitraum und 60 dB(A) im Nachtzeitraum gegeben ist. Einer Öffnung der Lärmschutzwand in der vorgeschlagenen Ausführung mit versetzter Überschneidung stehen somit keine immissionsschutzrechtli- chen Bedenken entgegen.
Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG
Datei: RK_Karlsruhe_SU_Untermühlsiedlung_Lärmschutzwand_2017-04-03 Datum: 07.12.2020
12/20
STADT KARLSRUHE
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG UMBAU LÄRMSCHUTZWAND
UNTERMÜHLSIEDLUNG
1.2
Rückbau vorhandene
LS-Wand
Neubau LS-Wand
Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen Lärm-/Immissionsschutz
- Baugesetzbuch (BauGB),
Gesetze und Verordnungen zum Bau- und Planungsrecht, - Baunutzungsverordnung (BauNVO),
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit 1.-39. BImSchV:
Genehmigungsbedürftige AnlagenVO, GenehmigungsverfahrensVO, StörfallVO, TA Luft, TA Lärm,
- Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissonsschutzgesetzes vom 18. Juli 1991,
- Bayerisches Landesamt für Umweltschutz:
Schriftenreihe Heft 89 - Parkplatzlärmstudie, Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen, sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage 2007
- VDI 3770mit Beiblatt 1 und 2:
Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen, Sept. 2012 - DIN 18005 Teil 1, Beiblatt:
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987
- BMV, Abteilung Straßenbau:
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen , Ausgabe 1990, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrslärm, Köln RLS-90
- Bundesminister für Verkehr (BMV):
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 12. Juni 1990 (Bonn) (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV)
KOEHLER LEUTWEIN &
Ingenieurbüro für Verkehrswesen
02/17
2
- VDI 2571:
Schallabstrahlung von Industriebauten, 1976 - VDI 3760:
Berechnung und Messung der Schallausbreitung in Arbeitsräumen, Febr. 1996
- Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie:
Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Fachzentren, Auslieferungslagern uns
Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Umwelt und
Geologie Lärmschutz Heft 3, Wiesbaden 2005 - Hessische Landesanstalt für Umwelt:
Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemission von Tankstellen, Umwelt- planung, Arbeits- und Umweltschutz,
Heft 116, 01.02.1991, Aktualisierung in der Zeitschrift für Lärmbekämpfung, Mai 2000 - DIN 45691:
Geräuschkontingentierung, Dezember 2006
- Anlage 2 zur 16. BImSchV: - Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege vom 17.07.2014 Schall 03 (2012)
- TA Lärm:
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm)
STADT KARLSRUHE
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG UMBAU LÄRMSCHUTZWAND
UNTERMÜHLSIEDLUNG - DIN 18005 Teil 1:
Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Mai 1987 / Juli 2002 - DIN ISO 9613, Teil 2:
Dämpfung des Schalls bei der Ausstrahlung im Freien, Ausgabe Okt. 1999 - DIN 4109mit Beiblatt 1 und 2:
Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November 1989
Straße KM DTV Kfz/24h
p Tag
% p Nacht
%
vPkw Tag km/h
vPkw Nacht km/h
vLkw Tag km/h
vLkw Nacht
km/h DStrO
dB
Steig- ung
%
D Stg dB(A)
LmE Tag db(A)
LmE Nacht dB(A)
B10 - Richtung Osten 1 0,000 9800 6,0 6,0 60 60 60 60 0,00 -0,2 0,0 63,2 55,8
B10 - Richtung Osten 2 0,000 7400 6,2 6,2 60 60 60 60 0,00 -4,0 0,0 62,1 54,7
B10 - Richtung Osten 2 0,251 7400 6,2 6,2 50 50 50 50 0,00 0,5 0,0 60,9 53,6
B10 - Richtung Osten 2 0,000 7400 6,2 6,2 100 100 100 100 0,00 0,5 0,0 65,5 58,1
B10 - Richtung Osten 2 einspurig 0,000 7400 6,2 6,2 50 50 50 50 0,00 0,4 0,0 60,9 53,6
B10 - Richtung Westen 2 0,000 3100 4,9 4,9 100 100 100 100 0,00 2,7 0,0 61,4 54,0
B10 - Richtung Westen 2 0,101 3100 4,9 4,9 70 70 70 70 0,00 -0,5 0,0 58,8 51,5
B10 - Richtung Westen 2 0,000 3100 4,9 4,9 50 50 50 50 0,00 0,0 0,0 56,6 49,2
B10 - Richtung Westen 2 0,040 3100 4,9 4,9 60 60 60 60 0,00 0,9 0,0 57,7 50,4
B10 - Richtung Westen 2 einspurig 0,000 3100 4,9 4,9 50 50 50 50 0,00 -1,1 0,0 56,6 49,2
B10 - Richtung Westen 3 0,000 3100 4,9 4,9 60 60 60 60 0,00 3,0 0,0 57,7 50,4
BAB5 - Ausfahrt von Norden 0,000 10600 5,1 9,2 80 80 80 80 0,00 -0,6 0,0 65,3 60,3
BAB5 - Ausfahrt von Süden 0,000 10800 6,1 11,0 80 80 80 80 0,00 2,3 0,0 65,7 60,8
BAB5 - Einfahrt nach Norden 0,000 10600 6,1 11,0 80 80 80 80 0,00 0,4 0,0 65,7 60,8
BAB5 - Einfahrt nach Süden 0,000 6600 5,8 10,4 80 80 80 80 0,00 2,7 0,0 63,5 58,6
BAB5 - Richtung Norden 1 0,000 50400 13,4 24,2 120 120 80 80 0,00 0,0 0,0 76,3 71,1 BAB5 - Richtung Norden 2 0,000 39400 15,1 27,2 120 120 80 80 0,00 -1,8 0,0 75,4 70,3 BAB5 - Richtung Norden 3 0,000 50000 13,3 23,9 120 120 80 80 0,00 0,0 0,0 76,2 71,1
BAB5 - Richtung Süden 1 0,000 51900 13,3 23,9 120 120 80 80 0,00 0,0 0,0 76,4 71,2
BAB5 - Richtung Süden 2 0,000 45000 15,6 28,0 120 120 80 80 0,00 0,0 0,0 76,1 71,0
BAB5 - Richtung Süden 3 0,000 47800 14,2 25,6 120 120 80 80 0,00 0,0 0,0 76,2 71,0
BAB5 - Verflechtung nach Norden 1 0,000 4200 6,1 11,0 80 80 80 80 0,00 -3,4 0,0 61,6 56,7 BAB5 - Verflechtung nach Norden 2 0,000 12600 6,1 11,0 80 80 80 80 0,00 -4,5 0,0 66,4 61,5 BAB5 - Verflechtung nach Norden 3 0,000 8700 6,1 11,0 80 80 80 80 0,00 0,0 0,0 64,8 59,9
Umbau Lärmschutzwand Untermühlsiedlung Emissionsberechnung Straße
2020-12 Umbau Lärmschutzwand Untermühlsiedlung Verkehrslärm GLK Prog Null
Straße KM DTV
Kfz/24h p Tag
% p Nacht
%
vPkw Tag km/h
vPkw Nacht km/h
vLkw Tag km/h
vLkw Nacht
km/h DStrO
dB
Steig- ung
%
D Stg dB(A)
LmE Tag db(A)
LmE Nacht dB(A) BAB5 - Verflechtung nach Süden 1 0,000 1300 6,2 11,1 80 80 80 80 0,00 0,0 0,0 56,6 51,7 BAB5 - Verflechtung nach Süden 2 0,000 5200 6,2 11,1 80 80 80 80 0,00 5,5 0,3 62,9 58,0 BAB5 - Verflechtung nach Süden 2 0,051 5200 6,2 11,1 80 80 80 80 0,00 -4,1 0,0 62,6 57,7 BAB5 - Verflechtung nach Süden 3 0,000 3900 6,2 11,1 80 80 80 80 0,00 3,6 0,0 61,3 56,4 BAB5 - von Norden nach Osten 0,000 1300 6,2 11,1 80 80 80 80 0,00 3,2 0,0 56,6 51,7 BAB5 - von Norden nach Westen 0,000 9300 5,0 9,0 80 80 80 80 0,00 -1,1 0,0 64,7 59,7 BAB5 - von Osten nach Norden 0,000 1800 6,1 10,9 80 80 80 80 0,00 0,0 0,0 58,0 53,0 BAB5 - von Osten nach Süden 0,000 3700 6,2 11,1 80 80 80 80 0,00 -0,6 0,0 61,1 56,2 BAB5 - von Süden nach Osten 0,000 6600 6,1 11,0 80 80 80 80 0,00 -3,5 0,0 63,6 58,7 BAB5 - von Süden nach Westen 0,000 4200 6,1 11,0 80 80 80 80 0,00 0,0 0,0 61,6 56,7 BAB5 - von Westen nach Norden 0,000 8700 6,1 11,0 80 80 80 80 0,00 -1,3 0,0 64,8 59,9
BAB5 - von Westen nach Süden 0,000 2700 5,3 9,5 80 80 80 80 0,00 0,4 0,0 59,4 54,4
Durlacher Allee - Richtung Osten 1 0,000 22500 3,8 3,8 60 60 60 60 0,00 0,5 0,0 65,8 58,5 Durlacher Allee - Richtung Osten 2 0,000 19800 3,4 3,4 60 60 60 60 0,00 0,5 0,0 65,1 57,7 Durlacher Allee - Richtung Osten 3 0,000 21100 3,7 3,7 60 60 60 60 0,00 0,4 0,0 65,5 58,1 Durlacher Allee - Richtung Osten 4 0,000 12400 1,7 1,7 60 60 60 60 0,00 -0,4 0,0 62,0 54,7 Durlacher Allee - Richtung Osten 5 0,000 12400 3,1 3,1 60 60 60 60 0,00 -0,7 0,0 62,9 55,5 Durlacher Allee - Richtung Osten 6 0,000 9300 0,7 0,2 60 60 60 60 0,00 -0,2 0,0 60,1 52,3 Durlacher Allee - Richtung Osten 7 0,000 10000 1,0 0,3 60 60 60 60 0,00 0,6 0,0 60,7 52,7 Durlacher Allee - Richtung Westen 1 0,000 11400 2,8 0,8 60 60 60 60 0,00 1,4 0,0 62,3 53,7 Durlacher Allee - Richtung Westen 2 0,000 14500 3,2 3,2 60 60 60 60 0,00 0,3 0,0 63,6 56,2 Durlacher Allee - Richtung Westen 3 0,000 16300 3,1 3,1 60 60 60 60 0,00 0,5 0,0 64,1 56,7 Durlacher Allee - Richtung Westen 4 0,000 14400 2,6 2,6 60 60 60 60 0,00 0,4 0,0 63,3 55,9 Durlacher Allee - Richtung Westen 5 0,000 18600 3,5 3,5 60 60 60 60 0,00 0,3 0,0 64,9 57,5
RGLK1013
12/20
3.1.1
SoundPLAN 7.4
Straße KM DTV Kfz/24h
p Tag
% p Nacht
%
vPkw Tag km/h
vPkw Nacht km/h
vLkw Tag km/h
vLkw Nacht
km/h DStrO
dB
Steig- ung
%
D Stg dB(A)
LmE Tag db(A)
LmE Nacht dB(A) Durlacher Allee - Richtung Westen 6 0,000 14900 2,6 2,6 60 60 60 60 0,00 -0,3 0,0 63,4 56,0 Durlacher Allee - Richtung Westen 7 0,000 24200 3,8 3,8 60 60 60 60 0,00 -0,5 0,0 66,2 58,8
Umbau Lärmschutzwand Untermühlsiedlung Emissionsberechnung Straße
2020-12 Umbau Lärmschutzwand Untermühlsiedlung Verkehrslärm GLK Prog Null
Legende
Straße Straßenname
KM Kilometrierung
DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr
p Tag % Schwerverkehrsanteil Tag
p Nacht % Schwerverkehrsanteil Nacht vPkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Pkw Tag
vPkw Nacht km/h -
vLkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Schwerverkehr Tag
vLkw Nacht km/h -
DStrO dB Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich
Steig- ung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle) D Stg dB(A) Zuschlag für Steigung
LmE Tag db(A) Emissionspegel Tag LmE Nacht dB(A) Emissionspegel Nacht
RGLK1013
12/20
3.1.1
SoundPLAN 7.4
Straße KM DTV Kfz/24h
p Tag
% p Nacht
%
vPkw Tag km/h
vPkw Nacht km/h
vLkw Tag km/h
vLkw Nacht
km/h DStrO
dB
Steig- ung
%
D Stg dB(A)
LmE Tag db(A)
LmE Nacht dB(A)
B10 - Richtung Osten 1 0,000 9800 6,0 6,0 60 60 60 60 0,00 -0,2 0,0 63,2 55,8
B10 - Richtung Osten 2 0,000 7400 6,2 6,2 60 60 60 60 0,00 -4,0 0,0 62,1 54,7
B10 - Richtung Osten 2 0,251 7400 6,2 6,2 50 50 50 50 0,00 0,5 0,0 60,9 53,6
B10 - Richtung Osten 2 0,000 7400 6,2 6,2 100 100 100 100 0,00 0,5 0,0 65,5 58,1
B10 - Richtung Osten 2 einspurig 0,000 7400 6,2 6,2 50 50 50 50 0,00 0,4 0,0 60,9 53,6
B10 - Richtung Westen 2 0,000 3100 4,9 4,9 100 100 100 100 0,00 2,7 0,0 61,4 54,0
B10 - Richtung Westen 2 0,101 3100 4,9 4,9 70 70 70 70 0,00 -0,5 0,0 58,8 51,5
B10 - Richtung Westen 2 0,000 3100 4,9 4,9 50 50 50 50 0,00 0,0 0,0 56,6 49,2
B10 - Richtung Westen 2 0,040 3100 4,9 4,9 60 60 60 60 0,00 0,9 0,0 57,7 50,4
B10 - Richtung Westen 2 einspurig 0,000 3100 4,9 4,9 50 50 50 50 0,00 -1,1 0,0 56,6 49,2
B10 - Richtung Westen 3 0,000 3100 4,9 4,9 60 60 60 60 0,00 3,0 0,0 57,7 50,4
BAB5 - Ausfahrt von Norden 0,000 10600 5,1 9,2 80 80 80 80 0,00 -0,6 0,0 65,3 60,3
BAB5 - Ausfahrt von Süden 0,000 10800 6,1 11,0 80 80 80 80 0,00 2,3 0,0 65,7 60,8
BAB5 - Einfahrt nach Norden 0,000 10600 6,1 11,0 80 80 80 80 0,00 0,4 0,0 65,7 60,8
BAB5 - Einfahrt nach Süden 0,000 6600 5,8 10,4 80 80 80 80 0,00 2,7 0,0 63,5 58,6
BAB5 - Richtung Norden 1 0,000 50400 13,4 24,2 120 120 80 80 0,00 0,0 0,0 76,3 71,1 BAB5 - Richtung Norden 2 0,000 39400 15,1 27,2 120 120 80 80 0,00 -1,8 0,0 75,4 70,3 BAB5 - Richtung Norden 3 0,000 50000 13,3 23,9 120 120 80 80 0,00 0,0 0,0 76,2 71,1 BAB5 - Richtung Süden 1 0,000 51900 13,3 23,9 120 120 80 80 0,00 0,0 0,0 76,4 71,2 BAB5 - Richtung Süden 2 0,000 45000 15,6 28,0 120 120 80 80 0,00 0,0 0,0 76,1 71,0 BAB5 - Richtung Süden 3 0,000 47800 14,2 25,6 120 120 80 80 0,00 0,0 0,0 76,2 71,0 BAB5 - Verflechtung nach Norden 1 0,000 4200 6,1 11,0 80 80 80 80 0,00 -3,4 0,0 61,6 56,7 BAB5 - Verflechtung nach Norden 2 0,000 12600 6,1 11,0 80 80 80 80 0,00 -4,5 0,0 66,4 61,5 BAB5 - Verflechtung nach Norden 3 0,000 8700 6,1 11,0 80 80 80 80 0,00 0,0 0,0 64,8 59,9
Umbau Lärmschutzwand Untermühlsiedlung Emissionsberechnung Straße
2020-12 Umbau Lärmschutzwand Untermühlsiedlung Verkehrslärm GLK Prog Plan
Straße KM DTV
Kfz/24h p Tag
% p Nacht
%
vPkw Tag km/h
vPkw Nacht km/h
vLkw Tag km/h
vLkw Nacht
km/h DStrO
dB
Steig- ung
%
D Stg dB(A)
LmE Tag db(A)
LmE Nacht dB(A) BAB5 - Verflechtung nach Süden 1 0,000 1300 6,2 11,1 80 80 80 80 0,00 0,0 0,0 56,6 51,7 BAB5 - Verflechtung nach Süden 2 0,000 5200 6,2 11,1 80 80 80 80 0,00 5,5 0,3 62,9 58,0 BAB5 - Verflechtung nach Süden 2 0,051 5200 6,2 11,1 80 80 80 80 0,00 -4,1 0,0 62,6 57,7 BAB5 - Verflechtung nach Süden 3 0,000 3900 6,2 11,1 80 80 80 80 0,00 3,6 0,0 61,3 56,4 BAB5 - von Norden nach Osten 0,000 1300 6,2 11,1 80 80 80 80 0,00 3,2 0,0 56,6 51,7 BAB5 - von Norden nach Westen 0,000 9300 5,0 9,0 80 80 80 80 0,00 -1,1 0,0 64,7 59,7 BAB5 - von Osten nach Norden 0,000 1800 6,1 10,9 80 80 80 80 0,00 0,0 0,0 58,0 53,0 BAB5 - von Osten nach Süden 0,000 3700 6,2 11,1 80 80 80 80 0,00 -0,6 0,0 61,1 56,2 BAB5 - von Süden nach Osten 0,000 6600 6,1 11,0 80 80 80 80 0,00 -3,5 0,0 63,6 58,7 BAB5 - von Süden nach Westen 0,000 4200 6,1 11,0 80 80 80 80 0,00 0,0 0,0 61,6 56,7 BAB5 - von Westen nach Norden 0,000 8700 6,1 11,0 80 80 80 80 0,00 -1,3 0,0 64,8 59,9 BAB5 - von Westen nach Süden 0,000 2700 5,3 9,5 80 80 80 80 0,00 0,4 0,0 59,4 54,4 Durlacher Allee - Richtung Osten 1 0,000 22500 3,8 3,8 60 60 60 60 0,00 0,5 0,0 65,8 58,5 Durlacher Allee - Richtung Osten 2 0,000 19800 3,4 3,4 60 60 60 60 0,00 0,5 0,0 65,1 57,7 Durlacher Allee - Richtung Osten 3 0,000 21100 3,7 3,7 60 60 60 60 0,00 0,4 0,0 65,5 58,1 Durlacher Allee - Richtung Osten 4 0,000 12400 1,7 1,7 60 60 60 60 0,00 -0,4 0,0 62,0 54,7 Durlacher Allee - Richtung Osten 5 0,000 12400 3,1 3,1 60 60 60 60 0,00 -0,7 0,0 62,9 55,5 Durlacher Allee - Richtung Osten 6 0,000 9300 0,7 0,2 60 60 60 60 0,00 -0,2 0,0 60,1 52,3 Durlacher Allee - Richtung Osten 7 0,000 10000 1,0 0,3 60 60 60 60 0,00 0,6 0,0 60,7 52,7 Durlacher Allee - Richtung Westen 1 0,000 11400 2,8 0,8 60 60 60 60 0,00 1,4 0,0 62,3 53,7 Durlacher Allee - Richtung Westen 2 0,000 14500 3,2 3,2 60 60 60 60 0,00 0,3 0,0 63,6 56,2 Durlacher Allee - Richtung Westen 3 0,000 16300 3,1 3,1 60 60 60 60 0,00 0,5 0,0 64,1 56,7 Durlacher Allee - Richtung Westen 4 0,000 14400 2,6 2,6 60 60 60 60 0,00 0,4 0,0 63,3 55,9 Durlacher Allee - Richtung Westen 5 0,000 18600 3,5 3,5 60 60 60 60 0,00 0,3 0,0 64,9 57,5
RGLK1015
12/20
3.1.2
SoundPLAN 7.4
Straße KM DTV Kfz/24h
p Tag
% p Nacht
%
vPkw Tag km/h
vPkw Nacht km/h
vLkw Tag km/h
vLkw Nacht
km/h DStrO
dB
Steig- ung
%
D Stg dB(A)
LmE Tag db(A)
LmE Nacht dB(A) Durlacher Allee - Richtung Westen 6 0,000 14900 2,6 2,6 60 60 60 60 0,00 -0,3 0,0 63,4 56,0 Durlacher Allee - Richtung Westen 7 0,000 24200 3,8 3,8 60 60 60 60 0,00 -0,5 0,0 66,2 58,8
66,3
62,0 61,9 65,7
64,1 66,5
STADT KARLSRUHE
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG UMBAU LÄRMSCHUTZWAND
UNTERMÜHLSIEDLUNG Maßstab 1:1500
0 10 20 40 60 80 100
m
12/20
4.1-d
Legende
Wohngebäude Nebengebäude Schule Kindergarten Geltungsbereich Straße
Emission Straße Emission Schiene Parkplatz
Lärmschutzwand
Pegelwerte
in dB(A)
<= 40 40 < <= 45 45 < <= 50 50 < <= 55 55 < <= 60 60 < <= 65 65 < <= 70 70 < <= 75 75 <
Immissionsgrenzwerte 16. BImSchV tags:
<<< WA: 59 dB(A)
<<< MI: 64 dB(A)
VERKEHRSLÄRM
PROGNOSE NULLFALL 2025
Höchste Fassadenpegel Lärmisophonen H=4,0m Tageszeitraum
mit Lärmschutzwand Bestand T50 auf K 9659
65,8
62,1 62,4 64,8
62,8 65,5
STADT KARLSRUHE
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG UMBAU LÄRMSCHUTZWAND
UNTERMÜHLSIEDLUNG Maßstab 1:1500
0 10 20 40 60 80 100
m
12/20
4.1-n
Legende
Wohngebäude Nebengebäude Schule Kindergarten Geltungsbereich Straße
Emission Straße Emission Schiene Parkplatz
Lärmschutzwand
Pegelwerte
in dB(A)
<= 40 40 < <= 45 45 < <= 50 50 < <= 55 55 < <= 60 60 < <= 65 65 < <= 70 70 < <= 75 75 <
Immissionsgrenzwerte 16. BImSchV nachts:
<<< WA: 49 dB(A)
<<< MI: 54 dB(A)
Höchste Fassadenpegel Lärmisophonen H=4,0m Nachtzeitraum
mit Lärmschutzwand Bestand T50 auf K 9659
66,3
62,0 61,9 65,7
64,1 66,5
STADT KARLSRUHE
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG UMBAU LÄRMSCHUTZWAND
UNTERMÜHLSIEDLUNG Maßstab 1:1500
0 10 20 40 60 80 100
m
12/20
4.2-d
Legende
Wohngebäude Nebengebäude Schule Kindergarten Geltungsbereich Straße
Emission Straße Emission Schiene Parkplatz
Lärmschutzwand
Pegelwerte
in dB(A)
<= 40 40 < <= 45 45 < <= 50 50 < <= 55 55 < <= 60 60 < <= 65 65 < <= 70 70 < <= 75 75 <
Immissionsgrenzwerte 16. BImSchV tags:
<<< WA: 59 dB(A)
<<< MI: 64 dB(A)
VERKEHRSLÄRM
PROGNOSE PLANFALL 2025
Höchste Fassadenpegel Lärmisophonen H=4,0m Tageszeitraum
mit Lärmschutzwand neu T50 auf K 9659