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Aktualisierung der schalltechnische Untersuchung zum B-Plan 113 in Hamburg- Bergedorf - Verkehrslärm

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Academic year: 2022

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LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg

Bekannt gegebene Stelle nach § 29b BImSchG - Prüfbereich Gruppe V - Ermittlung von Geräuschen

zum B-Plan 113 in Hamburg- Bergedorf - Verkehrslärm

Quelle: Funktionsplan, Stand:17.06.2019,Heitmann Montúfar Architekten

Auftraggeber: Gerhard von Raffay / Hans-Werner Maas Immobilien-Entwicklungsgesellschaft mbH

Projektnummer: LK 2019.148 Berichtsnummer: LK 2019.148.2 Berichtsstand: 13.08.2019

Berichtsumfang: 13 Seiten sowie 3 Anlagen

Projektleitung:

Bearbeitung:

(2)

Inhaltsübersicht

1 Aufgabenstellung... 3

2 Arbeitsunterlagen ... 4

3 Beurteilungsgrundlagen ... 5

4 Berechnungsgrundlagen ... 6

5 Eingangsdaten ... 7

6 Berechnungsergebnisse ... 10

7 FAZIT ... 11

8 Anlagenverzeichnis ... 12

9 Quellenverzeichnis ... 13

(3)

1 Aufgabenstellung

Der Bezirk Bergedorf plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Bergedorf 113 in Hamburg zwischen Weidenbaumsweg, Schleusengraben und Kampbille.

In vorangegangenen Gutachten der LÄRMKONTOR GmbH (LK 2013.271 vom Februar 2014, LK 2014.129 vom Oktober 2014 und LK 2016.052 vom September 2016) wurden schon die Verkehrslärmauswirkungen auf die städtebauliche Pla- nung zum B-Plan 113 unter Berücksichtigung der damals aktuellen Funktionspla- nung untersucht. Mittlerweile wurde für den B-Plan eine weitere Planvariante er- stellt, für die ein schalltechnisches Gutachten anzufertigen ist.

Die vorliegende schalltechnische Untersuchung soll die Verkehrslärmeinwirkungen auf die geplante Bebauung zum B-Plans Bergedorf 113, unter Berücksichtigung des neuen Funktionsplans vom 17.06.2019, analysieren und hinsichtlich der ge- planten Nutzungen bewerten.

Den Berechnungen wird das aktualisierte Verkehrsgutachten (Stand: 11.07.2019) der MASUCH + OLBRISCH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH zugrun- de gelegt.

(4)

2 Arbeitsunterlagen

Folgende Unterlagen standen für die Untersuchung zur Verfügung:

Tabelle 1: Bereitgestellte Unterlagen Art der Unterlagen Datei-

format

Übersen-

dungsart Bereitgestellt von Datum Vorgängergutachten zum

Verkehrslärm LK 2016.052.2 vom 13.09.2016

pdf - LÄRMKONTOR GmbH -

Verkehrsverteilung im Plangebiet

(Stand: 09.05.2017)

pdf E-Mail

MASUCH + OLBRISCH In- genieurgesellschaft für das

Bauwesen mbH

09.05.2017

Funktionsplan B-Plan Ber- gedorf 113

(Stand: 17.06.2019)

pdf E-Mail Heitmann Montúfar Archi-

tekten PartG mbB 17.06.2019

Erschließung B-Plan Ber- gedorf 113

(Stand: 17.05.2019)

pdf E-Mail Heitmann Montúfar Archi-

tekten PartG mbB 17.06.2019

Verkehrstechnische Stel- lungnahme B-Plan Berge- dorf 113 „Weidensteg“, Nullprognose 2030/35 und Gesamtprognose mit B- Plan Nr. 110+113, Stand 11.07.2019

pdf E-Mail

MASUCH + OLBRISCH In- genieurgesellschaft für das

Bauwesen mbH

11.07.2019

(5)

3 Beurteilungsgrundlagen

Die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch Verkehrslärm erfolgt gemäß den Vorgaben des „Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010“ /1/ in An- lehnung an die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-

Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) /2/

(siehe Tabelle 2).

Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte nach der 16. BImSchV (Auszug)

Nutzung Grenzwerte 16. BImSchV

Tag Nacht

Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime 57 dB(A) 47 dB(A)

Reine und Allgemeine Wohngebiete 59 dB(A) 49 dB(A)

Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64 dB(A) 54 dB(A)

Gewerbegebiete 69 dB(A) 59 dB(A)

Nach derzeitigem Wissensstand kann zudem davon ausgegangen werden, dass Lärmbelastungen durch Straßenverkehr oberhalb von 65 dB(A) (Mittelungspegel, tags) mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Risikoerhöhung für Herz-Kreislauf-

Erkrankungen bewirken. Oberhalb der Grenze von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts ist die Schwelle der Gesundheitsgefährdung nach geltender Rechtsauffas- sung /3/ erreicht. Beim Erreichen oder Überschreiten dieser Werte sollen Wohn- gebiete im Bestand somit nicht planungsrechtlich abgesichert und neue nicht ent- wickelt werden.

(6)

4 Berechnungsgrundlagen

Grundlage für die Berechnung des Straßenverkehrslärms sind die „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990“ (RLS-90) /4/ in Verbindung mit dem

„Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/1991“ /5/ des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Die maßgeblichen zulässigen Höchstge- schwindigkeiten, Straßenoberflächen und Mehrfachreflektionen der Straßen wur- den entsprechend dieser Grundlagen beurteilt und in den Berechnungen berück- sichtigt.

Die Fassadenpegel wurden geschossgenau 0,5 m vor der Fassade platziert und mit dem Programm IMMI, Version 2018 vom 09.01.2019, der Firma Wölfel Engi- neering GmbH + Co. KG ermittelt. In einem 3-dimensionalen Berechnungsmodell wurde das Umfeld des Bauvorhabens digital erfasst. Das Modell enthält die vor- handenen Baukörper, die abschirmend oder reflektierend wirken, in ihrer Lage und Höhe sowie die jeweiligen Schallquellen.

Nutzungseinstufung der Plangebäude

Nach Angaben des Auftraggebers ist für alle geplanten Wohnhäusern im Gel- tungsbereich des B-Plans 113 ein Schutzanspruch wie für allgemeine Wohngebie- te zuzuordnen. Das Plangebäude M mit Mischnutzung Gewerbe und Wohnen soll als Sondergebiet ausgewiesen werden. Die Schutzwürdigkeit des Sondergebietes wird aufgrund der geplanten Nutzungen der Schutzwürdigkeit eines Mischgebietes zugeordnet.

(7)

5 Eingangsdaten

Die Prognoseverkehrsmengen der im Umfeld zum B-Plan befindlichen Straßen sowie der nördlichen und östlichen Anbindung zum Bebauungsplan wurden der verkehrstechnischen Stellungnahme (3. Ergänzung, Stand: 11. Juli 2019) von Masuch + Olbrisch entnommen. Der Prognose-Planfall beinhaltet die Verkehre aus der Nullprognose 2030/35 zzgl. der Neuverkehre aus den B-Plänen 110 und 113 sowie die neue Verkehrsanbindung und Erschließung des B-Plans 113.

Die Erschließung des Geltungsbereiches zum B-Plans 113 erfolgt über eine Nord- anbindung (beim geplanten Kreisel) und eine Südanbindung. Die Verkehrsdaten zur Verkehrsbelastung/ -verteilung innerhalb des Plangebiets liegen der verkehrs- technischen Stellungnahme (2. Ergänzung, Stand: 9. Mai 2017) von Masuch + Ol- brisch zugrunde.

Die Verkehrsmengen für die BAB A25, Curslack Neuer Deich, Vierlandenstraße, Dusiplatz und die Anbindung B-Plan 100 stammen aus Vorgängergutachten.

Die Verkehrsmengen in den Kreisverkehren der Anbindungen zu den B-Plänen 100 und 113 wurden errechnet, indem die Verkehrsmengen aller in den Kreisel mündenden Straßen addiert und durch die Straßenanzahl geteilt wurde. Der Schwerverkehrsanteil wurde analog dazu berechnet.

Die Lage der relevanten Straßen ist in den Anlagen 1a und 1b dargestellt.

Die Eingangs- und Emissionsdaten der berücksichtigten Straßen sind in Tabelle 3 zusammengefasst.

Tabelle 3: Eingangsdaten und Emissionspegel Straße

Straße DTV Lkw-Anteil

Tag / Nacht Straßen- oberfläche

vzul

Emissionspegel Lm,E Tag Nacht [Kfz/Tag] [%] [km/h] [dB(A)] [dB(A)]

BAB A25

westl. AS HH-Bergedorf 43.600 10

Offenporiger Asphalt

- 5 dB

120 71 64

BAB A25

östl. AS HH-Bergedorf 44.800 9

Offenporiger Asphalt

- 5 dB

120 71 64

Curslack Neuer Deich ab AS Hamburg- Bergedorf bis Lehfeld

40.500 10 Asphalt 50 70 63

Curslack Neuer Deich

ab Lehfeld bis Neuer Weg 42.800 10 Asphalt 50 70 63

(8)

Straße DTV Lkw-Anteil

Tag / Nacht Straßen- oberfläche

vzul

Emissionspegel Lm,E

Tag Nacht [Kfz/Tag] [%] [km/h] [dB(A)] [dB(A)]

Curslack Neuer Deich ab Neuer Weg bis Vier- landenstraße

39.800 10 Asphalt 50 70 62

Vierlandenstraße ab Sander Damm in Rich- tung Norden

16.500 7 Asphalt 50 65 58

Dusiplatz 500 1 Asphalt 50 47 39

Anbindung B-Plan 100 2.300 3 Asphalt 50 55 47

Kreisverkehr B-Plan 100 8.978 4,4 / 2,5 Asphalt 50 61 52 Kreisverkehr B-Plan 113 10.061 3,5 / 1,8 Asphalt 50 61 52

Q3 768 0,9 Asphalt 50 48 41

Q4 768 0,9 Asphalt 30 46 39

Q5 371 0,9 Asphalt 30 43 35

Q7 281 0,9 Asphalt 30 42 34

Q8 653 1,5 Asphalt 50 48 41

Q9 768 0,9 Asphalt 30 46 39

Q10 1.671 1,1 Asphalt 50 52 44

Sander Damm West 24.704 6,2 / 3,2 Asphalt 50 66 57 Sander Damm Ost 20.291 6,7 / 3,3 Asphalt 50 66 56 Weidenbaumsweg,

nördlich Sander Damm 10.131 5,5 / 2,9 Asphalt 50 62 53 Weidenbaumsweg, süd-

lich Sander Damm 18.366 4,9 / 2,9 Asphalt 50 65 55 Weidenbaumsweg,

nördlich Dusiplatz 17.642 4,9 / 2,9 Asphalt 50 64 55 Weidenbaumsweg, süd-

lich Dusiplatz 15.470 4,1 / 2,1 Asphalt 50 63 54 Anbindung B-Plan 113

Nord 1.729 1,2 / 0,4 Asphalt 50 52 43

Anbindung B-Plan 113

Süd 3.654 0,7 / 0,2 Asphalt 50 55 46

Weidenbaumsweg,

nördlich Fiddigshagen 12.983 3,1 / 1,6 Asphalt 50 62 53 Randersweide, nördlich 11.184 3,5 / 1,8 Asphalt 50 62 53

(9)

Straße DTV Lkw-Anteil

Tag / Nacht Straßen- oberfläche

vzul

Emissionspegel Lm,E

Tag Nacht [Kfz/Tag] [%] [km/h] [dB(A)] [dB(A)]

Nettelnburger Straße Randersweide, südlich

Nettelnburger Straße 6.254 3,4 / 1,7 Asphalt 50 59 50

Fiddigshagen 1.759 0,5 / 0,2 Asphalt 50 52 44

Nettelnburger Straße 6.205 3,3 / 1,8 Asphalt 50 59 50 Erläuterungen:

DTV durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke vzul zulässige Höchstgeschwindigkeit

Q Bezeichnung der Straßenabschnitte (siehe Anlage 1b)

(10)

6 Berechnungsergebnisse

Die Berechnungsergebnisse der Verkehrslärmuntersuchung sind in Anlage 1c für den Tag (6-22 Uhr) und die Nacht (22-06 Uhr) dargestellt. Überschreitungen des zulässigen Immissionsgrenzwertes der 16. BImSchV /2/ für allgemeine Wohnge- biet von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts sowie für Mischgebiete von 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts sind rot gekennzeichnet. Die Benennung der Gebäude ist der Anlage 1b zu entnehmen.

An den Plangebäuden A bis L werden im Tag- wie auch im Nachtzeitraum die Im- missionsgrenzwerte der 16. BImSchV /2/ für allgemeine Wohngebiete (WA) ein- gehalten. Dabei werden die höchsten Beurteilungspegel von 57 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts am Plangebäude I prognostiziert.

Am Plangebäude M werden an der dem Weidenbaumsweg zugewandten Fassade mit Beurteilungspegeln bis zu 69 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts die Grenzwerte der 16. BImSchV für Mischgebiete deutlich überschritten und im Nachtzeitraum die Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 60 dB(A) in einzelnen Fällen erreicht.

An den übrigen Fassaden wird der Grenzwert der 16. BImSchV sicher eingehal- ten.

(11)

7 FAZIT

Die vorliegende schalltechnische Untersuchung analysiert die Geräuschimmissi- onssituation im Plangebiet des Bebauungsplans Bergedorf 113 durch Verkehrs- lärmeinwirkungen auf die geplante Bebauung, unter Berücksichtigung des Funkti- onsplans vom 17.06.2019. Die Untersuchung bewertet das Vorhaben hinsichtlich der Geräuschimmissionen auf die geplanten Nutzungen.

An den Plangebäuden A bis L werden im Tag- wie auch im Nachtzeitraum die Im- missionsgrenzwerte der 16. BImSchV /2/ für allgemeine Wohngebiete (WA) ein- gehalten. Ausschließlich am Plangebäude M werden an der dem Weidenbaums- weg zugewandten Fassade mit Beurteilungspegeln bis zu 69 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts die Grenzwerte der 16. BImSchV für Mischgebiete deutlich über- schritten und im Nachtzeitraum die Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 60 dB(A) erreicht.

Festsetzung zum Schallschutz

Für den straßennahen Bereich von Plangebäude M, der aus schalltechnischer Sicht über eine städtebaulich qualitative Fassadenseite verfügt (Pegel in der Nacht von weniger als 49 dB(A) in Wohngebieten) wird die Grundrissklausel in Verbin- dung mit der Außenbereichsklausel als Festsetzung im Bebauungsplan empfoh- len:

„In den mit (A) bezeichneten Baukörpern sind durch geeignete Grundrissgestal- tung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuord- nen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräu- me den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/ Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.

Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärm- abgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.“

Hamburg, 13. August 2019

(12)

8 Anlagenverzeichnis

Anlage 1a: Übersichtslageplan Verkehr Anlage 1b: Lageplan Verkehr, Plangebiet

Anlage 1c: Fassadenpegelplan Verkehr Tag / Nacht in dB(A)

(13)

9 Quellenverzeichnis

/1/ Hamburger Leitfaden - Lärm in der Bauleitplanung 2010, 1. Auflage Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landesplanung vom Januar 2010

/2/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-

Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BIm- SchV)

vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146)

/3/ BVerwG Az. 9 C 2.06 vom 07.03.2007

/4/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90, Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr, VkBl. Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79

/5/ Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/1991, Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 25. April 1991

(14)

Χ666

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Χ666

Χ666

0200400600100Meter Maßstab:Bearbeiter: Projekt:

Planinhalt: LÄRMKONTOR GmbH

Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Gerhard von Raffay / Hans-Werner Maas ImmobilienEntwicklungsgesellschaft mbH

Aktualisierung der schalltechnischen Untersuchungenzum B-Plan 113 in Hamburg-Bergedorf- Verkehrslärm-

Anlage 1a: Übersichtslageplan Verkehr

2019.148.219.07.2019 1:4.500A3

Le g en d e

Gebäude B

Gebäude P

Straße

Hilfslinie

Χ

66 6Lichtsignala

Weidenbaumsweg

BAB A25

Curslack

er Neuer Deich Randersweide

Sander Dam

m

eßtra SerrgbuelnettN enagshdigidF

usD

iplatz

Vierlandenstraße

(15)

Maßstab:Bearbeiter: Projekt:

Planinhalt: LÄRMKONTOR GmbH

Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Gerhard von Raffay / Hans-Werner Maas ImmobilienEntwicklungsgesellschaft mbH

Aktualisierung der schalltechnischen Untersuchungezum B-Plan 113 in Hamburg-Bergedorf- Verkehrslärm-

Anlage 1b: Lageplan Verkehr

2019.148.219.07.2019 1:1.300A3

Le g en d e

Gebäud

Gebäud

Straße

Hilfslinie

Weidenbaumsweg

Q1

Q3 Q4 Q5

Q7

Q8 Q9

Q10 Q11

05010015025Meter A

BC

DE

F

G H

I

JK

L M

Referenzen

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