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Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Nr. 62 Naturbad im Eckermannpark in Winsen (Luhe)

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Academic year: 2022

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LÄRMKONTOR GmbH • Altonaer Poststraße 13 b • 22767 Hamburg

Bekannt gegebene Stelle nach § 29b BImSchG - Prüfbereich Gruppe V - Ermittlung von Geräuschen

Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Nr. 62 „Naturbad im Eckermannpark“ in Winsen (Luhe)

Auftraggeber: Stadt Winsen (Luhe) Geschäftsbereich IV –

Stadtplanung und Bauordnung Schloßplatz 2

21423 Winsen (Luhe) Projektnummer: LK 2020.175

Berichtsnummer: LK 2020.175.1 Berichtsstand: 14.06.2021

Berichtsumfang: 27 Seiten sowie 7 Anlagen Projektleitung: Dipl.-Geogr. Jürgen Clausen

(2)
(3)

Inhaltsübersicht

1 Aufgabenstellung... 4

2 Arbeitsunterlagen ... 5

3 Beurteilungsgrundlagen ... 6

3.1 Verkehr ... 6

3.2 Freizeit ... 7

4 Berechnungsgrundlagen ... 9

5 Eingangsdaten ... 10

5.1 Straßenverkehr ... 10

5.2 Schiene ... 11

5.3 Freizeitlärm ... 12

6 Berechnungsergebnisse und Bewertung ... 16

6.1 Verkehr ... 16

6.2 Freizeitlärm ... 18

7 Qualität der Prognose ... 23

8 Zusammenfassung und Fazit ... 24

9 Anlagenverzeichnis ... 25

10 Quellenverzeichnis ... 26

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1 Aufgabenstellung

Die Stadt Winsen (Luhe) plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 „Natur- bad im Eckermannpark“. Ziel ist die Festsetzung eines Sonstige Sondergebiets für Freizeit und Kultur und öffentlichen Grünflächen.

Die Anlage „Naturbad“ soll im östlichen Bereich des Eckermannparks entstehen und wird nach Norden über die Landesstraße L 234 („Hansestraße“) erschlossen.

Es handelt sich um ein Freibad mit Liegewiesen, Kleinwindanlage und Gastrono- mie, sowie einer Stellplatzanlage, die als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden soll.

Gegenstand der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ist, die durch den Straßen-, Schienenverkehr und Freizeitlärm verursachte Geräuscheinwirkung auf das Bebauungsplangebiet festzustellen sowie die Prüfung, ob durch die Festset- zungen des Plangebietes schalltechnische Konflikte in der Umgebung zu erwarten sind. Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens sollen die Auswirkungen des Ver- kehrs- und Freizeitlärms auf die geplante Nutzung selbst ebenso wie die Auswir- kungen des Lärms der Freizeitanlage und ihres anlagenbezogenen Verkehrs auf die schutzwürdige Nachbarschaft untersucht werden. Eine Beurteilung erfolgt da- bei anhand der Orientierungswerte der DIN 18005 /1/ und in Anlehnung an die

„Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgeset- zes“ (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) /2/. Die voraussichtlich zu er- wartenden Anlagengeräusche sind danach in nach der „Niedersächsischen Frei- zeitlärmrichtlinie“ /7/ in Anlehnung an die „Technische Anleitung zum Schutz ge- gen Lärm – TA Lärm“ /3/ zu beurteilen. Gegebenenfalls sollen bestehende Kon- flikte aufgezeigt und Ansätze zum Schallschutz entwickelt werden.

(5)

2 Arbeitsunterlagen

Die in der Tabelle 1 aufgeführten Unterlagen wurden für die Bearbeitung der vor- liegenden schalltechnischen Untersuchung zur Verfügung gestellt:

Tabelle 1: Bereitgestellte Unterlagen Art der Unterlagen Datei-

format

Bereitgestellt

per von am

Schienenverkehrs-

prognose 2030 xls E-Mail DB Netz AG 08.04.2021

Flächennutzungsplan

Stadt Winsen (Luhe) pdf Download https://geoportal.metropolregion.ham-

burg.de 26.05.2021

B-Plan Nr. 24, 1.Änd pdf Download https://geoportal.metropolregion.ham-

burg.de 26.05.2021

Verkehrsuntersuchung pdf Download PGT Umwelt und Verkehr GmbH /

Auftraggeber 06.05.2021

Planzeichnung (B-

Plan Nr. 62) pdf/dwg Download Auftraggeber 06.05.2021

Planzeichnung (Funk-

tionsplan) pdf/dwg Download Polyplan-Kreikenbaum Gruppe GmbH

/ Auftraggeber 06.05.2021

Übersichtsplan Grund-

stücke Nachbarn pdf/dwg Download Auftraggeber 27.05.2021 Bestandsplan Erweite-

rung (Höhenmodell) pdf/dwg Download Dipl. Ing. J. Kuchenbäcker /

Auftraggeber 27.05.2021

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3 Beurteilungsgrundlagen 3.1 Verkehr

Die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen im Plangebiet durch den Straßenver- kehr erfolgt auf Grundlage der DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ in Anlehnung an die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV).

Im Sinne einer lärmoptimierten städtebaulichen Planung sollten die in der Tabelle 2 dargestellten Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005, Teil 1 einge- halten werden.

Tabelle 2: Orientierungswerte der DIN 18005 (Auszug), Tag (6-22 Uhr)

Nutzung

Orientierungswerte der DIN 18005

Verkehr Freizeit

reine Wohngebiete

50 dB(A) Wochenendhausgebiete

Allgemeine Wohngebiete

55 dB(A) Campingplatzgebiete

Kleinsiedlungsgebiete Parkanlagen

Dorf-/Mischgebiete 60 dB(A)

Idealerweise ist die Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005 anzustreben. Aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau handelt es sich hierbei um anzustrebende Zielwerte, jedoch nicht um Grenzwerte. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Ab- wägung als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verste- hen. Dies bedeutet, dass die Orientierungswerte lediglich als Anhalt dienen und dass von diesen sowohl nach oben als auch nach unten abgewichen werden kann.

Der Planaufsteller verfügt daher über einen Ermessensspielraum hinsichtlich der Schwelle des Einsetzens einer unzumutbaren Beeinträchtigung durch Verkehrs- lärm. Nach geltender Rechtsauffassung /4/ werden in der Regel die Grenzwerte der 16. BImSchV als Obergrenze dieses Ermessensspielraums herangezogen (vgl. Tabelle 3).

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Tabelle 3: Immissionsgrenzwerte nach der 16. BImSchV (Auszug)

Nutzung Grenzwert

Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Reine und allgemeine Wohngebiete 59 dB(A) 49 dB(A)

Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64 dB(A) 54 dB(A)

Nach Quellen der Lärmwirkungsforschung kann davon ausgegangen werden, dass Lärmbelastungen durch Straßenverkehr oberhalb von 65 dB(A) (Mittelungs- pegel, tags) mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Risikoerhöhung für Herz-Kreislauf- Erkrankungen bewirken /5/. Oberhalb der Grenze von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts in Aufenthaltsräumen, Schlaf- und Kinderzimmern ist die Schwelle der Ge- sundheitsgefährdung nach geltender Rechtsauffassung erreicht /6/. Rechtsurteile der jüngeren Vergangenheit ziehen die aktuellen Lärmsanierungswerte für Stra- ßen (für Allgemeines Wohngebiet 64 dB(A) tags, 54 dB(A) nachts) für die Bewer- tung mit heran. Dies hat aber bisher mehr einen empfehlenden Charakter, ver- bindlich anzuwenden sind die niedrigeren Werte als anerkannte Gesundheitsge- fährdungsschwelle bisher nicht.

3.2 Freizeit

Die Beurteilungsgrundlage für den Schallaustrag aus der geplanten Freizeitanlage Eckemannbad bildet die Niedersächsische Freizeitlärmrichtlinie /7/ vom

20.11.2017.

Freizeitanlagen (Freibad) werden wie nicht genehmigungsbedürftige gewerbliche Anlagen im Sinne der TA Lärm betrachtet. Ihre Beurteilung und Messung erfolgt nach den entsprechenden Vorgaben der TA Lärm u.a. mit der folgenden Aus- nahme: Die Ruhezeiten-Zuschläge nach Nr. 6.5 TA Lärm gelten auch in Gebieten nach Nr. 6.1 Buchst. c und d.

Die Beurteilungszeiten unterscheiden sich nach Werktagen sowie nach Sonn- und Feiertagen. Für diese Tage sind gesondert Ruhezeiten aufgeführt, um das Ruhe- bedürfnis der Wohnbevölkerung zu berücksichtigen. Die Tabelle 4 gibt diese Beur- teilungszeiten mit den zugeordneten Immissionsrichtwerten wieder. Darin sind die beurteilungsrelevanten Gebietskategorien hervorgehoben.

(8)

Tabelle 4: Beurteilungszeiten und Immissionsrichtwerte Beurteilungszei-

ten

Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden in dB(A) Werktage Sonn- und

Feiertage Ruhezeiten Nacht

Zeitraum 8-20 Uhr 9-13,

15-20 Uhr

7-9, 13-15, 20-22 Uhr 1) 6-8, 20-22 Uhr

2)

22-6 Uhr

Dauer (Einwirkzeit) 12 Sunden 9 Stunden 2 Stunden lauteste Stunde Kerngebieten,

Dorfgebieten und Mischgebieten

60 60 60 45

Allgemeine

Wohngebiete 55 55 55 40

Reines Wohnge-

biet 50 50 50 35

Erläuterung

1) werktags

2) sonn- und feiertags

Für Maximalpegel gilt: Einzelne Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden tags (6-22 Uhr) um nicht mehr als 30 dB sowie nachts (22-6 Uhr) um nicht mehr als 20 dB überschreiten.

Zudem sind gemäß Abs. 7.4. der TA Lärm die Auswirkungen der Verkehrsgeräu- sche des An- und Abfahrtverkehrs auf die Nachbarschaft aufgrund von Gewerbe- anlagen auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück zu berücksichtigen. Diese sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit

• sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 dB erhöhen,

• keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und

• die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BIm- SchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden.

(9)

4 Berechnungsgrundlagen

Die Berechnungen der Beurteilungspegel für die Straßen erfolgen nach dem Teil- stückverfahren der „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90“ /8/.

Die Ausbreitungsberechnungen der Geräuscheinwirkungen durch den Gewerbe- lärm werden auf Grundlage der TA Lärm in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2

„Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ /9/ unter Berücksichtigung einer Mitwind-Wetterlage für Gewerbe- bzw. hier für Freizeitlärm durchgeführt.

Sämtliche Berechnungen erfolgen mit dem Programm IMMI, Version 2020 der Firma Wölfel Engineering Systems GmbH + Co. KG.

Das Plangebiet und seine für die schalltechnischen Berechnungen maßgebliche Nachbarschaft werden in einem 3-dimensionalen Geländemodell digital erfasst. In diesem Modell wurden relevante Schallquellen und die vorhandenen Baukörper, die abschirmend oder reflektierend wirken, in ihrer Lage und Höhe berücksichtigt.

Die Beurteilungspegel der Bahnstrecken werden nach den „Erläuterungen zur An- lage 2 der „Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions- schutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) - Berechnungen des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03)“ angegebenen Verfahren für Teilstücke berechnet. Die Beurteilungspegel aus Straßen- und Schienenverkehr werden überlagert.

Die Berechnungsergebnisse werden in einer Höhe von 5,4 m über Gelände in Form von Schallimmissionsrastern ermittelt. Die gewählte Höhe stellt im Regelfall die lauteste Berechnungshöhe dar und entspricht der Höhe eines 1. Obergeschos- ses.

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5 Eingangsdaten 5.1 Straßenverkehr

Im Folgenden sind die emissionsrelevanten Parameter der auf das Plangebiet ein- wirkenden Straße L 234 (siehe Tabelle 5) zusammengestellt. Die Lage der Straße ist in Anlage 1a dargestellt.

Der Verkehr wird der Verkehrsprognose 2030 als DTV (durchschnittlich tägliche Verkehrsstärke), also einen über alle Tage des Jahres gemittelten Wert, entnom- men. Unter Anwendung der RLS-90 wird die DTV auf die maßgebende stündliche Verkehrsstärke für den Tag- bzw. Nachtzeitraum (MT und MN) in Abhängigkeit der Straßenkategorie umgerechnet. Es wird die Höchstgeschwindigkeit im Ist-Zustand angesetzt. Für die leichten Lkw zwischen 2,8 und 3,5 t zul. Gesamtgewicht wurde gemäß der Anforderungen der Richtlinie der Lkw-Anteil um 20 % erhöht. Der Lkw- Anteil war um 20 % zu beaufschlagen, um die Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 t zul. Gesamtgewicht zu berücksichtigen, was nach RLS 90 notwendig, aber in den Prognose nicht enthalten ist. Die Tag- / Nachtzerteilung wurde nach RLS 90 durchgeführt.

Ferner ist der vorhabenbedingte Mehrverkehr zu berücksichtigen. Die vom B-Plan Nr. 62 prognostizierten erzeugten Verkehre umfassen etwa 1.000 Kfz im Tagzeit- raum an einem gut besuchten Samstag. Zur sicheren Seite hin, im Sinne des Schallschutzes wird diese Zahl als durchschnittlicher Mehrverkehr berechnet. So- mit wird die Auswirkung des Mehrverkehrs im Sinne der Beurteilung des Nachbar- schutzes überschätzt. Der tatsächliche durchschnittliche Mehrverkehr Kfz/Tag über das ganze Jahr verteilt dürfte deutlich geringer ausfallen. Die Verteilung des Mehrverkehrs auf die beiden Fahrtrichtungen der Landesstraße erfolgt überschlä- gig zu gleichen Teilen.

Der Mehrverkehr, umgelegt auf die L 234, bewirkt eine Pegelsteigerung des Schallaustrags von

10*LOG((500+13267)/13267) ≈ +0,2 dB.

Nachts wird kein Verkehr vom/zum Freibad angenommen. Es wird kein relevanter Anteil für Lkw > 2,8 t am durchschnittlichen Mehrverkehr erwartet.

Die Planstraße wird als Tempo 30 –Zone berechnet. Sie bindet nach Abstimmung mit der Verwaltung 70 öffentliche Stellplätze an, für die im Modell aus der Ver- kehrsuntersuchung durchschnittlich rund 260 Fahrten im Tagzeitraum angesetzt werden. Somit werden auch für die Zufahrt die Werte für einen gut besuchten

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Samstag als Durchschnittswerte angesetzt und der zu beurteilende Schallaustrag für einen durchschnittlichen täglichen Parkverkehr im Sinne der schutzbedürftigen Nachbarn als „Sicherheitsreserve“ überschätzt. Der Parkplatz wurde nach RLS 90 /8/ modelliert.

Die Eingangsparameter und Emissionspegel für die Straße und den Parkplatz sind in Tabelle 5 zusammengefasst.

Tabelle 5: Eingangsdaten und Emissionspegel Straßen, Prognose 2030

Straße

M Lkw-Anteil

Straßenober- fläche

vzul

Emissionspegel Lm,E

Tag / Nacht Tag

Tag [%] [km/h] [dB(A)]

L 234 Nullprog-

nose 796 2,6 Asphalt 50 62

L 234 Zusatzver-

kehr 31 - Asphalt 50 46

Planstraße 16 - Asphalt 30 41

Erläuterungen:

M: Verkehrsstärke pro Stunde (Fahrzeuge) vzul: zulässige Höchstgeschwindigkeit

Der Parkplatz wurde nach RLS 90 /8/ modelliert.

Tabelle 6: Eingangsdaten und Emissionspegel Parkplatz (Tag 6-22 Uhr)

Straße

Bewegungen Emissionspegel Lm,E

Tag

h [dB(A)]

70 öffentliche Stp.

Zw. 9 und 21 Uhr 22 62

5.2 Schiene

Es wird die Bahnstrecke Winsen 1720 südlich des Plangebiets berücksichtigt (siehe Anlage 1a). Die Streckenprognose 2030 wurde durch die DB-Netz mitge- teilt. Nach Absprache mit dem Plangeber werden auch die evtl. sich entwickelnden Mehrverkehre für die Neubaustrecke mit auf der Bestandstrasse als Gleis berück- sichtigt. Somit erfolgt auch für die Schienenlärmprognose ein Ansatz „zur sicheren Seite hin“, als worst-case Szenario. Die in Tabelle 7 dokumentierten Ansätze wer- den verwendet.

(12)

Tabelle 7: Eingangsdaten Schiene, Prognose 2030, Quelle: DB Netz

5.3 Freizeitlärm

Zur Ermittlung der zu erwartenden Schallimmissionen der geplanten Anlage wur- den für die Emissionsansätze der VDI 3770 /10/ herangezogen. Diese stellt den Stand der Technik bei der Berücksichtigung von Schallemissionsansätzen bei Sport- und Freizeitbetätigungen in Deutschland dar. Zur Lage der Schallquellen siehe Anlage 1b.

Die zugrunde gelegten Schallleistungspegel der Besucherbereiche in Anlehnung an die VDI 3770. Gemäß der VDI 3770 wird ein Spitzenpegel von LWA = 108 dB(A) für lautes Rufen der Kinder im Wasser im Modell berücksichtigt.

Gemäß der vorliegenden Verkehrsuntersuchung werden maximal 3.000 Besucher pro Spitzentag angegeben, deren Aufenthaltsdauer mit „mehreren Stunden“, hauptsächlich nachmittags, angegeben ist. Die Nutzungsintensität der einzelnen schallrelevanten Angebote:

• Aufenthalt im Wasser

• Aufenthalt auf Liegewiese

• Beachvolleyball

Gemäß aktueller Bekanntgabe der Zugzahlenprognose 2030 (KW 08/2021) des Bundes ergeben sich folgende Werte

Strecke 1720

Abschnitt Bardowick bis Bardowick Abzw (Radbruch) Bereich

von_km 137,4 bis_km 143,5

Prognose 2030 Daten nach Schall03 gültig ab 01/2015 Zugart Anzahl Anzahl v_max_Zug Fahrzeugkategorien gem Schall03 im Zugverband

Traktion Tag Nacht km/h

Fahrzeugk ategorie Anzahl

Fahrzeugk ategorie Anzahl

Fahrzeugk ategorie Anzahl

Fahrzeugk ategorie Anzahl

Fahrzeugk ategorie Anzahl

ICE 16 2 230 4-V1 1

ICE 1 1 280 1-V1 1 2-V1 7

IC-E 6 1 200 7-Z5-A4 1 9-Z5 12

RV-E 72 6 120 7-Z5_A4 1 9-Z5 7

GZ-E 19 11 120 7-Z5_A4 1 10-Z5 30 10-Z18 8

GZ-E 156 95 100 7-Z5_A4 1 10-Z5 30 10-Z18 8

GZ-E 4 0 100 7-Z5_A4 1 10-Z5 10 Grundlast

274 116 Summe beider Richtungen

Strecke Neubaustrecke (NBS) HHBHO ohne Streckennummer

Abschnitt Bardowick Abzw - Vögelsen Die Vorplanung für das TP2 „Lüneburg-Nord – Deutsch Evern“ des Bahnprojektes Hamburg/Bremen- Hannover(HHBH) beginnt Bereich voraussichtlich erst im August 2021. Erste Ergebnisse (in Form von Trassenführungsvarianten) werden erst

von_km bis_km im Frühjahr 2022 vorliegen.

Prognose 2030 Daten nach Schall03 gültig ab 01/2015 Zugart Anzahl Anzahl v_max_Zug Fahrzeugkategorien gem Schall03 im Zugverband

Traktion Tag Nacht km/h Fahrzeugk Anzahl Fahrzeugk Anzahl Fahrzeugk Anzahl Fahrzeugk Anzahl Fahrzeugk Anzahl

GZ-E 40 76 100 7-Z5_A4 1 10-Z5 30 10-Z18 8

GZ-E 4 8 120 7-Z5-A4 1 10-Z5 10

GZ-E 4 2 100 7-Z5_A4 1 10-Z5 30 10-Z18 8 Grundlast

ICE 30 2 300 1-V1 1 2-V1 7

ICE 31 1 250 3-Z9_A48 1

109 89 Summe beider Richtungen

von km bis km km/h

132,9 133,5 140

133,5 165,6 200

VzG Strecke 1720

(Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten)

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• Außengastronomie

wird vorliegend nach der Studie „Geräusche von Trendsportanlagen“ sowie der VDI 3770, „Emissionskennwerte von Schallquellen – Sport- und Freizeitanlagen“

erfasst.

Hieraus ergibt sich ein valider Ansatz für die Emission der einzelnen Schallquellen während des Betriebs. Problematisch ist es, hierbei den im Tageslauf wechseln- den Ausnutzungsgrad am Bemessungstag festzulegen, da in den Tagesrandzei- ten vor 11 Uhr und nach 19 Uhr gemäß der Verkehrslärmuntersuchung nur ca.

25 % der Nutzungsintensität erwartet wird, die zwischen 12 und 18 Uhr angenom- men wird.

Vorliegend wird im Sinne der schutzbedürftigen Nachbarschaft ein „Ansatz zur si- cheren Seite hin“ gewählt, bei dem die wesentlichen Schallquellen als voll ausge- lastet zwischen 10 und 20 Uhr angesetzt werden. Somit befinden sich im Modell am Bemessungstag zwischen 10 und 20 Uhr durchgehend ca. 2.300 Gäste auf den Liegewiesen oder im Wasser. Verteilt man die hieraus resultierenden ca.

23.000 „Nutzerstunden“ am Bemessungstag auf die erwarteten 3.000 Besucher ergibt sich eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von knapp acht Stunden pro Besucher.

In Freibädern bleiben die Besucher/innen tatsächlich gerne lang: Nach Umfragen1 bleiben mehr als die Hälfte der Besucher von Freibädern gewöhnlich „bis vier Stunden“ oder „länger als vier Stunden“. Hieraus könnte für eine realistische durchschnittliche Verweildauer eines der 3.000 Besucher am Bemessungstag etwa vier Stunden angesetzt werden.

Somit wird im Berechnungsmodell bei einer angenommenen Verweildauer von acht Stunden voraussichtlich ca. doppelt so viel Schallenergie von der Anlage emittiert, als realistischer Weise an einem Spitzentag zu erwarten wäre. Die be- rechneten Beurteilungspegel, der Schalleintrag in der Nachbarschaft, wird somit um ca. 3 dB überschätzt, was einer „Sicherheitsreserve“ der Berechnungsergeb- nisse in gleicher Höhe entspricht.

Entsprechend der Nutzungszeiten und der Vorgaben der Niedersächsischen Frei- zeitlärmrichtlinie wurden für die Schallemittenten innerhalb der Tageszeiträume (6-22 Uhr) die relevanten Ruhezeiten im Modell berücksichtigt.

1 „Wiesbadener Stadtanalysen“, Amt für Strategische Steuerung, 2015; https://www.wiesba- den.de/medien-zentral

(14)

Gemäß der TA Lärm Abs 6.1 und 6.5. i.V. m. der Freizeitlärm-Richtlinie sind für den Sonntag zwischen 13 und 15 Uhr Ruhezeitzuschläge für z.B. für Wohn-, Misch- und Dorfgebiete zu berücksichtigen. In Wohngebieten sind hierbei

55 dB(A), in Misch- und Dorfgebieten 60 dB(A) als Richtwert einzuhalten. In dieser Hinsicht sind Kleingärten nicht ausdrücklich mit Ruhezeitenzuschlägen zu bele- gen. Es wird aus Sicht des vorbeugenden Immissionsschutzes jedoch für die Aus- wertung in Anlage 3a (Sonntag) jedoch auch für die Kleingärten ein Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezeitzuschlag) von 13-15 Uhr erteilt.

Für die westlich an die Freizeitanlage angrenzende Parkanlage innerhalb des Gel- tungsbereichs des Bebauungsplans wird ebenso wie für die Freizeitanlage selbst kein Ruhezeitzuschlag erteilt. Für die unbeplante Umgebung des Plangebiets wur- den „zur sicheren Seite hin“ ebenfalls Ruhezeitenzuschläge am Sonntag erteilt.

Die im Modell zugrundgelegten Schallleistungspegel nach VDI 3770 sowie die An- sätze zu den zu beschallenden Flächen sind in Tabelle 8 dargestellt.

Tabelle 8: Im Modell berücksichtigte Flächen und Schallleistungspegel Naturbad

Quelle Fläche L“WA

[dB(A)]

L“WA,r

[dB(A)]

Ki

[dB(A)]

Liegewiese Ost;

10-20 Uhr 1.600 m² 62 60

Liegewiese West;

10-20 Uhr 6.200 m² 62 60

Erwachsene im Was-

ser; 10- 20 Uhr 3.600 m² 65 63

Flachwasser bis 150 cm (Kinder); 10-20 Uhr

2.000 m² 80 78

Beach Volleyball;

13-19 Uhr 300 m² 68 64 9

Gastro-Terrasse, 35

Sprecher; 12-21 Uhr 130 m² 67 64 2,55

Erläuterung

LWA: Schallleistungspegel

L‘‘WA: flächenbezogener Schallleistungspegel

L‘‘WA,r: beurteilter flächenbezogener Schallleistungspegel

Die Emission des Beachvolleyball-Feldes wurde gemäß der „Geräusche von Trendsportanlagen“ /11/ modelliert. In der gewählten Beurteilungssystematik wird Beachvolleyball dem Freizeitlärm hinzugerechnet.

(15)

Als haustechnische Anlage wird eine übliche TGA auf dem Dach der Gastronomie mit einer Gesamt-Schallleistung von 80 dB(A) und durchgehendem Betrieb im Tagzeitraum pauschal aus Erfahrungswerten berücksichtigt. Die genaue Gerä- teauswahl erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt der Planung.

Die Außenbereiche der Gastronomie wurden mit 70 Personen modelliert, die sich in „gehobener Lautstärke“ unterhalten. Hierbei spricht die Hälfte der Besucher durchgehend, die andere Hälfte hört zu. Die Berechnung der Schallleistungspegel inkl. Impulszuschlag ΔL1 erfolgt nach VDI 3770-18.

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass eine Vorabstimmung zur geplanten Kleinwindanlage durchgeführt wurde. Konkrete Daten über die Schallemission der geplanten Windenergieanlage „Chava Windleaf 2500“ lagen nicht vor. Nach Angaben des Herstellers wird derzeit über verbesserte Richtlinien für Schallmessungen an Kleinwindkraftanlagen diskutiert und dies ist abzuwarten.

Grundsätzlich sind VAWT-Anlagen („Vertikalläufer“) prinzipiell leiser als vergleich- bare Horizontal-Achsen-Anlagen. Die Blatt-Geräusche von VAWTs sind durch die relativ niedrigen Spitzengeschwindigkeiten kaum wahrnehmbar. Die mechani- schen Hintergrundgeräusche (z.B. durch Riemenantrieb zum Generator) können im Gegensatz zu Blatt-Geräuschen wesentlich einfacher abgekapselt werden.

Eine Nabenhöhe kann aufgrund der Bauweise nicht benannt werden. Die Mast- höhe der „Windleaf 2500“ wird mit 15,7 m angegeben. In diesem Bereich werden die wesentlichen mechanischen Geräusche emittiert, da hier die Rotationsenergie in den Generator „übertragen“ wird. Die Gesamthöhe beträgt 29,9 m. Daraus folgt, dass die größte aerodynamische Geräuschentwicklung in einer Höhe von 22,8 m zu erwarten ist. Vorliegend wird nach Abstimmung mit dem Plangeber vorausge- setzt, dass der Lärm der Anlage nicht relevant ist und den Richtwert am maßgebli- chen Immissionsort um mindestens 15 dB(A) unterschreitet2. Der rechnerische oder messtechnische Nachweis der schalltechnischen Unbedenklichkeit ist im Ge- nehmigungsverfahren zu erbringen. Aus der Anlage ist dementsprechend im Mo- dell nicht mit relevanten Schallausträgen zu rechnen.

2 * i.S.d. Abs. 4.2 der LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) vom Stand 30.06.2016 im RdErl. d. MU v. 21. 01. 2019 — 40500/4.0-1. (Nds. MBl. 2019, 343) i.V.m.

Gem. RdErl. v. 24. 02. 2016 (Nds. MBl. S. 190)

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6 Berechnungsergebnisse und Bewertung 6.1 Verkehr

Die Anlagen 2a bis 2c zeigen die Beurteilungspegel im Plangebiet und seiner Nachbarschaft als farbige Rasterlärmkarten. Die Rasterlärmkarten sind in 4 m Höhe über Gelände gerechnet. Grüne Farben in den Anlagen 2a bis 2c weisen die Einhaltung der Richtwerte von 55 dB(A) für Wohn- und Campingplatzgebiete nach.

Für das Plangebiet

Das Plangebiet ist gut vor Verkehrslärm geschützt. Durch die bestehenden Ver- wallungen im Süden und Norden wird eine gute Schirmwirkung erzeugt.

Es werden in 4 m Höhe Lärmpegel von 55-57 dB(A) in den geplanten Aufenthalts- und Ruhebereichen berechnet.

Auf dem Gelände werden in Höhe des menschlichen Ohres in ca. 1,6 m Höhe in den geplanten Aufenthalts- und Ruhebereichen noch etwas günstigere Mittelungs- pegel von ca. 55 dB(A) abgeleitet. Der Grund ist die höhere Bodendämpfung und Schirmwirkung in 1,6 m Höhe. Somit werden die Richtwerte der DIN18005 für

„Campingplatzgebiete“ oder Parkanlagen auf dem Gelände eingehalten. Durch den Verkehrslärm von außen ist keine relevante Verschlechterung der Aufent- haltsqualität im Eckermannbad zu erwarten.

Ebenso unkritisch erscheint die Belastung der östlichen Liegewiesen durch den Parkplatzlärm auf dem eigenen Gelände.

Eine leichte Verbreiterung der Durchfahrt durch die Gabione ist hierbei schalltech- nisch unkritisch zu bewerten.

Auswirkungen des zusätzlichen Verkehrslärms für die Nachbarschaft (gem. Abs.

7.4 der TA Lärm)

Die vom B-Plan prognostizierten erzeugten zusätzlichen Verkehre umfassen etwa 1.000 Kfz/24h auf der Landesstraße. Der Mehrverkehr von 500 Pkw je Richtung im Tagzeitraum, umgelegt auf die L 234, bewirkt eine Pegeländerung von ≈ +0,2 dB. Die Pegelerhöhung ist schalltechnisch unbedeutend. Der Mehrverkehr auf der Landesstraße führt nicht zu zusätzlichen schalltechnischen Konflikten.

An den Wohnhäusern nördlich der Landesstraße ist aufgrund der großen Entfer- nung nicht mit relevantem anlagenbezogenem Verkehrslärm zu rechnen. Der Ori- entierungswert von 55 dB(A) wird unterschritten.

(17)

Wohnbauflächen südöstlich der Bahn, die ausschließlich von Schienenlärm betrof- fen sind, liegen außerhalb des Einwirkbereichs des anlagenbezogenen Verkehrs- lärms.

Am stärksten belastet ist das westliche Nachbargrundstück 204/1 (Kleingartennut- zung). Der Parkplatz-/Zufahrtlärm aus dem Plangebiet löst auf der westlich be- nachbarten Grundstücksfläche 204/1 nicht mehr als ca. 51 dB(A) aus. Auf dem nördlichen Teil des Grundstücks 204/1 befindet sich eine Schallschutzeinrichtung.

Durch die Landesstraße allein werden hier trotz der Schallschutzeinrichtung aber bereits etwas über 55 dB(A) im Nahbereich der Landesstraße berechnet. Hinzu kommt auf den Kleingartengrundstücken an der Zufahrt eine Schienenlärmbelas- tung von ca. 53 dB. Es ergibt sich eine Verkehrslärmbelastung aus Schiene und Landesstraße von ca. 57 dB(A), die durch den Lärm der geplanten Zufahrt/Stell- plätze maximal gerundet um 1 dB erhöht wird. Aufgrund der geringen Pegelerhö- hung auf dem Kleingartengrundstück durch das Vorhaben ist auch das Minde- rungspotential durch organisatorische Maßnahmen gegenüber dem anlagenbezo- genen Verkehrslärm gering. Der Orientierungswert von 55 dB(A) ist auch ohne den vorhabenbezogenen Neuverkehr bereits überschritten und wird durch das Vorhaben nicht relevant gesteigert. Da hier die Lärmbelastung aus Verkehrslärm insgesamt weniger als 59 dB(A), dem zu Vergleichszwecken heranzuziehenden Grenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung für Wohngebiete beträgt, könnte auf einen zusätzlichen Schallschutz in Form einer Abschirmung, einer Verlegung der Zufahrt oder der Verringerung der Stellplatzzahl für das westliche Nachbar- grundstück 204/1 verzichtet werden.

Auf den weiter südlich gelegenen Nachbargrundstücken 202/1 und 200/1 wird auf- grund des stark abnehmenden Einflusses der Lärmemission von der Landes- straße der Orientierungswert von 55 dB(A) auch in der Gesamtverkehrslärmbe- trachtung knapp eingehalten bzw. rundungsbedingt nur knapp überschritten, so dass auch hier der Verzicht auf eine Überprüfung der geplanten Erschließung der Anlage aus Gründen des Schallschutzes gegenüber dem planbezogenen Neuver- kehr aus gutachterlicher Sicht möglich erscheint.

Auf dem Nachbargrundstück 176/1, noch weiter südlich, dominiert der Bahnlärm, so dass der Verkehrslärm insgesamt durch den geplanten Parkplatz mit 70 Stell- plätzen um deutlich weniger als 1 dB gesteigert wird. Da der Orientierungswert von 55 dB(A) auch in der Gesamtverkehrslärmbetrachtung knapp eingehalten bzw. rundungsbedingt nur knapp überschritten wird, wird der anlagenbezogene Verkehrslärm auf dem Nachbargrundstück 176/1 im nördlichen Grundstücksteil als

(18)

unkritisch betrachtet. Südlich der Bestandsbebauung im südlichen Grundstücksteil sind bereits höhere Belastungen durch den Schienenlärm zu erwarten. Der Ein- fluss des Lärms von der Stellplatzanlage liegt hier an der rechnerischen Nach- weisgrenze und ist nicht relevant.

Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass zur sicheren Seite hin, im Sinne der Betroffenen in 4 m Höhe gerechnet wurde und zu ebener Erde auf Höhe der Frei- flächen mit etwas niedrigeren Beurteilungspegeln zu rechnen ist. Zudem wurde als

„worst-case“ zusätzlich angenommen, dass der zusätzliche Schienenlärm aus dem geplanten „4.Gleis“ sich vollständig über die Strecke südlich des Plangebiets abwickeln wird. In der Realität ist somit im Untersuchungsgebiet insgesamt mit vo- raussichtlich einer eher geringeren Lärmbelastung aus der Schiene zu rechnen.

Zwischenfazit: Bei einer geringen Steigerung des Verkehrslärms durch das Vorha- ben sind die genannten Kriterien des Abs. 7.4. der TA Lärm nicht erfüllt und auf eine weitere Überprüfung der Erschließung oder Schallschutzmaßnahmen für die Nachbarschaft könnte diesbezüglich verzichtet werden. Der Verkehrslärm im Plan- gebiet selbst ist eher gering. Grund dafür sind die bestehenden Verwallungen.

6.2 Freizeitlärm

Die berechneten Immissionspegel sind in den Anlagen 3a für den Sonntag und 3b für den Wochentag farbig als Rasterlärmkarten in 4 m Höhe dargestellt. Hellgrüne Farben weisen die Einhaltung der Richtwerte für Wohngebiete nach.

Es zeigt sich, dass die wesentliche Schallemission von den Kindern im Wasser ausgeht.

Wohngebiete

Die im Süden und Norden benachbarten Wohngebiete sind so weit von der Anlage entfernt, dass selbst unter den hier getroffenen besonders ungünstigen Annahmen eines Spitzentags am Sonntag und eines Sicherheitszuschlags nur bis zu ca.

50 dB(A) zu erwarten sind. Die geplante Freizeitanlage ist für die benachbarten Wohngebiete somit schalltechnisch unbedenklich.

Kleingartenanlagen

Für Kleingartenanlagen sieht die TA Lärm keine Richtwerte vor. Somit ist eine Ab- wägung des Schutzanspruchs zu treffen. Für den Außenbereich von Kleingärten kann der Schutzanspruch nicht schematisch abgeleitet werden. Außenbereiche und Sondergebiete (z. B. Wochenendhausgebiete, Campingplätze) sind im Einzel- fall entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Der Schutzanspruch für

(19)

Friedhöfe, Kleingartenanlagen, soweit sie keine Gebiete sind und Wohnnutzung nach Bebauungsplan nicht zugelassen ist, und für Parkanlagen ergibt sich in der Regel nur für die Tageszeit. Das Schutzinteresse ist in der Regel hinreichend ge- wahrt, wenn ein Immissionsrichtwert von 60 dB(A) für die Tageszeit nicht über- schritten wird3.

Allerdings wird in der DIN 18005, Beiblatt 1, für Kleingarten- und Parkanlagen ein Orientierungswert von 55 dB(A) für die Planung genannt. Somit wäre die Einhal- tung von 55 dB(A) wünschenswert, es könnte jedoch diskutiert werden, ob auch bei bis zu 60 dB(A) ein hinreichender Schutzanspruch für die benachbarten Klein- gärten zu erwarten ist.

Aus den Anlagen 3a und 3b ist ersichtlich, dass unter ungünstigen Annahmen ei- nes Spitzentags am Sonntag und eines Sicherheitszuschlags 55 dB(A) ganz über- wiegend eingehalten werden und nur an einem Spitzentag sonntags, reflexionsbe- dingt und punktuell östlich des Gebäudes auf Flurstück 176/1 um bis zu ca. 2-3 dB überschritten werden.

An und vor dem Gebäude werden in einer exemplarischen Einzelpunktberechnung folgende Ergebnisse erzielt:

3 vgl. Abs. 6.1 der LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm (Fragen und Antworten zur TA Lärm) in der Fassung des Beschlusses zu TOP 9.4 der 133. LAI-Sitzung am 22. und 23. März 2017

(20)

Abbildung 1: Einzelpunktberechnung Flurstück 176/1, (dB(A)), Sontags 6-22 Uhr, Quelle: LÄRMKONTOR GmbH

Aus einer sogenannten „Liste der Teilbeurteilungspegel“ ist zudem klar zu entneh- men, dass der Schallaustrag der Anlage nahezu ausschließlich aus dem Lärm der Kinder im Wasser besteht. Die übrigen Schallquellen sind nicht relevant. Ferner wird an der Fassade des Gebäudes, „vor dem geöffneten Fenster“ auch sonntags der Orientierungswert von 55 dB(A) eingehalten. Folgende Teilbeurteilungspegel werden ermittelt:

(21)

Tabelle 9: Liste der Teilbeurteilungspegel Flurstück 176/1

Eine zusätzliche Prüfung der Spitzenpegel hat ergeben, dass selbst wenn man lautes Schreien von der nächsten Liegewiese annimmt, Maximalpegel von unter 60 dB(A) an den Testpunkten ankommen. Bei einem Richtwert von 85 dB(A) sind diese vollkommen unkritisch. Grund für die geringe Störwirkung ist abermals der erhebliche Abstand von ca. 100 Meter bis zum Rand der Liegewiese.

Zwischenfazit: Unter Berücksichtigung der erteilten Sicherheitszuschläge und der LAI-Empfehlung könnte aus gutachterlicher Sicht punktuell bis zu ca. 57 dB(A) Mittelungspegel auf den Freiflächen östlich des Gebäudes auf Flurstück 176/1 ak- zeptiert werden. Die übrigen Flächen unterliegen Beurteilungspegeln von maximal 55 dB(A). Somit könnte auf zusätzliche Schallschutzmaßnahmen für die Kleingär- ten gegenüber dem Anlagenlärm verzichtet werden.

Für die Parkanlagen im Plangebiet selbst wird ein Orientierungswert von 55 dB(A) vielfach überschritten und am östlichen Übergang zu den Liegewiesen werden 60 dB(A) ausgeschöpft. Somit könnte ein erhöhter Ruheanspruch an den Aufent- halt im Eckermannpark an Spitzentagen der Freizeitnutzung im Bad insbesondere

(22)

nachmittags voraussichtlich nicht gestellt werden. Mit bis zu 60 dB(A) wird jedoch ein im Sinne des Immissionsschutzes noch unbedenklicher Wert berechnet, so dass diskutiert werden könnte, diese zeitlich im Jahreslauf vermutlich selten vor- kommenden Einschränkungen des Ruhe-Erlebens im Eckermannpark hinzuneh- men.

Für den „betrieblichen Eigenlärm“ innerhalb des Freizeitbades wird darauf hinge- wiesen, dass an Spitzentagen sowohl in den Bereichen rund um die Wasserflä- chen als auch auf den Liegewiesen bei Beurteilungspegeln von über 65 dB(A) (rote Farben in den Anlagen) insbesondere nachmittags kein Anspruch auf eine ruhige Erholung bei längerem Aufenthalt erfüllt werden kann.

Schalltechnisch bedenkliche Werte oberhalb von 84 dB(A) wie sie im Sinne des Arbeitsschutzes die Prüfung der Gehörschutzpflicht für Mitarbeiter auslösen wür- den, werden unter den getroffenen Annahmen jedoch deutlich unterschritten.

Zwischenfazit: Unter den getroffenen Annahmen könnte auf zusätzliche Schall- schutzmaßnahmen gegenüber dem Anlagenlärm verzichtet werden. Gegen die Planung bestehen keine schalltechnischen Bedenken.

(23)

7 Qualität der Prognose

Die Eingangsdaten, bezogen auf die Art und Anzahl der Schallquellen und schall- technisch relevanten Vorgänge für diese Untersuchung, entstammen den Anga- ben des Betreibers und stellen Maximalwerte dar. Die Schallemissionen bilden ei- nen Ansatz zur sicheren Seite, da für die Immissionsprognose diejenigen (tech- nisch möglichen) Eingangsdaten zu Grunde gelegt wurden, die zu dem höchsten Beurteilungspegel führen.

Die verwendeten Schallleistungspegel sind der aktuellen wissenschaftlichen Lite- ratur entnommen. Die Ausbreitungsrechnung folgt dem Stand der Technik ent- sprechend der DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ /9/ und birgt die dort genannte Genauigkeit. Dabei wurden alle baulichen Gegebenheiten, die nach ISO 9613-2 einen relevanten Einfluss auf die Schallaus- breitung haben können, berücksichtigt.

Aus den Eingangsdaten sowie aufgrund der angewendeten Berechnungsverfah- ren enthält die Geräuschimmissionsprognose dieser schalltechnischen Untersu- chung somit eine begründete Kausalität und Vorhersagbarkeit.

(24)

8 Zusammenfassung und Fazit

Die Stadt Winsen (Luhe) plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 „Natur- bad im Eckermannpark“. Ziel ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets für Freizeit und Kultur und öffentlichen Grünflächen.

Gegen die Planung bestehen keine schalltechnischen Bedenken.

Der Verkehrslärm im Plangebiet ist eher gering. Grund dafür sind die bestehenden Verwallungen. Bei einer nicht relevanten Steigerung des Verkehrslärms in der schutzwürdigen Nachbarschaft durch das Vorhaben sind die genannten Kriterien des Abs. 7.4. der TA Lärm nicht erfüllt und auf eine weitere Überprüfung der Er- schließung oder Schallschutzmaßnahmen für die Nachbarschaft könnte diesbe- züglich verzichtet werden.

Das Freibad ist allseitig so weit von schutzwürdigen Nutzungen entfernt, dass mit kritischen Schallpegeln nicht gerechnet wird. Auch innerhalb der geplanten Grün- und Parkanlagen werden keine kritischen Pegel erwartet. Deshalb könnte auf zu- sätzliche Schallschutzmaßnahmen gegenüber dem Anlagenlärm innerhalb oder außerhalb des Plangebiets verzichtet werden.

Ein Betrieb der Anlage im Nachtzeitraum wurde nicht geprüft.

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass eine Vorabstimmung zur geplanten Kleinwindanlage durchgeführt wurde. Aus der Anlage ist dement- sprechend nicht mit relevanten Schallausträgen zu rechnen. Die Prüfung der schalltechnischen Unbedenklichkeit erfolgt im Genehmigungsverfahren.

Hamburg, 14.06.2021

i.V. Jürgen Clausen i.V. Felix Neumann

LÄRMKONTOR GmbH LÄRMKONTOR GmbH

(25)

9 Anlagenverzeichnis

Anlage 1a Lageplan Verkehr Anlage 1b Lageplan Freizeit Anlage 2a Verkehr Straße Tag Anlage 2b Verkehr Schiene Tag Anlage 2c Verkehr Tag

Anlage 3a Freizeit Sonntag

Anlage 3b Freizeit Montag-Samstag

(26)

10 Quellenverzeichnis

/1/ DIN 18005-1 und Beiblatt 1 zur DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren

DIN - Deutsches Institut für Normung e.V. vom Juli 2002 zu beziehen über Beuth Verlag GmbH

/2/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions- schutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV)

vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist"

/3/ Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissions- schutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm)

vom 26. August 1998 (GMBl (1998) Nr. 26, S. 503-515) ), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5)

/4/ Dürr, „Rechtliche Grundlagen zur Verminderung des Verkehrslärms in Städten“

LÄRMKONTOR-Schriftenreihe „Schutz vor Lärm“, 1993

/5/ Babisch, Dr. Wolfgang, Transportation Noise and Cardiovascular Risk Review and Synthesis of Epidemiological Studies Dose-effect Curve and Risk Estimation, UBA 2006

/6/ BVerwG, Urteil vom 23.02.2005 – 4 A 5.04; BVerwG, Urteil vom 13.05.2009 – 9 A 72.079

/7/ Freizeitlärm-Richtlinie.

Niedersachsen Gem. RdErl. d. MU, d. MI, d. ML, d. MS u. d. MW vom 20.11.2017, Nds. MBl. 2017 Nr. 46, S. 1550

/8/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90 vom 14. April 1990,Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Ver- kehr, VkBl. Nr. 7, unter lfd. Nr. 79

/9/ DIN ISO 9613-2 - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Ersetzt die zurückgezogene VDI 2714 vom Januar 1988

vom Oktober 1999, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V., zu beziehen über Beuth Verlag GmbH

/10/ VDI-Richtlinie 3770:2012-09 - Emissionskennwerte von Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen

(27)

vom September 2012; Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS) im DIN und VDI, zu beziehen über Beuth Verlag GmbH

/11/ Geräusche von Trendsportanlagen Teil 2

Büro ACCON / Bayerisches LfU, Augsburg Juni 2006

(28)

W W

Projekt:

Planinhalt:

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Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Tel.: 040 - 38 99 94.0 Fax: 040 - 38 99 94.44 mail: hamburg@laermkontor.de

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Anlage 1a: Lageplan Umgebung und Verkehr Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Nr. 62

„Naturbad im Eckermannpark“ in Winsen (Luhe)

Stadt Winsen (Luhe) Geschäftsbereich IV – Stadtplanung und Bauordnung Schloßplatz 2

21423 Winsen (Luhe)

Kleingärten

Legende

Nachbarschaft

Grenze Bebauungsplan Schienenweg

Straße

Schallschutzwand Gebäude

Parkplatz 70 Stp

DKG 176 DKG 200

DKG 202 DKG 204

(29)

! (

Liegewiese WEST

Erwachsene im Wasser Kinder im Wasser

Liegewiese OST

Beach Volleyball 6h

Aussengastro 100% 70 Personen 9h Ankunft Rutsche

Projekt:

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Anlage 1b: Lageplan Freizeitlärm

Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Nr. 62

„Naturbad im Eckermannpark“ in Winsen (Luhe)

Stadt Winsen (Luhe) Geschäftsbereich IV – Stadtplanung und Bauordnung Schloßplatz 2

21423 Winsen (Luhe)

Legende

Grenze Bebauungsplan

!

(

TGA Gastro

Flächenschallquellen Freizeit Gebäude

(30)

Projekt:

Planinhalt:

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Anlage 2a: Verkehrslärm Straße Tag 6-22 Uhr, Immissionshöhe 4m

Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Nr. 62

„Naturbad im Eckermannpark“ in Winsen (Luhe)

Stadt Winsen (Luhe) Geschäftsbereich IV – Stadtplanung und Bauordnung Schloßplatz 2

21423 Winsen (Luhe)

Grenze Bebauungsplan Straße

Schallschutzwand Gebäude

Parkplatz 70 Stp Hilfslinie

Beurteilungspegel Tag

≤ 50 dB(A)

> 50 - 55 dB(A)

> 55 - 57 dB(A)

> 57 - 59 dB(A)

> 59 - 60 dB(A)

> 60 - 64 dB(A)

> 64 - 65 dB(A)

> 65 - 69 dB(A)

> 69 - 70 dB(A)

> 70 dB(A)

(31)

Projekt:

Planinhalt:

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Anlage 2b: Verkehrslärm Schiene Tag 6-22 Uhr, Immissionshöhe 4m

Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Nr. 62

„Naturbad im Eckermannpark“ in Winsen (Luhe)

Stadt Winsen (Luhe) Geschäftsbereich IV – Stadtplanung und Bauordnung Schloßplatz 2

21423 Winsen (Luhe)

Grenze Bebauungsplan Schienenweg

Schallschutzwand Gebäude

Hilfslinie

Beurteilungspegel Tag

≤ 50 dB(A)

> 50 - 55 dB(A)

> 55 - 57 dB(A)

> 57 - 59 dB(A)

> 59 - 60 dB(A)

> 60 - 64 dB(A)

> 64 - 65 dB(A)

> 65 - 69 dB(A)

> 69 - 70 dB(A)

> 70 dB(A)

(32)

Projekt:

Planinhalt:

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Anlage 2b: Verkehrslärm Straße plus Schiene Tag 6-22 Uhr, Immissionshöhe 4m

Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Nr. 62

„Naturbad im Eckermannpark“ in Winsen (Luhe)

Stadt Winsen (Luhe) Geschäftsbereich IV – Stadtplanung und Bauordnung Schloßplatz 2

21423 Winsen (Luhe)

Grenze Bebauungsplan Schienenweg

Straße

Schallschutzwand Gebäude

Parkplatz 70 Stp Hilfslinie

Beurteilungspegel Tag

≤ 50 dB(A)

> 50 - 55 dB(A)

> 55 - 57 dB(A)

> 57 - 59 dB(A)

> 59 - 60 dB(A)

> 60 - 64 dB(A)

> 64 - 65 dB(A)

> 65 - 69 dB(A)

> 69 - 70 dB(A)

> 70 dB(A)

(33)

Projekt:

Planinhalt:

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Anlage 3a: Freizeitlärm Sonntag Tag 6-22 Uhr, Immissionshöhe 4m

Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Nr. 62

„Naturbad im Eckermannpark“ in Winsen (Luhe)

Stadt Winsen (Luhe) Geschäftsbereich IV – Stadtplanung und Bauordnung Schloßplatz 2

21423 Winsen (Luhe)

Einzelschallquelle Flächenschallquelle Nachbarschaft

Grenze Bebauungsplan Schallschutzwand

Gebäude Hilfslinie

Beurteilungspegel Tag

<= 50 dB(A) 51 - 55 dB(A) 56 - 57 dB(A) 58 - 59 dB(A) 60 dB(A) 61 - 64 dB(A) 65 dB(A) 66 - 69 dB(A) 70 dB(A)

> 70 dB(A)

(34)

Projekt:

Planinhalt:

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Anlage 3b: Freizeitlärm WerktagTag 6-22 Uhr, Immissionshöhe 4m

Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Nr. 62

„Naturbad im Eckermannpark“ in Winsen (Luhe)

Stadt Winsen (Luhe) Geschäftsbereich IV – Stadtplanung und Bauordnung Schloßplatz 2

21423 Winsen (Luhe)

Einzelschallquelle Flächenschallquelle Nachbarschaft

Grenze Bebauungsplan Schallschutzwand

Gebäude Hilfslinie

Beurteilungspegel Tag

<= 50 dB(A) 51 - 55 dB(A) 56 - 57 dB(A) 58 - 59 dB(A) 60 dB(A) 61 - 64 dB(A) 65 dB(A) 66 - 69 dB(A) 70 dB(A)

> 70 dB(A)

Referenzen

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