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Jugendarbeit in Vereinen mit Eifel-Award aus Zukunftsinitiative Eifel zeichnet Kreisnachrichten

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Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Ausgabe 49/2018 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 04.12.2018

Aufgrund einer Personalver- sammlung bleibt die Kreis- verwaltung in Wittlich am Dienstag, 11. Dezember 2018 nachmittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulas- sungsstelle Bernkastel-Kues im Gebäude der Verbands- g e m e i n d e v e r w a l t u n g Bernkastel-Kues.

Verwaltung am 11.

Dezember nachmit- tags geschlossen

Die Zukunftsinitiative Eifel hat in Gemünd 29 Vereine mit dem Eifel-Award 2018 ausge- zeichnet. Aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich erhielt der FSV Plein 1982 den Preis.

Allen gemeinsam ist die vor- bildliche und exzellente Nach- wuchsarbeit. Moderiert wurde die mehrstündige Ver- anstaltung von IHK-Aachen- Geschäftsführer Fritz Rötting.

Euskirchens Landrat Günter Rosenke, gleichzeitig Präsi- dent der Zukunftsinitiative Ei- fel, begrüßte die mehr als 200 Gäste im großen Kursaal zur zehnten Verleihung des Eifel- Awards. Damit werden jedes Jahr beispielhaftes Engage- ment und vorbildliche Initiati- ven im Eifel-Ardennen-Raum ausgezeichnet. „In der Eifel und für die Eifel“, betonte Ro- senke in seiner Ansprache.

Der Eifel-Award sei nicht nur als Dank und Anerkennung zu verstehen, sondern auch als Mutmacher, mit dem ande- re motiviert werden sollen, es

den Geehrten gleichzutun.

Die Preisträger 2018 sind Ver- eine mit einer besonderen Nachwuchsförderung. Den Ei- fel-Award erhielten sie, weil sie innovative Wege zur Nach- wuchsgewinnung gehen und Begeisterung bei jungen Men- schen für ehrenamtliche Tä- tigkeiten wecken. Voraus- setzungen waren, dass diese Vereine ehrenamtlich organi- siert werden, örtlich gewach- sen sind (Ortsgruppen über- regionaler Organisationen waren nicht zugelassen) und aktiv Nachwuchsförderung betreiben.

„In Vereinen geht es um Gesel- ligkeit. Vereine in ländlichen Regionen organisieren gesell-

schaftlichen Zusammenhalt und fördern Engagement, Ge- meinsinn und Teilhabe“, sagte Rosenke. Doch durch Verein- sauflösungen besonders im ländlichen Raum, droht dieser zentrale Anker der organisier- ten Zivilgesellschaft wegzu- brechen.

Das große Problem: Vereine finden keine neuen Mitstrei- ter. Fast jeder vierte Verein in Dörfern schrumpft. Die Zahl der Neugründungen ist ste- tig weniger geworden. Als Mutmacher entschied die Zu- kunftsinitiative Eifel deshalb, sich zum runden Geburtstag der Nachwuchsgewinnung in Vereinen zu widmen. Denn für die prämierten Vereine sei die

Eifel-Botschaft „Gemeinschaft gestaltet Lebensraum“ kein Slogan, sondern Aufforderung und Versprechen, so Rosenke.

Der FSV Plein 1982 e. V. wurde für die hervorragende Nachwuchsarbeit ausgezeichnet. Die Eh- rung nahmen der Beigeordnete des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Karl-Heinz Erz (5. v.l.) sowie der Kümmerer der Zukunftsinitiative Eifel, Stephan von St. Vith (1. v.l.) vor. Über die Auszeich- nung freuten sich der 1. Vorsitzende Eddy Linden (3. v.l.) und seine beiden jungen Vorstandskolle- gen Daniel Becker (2. v.l.) und David Thul (4. v.l.) Foto: Thomas Schmitz/pp/Agentur ProfiPress

Zukunftsinitiative Eifel zeichnet

Jugendarbeit in Vereinen mit Eifel-Award aus

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Sitzung des Kreistages des Land- kreises Bernkastel-Wittlich

Am Montag, den 10.12.2018, fin- det um 13:00 Uhr, Kreisverwaltung, Großer Sitzungssaal (N 8) in Wittlich eine öffentliche und eine nichtöffent- liche Sitzung des Kreistages des Land- kreises Bernkastel-Wittlich statt.

TAGESORDNUNG

A. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Gesamtabschluss 2016 2.2 Kulturförderprogramm des

Landkreises Bernkastel-Wittlich - Übersicht über Anträge und geförderte Projekte im Jahr 2.3 Sitzungstermine 20192018 3. Vergaben

4. Weiterentwicklung der Schulso- zialarbeit im Landkreis Bernka- stel-Wittlich ab 2019 5. Weiterleitung von Mitteln aus

der vom Bund an die Bundeslän- der für die Jahre 2018 und 2019 zu leistenden Integrationspau- schale an die Kommunen - Verteilung zwischen Landkreis und kreisangehörigen Gemein- 6. Neuaufstellung Regionalinitiati-den

ve Mosel

7. Änderung des Gesellschaftsver- trages der Mosel Musikfestival gemeinnützige Veranstaltungs- gesellschaft mbH

8. Jahresrechnung 2017

9. Entlastung des Landrats und der Kreisbeigeordneten 2017 10. Haushaltssatzung 2019 und In-

vestitionsprogramm

11. Beratung und Beschlussfassung zum Bericht der Besuchskom- mission des Landkreises Bern- kastel-Wittlich nach § 29 Lan- desgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG)

12. Teilweise Umstufung der L 47 zwischen Hetzerath und Föhren zu einer Kreisstraße

13. Änderung der Organisations- struktur des Verkehrsverbundes Region Trier

a. Anteilskauf- und Abtretungs- vertrag Verkehrsverbund Region Trier GmbH zwischen der Ver- kehrsmanagement- und Service GmbH und dem Zweckverband Verkehrsverbund Region Trier mit Wirkung vom 01.09.2019 b. Gesellschaftsvertrag der neu- en VRT GmbH

c. Kooperationsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen der Aufgabenträger- und der Unter- nehmensgesellschaft

14. Gebietsänderung zwischen der Ortsgemeinde Bekond und der Ortsgemeinde Hetzerath 15. Anfragen

16. Verschiedenes

B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

17. Mitteilungen

18. Verkauf des Grundstücks mit Gebäude der ehemaligen Real- schule Bernkastel-Kues 19. Gesellschaftsvertrag der Mosel

Musikfestival gemeinnützige Veranstaltungsgesellschaft mbH 20. Verschiedenes

Wittlich, 3. Dezember 2018 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

Öffentliche Bekanntmachung Es wurde festgestellt, dass sich im Be- reich des gemeinschaftlichen Jagd- bezirkes Minderlittgen Wiesen- und Ackerflächen befinden, die in den Ei- genjagdbezirk des Forstgutes Minder- littgen hineinragen. Diese Wiesen- und Ackerflächen werden im äußeren Bereich von Waldflächen umschlos- sen, die zum Eigenjagdbezirk des Forstgutes Minderlittgen gehören.

Es ist daher nach Anhörung des Kreis- jagdmeisters beabsichtigt, die nach- folgend aufgeführten Grundflächen aus Erfordernissen der Jagdpflege und der Jagdausübung dem Eigenjagdbe- zirk des Forstgutes Minderlittgen an- zugliedern. Die Angliederung soll mit Wirkung vom 01.04.2019 erfolgen.

Die Abrundung des gemeinschaft- lichen Jagdbezirkes Minderlittgen wurde mit Schreiben vom 22.10.2018 durch den Jagdvorstand der Jagdge- nossenschaft Minderlittgen bean- tragt. Folgende Grundstücke auf der Gemarkung Minderlittgen sollen an den Eigenjagdbezirk Forstgut Minder- littgen angegliedert werden:

Flur 14, Flurstück-Nr. 43/1, 49/1, 66, 71Flur 18, Flurstück-Nr. 15/1, 24/1, 40/1, 49/1, 52/1, 55/1, 59/1, 65/1, 65/2, 65/3, 67/1, 71/1, 73, 75

Flur 19, Flurstück Nr. 37/2, 37/3, 37/4, 38/1, 39/1, 41, 42/1, 46, 47/1, 69/1, 77/1, 80/1, 84/1, 92/1, 100/1, 101/1, 101/2, 101/3, 112, 113/1, 116/1, 116/2, 120/1, 125/1, 155/1, 156, 157, 158, 160, 161, 162, 164, 166 Bevor eine endgültige Entscheidung betroffen wird, wird den betroffenen Grundstückseigentümern nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwV- fG) die Gelegenheit gegeben, sich bis zum 28.12.2018 zu den für die Ent- scheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Das Grundstücksverzeichnis sowie das entsprechende Kartenma- terial der anzugliedernden Flächen wird bei der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich vorgehalten und kann während der Öffnungszeiten bzw.

nach vorheriger Terminabsprache ein- gesehen werden.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Untere Jagdbehörde -

Kurfürstenstraße 16

54516 Wittlich Telefon: 06571/14-2238 Wittlich, 28. November 2018 In Vertretung

gez. Ralph Scheid

Öffentliche Bekanntmachung Am Freitag, dem 14. Dezember 2018 um 9.00 Uhr findet im Überbe- trieblichen Ausbildungszentrum in Wittlich, Max-Planck-Straße 1, Raum N 2.6, eine öffentliche / nichtöffent- liche Sitzung der Verbandsversamm- lung des Zweckverbandes „Über- betriebliches Ausbildungszentrum Wittlich“ mit folgender Tagesordnung statt:

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung:

1 Feststellung des Jahresabschlus- ses zum 31. Dezember 2017 2 Entlastung des Verbandsvorste-

hers und des Geschäftsführers für das Wirtschaftsjahr 2017 3 Behandlung des Jahresergeb-

nisses 2017 4 Zwischenbericht zum

31.08.2018

5 Wirtschaftsplan für das Ge- schäftsjahr 2019

6 Bestellung des Wirtschaftsprü- fers für die Wirtschaftsjahre 2019 bis 2021

7 Verschiedenes Nichtöffentliche Sitzung:

8 Verschiedenes Wittlich, 06. Dezember 2018 Der Vorsteher des Zweckverbandes

„Überbetriebliches Ausbildungszen- trum Wittlich“

Gregor Eibes

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Joe Muteti

letzte bekannte Anschrift: 41069 Mönchengladbach, Neusser Straße 132Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 29.11.2018, Az.: 13-40-O- 006490

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 29.11.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Claudia Teusch

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gem. § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr.1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 10.

-, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffener: Jürgen Vanzetta, letzte bekannte Anschrift: Michelsei- fen 21, 35644 Hohenahr

Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 05.04.2016,

Az.: 10-W 15/159 (Kostenfestset- zungsbescheid über Gebühren- u.

Auslagen der Widerspruchsbehörde).

Das Schriftstück kann von dem Be- troffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 10 -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.

Die Entscheidung erlangt Bestands- kraft, wenn der Betroffene nicht in- nerhalb eines Monats nach Bekannt- gabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, Widerspruch einlegt.

Wittlich, den 21.06.2016.

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Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreu- ungsform, die durch geeignete Tagespflegepersonen ausge- übt wird. Sie stellt eine indi- viduelle, zeitlich flexible und familiennahe Ergänzung zum Angebot der Kindertagesein- richtungen dar, um die Verein- barkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Kindertages- pflegepersonen haben neben dem Betreuungsauftrag die wichtige Aufgabe, an der Erzie- hung und Bildung der Tages- kinder mitzuwirken. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe werden Tagesmütter und Ta- gesväter gesucht, die sich vor- stellen können, Kinder bei sich zu Hause zu betreuen, sie spie- lerisch zu fördern und an ih- rem Familienleben teilhaben zu lassen. Oder als sogenann- te Kinderfrau/-mann im Haus- halt der Eltern tätig zu sein und Eltern in der Erziehung ih-

rer Kinder zu unterstützen. Die Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich bietet in Kooperati- on mit dem DRK-Bildungswerk Eifel-Mosel-Hunsrück einen neuen Qualifizierungskurs in der Kindertagespflege an. Der neue Kurs startet am 21. Janu- ar 2019.

Eine Informationsveranstal- tungen findet am Dienstag, 11. Dezember 2018, 19.30 Uhr in der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich, Gebäude M, Kurfürstenstraße 59 statt. Um eine Anmeldung wird gebe- ten.Bei Interesse an der Informa- tionsveranstaltung sowie der Tätigkeit in der Kindertages- pflege erhalten Interessier- te weitere Informationen bei Marina Fischer, Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich, Tel.:

06571 14-2409, E-Mail: mari- na.fischer@bernkastel-witt- lich.de.

Infoabend zur Qualifizierung in der Kindertagespflege

„Gleichbehandlung in der Fa- milienbildung führt oft zu Miss- verständnissen über gelin- gende Zugänge zu Familien“, sagt Matthias Bartscher zu Be- ginn seines Vortrags mit Hin- weisen zur Erziehungs- und Bildungspartnerschaft. Folge- richtig muss daher die Werbung für Angebote in der Familien- bildung genauso ausgerichtet werden wie die Produktwer- bung im klassischen Sinn. Klar wird, dass verschiedene Grup- pen unterschiedliche Informa- tionswege wollen.

Damit wird aber auch deut- lich, dass ein Angebot in der Familienbildung kaum alle El- tern erreichen kann. Was viel- leicht logisch klingt, hat in der vergangenen Praxis nicht im- mer zum Erfolg geführt. Nach Vorstellung der „Sinus-Mili- eu-Studie“ wurden Beispiele aus der Werbung für Famili- enbildungsveranstaltungen

nach unterschiedlichen Ge- sellschaftsgruppen weiterent- wickelt.

Es gibt Familien, die eine Bro- schüre nutzen, während an- dere Familien gerne zu jeder Zeit einen Veranstaltungster-

min im Internet recherchieren wollen. Aber auch das persön- liche Gespräch in Abholsituati- onen einer Kindertagesstätte sollte als Kommunikationsweg nicht unterschätzt werden. Es gibt Familien die sehr spontan

entscheiden, während andere Familien lieber langfristig Ter- mine planen. Hinzu kommen verschiedene Wertevorstel- lungen, die nach geeigneten Botschaften suchen.

Schnell wird deutlich, dass An- gebote in der Familienbildung nach ihrer Zielgruppe sortiert und passgenau beworben werden müssen, um den ge- wünschten Erfolg zu erhalten.

Doch auch die Angebotsform selbst ist Teil der Marketinga- nalyse in der Familienbildung.

Für einige Gruppen sind Vor- träge das richtige Angebot, andere Familien suchen den Austausch in einem Elternca- fé oder nutzen gerne ihre Zeit gemeinsam mit Ihrem Kind im Eltern-Kind-Angebot, welches pädagogisch unterstützt wird.

So vielfältig wie Familien heu- te sind, muss sich Marketing in der Familienbildung entwi- ckeln.

Fachtag Familienbildung diskutierte über Marketing in der Familienbildung

Matthias Bartscher erläuterte die unterschiedlichen Möglich- keiten im Marketing von Angeboten der Familienbildung.

Foto: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich / Stephan Rother

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Laufeld Pfeifenheck Waldfläche, Landwirtschaftsfläche 0,6173 ha Gonzerath Oben in Peres Landwirtschaftsfläche 1,0209 ha Veldenz Am Kalleberg Landwirtschaftsfläche 0,2220 ha Veldenz Am Kalleberg Landwirtschaftsfläche 0,4171 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 14.12.2018 schriftlich mitzuteilen.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 10 -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag:

gez. Anna Ellert

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Landrats des Land- kreises Bernkastel-Wittlich am 25.

November 2018

Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2018 das Ergebnis der Landratswahl im Landkreis Bern- kastel-Wittlich wie folgt festgestellt:

Zur Wahl des Landrats waren 90.959 Personen wahlberechtigt. Davon ha- ben 21.759 Personen gewählt. Die

Wahlbeteiligung betrug 23,9 %. Von den insgesamt abgegebenen Stim- men waren 21.572 gültig und 187 un- gültig.

Von den gültigen Stimmen entfie- len auf den einzigen Bewerber, Herrn Gregor Eibes (CDU), 18.330 Ja-Stim- men (85,0 %) und 3.242 Nein-Stim- men (15,0 %).

Der Wahlausschuss stellt fest, dass mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf „Ja“ lauteten.

Damit ist Herr Gregor Eibes (CDU) zum Landrat des Landkreises Bernka- stel-Wittlich gewählt.

Wittlich, den 28.11.2018 Alexander Licht, MdL (Erster Kreisbeigeordneter als Kreiswahlleiter)

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brauch. „Die Heizkosten redu- zierten sich von 312 Euro auf 20 Euro im Monat, das Haus versorgt sich selbst mit Ener- gie“, erklärt Bärbel Domanetz- ki. Das Haus hat damit alle drei Punkte des Meilenstein er- reicht: Die Wärme ist zu 100 % erneuerbar, bilanziell wird zu 100 % erneuerbarer Strom er- zeugt und verwendet und die Einsparungen an Energie lie- gen bei über 50 %.

Der „Meilenstein-Weg“ führte an vielen Häusern vorbei, die entweder gedämmt worden sind oder eine Photovoltaik- anlage auf dem Dach hatten.

Oder sogar beides. Interessant auch, dass im Neubaugebiet

„Im Schönweiler“ 15 Häuser im Passivhausstandard errich- tet worden sind.

In dem Anbau an das beste- hende Verwaltungs-Gebäude ist auch das Energiebüro un- tergebracht, in dem Bürger sich zu ihren geplanten Vor- haben beraten lassen können.

„Ich bin ja von hier und kenne viele Menschen, die kommen dann auch zu mir in die Bera- tung“ sagt die Architektin und Klimaschutzmanagerin Doma- netzki.

Auch Thomas Neri, Abtei- lungsleiter Bau bei der Sparte

„Energiedienstleistungen“ der Pfalzwerke, wohnt in Weiler- bach und ist ehrenamtlich in der Klima-AG für Weilerbach aktiv. „Mit der Praxiserfahrung aus meiner beruflichen Tätig- keit kann ich dazu beitragen, die Ziele der Verbandsgemein- de zu erreichen“, erklärt Tho- mas Neri sein ehrenamtliches Engagement.

Die Pfalzwerke Energiedienst- leistungen haben den Schwer- punkt im Bereich dezentra- le Energieprojekte, betreiben 18 Windräder und 98 Con- tractingprojekte und sind seit kurzem auch im Thema Elek- tromobilität aktiv.

In Weilerbach ist das The- ma Nahwärmenetze aus dem Null-Emissions-Gemeinde-

Prozess heraus entstanden.

Fragestellungen damals wa- ren unter anderem, ob die Wärmebereitstellung durch Holz, Pellets oder Kraft-Wär- me-Kopplungsanlagen erfol- gen sollte. Wichtig war auch die Entscheidung, ob die Ge- meinde selber das Nahwär- menetz realisiert oder ob eine Contracting-Lösung besser ge- eignet ist.

In seinem Vortrag wies Tho- mas Neri darauf hin, dass bei der Planung eines Nahwärme- netzes eine hohe Detailtiefe in der Planung und bezüglich der Wirtschaftlichkeitsberech- nung erforderlich ist. Ein er- fahrener Planer gehört eben- so zum Gelingen mit dazu.

Auch Contracting ist eine Möglichkeit, gleichzeitig Emis- sionen zu verringern und Fi- nanzmittel an anderer Stel- le einsetzen zu können. Der erfahrene Contractor über- nimmt unter anderem die Verantwortung für die Ver- sorgungssicherheit, er bringt auch die jeweils neueste Tech- nik ein um möglichst hohe Ein- sparungen zu erzielen.

Wichtig sei auch eine sehr gute Kommunikation mit den Bürgern im Vorfeld um den Grund- und Wärmepreis zu erläutern, aber auch die Ko- steneinsparungen, darunter Heizungswartung, Schorn- steinfegergebühren, gegen- über einer eigenen Heizungs- anlage darzustellen.

In der Heizzentrale in Weiler- bach werden zu 75 % Hack- schnitzel verwendet, dazu kommt dann noch zu 25 % aufbereiteter und sortierter Grünschnitt. „Die kleineren Kessel können mit Pellets be- schickt werden, für größe- re Anlage sollten gute Hack- schnitzel verwendet werden“

erläuterte Thomas Neri.

Der Brennstoff wird nach Wär- memenge und nicht nach Kubikmeter bezahlt, das

„erzieht“ den Brennstofflie- feranten dazu, eine gute Mi- schung bereitzustellen.

tiv erzeugter Strom und Wär- me aus Holzhackschnitzeln.

Eine Plakette am Gebäude zeigt: Hier wurden Schritte unternommen, dem Ziel der Null-Emissions-Gemeinde nä- herzukommen.

Klimaschutzmanagerin Bär- bel Domanetzki erläuterte die Maßnahmen der zum KfW- 70-Haus sanierten Hausmei- sterwohnung. Wo früher eine Nachtspeicherheizung viel Strom benötigte wird die Wär- me nach der Sanierung durch eine Pelletheizung bereitge- stellt. Eine Solarthermische Anlage unterstützt Heizung und Warmwasserbereitung, die Photovoltaikanlage er- zeugt Strom zum Eigenver-

Am Samstag, dem 8.12.2018, erfolgt die Verteilung der Ab- fall-Fibel 2019 in Trier, dem Landkreis Trier-Saarburg so- wie in den Landkreisen Bern- kastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkanei- fel an alle Haushalte und Fir- men. Die Zustellung der knapp 300.000 Fibeln erfolgt als Bei- lage in DIE WOCH.

Wer an diesem Tag keine Ab- fall-Fibel erhalten hat, kann dies ab Montag, den 10. De- zember am Abfall-Telefon (0651 9491 414) reklamieren und erhält die Fibel per Post.

Abfall-Fibel erscheint am 8. Dezember

Die Abfall-Fibel 2019 wird am Samstag, dem 8. Dezember in der Region verteilt.

Verbandsgemeinde Weilerbach:

Auf dem Weg zur Null-Emissions-Gemeinde

Die über 40-seitige Broschüre im handlichen Din A5-Format enthält neben einer Übersicht der Abholtermine wichtige In- formationen rund um das The- ma Kreislaufwirtschaft. Ergän- zend zur Fibel besteht unter www.art-trier.de/kalender die Möglichkeit, sich einen Jah- reskalender mit den Abfuhr- terminen für Ihre Adresse aus- zudrucken, den kostenlosen E-Mail-Erinnerungsservice zu nutzen sowie die Abfuhrdaten in Ihren persönlichen, elektro- nischen Kalender zu importie- ren.

Die Energieagentur Rheinland- Pfalz und das regionale Quar- tiersnetzwerk im Landkreis Bernkastel-Wittlich hatten zur Exkursion nach Weilerbach eingeladen: Was können die Bioenergiedörfer von dieser Verbandsgemeinde lernen?

Welche Sanierungsvorhaben sind besonders gelungen, wie tragen Nahwärmenetze zum Klimaschutz bei?

Die Verbandsgemeinde Wei- lerbach ist schon seit vielen Jahren aktiv auf dem Weg zur Null-Emissionsgemeinde. Als erste Projekte wurden bereits zwischen 2001 und 2006 Pho- tovoltaikanlagen errichtet, die ersten Nahwärmenetze sowie ein Windpark – also regenera-

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In den Bemühungen des Land- kreises, die ärztliche Versor- gung im Landkreis Bernkastel- Wittlich zu sichern, wurde nun mit der Auftaktveranstaltung zur Etablierung eines Weiter- bildungsverbundes ein wei- terer wichtiger Baustein an- gegangen. Ende November trafen sich Krankenhausträ- ger, niedergelassene Ärzte und Kommunalpolitiker im Verbundkrankenhaus in Bernkastel-Kues, um Näheres zu diesem Thema zu erfahren.

Eingeladen hatte Landrat Gre- gor Eibes zusammen mit der Koordinierungsstelle Weiter- bildung Allgemeinmedizin der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und der Be- zirksärztekammer Trier.

Ein wesentliches Mittel, Fach- ärzte für den Landkreis zu ge- winnen, ist die Weiterbildung zum Facharzt in der Region.

Diese fünfjährige Weiterbil- dung zum Facharzt für Allge- meinmedizin muss zwingend in zwei Weiterbildungsab- schnitte im stationären Be- reich, also im Krankenhaus, als auch im ambulanten Bereich bei niedergelassenen Ärzten abgeleistet werden. Das be- deutet, dass sich Ärzte die Weiterbildung aufwendig sel- ber organisieren müssen. Hier setzt das Konzept des Weiter- bildungsverbundes an. Im Ver- bund schließen sich niederge- lassene Ärzte und Ärztenetze sowie Kliniken auf regionaler Ebene zusammen und bieten die Weiterbildung als Kom- plettpaket an. Somit muss sich ein Arzt in Weiterbildung in der Regel nur einmal am An- fang seiner Weiterbildungs- zeit bewerben und durchläuft dann alle Einrichtungen ohne weitere Bewerbungsverfah- ren. Für den reibungslosen Ablauf sorgt das Netzwerk mit einem festen Ansprechpart- ner, der sich um alle Belange kümmert. Dadurch soll den angehenden Fachärzten ein unkomplizierter und lücken- loser Weiterbildungsablauf

ermöglicht werden. Mit Hilfe dieses Komplettpakets möch- te man dem ärztlichen Nach- wuchs eine Weiterbildung aus einem Guss anbieten und ihn gleichzeitig auch in der Region halten. Die Verbundpartner definieren Ausbildungsmög- lichkeiten, Fachdisziplinen und Länge der einzelnen Ausbil- dungsabschnitte und stimmen sich untereinander ab. Auch Unterbrechungen im Weiter- bildungsablauf zum Beispiel durch Erziehungszeiten oder Weiterbildung in Teilzeit kön- nen so im Verbund aufgefan- gen und abgestimmt werden.

Landrat Eibes begrüßte zur Auftaktveranstaltung im Verbundkrankenhaus in Bernkastel-Kues Vertreter von gleich drei Kliniken, die ihr In- teresse bekundet haben, sich in einem solchen Verbund zu engagieren. Neben dem Ver- bundkrankenhaus Bernka- stel/Wittlich mit den Klinik- standorten in Wittlich und Bernkastel-Kues waren dies auch Vertreter des Klinikums Mittelmosel aus Zell und des Median Reha-Zentrums aus Bernkastel-Kues. Dazu haben sich etwa zwanzig niederge- lassene Ärzte aber auch Ärzte aus den Kliniken über die Möglichkeiten und Vorteile des Weiterbildungsverbundes informiert. Sandra Gold-

zinski, Leiterin der Koordi- nierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin bei der kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz informierte in Ihrem Vortrag über die not- wendigen Schritte und Voraus- setzungen bei der Gründung eines Weiterbildungsver- bundes und zeigte die Vor- teile für alle Beteiligten auf.

Zudem konnte sie einen Über- blick über die umfangreichen Fördermöglichkeiten geben.

Birgit Sattler, Geschäftsfüh- rerin der Wormser Gesund- heitsnetz eG (WoGe)stellte ihren bereits seit 2010 beste- henden Weiterbildungsver- bund zwischen der WoGe und dem Klinikum Worms vor und warb sehr anschaulich für die Gründung eines solchen Ver- bundes. Birgit Heinz von der Bezirksärztekammer Trier er- läuterte dann das Thema Wei- terbildungsbefugnis vor. Ohne eine solche Befugnis dürfen niedergelassene Ärzte kei- ne Weiterbildungsassistenten ausbilden. Zum Schluss ver- wies Dr. Burkhard Zwerenz, Hausarzt aus Prüm und erster Vorsitzender des Hausärzte- verbandes Rheinland-Pfalz auf die dramatischen Versor- gungsengpässe im Bereich der Allgemeinmedizin, auf die vor allem die ländlichen Regi- onen, nicht nur in Rheinland-

Pfalz zusteuern. Er appellierte eindringlich an die Politik, hier schnellstens zu handeln. Alle Beteiligten dankten deshalb ausdrücklich der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich für ihre Initiative und ihr Engage- ment im Rahmen des Kreis- entwicklungskonzepts, die ärztliche Versorgung in der Re- gion zu sichern. Durch die an- schaulichen Beispiele von Bir- git Sattler und den Appell von Dr. Burkhard Zwerenz wurde deutlich, dass hierbei eine ge- meinschaftliche Initiative und Anstrengung aller Beteiligten notwendig ist. Die Veranstal- tung hat hierzu den Auftakt gesetzt. Die Bereitschaft der drei Krankenhäuser miteinan- der zu arbeiten und auch das große Interesse in der Ärz- teschaft hinterließ eine sehr positive Aufbruchsstimmung.

Über die Gründung des Wei- terbildungsverbundes wird nun mit den interessierten Partnern weiterverhandelt.

Weitere Informationen erhal- ten Interessierte bei der Stab- stelle Kreisentwicklung der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich, Susan Menges, Tel.:

06571 14-2399, E-Mail: susan.

menges@bernkastel-wittlich.

de oder Stephan von St. Vith, Tel.: 06571 14-2316, E-Mail:

stephan.vonstvith@bernka- stel-wittlich.de.

Gelungener Auftakt zum ärztlichen Weiterbildungsverbund im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Zahlreiche Ärzte aus Kliniken und Praxen interessierten sich für den Weiterbildungsverbund im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Foto: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich/Susan Menges

Referenzen

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