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Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

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Ausgabe 03/2018 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 16.01.2018

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Fortsetzung auf Seite 2

Eröffnungskonzert „50 Jahre Musikschule des Landkreises Bernkastel-Wittlich“

Im Jahre 1968 wurde die Kreis- musikschule gegründet und feiert somit in diesem Jahr ih- ren 50. Geburtstag. Was mit Musikunterricht in einigen we- nigen Fächern ausschließlich in Bernkastel-Kues begann, hat sich bis heute zu einer Er- folgsgeschichte entwickelt.

Aktuell werden circa 1.500 Schülerinnen und Schüler im Alter von sechs Monaten bis nahezu 80 Jahren von 50 Lehr- kräften an über 40 Standorten im Kreisgebiet unterrichtet.

Rund 100 Festveranstaltun- gen, Ausstellungseröffnungen und Konzerte mit Beteiligung der Musikschule bereichern jährlich das kulturelle Ange- bot in und um den Landkreis.

Grund genug also für Landrat Gregor Eibes die Musikschu- le als eine der tragenden Säu- len im Kulturleben des Land- kreises zu bezeichnen. Für ihn ist die Einrichtung nicht nur eine Talentschmiede für zu- künftige Berufsmusiker, auch wenn in den vergangenen fünf

Jahrzehnten zahlreiche natio- nal und international erfolg- reiche Musiker aus ihr hervor- gegangen sind. Für Eibes steht die Musikschule auch für Brei- tenbildung, die die Musikver- eine und Chöre im Landkreis unterstützt und die Persön- lichkeitsentwicklung der Schü- ler fördert.

Die „Institution Musikschule“

wird seit 1995 als „Drei-Säu- len-Modell“ mit den Koopera- tionspartnern Kreismusikver- band und Kreis-Chorverband als Musikschule des Land- kreises Bernkastel-Wittlich ge- führt und unter anderem von der Sparkassenstiftung maß- geblich gefördert. Gemeinsam erfüllen diese drei Säulen den Strukturplan des Verbandes der Musikschulen, der einen qualitätssichernden Standard

beinhaltet und gelten heute als staatlich geförderte Musik- schule.

Zum 50-jährigen Bestehen der Musikschule wird im Ver- lauf des Jahres 2018 eine umfangreiche Veranstal- tungsreihe stattfinden. Das Er- öffnungskonzert ist am Sonn- tag, den 21. Januar um 15:30 Uhr in der Mosellandhalle in Bernkastel-Kues. Der Lei- ter der Musikschule, Frank Wilhelmi freut sich zu die- sem Konzert mit rund 50 Mu- sikern das breite Spektrum der Schule präsentieren zu können. Das Programm be- inhaltet verschiedene Stil- richtungen vom Barock bis zur Popmusik, darunter Aus- schnitte der Musik zum Film

„Die Kinder des Monsieur Ma- thieu“ und das rasante, hoch-

virtuose Konzert für Violon- cello und Blasorchester von Friedrich Gulda. Mitwirkende sind das Kammerorchester der Musikschule (Leitung: Ali- ce Lenz-Hademer), der Kin- der- und Jugendchor „Young Voices“ (Leitung: Ingrid Wag- ner), ein Lehrkräfte-Blasor- chester (Leitung: Stefan Barth) sowie die Solisten Moritz Reut- linger (Violoncello) und Emily Valerius (Gesang). Der Eintritt ist frei.

Die Veranstaltungsreihe im Jubiläumsjahr umfasst 25 Konzerte mit Schülern, Lehr- kräften, befreundeten Musi- kern sowie ehemaligen Schü- lern der Musikschule, die heute als professionelle Mu-

Moritz Reutlinger (Violoncel- lo) ist einer von 50 Musikern, die das Eröffnungskonzert am 21. Januar, 15:30 Uhr in der Moselland-Halle in Bernkastel-Kues gestalten.

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Stellenausschreibung

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als kundenori- entiert, innovativ und wirtschaftlich handelndes Dienst- leistungsunternehmen bietet zum nächstmöglichen Zeit- punkt folgende Stelle an:

Sachbearbeiter/in

für den Fachbereich 20 – Sicherheit und Ordnung Team Ausländerbehörde

- unbefristet, Vollzeit, EG 9a TVöD/ A 8 LBes0 - Ihre Aufgabenschwerpunkte:

• Bei EU-Mitbürgern/innen die Freizügigkeit feststellen bzw. nicht feststellen.

• Die Rückkehr von nicht unter die Freizügigkeit fallenden EU-Mitbürgern/innen veranlassen, überwachen, sicher- stellen.

• Annahme von Verlängerungsanträgen und Prüfung auf Vollständigkeit.

Die vollständige Stellenausschreibung mit Informationen zum Stelleninhalt und zum Anforderungsprofil finden Sie un- ter www.bernkastel-wittlich.de/stellenangebote.html.

Aussagekräftige Bewerbungen und ggf. eine Einverständnis- erklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte werden bis zum 06.02.2018 erbeten an:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich 02 - Personal/Organisation, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich,

E-Mail: Bewerbungen@Bernkastel-Wittlich.de

Viele seuchenartig verlau- fende Tierkrankheiten in den Wildbeständen können, wie die Tollwut, für den Men- schen sehr gefährlich werden oder, wie die Schweinepest, zu enormen volkswirtschaft- lichen Schäden führen. Nur mit den Mitteln der Jagd und den besonderen Kenntnissen der Jäger vor Ort können sol- che Seuchen zurückgedrängt und nach Möglichkeit elimi- niert werden.

In mehreren tierseuchen- rechtlichen Vorschriften werden die Jäger ausdrück- lich zur Mithilfe verpflich- tet, entscheidend ist jedoch letztendlich das Engage- ment jedes Einzelnen. Nach der Tollwutverordnung sind kranke, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte wild lebende sowie die verendet aufgefundenen Füchse, Marderhunde und Waschbären auf Tollwut zu untersuchen. Hierzu müs- sen die ganzen Tierkörper in der Decke an das Landes- untersuchungsamt Rhein- land-Pfalz, Blücherstraße 34, 56073 Koblenz einge- sandt werden. Das Land un- terstützt die Jäger, indem sie auch weiterhin für jedes anerkannte Monitoringtier eine Aufwandsentschädi- gung von 50 Euro gewährt.

Zusätzlich müssen den Tier- körpern Begleitschreiben mit weitergehenden Anga- ben beigefügt werden. Di- ese Begleitschreiben sind beim Fachbereich Veterinär- dienst, Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich er- hältlich oder können unmit- telbar über die Internetseite des Landesuntersuchungs- amtes www.lua.rlp.de unter Downloads / Tierseuchen

& Tiergesundheit bezogen werden.

Die Schweinepest-Moni- toring-Verordnung for- dert die Jäger auf, Proben von Wildschweinen zur Un-

tersuchung auf klassische und afrikanische Schwei- nepest zu entnehmen. Die tierseuchenrechtliche An- ordnung des Landesunter- suchungsamtes zur Durch- führung eines Monitorings vom 8. August 2017 erklärt die Vorgehensweise: Jeweils Blut- und Milzproben sind unverzüglich unabhängig vom Alter der Tiere zu ent- nehmen von allen krank er- legten Wildschweinen, von Wildschweinen, die beim Aufbrechen mit bloßem Auge erkennbare patholo- gisch-anatomische Auffällig- keiten zeigen und von jedem verendet aufgefundenen Wildschwein, dies umfasst auch die nach Autounfäl- len verendet aufgefundenen Tiere. Diese Proben werden sowohl auf die klassische als auch auf die afrikanische Schweinepest untersucht.

Zusätzlich sind, wie dies schon seit vielen Jahren der Fall ist, alle Wildschweine bis zu einem Aufbruchsge- wicht bis 30 Kilogramm zur Untersuchung auf die klas- sische Schweinepest zu be- proben. Die Proben sind an das Landesuntersuchungs- amt weiterzuleiten. Zur Vereinfachung können die Proben auch in den Pro- benkasten des Fleischhygi- eneamtes (Trichinenunter- suchungsstelle) am Zugang zum Betriebsgelände der Fir- ma Simon-Fleisch in Wittlich eingeworfen werden. Auch den Wildschweinproben sind Begleitschreiben bei- zufügen (Bezugsquellen wie oben). Anstelle der Proben können auch ganze Tierkör- per an das Landesuntersu- chungsamt eingesandt wer- den.

Für Fragen steht der Veteri- närdienst der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich un- ter Tel.: 06571 14-2353 oder E-Mail: veterinaeramt@

bernkastel-wittlich.de zur Verfügung.

Jagd ist unverzichtbarer Teil der Tierseuchenbekämpfung

siker tätig sind. Darüber hi- naus wird als großes, jahres- übergreifendes Projekt die Veranstaltungsreihe „Capel- la“ wieder im ganzen Land- kreis durchgeführt, die in den Jahren 2003 und 2004 bereits stattfand. Dabei werden über 200 Musikschüler mit ihren Lehrkräften in mehr als 70 Kapellen und Kirchen des ge- samten Kreisgebietes musi- zieren. Die Zuhörer können in 75 Konzerten und fünf Kapel- len-Wanderungen die Musik von Renaissance und Barock, über Klassik und Romantik bis hin zu Spirituals und Gospels erleben und die teilweise in

Abgeschiedenheit liegenden historischen Kapellen ken- nenlernen.

Das Eröffnungskonzert zum

„Capella-Projekt“ mit dem Streichorchester der Musik- schule findet am Samstag, den 3. Februar um 19:30 Uhr in der Wallfahrtskirche in Klausen statt. Der Eintritt ist ebenfalls frei.

Zu den Veranstaltungen gibt es zwei Broschüren, die ko- stenfrei über die Lehrkräfte und die Geschäftsstelle der Musikschule, Tel.: 06571 14- 2398, E-Mail: musikschule@

bernkastel-wittlich.de erhält- lich sind oder unter www.mu- sikschule.bernkastel-wittlich.

de herunter geladen werden können.

Fortsetzung von Seite 1

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Bereits zum sechsten Mal schnürte der Wittlicher Wan- derrabe im vergangenen Herbst seine Wanderschuhe, um mit seinen leuchtend roten Rucksäcken sechs Kin- dertagesstätten in der Region zu besuchen. Gefüllt sind die- se Rucksäcke mit aktuellen Bil- derbüchern, die dank der fi- nanziellen Unterstützung der Sparkasse jedes Jahr von der Stadt- und Kreisergänzungsbü- cherei Wittlich neu erworben werden. Nach gemeinsamem Betrachten und Vorlesen wäh- len die Kinder ihren Favoriten

und bereiten hierzu eine klei- ne Darbietung vor.

Den Anfang machten die Neu- erburger Vorschulkinder mit dem Bilderbuch „Eisbjörn“.

Die Geschichte über eine klei- ne Maus, die auszog um mutig zu werden und schließlich im Leuchtturm des alten Gustav ihre Angst überwand und ein Schiff aus Seenot rettete, hat- te es ihnen besonders ange- tan. Mit Hilfe von Tüchern in leuchtenden Farben und eines selbst gebastelten Leucht- turmes mit echtem Licht ver-

wandelten sie die Kinderab- teilung der Bücherei in eine bunte Küstenlandschaft. Un- termalt von Möwengeschrei und Wellenrauschen erzähl- ten sie Eisbjörns Geschichte in Form eines musikalischen Puppentheaters mit selbst ge- dichteten Liedern und beglei- tenden Instrumenten.

Für ein ganz anderes Buch hat- ten sich die Kinder aus Plein entschieden. Ihr Lieblings- buch „Die Olchis bekommen ein Haustier“ wird erzählt, wie der Drache Feuerstuhl zu den Olchis auf die Schmuddelfin- ger Müllkippe kam. Zu ver- schiedenen Szenen aus dem Buch bastelten und bemalten

sie wunderschöne, fantasie- volle Keilrahmen, die sie den Zuschauern präsentierten.

Anschließend wechselten die Rucksäcke ihre Besitzer, um gemeinsam mit dem Raben in zwei neue Kitas zu wan- dern. Beim nächsten Treffen im März dürfen die Kinder aus Greimerath und Bengel ihre Titel vorstellen und die Bücher dann ebenfalls weitergeben.

Alle Kinder und Erzieherinnen treffen sich schließlich wieder zum großen Abschlussfest im Mai im Wittlicher Haus der Ju- gend, bei dem dann das abso- lute Lieblingsbuch aller Kitas prämiert wird.

Bilderbuch-Präsentationen der Wanderrabenkids in der Stadt- und Kreisergänzungsbücherei Wittlich

Kinder aus Plein präsentieren ihre Kunstwerke.

Noch bis zum 1. März 2018 besteht wieder die Möglich- keit, Projekte bei der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Mosel einzureichen. Um möglichst viele Menschen für die Um- setzung neuer Vorhaben zu motivieren bietet die LAG für alle Interessierten einen LEA- DER-Info-Tag an. Am 31. Ja- nuar 2018 besteht von 8:00 bis 19:00 Uhr die Möglichkeit, sich umfassend über die LEA- DER-Förderung zu informie- ren und individuell beraten zu lassen. „Trotz Homepage, so- zialen Medien und Co. stellen wir immer wieder fest, dass nichts so fruchtbar ist wie das persönliche Gespräch“, be-

gründen Christiane Horsch als LAG-Vorsitzende und Phi- lipp Goßler als Geschäfts- führer die Wahl dieses neu- en Formates. Es sei ihnen wichtig, dass möglichst viele Menschen Kenntnis von den bestehenden Fördermöglich- keiten erlangten. Schließlich gebe es einen Wettbewerb der Ideen und jedes gute Vor- haben bringe die Mosel-Regi- on voran.

Im Rahmen des Info-Tages sol- len Fragen wie „Was ist über- haupt ein LEADER-Projekt und welche Ideen passen zu einer Förderung?“ oder auch De- tailfragen wie „Was muss ich einer Projektskizze anfügen?“

geklärt werden. Ziel ist, dass bis zur Einreichungsfrist am 1.

März der LAG möglichst viele gute Projekte vorliegen.

Projekte können Baumaß- nahmen, Qualifizierungsmaß- nahmen, Veranstaltungen oder Studien sein. „Entschei- dend ist, dass eine Maßnahme innovativ ist und sie die Regi- on gemäß unserer Handlungs- strategie voranbringt“ bringt Christiane Horsch die anson- sten eher komplexen Aus- wahlkriterien auf den Punkt.

Jedes Projekt muss nicht nur gewissen fördertechnischen Standards genügen, sondern auch der Bewertung durch die LAG und deren eigenen Krite-

rien standhalten. Die LAG mit ihren 28 Mitgliedern ist alleine für die Bewertung und damit die Auswahl der Projekte ver- antwortlich.

Angesprochen sind neben Kommunen und privaten Un- ternehmen auch Vereine, Ver- bände oder Stiftungen. „Jedes Projekt ist grundlegend an- ders und muss damit auch in- dividuell betrachtet werden“

macht Goßler deutlich und rät daher, das Angebot der Bera- tung durch die LAG-Geschäfts- stelle in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen über LEADER sind auf der Internet- seite www.bernkastel-wittlich.

de/lag-mosel zu finden.

Lokale Aktionsgruppe Mosel bietet Info-Tag zur LEADER-Förderung

Ein Schiff in Seenot – Neuerburger Kinder zeigen die mutige Rettungsaktion der kleinen Maus.

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw.

www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Halil Özgül

Anschrift nicht bekannt, hält sich in der Türkei auf

Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 05.01.2018, Az.: 13-40-Ö- 4432/6176

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 05.01.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Claudia Teusch

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Hans Lothar Schlich letzte bekannte Anschrift: unbekannt

Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 09.01.2018, Az.: 13-40-W- 003287

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 09.01.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Nicole Becker

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Michael Vertron Smith letzte bekannte Anschrift: Augusta, GA/USA, 3188 Skinner Mill Road Apt.

7 ADatum und Aktenzeichen der Schrei- ben: 05.09.2017 und 17.10.2017, Az.:

13-62-L-004139

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel-

lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 09.01.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Nicole Becker

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Jonathan Dela Cruz letzte bekannte Anschrift: 542-B Ino- cencio Street Lopez Compound, Pasay City, Metro Manila, Philippinen, Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 22.11.2017 und 24.11.2017, Az.: 13-45-H-005942

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 09.01.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Nicole Becker

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwal- tungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be-

nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Terrance R. Russell letzte bekannte Anschrift: 83648 Idaho/USA, 366 Security Force Squadron/S 30C, M

Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 09.01.2018, Az.: 13-40-S- 003737

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 09.01.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Nicole Becker

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Debesay Mengs letzte bekannte Anschrift: unbekannt Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 10.01.2018, Az.: 13-40-M- 005966

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft,

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wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 10.01.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Nicole Becker

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Habibula Sediqi letzte bekannte Anschrift: unbekannt Datum und Aktenzeichen der Schrei- ben: 10.01.2018, Az.: 13-40-S- 006057/6058/6059

Die Schriftstücke können von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für

Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 10.01.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Nicole Becker

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu ent- scheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

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Niederemmel Unten auf der Bach vorm Hüwel Landwirtschaftsfläche 0,1201 ha Neumagen Auf Hennenbüscher Kopf Landwirtschaftsfläche, Gehölz 0,6697 ha

Krames-Klausen In der Fahrgruft Grünland 1,0546 ha

Monzel am Löhngraben Landwirtschaftsfläche 0,1825 ha

Wittlich In Rothhecken Landwirtschaftsfläche 0,6757 ha

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden ge- beten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 26.01.2018 schriftlich mitzuteilen.

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Tair Jasarevic letzte bekannte Anschrift: unbekannt Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 11.01.2018, Az.: 13-52-S- 003925

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 11.01.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Nicole Becker

Günter Rösch erhält Freiherr-vom-Stein-Plakette für langjähriges kommunalpolitisches Engagement

Viele Jahre war der ehemalige Landtagsabgeordnete Günter Rösch kommunalpolitisch eh- renamtlich tätig. Für sein lang- jähriges Engagement erhielt er nun im Wittlicher Kreishaus von Innenminister Roger Le- wentz die Freiherr-vom-Stein- Plakette des Landes Rhein- land-Pfalz.

„Günter Rösch hat sich auf al- len politischen Ebenen für die Kommunen und besonders für den ländlichen Raum ein- gesetzt“, lobte Lewentz. Nicht nur als Mitglied des Stadtrats Bernkastel-Kues, als SPD-Frak- tionsvorsitzender im Kreistag Bernkastel-Wittlich oder auch als Mitglied im Verwaltungs- rat der Sparkasse habe Rösch sich für seine Mitmenschen engagiert. „Auch bei den Dis-

kussionen im Landtag hatte er stets die Auswirkungen von Entscheidungen auf den Ein- zelnen und die Gemeinschaft, insbesondere im ländlichen Raum im Blick“, betonte der

Gemeinsam mit Landrat Gregor Eibes (l.) überreichte Innen- minister Roger Lewentz (r.) die Freiherr-vom-Stein-Plakette des Landes an Günter Rösch (m.).

rheinland-pfälzische Innenmi- nister.

Auch Landrat Gregor Eibes freute sich, dass Röschs bei- spielgebendes und unermüd- liches ehrenamtliches Enga-

gement mit der Verleihung der Auszeichnung nun die ver- diente Anerkennung fand. „Mit Ihrem langjährigen kommunal- politischen Engagement haben Sie im Sinne von Freiherr vom Stein einen großen Beitrag zu einem funktionierenden Mit- einander und einer lebendigen kommunalen Selbstverwaltung geleistet“, lobte Eibes und er- innerte auch an die intensiven Diskussionen, die man stets im Kreistag geführt habe.

Neben Landrat Gregor Eibes gratulierten auch die Land- tagsabgeordnete Bettina Brück, Morbachs Bürgermei- ster Andreas Hackethal für die Kommunen sowie politische Weggefährten und die Familie zu der besonderen Auszeich- nung.

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