• Keine Ergebnisse gefunden

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ausgabe 14/2018 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 03.04.2018

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

(Fortsetzung auf Seite 2)

Landkreis ehrt vorbildliche Angebote der sozialen Dorfentwicklung

Die Preisträger des Wettbewerbs „Zu Haus alt werden“ gemeinsam mit Landrat Gregor Eibes, Sparkassen-Vorstand Edmund Schermann und Projektleiter Mirko Nagel.

Von Ende Juni bis zum 15. De- zember 2017 konnten sich Ge- meinden, örtliche Vereine und Initiativen um eine Förderung im sechsten Ideenwettbewerb

„Zu Hause alt werden“ bewer- ben. Im Rahmen einer Preis- verleihung wurden nun vier besonders nachahmenswerte Projektbeiträge im Kreishaus ausgezeichnet. Im Fokus des Ideenwettbewerbs stand der Anstoß zur Umsetzung neuer Angebote in den Gemeinden des Landkreises. Angebote, auf die im Bedarfsfall zurück- gegriffen werden kann, damit ein Verbleib in den eigenen vier Wänden, in der Nach- barschaft, in der Dorfgemein- schaft auch im Fall von alters- bedingten Einschränkungen, Krankheit oder einer Behinde- rung unterstützt werden kann:

Der Christliche Verein für So- ziales Balkan e.V. wird mit einem Preisgeld von 2.000 Euro dahingehend unter- stützt, eine „Notfalldose“ in den „Balkandörfern“ Hoxel,

Morscheid-Riedenburg und Wolzburg einzuführen. Eine Dose, die ein Notfall-Info- blatt mit für die medizinische Erstversorgung wichtigen In- formationen über den Ge- sundheitszustand, Allergien, Medikamenten, Kontaktper- sonen oder anderen Einzel- heiten enthält, damit medizi- nische Hilfe (Rettungsdienste, Notarzt) im Notfall noch bes- ser und schneller reagieren kann. Die Notfalldose ist gut sichtbar im Kühlschrank plat- ziert. Ein Aufkleber an der Haustür dient als Hinweis zum schnellen Auffinden der Dose.

Dies erspart gerade im Notfall wertvolle Zeit und kann damit Leben retten.

Der Seniorenkreis der Orts- gemeinde Wallscheid wird mit einem Preisgeld von 3.000 Euro für den Wettbe- werbsbeitrag „Miteinander

und Füreinander“ ausgezeich- net. Dieses Angebot bietet re- gelmäßig frisch zubereitete Mahlzeiten an jedem ersten Dienstag im Monat sowie an jedem dritten Sonntag im Mo- nat einen Brunch. Zum An- gebot gehört darüber hinaus eine Begegnungsgruppe mit einem Hol- und Bringdienst, die zu Sitztänzen, Gedächtnis- trainings oder Gesellschafts- spielen einlädt. Ziel dieses Angebotes ist es, das generati- onenübergreifende Miteinan- der in Wallscheid zu stärken und älteren Mitbürgern eine Alltagsstruktur und sozialen Kontakt zu bieten.

Die integrative Kindertages- stätte Wehlen erhält ein Preis- geld von 3.000 Euro für die Umsetzung des Wettbewerbs- beitrages „Mittagstisch“, der sich an Senioren im Ortsbe- zirk Wehlen richtet, die selbst

nicht mehr für ihr Mittagessen sorgen können. Für sie wird in der integrativen Kindertages- stätte die Möglichkeit eröff- net, Mittag zu essen, um von anstrengenden Einkäufen, der Zubereitung des Essens und der Vorratshaltung weitestge- hend entlastet zu werden. Bei Interesse können die Senioren auch bereichernde Aufgaben wie zum Beispiel die der „Vor- lese-Oma“ oder die Hilfe bei besonderen Aktionen wie bei- spielsweise Plätzchen backen übernehmen.

Mit einem Preisgeld von 2.000 Euro wird der Aufbau der Se- niorenhilfe der Ortsgemein- de Rivenich unterstützt. Diese hatte sich mit dem Vorhaben in den sechsten Ideenwett- bewerb eingebracht, ein Netz von ehrenamtlichen Hilfen

(2)

Seite 2

(Fortsetzung von Seite 1) für die älteren Mitbürger im Ort aufzubauen. Angeboten werden sollen Fahrdienste zu Ärzten, Geschäften, Be- hörden und Banken. Geplant sind ebenso Besuchsdienste, Begleitungen bei Spaziergän- gen, die Beratung und Unter- stützung bei Behördenangele- genheiten sowie die Hilfe bei kleineren Arbeiten im Haus und Garten.

Landrat Gregor Eibes dankte den Teilnehmern des sechs- ten Ideenwettbewerbes für die Entwicklung der Angebote und beglückwünschte die Preisträger zur Auszeichnung des Landkreises: „Die Men- schen, die hinter den Wettbe-

werbsbeiträgen stehen, erfül- len unseren Wettbewerb „Zu Hause alt werden“ durch ihr wertvolles Engagement mit Leben und tragen maßgeb- lich dazu bei, die sozialen Be- ziehungen älterer Menschen zu bereichern und zu verbes- sern.“

In der Gesamtbetrachtung der Ideenwettbewerbe konnten seit 2010 59 Wettbewerbs- beiträge mit einer Anschubfi- nanzierung gefördert werden.

Dieses Demografiemanage- ment des Landkreises wurde 2017 mit dem BrückenPreis des Landes Rheinlad-Pfalz aus- gezeichnet. Der Brückenpreis gilt als höchste Auszeichnung des Landes im Bereich des Ehrenamtes, die 2017 erst-

Die angemessene, rechtzei- tige, schnelle und bei Bedarf flächendeckende Warnung der Bevölkerung ist ein zen- trales Thema des Brand- und Katastrophenschutzes.

Wenn am Montagvormittag 9. April 2018 gegen 11:00 Uhr bei den für NINA registrierten Nutzern in Rheinland-Pfalz die Mobiltelefone klingeln, gibt es keinen Grund zur Unruhe. Es handelt sich nur um eine Test- warnung. Nach spätestens ei- ner Stunde – gegen 12:00 Uhr folgt die entsprechende Ent- warnung. NINA ist die Notfall- Informations- und Nachrich- ten-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Kata- strophenhilfe (BBK).

Ein Standbein des rheinland- pfälzischen Warnkonzepts ist die Bevölkerungswarnung über das satellitengestützte Modulare Warnsystem Mo- WaS. Für die Warnung der Be- völkerung bei Unglücksfällen und Katastrophen sind in Ab- hängigkeit der Gefahrenlage der Bund, die Länder oder die Kommunen zuständig.

Bei MoWaS können amtliche Gefahrendurchsagen inner- halb von 30 Sekunden an die Rundfunk- und Fernsehbetrei-

ber sowie an Internetanbieter, Presse-Agenturen übermittelt werden. Das System MoWaS ist in Rheinland-Pfalz beim La- gezentrum in Mainz vorhan- den. Zwei weitere Auslöse- stellen sind mittlerweile in der Feuerwehrleitstelle Ludwigs- hafen sowie ab sofort auch in der Integrierten Leitstelle (ILST) Trier einsatzbereit.

Zum Leitstellengebiet der ILST Trier gehören die Gebietskör- perschaften: Stadt Trier, Land- kreis Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel- kreis Daun und der Landkreis Bernkastel-Wittlich. Darüber hinaus warnt das Land Rhein-

land-Pfalz bei Landeslagen (Störungen KKW, Pandemien

…) ebenfalls über dieses Sy- stem.

Da über diesen Warnweg nie alle Bürger erreicht werden, wird die Bevölkerung, beson- ders bei kommunalen Scha- densereignissen, zusätzlich über Lautsprecherdurchsagen gewarnt werden.

Zusätzlich kann über Mo- Was eine spezielle App an- gesteuert werden. NINA ist die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes- amtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

NINA warnt deutschlandweit und – standortbezogen vor Gefahren, wie zum Beispiel Hochwasser und anderen Großschadenslagen. Die App hat derzeit über 2,6 Millionen Nutzer. Zwischen 2015 und 2017 wurden bereits deutsch- landweit über 800 Warnungen versendet. Die NINA App ist in den entsprechenden App- Stores kostenfrei verfügbar.

NINA bietet auch grundle- gende Informationen und Not- falltipps im Bereich Bevölke- rungsschutz an. Die Warn-App NINA bezieht Daten haupt- sächlich vom sogenannten

Modularen Warnsystem (Mo- WaS), das bereits seit 2013 von Bund und allen Bundes- ländern für Warnungen des Zi- vil- und Katastrophenschutzes eingesetzt wird. Darüber hi- naus enthält die App zusätz- lich aktuelle Informationen, zum Beispiel vom Deutschen Wetterdienst (DWD) sowie ak- tuelle Pegelstände der Was- ser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes (WSV). NINA ist damit ein weiterer wich- tiger Kanal für die Warnung der Bevölkerung in Deutsch- land.

Weiterführende Informati- onen gibt es unter www.bbk.

bund.de/DE/NINA/Warn- App_NINA.html

Landesweiter Probealarm:

Warnung der Bevölkerung mittels NINA-App

mals an Kommunen verliehen wurde, die sich in besonderer Weise um die Förderung von bürgerschaftlichem Engage- ment und Bürgerbeteiligung verdient gemacht haben. Der mit 1.000 Euro dotierte Brü- ckenpreis wurde durch Land- rat Eibes an den Beitrag der integrativen Kindertagestätte Wehlen mit dem Hinweis auf die besondere gemeinsame generationenübergreifende Anstrengung des Ortsbezirks, der Kindertagesstätte, des El- ternausschusses und des DRK- Sozialwerks als Träger der Kindertagesstätte weitergege- ben.

Den Glückwünschen des Land- rates an die Preisträger schloss sich Edmund Schermann,

Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Mittelmosel Eifel- Mosel-Hunsrück, an und über- reichte der Seniorenhilfe Rive- nich eine Spende in Höhe von 1.000 Euro für die konkrete Projektumsetzung vor Ort und stellvertretend für den Erhalt des BrückenPreises.

Informationen zum Projekt

„Zu Hause alt werden“ und seinen Ideenwettbewerben bietet die Internetseite www.

bernkastel-wittlich.de/zuhau- se-alt-werden.html. Dane- ben können sich Interessierte an Projektleiter Mirko Nagel, Tel.: 06571 14-2408, E-Mail:

mirko.nagel@bernkastel- wittlich.de von der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich wenden.

NINA-App

Arbeitsplatz MoWaS in der ILST Trier

(3)

Seite 3

Am Sonntag, den 29. April, 11:00 Uhr führen Kinder der musikalischen Früherziehung an der Musikschule des Land- kreises Bernkastel-Wittlich das Mini-Musical „Kennt ihr Blauland?“ nach dem gleich- namigen Bilderbuch von Tina Rau im Bürgerhaus in Hetze- rath auf.

„Kennt ihr Blauland?“ han- delt vom Anderssein und Au- ßenseitertum, von Freund- schaft und Liebe. 23 Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren spielen und singen di-

ese musikalische Geschich- te, Sprecherin ist Hannah Herres.

Unterstützt werden sie von den Musikschullehrkräften Bernd Jakob (Keyboard und Technik) und Birgit Lobbe, die auch die Gesamtleitung hat.

Es wurden eigens Kostüme und Requisiten angefertigt und die Kinder haben sich in vielen Proben auf den großen Auftritt vorbereitet.

Alle Mitwirkenden freuen sich auf viele Zuschauer. Der Eintritt ist frei.

Musikschule des Landkreises führt Mini-Musical auf

stimmen aus den Star-Wars- Filmen die Zuhörer in seinen Bann schlug. Abwechslungs- reich führte so das Tandem aus Autor und Tiptoi-Stift sicher durch den Dschungel der vielen Personen und verschlungenen Handlungspfade der Star-Wars- Saga.

Im Anschluss erklärte THiLO noch, woher der Tiptoi-Stift weiß, welche Töne und Texte er bei der Berührung der Buch- seiten abrufen muss. Auf den anschließenden Klassenfotos mit dem Autor durfte natürlich auch der Sturmtruppenhelm, der im Rahmen eines Work- shops im Haus der Jugend an- gefertigt wurde, nicht fehlen.

Am Ende wurden alle Klassen ins heftige Schneetreiben ent- lassen mit dem an Meister Yoda orientierten Wunsch „Möge der Frühling mit euch sein!“

Star-Wars-Lesung für Gewinnerklassen

Die Star-Wars-Saga nahm vor vierzig Jahren ihren Anfang in den Kinos. Neben den Filmen erzählen auch viele Bücher die Kultgeschichten rund um die Jedi und Sith. Ein echtes Novum gab es aber 2015 mit dem er- sten Star-Wars-Buch außerhalb der USA. Dafür erhielt der Au- tor THiLO sogar einen Eintrag ins Guinness-Buch der Rekorde.

Eine Lesung mit diesem span- nenden Autor veranstaltete die Stadt- und Kreisergänzungs- bücherei am 21. März für die Grundschulklassen, die beim Lesesommer 2017 die meisten erfolgreichen Teilnehmer ver- zeichneten, sowie die Gewin- nerklassen der Adventskalen- deraktion.

THiLO las und ließ lesen: Als Un- terstützung hatte er seinen „Le- sedruiden“, einen Tiptoi-Stift, dabei, der mit den Original-

Auch mit an Bord: die dritte Klasse der Grundschule Altrich war eine der glücklichen Gewinnerklassen der Adventskalenderakti- on 2017.

Die dritte Klasse der Grundschule Salmtal gehörte 2017 zu den erfolgreichsten Lese-Sturmtruppen des Lesesommers.

3D-Druck, Innovationsbera- tung, Ressourceneffizienz – die Innovationswoche Eifel bietet vom 18. bis 26. April 2018 umfangreiche Ange- bote für die Unternehmen in der Region, von Düren bis Föhren, von Sankt Vith bis Cochem.

Als die Zukunftsinitiative Ei- fel im Jahr 2005 aus der Tau- fe gehoben wurde, stand un- ter anderem ein Ziel auf der Agenda: Ideen, Institutionen und Menschen zusammen- führen. Aus diesem Ziel he- raus ist in der Vergangenheit vieles entstanden, auch im Bereich der Vernetzung un- serer heimischen Wirtschaft.

Für die Unternehmer im Wirt- schaftsraum Eifel gibt es zahl- reiche Angebote zur Informa- tion, zur Weiterbildung und zum gegenseitigen Austausch und der Förderung des unter- nehmerischen Netzwerkes.

Dieses große Angebot soll mit der Innovationswoche Ei- fel 2018 einmal mehr sicht- bar gemacht werden. Aufge- weckte Unternehmen setzen sich frühzeitig mit der Zukunft ihrer Schlüsseltechnologien auseinander. Sie suchen den Austausch mit Unternehmer- kollegen über die Trends auf

Innovationswoche Eifel vom 18. bis 26. April 2018

den Märkten der Zukunft.

So finden vom 18. bis zum 26. April 2018 in den unter- schiedlichen Teilregionen der Eifel unterschiedliche Infor- mations- und Beratungsan- gebote im Kontext Innovation für Unternehmerinnen und Unternehmer statt. Alle Ver- anstaltungsangebote sind für die Unternehmen kostenfrei.

Eine komplette Übersicht zu den Veranstaltungen finden Interessierte auf der Interne- tseite www.Bernkastel-Witt- lich.de.

Die Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich bietet im Rahmen der Innovationswoche Ei- fel 2018 eine technologische Erst- und Innovationsbera- tung in Kooperation mit der IHK Trier am 19. April 2018, von 9:00 bis 16:00 Uhr, im In- dustriepark Region Trier, Föh- ren, an. Im Vordergrund des Beratertages steht eine Hil- festellung bei ersten Proble- manalysen, weiterführenden Maßnahmen und in Frage kommenden Förderprogram- men. Anmeldungen für den Beratertag sind ab sofort per E-Mail unter markus.laut- wein@bernkastel-wittlich.de möglich.

(4)

Seite 4

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Alex Jeremiah Cunning- hamletzte bekannte Anschrift: 11704 West Babylon; New York, Vermont Avenue 76Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 27.09.2017 sowie 20.12.2017, Az.: 13-40-S-005311

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 01.03.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Claudia Teusch

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Marc Ourth

letzte bekannte Anschrift: L-2444 Luxembourg-Bonnevoie, Rue des Ro- mains 50

Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 20.11.2017 und 05.12.2017, Az.: 13-45-O-004365

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung

zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 05.03.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Claudia Teusch

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: James Williams Jr.

letzte bekannte Anschrift: Kenner LA 70062-4910 /USA, 2600 King Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 28.08.2017 und 09.11.2017, Az.: 13-40-M-001705

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 27.03.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Claudia Teusch

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Grzegorz Wysocki letzte bekannte Anschrift: 77-100 Bytów, Konwaliowa 4/9G

Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 23.01.2018 und 14.02.2018, Az.: 13-52-P-006208

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 27.03.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Claudia Teusch

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Wittlich In Rothhecken Landwirtschaftsfläche, Waldfl. 0,8847 ha Zeltingen-Rachtig Im Himmelreich Landwirtschaftsfläche 0,1590 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 13.04.2018 schriftlich mitzuteilen.

Besuchen Sie uns im Internet:

www.Bernkastel-Wittlich.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

2 Satz 2 BWG von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften, sofern sie nicht auf dem Wahlvorschlag selbst zu leisten sind, auf

April 2017, fin- det um 18.00 Uhr, in der Kreisver- waltung, Alter Sitzungssaal (A 10) in Wittlich eine öffentliche Sitzung des Beirats für Migration und Integrati- on

Den Glückwünschen von Landrat Gregor Eibes (rechts) schlossen sich Ulrike Klein- Merten für den Personalrat sowie der Leiter der Musikschule des Landkreises Frank Wilhelmi gerne

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich,

Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 16.12.2016, Az: FB 21/AK Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder auch durch sie be- vollmächtigte Person bei der

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen

Elzerath: In der Langwiese Landwirtschaftsfläche 0,5517 ha Reil: Unter der Wolfskaul Weingarten 0,1325 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am

Viele Eltern zahlen für ihre Kinder, da sich diese noch in der Ausbildung befinden und werden mit Unterhaltsan- sprüchen für ihre Eltern kon- frontiert, wenn diese