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Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

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Ausgabe 12/2018 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 20.03.2018

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Seit Februar 2018 können die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Bernkastel-Wittlich die einheitliche Rufnummer 115 nutzen um Kontakt mit den Verwaltungen im Land- kreis unabhängig von Zustän- digkeiten aufzunehmen.

Die 115 ist die erste Anlauf- stelle für Fragen aller Art. Egal ob zum Elterngeld, zur Kfz-An- meldung oder zum Wohngeld:

Von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr können Bürgerinnen und Bür- ger sowie Unternehmen aus den betroffenen Landkreisen mit einem Anruf bei der 115 ihre Fragen an die Verwaltung schnell und zuverlässig klä- ren. Anders als in einer Tele- fonzentrale oder Vermittlung beantworten die Ansprech- partner des 115-Servicecen- ters mit Hilfe einer Wissens- datenbank den Großteil aller Anfragen abschließend. Lo- kale Besonderheiten können bei jeder Leistungsbeschrei- bung ergänzt werden. Damit

ist gewährleistet, dass jedes 115-Servicecenter auch häu- fige Fragen zu jeder anderen teilnehmenden Verwaltung beantworten kann.

„Für uns bedeutet die 115 echter Bürgerservice. Auch im digitalen Zeitalter bleibt das Telefon ein wichtiger Kanal der Verwaltung. Mit der leicht zu merkenden 115 entfällt für die Bürger die aufwändige Su- che nach Zuständigkeiten und Telefonnummern“, betont Landrat Gregor Eibes.

Zur optimalen Auslastung der Telefonzentrale wurde eine Kooperation mit den Landkrei- sen Altenkirchen und Cochem- Zell geschlossen. Alle telefo- nischen Anfragen aus den drei Landkreisen können durch das 115-Service-Center der Kreis- verwaltung in Cochem be- antwortet werden. Durch die Kooperation werden die tele- fonischen Anliegen an die an- geschlossenen Verwaltungen wie in einem eigenen Service- Center beantwortet. Ist eine abschließende Auskunft am Telefon nicht möglich, kön- nen die Gespräche, eventuelle Rückfragen oder auch E-Mails unmittelbar an die Koopera- tionsverwaltungen weiterge- leitet werden. Die Anfragen werden im Service-Center Cochem vorerst noch mit dem

aktuellen Personalbestand im bestehenden Center bear- beitet. Mit zunehmender Be- kanntheit der 115 kann eine Aufstockung notwendig wer- den. Da ein solches Center Sy- nergieeffekte in die gesamte Verwaltung hat, ist dies eine Rechnung die aufgeht – wie Wirtschaftlichkeitsberech- nungen von größeren Centern bereits belegen.

Aufgrund der höheren te- lefonischen Erreichbarkeit am Freitagnachmittag bis 18 Uhr schließt die Bürgerbera- tung in der Kreisverwaltung in

Wittlich ab April an Freitagen bereits um 14 Uhr statt wie bisher um 15 Uhr. Mit der Teil- nahme an der 115 bekennen sich die teilnehmenden Kom- munen zum einheitlichen Ser- viceversprechen: 75 Prozent aller Anrufe sollen innerhalb von 30 Sekunden angenom- men, 65 Prozent ohne eine Weitervermittlung sofort be- antwortet werden. Bei kom- plexen Sachverhalten erhält der Anrufer innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung – auf Wunsch auch per Fax oder E-Mail.

Mit der Telefonnummer 115 schneller ans Ziel - unabhängig von Zuständigkeiten

Am Samstag, 14. April 2018 um 9:00 Uhr bietet der Pfle- gekinderdienst des Deutschen Kinderschutzbundes Bernka- stel-Wittlich eine Fortbildung für Pflegeeltern zum Thema Biographiearbeit mit Pflege- kindern an. Früher oder spä- ter stellen alle Pflegekinder die Frage „Weshalb konn- te ich nicht bei meinen leib- lichen Eltern aufwachsen?“

oder „Wer sind meine Her- kunftseltern?“ Häufig haben Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien leben, nur we- nig Information über ihre Her- kunft. Nicht selten besitzen sie nicht einmal Erinnerungs- stücke wie Fotos und kennen ihre eigene Lebensgeschich- te nur bruchstückhaft. Dieses fehlende Wissen um ihre Ver- gangenheit und ihre Wurzeln

kann eine gesunde Entwick- lung erschweren. Thema an diesem Abend ist, wie Pfle- geeltern denen ihnen anver- trauten Kindern und Jugend- lichen eine gute Hilfestellung bei ihrer Vergangenheitsver- arbeitung anbieten können, so dass diese einen positiven Umgang mit ihrer Lebensge- schichte finden.

Die Diplom-Sozialpädago- gin und Traumatherapeutin Annette Bahner wird eine Rei- he von kreativen Methoden und hilfreichen Haltungen vor- stellen. Anschließend gibt es Gelegenheit zu einem Ideen- und Erfahrungsaustausch. Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet im Deutschen Kin- derschutzbund, Kurfürsten- straße 10 in Wittlich von 9:00 bis 12:30 Uhr statt.

Biographiearbeit

mit Pflegekindern

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wie professionellen Musikern besteht: Alexander Heinz, Jo- hannes-Valentin Bastgen, Jo- chen Hofer und Thomas Thull.

Sie interpretieren Musik von der Renaissance bis zur Mo- derne und werben so für das

„Tiefe Blech“.

Die Terz des Dreiklanges wird bestimmt durch das Barock- Ensemble „Favole musicali“, mit dem ein ehemaliger Neu- magen-Dhroner musikalisch wieder in seine Heimat zu- rückkehrt. Johannes Herres, Musikstudent in Mainz und Frankfurt, freut sich auf das Heimspiel mit seinem in histo- rischer Aufführungspraxis mu- sizierenden Ensemble. „Favole musicali“, das ein Stipendi- um der renommierten „Yehu- di Menuhin-Stiftung“ erhielt, lässt durch den gezielten Ein- satz unterschiedlicher Instru-

mente der Blockflötenfamilie sowie durch Wechselspiel zwi- schen Soli, Duos und Trios ver- borgene Geschichten der Al- ten Musik wieder aufleben.

Die Quint des Dreiklanges wird gebildet von der Obois- tin und Englischhorn-Spielerin Sandra Klein, die ihre musika- lische Laufbahn ebenso an der Musikschule des Landkreises Bernkastel-Wittlich begann.

Sie ist mittlerweile eine ge- fragte Solistin und Orchester- musikerin.

Auf dem Programm stehen un- ter anderem Werke von Hass- ler, Vivaldi, Telemann, Bruck- ner, Speer und Reichenbach.

Der Eintritt ist frei. Informati- onen über die Geschäftsstel- le der Musikschule des Land- kreises, Tel.: 06571 14-2398 und unter www.musikschule.

bernkastel-wittlich.de.

„Appassionata - Von der Renaissance bis zur Moderne“

Ehemalige und aktuelle Schüler sowie Lehrkräfte der Musikschule des Landkreises konzertieren

bildet das Posaunen-Quartett.

Auf Initiative von Musikschul- lehrer Jochen Hofer hat sich ein Ensemble zusammenge- funden, das aus vielfach bei

„Jugend musiziert“ ausge- zeichneten Posaunisten so- Im Rahmen des 50-jährigen

Jubiläums der Musikschu- le des Landkreises Bernka- stel-Wittlich erwartet die Be- sucher am Sonntag, den 15.

April um 17 Uhr in der Kirche Maria Himmelfahrt in Neu- magen ein musikalischer Drei- klang besonderer Art. Ehema- lige und aktuelle Schüler der Musikschule des Landkreises Bernkastel-Wittlich musizie- ren gemeinsam mit Musik- lehrern. Dabei entführen ein Posaunen-Quartett, ein Ba- rock-Ensemble sowie eine So- lo-Oboistin in die bunte Welt des Musizierens.

Den Grundton des Dreiklanges

Die Gleichstellungsbeauftrag- te Gabriele Kretz bietet in Ko- operation mit dem Land- frauenverband einen Semin- artag mit Gabriele Backendorf in der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich. Durch die Me- tapher des „Inneren Teams“

wird die Vielzahl der „Teile“ un- seres Selbst beschrieben. Eine hilfreiche Methode, mit sich selbst ins Gespräch zu kom- men, wenn wir das Gefühl ha- ben innerlich zerrissen, ori- entierungs- oder energielos zu sein. Wir sind uns mit uns selbst nicht immer ein Herz und eine Seele. Die innere Plu- ralität erweist sich als mensch- liches Wesensmerkmal. Oft ha- ben wir es bei unseren inneren Teammitgliedern mit einem zerstrittenen Haufen zu tun.

Beispiel: Sonntag

• Ein Teil in uns möchte ger- ne allein und in Ruhe mit einem schönen Buch den Tag verbringen (Genießer)

• Ein Teil möchte gerne mehr Zeit mit Freunden verbringen (sozial Verant- wortlicher)

• Ein Teil möchte gerne Sport machen und hält mahnend den Finger hoch (Gesundheitsmanager) Hilfreich ist es, die „innere Führung“ zu stärken durch das Oberhaupt (Teamchef). Der innere Teamchef ist eine (be- grenzt) steuerungsfähige Ko- ordinationsinstanz. In wich- tigen Fragen ist ja jeder Chef gut beraten, wenn er die maß- geblichen Verantwortlichen an einen Tisch holt und ihre Meinung hört. So ist es auch bei unserem inneren Team.

Also: Alle an einen Tisch!

Anmeldung beim Landfrauen- verband, Tel. 06571-953100, E-Mail: landfrauenverband@

web.de, oder Gabriele Kretz, Tel.: 06571 14-2255, E-Mail:

Gabriele.Kretz@Bernkastel- Wittlich.de.

Seminar für Frauen: Das innere Team – Wer spricht denn da?

„Über Geld spricht man nicht?

Oh doch! Denn nur so können Frauen endlich prüfen, ob sie schlechter bezahlt werden, als ihre männlichen Kollegen mit der gleichen Tätigkeit. Denn genau das ist leider weitver- breitete Realität in Deutsch- land“, dies erklärt die Gleich- stellungsbeauftragte Gabriele Kretz anlässlich des Equal Pay- Days.

Statistisch gesehen verdie- nen Frauen 21 Prozent weni- ger als Männer. Damit liegt Deutschland an viertletzter Stelle in europäischen Ver- gleich. Ein Armutszeugnis in Sachen Gleichstellung. Doch seit Januar 2018 sind Unter- nehmen mit mehr als 200 Beschäftigten durch das Ent- gelttransparenzgesetz ver- pflichtet, ihre Gehaltslisten of- fenzulegen. Lohntransparenz ist ein Schritt auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstel- lung von Frauen und Männern und faire Löhne bringen auch Vorteile für Unternehmen. In Schweden und den USA ist es schon lange möglich, die Ge- haltslisten einzusehen, um die Löhnen von Frauen und Män-

nern bei gleichwertiger Arbeit zu vergleichen.

Gleicher Lohn für gleiche Ar- beit, das forderten schon vor 100 Jahren die Frauen, die das Wahlrecht für Frauen durch- gesetzt haben. Vor 70 Jahren trat das Grundgesetz in Kraft, doch der Gleichheitsartikel 3 des Grundgesetzes ist bis heute nicht erfüllt: Er garan- tiert die Gleichberechtigung der Geschlechter und verbie- tet Diskriminierung und Be- vorzugung. Unternehmen, die Frauen trotz gleicher Tätigkeit schlechter bezahlen als Män- ner, handeln also gegen die Verfassung!

Die Gleichstellungsbeauftrag- te Gabriele Kretz begrüßt das neue Gesetz, welches endlich Transparenz schafft. Anläss- lich des Equal Pay Days 2018 fordert sie das Entgelttrans- parenzgesetzt auf alle Unter- nehmen – auch mit weniger als 200 Beschäftigten – auszu- weiten.

Weitere Informationen hierzu bei Gabriele Kretz, Tel.: 06571 14-2255 oder per E-Mail: Ga- briele.Kretz@Bernkastel-Witt- lich.de.

18. März 2018 ist Equal Pay Day - Transparenz gewinnt!

Oboistin Sandra Klein

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Schülerinnen und Schüler von Schulen im Landkreis Bernka- stel-Wittlich, die Fahrkarten beantragen, können dies ab sofort online erledigen. Fahr- karten beantragen müssen Schülerinnen und Schüler, die künftig erstmals eine Schule, eine andere Schule oder eine Oberstufe besuchen und hier- für eine Fahrkarte benötigen.

Schülerfahrkarten ab sofort online bestellen

Dieses Verfahren hat den Vor- teil, dass die Anträge schneller bearbeitet werden können.

Die elektronischen Anträge finden Sie unter www.bern- kastel-wittlich.de/kreis- verwaltung/fachbereiche/

bildung-und-kultur/befoerde- rung-zu-schulen/ . Online aus- füllen, per Mausklick absen- den, fertig.

Informativ und übersichtlich präsentiert die Fachstelle Fa- milienbildung ihr aktuelles Angebotsportfolio. Auf sechs Seiten stellen die Fachkräf- te kostenfreie Elternabende, Eltern-Kind-Angebote, Semi- nare, Workshops und die Mög- lichkeit der Elternberatung vor. Die Infobroschüre richtet sich sowohl an Eltern und Er- ziehungsberechtigte, als auch an Kindertageseinrichtungen, Gemeinden und Betriebe.

Bei den Kindertagesstätten und Bürgermeistern im Land-

kreis stieß der Flyer bereits auf sehr positive Resonanz.

Auf Anfrage wird der Flyer zu- gesandt.

Die Fachstelle Familienbil- dung, in Trägerschaft des Deutschen Kinderschutz- bundes Bernkastel-Wittlich e.V., ist ein Kooperationspro- jekt des Landkreises für sei- ne Familien in allen Lebens- lagen. Besuchen Sie auch unsere Homepage und abon- nieren Sie unseren Newslet- ter. www.fachstelle-familien- bildung.de.

Fachstelle Familienbildung präsentiert Angebote

heimischer Wirtschafts- und Wertschöpfungskreislauf. Das ist genau das, was wir mit den Holzheizsystemen wollen.“

In den jahrelangen Erfah- rungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit den größeren Holzheizungen hat sich gezeigt, dass sie im Durch- schnitt über die Nutzungsdau- er eher günstiger sind als an- dere Heizsysteme. Besonders wichtig ist, dass technisch hochmoderne Holzheizungen zum Einsatz kommen, die den

„3 E Check“ bestehen: Einspa- rung + Effizienz + Erneuerbare Energie.

„Die Bio-Energie durch Holz aus nachhaltiger Forstwirt- schaft kann einen bedeut-

samen Beitrag zur Energie- wende und zur Verbesserung der CO2-Bilanz leisten. Das können wir aber nicht endlos steigern, denn das nachhal- tige Wachstum der Wälder ist bekanntlich begrenzt. Der Bio- Rohstoff Holz sollte vorran- gig und ganz überwiegend für langlebige Holzprodukte wie Bauholz, Möbel oder Holz- fußböden genutzt werden.

Darin speichert Holz das kli- maschädliche CO2 über viele Jahrzehnte und entzieht es dauerhaft der Atmosphäre“, stellt Forstamtsleiter Ulrich Frömsdorf heraus. Forstwirt- schaft und Holznutzung sind also ein ganz direkter Beitrag zum Klimaschutz. Aufgrund dieser Zusammenhänge stre- ben das Forstamt Wittlich und Landesforsten Rheinland-Pfalz einen begrenzten Anteil von Energieholz an, der ungefähr 20 Prozent des gesamten Holz- einschlages ausmachen sollte.

Das entspricht auch in etwa der Eignung der geernteten Holzsorten für die Energiege- winnung einerseits und an- dererseits für die sogenannte stofflichen Verwendungen wie Bau- oder Möbelholz. Dabei kann das stofflich verarbeite- te Holz nach Jahrzehnten sei- ner Verwendung auch noch energetisch genutzt werden, was man als Konzept der Kas- kadennutzung von Holz be- zeichnet.

Kreisverwaltung heizt klimafreundlich mit Bio-Energie

Forstamt Wittlich unterstützt die Holz-Heizsysteme mit heimischem Holz

wie die Bäume zuvor beim Wachstum gebunden haben.

Das ist der entscheidende Un- terschied zu fossilen Brenn- stoffen wie zum Beispiel Öl.

„Außerdem“, so Landrat Gre- gor Eibes, „erfordern die Hackschnitzelheizungen kei- ne Brennstoffimporte und Transporte über weite Ent- fernungen. Insbesondere die Hackschnitzel werden hier vor Ort von der heimischen Forst- und Holzwirtschaft herge- stellt. Dadurch ergibt sich ein regionaler Stoffkreislauf, und der ist ein klimafreundlicher

„14 kreiseigene Schulen und Sporthallen sowie das Kreis- haus heizen inzwischen mit Holzhackschnitzeln oder Holz- pellets. Damit erreicht die Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich den hohen Anteil von 80 Prozent erneuerbarer Bio-Energie bei der Heizung der eigenen Gebäude“, er- klärt Landrat Gregor Eibes vor dem Hackschnitzellager der IGS Salmtal mit Blick auf die laufende Heizperiode. Der Kreis hat in den letzten Jah- ren sehr umfangreich in die umweltfreundlichen Heizan- lagen investiert. Zur Zeit wird die Friedrich-Spee-Realschule plus in Neumagen-Dhron auf Bio-Energie umgestellt.

„Wir Förster begrüßen die- se Entwicklung gerade bei den öffentlichen Gebäuden und unterstützen die Holzhei- zungen nach Möglichkeit“ so Forstamtsleiter Ulrich Fröms- dorf vom Forstamt Wittlich.

Das Kreisgebiet ist besteht zur Hälfte aus Waldflächen und hier wächst nachhaltig der Rohstoff Holz, der CO2 aus der Luft speichert. Seine Verbren- nung als Holz-Hackschnitzel oder Holzpellet ist CO2 neu- tral. Das bedeutet, dass bei der Verbrennung nur so viel CO2 freigesetzt werden kann,

Fachbereichsleiter Burkhard Born, Landrat Gregor Eibes, Forst- amtsleiter Ulrich Frömsdorf und Revierförster Alois Meyer freu- en sich, dass immer mehr kreiseigene Gebäude mit Bio-Energie beheizt werden können.

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Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Javier Varela Pena lebt in Spanien, Anschrift nicht be- kannt

Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 12.03.2018, Az.: 13-40-V- 006261

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 13.03.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Claudia Teusch

Sitzung des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Bernka- stel-Wittlich

Am Dienstag, dem 27. März 2018, findet um 18.00 Uhr, in der Kreisver- waltung, Großer Sitzungssaal (N 8) in Wittlich eine öffentliche Sitzung des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Bernkastel-Wittlich statt.

Tagesordnung 1. Mitteilungen

2. Vorstellung des Projekts Rücken- wind – Hilfen für Angehörige In- haftierter

3. Kommunale Bildungskoordina- tion für Neuzugewanderte im Landkreis Bernkastel-Wittlich 4. Interkulturelle Veranstaltungen

2018

5. Runder Tisch Integrationspart-

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

ner Bernkastel-Wittlich 6. Verschiedenes Wittlich, 19. März 2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Tahir Dogan,

Vorsitzender des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Bern- kastel-Wittlich

Einladung zur Neuwahl eines/r Kreis- jugendfeuerwehrwartes/in und eines/r stellvertretenden Kreisju- gendfeuerwehrwartes/in gemäß § 14 Abs. 2 LBKG

Gemäß § 5 Abs. 3 LBKG wird der Kreis- jugendfeuerwehrwart und sein Stell- vertreter auf die Dauer von zehn Jahren bestellt. Da die Amtszeit der bisherigen Stelleninhaber demnächst abläuft, werden entsprechende Neu- wahlen erforderlich.

Termin: Mittwoch, 25. April 2018 um 20:00 Uhr

Ort: Feuerwache Wittlich-Stadtmitte, Gutenbergstr. 10, 54516 Wittlich Wahlberechtigt sind alle Jugendfeu- erwehrwarte des Landkreises Bernka- stel-Wittlich, die aufgrund Benennung durch die jeweilige Stadt-, Gemein- de- und Verbandsgemeindeverwal- tung im Wählerverzeichnis eingetra- gen sind.

Die im Wählerverzeichnis eingetra- genen Jugendfeuerwehrwarte wer- den zusätzlich durch die jeweilige Stadt-, Gemeinde- und Verbandsge- meindeverwaltung informiert und ge- beten, zwecks eindeutiger Identifizie- rung ihren Personalausweis zur Wahl mitzubringen.

Wittlich, den 20. März 2018 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Az.: 20-12601-04-scsv

(Gregor Eibes) Landrat

Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wintersport, Natur- und Umweltbildungsstätte Er- beskopf“

Am Freitag, den 23.03.2018 findet um 9.00 Uhr im Seminarraum des Huns- rückhauses am Erbeskopf eine nicht- öffentliche und öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckver- bandes „Wintersport, Natur- und Um- weltbildungsstätte Erbeskopf“ statt.

Tagesordnung:

I. Öffentlicher Teil 1. Feststellung des Jahresab-

schlusses zum 31.12.2016 ge- mäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V.

m. mit § 114 GemO

2. Entlastung zum Jahresabschluss 2016 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. mit § 114 GemO 3. Haushaltssatzung und Haus-

haltsplan 2018 gemäß § 7 Abs.

1Nr. 8 KomZG i.V.m. den §§ 95 und 96 GemO

4. Neuwahl eines Mitglieds für den Rechnungsprüfungsausschuss 5. Informationen und Verschie-

denes

II. Nichtöffentlicher Teil 6. Informationen und Verschie-

denes In Vertretung:

gez. Andreas Hackethal

Stellvertretender Verbandsvorsteher

Bekanntmachung gem. § 5 des Ge- setzes über die Umweltverträglich- keitsprüfung (UVPG) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt ge- ändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) zum An- trag der Firma Franz Lehnen GmbH

& Co.KG, Bahnhofstraße 39, 54518 Sehlem, auf Erteilung der wasser- rechtlichen Erlaubnis gem. §§ 8 ff des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbin- dung mit § 15 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz zur Erweiterung des bestehenden Kiesabbaus in der Ge- markung Maring-Noviand.

Der Antrag bezieht sich auf eine Flä- che von insgesamt 7,9 Hektar und be- trifft folgende Flurstücke:

Flur 11, Nr. 42, 43, 44, 45 u. 46, Flur 12, Nr. 92, 93, 94, 95/1 u. 95/2, Flur 13, Nr. 10, 11, 12, 13, 25/1, 40, 41, 48/1, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61 u.

62. Es handelt sich um die Erweiterung des bestehenden und genehmigten Abbaus.

Gem. § 3 in Verb. mit Anlage 1, Zif- fer 2.2.2 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LU- VPG) vom 22. Dez. 2015 wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Diese erstreckte sich gem. § 11 Abs. 4 UVPG auf die Frage, ob durch das hinzutretende kumulie- rende Vorhaben (= Erweiterung) zu- sätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Um- weltauswirkungen eintreten kön- nen. Die Prüfung erfolgte unter An- wendung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien. Da die Erwei- terungsflächen im Vergleich zu den bereits genehmigten Flächen qualita- tiv vergleichbar sind und der Abbau weiterhin in aufeinander folgenden Abschnitten erfolgt, sind zusätz- liche oder andere erhebliche Auswir- kungen durch die Erweiterung nicht zu erwarten. Die Durchführung ei- ner Umweltverträglichkeitsprüfung für das Erweiterungsvorhaben ist da- mit nicht erforderlich. Gem. § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selb- ständig anfechtbar.

Wittlich, den 15. März 2018 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich i.A. Waltraud Junk-Vaudlet

Haushaltssatzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich für das Haus- haltsjahr 2018

Der Kreistag hat aufgrund der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 188) und von § 95 Gemein- deordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden

1.) im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 210.284.178 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 208.944.178 EUR

der Jahresüberschuss auf 1.340.000 EUR2.) im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 5.698.135 EUR die Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit auf 11.708.800 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstä- tigkeit auf 21.338.800 EUR

der Saldo der Ein- und Auszah- lungen aus Investitionstätigkeit auf -9.630.000 EUR

der Saldo der Ein- und Auszah- lungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.931.865 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finan- zierung von Investitionen und Investi- tionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 EUR verzinste Kredite auf 9.630.000 EUR zusammen auf 9.630.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächti- gungen zum Eingehen von Verpflich- tungen, die in künftigen Haushaltsjah- ren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) füh- ren können, wird festgesetzt auf 21.859.500 EUR. Die Summe der Ver- pflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren vo- raussichtlich Investitionskredite auf- genommen werden müssen, beläuft sich auf 11.240.500 EUR.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liqui- ditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Li- quditätssicherung wird festgesetzt auf 49.000.000 EUR.

§ 5 Umlage

Gemäß § 25 Abs. 2 Landesfinanz- ausgleichsgesetz (LFAG) erhebt der Landkreis von allen kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage. Der Umlagesatz wird festgesetzt für:

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Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

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Monzel in Brünnerich Landwirtschaftsfläche 0,6971 ha Lüxem im Gidengraben Landwirtschaftsfläche 1,1270 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 30.03.2018 schriftlich mitzuteilen.

- die Schlüsselzuweisung A nach § 8 LFAG und die Schlüsselzuweisung B nach § 9 Abs.2 Nr. 2 LFAG auf 46,600 % - die Steuerkraftmesszahl der Grund- steuer A und B auf 46,600 % - die Steuerkraftmesszahl der Gewer- besteuer auf 46,600 %

- die Steuerkraftmesszahl der Einzah- lungen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer auf 61,592 % - die Steuerkraftmesszahl der Einzah- lungen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf 46,600 % - die Steuerkraftmesszahl der Aus- gleichsleistungen nach § 21 LFAG auf 46,600 %

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 betrug 14.691.087 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Ei- genkapitals zum 31.12.2017 beträgt 17.531.087 Euro und zum 31.12.2018 18.871.087 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Auf- wendungen und Auszahlungen Die Grenze für erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ist in der Haupt- satzung geregelt.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgren- ze von 100.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 9 Altersteilzeit1

Im Jahr 2018 werden keine Altersteil- zeitstellen bewilligt.

§ 10 Leistungszahlungen2

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14.April 1999 (GVBl. S. 104, BS 2032- 3) an Beamtinnen und Beamte wer- den festgesetzt:

1.) für Leistungsstufen 0 EUR 2.) für Leistungsprämien und Leistungszulagen 15.000 EUR Wittlich, den 11.12.2017

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes

- Landrat -

1 Für Beschäftigte kann sich ein An- spruch aus dem Tarifvertrag zur Rege- lung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte ergeben.

2 Für Beschäftigte ergibt sich aus § 18 VKA des TVöD ein tariflicher Anspruch.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach

§ 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Ge- nehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den §§ 2 und 3 der Haushaltsat- zung sind erteilt. Die haben folgenden Wortlaut:

1. Der Gesamtbetrag der zur Finan- zierung von Investitionen und Inve- stitionsförderungsmaßnahmen vor- gesehenen Investitionskredite i. H. v.

9.630.000 € wird in voller Höhe ge- nehmigt.

2. Die Summe der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Aus- zahlungen für Investitionen und In- vestitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird soweit genehmigt, als hierfür voraus- sichtlich im Haushaltsjahr 2019 Inve- stitionskredite i. H. v. 7.980.000 €, im Haushaltsjahr 2020 Investitionskre- dite i. H. v. 3.020.500 € und im Haus- haltsjahr 2021 Investitionskredite i. H.

v. 240.000 € aufgenommen werden müssen.

3. Die Entscheidungen in den Ziffern 1 und 2 ergehen mit der Maßgabe, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden dürfen, die nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises Bernkastel-Wittlich nicht beeinträch- tigen oder einen der ausnahmebe- gründenden Tatbestände der Ziffer 4.1.3.1 oder 4.1.3.4 der VV zu § 103 GemO erfüllen.

4. Die Veranschlagung der Investiti- onsschlüsselzuweisung i. H. v. 815.000

€ als Ertrag im Ergebnishaushalt und als ordentliche Einzahlung im Finanz- haushalt wird zugelassen.

5. Die dem Landkreis Bernkastel-Witt- lich im laufenden Haushaltsjahr zu- fließenden nicht zweckgebundenen Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken sind in voller Höhe als Ertrag im Ergebnishaushalt und als or- dentliche Einzahlung im Finanzhaus- halt zu veranschlagen.

Die Haushaltssatzung für das Haus- haltsjahr 2018 enthält keine weiteren genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsicht- nahme vom Montag den 26.03.2018 bis Donnerstag den 05.04.2018 von 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr (Montags - Freitags) und zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Donnerstags) im Kreis- haus - Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich - Zimmer A 215 (Altbau, 2.

OG) öffentlich aus. Nach § 17 Abs.

6 der Landkreisordnung (LKO) gel- ten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensfehlern oder Formvor- schriften der LKO oder aufgrund der LKO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom- men. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öf- fentlichkeit der Sitzung, die Geneh- migung, die Ausfertigung oder die Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in § 17 Abs. 6 Satz 1 LKO genannten Frist die Aufsichts- behörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Ver-

Am Dienstag, dem 27. März 2018, trifft sich der Beirat für Migration und Integration des Landkreises Bernkastel-Witt- lich, um 18.00 Uhr, zu einer öf- fentlichen Sitzung im Großen Sitzungssaal (N 8) der Kreis- verwaltung in Wittlich, Kurfür- stenstraße 16.

In der Sitzung werden Projekt- leiter Hans-Peter Pesch und die Diplompädagogin Mela- nie Begon über das Projekt Rückenwind informieren, das Hilfen für Angehörige Inhaf- tierter anbietet. Auf der Ta- gesordnung steht außerdem ein Sachstandsbericht zur kommunalen Bildungskoordi- nation für Neuzugewanderte im Landkreis. Weitere Tages- ordnungspunkte sind die im Jahr 2018 im Landkreis statt- findenden beziehungswei- se beabsichtigten interkultu- rellen Veranstaltungen und ein Bericht aus der aktuellen Sitzung des Arbeitskreises In- tegrationspartner Bernkastel- Wittlich. Das ist ein Zusam- menschluss von Behörden, Einrichtungen und Instituti- onen, die sich hauptberuflich oder ehrenamtlich mit dem Thema der Integration von Menschen mit Migrationshin- tergrund und deren Akzeptanz in der Bevölkerung beschäfti-

gen. Interessierte sind herzlich willkommen.

Der Beirat besteht aus 15 Mit- gliedern, die ihre Tätigkeit eh- renamtlich und unentgeltlich ausüben. Er vertritt die im Landkreis lebenden mehr als 10.000 Menschen mit Migra- tionshintergrund aus derzeit 134 Staaten der Erde. Aufgabe des Beirates ist die Förderung des gleichberechtigten Zu- sammenlebens der im Land- kreis wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen. An ihn gerichtete Anregungen und Hinweise aus der Bevölke- rung nimmt der Beirat gerne entgegen und berücksichtigt sie in seiner Aufgabenerledi- gung.

Kontaktdaten des Beirats:

Vorsitzender: Tahir Dogan, Wittlich, E-Mail: dogantahir@

aol.com

1. Stellvertreterin: Irene Disch- ke, Wittlich, E-Mail: dischkei- rene@web.de

2. Stellvertreterin: Andrea Kien, Wittlich, E-Mail: a.kien@

gmx.net

Geschäftsstelle des Beirats:

Ute Erz, Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich, Kurfürstenstr.

16, 54516 Wittlich, Tel. 06571 14-2390, E-Mail: Ute.Erz@

Bernkastel-Wittlich.

Beirat für Migration und Inte- gration trifft sich am 27. März

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter

www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.bernkastel- wittlich.de/ausschreibungen.html.

fahrens- oder Formvorschriften ge- genüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schrift- lich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach

§ 17 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 LKO geltend

gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die- se Verletzung geltend machen.

Wittlich, den 24.03.2018 gez. Gregor Eibes - Landrat -

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