• Keine Ergebnisse gefunden

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ausgabe 09/2018 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 27.02.2018

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Hecken- und Baumschnitt:

Was ist erlaubt von März bis September?

Das Thema Hecken- und Ge- hölzschnitt wirft für viele Gar- tenbesitzer Fragen auf, da die Natur in der Zeit von März bis September unter besonderem Schutz steht.

Hecken, Feldgehölze und Büsche sind Brut- und Schlaf- platz für Singvögel, bieten Le- bensraum für Insekten, Kä- fer und Kleinsäuger. Blühende Weiden, Schlehen, Weißdorn und Holunder sind erste Nah- rungsplätze für Bienen und Hummeln. Die Bodendecke in unmittelbarer Nähe von He- cken ist oftmals Standort sel- tener Pflanzen. Nicht zuletzt sind Hecken und Bäume in unserer ausgeräumten Kul- turlandschaft gliedernde und belebende Landschaftsbild- elemente. Durch ihre Linien- form dienen Hecken manchen Vögeln und vielen Fledermäu- sen als „Leitlinie“.

Deshalb ist es zum Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes in

der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten, Bäu- me, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Ge- hölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen, zu beseitigen oder abzubrennen.

Diese zeitliche Einschränkung gilt jedoch nicht für Bäume in Wäldern, auf Kurzumtriebs- plantagen oder in gärtne- risch genutzten Flächen. Für Hecken, lebende Zäune, Ge- büsche und andere Gehölze sind innerhalb dieser Zeit schonende Form- und Pflege- schnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanze oder zu deren Gesunderhaltung zu- lässig. Eine weitere Ausnah- me von diesem Verbot bilden Schnittmaßnahmen zur Ge- währleistung der Verkehrssi- cherheit. Dennoch ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass bei den Schnittmaßnahmen der Artenschutz beachtet wird.

Vor Beginn der Arbeiten sind die Hecken und Gebüsche gründlich darauf hin zu unter- suchen, ob sich darin Nester,

Vogelbrut, Fledermaushöh- len oder sonstige Lebensstät- ten geschützter Tiere befin- den. Ist dies der Fall, müssen die Schnittmaßnahmen nach Möglichkeit auf die Zeit nach der Vegetationsperiode ver- schoben werden.

Bei Naturdenkmalen liegt die Verkehrssicherungspflicht beim jeweiligen Eigentü- mer. Hier ist für das Fällen oder Zurückschneiden im- mer eine Abstimmung und eine Genehmigung der Un- teren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich erforderlich.

Im Internet, im Landschafts- informationssystem der Na- turschutzverwaltung unter http://map1.naturschutz.

rlp.de/kartendienste_natur- schutz/index.php, kann jeder Bürger die Naturdenkmale einsehen.

Aber auch bei nicht als Natur- denkmal geschützten Bäumen kann eine naturschutzrecht- liche Genehmigungspflicht in Betracht kommen, etwa

bei Einzelbäumen mit land- schaftsbild- oder ortsbild- prägender Wirkung oder be- sonderer Bedeutung für den Naturhaushalt, wobei insbe- sondere das Artenschutzrecht zu beachten ist (zum Beispiel Horstbäume von Singvögeln).

Zusammengefasst bedeu- tet das für Grundstücksbe- sitzer zu überlegen: Wo be- finden sich die betroffenen Pflanzen, in meinem Garten am Haus oder in unbesiedel- ten Bereichen? Wann möchte ich die Maßnahme durchfüh- ren, ist es zwischen März und Oktober? Was möchte ich ma- chen, die kompletten Gehölze entfernen oder einen Pflege- schnitt? Handelt es sich um ei- nen Baum oder eine Hecke?

Sind Tiere von meinem Vorha- ben erheblich beeinträchtigt?

Ausnahmen von diesen Ver- boten kann die Untere Na- turschutzbehörde nur in be- gründeten Ausnahmefällen zulassen. Verstöße gegen die genannten Bestimmungen können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Mehr Informationen zu die- sem Thema finden Interes- sierte auch auf der Interne- tseite der Kreisverwaltung www.bernkastel-wittlich.de unter dem Stichwort Gehölz- schnitt. Bei Rückfragen steht Desiree Berg von der Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich, Tel: 06571/14-2466, Fax:

06571/14-42466, E-Mail:

Desiree.Berg@Bernkastel- Wittlich.de gerne zur Verfü- gung.

(2)

Ob Start-up oder KMU, ob Rei- sebüro, Handwerksbetrieb oder Fitnessstudio. Der Erfolg einer Unternehmung hängt mit der Wahrnehmbarkeit und der Alleinstellung zusam- men. Wer im heutigen Wettbe- werb neue Kunden gewinnen will, braucht ein scharf diffe- renziertes Profil und muss ei- nen eindeutig erkennbaren Kundennutzen bieten. Denn in Zeiten von Internet und Wer- bung steigt das Misstrauen ge- gen die bloße Produktplatzie- rung über den Preis. Qualität, Unverwechselbarkeit, zusätz- liche Services und vertrauens- würdige Empfehlungen zu Produkten und Leistungen ge- winnen enorme Bedeutung und um die „Pole-Position“ am Markt.

Wie kleine und mittlere Un- ternehmen und Mittelständler ihr Alleinstellungsmerkmal für den so wichtigen Internet- und Kundenauftritt entwickeln kön- nen, darüber spricht Dr. Johan- na Dahm am Donnerstag, 22.

März 2018, von 18:30 bis 21:00

Uhr im Festsaal der AWO Trier, Saarstr. 51-53, 54290 Trier.

Gemeinsam mit den Teilneh- mern stellt sie „einzigartige Ei- genschaften“ heraus und ent- wickelt mittels Checkliste in sieben Schritten eine konkrete Anleitung zur Erarbeitung des eigenen Alleinstellungsmerk- mals. Als Managementberate- rin und Unternehmercoach mit über 20-jähriger Praxiserfah- rung im In- und Ausland kennt sie die täglichen Her-ausfor- derungen und Hürden, denen sich kleine und mittlere Un- ternehmen immer wieder aufs Neue zu stellen haben. Nach dem Vortrag bietet sich die Ge- legenheit zum Netzwerken.

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Trier in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung im Landkreis Bernkastel-Wittlich lädt alle Interessierten herzlich zu der Veranstaltung ein. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Eine Anmeldung ist bis zum 16.

März 2018 unter https://evee- no.com/meinalleinstellungs- merkmal möglich.

Unternehmenswachstum in sieben Schritten

Die Gleichstellungsbeauftrag- te, Gabriele Kretz, ist ganz be- geistert über die große Anzahl und die Vielfalt der Veran- staltungen zum Frauentag in diesem Jahr. Viele Frauen und Frauengruppen aus dem ganzen Landkreis sowie die Gleichstellungsbeauftragten haben sich wieder interes- sante Veranstaltungen zum 8.

März und rund um diesen Tag einfallen lassen.

Alle Veranstaltungen sind in einem Flyer zusammengefasst und veröffentlicht. Die Flyer liegen in der Kreisverwaltung, den Verbandsgemeindever- waltungen, der Stadtverwal- tung Wittlich und der Gemein- deverwaltung Morbach aus oder kann unter www.bernka-

Internat on enraualer F

tag 20 18

Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich

Veranstaltungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich stel-Wittlich.de herunter gela- den werden.

Flyer aller Veranstaltungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Aus 134 Staaten der Erde kom- men die ausländischen Staats- angehörigen, die Ende 2017 im Landkreis Bernkastel-Witt- lich lebten und gemeldet sind.

Die Anzahl der im Landkreis registrierten ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbür- ger ist im Jahre 2017 gegen- über dem Vorjahr erneut an- gestiegen. Waren zum 31.

dezember 2016 10.083 Per- sonen registriert, so betrug di- ese Zahl zum Jahresende 2017 insgesamt 10.828, was einer

Steigerung von 7,4 Prozent entspricht.

In der Gesamtzahl sind die 120 ausländischen Mitbürge- rinnen und Mitbürger nicht mehr enthalten, die im ver- gangenen Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben, ebenso wenig Tou- risten, Mitglieder auslän- discher Streitkräfte und deren Familienangehörige oder aus- ländische Personen, die sich mit zeitlich befristeten Visa hier aufhalten.

1 Polen 1497

2 Rumänien 1321

3 Syrien 772

4 Türkei 657

5 Ungarn 526

6 Bulgarien 456

7 Niederlande 454

8 Kosovo 366

9 Kroatien 300

10 Frankreich 261

11 Italien 245

12 Russische Föderation 241

13 Serbien 225

14 Afghanistan 223

15 Vereinigte Staaten von Amerika 193

Zahl der ausländische Bürger im Landkreis angestiegen

Der nächste GründungsBera- tungsParcours im Rahmen der Initiative „Gründen auf dem Land“ findet am Samstag, den 17. März 2018 von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr in der WFG Vul- kaneifel mbH, Mainzer Str. 24 in 54550 Daun statt.

Existenzgründer können hier eine kompakte und kosten- freie Erstprüfung ihres Grün- dungsvorhabens in Anspruch nehmen. Dabei stehen den Gründungsinteressierten ein Steuerberater, ein Unterneh- mensberater, eine Fachfrau für Marketing und Werbung zur Verfügung sowie der Ein- heitliche Ansprechpartner der SGD Nord, der bei Fragen zu behördlichen Genehmigungs- verfahren und Formalitäten,

die vor dem Start in die Selbst- ständigkeit zu erledigen sind, informieren wird.

In vertraulichen Einzelge- sprächen von je 30 Minuten erhalten die Teilnehmer ein individuelles Feedback zu ih- rem Gründungsvorhaben und wertvolle Expertentipps für den weiteren Weg zum eige- nen Unternehmen.

Eine Anmeldung für die Ein- zelberatung ist unbedingt er- forderlich. Anmeldeschluss ist Dienstag, 13. März 2018.

Weitere Informationen und Anmeldung: Fachbereich Wirt- schaftsförderung der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich, Markus Lautwein, Tel.: 06571 14 2494, E-Mail: Markus.Laut- wein@bernkastel-wittlich.de.

Erst abwägen, dann gründen!

Beratung für Existenzgründer

(3)

So sehen Sieger aus – Schulsieger des Vorlesewettbewerbs.

13 Schulsieger der sechsten Klassen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich trafen sich in der Stadt- und Kreisergän- zungsbücherei Wittlich, um den Kreisentscheid im Vorle- sewettbewerb des Deutschen Buchhandels auszutragen.

Scheinbar war an diesem kla- ren Wintertag alles auf den Beinen, denn aufgrund schwie- riger Verkehrsverhältnisse ver- späteten sich einige Teilneh- mer und der Wettbewerb startete mit Verzögerung.

Umso reibungsloser lief dann die restliche Veranstaltung ab. Die Schüler trugen zuerst

ihre eigene Textstelle und im Anschluss den vom Veran- stalter ausgewählten Pflicht- text vor. Gerade dieser fremde Text gibt wertvolle Aufschlüs- se über die Lesefähigkeit der Kinder. Alle Teilnehmer mei- sterten ihre Aufgabe souverän und kamen auch mit dem un- bekannten Text bestens klar.

Umso schwieriger war die Auf- gabe der siebenköpfigen Jury, die sich nach dem letzten Vor- trag zur Beratung zurückzog.

Nach der letzten Vorlese- rin machte sich Erleichterung breit und Teilnehmer wie Gä- ste durften entspannt die fas-

Vorlesewettbewerb in der Stadt- und Kreisergänzungsbücherei Wittlich

Ganz oben auf dem Trepp- chen: Amelie Elste mit Land- rat Gregor Eibes.

zinierende Zaubershow von Magier Hamid verfolgen. Als danach Landrat Gregor Eibes zur Siegerehrung die Bühne betrat, wurde es nochmals richtig spannend. Er lobte die Kinder für ihre tolle Leistung und betonte, dass sie ja schon alle Sieger seien und ihre Teil- nahme bereits ein großer Er- folg sei. Auch ermunterte er sie, ihre Begeisterung fürs Le- sen beizubehalten und zeigte sich erfreut, neben modernen – überwiegend fantastischen – Kinderromanen wie „Har- ry Potter“ auch Klassiker von James Krüss im Programm zu entdecken.

Angefangen bei den Zweitplat- zierten, denn alle Teilnehmer

belegten hinter dem Sieger gemeinsam den zweiten Platz, wurden die Kinder nach vorne gerufen. Mit jeder vergebenen Teilnehmerurkunde wurde die Spannung größer, bis nur noch eine Urkunde übrig blieb. Di- ese überreichte Eibes dann unter großem Applaus an die neue Kreissiegerin Amelie El- ste vom Peter-Wust-Gym- nasium. Sie überzeugte die Jury am meisten mit ihrem si- cheren, sehr schön betonten Vortrag aus dem Fantasyro- man „Magisterium“ von Holly Black. Genauso souverän ge- staltete sie den Pflichttext aus dem Krimi „Käferkumpel“ von M.G. Leonard und durfte freu- destrahlend den ersten Preis in Empfang nehmen. Hinter- her verriet sie, dass sie am liebsten Fantasyromane lese und die Bücherei ihre zweite Heimat sei. So ist auch die zu- künftige Versorgung mit Lese- stoff mehr als gesichert.

Als Kreissiegern wird sie den Landkreis Bernkastel-Wittlich demnächst beim Bezirksent- scheid in Trier vertreten und sicher auch dort die Jury be- geistern können.

Die Musikschule des Land- kreises Bernkastel-Wittlich hat sich in ihrem 50-jährigen Jubiläumsjahr viel vorgenom- men. Unter dem Namen „Ca- pella 2018“ werden in diesem Jahr junge Künstlerinnen und Künstler in 78 Kapellen und Kirchen im Landkreis zu hö- ren sein. Hier die aktuellen Termine der Capella-Konzerte der kommenden Wochen.

Weitere Termine finden Sie in der Capella-Broschüre un- ter www.musikschule.bernka- stel-wittlich.de.

Sonntag, 04. März, 15:30 Uhr Synagoge Wittlich

Vorspiel der Violinklasse von Eva Matulla-Koumanov

Samstag, 17. März, 15:30 Uhr Pfarrkirche St. Michael, Alt-Piesport

Gemeinschaftskonzert des Nikolaus-von-Kues-Gymnasi- ums mit der Musikschule des Landkreises und dem Kirchen- chor Neumagen

Sonntag, 18. März, 17:00 Uhr Kapelle im Cusanusstift, Bernkastel-Kues

Gemeinschaftskonzert des Nikolaus-von-Kues-Gymnasi- ums mit der Musikschule des Landkreises

Sonntag, 15. April, 15:30 Uhr Evangelische Kapelle, Kautenbach

Musik & Text

Sonntag, 15. April, 17:00 Uhr Maria Himmelfahrt,

Neumagen-Dhron

„Musikalischer Dreiklang“

Freitag, 20. April 2018, 19:00 Uhr

St. Peter und Paul, Heinzerath bei Morbach

Musik zum Wochenausklang Sonntag, 22. April, 18:00 Uhr St. Georg, Kesten

Konzert „Orgel plus“

Montag, 23. April, 17:30 Uhr Alte Dorfkapelle St. Johannis Evangelist, Wittlich-Wenge- rohrMusik für Cello

Capella 2018 - Junge Künstler in alten Kapellen

Dienstag, 24. April, 17:30 Uhr St. Michael, Kövenig bei Traben-Trarbach

Musik für Cello und Violine Sonntag, 29. April, 14:30 Uhr Parkplatz an der Bürgerhalle, Salmtal

Musikalische Kapellenwande- rung Nr. 1: „In & um Salmtal“

Samstag, 05. Mai, 14:30 Uhr Evangelische Christuskirche, Wittlich

Kinder spielen für Kinder Samstag, 05. Mai, 16:30 Uhr St. Rochuskapelle, Hasborn Kinder singen & spielen für Kinder

(4)

rigen auch die Möglichkeit, umfangreichere Projektideen für den LEADER-Förderaufruf einzureichen. Hier stehen rund 825.000 Euro Fördermittel für Projekte in der Region zur Ver-

fügung.

Weitere Informationen über LEADER sind auf der Homepage www.bernkastel- wittlich.de/lag-mosel zu fin- den.

fördert werden, insgesamt stehen für dieses Jahr 20.000 Euro zur Verfügung. Alle Pro- jekte werden – wie immer bei LEADER – anhand von Bewer- tungskriterien bepunktet und in eine Rangfolge gebracht.

Die besten Projekte werden dann gefördert.

„Damit ist das möglich, was wir seit vielen Jahren wollen:

Unbürokratisch ehrenamtliche Projekte in unserer Region un- terstützen. Das ist genau das, was wir parallel zu den groß- en kommunalen oder privaten Vorhaben brauchen“, betont Christiane Horsch. Seit 2015 ist sie Vorsitzende der LAG und setzt sich auf verschie- denen Ebenen immer wie- der für LEADER ein. Sie hofft, dass sich nun auch für dieses Jahr einige gute Projekte er- geben werden. „Die LAG hat sich bewusst entschieden, den Aufruf für Projekte nicht thematisch einzuengen“, er- läutert Horsch. Somit sei der Weg frei für alle denkbaren Projekte: Ob Projekte aus den Bereichen Flüchtlingsarbeit, Naturschutz, Jugend- und Se- niorenarbeit oder Heimat- kunde, die LAG freue sich auf zahlreiche spannende Ideen.

Einsendeschluss für Projekti- deen ist der 10.04.2018.

„Die Förderung der ehren- amtlichen Bürgerprojekte ist LEADER-light“ betont Philipp Goßler und verweist darauf, dass eine formlose Interes- sensbekundung bei der LAG zur Projektauswahl ausreicht.

Stehen dann genügend Mit- tel zur Verfügung erhält das Projekt grünes Licht und kann umgesetzt werden. Nach Ein- reichung einer kurzen Doku- mentation bei der LAG-Ge- schäftsstelle erfolgt dann die Auszahlung des Zuschusses.

„Einfacher geht es kaum“

freut sich Goßler und ist froh, dass dieses Instrument der

„Ehrenamtlichen Bürgerpro- jekte“ nun weitergehen kann.

Bis 01. März besteht im Üb- Nachdem in 2017 erstmals eh-

renamtliche Bürgerprojekte einfach und unbürokratisch über LEADER gefördert wer- den konnten, stellen das Land Rheinland-Pfalz und die LAG Mosel jetzt nochmals Mit- tel bereit. Im vergangen Jahr konnten im Gebiet der LAG Mosel bereits acht Projekte mit insgesamt 13.000 Euro ge- fördert werden. „Wir sind froh, dass das Land die Chancen hinter diesem Ansatz erkannt hat, und die ehrenamtlich tä- tigen in der Moselregion auch in 2018 wieder fördert“, freut sich Christiane Horsch, Vorsit- zende der LAG Mosel, über die Mittelzusage aus Mainz. Sie, wie auch Geschäftsführer Phi- lipp Goßler, sind stolz darauf, auf eine solche Vielfalt an Pro- jekten aus der vergangenen Runde verweisen zu können:

„Von der Aufstellung von Fit- nessgeräten (Mehring) über die Anlage Begegnungsgar- tens der Kulturen (Bullay) bis zur Einrichtung eines Wein- berg-Erlebnispfades (Lehmen) waren inhaltlich wie räumlich eine große Spannbreite abge- deckt“, freut sich Philipp Goß- ler. Für 2018 hat sich die LAG entschlossen, die Landesmit- tel (15.000 Euro) noch mit 5000 Euro eigenem Geld der LAG, das von den kommu- nalen Gebietskörperschaften der Region zur Verfügung ge- stellt wird, aufzustocken. „Wir sind absolut überzeugt von der Sinnhaftigkeit der För- derung und möchten natür- lich möglichst viele Initiati- ven unterstützen“, begründen Horsch und Goßler die Ent- scheidung der LAG.

Mit der Fördermöglichkeit

„Ehrenamtliche Bürgerpro- jekte“ im Rahmen von LEADER können gemeinnützige Orga- nisationen, Vereine, Interes- sensverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von Ein- zelpersonen unterstützt wer- den. Jedes Projekt kann mit bis zu 2000 Euro Zuschuss ge-

LEADER: Land und Kommunen stellen 20.000 Euro für Kleinprojekte in der Moselregion zur Verfügung

Stellenausschreibung

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als kundenori- entiert, innovativ und wirtschaftlich handelndes Dienst- leistungsunternehmen bietet zum 01.06.2018 folgende Stel- le an:

Hausmeister (w/m)

für das Gebäudemanagement der Kreisverwaltung

mit Einsatzschwerpunkt an der Friedrich-Spee-Realschule plus Neumagen-Dhron - unbefristet, 100 %, EG 5 TVöD – Ihr Profil:

• Eine gut abgeschlossene einschlägige handwerkliche Ausbildung in den Bereichen Elektro, Heizung, Sanitär, Holz, Maler mit entsprechender beruflicher Erfahrung

• Technisches Verständnis, insbesondere Umgang mit elektronischen Geräten und Schaltungen

• Ausgeprägte Fähigkeit, mit den unterschiedlichen Ak- teuren (z.B. Schüler/innen, Lehrer/innen, Vereine) und deren Belangen sachlich und anforderungsgerecht um- zugehen

• Fähigkeit erforderliche Aufgaben zu erkennen und selbstständig zu erledigen

• Zuverlässigkeit

• Ordnungssinn und sachgerechte Prioritätensetzung in der Aufgabenwahrnehmung

• Fahrerlaubnis Klasse BE (Klasse 3)

• Körperliche Mobilität und Belastbarkeit (zeitweilig be- dingen die Hausmeistertätigkeiten schwere körperliche Arbeiten, einschl. Leiterarbeiten).

• Wohnsitz im Umkreis der Arbeitsstätte von 10 km ist wünschenswert

Die vollständige Stellenausschreibung mit Informationen zum Stelleninhalt erhalten Sie unter www.bernkastel-witt- lich.de/stellenangebote.html.

Aussagekräftige Bewerbungen werden bis zum 14.03.2018 erbeten an:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich 02 - Personal/Organisation, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich,

E-Mail: Bewerbungen@Bernkastel-Wittlich.de

Interessierte können sich gerne an Herrn Fachbereichsleiter Burkhard Born (Tel.: 06571-142295) wenden.

(5)

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Einladung zur Mitgliederversamm- lung der Rotwildhegegemeinschaft Morbach KdöR

am Freitag, dem 23.03.2018, 19.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Sitzungssaal.

Eingeladen sind alle stimmberech- tigten Mitglieder sowie vertretungs- berechtigte Personen der betroffenen Jagdgenossenschaften und Eigenjagd- besitzer (beratend).

Tagesordnung:

1 Begrüßung und Eröffnung 2 Feststellung der stimmberech-

tigten Wahlberechtigten und der vertretenden Fläche 3 Wahl des Protokollführers 4 Genehmigung des Protokolls

der Mitgliederversammlung am 03.11.2017

5 Bericht über die Vollversamm- lung der Fachgruppe Hochwild- Hegegemeinschaften im Landes- jagdverband Rheinland-Pfalz e.V.

(Versicherung, Wildzählung) 6 Meldesystem des körperlichen

Nachweises und damit verbun- dene Änderungen im Bejagungs- konzeptes

7 Bericht über den aktuellen Stand des Falls Ewering und Be- schlussfassung über die Erstat- tungen der finanziellen Forde- rungen (Fahrt- und Reisekosten, Tagespauschale, etc.) des ehe- maligen Vorstandsmitglieds 8 Beratung und Beschlussfas-

sung über die Genehmigung des Haushaltsplans 2018/2019 9 Vorstellung und Beschlussfas-

sung der neuen Poolregelung und damit verbundenen Ände- rungen im Bejagungskonzeptes 10 Wildzählung im Frühjahr 2019 11 Beratung und Vorstellung der Strecke des Jagdjahres 2017/18 12 Beratung und Beschlussfassung

des Gesamtabschussplanes und der Teilabschusspläne für das Jagdjahr 2018/2019 13 Hegeschau im April 2018 14 Verschiedenes

15 Schließung der Versammlung Dr. Stefan Rhiem

- Vorsitzender –

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13

– Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Robert Daniel Bob letzte bekannte Anschrift: 32563 Gulf Breeze/Florida, 3210 Clemson Road Datum und Aktenzeichen der Schrei- ben: 17.08.2017 und 27.12.2017, Az.:

13-42-B-002143

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 20.02.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag

gez. Manuela Neithöfer

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Tobias Sebastian Bern- hard Manzke

letzte bekannte Anschrift: 67059 Lud- wigshafen am Rhein, Berliner Straße 31Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 09.01.2018, Az.: 13-45-M- 006099

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de-

ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 21.02.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Nicole Becker

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Ali Yurdakul

letzte bekannte Anschrift: unbekannt Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 01.02.2018, Az.: 13-40-Y- 005455/6209

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 21.02.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Nicole Becker

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Enrique (Henry) Javier Robles

letzte bekannte Anschrift: unbekannt Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 23.01.2018, Az.: 13-40-R- 006130

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 23.01.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Nicole Becker

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Eleanor Flynn

keine Anschrift bekannt, lebt in Abu Dhabi

Datum und Aktenzeichen des Schrei-

(6)

Stellenausschreibung

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Ge- schäftsstelle in Hermeskeil in Vollzeit eine

Fachkraft für Naturparkentwicklung Nähere Informationen finden Sie auf www.natur- park.org/Aktuelles Naturpark Saar-Hunsrück e. V., Trie- rer Str. 51, 54411 Hermeskeil, Tel. 06503 9214-0, E-Mail: job@naturpark.org

bens: 10.01.2018, Az.: 13-40-Z- 006183

Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 10.01.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag gez. Claudia Teusch

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetz in Verbindung mit

§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu- stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern- kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ge- gen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Kris Litter

letzte bekannte Anschrift: 43407 Bur- goon-OHIO USA, 3385 Main Datum und Aktenzeichen der Schrei- ben: 16.08.2017 und 25.10.2017, Az.: 13-62-L-001114/2373

Die Schriftstücke können von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- halb von zwei Wochen nach Zustel- lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 22.02.2018

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -

Kurfürstenstraße 16

54516 Wittlich Im Auftrag gez. Nicole Becker

Öffentliche Ausschreibung Bauvorhaben:

Neubau einer KFZ-Lehrwerkstatt der Berufsbildenden Schule Wittlich, Ru- dolf-Diesel-Str. 1, 54516 Wittlich Außenanlagen, Straßenbauoberar- beiten

Auftraggeber:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Ansprechpartner:

Herr Burkhard Born, Tel.: 06571- 142295 e-mail: Burkhard.Born@bern- kastel-wittlich.de

Planung und Bauüberwachung:

Ing.-Büro Reihsner PartG mbB Eichenstraße 45, 54516 Wittlich- Neuerburg, Tel.: 06571/9025-0 / Fax:

06571/9025-29 Angebotseröffnung:

14.03.2018 um 11:00 Uhr in der Kreis- verwaltung

Der detaillierten Langtext der öf- fentlichen Ausschreibung kann im Internet unter www.bernkastel-witt- lich.de/ausschreibungen.html abge- rufen werden.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 24.02.2018

i.A. Burkhard Born

R o t w i l d h e g e g e m e i n s c h a f t Manderscheid KdöR

Einladung zur Versammlung

Samstag, 24.3.2018, um 14:00 Uhr in der Klostergaststätte Himmerod Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Feststellung der anwesenden bzw. vertretenen Jagdbezirke 3. Bericht des Vorstandes zum ab-

gelaufenen Geschäftsjahr 4. Vorlage des Kassenberichts 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstandes 7. Neuwahl eines beisitzenden

Vorstandsmitgliedes

8. Beratung und Beschlussfassung des Haushalts 2018/2019 9. Beratung und Beschlussfassung

zur Bestandesermittlung des Rotwildes im Jahr 2019 10. Planung zur Optimierung revie-

rübergreifender Bewegungs- jagden

11. Beratung und Beschlussfassung des Gesamtabschussplanes und der Teilabschusspläne sowie der Abschusspoolbildung

12. Sonstiges Bernd Wirtz

Vorsitzender der Rotwildhegegemein- schaft Manderscheid, KdöR

20 Jahre durfte die Arbeits- gruppe IGFM Wittlich unter der Leitung von Katrin Born- müller Hilfsgüter in den Keller- räumen der Firma Metzen in Wittlich, Rommelsbach, sam- meln und an die Ärmsten in Europa und in den Flüchtlings- lagern im Irak verschicken.

Mehr als 430 Sattelschlepper sind in dieser Zeit nach Al- banien, Rumänien, Litauen, Lettland, Bosnien, Nord-Irak und andere Länder in Ost-Eu- ropa gegangen, um dort die Not der Menschen zu lindern.

Über 60 Ehrenamtliche ha- ben alle zwei Wochen einen Hilfstransport losgeschickt.

Damit soll es nun vorbei sein.

Die Immobilie wurde verkauft.

Die Arbeitsgruppe soll den Keller nun räumen. Das ist ein schwerer Schlag für die hu- manitäre Arbeit der Internati- onalen Gesellschaft für Men-

schenrechte- IGFM und ihre Arbeitsgruppe in Wittlich. Die Hilfe für die Ärmsten steht da- mit vor dem Aus!

Deshalb wendet sich Katrin Bornmüller an die Öffentlich- keit mit diesem Hilferuf: wer kann der Arbeitsgruppe neue Räumlichkeiten in Wittlich oder den dazu gehörenden Stadtteilen zur Verfügung stel- len? Am besten kostenlos, denn die humanitäre Arbeit wird nur durch Spenden finan- ziert.

Bitte kontaktieren Sie: Katrin Bornmüller 0179 – 3216165 oder Johanna Werner 06571 – 4047 oder Leo Schäfer 06575 – 4490 oder Carmen Jondral- Schuler 06532 - 2069.

Wichtiger Hinweis: Ab so- fort können Mittwochs keine Hilfsgüter mehr angenommen werden, solange bis es neue Räume gibt.

IGFM sucht neues Lager

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Landscheid Im Hamesgraben Waldfläche 0,9494 ha

Traben Unter Starkenburg Landwirtschaftsfläche,

Unland, Gehölz 0,4220 ha Heidenburg Im Schelsberg Landwirtschaftsfläche 0,6342 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 09.03.2018 schriftlich mitzuteilen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

2 Satz 2 BWG von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften, sofern sie nicht auf dem Wahlvorschlag selbst zu leisten sind, auf

April 2017, fin- det um 18.00 Uhr, in der Kreisver- waltung, Alter Sitzungssaal (A 10) in Wittlich eine öffentliche Sitzung des Beirats für Migration und Integrati- on

Den Glückwünschen von Landrat Gregor Eibes (rechts) schlossen sich Ulrike Klein- Merten für den Personalrat sowie der Leiter der Musikschule des Landkreises Frank Wilhelmi gerne

ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich,

Datum und Aktenzeichen des Schrei- bens: 16.12.2016, Az: FB 21/AK Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder auch durch sie be- vollmächtigte Person bei der

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen

Elzerath: In der Langwiese Landwirtschaftsfläche 0,5517 ha Reil: Unter der Wolfskaul Weingarten 0,1325 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am

Viele Eltern zahlen für ihre Kinder, da sich diese noch in der Ausbildung befinden und werden mit Unterhaltsan- sprüchen für ihre Eltern kon- frontiert, wenn diese