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Informationen für Begleitpersonen

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Academic year: 2022

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Informationen für Begleitpersonen

Aufenthalt in den Kliniken der Gesundheit Nord

Unsere Kliniken im Überblick

KLINIKUM BREMEN-MITTE St.-Jürgen-Str. 1 | 28205 Bremen Fon 0421 497-0

KLINIKUM BREMEN-NORD

Hammersbecker Straße 228 | 28755 Bremen Fon 0421 6606-0

KLINIKUM BREMEN-OST Züricher Straße 40 | 28325 Bremen Fon 0421 408-0

KLINIKUM LINKS DER WESER

Senator-Weßling-Straße 1 | 28277 Bremen Fon 0421 879-0

HERAUSGEBER GESUNDHEIT NORD

KLINIKVERBUND BREMEN gGmbH Kurfürstenallee 130

28211 Bremen

Nachdruck nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers gestattet.

Stand: Juni 2019

www.gesundheitnord.de

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ein Mensch aus Ihrem nahen Umfeld liegt im Krankenhaus. Sie wollen ihm beistehen während seiner Erkrankung, Trost spenden oder auch den Alltag für ihn regeln. Sie er- warten ein Kind und möchten, dass der Va- ter die ersten Tage mit Ihnen gemeinsam im Krankenhaus verbringt.

Das ist grundsätzlich möglich: Patientin- nen und Patienten dürfen zu ihrem Auf- enthalt in der Gesundheit Nord eine Be- gleitung mitbringen.

Ehepartner, Lebensgefährten, der Vater, Familienangehörige oder Personen Ihres Vertrauens sind mit Ihnen gemeinsam hier bei uns herzlich willkommen.

Über Details und Möglichkeiten zu einem begleitenden Aufenthalt informieren wir Sie in diesem Faltblatt. Gerne steht Ihnen unser Klinikpersonal für weitere Informa- tionen und zu freien Kapazitäten zur Ver- fügung.

Alles Gute,

Ihre Kliniken der Gesundheit Nord

Sehr geehrte

Damen und Herren,

ÜBERNAHME DER KOSTEN

Es gibt verschiedene Gründe und Diagnosen, bei denen der Aufenthalt einer Begleitperson sehr wahrscheinlich von den Kostenträgern übernommen wird. Die gesetz- liche Grundlage für eine medizinische Begleitperson ist im Krankenhausentgeltgesetz geregelt. Die Kosten für eine Begleitperson werden übernommen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.

Dies ist der Fall

bei Kindern bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres, d. h. bis einschließlich 6 Jahre. In dem Fall ist eine medizinische Begründung nicht notwendig.

Ab dem 7. Lebensjahr ist eine medizinische Begrün- dung von der Klinik notwendig.

Beispiele für Gründe einer medizinischen Begleitperson:

Begleitpersonen, die im therapeutischen Konzept mit eingebunden werden

psychische Erkrankung

schwer hirngeschädigte Patienten

Sterbebegleitungen oder geistige Behinderungen Die Kosten werden voraussichtlich bei den o. g. Gründen, die anhand einer schriftlichen medizinischen Begrün- dung vorliegen müssen, von Ihrer Krankenkasse / Versi- cherung übernommen.

Gerne können Sie sich im Vorfeld des Krankenhausauf- enthaltes bei Ihrer Krankenkasse / Versicherung infor- mieren und eine Kostenübernahme einholen. Bitte brin- gen Sie die Kostenübernahme zur Aufnahme mit und geben diese in der Zentralen Aufnahme ab.

Achtung: Die gesetzlichen Krankenkassen / Versiche- rungen übernehmen keine sozialmedizinischen Be- gründungen. Dazu zählen beispielsweise Sprachbar- rieren, ein weit entfernter Wohnort, die Aufnahme eines Geschwisterkind oder mehrerer Geschwister- kinder.

WUNSCHLEISTUNG BEGLEITPERSON

Gerne können Sie auch bei einer nichtmedizinischer Indikation als Begleitperson aufgenommen werden.

Bei freien Kapazitäten freuen wir uns, Sie mit aufzu- nehmen. Bitte sprechen Sie hierzu das Klinikpersonal an.

Der Klinikverbund Gesundheit Nord hat sich an die gesetzliche Grundlage angelehnt und berechnet für Begleitpersonen 45,00 € inkl. MwSt. je Berechnungs- tag und inklusive Verpflegung. Bei der Aufnahme einer Begleitperson in der Akademie am Klinikum Links der Weser betragen die Kosten 71,40 € inkl. MwSt je Be-rechnungstag ohne Verpflegung.

Bei der Aufnahme und Berechnung einer Begleit- person aus nichtmedizinischen Gründen besteht die Wahlleistung eines Ein- oder Zweitbettzimmers.

Bitte melden Sie sich zur Aufnahme in der zentralen Aufnahmestelle und schließen Sie dort die entspre- chenden Verträge ab. Ohne eine Aufnahme ins Kran- kenhausinformationssystem mit entsprechendem Vertragsabschluss ist die Aufnahme einer Begleitper- son nicht möglich. Eine Bettzuweisung und eine Ver- pflegung kann ansonsten nicht gewährleistet werden.

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