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Jugendschutz Was darf mein Kind?

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Academic year: 2022

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(1)

Jugendschutz –

Was darf mein Kind?

Katrin Cislaghi

Kommunale Jugendpflegerin

Sachgebietsleitung Kommunale Jugendarbeit

30.09.2021 1

(2)

Jugendschutzgesetz Aufsichtspflicht

Jugendmedienschutz Jugendarbeitsschutz

30.09.2021 3

(3)

Ab welchem Alter zählt laut

Jugendschutzgesetz eine Person als Jugendlicher und nicht mehr als Kind?

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 4

(4)

Ziel des

Jugendschutzgesetzes…

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 5

…Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen

Gilt in der Öffentlichkeit:

Straßen, Gehwege, Plätze, Parks

öffentliche Spiel- und Sportplätze

öffentliche Gebäude

Gaststätte

Diskothek

Kino

Spielhalle

Kind Jugendlicher Erwachsener

0 - 13 14/15 & 16/17 ab 18

(5)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 6

Wer ist für die Einhaltung verantwortlich?

Erwachsene:

Personensorgeberechtigte (Eltern/ Vormund/

Pflegeeltern mit Vollmacht für alltägliche Dinge), Aufsichtspersonen

Veranstalter und Gewerbetreibende

Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld

Straftat mit Geld- oder Freiheitsstrafe Keine Strafe für Minderjährige

(6)

Fallbeispiele

30.09.2021 7

(7)

Alkoholische Getränke

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 8

(8)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 9

Ein Junge (15 Jahre) kauft am Kiosk für seinen Opa ein Bier.

Nicht erlaubt, da die Abgabe grundsätzlich verboten ist.

Erlaubt.

X

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30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 10

Der Vater bestellt seinem 14-

jährigen Sohn beim Mittagessen in der Gaststätte ein Colaweizen.

Erlaubt, da ein Elternteil anwesend ist und zustimmt.

Nicht erlaubt.

X

(10)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 11

Ihr Kind (15 Jahre) kauft im

Supermarkt eine Schachtel Mon Chéri als Geburtstagsgeschenk für seine Oma.

Nicht erlaubt,

da auch die Abgabe (und der Konsum) von Lebensmitteln, die

„in nicht nur geringfügiger Menge“ Alkohol enthalten an Minderjährige verboten ist.

erlaubt – nicht erlaubt

(11)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 12

Das Nachbarskind feiert im

Partykeller der Eltern seinen 18.

Geburtstag. Er bietet seinen minderjährigen Gästen Wodka- RedBull und Pfeffi an.

Erlaubt,

da der Verzehr im privaten Raum stattfindet und nicht in der Öffentlichkeit.

erlaubt – nicht erlaubt

(12)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 13

Um mit den Geburtstagsgästen anstoßen zu können, erhalten die unter 16- Jährigen alkoholfreies Bier und alkoholfreien Sekt.

Erlaubt,

sofern der angegebene Alkoholgehalt am Etikett nicht höher als 1,2 % Vol. aufweist.

erlaubt – nicht erlaubt

(13)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 14

Beim Vereinsfest helfen die 15- Jährigen Spieler beim

Bierausschank und in der Bar mit.

□ Erlaubt, es handelt sich ja um ein Ehrenamt und der Alkohol wird nicht konsumiert.

□ Nicht erlaubt, es dürfen nur die Getränke ausgeschenkt werden, die man laut Jugendschutzgesetz auch selbst konsumieren darf.

X

(14)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 15

§9 – Alkoholische Getränke

Mischgetränke je nach beigemischter Alkoholart (Radler, Weinschorle, Alkopops), dabei ist der Alkoholgehalt

unerheblich

Lebensmittel: Eisbecher mit Eierlikör und Mon Chéri ab 18 Jahren

Abgabe und Verzehr

Bier, Wein und Sekt Andere

alkoholische Getränke

ab 16 Jahren

ab 14 Jahren, wenn

Personensorgeberechtigter anwesend ist und zustimmt (Elternprivileg)

ab 18 Jahren (ohne Ausnahme)

(15)

Rauchen

und Tabakwaren

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 16

(16)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 17

Eine 17-Jährige raucht in

Anwesenheit ihrer Eltern vor dem Lokal eine Zigarette.

Das ist nicht erlaubt.

Auch mit Zustimmung der Eltern ist Rauchen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit nicht erlaubt.

erlaubt – nicht erlaubt

(17)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 18

Der 17-Jährige kauft am Kiosk für seinen Vater Zigaretten.

Erlaubt, da die Zigaretten im Auftrag des Vaters gekauft werden.

Nicht erlaubt, da bereits die Abgabe an Minderjährige verboten ist.

X

(18)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 19

Eine Gruppe Jugendlicher

rauchen im Park E-Zigaretten und Shisha (Wasserpfeife).

Weder die E-Zigarette, noch Shisha sind unter 18 Jahren erlaubt

Die E-Zigarette ist verboten, bei der Shisha kommt es auf die Inhaltsstoffe an.

X

erlaubt – nicht erlaubt

(19)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 20

§10 – Rauchen und Tabakwaren

Unter 18 Jahre:

Abgabe (auch Versandhandel) und Konsum verboten!

Tabakwaren

Zigarette, Zigarre, Tabak Kau– und Schnupftabak

E-Shisha und E-Zigarette

Behältnisse, wie Nachfüllbehälter Nicht verboten:

Konsum von Wasserpfeifen mit nikotinfreien Erzeugnissen (tabakfreie aromatisierte Kräutermischung,

Zuckerrohrerzeugnisse, aromatisierte Shiazosteine) Pfeifen oder Shishas an sich

(20)

Aufenthalt

in Gaststätten

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 21

(21)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 22

Ihr Kind (15 Jahre) möchte mit gleichaltrigen Freund:innen zum Pizzaessen in die Pizzeria.

Erlaubt, da sich Jugendliche (ab 14 J.) in Gaststätten aufhalten dürfen.

Erlaubt, aber nur so lange Ihr Kind etwas trinkt oder isst.

Nicht erlaubt, da sich Personen unter 16 Jahren nie ohne Begleitung eines Erwachsenen in einer Gaststätte aufhalten dürfen

X

(22)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 23

Ihr Kind (13 Jahre) setzt sich in ein Café und wartet auf den

Schulbus.

Nicht erlaubt, da das Kind weder etwas zum Trinken noch zum Essen bestellt.

Erlaubt, da das Kind auf den Bus wartet.

X

(23)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 24

Ihr Kind (15 J.) besucht die Weihnachtsfeier der Fußballjugend im Sportheim. Es bleibt bis 21 Uhr und geht dann mit Freund:innen (15 & 16 J.) nach Hause.

Ist der Aufenthalt im Sportheim erlaubt?

Ja, da es eine Veranstaltung eines Trägers der Jugendhilfe ist.

Der Nachhauseweg ist…

nicht erlaubt, da Kinder und Jugendliche ab 22 Uhr ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht mehr alleine unterwegs sein dürfen.

erlaubt, da das Jugendschutzgesetz keine Alters- oder Zeitgrenzen für den Aufenthalt im Freien vorschreibt.

erlaubt – nicht erlaubt

X

(24)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 25

§4 - Aufenthalt in Gaststätten

Kinder und Jugendliche ohne Begleitung

< 16 Jahren 16 & 17 Jahre

Aufenthalt für die Dauer

eines Getränk/ einer Mahlzeit zwischen 5 und 23 Uhr

Aufenthalt zw. 5 und 24 Uhr

Ausnahmen:

In Begleitung eines Elternteils oder einer erziehungsbeauftragten Person

Kind/ Jugendlicher befindet sich auf Reisen

Kind/ Jugendlicher nimmt an einer Veranstaltung eines Trägers der Jugendhilfe teil

(25)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 26

Träger der Jugendhilfe

Kreisfreie Städte und Landkreise Kirchen

Jugendverbände und –gemeinschaften im Bayerischen Jugendring/ Stadt- und Kreisjugendring

(Jugendfeuerwehr, Sportjugend, Pfadfinder,…) Verbände der Wohlfahrtspflege

(Dt. Rotes Kreuz, Diakonie, Caritas, AWO, …) NICHT: Gemeinde, Schule, SMV

(26)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 27

Aufenthalt im Festzelt

Ihre Kinder (13 & 16 J.) möchten die örtliche Kirwa besuchen. Es ist ein großes Festzelt

aufgebaut und es spielt abends eine Partyband.

Dürfen Ihre Kinder alleine das Festzelt besuchen?

Falls ja, wie lange dürfen Sie bleiben?

Festzelt = Gaststätte

< 16 J.: während des Verzehrs: Aufenthalt bis max. 23 Uhr möglich

> 16/ 17 J.: Aufenthalt bis 24 Uhr möglich

erlaubt – nicht erlaubt

(27)

Aufenthalt in Diskotheken

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 29

(28)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 30

Ein 17-jähriger möchte bis 0.30 Uhr in der örtlichen Disco

bleiben

a) Die Mutter geht mit in die Disco.

Geht das ?

Ja, in Begleitung eines Elternteils

(=Personensorgeberechtigten) ist dies erlaubt.

erlaubt – nicht erlaubt

(29)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 31

Ein 17-jähriger möchte bis 0.30 Uhr in der örtlichen Disco

bleiben

b) Der Jugendliche geht mit einer Gruppe von Klassenkameraden mit, der auch 19-Jährige

angehören. Die Eltern wissen Bescheid und haben nichts dagegen.

Geht das ?

Die mündliche Form der Erziehungsbeauftragung reicht aus, wenn der Veranstalter dies so

anerkennt.

Er kann jederzeit eine schriftliche

Erziehungsbeauftragung verlangen.

erlaubt – nicht erlaubt

(30)

30.09.2021 Jugendschutz 33

Eine 17-Jährige möchte bis 0.30 Uhr in der örtlichen Disco

bleiben

d) Der 25-jährige Bruder (wie im vorherigen Beispiel) wird in die Disco eingelassen. Die 17-Jährige begibt sich sofort auf die Tanzfläche. Der Bruder trifft sich in einem Nebenraum der Disco zum Billardspielen.

Geht das?

Grundsätzlich ist keine Begleitung auf Schritt und Tritt erforderlich. Der Bruder muss sich aber immer wieder überzeugen, wo seine Schwester ist und was sie gerade macht. Er muss die Aufsicht also tatsächlich führen und dazu in der Lage sein.

erlaubt – nicht erlaubt

(31)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 34

Begriffsbestimmung

Personensorgeberechtigter

i.d. Regel Eltern, Elternteil, Vormund;

Pflegeeltern mit Vollmacht für alltägliche Dinge

Erziehungsbeauftragte Person

übernimmt zeitweise Aufsichtspflicht über 18 Jahre

Erziehungsbeauftragung sollte schriftlich zwischen Eltern und der

erziehungsbeauftragten Person geschlossen werden

zwischen Kind/ Jugendlichen und

erziehungsbeauftragter Person muss ein Autoritätsverhältnis bestehen

nicht möglich: Partner, Wirt, Veranstalter

(32)

§5 - Tanzveranstaltungen

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 35

Diskotheken, (Faschings-, Abschluss-) Bälle, Veranstaltungen, die auf Tanzen ausgelegt sind

Kinder und Jugendliche ohne Begleitung

< 16 J. 16 - 17 J.

Kein Zutritt Zutritt bis 24 Uhr

Ausnahmen:

In Begleitung eines Elternteils oder einer erziehungsbeauftragten Person

Bei Veranstaltung eines Trägers der Jugendhilfe (Kinder bis 22 Uhr, Jugendliche bis 24 Uhr)

(33)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 36

Ihr Kind (13 J.) möchte mit

gleichaltrigen Freund:innen den Disco-Lauf in der Eishalle von 20:30 bis 22 Uhr besuchen.

Nicht erlaubt, da es sich um eine öffentliche

Tanzveranstaltung (Disco) handelt und der Zutritt unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht möglich ist.

Nicht erlaubt, da der Veranstaltungsort als Gaststätte zu bewerten ist.

Erlaubt, da es sich hierbei weder um eine Gaststätte, noch um eine öffentliche Tanzveranstaltung handelt.

X

(34)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 37

Aufenthalt bei Konzerten

Ihre Tochter (15 Jahre) möchte zum Konzert ihrer Lieblingsband. Sie will sich dort mit ihrer Clique treffen. Das Konzert findet in einer

Veranstaltungshalle von 19 bis 21 Uhr statt.

Weder Gaststätte, noch öffentliche Tanzveranstaltung

Konzertbesuch im Jugendschutzgesetz nicht geregelt

Bestimmungen zum Alkoholverzehr und zum Rauchen in der Öffentlichkeit gelten Evtl. Auflagen für Veranstalter:

Einlasskontrollen, Alters- und Zeitbegrenzungen, Ordner, usw.

erlaubt – nicht erlaubt

(35)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 38

Aufsichtspflicht-

Kinder allein zu Haus

Das befreundete Nachbarpärchen möchte Samstag Abend das Kino besuchen. Die Eltern versprechen spätestens um 22:00 Uhr wieder zu Hause zu sein.

Ihre Kinder (9 & 12 J.) bleiben allein zu Hause und sollen sich im Notfall bei Ihnen melden.

Dürfen die Kinder alleine zu Hause bleiben?

Ja, unter gewissen Voraussetzungen:

Notfallnummer

Ansprechpartner:in zügig vor Ort Gefahrenquellen beseitigen

klare Regeln vorab besprechen nicht einsperren

abhängig von Situation und Entwicklungsstand

Minderjährige sollen vor Schäden bewahrt werden, die sie sich selbst oder die ihnen Dritte zufügen können. Dritte sollen vor Schäden durch ein Kind geschützt werden.

(36)

Jugendmedienschutz

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 39

(37)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 40

§ 14 Kennzeichnung von Filmen und Spielen

FSK- Kino, Video und DVD´s

USK- Computerspiele

www.fsk.de

www.usk.de

(38)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 41

§ 11 Filmveranstaltungen

In Begleitung Erwachsener

ab 0 ab 6 ab 6 ab 16 ab 18

Zeitraum unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt Ohne

Begleitung

ab 6 ab 6 ab 12 ab 16 unbegrenzt

Zeitraum 6 bis 13 J. bis 20 Uhr 12 und 13 J.

bis 20 Uhr

16 und 17 J. bis 24

Uhr

unbegrenzt

14 und 15 J. bis 22 Uhr 16 und 17 J. bis 24 Uhr

(39)

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 42

Apps und Infos

Jugendschutz APP: Salfeld Kindersicherung JuSProg

Ratgeber: www.klicksafe.de

www.baer.bayern.de/medienbriefe

(40)

Jugendarbeitsschutz- gesetz

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 43

(41)

Jugendarbeitsschutzgesetz

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 44

Ab 3 Jahren mit Ausnahmegenehmigung des

Gewerbeaufsichtsamts für Theaterveranstaltungen, Musikaufführungen, Werbeveranstaltungen,

Film– und Fotoaufnahmen

Ab 13 Jahren mit Einwilligung der Eltern, wenn

Zwischen 8 und 18 Uhr

Nicht mehr als 2h täglich

Nicht mehr als 3h täglich im landwirtschaftl. Betrieb

Nicht vor und während des Schulunterrichts

Für folgende Arbeiten: Zeitungsaustragen, in privaten und landwirtschaftl. Haushalten, Handreichung im Sport und bei nichtgewerblichen Aktionen/ Veranstaltungen von Kirchen, Vereinen, Verbänden und Parteien

Nicht erlaubt: produzierendes Gewerbe, Handel, Dienstleistungsgewerbe

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Jugendarbeitsschutzgesetz

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 45

Ab 15 Jahren und vollzeitschulpflichtig (= noch keine 9 Schuljahre)

 Bestimmungen wie ab 13 Jahre UND zusätzlich

Während der Schulferien für

höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr,

dabei nicht mehr als 8h/tägl. und 40h/wöchentlich

Ab 15 Jahren und nicht vollzeitschulpflichtig

Nicht mehr als 8h/tägl. und 40h/wöchentlich Zwischen 6 und 20 Uhr

5 Tage-Woche (keine Wochenend- und Feiertagsarbeit, außer Krankenhaus, Gaststätte..)

(43)

Noch Fragen ?

Kommunale Jugendarbeit Katrin Cislaghi

09621 101707

katrin.cislaghi@amberg.de Bruno-Hofer-Str. 8, Amberg

30.09.2021 Jugendschutz – Kommunale Jugendarbeit 46

Referenzen

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