Wie viele Personen dürfen in die Kirche?
15.05.2020Die vorbeugenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus schränken die Anzahl der Personen, die an einer Feier des Gottesdienstes in der Kirche
teilnehmen dürfen, sehr stark ein.
Es sind zwei Kriterien, die die Berechnung der Personenanzahl vorschreiben:
- Es ist jeweils ein ausreichender Abstand von mind. 1,5 m zu wahren.
- Die Zahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer richtet sich nach der Größe des Raumes. Es sollen mindestens 10 Quadratmeter für jeden Gläubigen zur Verfügung stehen.
Folglich ergeben sich diese Anzahl an Personen in unseren Kirchen des BoJe- Verbundes, inkl. des liturgischen Personals:
Heilige Familie Hasselbrock: 23 Personen
Erweiterung der Sitzplätze durch Bestuhlung auf dem Kirchvorplatz
St. Laurentius Ober-/Niederlangen: 47 Personen
Erweiterung der Sitzplätze durch Bestuhlung auf dem Kirchvorplatz
St. Johannes Niederlangen-Siedlung: 33 Personen
Erweiterung der Sitzplätze durch Bestuhlung auf dem Kirchvorplatz
St. Nikolaus Sustrum: 28 Personen
St. Michael Neusustrum: 13 Personen
Erweiterung der Sitzplätze durch Bestuhlung auf dem Kirchvorplatz
St. Georg Steinbild: 37 Personen
Herz-Jesu Sustrum-Moor: 35 Personen
Evtl. Erweiterung der Sitzplätze durch Bestuhlung auf dem Kirchvorplatz