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Wie viele Personen wurden drogenfrei? 6

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I 274/2006 GEF 4. April 2007 GEF C Interpellation

0601 von Siebenthal, Gstaad (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 29.11.2006

Heroin- und Methadonabgabe wie weiter

Zur Zeit ist die Diskussion im Gange, die Heroinabgabe gesetzlich zu verankern. Um darüber aber wirklich fundiert entscheiden zu können, müssen konkrete Fakten und Zahlen im Detail vorliegen.

Deshalb bitte ich den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie viele Personen kommen jährlich neu dazu?

2. Wer vermittelt die Personen für das entsprechende Programm?

3. Wie viele Personen sind ausgestiegen und weshalb?

4. Wie viele Personen konnten motiviert werden, an einem Drogenentzug teilzunehmen?

5. Wie viele Personen wurden drogenfrei?

6. Wie lange nehmen die Personen im Durchschnitt am Methadon- bzw.

Heroinabgabeprogramm teil?

7. Wie viele Programmteilnehmerinnen und -teilnehmer gehen einer geregelten Arbeit nach?

8. Wie hoch sind die Aufwendungen in Franken pro Teilnehmer an der Methadon- bzw.

Heroinabgabe pro Jahr?

9. Wie sehen die Kosten im Vergleich zu abstinenzorientierten Methoden aus?

10. Welche abstinenzorientierten Methoden wurden vor der Heroinabgaben abgewandt und wie lange?

Antwort des Regierungsrates

Mit den heroin- und methadongestützten Behandlungen wird schwer abhängigen Menschen geholfen, die mit andern drogentherapeutischen Angeboten nicht erreicht werden. Sie beinhalten eine strikt reglementierte und kontrollierte Verschreibung, eingebettet in eine umfassende psychosoziale Betreuung und ärztliche Behandlung. Vielen Patientinnen und Patienten gelingt es damit, ihren psychischen und körperlichen Gesundheitszustand zu verbessern und Wohn- und Arbeitssituation zu stabilisieren. Der Kanton Bern verfolgt eine fortschrittliche Suchtpolitik und verfügt über ein breites

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Leistungsangebot. Dazu gehört die Substitutionsbehandlung, ein für einen eingegrenzten Personenkreis adäquates und notwendiges Angebot.

Der Regierungsrat unterstützt die Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) und die darin vorgesehenen wichtigen Eckpfeiler wie die gesetzliche Verankerung der heroingestützten Behandlung und die heute praktizierte Vier-Säulen-Politik des Bundes. Er nahm die Zustimmung des Nationalrats zur Teilrevision am 20.12.2006 wohlwollend zur Kenntnis.

Für die Beantwortung der Fragen des Interpellanten stützt sich der Regierungsrat auf kantonale und schweizerische Datenquellen.

1. Wie viele Personen kommen jährlich neu dazu?

Per 31.12.2005 wurden im Kanton Bern 2'201 Patientinnen und Patienten mit Methadon und Buprenorphin substituiert, 381 befanden sich in heroingestützten Behandlungen. Im gleichen Jahr traten 823 Personen in Betäubungsmittelsubstitutionsprogramme ein, 716 Personen beendeten das Programm oder brachen es ab.

2. Wer vermittelt die Personen für das entsprechende Programm?

Die Patientinnen und Patienten werden von Kontakt- und Anlaufstellen, Gefängnissen, Strafvollzugsbehörden, Beratungsstellen, Sozialdiensten, Spitälern und psychiatrischen Einrichtungen vermittelt.

3. Wie viele Personen sind ausgestiegen und weshalb?

2005 sind 147 Patientinnen und Patienten (ganze Schweiz) aus der heroingestützten Behandlung ausgetreten. Von diesen sind 61 % in eine Methadonbehandlung oder in eine abstinenzorientierte Therapie übergetreten.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Substitutionen in aller Regel Langzeitbehandlungen sind. Betäubungsmittelabhängige Personen sind überdurchschnittlich häufig von chronischen psychischen und physischen Erkrankungen betroffen. Diese verhindern oft die für ein Behandlungsende notwendige psychosomatische und soziale Stabilisation. Die Altersstruktur und die Tendenz zur Polytoxikomanie sind weitere Gründe für die relative Konstanz der Anzahl Betäubungsmittelprogramme. Im 2005 betrug das durchschnittliche Alter eines/einer Patienten/in (ganze Schweiz) 38 Jahre.

4. Wie viele Personen konnten motiviert werden, an einem Drogenentzug teilzunehmen?

Mit den Substitutionsprogrammen werden als Zielgruppe die über Jahre hinweg schwer substanzabhängigen Personen fokussiert. Dabei geht es in erster Linie darum, den Patientinnen und Patienten ein menschenwürdiges Leben - in gefestigte Strukturen eingebettet und ohne Kriminalität - zu ermöglichen. Entsprechend positiv ist dabei eine aktuelle Haltequote von ca. drei Jahren zu bewerten, zumal bei den meisten neu eintretenden Patientinnen und Patienten von einer Therapieresistenz auszugehen ist. Im Jahr 2005 versuchten 61 % der Austretenden aus der heroingestützten Behandlung den Schritt in ein Methadonprogramm oder in eine abstinenzorientierte Therapie. Bei einem Teil der Patientinnen und Patienten ist ein langjähriger Verbleib in der heroingestützten Behandlung nicht auszuschliessen und auch sinnvoll.

5. Wie viele Personen wurden drogenfrei?

Angesichts der bedeutenden gesundheitlichen Schäden und unter Berücksichtigung der bereits bei Eintritt in die Substitutionsbehandlung chronischen Opiatabhängigkeit von durchschnittlich über 10 Jahren mit mehreren gescheiterten Vorbehandlungen ist eine

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Stabilisierung der Situation der Patientinnen und Patienten ein realistisches Ziel. Jährlich treten durchschnittlich 25 % der Patientinnen und Patienten aus der heroingestützten Behandlung in eine abstinenzorientierte Therapie über, die maximal zwei Jahre dauert.

Nach Abschluss der Therapie kann davon ausgegangen werden, dass ungefähr ein Drittel der Personen teil- und ein Drittel abstinent bleiben, ungeachtet dessen, ob sie vor Therapiebeginn in einem Substitutionsprogramm waren.

6. Wie lange nehmen die Personen im Durchschnitt am Methadon- bzw.

Heroinabgabeprogramm teil?

Patientinnen und Patienten werden nicht länger als nötig behandelt. Das Bundesamt für Gesundheit hat im Januar 2004 Empfehlungen zur zeitlichen Strukturierung des Behandlungsplans erlassen. Darin wird unter anderem empfohlen, bei jüngeren und relativ gut integrierten Patientinnen und Patienten ab einer Therapiedauer von zwei Jahren gegebenenfalls auf eine Beendigung der heroingestützten Behandlung hinzuwirken.

7. Wie viele Programmteilnehmerinnen und -teilnehmer gehen einer geregelten Arbeit nach?

Im Kanton Bern gingen von den per 31.12.2005 insgesamt festgehaltenen 2'582 Personen 576 einer Vollzeit- und 267 einer Teilzeitbeschäftigung nach. 168 arbeiteten temporär und 91 verrichteten Familien- und Hausarbeit.

8. Wie hoch sind die Aufwendungen in Franken pro Teilnehmer an der Methadon- bzw.

Heroinabgabe pro Jahr?

Ein Tag pro Patient oder Patientin in einem Zentrum für heroingestützte Behandlung in der Schweiz kostete 2005 durchschnittlich zwischen 50 und 70 Franken (je nach Grösse und Kostenstruktur des Behandlungszentrums, im Kanton Bern Fr. 56.--). Die durchschnittlichen Kosten der Methadonbehandlung liegen bei Fr. 20.-- pro Tag und Patient/in.

Bei diesen Kosten handelt es sich ausschliesslich um diejenigen für die Substitutionsbehandlung, allfällige andere Unterstützungsleistungen kommen zusätzlich dazu.

9. Wie sehen die Kosten im Vergleich zu abstinenzorientierten Methoden aus?

In den stationären Therapieeinrichtungen im Kanton Bern beträgt der durchschnittliche Vollkostentarif pro Tag und Person Fr. 335.--. Damit sind neben Betreuungs- und Therapieleistungen auch Unterkunft und Verpflegung abgedeckt.

10. Welche abstinenzorientierten Methoden wurden vor der Heroinabgabe angewandt und wie lange?

Gestützt auf Artikel 4 der Verordnung vom 8. März 1999 über die ärztliche Verschreibung von Heroin muss der Patient oder die Patientin mindestens zwei gescheiterte oder erfolglos absolvierte Behandlungsversuche mit einer anderen anerkannten ambulanten oder stationären Methode absolviert haben.

Generell hält der Regierungsrat fest, dass er hinter dem diversifizierten und gut ausgebauten Suchthilfeangebot sowohl im ambulanten wie im stationären Bereich im Kanton Bern steht. Für die Anwendung der geeigneten Therapien bestehen die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sowohl auf Bundes- wie auf Kantonsebene. Es ist dem Regierungsrat wichtig, dass jede Person Zugang zu der für sie adäquatesten Behandlung hat. Mit einer sorgfältigen Abklärung durch Fachpersonen in den entsprechenden Institutionen und den Sozialdiensten ist dieser gewährleistet.

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An den Grossen Rat

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