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3. I-2 Die mündige Patientin/der mündige Patient

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3. I-2 Die mündige Patientin/der mündige Patient

Die stärkere Beteiligung von Patientinnen / Patienten an medizinischen Entscheidungen scheint angesichts der umfassenden strukturellen Änderungen in unserem Gesundheitssystem notwendig, plausibel und letztlich unausweichlich zu sein. Angeregt durch den gesellschaftlichen Trend zu mehr Autonomie, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung, wünschen immer mehr Patientinnen / Patienten im Krankheitsfall umfassende Informationen, oft gekoppelt mit einer angemessenen Beteiligung an medizinischen Entscheidungen und der Einbeziehung ihrer eigenen Vorstellungen von Gesundheit.

Dieses Entscheidungsrecht „mündiger Patientinnen / Patienten“ stößt in der ärztlichen Praxis nicht selten auf Schwierigkeiten, weil die Realisierung dieses Rechtes eine Abkehr von der nach wie vor stark verbreiteten paternalistischen und direktiven Formen der Arzt-Patienten-Kommunikation erfordert. Die Bereitschaft der Ärztin / des Arztes, die Beziehung zur Patientin / zum Patienten partnerschaftlich zu gestalten und (Entscheidungs-)Macht abzugeben, ist Voraussetzung.

Umgekehrt erfordern die aktuellen Entwicklungen auch ein Umdenken der Patientin / des Patienten, die / der sich nicht mehr länger in die „wohlige Unbedarftheit“ der / des passiven Leistungsempfängerin / Leistungsempfängers zurückziehen kann, sondern als mündige Patientin / mündiger Patient zunehmend Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen und die Bereitschaft zur Teilnahme an entsprechenden Entscheidungsprozessen zeigen muss.

Eine wesentliche Voraussetzung Selbstverantwortung zu übernehmen und Entscheidungen mit treffen zu können, ist umfassende Information und Aufklärung.

Die Aufgabe der Ärztin / des Arztes sollte aber nicht nur darin bestehen, der Patientin / dem Patienten alle medizinischen Informationen zur Verfügung zu stellen – dazu gehören Informationen über die Krankheit und die Behandlungsmöglichkeiten mit all ihren Chancen und Risiken – sondern auch darin, gemeinsam mit der Patientin / dem Patienten einen Entscheidungsfindungsprozess zu durchlaufen. Der / die Patient/-in informiert dabei die Ärztin / den Arzt auch über subjektiv behandlungsrelevante Bedürfnisse und Präferenzen.

Im Rahmen eines Symposiums „Der Mündige Patient – Herausforderung für die Arzt- Patienten-Kommunikation“ diskutierten Univ. Prof. Dr. Conen und Patientenanwalt Dr. Bachinger zu diesem Thema. Prof. Conen meinte, dass dieses „informed – decision - making“ möglicherweise nur gut gebildete, finanzstarke Patientinnen / Patienten, die die Bildungschancen ausnutzen konnten, schaffen.1 Dieser Umstand führt dazu, dass sozial schwache Bevölkerungsmitglieder benachteiligt2 werden.

1 Conen: Der mündige Patient – selbsternannter Experte oder selbstbewusster Gesprächspartner aus Sicht der Ärzte

2 Conen: s.o.

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Version vom 21.11.2011 Seite 1 von 2

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Dr. Bachinger als Patientenanwalt geht hier naturgemäß einen etwas anderen Weg.

Er beschreibt den Begriff ‚Mündigkeit‘ als „das innere und äußere Vermögen zur Selbstbestimmung – Mündigkeit ist ein Zustand der Unabhängigkeit. Mündigkeit besagt, dass man für sich selbst sprechen und sorgen kann.“3 Der Patientenanwalt vergleicht den Begriff auch mit „Emanzipation“4.

Für Dr. Bachinger ist es wichtig, dass der Begriff Mündigkeit richtig verstanden wird.

Es geht nicht um ein Distanzieren von Patientinnen / Patienten sondern um die bereits erwähnte Erweiterung des Aufgabenbereichs der Ärztinnen / Ärzte. Daraus ergibt sich laut Dr. Bachinger „selbstverständlich nicht die Versklavung der Gesundheitsberufe bzw. Ärzte“5 sondern eine von Respekt und Würde getragene Begegnung auf gleicher Augenhöhe. Dr. Bachinger weist aber auch auf die Grenzen hin, an denen dieses Arzt–Patienten-Verhältnis zu Gunsten der Wünsche der Patientinnen / Patienten ein Ende findet. „Recht geht vor Ethik.“ Dort wo in der Rechtsordnung klare Rechte und Pflichten formuliert sind, sind diese rechtlichen Vorgaben einzuhalten.“6 Ausgenommen hiervon sind natürlich Menschen, denen entsprechende Einsichts- oder Urteilsfähigkeiten fehlen, sowie Situationen in denen Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht aufgrund entsprechender rechtlicher Grundlagen zulässig sind.

Literatur:

Univ.- Prof. Dr. Dieter Conen: Aus Sicht der Ärzte, in: Reader zum Symposium Der mündige Patient – Herausforderungen für die Arzt-Patienten-Kommunikation; ÖAPG, Wien 2010.

Dr. Gerald Bachinger: Aus Sicht der Patienten, in: Reader zum Symposium Der mündige Patient – Herausforderungen für die Arzt-Patienten-Kommunikation; ÖAPG, Wien 2010.

3 Bachinger: Der mündige Patient – selbsternannter Experte oder selbstbewusster Gesprächspartner aus Sicht der Patienten

4 Bachinger: s.o.

5 Bachinger: s.o.

6 Bachinger: s.o.

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Version vom 21.11.2011 Seite 2 von 2

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