• Keine Ergebnisse gefunden

Laut Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) sind Personen, die sich unrechtmässig in der Schweiz aufhalten, aus- zuweisen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Laut Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) sind Personen, die sich unrechtmässig in der Schweiz aufhalten, aus- zuweisen"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

c:\program files (x86)\neevia.com\document converter\temp\convert_045c7ad9d0514866a317924309825e42.doc

I 119/2002 POM 27. November 2002 46C

Interpellation

4173 Astier, Moutier (FDP)

Weitere Unterschriften: 18 Eingereicht am: 11.06.2002

Wie sieht die Situation bei den Papierlosen aus?

Seit der Besetzung der Kirche St. Marien im Berner Breitenrainquartier Anfang September 2001 haben die Papierlosen, die so genannten Sans-Papiers, mehrmals ihren Aufenthalts- ort gewechselt. Die genaue Zusammensetzung dieser Personengruppe ist nicht bekannt (Asylsuchende, Saisonniers, illegale Arbeitskräfte usw.).

In einem Arbeitspapier vom Juli 2002 definiert die Eidgenössische Ausländerkommission die Sans-Papiers wie folgt: Der Begriff „Sans Papiers“ ist im Rahmen der migrationspoliti- schen Diskussion in Frankreich entstanden und dient als Sammelbegriff zur Bezeichnung von Menschen, deren Aufenthalt ausländerrechtlich nicht geregelt ist.

Dank einer mutigen Aktion der mit dem Dossier befassten Regierungsrätin Dora Andres führte die Polizei am 27. Februar 2002 in der von den Papierlosen besetzten Kirche eine

«nicht angekündigte» Identitätskontrolle durch. Am Tag der Kontrolle befand sich aber kein Papierloser in der Kirche. Laut Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) sind Personen, die sich unrechtmässig in der Schweiz aufhalten, aus- zuweisen. Die Kantone sind beauftragt, die Ausweisungsbeschlüsse des Bundes zu voll- ziehen (bei Asylentscheiden).

Der Regierungsrat wird in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

a) Bei wie vielen der Sans-Papiers, die dem Kanton bekannt sind, handelt es sich um ab- gewiesene Aslysuchende, um ehemalige Saisonniers und um illegal eingereiste Per- sonen?

b) Laut einer Pressemeldung vom 30. Mai 2002 sind 51 Dossiers zur humanitären Rege- lung an das kantonale Amt für Migration weitergeleitet worden. Bei elf Gesuchen liegt bereits ein positiver Entscheid der Bundesbehörden vor. Kann der Regierungsrat über die genau Anzahl Dossiers Auskunft geben, die einen negativen Entscheid erhalten haben? Sind die Personen, die einen negativen Entscheid erhalten haben, aus der Schweiz ausgewiesen worden? Wenn nein, warum nicht? Wie viele Personen sind trotz eines negativen Entscheids in der Schweiz geblieben?

c) Sind Fälle von straffälligen Personen oder von Personen, die ein eidgenössisches Ein- reise- und Aufenthaltsverbot erhalten haben, zur humanitären Regelung an den Bund weitergeleitet worden? Gibt es welche, die eine Aufenthaltsbewilligung erhalten ha- ben?

(2)

2

d) Hat die Regierung die Absicht, die Ausweisung der Sans-Papiers, die der Polizei- und Militärdirektion nicht gemeldet sind, unverzüglich zu vollziehen?

e) Abgewiesene Asylsuchende, die trotz eidgenössischer Vorschriften nicht ausgewiesen worden sind, kosten die Kantonsbehörden eine Menge Geld. Der Grosse Rat des Kantons Waadt musste beispielsweise einen Kredit über 6 Millionen Franken für die abgewiesenen Asylsuchenden bewilligen, die der Kanton Waadt nicht ausschaffen will (Quelle: 24 Heures vom 3.10.2001). Wie sieht es im Kanton Bern aus? Wie viele ab- gewiesene Asylsuchende sind im Jahr 2001 durch den Kanton Bern nicht ausgewiesen worden? Was sind dem Kanton dadurch für Kosten entstanden (für das Jahr 2001 und die erste Hälfte 2002)?

Antwort des Regierungsrates:

Zu Frage a:

Unter den 54 Einzelpersonen oder Familien, die bis heute im Kanton Bern als Sans- papiers ein Gesuch um Härtefall-Regelung einreichten, befinden sich zwei Personen, die den Migrationsbehörden bis dahin unbekannt waren (sog. Clandestins). In 18 Fällen handelt es sich um ehemalige Saisonniers. Diese Kategorie überschneidet sich in sieben Fällen mit jener der abgewiesenen Asylsuchenden, weil viele Saisonniers aus dem ehemaligen Jugoslawien 1996, als der Bundesrat die Saisonnier-Rekrutierungsgebiete auf den EU/EFTA-Raum beschränkte, wegen der Kriege auf dem Balkan ein Asylgesuch einreichten. Die übrigen Dossiers betreffen abgewiesene Asylsuchende, die nie ein fremdenpolizeiliches Verfahren durchliefen.

Zu Frage b:

Bis heute wurden von den Bundesbehörden zehn Dossiers negativ entschieden, in denen sich der Kanton Bern für eine Härtefall-Regelung einsetzte. In einem Fall geht es um eine Familie, die nicht zwangsweise zurückgeführt werden kann, weil sie sich weigert, die Staatsbürgerschaft eines Nachfolgestaates des ehemaligen Jugoslawien zu beantragen.

Die übrigen neun Fälle wurden am 29. Oktober nochmals mit dem Bundesamt für Flüchtlinge diskutiert, weil es bis heute an ausführlichen und nachvollziehbaren Begründungen für die Ablehnungen fehlt. Die Argumente werden nun vom Bundesamt für Flüchtlinge nachgeliefert, bevor eine letzte Besprechung erfolgt. Anschliessend werden die Entscheide den Betroffenen mitgeteilt.

Zu Frage c:

Der Kanton Bern hat dem Bund keine Härtefall-Anträge für Personen unterbreitet, die straffällig waren oder gegen die eine Einreisesperre bestand. Ausgenommen waren Verstösse gegen das Ausländerrecht, die bei Sans-papiers in der Natur der Sache liegen, sowie einmalige und geringfügige Verfehlungen mit Deliktsbeträgen unter 300 Franken.

Zu Frage d:

Bei Sans-papiers, die im Rahmen von Personenkontrollen aufgegriffen werden, prüft der Migrationsdienst des Kantons Bern von Amtes wegen, ob die Härtefall-Kriterien erfüllt sind.

Ist dies nicht der Fall, wird unverzüglich der Vollzug der Wegweisung in die Wege geleitet.

Zu Frage e:

Es gibt in allen Kantonen Vollzugspendenzen, die auf die verschiedensten Gründe zurück- zuführen sind: Fehlende Rückübernahmebereitschaft der Herkunftsstaaten, Schwierigkeiten bei der Beschaffung der notwendigen Reisedokumente, Weigerung von Flugkapitänen, renitente Personen an Bord zu nehmen, usw.

(3)

3

Der Kanton Bern weist per 30. September 2002 gemäss Statistik des Bundesamtes für Flüchtlinge 1'763 Vollzugspendenzen auf. Bei 1'645 Personen ist die Ausreisefrist aber noch nicht abgelaufen oder der Vollzug blockiert. In diesen Fällen vergütet der Bund dem Kanton Bern die Fürsorgekosten weiterhin. Nur bei 118 Personen ist der Wegweisungsentscheid rechtskräftig und die Ausreisefrist abgelaufen. Die Fürsorgeaufwendungen für Vollzugspendenzen lassen sich nicht eruieren, weil die Zahl der Leistungsempfänger ständig im Fluss ist. Die Ausgaben können aber im Kanton Bern mit den Globalpauschalen des Bundes finanziert werden und belasten das Staatsbudget nicht.

Der Kanton Bern erhält 13,5 Prozent aller Asylsuchenden zugewiesen. Der Anteil des Kantons Bern an den gesamtschweizerischen Pendenzen bei den sogennannten

„vollzugsreifen“ Fällen beträgt aber nur 11,5 Prozent. Die Vollzugspendenzen liegen damit unter dem gesamtschweizerischen Mittel. Ein Indiz für den Vollzugswillen des Kantons Bern bildet auch die Statistik des Bundesamtes für Flüchtlinge über die behandelbaren Fälle im Wegweisungsvollzug per 30.6.2002: Der Wert für den Kanton Bern liegt fünf Prozent unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt, obwohl der Kanton Bern in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich viele afrikanische Asylsuchende zugeteilt erhielt, bei denen der Wegweisungsvollzug am aufwändigsten ist.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Florians Frau holt Futter und Hustensaft und hofft, dass dann Ruhe ist.. Hahn, Huhn, Esel und Hund fressen

Wenn in Arbeitsbereichen einer der oberen Auslösewerte über- schritten werden kann, müssen Sie als Arbeitgeber nicht nur für mehr Lärmschutz sorgen – siehe oben – sondern

Man mu ß eben abwarten, man darf nichts OberstOrzen, wir mOssen zuerst beraten, um danach viel- leicht entscheiden zu können, ob wir doch noch einen Versuch starten

Gallen, dass im Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) die Gründe für Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft ergänzt werden: Haft soll

Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass der Anpassungsdruck in der Landwirtschaft an einen verstärkten Wettbewerb erhalten bleiben wird?. Wann werden die gemäss

Wir müssen deutlich den Grundsatzentscheid fäl- len, dass sich die FMH konsequent gegen die Ab- schaffung der freien Arztwahl, gegen zwingende Budgetmitverantwortung und gegen

M 1 Anhand einer Sprechpartitur (1. Seite von M 1) üben die Schülerinnen und Schüler dynamisches Sprechen. Die Sprechpartitur sollte zunächst von zwei

8 Klein- und Großbuchstaben nachspuren und in Lineatur