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Donnerstag, 1. Juli 2021 Nr Jahrgang

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Academic year: 2022

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Rückblick „STÖDTLEN LÄUFT“

Insgesamt wurden von 123 Teilnehmern 10.765 km zurückgelegt und ein Betrag über 1.088,–

Euro gespendet. Vielen herzlichen Dank an alle, die bei „STÖDTLEN LÄUFT“ teilgenommen haben und somit den Startschuss für ein aktive- res Sportjahr gesetzt haben. Den gespendeten Betrag, werden wir in der nächsten Generalver- sammlung der Gemeinde übergeben.

Danken möchten wir Nicole und Jürgen Burger, die diese tolle Idee hatten und die Aktion von A–Z ehrenamtlich begleitet haben und Lukas Wittemann für die Hilfe bei der Veröffentlichung in den Sozialen Medien.

Die Teilnehmer haben 21 Gruppen gebildet, wel- che die bunte Mischung widerspiegelten. Alle wa- ren dabei ob Groß, Klein, Jung, Alt, schnell oder langsam. Großartig, dass so viele die Feldwege

„unsicher machten“ und „STÖDTLEN LÄUFT“

unterstützt haben. Die Gruppen- und die Einzel- ergebnisse können unter https://my.raceresult.

com/170463/results eingesehen werden.

Gerne würden wir „STÖDTLEN LÄUFT“ als fes- ten Bestandteil im Sportverein implementieren.

Hierzu benötigen wir eure Meinung und sind über jedes Feedback sehr dankbar. Dies könnt Ihr uns gerne persönlich, über Facebook, Insta- gram oder per Mail (andre.hasselkuss@gloning.

com) zukommen lassen.

Bleibt gesund und in Bewegung Eure Vorstände Joachim und André

Amtliche Bekanntmachungen

Hauptversammlung Freiwillige Feuerwehr

Am Samstag, den 03. Juli 2021, findet um 20 Uhr die diesjährige Hauptversammlung der Freiwilli- gen Feuerwehr Stödtlen im Albert-Munz-Saal, un- ter Einhaltung der Corona-Regeln statt. Hierzu sind alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Stödt- len, der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr sowie der Gemeinderat recht herzlich eingela- den.

Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Totenehrung

4. Bericht des Kommandanten

5. Bericht des Leiters der Altersabteilung 6. Bericht des Leiters der Jugendfeuerwehr 7. Bericht des Kassenwarts

8. Entlastungen 9. Wahlen

10. Ehrungen/Beförderungen 11. Verschiedenes

Betreuung für Grünabfallcontainer gesucht

Die GOA sucht ab sofort für die Betreuung und Aufsicht des folgenden Grünabfallcon- tainers eine Aufsichtsperson:

Stödtlen,

mittwochs, 17.00 – 18.00 Uhr (April – Ok- tober)

samstags, 10.00 – 12.00 Uhr (März – No- vember)

Die Aufsichtsperson überwacht, dass nur Grünabfälle in den Container gegeben wer- den, und hilft beim Einwerfen auch selbst mit. Der Grünabfallcontainer ist bis Ende November geöffnet.

Interesse?

Einfach anrufen unter 07174 2711-351 oder bewerben unter

personal@goa-online.de bzw. www.goa-online.de

„KARRIERE MIT LEHRE“ –

eine Veranstaltung zur Berufswahl für Eltern in Ostwürttemberg

Am 14. Juli 2021 findet um 19 Uhr über die Homepage www.ausbildung-ostwuerttemberg.

de die Online-Veranstaltung „Karriere mit Lehre“

statt, die sich an Eltern von Kindern richtet, für die der Schulabschluss und die Frage der Berufswahl kurz vor der Tür stehen.

Ziel der Veranstaltung ist es, Eltern bei ihren Überlegungen zu unterstützen und ihnen wichti- ge Denkanstöße für die Berufswahl ihres Kindes mit auf den Weg zu geben.

Donnerstag, 1. Juli 2021

Nr. 26 57. Jahrgang Aktuelle Nachrichten

finden Sie auch im Internet:

www.stoedtlen.de

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Sie erhalten wichtige Informationen und Anregungen ... rund um die duale Ausbildung

... über Karrieremöglichkeiten mit einer Ausbildung ... über Berufsorientierungsangebote und Vorteile eines Praktikums

... für die Suche nach Praktikum und Lehrstelle ... von Auszubildenden mit ihren authentischen Erfahrungsberichten

... von Betriebs-VertreterInnen über Chancen und Anforderungen an eine Ausbildung

Berater beantworten Fragen in einem begleitenden Chat. Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit, die telefonische Ausbildungsberatung in Anspruch zu nehmen.

Über www.ausbildung-ostwuerttemberg.de ist eine Teilnah- me möglich.

Diese Veranstaltung wird durchgeführt von den Landkreisen Ostalbkreis und Heidenheim, der IHK Ostwürttemberg, der Handwerkskammer Ulm, der Agentur für Arbeit Aalen, den Jobcentern Ostalbkreis und Heidenheim, Südwestmetall Ostwürttemberg, WiRO und BiRO. Unterstützt wird die Ver- anstaltung aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg für die Fachkräfteallianz Ostwürttemberg.

Neufestsetzung der OD-Grenze E

(Erschließungsbereich) Stödtlen im Zuge der Kreisstraße 3220

Nach § 8 Abs. 1 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg vom 11.05.1992 (GBI. S. 330), zuletzt geändert am 01.07.2004 (GBI. S. 469) ist der Teil einer Kreisstraße eine Ortsdurch- fahrt, der innerhalb der geschlossenen Ortslage und auch der Erschlie ßung der anliegenden Grundstücke oder der mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßen netzes dient. Ge- schlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in geschlosse ner oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstü cke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht.

Die Ortsdurchfahrt kann aus einem Erschließungsbereich (E) oder einem Verknüpfungsbereich (V) oder aus beiden be- stehen.

Innerhalb des Erschließungsbereiches sind direkte Zufahr- ten zur klassifizierten Straße zu gelassen, während im Ver- knüpfungsbereich nur Sammelerschließungen (z. B. Erschlie- ßungsstraßen für Baugebiete) möglich sind. Auch gelten im Verknüpfungsbereich die Bauverbote und -beschränkungen des § 22 StrG ebenso wie an freien Strecken.

Bei erheblichen Veränderungen in der Bebauung sind Beginn und Ende der Ortsdurch fahrt neu festzusetzen.

Aufgrund des Neubaus einer Bremsinsel mit Querungshilfe ist es erforderlich, die OD -Grenze der Ortsdurchfahrt Stödtlen im Zuge der K 3220 entsprechend anzupassen.

Die Gemeinde Stödtlen hat gegen die Neufestsetzung der OD-Grenze keine Einwendun gen erhoben.

Nachdem die Voraussetzungen für die Neufestset- zung der OD-Grenze nach § 8 Abs. 1 und 2 des Straßen- gesetzes gegeben sind, wird gemäß § 8 Abs. 6 i.V. mit

§ 50 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a des Straßengesetzes vom Land- ratsamt als Straßenbaubehörde verfügt:

1. Mit Wirkung vom 01.07.2021 wird die OD-Grenze E (Er- schließungsbereich) Stödtlen im Zuge der K 3220 bei Station 1.127 (Aufweitungsbeginn), neu festge setzt.

2. Auf die Bestimmungen der §§ 17, 22 bis 25 und 41 des Straßen- gesetzes von Ba den-Württemberg wird hingewiesen.

Dr. Joachim Bläse Landrat

Webseminar „ONLINE-BEWERBUNG“

am 13.07.2021 um 9.00 Uhr

In vielen Unternehmen gehen heute fast 100 % aller Bewer- bungen über das Internet ein.

Referenten der ZEISS Group zeigen Ihnen anhand praktischer Beispiele die verschiedenen Arten der Online-Bewerbung, die Do‘s and Don‘ts bei der Bewerbung, als auch die beste Vorbereitung auf ein – virtuelles – Vorstellungsgespräch.

Wir freuen uns über zahlreiche Anmeldungen per E-Mail bis spätestens Freitag, den 09.07.2021 an Aalen.BCA@arbeits- agentur.de.

Die Teilnahme an dem Webseminar ist kostenlos. Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie mit Bestätigung der Anmel- dung. Technische Voraussetzung zur Teilnahme: Sie können per PC, Notebook, Tablet oder Smartphone teilnehmen – alternativ auch gerne per Telefon.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne per E-Mail an Barbara Markus, die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Aalen.

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Beratungsangebot der Kontaktstelle Frau und Beruf Ostalbkreis

Beratungen zu beruflichen Themen bietet die Kontaktstelle Frau und Beruf Frauen aus dem Ostalbkreis an: Wie gelingt der Wiedereinstieg in den Beruf? Welche berufliche Aus- und Weiterbildung kommen in Frage? Wie gehe ich mit Konflikten am Arbeitsplatz um? Wie kann ich mich beruflich weiterent- wickeln? Welches sind die ersten Schritte in die berufliche Selbstständigkeit?

Das kostenfreie und neutrale Beratungsangebot findet mo- mentan noch überwiegend telefonisch oder virtuell statt.

Terminanfragen richten Sie bitte per E-Mail an frau-beruf@

ostalbkreis.de.

Beratungsangebot „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ (EUTB®)

Die EUTB® Ostalb und die EUTB® Ostalbkreis sind Anlauf- stellen für Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und deren Angehörige zu allen Fragen rund um die Themen Rehabilitation und Teilhabe. Wir bieten Ihnen vertrauliche, individuelle und kostenlose Beratung an. Sie können Bera- tungstermine bei der EUTB® Ostalb, Ziegelstraße 27, 73431 Aalen, unter Telefon: 07361/99974-80 und -81 oder E-Mail:

info@eutb-ostalb.de oder bei der EUTB® Ostalbkreis, Schul- straße 7, 73432 Aalen, unter Telefon: 07361/880079 oder E-Mail: eutb.ostalbkreis@kbs-ai.de vereinbaren. Termine sind in Aalen, Wasseralfingen, Ellwangen, Schwäbisch Gmünd, Bopfingen, Abtsgmünd sowie bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter www.teilhabeberatung.

de und aktuelle Informationen in der Tagespresse oder unter www.eutb-ostalb.de sowie unter www.eutb-ostalbkeis.de.

Das Kreisforstamt informiert über die Durchführung des Forstschäden- Ausgleichsgesetzes im Kleinprivatwald

Die Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags der Holzart Fichte im Forstwirtschaftsjahr 2021 (HolzEinschlBeschrV2021 vom 14. April 2021 BGBl. S.

808) ist am 23. April 2021 in Kraft getreten. Das Forstwirt- schaftsjahr 2021 läuft noch bis zum 30.09.2021. Der ordent- liche bzw. planbare Holzeinschlag der Holzart Fichte wird bis dahin für alle Forstbetriebe auf 85 % des durchschnittlichen Jahreseinschlags der Jahre 2013 bis 2017 beschränkt.

Betriebe des Kleinprivatwalds ohne amtlich festgestellten Hiebssatz können im Zeitraum der Beschränkung pauschal einen ordentlichen Fichtenholzeinschlag von bis zu 75 Fm je Betrieb tätigen (Bagatellregelung), ohne gegen die HolzEin- schlBeschrV2021 zu verstoßen. Verstöße stellen eine Ord- nungswidrigkeit dar.

Für den Kleinprivatwald kann ein Mengenausgleich auf Ebene einer Gemeinde, eines Forstreviers oder einer Forstbetriebs- gemeinschaft erfolgen, wenn die HolzEinschlBeschrV2021 in diesen Bezugsgebieten insgesamt eingehalten wird.

Eine Befreiung von den Beschränkungen wegen „wirtschaft- lich unbilliger Härte“ ist in schwerwiegenden Fällen auf An- trag bei der unteren Forstbehörde möglich.

Hinweis: Die Holzeinschlagsbeschränkung bezieht sich nicht auf die Aufarbeitung von Käferholz, Sturmholz oder Dürre- schäden.

Nähere Auskunft geben die zuständigen Forst-Dienststellen des Ostalbkreises in Schwäbisch Gmünd, Aalen und Bopfin- gen.

Kontaktdaten und die vollständigen Gesetzes- und Verord- nungstexte finden Sie unter www.wald.ostalbkreis.de.

Einkommensteuerpflicht für Photovoltaikanlagen bis zehn Kilowatt abgeschafft

Das Bundesfinanzministerium vereinfachte Anfang Juni die Beurteilung der „Gewinnerzielungsabsicht“ kleiner Photo- voltaikanlagen. Seither gilt, dass sich Betreiber kleiner Solar- anlagen von der Ermittlung und Abführung der Einkommen- steuer befreien lassen können.

Steuererleichterung für privat betriebene Solaranlagen Die Regelung gilt für Photovoltaikanlagen mit einer installier- ten Leistung von bis zu 10 kWp, die auf zu eigenen Wohn- zwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen) installiert sind und nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden.

Einmaliger Antrag auf Steuerbefreiung reicht

Besitzer von kleinen Anlagen können nun eine Steuerbefrei- ung einfach formlos z. B. schriftlich beantragen. Diesem An- trag wird dann ohne weitere Prüfung stattgegeben. Es wird in allen offenen Veranlagungszeiträumen unterstellt, dass die Photovoltaikanlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht be- trieben wird. Laut Bundesfinanzministerium liegt bei ihnen grundsätzlich eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vor.

Der Antrag wirkt auch für die Folgejahre.

Bislang mussten Verbraucher:innen bei ihrer Steuererklärung die Einkünfte aus dem Verkauf des Stroms in Form einer Ein- nahmen-Überschuss-Rechnung angeben. Dies fällt nun weg.

Das heißt: Sowohl für die Zukunft als auch rückwirkend für Steuerjahre, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, werden Einnahmen, die Verbraucher:innen aus dem Verkauf ihres Solarstroms erzielen, in der Einkommensteuer nicht mehr berücksichtigt.

Steuerpflichtige Photovoltaikanlagen-Besitzer haben Wahl- recht

Ob man seine Einkünfte allerdings von der Einkommensteuer befreien möchte, obliegt dem Eigentümer der Photovoltaik- anlagen. Denn unabhängig von der Vereinfachungsregelung kann eine steuerpflichtige Person weiterhin die Anlage mit Gewinnerzielungsabsicht betreiben. Zudem gilt der neue Erlass nur für die ertragssteuerliche Behandlung der Photo- voltaikanlage, nicht für die Behandlung der Umsatzsteuer.

Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums kann unter:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/

Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteu- er/2021-06-02-gewinnerzielungsabsicht-beikleinen-photo- voltaikanlagen-und-vergleichbaren-blockheizkraftwerken.

html heruntergeladen werden.

Informationen rund um das Thema Photovoltaik gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kosten- frei unter 0800 – 809802 400. Die Energieberatung der Ver- braucherzentrale berät kompetent sowie anbieterneutral, und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

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Hausmüllabfuhr

Die nächste Hausmüllabfuhr findet am Donnerstag, 8. Juli 2021 statt.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Notarzt (Rettungsdienst für akut lebensbedrohliche Erkran- kungen) ist rund um die Uhr zu erreichen unter: 112 Ärztliche Versorgung an Wochenenden und Feiertagen:

Allgemeiner Notfalldienst: 116 117

Aalen (Allgemeiner Notfalldienst), Ostalb-Klinikum Aalen, Im Kälblesrain 1, 73430 Aalen

Mittwoch: 13.00 – 22.00 Uhr · Freitag: 16.00 – 22.00 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertags: 08.00 – 22.00 Uhr Ellwangen (Allgemeiner Notfalldienst), St. Anna-Virn- grund-Klinik, Dalkinger Straße 8 – 12, 73479 Ellwangen Samstag, Sonntag und Feiertags: 08.00 – 22.00 Uhr Schwäbisch Gmünd (Kinder Notfalldienst), am Stauferkli- nikum Schwäbisch Gmünd, Wetzgauer Straße 85, 73557 Mutlangen

Sonntag, Feiertags: 08.00 – 20.00 Uhr

Mobiler Bereitschaftsdienst Aalen-Ellwangen-Härtsfeld- Ries („Altkreis Aalen“)

Brauchen Sie Hilfe außerhalb der Öffnungszeiten der Not- fallpraxen oder können aus medizinischen Gründen die Praxis nicht aufsuchen, wählen Sie bitte die neue bundes- einheitliche Nummer 116 117 (erreichbar Freitag: 16.00 Uhr bis Montag: 08.00 Uhr, Mittwoch: 13.00 Uhr bis Donnerstag: 08.00 Uhr, übrige Werktage 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des Folgetages)

Augenärztlicher Notdienst: Tel. 01805 / 0112098 Zahnärztlicher Notdienst: Tel. 07 11 / 78 77 788 Kinderärztlicher Notfalldienst: 0180 6 071711 Praxis Dr. Kalik, Stödtlen

Kirchstr. 3, 73495 Stödtlen, Tel. 07964/1539 Praxis Dr. Danner, Mönchsroth

Sägweiherstr. 14 a, 91614 Mönchsroth, Tel. 09853/1623 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Dinkelsbühl, Tel. 116 117 Apotheken-Notdienst

Die nachfolgenden Apotheken sind zu den angegebenen Tagen dienstbereit:

Samstag, 03. Juli 2021

Avie-Apotheke, Luitpoldstr. 27, Dinkelsbühl, Tel.

09851/582215

Sonntag, 04. Juli 2021

Löwen-Apotheke, Herrenstraße 14, Feuchtwangen, Tel.

09852/67760

Die Römer-Apotheke in Mönchsroth erreichen Sie wäh- rend der Öffnungszeiten unter. Tel. 09853/1700, Fax-Nr.

09853/4421.

Kirchliche Nachrichten

Katholische Kirchengemeinde Stödtlen

Gottesdienstordnung 26-2021 SE Virngrund-Ost

Kath. Kirchengemeinde St. Leonhard Stödtlen Pfarrbüro, Tel. 459 SE.Virngrund-Ost@drs.de Öffnungszeiten:

Mo., 9.00 – 11.00 Uhr und Fr., 8.00 – 10.00 Uhr

In dringenden seelsorgerischen Angelegenheiten (Todes- fall, Krankensalbung, Beichte u.a.) wenden Sie sich bitte direkt an Pfarrer Kimmerle oder Vikar Dr. Brückner.

KW 26 (28.06. – 04.07.21):

Vikar Dr. Brückner (0157/37676203) KW 27 (05. – 11.07.21):

Pfarrer Kimmerle (0151/54011566)

E-Mail: jens.kimmerle@web.de oder jens.brueckner@drs.de

Sonntag, 04.07.2021

09.30 Uhr Wort-Gottes-Feier mit Kommunionausteilung - 14. Sonntag im Jahreskreis -

Für die Verst. der Kirchengemeinde Dienstag, 06.07.2021

07.30 Uhr Schülermesse Freitag, 09.07.2021

18.30 Uhr Heilige Messe in Birkenzell

Für die Verst. der Kirchengemeinde Sonntag, 11.07.2021

10.30 Uhr Heilige Messe

- 15. Sonntag im Jahreskreis - Für die Verst. der Kirchengemeinde 2. Trauergottesdienst für Elisabet Hauber 12.00 Uhr Tauffeier

Matteo Zürn

Bitte beachten Sie aktuelle Aushänge über verschiedene Änderungen im Schaukasten!

Tut mir auf die schöne Pforte …!

nein – Advent steht noch nicht vor der Tür; aber an der Pforte unserer schönen Wildenberg-Kapelle nagt sichtbar der Zahn der Zeit. Daher hat der Kirchengemeinderat beschlossen, die Tür im kommenden Winter wieder in einen würdigen Zustand

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bringen zu lassen. Bis zum Eintritt der kalten Jahreszeit soll die Kapelle jedoch begehbar bleiben und durch den einen oder anderen Gottesdienst mit Leben erfüllt sein. Während der Instandsetzung der Tür wird der Eingang durch ein „Proviso- rium“ verschlossen sein, so dass wir im kommenden Frühjahr das Lied erschallen lassen können: Tut mir auf die schöne Pforte!

Evangelische Kirchengemeinde Mönchsroth Gottesdienste in Mönchsroth, Klosterkirche

Sonntag, 4. Juli 2021

9.30 Uhr Gottesdienst, Rögele Kollektenplan:

4.7. Aktion 1+1, mit Arbeitslosen teilen

Vereinsnachrichten

SV DJK Stödtlen

Abteilung Tennis

Liebe Mitglieder, liebe aktive Tennisspielerinnen und Tennisspieler, liebe Tennisinteressierte,

am Samstag, 26. Juni 2021 hat unsere Sommerspielrunde mit etwas Verspätung begonnen.

Es sind in diesem Jahr folgende Mannschaften gemeldet:

Juniorinnen U18,

Bezirksstaffel 2, Spieltage samstags ab 9.30 Uhr Herren 50, Bezirksstaffel 1, Spieltage samstags ab 14.00 Uhr Herren 1, Kreisstaffel 2, Spieltage sonntags ab 9.30 Uhr Damen 1, Kreisklasse 1, Spieltage sonntags ab 9.30 Uhr Damen 40, Bezirksstaffel 1, Spieltage sonntags ab 9.30 Uhr Ergebnisse von den Tennisplätzen:

Die TA hatte einen traumhaften Saisonstart, denn alle spielen- den Mannschaften konnten einen Sieg verzeichnen.

Juniorinnen 1, Bezirksstaffel 2: Spiel vom 26.06.2021 TA SV DJK Stödtlen 1 – TC Unterschneidheim 1 6:0 Annika Baier, Jana Burger, Nelly Bierhoff und Jule Pflanz haben ihre Einzel als auch die beiden Doppel für sich ent- schieden.

Herren 50 1, Bezirksstaffel 1: Spiel vom 26.06.2021 TC Ebnat 1 – TA SV DJK Stödtlen 1 1:5 Im Auswärtsspiel in Ebnat konnten Thomas Walter, Bruno Ha- ckius und Rainer Wegrath die Einzel gewinnen. Die Doppel- siege erzielten Bruno Hackius mit Leonhard Ilg und Thomas Walter mit Rainer Wegrath.

Herren 1, Kreisstaffel 2: Spiel vom 27.06.2021

TA SV DJK Stödtlen 1 – SPG Rosengarten/Westheim 1 5:1 Im ersten Heimspiel haben Michael Hahn, René Hackius und Marc Hackius die Einzel gewonnen. Die Doppelsiege erzielten Michael Hahn mit Tobias Rief und René Hackius mit Marc Hackius.

Damen 40 1, Bezirksstaffel 1: Spiel vom 27.06.2021 TA SV DJK Stödtlen 1 – TA TSV Crailsheim 2 3:3 Ruth Ilg, Nicole Klein und Angelika Reeb haben die Punkte im Einzel eingefahren.

Die beiden Doppel mussten jeweils knapp im Match-Tie- Break abgegeben werden. Durch das bessere Satzverhältnis konnten die Damen den Gesamtsieg erzielen.

Spieltermine am kommenden Wochenende:

Samstag, 03.07.2021

Juniorinnen 1, Bezirksstaffel 2

09.30 Uhr SPG TA TSG Giengen/Hermaringen – TA SV DJK Stödtlen 1

Sonntag, 04.07.2021 Damen 1, Kreisklasse 1

09.30 Uhr TC Sulzdorf 1 – TA SV DJK Stödtlen 1 Herren 1, Kreisstaffel 2

09.30 Uhr TA SV DJK Stödtlen 1 – TC Bopfingen 3

Wir wünschen allen weiterhin eine erfolgreiche, unterhalt- same und vor allem verletzungsfreie Tennissaison 2021.

Die Vorstandschaft

europaweit

gebührenfrei ☎ 112

Der Notruf für Feuerwehr und Rettungsdienst

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10 Jahre Bergkreuz Wildenberg

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner,

es sind bereits 10 Jahre vergangen seit wir das Bergkreuz aufgestellt haben.

Diese kurze Zeit hat, witterungsbedingt, bereits Spuren am Kreuz hinterlassen.

Damit es weiterhin lange auf dem Wildenberg stehen kann, bedarf es der Pflege.

Darum wollen wir uns am 10.07. um 13.30 Uhr am Kreuz treffen zum Schleifen, Streichen, etc.

Jeder Helfer ist willkommen.

Ausweichtermin bei Regen ist der 17.07. um 13.30 Uhr.

Die Vorstandschaft

Aus den Nachbargemeinden

Sozialverband VdK – Ortsverband Ellwangen:

Die für Freitag, den 9. Juli 2021 geplante Führung „Sieger- Köder-Museum“ in Rosenberg mit anschließender Einkehr im Gasthaus „Willa“ findet leider aufgrund der aktuell nicht sicheren Corona-Situation nicht statt!

Aufgrund der aktuellen Situation rund um die Corona-Pan- demie findet auch die Lotsensprechstunde in der VHS Ell- wangen bis auf Weiteres nicht statt. Sie wird telefonisch, schriftlich, per Mail oder per Videokonferenz durchgeführt.

Für Anfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Holzner, Tel. 0176/57864793. Nähere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.vdk.de/ov-ellwangen bzw. unter www.vdk.de/kv-aalen.

Was sonst noch interessiert Zeit zum Überbrücken gut nutzen – Johanniter bieten Freiwilligen Dienste in verschiedenen Bereichen an

Wer zwischen Schulabschluss und Ausbildung oder Studium ein Jahr Berufsluft schnuppern und gleichzeitig in seine Per- sönlichkeit investieren möchte, kann bei den Johannitern in Aalen ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) machen. Die FSJ-le- rinnen und FSJ-ler können folgende Bereiche unterstützen:

Fahrdienste für Kinder und Patienten, Menüservice, Hausnot- ruf oder den Erste-Hilfe-Bereich. Mattis ist im Bereich Notruf- dienste tätig und ist begeistert: „Es ist toll, so häufig unterwegs zu sein. Mir gefällt, dass ich viele verschiedene Menschen kennenlerne.“

Für junge Menschen ab 18 Jahren, die neugierig sind und einen Führerschein haben, bietet das FSJ eine spannende Möglichkeit sich weiterzuentwickeln.

Mit dem FSJ bekommt man die Chance, Antworten für seine Berufswahl zu finden und mit seiner Zeit etwas Sinnvolles anzufangen. Man übernimmt Verantwortung für sich und andere, lernt seine Belastbarkeit kennen und erfährt mehr über sich und seine Stärken. Und ganz nebenbei sammelt man mit einem FSJ Pluspunkte für seinen Lebenslauf.

In pädagogischen Begleitseminaren wird der Horizont erwei- tert, gleichzeitig steht ein Tutor zur Seite. Neben Taschen- und Verpflegungsgeld gibt es auch attraktive Vergünstigungen.

Mehr Informationen unter:

besser-für-alle.de

Oder über unseren QR-Code

Alamannenmuseum Ellwangen

Museum geöffnet

Das Alamannenmuseum ohne Testpflicht geöffnet. Die Kon- taktnachverfolgung erfolgt über die luca-App (siehe den QR- Code für das Smartphone an der Museumstür) oder über ein Formular an der Museumskasse.

Mehrtagesseminar Nachbau eines Alamannenbogens vom 10. – 12.9.

Das Alamannenmuseum bietet seit 2019 ein neues Format in Sachen Bogenbaukurse an: Unter der Leitung von Man- fred Jenz alias Gigi der Bogenbauer sollen funktionstüchtige Bogen in größtmöglicher Anlehnung an die gefundenen Arte- fakte aus jener Zeit entstehen, wobei versucht wird, auf die jeweilige Körpergröße und den Schießstil der Teilnehmer ein- zugehen. Das nächste Seminar findet von Fr., 10.9. bis So., 12.9., statt. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, das Seminar eignet sich für Anfänger wie Fortgeschrittene. Zur Auswahl stehen verschiedene heimische Hölzer wie zum Beispiel Eibe, Ulme, Hartriegel, Esche. Die Bogenrohlinge kosten je nach Auswahl zwischen 50 und 250 Euro. Die passende Bogenseh- ne sowie drei zum Bogen passende Standardpfeile kosten 50 Euro. Für die Arbeitszeit am Bogen sind mindestens drei Tage anzusetzen. Die Kursgebühr beträgt 120 Euro pro Seminartag (10 bis ca. 18 Uhr). Die Teilnehmer sollten bei der Anmeldung ihre Materialwünsche angeben, so dass ein maßgeschneider- tes Programm für alle Teilnehmer angeboten werden kann.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Anmeldung bis 29.8. beim Museum. Das neue Kursprogramm des Alamannenmuseums für 2021 mit zahlreichen weiteren Kursen liegt an der Muse- umstheke auf und kann auch auf der Homepage des Muse- ums heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Nähere Informationen im Internet unter www.alamannenmuseum-ellwangen.de sowie unter Tel. 07961/969747.

Besuchen Sie uns auch bei Facebook.

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