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Newsletter Flüchtlingsmanagement Nr. 12 II. Quartal 2021

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Koordinierungsstelle Flüchtlingsmanagement

Newsletter Flüchtlingsmanagement Nr. 12 – II. Quartal 2021

Liebe Leser*innen,

nun befinden wir uns mitten im Sommer, in der Öffnung der Hygieneregeln und zugleich im Fussballfieber. Voran gestellt seien die Fortschritte der Impfkampagne in den Flüchtlingsunterkünften, begleitet durch eine INFO-Kampagne „Protect your health – Impfen schützt Leben“ der Koordinierungsstelle Flüchtlingsmanagement und des Trägers Albatros gGmbH, die gemeinsam mit einem professionellen Team aus Ärzt*innen, Sozialarbeiter*innen, Berater*innen und bezirklichen Vertreter*innen vor Ort zu allen Fragen, Ängsten, Mythen, Fehlinformationen zu Covid19 und den Impfstoffen berät. Eine hohe Impfbeteiligung, um Infektionen und Ansteckungen in den Gemeinschaftsunterkünften zu vermeiden, ist das Ziel.

In dieser Ausgabe ist es uns ein besonderes Anliegen, den Blick auf das Netz der Berliner Integrationsinstrumente zu richten und ein Stück Fazit zur Bedeutung und Wirkung von verschiedenartigen Ansätzen und Integrationsstrategien für die Unterstützung von Neu- Berliner*innen zu ziehen. Zugleich sollen Projekte illustriert werden, die stellvertretend für diverse

„Brückenbauer*innen in der Migrationsgesellschaft“ stehen und das Bild der Metropole geprägt haben. Lesen Sie über die unterschiedlichen Profile, ob bezirkliche Integrationsbeauftragte und Koordinator*innen für Flüchtlingsfragen, BENN-Projekte - Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften, Stadtteilmütter und Integrationslots*innen des Berliner Landesrahmenprogrammes.

Die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration erläutert Ihnen die Wirkungs- intention und die Hintergründe der Novelle des Berliner Gesetzes zur Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMig) als ein „Gesetz der offenen Tür“. Die Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte in den Verwaltungen soll gestärkt und ihre Beschäftigung als ein Anteil der Berliner Bevölkerung sichergestellt werden.

Die Pandemie hat uns allen den Alltag und die Existenzsicherung von Menschen maßgeblich erschwert, dabei sind geflüchtete Kinder und Jugendliche besonderen Einschränkungen ausgesetzt.

Diese Situation und die psychosozialen Folgen der Pandemie für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünften haben wir am Jahresanfang zum Anlass genommen, in einen

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2 intensiven Fachaustausch mit relevanten Akteur*innen und zuständigen Senatsverwaltungen zu treten.

Unser Fazit soll Ihnen einen Einblick gewähren. Als ein Akteur dieses Fachaustausches stellt sich Ihnen das Gesundheitszentrum für Flüchtlinge (GZF gGmbH) in Steglitz anlässlich seines 5-jährigen Bestehens vor.

Zwei große Willkommensbündnisse, „Willkommen in Reinickendorf“ und „Willkommensbündnis Steglitz-Zehlendorf“, berichten von ihren Erfahrungen und Vernetzungen und zeigen ihr ehrenamtliches Engagement unter Pandemiebedingungen. Auch in diesem Jahr ist von der Senatskanzlei für gemeinnützige Vereine und Organisationen in Corona-Zeiten ein Unterstützungsprogramm aufgelegt worden. Mögliche Handlungsansätze im Ehrenamt in Zeiten der Pandemie erfahren Sie von unserem landeseigenen Betrieb für Flüchtlingsunterkünfte, dem LfG-B, und vom Stadtteilzentrum Mittelhof.

Die Umsetzung des übergeordneten Ziels und Auftrages des Abgeordnetenhauses aus 2017 zur selbstbestimmten Unterbringung von Geflüchteten und Verbesserung der Unterkunftsqualität schreitet mit der Entwicklung des Qualitätschecks für LAF-Unterkünfte und der Arbeit der Berliner unabhängigen Beschwerdestelle (BuBS) und des unterstützenden Begleitgremiums voran – dazu lesen Sie im Kapitel 3 dieser Ausgabe.

Zum Schluss – wie immer – ein Aufruf in eigener Sache. Wir freuen uns sowohl über Rückmeldungen und Anregungen zum Newsletter, als auch über Beiträge für unseren nächsten Newsletter mit dem Schwerpunktthema „Arbeitsmarktsituation Geflüchteter“, der im III. Quartal 2021 erscheinen wird.

Ihnen viel Freude bei der Lektüre, genießen Sie den Sommer und bleiben Sie gesund!

Beste Grüße Ihr KoordFM-Team

Sybill Schulz Yalda Fusha Derya Bugur Anil Aslan

Leiterin Referentin Referentin Geschäftsstelle

Koordinierungsstelle Flüchtlingsmanagement

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Inhaltsverzeichnis

I. Aktuelle Daten und Fakten ... 5

I.1. Zugänge von Asylbegehrenden 2020/ 2021 – Stand: April 2021 ...5

I.2. Berlin – Zuzug und Unterbringung in LAF-Unterkünften – Stand: Dezember 2020 ...5

II. PartMig - Gesetz... 10

II.1. Das Gesetz der offenen Tür – Die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration10 II.2. Integrationsinstrumente: Erfahrungen, Vernetzung & Perspektive ... 11

Bezirkliche Integrationsbeauftragte ... 11

Koordinator*innen für Flüchtlingsfragen ... 12

Kontakte der Flüchtlingskoordinator*innen und Integrationsbüros aller Berliner Bezirke ... 13

Netzwerke und Kooperationen im Programm BENN – Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften 14 Landesprogramm Stadtteilmütter ... 16

Brückenbauer*innen in der Migrationsgesellschaft – die Integrationslots*innen des Berliner Landesrahmenprogramms ... 18

Ehrenamt in Unterkünften: Meilenstein fürs Miteinander ... 20

III. Qualitäts- und Beschwerdemanagement ... 23

III.1. Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBS) ... 23

III.2. Entwicklung des Qualitätschecks zur Verbesserung der Unterbringungsqualität in LAF- Unterkünften für Geflüchtete ... 25

IV. Weitere Projekte und Informationen ... 27

IV.1. Veranstaltungen ... 27

„Expert*innentalk – Engagement von Geflüchteten in Zeiten der Pandemie“ mit Ausstellungseröffnung am 16. Juni 2021 ... 27

Dialogveranstaltung der Arbeitsgruppe „Akzeptanz von Vielfalt“ ... 29

IV.2. Förderungen ... 30

IV.3. Best Practice Projekte ... 31

Die Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, Fair mieten - Fair wohnen, hat am 14.06.2021 das Leitbild „Berlin vermietet fair!“ veröffentlicht. ... 31

DIGITAL EMPOWERMENT- endlich wieder gemeinsam lernen im FCZB... 33

IV.4. Informationen und Netzwerke ... 34

Ideensammlung „Sozialarbeit in Zeiten von Social Distancing“ ... 34

Leistungen zur Anschaffung digitaler Endgeräte ... 34

Fachaustausch zu Bedarfen von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftsunterkünften während der Pandemie – ein Fazit ... 35

INFO-Kampagne „Protect your health – Impfen rettet Leben“ ... 37

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4 5 Jahre Gesundheitszentrum für Flüchtlinge (GZF gGmbH) in Steglitz ... 40 Netzwerk „Willkommen in Reinickendorf“: Eine Initiative, die geflüchtete und zugewanderte Menschen bei der Integration und in ihrem Alltag unterstützt ... 42 Willkommensbündnis Steglitz-Zehlendorf: ehrenamtliches Engagement in der Pandemie ... 43 IV.5. Pressemitteilungen ... 44

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I. Aktuelle Daten und Fakten

I.1. Zugänge von Asylbegehrenden 2020/ 2021 – Stand: April 2021

1) Die Bundeszahlen sind der EASY-Statistik Nürnberg zum Stichtag: letzter Tag des Monats, 23.59 Uhr entnommen.

2) Die Bundeszahlen sind der Geschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entnommen (Antrags-, Entscheidungs- u. Bestandsstatistik).

3) Die Monatswerte können evtl. nachträglicher Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden.

I.2. Berlin – Zuzug und Unterbringung in LAF-Unterkünften – Stand: Dezember 2020

Zuzug nach EASY** 2016-2021

Zeitraum Zuzug nach EASY *

Zeitraum Zuzug nach EASY*

Zeitraum Zuzug nach EASY*

Q1/2016 9.369 Q1/2017 2.058 Q1/2018 1.973

Q2/2016 2.443 Q2/2017 1.872 Q2/2018 1.798

Q3/2016 2.532 Q3/2017 2.123 Q3/2018 1.813

Q4/2016 2.545 Q4/2017 2.232 Q4/2018 1.676

Gesamt 2016 16.889 Gesamt 2017 8.285 Gesamt 2018 7.260

Zeitraum Zuzug nach EASY*

Zeitraum Zuzug nach EASY*

Zeitraum Zuzug nach EASY*

Q1/2019 1.725 Q1/2020 1.265 Q1/2021 1.289

Q2/2019 1.391 Q2/2020 936 Q2/2021

Q3/2019 1.600 Q3/2020 1.049 Q3/2021

Q4/2019 1.600 Q4/2020 1.339 Q4/2021

Gesamt 2019 6.316 Gesamt 2020 4.589 Gesamt 2021 1.289

*) EASY-System ist eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer. Die Asylbegehrenden werden damit zahlenmäßig auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Die quotengerechte Verteilung erfolgt unter Anwendung des sog. „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung des Königsteiner Schlüssels wird jährlich von der Geschäftsstelle der Bund-Länder-Kommission durchgeführt. Dem Königsteiner Schlüssel für das jeweilige Haushaltsjahr liegen das Steueraufkommen und die Bevölkerungszahl des Vorjahres zugrunde. Im EASY-System wird jeweils der Königsteiner Schlüssel angewendet, der für das vorangegangene Kalenderjahr im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

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6 Untergebrachte Geflüchtete in LAF-Unterkünften

Art der Einrichtung An-

zahl Kapazität Belegung nicht belegte Plätze

verfügbare Plätze

geblockte Plätze*

Erstaufnahmeeinrichtung 11 2.476 1.359 1.117 58 1.059

Gemeinschaftsunterkunft 70 20.838 16.903 3.935 1.727 2.208

Summe aller Unterkünfte 81 23.314 18.262 5.052 1.785 3.267

Quelle: LAF- Abteilung II- Unterkünfte/ II D 1 Umzugs- und Belegungssteuerung mit Stand: 30.12.2020

Erläuterung zu geblockten Plätzen

Soweit Baumaßnahmen in einer Unterkunft im Betrieb durchgeführt werden, erfordert dies einen temporären Belegungsstopp für den Zeitraum der Ausführung der Bauarbeiten. Zu unterscheiden sind hierbei bauliche Maßnahmen, die durch den Eigentümer des Gebäudes und die im Rahmen der vertraglichen Pflichten durch die Betreiber veranlasst werden. Hierzu zählen insbesondere Zimmerrenovierungen und Reinigungsleistungen nach Bewohnerauszügen.

Per 31. März 2021 waren entsprechend der Anlage des Fact-Sheets 670 Plätze wegen baulicher Maßnahmen der Eigentümer und 595 Plätze wegen baulicher Maßnahmen der Betreiber nicht belegbar.

Für die durchzuführenden Freizüge von Unterkünften, Umzüge aus Unterkünften sowie Korrekturen in den Belegungen der Aufnahmeeinrichtungen werden temporär Plätze reserviert, um ein geordnetes Verfahren zu ermöglichen.

Per 31. März 2021 waren entsprechend der Anlage des Fact-Sheets 365 Plätze für den Freizug, Umzüge bzw. die Belegungskorrektur in Aufnahmeeinrichtungen reserviert.

Während der Corona-Pandemie werden die Freizüge weiter mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Bezirkes abgestimmt.

Bei gesundheitlichen Gefahren (Corona-Pandemie, Windpocken, Bettwanzen u.ä.) werden nach Abstimmung mit den bezirklichen Gesundheitsämtern temporäre Belegungsstopps für die betroffenen Unterkünfte ausgesprochen.

Per 31. März 2021 waren somit insgesamt 627 Plätze betroffen.

Bei besonderen Unterbringungskonstellationen, z.B. Familien, werden einzelne freie Plätze in Zimmern, Apartments und Wohnungen nicht mit familienfremden Personen belegt (nicht passgerechte Belegung). Ebenfalls unter diesen Punkt fallen Überbelegungen, die z.B. durch die zusätzliche Aufstellung von Kinderbetten entstehen.

Per 31. März 2021 wurden 685 Plätze nicht belegt, um keine familienfremden Personen mit Familien gemeinsam unterzubringen. Darüber hinaus ist eine Überbelegung von 298 Plätzen zu verzeichnen.

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7 Darüber hinaus sind Plätze nicht belegbar, weil Vertragsanpassungen bezogen auf die Kapazität, Beschaffungsprozesse für notwendige Ausstattungsgegenstände in der Abstimmung sind sowie Vorsorgekapazitäten für das Ankunftszentrum und Plätze für das Aufnahmeprogramm Griechenland vorgehalten werden. Diese nicht belegbaren Plätze sind unter „sonstige Gründe“

zusammengefasst.

 Per 31. März 2021 wurden 623 Plätze aus sonstigen Gründen nicht belegt.

Verteilung auf Bezirke – Untergebrachte Geflüchtete in LAF-Unterkünften in Erstaufnahme- Einrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften

Bezirk Unterkünfte Plätze belegte

Plätze

nicht belegte Plätze

verfügbare Plätze

Charlottenburg-Wilmersdorf 6 1.007 831 61 115

Friedrichshain-Kreuzberg 3 704 635 52 17

Lichtenberg 11 3.566 3.068 396 102

Marzahn-Hellersdorf 9 3.725 2.804 677 244

Mitte 4 843 592 246 5

Neukölln 3 970 782 124 64

Pankow 12 3.332 2.296 802 234

Reinickendorf 4 1.057 761 59 237

Spandau 6 2.003 1.705 183 115

Steglitz-Zehlendorf 7 2.350 1.916 280 154

Tempelhof-Schöneberg 7 2.187 1.705 184 298

Treptow-Köpenick 9 1.570 1.167 203 200

Gesamt 81 23.314 18.262 3.267 1.785

Quelle: LAF- Abteilung I- Unterkünfte/ I D 1 Umzugs- und Belegungssteuerung mit Stand: 31.03.2021

Temporär geschlossene Unterkünfte wegen Sanierungsmaßnahmen

* Inbetriebnahme ca. 6 Wochen später (nach Erstausstattung)

Bezirk Straße Kapazität geplante Fertigstellung*

Neukölln Haarlemer Straße (Altbau) 393 01.01.2022

Treptow-Köpenick Groß-Berliner-Damm 150 01.04.2022

Pankow Storkower Straße 250 01.01.2022

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8 Wiedereröffnung temporär geschlossener Unterkünfte nach Sanierungsmaßnahmen

Rückbau und Schließung von Tempohomes/ Containerbauten sowie sonstiger Unterkünfte

In der 4. Kalenderwoche konnte, die für ursprünglich Ende des Jahres 2020 vorgesehene Schließung der Siverstorpstraße (Kapazität: 245 Plätze) im Bezirk Pankow, realisiert werden. Hierfür wurde u.a.

die Folgeunterkunft MUF Falkenberger Straße genutzt.

Die Aufnahmeeinrichtung Brebacher Weg wurde zum 30.04.2021 geschlossen, wonach bereits 228 freie Plätze nicht mehr belegbar sind.

Grundsätzlich stehen die Freizüge nach wie vor unter den Vorbehalt, dass diese unter Einhaltung der Regelungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung durchgeführt werden können.

Als Entzerrungsstandort wurde in der 31. Kalenderwoche 2020 übergangsweise das Tempohome Dingolfinger Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf (Kapazität: 150 Plätze) wieder in Betrieb genommen. Dieser Standort wurde als 2. Quarantäne-Unterkunft genutzt. Die Unterkunft wurde nunmehr am 31.03.2021 wieder geschlossen, der Betreibervertrag ist entsprechend ausgelaufen.

Eröffnung neuer Unterkünfte

In der 4. Kalenderwoche 2021 wurde am Standort Falkenberger Straße im Bezirk Pankow ebenfalls eine neue Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in modularer Bauweise eröffnet. Die beiden Gebäude bieten Platz für bis zu maximal 194 Personen. Die Wohnungen sind unterschiedlich groß und aufgeteilt, von der 1-Raum-Wohnung bis zur 4-Raum-Wohnung für größere Familien mit Kindern. In der Regel werden Räume mit 2 Personen belegt. Auf eine Umzäunung wurde verzichtet, der Spielplatz auf dem Gelände der Unterkunft ist während der Tageszeiten frei zugänglich.

Der Kontakt zur Nachbarschaft wird durch eine Begegnungsstätte im Erdgeschoss der Anlage angeregt und geleitet von der „leben lernen gGmbH“ am Evangelischen Diakoniewerk Königin Elisabeth. Hier werden künftig Menschen mit Beeinträchtigung alte und neue Nachbarn willkommen heißen.

In der 8. Kalenderwoche 2021 wurde im Bezirk Pankow, an der Rennbahnstraße, eine neue Gemein- schaftsunterkunft für geflüchtete Menschen eröffnet. Das LAF hat in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zwei moderne Wohngebäude in modularer Bauweise realisiert. Die beiden dreigeschossigen Gebäude bieten Platz für bis zu 132 Menschen. Es gibt insgesamt 34 Wohnungen (1-5 Zimmer) mit eigener Küche und Bad. 12 Wohnungen sind barrierefrei.

Bezirk Straße Kapazität geplante Wiedereröffnung*

Pankow Bühringstraße 355 19.04.2021

Charlottenburg-Wilmersdorf Soorstraße 160 12.04.2021

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9 In den Neubau an der Rennbahnstraße ziehen Geflüchtete ein, die schon länger in Berlin leben und ihr Asylverfahren in der Regel bereits durchlaufen haben. Viele der Bewohner*innen lebten bislang in anderen Unterkünften im Bezirk Pankow. Um ihre soziale Unterstützung kümmert sich der landeseigene Betreiber der Unterkunft, LfG-B. Darüber hinaus steht der Bewohnerschaft das umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsnetzwerk für Geflüchtete in Pankow zur Verfügung.

In der 11. Kalenderwoche 2021 wurde im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf eine neue Aufnahme- einrichtung für Geflüchtete eröffnet. Die Unterkunft gehört zum Campus Eschenallee und bietet bis zu 87 geflüchteten Menschen ein Zuhause für die ersten Wochen nach ihrer Ankunft. Es stehen Einzel-, Doppel- und Familienzimmer für bis zu 4 Personen zur Verfügung. Drei Zimmer sind auch für Menschen im Rollstuhl geeignet. Darüber hinaus gibt es Räume für Beratung und Hausaufgabenbetreuung und einen Speisesaal für die Einnahme der Mahlzeiten im Erdgeschoss.

Geleitet wird die Einrichtung vom landeseigenen Betreiber LfG-B.

Wohnungsbezug durch Asylbegehrende (abgeschlossene Mietverträge)

Jahr Personen Fälle * Davon WfF** Anteil WfF %

2011 360 180 27 15

2012 550 285 120 42

2013 790 370 205 55

2014 1.300 570 260 46

2015 2.080 1.000 370 37

2016 4.160 2.136 486 23

2017 4.094 2.326 784 34

2018 2.142 1.298 709 55

2019 1.984 1.219 677 56

2020 2.097 1.232 502 41

2021

Januar 138 91 24 26

Februar 113 69 37 54

* Die Zahl der Fälle ist nicht mit der Zahl der Wohnungen gleichzusetzen. Volljährige Familienangehörige (außer Ehegatten) werden z.B.

als eigener Fall erfasst.

Vom 02.01. bis 14.06.2020 sind vom Mietsachgebiet des LAF bisher 1.949 Mietangebote geprüft worden, davon konnten 564 Angeboten zugestimmt werden (in den übrigen Fällen waren die Unterlagen unvollständig). Die Zustimmung zum Mietangebot ist nicht gleichzusetzen mit Zustandekommen/ Abschluss eines Mietvertrages.

Freiwillige Rückkehr seit 2016

Art der Ausreise Anzahl

Ausreisen durch freiwillige Rückkehr (REAG/GARP)* 2016 2.096

Ausreisen durch freiwillige Rückkehr (REAG/GARP)* 2017 1.107

Ausreisen durch freiwillige Rückkehr (REAG/GARP)* 2018 640

Ausreisen durch freiwillige Rückkehr (REAG/GARP)* 2019 688

Ausreisen durch freiwillige Rückkehr (REAG/GARP)* 2020 240

* bundesweite humanitäre Hilfsprogramme, kofinanziert von Bund/Ländern/EU und administriert von der International Organisation für Migration (IOM)

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10

II. PartMig - Gesetz

II.1. Das Gesetz der offenen Tür – Die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration

Wir leben in einer Migrationsgesellschaft: in einer Vielfalt der Lebensweisen, Bezüge, Sprachen und Religionen, die unsere Stadt Berlin und unser Land ausmachen. Deshalb brauchen wir eine moderne Verwaltung, die alle mitdenkt. Die Vielfalt soll sich auch im öffentlichen Dienst widerspiegeln – auf allen Arbeitsebenen. Es braucht mehr Sichtbarkeit und Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung und eine stärkere politische Partizipation. Dafür steht das neue Partizipationsgesetz, das am 17. Juni 2021 im Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde.

Dieses „Gesetz zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin“ ist ein Gesetz der offenen Tür.

In seiner ersten Form entstand es im Jahr 2010 auf Initiative des Berliner Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen. Auch damals förderte es die Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte. Berlin war das erste Bundesland, das ein solches Gesetz verabschiedet hatte. Nach zehn Jahren und einer gründlichen Evaluation war jedoch klar: Das Gesetz ist noch zu wenig bekannt, die darin festgehaltenen Vorgaben sind zu wenig konkret und folglich zu wenig umgesetzt. Auch sind einige Konzepte und Begriffe nicht mehr zeitgemäß oder passen nicht zu den eigentlichen Gesetzeszielen. Dabei sind diese Ziele nach wie vor aktuell und sogar dringlicher denn je.

Als Integrationsbeauftragte des Berliner Senats habe ich den Auftrag erhalten, das Gesetz zu überarbeiten. Es liefert nun konkrete Instrumente für eine größere Personalvielfalt in der Verwaltung, denn wir brauchen Menschen mit Migrationsgeschichte in den Behörden – als Fachkräfte und Vorbilder. Bislang wird die Verwaltung zu wenig als ein attraktiver potenzieller

Foto: Katarina Niewiedzial, Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration

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11 Arbeitgeber wahrgenommen – gerade auch von Menschen mit Migrationsgeschichte. Auch erreichen die Ausschreibungen diese Zielgruppe nicht.

Genau das ändert sich nun mit dem neuen Partizipationsgesetz: Bei der Besetzung von Stellen und Ausbildungsplätzen sollen Menschen mit Migrationsgeschichte in besonderem Maße berücksichtigt werden. Sie müssen dafür gezielt geworben und angesprochen werden. Dafür sollen Stellenausschreibungen so formuliert sein, dass sie für Viele, die die Verwaltung bisher nicht als Arbeitgeberin präsent haben, ansprechend und verständlich sind. Die Ausschreibungen sollen über Netzwerke und zum Beispiel auch unter Migrant*innenselbstorganisationen verbreitet werden. Es geht zudem auch darum, im Auswahlverfahren Diversity-Kompetenz und Mehrsprachigkeit positiv in die Bewertung einfließen zu lassen.

Das Gesetz sieht auch Förderpläne und Zielvorgaben für alle öffentlichen Stellen des Landes Berlin für Menschen mit Migrationsgeschichte vor. Eine neu geschaffene Fachstelle im Bereich Integration/

Migration soll die fachliche Ausrichtung der Verwaltungen auf die Vielfaltsgesellschaft begleiten.

Für eine gezielte Personalpolitik brauchen wir eine verlässliche statistische Grundlage – ohne Zahlen keine Politik. Ein wichtiger Punkt im neuen Gesetz ist deshalb die Erhebung der Zahlen von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst, die freiwillig erfolgt. Aktuell gibt es hierzu keine verlässlichen Angaben, da der Anteil in den Behörden bislang nicht erhoben wird. In der Bevölkerungsstatistik dagegen schon: Da liegt er in Berlin bei rund 35 Prozent.

Das neue Gesetz beinhaltet zudem auch viele Aspekte, die mehr Teilhabe und politische Partizipation für Menschen mit Migrationsgeschichte ermöglichen: So werden etwa die Landes- und Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration sowie der Landesbeirat für Partizipation gestärkt. Die Beiräte in den Bezirken werden gesetzlich verankert – nicht alle Berliner Bezirke hatten bislang einen solchen Beirat. Zudem wird ein Beirat für die Belange der Roma und Sinti mit dem Gesetz eingerichtet.

Es geht uns darum, verbindliche Strukturen und Regelungen zu entwickeln, die für alle Menschen einen gleichberechtigten Zugang ermöglichen. Dafür ist das Gesetz der offenen Tür ein elementares Instrument.

II.2. Integrationsinstrumente: Erfahrungen, Vernetzung & Perspektive Bezirkliche Integrationsbeauftragte

In jedem Berliner Bezirk gibt es eine*n Integrationsbeauftragte*n. Sie sind Ansprechpersonen für Menschen mit Migrationsgeschichte im jeweiligen Bezirk, aber auch für Vereine, die Verwaltung und die bezirkspolitischen Gremien. Integrationsbeauftragte beraten, unterstützen und vernetzen zu den Themen Integration und Partizipation, nehmen aber auch die Rolle als Ombud für Bürger*innen

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12 wahr. Die konkreten Ziele und Aufgaben sind im Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz festgeschrieben, das nunmehr angepasst worden ist und PartMigG heißt.

Da die Aufgaben sehr vielfältig sind und jeder Bezirk seine eigene Ausrichtung hat, arbeiten die Integrationsbeauftragten in Teams mit Expert*innen zu den verschiedenen Themen zusammen. Wer sich ein genaues Bild über die verschiedenen Aufgabenzuschnitte der einzelnen Teams machen möchte, findet die Informationen auf den jeweiligen Homepages der Bezirksämter.

In jedem Bezirk gibt es eine*n Flüchtlingskoordinator*in. Diese sind nicht immer angedockt an das Integrationsbüro, sondern arbeiten in manchen Bezirken auch in anderen Einheiten oder Fachämtern. Sie bilden die Informations- sowie Netzwerkschnittstelle für Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte sowie Beschäftigte in Gemeinschaftsunterkünften, Fachämtern, Vereinen oder ehrenamtlich Engagierte.

Alle Bemühungen eint das Ziel, auf ein friedliches und respektvolles Miteinander aller Menschen hinzuwirken, die Lebenssituation und Teilhabechancen von Menschen mit Flucht- und Migrations- hintergrund zu verbessern und deren soziale, kulturelle und politische Partizipation zu fördern.

Nina Tsonkidis, Integrationsbeauftragte BA-Pankow

Koordinator*innen für Flüchtlingsfragen

Die Koordinator*innen für Flüchtlingsfragen sind Teil der Integrationsbüros der Bezirksämter und damit Informations- sowie Netzwerkschnittstellen für Menschen mit Flucht- und Migrations- geschichte sowie Beschäftigte in Gemeinschaftsunterkünften, Fachämtern, Vereinen oder

Foto Landesarbeitsgemeinschaft der bezirklichen Integrationsbeauftragten: Bezirkliche Integrationsbeauftragte

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13 ehrenamtlich Engagierte. Die Arbeit der Koordinator*innen ist in den einzelnen Bezirken verschieden gestaltet, da sie unterschiedliche Strukturen, Akteurslandschaften und migrantische Communities aufweisen. All unsere Bemühungen eint das Ziel, auf ein friedliches und respektvolles Miteinander aller Menschen hinzuwirken, die in Berlin leben. Deshalb engagieren wir uns für die Verbesserung der Lebenssituation und der Teilhabechancen von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte, bieten Unterstützung und ermöglichen Begegnungen und Austausch.

Sollten sich mit der Zeit einige Kontakte ändern, finden Sie stets die aktuellen Angaben auf der Internetpräsenz des jeweiligen Bezirksamts (Politik und Verwaltung/Beauftragte/Integration).

Kontakte der Flüchtlingskoordinator*innen und Integrationsbüros aller Berliner Bezirke

Marzahn- Hellersdorf

Integrationsbeauftragter: Dr. Thomas Bryant

Koordination für Flüchtlingsfragen: Francisco Cárdenas Ruiz,

Mail: FranciscoJose.CardenasRuiz@ba-mh.berlin.de, Tel: 030/ 90293 - 2062 Susan Hermenau, Mail: susan.hermenau@ba-mh.berlin.de

Tel: 030/ 90293 - 2019

Integrationsbüro: https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und- verwaltung/beauftragte/integration/

Steglitz- Zehlendorf

Integrationsbeauftragte: Laura El-Khatib

Integrationsbüro: http://www.steglitz-zehlendorf.de/integration

Tempelhof- Schöneberg

Integrationsbeauftragte: Dr. Lisa Rüter

Gesamtkoordination Flüchtlingsfragen: Romy Powils Mail: romy.powils@ba-ts.berlin.de, Tel: 030/ 90277 - 6579

Integrationsbüro: https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und- verwaltung/beauftragte/integration/

Reinickendorf

Integrationsbeauftragte: Julia Stadtfeld

Koordinatorin für Flüchtlingsfragen: Juliana Ramm

Mail: juliana.ramm@reinickendorf.berlin.de, Tel: 030/ 90294 - 2012 Integrationsbüro: https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und- verwaltung/beauftragte/integration/artikel.601733.php

Spandau

Integrationsbeauftragter: Danilo Segina Koordinator Geflüchtetenfragen: Martin Peters

Mail: martin.peters@ba-spandau.berlin.de, Tel: 030/ 90279 - 3324 Integrationsbüro: https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und- verwaltung/beauftragte/integration/

Neukölln

Integrationsbeauftragte: Güner Balci

Integration: https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und- verwaltung/beauftragte/integration/

Gesamtkoordination Flüchtlingsfragen: Luise Budäus

Mail: Luise.Budaeus@bezirksamt-neukoelln.de, Tel: 030/ 90239 - 3753

Friedrichshain- Kreuzberg

Kommissarische Integrationsbeauftragte: Friederike Krentz

Integrationsbüro: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und- verwaltung/beauftragte/integration/

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14 Treptow-

Köpenick

Integrationsbeauftragter: Gregor Postler

Gesamtkoordination Flüchtlingsfragen: Christine Herm Mail: Christine.Herm@ba-tk.berlin.de, Tel: 030/ 90297 - 2308

Integrationsbüro: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und- verwaltung/beauftragte/integration/

Charlottenburg- Wilmersdorf

Integrationsbeauftragter: Leon Godeffroy (z.Z. in Elternzeit) Cem Gömüsay (stellvertretender Integrationsbeauftragter) Integrationsbüro: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg- wilmersdorf/verwaltung/beauftragte/integration/

Pankow

Integrationsbeauftragte: Nina Tsonkidis

Koordinatorin für Flüchtlingsfragen im Team Integration: Birgit Gust Mail: birgit.gust@ba-pankow.berlin.de, Tel: 030/ 90295 - 2431 Integrationsbüro: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und- verwaltung/beauftragte/integration

Mitte

Integrationsbeauftragte: Johanna Kösters (Integrationsbeauftragte) Noemi Majer (kommissarische Integrationsbeauftragte)

Koordinatorin für Flüchtlingsfragen: Carolin Wildt

Mail: carolin.wildt@ba-mitte.berlin.de ,Tel.: 030/ 90183 - 3749 Integrationsbüro:https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und- verwaltung/beauftragte/integration

Lichtenberg

Integrationsbeauftragte: Bärbel Olhagaray Zuwanderungskoordinatorin: Irina Plat

Mail: irina.plat@lichtenberg.berlin.de, Tel: 030/ 90296 - 3596 Integrationsbüro:https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik-und- verwaltung/beauftragte/integration/artikel.256465.php

Netzwerke und Kooperationen im Programm BENN – Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen startete das Programm „BENN-Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften“ im April 2017 in 20 Berliner Quartieren mit Gemeinschafts- unterkünften für Geflüchtete. Der Zuzug von meist mehreren hundert Geflüchteten in die Quartiere

Einige FlüKos beim Online-Jour fixe Ende März (von links oben nach rechts unten: Fr. Krenz, Hr. Cárdenas, Fr. Gust, Fr. Plat, Fr. Majer, Fr.

Powils, Fr. Lichtenauer, Fr. Hermenau)

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15 hat Auswirkungen auf die Infrastruktur wie zum Beispiel Kitas und Schulen, die Nutzung von Grün- und Spielflächen aber auch auf das soziale Leben.

Ziel von BENN ist die Förderung der Integration und des sozialen Zusammenhalts auf lokaler Ebene.

Die an den Standorten eingesetzten BENN-Teams arbeiten von Vor-Ort-Büros aus. Sie sind Kümmerer und Ansprechpartner*innen für die ansässige Bewohnerschaft und die Geflüchteten. So werden Begegnung und Interaktion gefördert und Brücken zu lokalen Infrastruktureinrichtungen, Initiativen oder Vereinen gebaut. Aufgabe der BENN-Teams ist es auch, Dialoge und die Diversitätsoffenheit im Stadtteil zu fördern und darauf einzuwirken, dass die neuen Bedarfe Berücksichtigung finden. Vor allem steht aber das Empowerment der alteingesessenen Bewohner- schaft und der zugezogenen Geflüchteten im Vordergrund. In Gesprächen, Nachbarschafts-foren, bei Kiezspaziergängen oder in Sprachcafés werden Anliegen und Ideen generiert, die dann mit den zur Verfügung stehenden Sachmitteln umgesetzt oder von Akteur*innen im Stadtteil aufgegriffen werden sowie in Verwaltungshandeln einfließen.

Die BENN-Teams treffen an den jeweiligen Standorten auf unterschiedlichste Netzwerke und Kooperationspartner*innen. Neben den klassischen Akteur*innen der Nachbarschaftsarbeit gehören unter anderem Unterkunftsbetreiber, Bildungsverbünde, Sportvereine und Wohnungsunternehmen zu den Partnern im Rahmen der sozialräumlichen Integration. Die erste Phase der Programmumsetzung war gekennzeichnet davon, Kontakte aufzunehmen, Vertrauen aufzubauen und das „neue“ Thema in bestehenden Strukturen zu verankern. Auch wurden neue Angebote zur Zusammenarbeit entwickelt. Mittlerweile sind starke Netzwerke und Kooperationen entstanden, die gemeinsam vielfältige Aktionen im Stadtteil organisieren.

In Berlin Buch arbeitet das BENN-Team beispielsweise eng mit dem Bildungsverbund zusammen, um die Bedarfe geflüchteter Kinder und Jugendlicher im vorschulischen, schulischen und Freizeitbereich zu vertreten. Aus dieser Zusammenarbeit sind die AG Deutschkurse und die AG Nachhilfe/ Ausbildung Buch entstanden.

Hier werden mit der Jugendberufsagentur, der Volkshochschule, den Unterkünften, Schulen und Sozialarbeiter*innen und weiteren Akteur*innen

Angebote zum Übergang Schule-Beruf und zur Ausbildung abgestimmt und vernetzt. Die enge lokale Kooperation hat insbesondere während der letzten Monate viel Hilfe in der schwierigen Lernsituation der Kinder in den Unterkünften ermöglicht, so wurden Lernräume errichtet und ausgestattet und Homeschooling unterstützt. Als kulturelles Bildungsprojekt wurde durch ansässige Künstler*innen in Kooperation mit lokalen Akteur*innen und gefördert durch BENN, das Pankower Jugendamt und

Foto Albatros gGmbH: Bildungsverbund und BENN präsentieren Bildungs- und Freizeitangebote in Berlin-Buch

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16 ein Wohnungsunternehmen 2019 „#meinmeinKiez“ umgesetzt (https://meinmeinkiez.de/).

Bewohner*innen des Stadtteils, mit und ohne Fluchterfahrung und aus allen Generationen, fotografierten bei gemeinsamen Stadtteilspaziergängen ihren Stadtteil aus ihrer jeweils individuellen Perspektive. In einem partizipativen Prozess wurden Fotos für eine Ausstellung im öffentlichen Raum ausgesucht, die über einige Wochen jeden Tag in einer gemeinsamen Aktion ausgetauscht wurden.

In ihrer Arbeit werden die BENN-Teams durch die jeweiligen Bezirke und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unterstützt. Das lokale Wissen wird in den gemeinsamen Steuerungs- und den Fachämterrunden auf Bezirks- und Senatsebene aufgegriffen und mit Maßnahmen der Fachämter verknüpft. Die aufgezeigten Bedarfe wirken so teilweise auch in die Regelstrukturen hinein. Neben der lokalen Vernetzung weist damit auch das

ressortübergreifende Arbeiten für die Verbindung von Integration und Stadtentwicklung eine enorme Bedeutung auf. Durch die Verknüpfung von Landesprogrammen, bezirklichen Maßnahmen und den lokalen Aktivitäten werden Sozialräume gezielt gestärkt. Die bisherigen Erfahrungen im Programm BENN zeigen, dass neben den Integrations-prozessen auch die allgemeine Quartiersentwicklung positiv gefördert wird. Aufgrund der Erfolge wird das Programm ab dem Jahr 2022 weitergeführt, zunächst mit neun Standorten.

Weitere Informationen: www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/benn Kontakt:

Ute Krüger, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Referat Integrierte Quartiersentwicklung, E-Mail: ute.krueger@sensw.berlin.de

Landesprogramm Stadtteilmütter

Der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in Berlin ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die wachsende Zahl von Kindern mit Migrationshintergrund bringt es mit sich, dass die Vermittlung von frühkindlicher Bildung, Sprachkenntnissen, Informationen zum Schulsystem sowie von anderen wichtigen Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen stärker in den Fokus rücken.

Deswegen werden seit dem Jahr 2006 in Berlin Stadtteilmütter qualifiziert und eingesetzt, die im Rahmen eines Peer-to-Peer-Ansatzes Familien mit Migrationshintergrund mit Kindern bis zu zwölf Jahren beraten und begleiten.

Foto Albatros gGmbH: Workshop Ausbildung und Beruf im BBH LernLaden in Buch

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17 Stadtteilmütter sind selbst Mütter mit

Migrationshintergrund und damit Teil der Zielgruppe. Sie besuchen Familien mit Migrationshintergrund zu Hause (das heißt auf Anfrage auch in Gemeinschafts- unterkünften), treffen sie im Familien- zentrum und an anderen familienrelevanten Orten (Familienbüro, Erziehungs- und

Familienberatungsstelle, Kinder- und Jugend-gesundheitsdienst etc.). Darüber hinaus stehen sie in Kitas und Schulen im Rahmen von Elterncafés für Gespräche zur Verfügung. Stadtteilmütter sind Vorbilder für andere Frauen mit Migrationshintergrund, werben für Sprachförderung und frühe Bildung und tragen mit ihrem Wirken maßgeblich zur Stärkung der Erziehungskompetenzen bei. Sie kooperieren eng mit den Fachkräften der Bildungsinstitutionen und Regeldienste und sind damit zugleich ein wichtiger Baustein bei der Prävention von Kinder- und Familienarmut.

Dieser niedrigschwellige Ansatz schafft eine gute Grundlage für die gesellschaftliche Teilhabe von Familien mit Migrationshintergrund. Mit dem Senatsbeschluss vom 4. Juni 2019 wurde die erfolgreich evaluierte Arbeit der Stadtteilmütter langfristig gesichert. Mit dem Start des neuen Landesprogramms zum 1. Januar 2020 wurde die Arbeit der Stadtteilmütter auf ein festes Fundament gestellt und für sie sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen, welche ihre Arbeitskonditionen verbessern. Hierfür wird bis einschließlich 2024 mit Ausgaben von insgesamt rund 43 Millionen Euro gerechnet. Seit Anfang 2020 werden 150 Stadtteilmütter im Landesprogramm Stadtteilmütter beschäftigt. Noch dieses Jahr sollen 30 weitere Stadtteilmütter eingestellt werden.

Während der seit nunmehr über einem Jahr andauernden Corona-Pandemie haben es die Stadtteilmütter verstanden, den so wichtigen persönlichen Kontakt zu den von ihnen betreuten Familien jeweils entsprechend den geltenden Regelungen aufrecht zu erhalten: zunächst via Telefon und Messenger Diensten wie WhatsApp, später durch Treffen in Parks oder bei gemeinsamen Spaziergängen und mittlerweile auch wieder vereinzelt zu Hause mit dem Tragen von Masken und unter Einhaltung des vorgeschriebenen Abstands. Die Stadtteilmütter reagieren sehr kreativ auf die aktuelle Situation. So bieten sie zum Beispiel Online-Vorleseaktionen bzw. Online-Basteln an oder packen Aktivitätentaschen mit Spielen, Spielsachen und Büchern zum Ausleihen für die Familien.

„Als Stadtteilmütter waren wir in Zeiten der Pandemie für einige Familien zeitweise die einzigen Ansprechpartnerinnen. Wir haben den Familien notwendige (Corona-)Informationen, wenn möglich in verschiedenen Sprachen, weitergeleitet. Die Stadtteilmütter haben die Familien oft zu Elterngesprächen in der Schule begleitet, damit sie die Familien beim Homeschooling gut unterstützen können.“ (Mona Ramadan aus Kreuzberg)

Foto: SenBJF, 11.06.2019, Pressetermin bei Senatorin Sandra Scheeres

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18 Insgesamt besteht ein sehr enges Verhältnis zwischen den Stadtteilmüttern und den Familien, die sie begleiten und beraten. Die Stadteilmütter kümmern sich um die verschiedensten Anliegen und Probleme und sind so eine große Unterstützung für eine gelingende Integration:

„Während der Arbeit habe ich mit Menschen zu tun. Besonders in den Eltern-Cafés trifft man viele Frauen. Wir besprechen unsere Themen und sammeln Informationen. Es hören dort viele zu und machen mit, das macht mir sehr viel Spaß. Besonders viel bedeutet mir, wenn die besuchten Familien großes Vertrauen zu mir haben. Wenn die Frauen Schwierigkeiten haben, dann wenden sie sich an mich. Ich bin ihre Stadtteilmutter. Ich habe immer ein offenes Ohr für sie. Die Frauen geben mir ihre Telefonnummern. Sie wollen von mir informiert werden. Ich leite oft Flyer und interessante Informationen weiter.“ (Kerime Karabacak aus Neukölln)

„[Ich] versuche, den Familien in verschiedenen Situationen zu helfen. Ich begleite die Frauen zu Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt, zur Kita-Anmeldung oder zu Elternabenden. Auch die zweisprachige Erziehung ist ein wichtiges Thema, das ich mit den Frauen bespreche. Ich arbeite […]

meistens mit syrischen Familien. Aber auch mit Menschen aus Libyen, Ägypten, dem Libanon oder dem Irak. Religion spielt dabei keine Rolle. Wir haben früher im Irak ja auch mit ganz unterschiedlichen Religionen zusammengelebt. Religion war eine Nebensache für uns.“ (Iqbal Al- Briefkani aus Neukölln)

„Ich arbeite seit 2015 mit geflüchteten Familien in Berlin Mitte. Ich kenne die Schwierigkeiten und die Hilflosigkeit, da ich selbst auch als Geflüchtete vor Jahren nach Deutschland gekommen bin. In der Notunterkunft bin ich je nach Bedarf und Anfrage unterwegs. Ich begleite und unterstütze die Familien zu verschiedenen Themen und Termine. Die Familien vertrauen mir als Stadtteilmutter sehr, da ich ihre Probleme kenne. Meine Termine in den Unterkünften sehen jedes Mal anderes aus, mal begleite ich die Frauen zu Vorsorgeuntersuchung, mal unterstütze ich bei der Beantragung vom Kitagutschein und bei der Kitaplatzsuche, erkläre Corona-Maßnahmen, oder ich melde die Eltern für die Deutsch-Sprachkurse an und Begleitung sie zur Schuluntersuchung. Die Familien brauchen viel Unterstützung und gut, dass es uns als Stadtteilmütter gibt.“ (Khonaw Dashti aus Mitte)

Franziska Jung, SenBJF Abteilung V

Brückenbauer*innen in der Migrationsgesellschaft – die Integrationslots*innen des Berliner Landesrahmenprogramms

Am 1. Oktober 2013 wurde das Landesrahmenprogramm Integrationslots*innen initiiert und wird von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales des Landes Berlin gefördert.

Das Programm startete zunächst mit insgesamt 69 Integrationslots*innen, die bei 12 verschiedenen Trägern in allen Berliner Bezirken angestellt waren. Von Beginn war es als lernendes und

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19 bedarfsorientiertes Programm angelegt. Aus diesem Grund wurde es angesichts des verstärkten Zuzugs von Geflüchteten in den Jahren 2015 bis 2018 auch kontinuierlich ausgebaut. Die Unterstützung geflüchteter Menschen erfolgte zunächst als Modellprojekt, wurde dann aber sukzessive in die Regelstruktur des Landesrahmenprogramms überführt. So können alle Menschen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte das Angebot der Integrationslots*innen nutzen, unabhängig davon, wie lange sie schon in Berlin leben.

Das Landesrahmenprogramm stand seitdem natürlich nicht still: In den letzten Jahren wurde insbesondere die Zusammenarbeit mit den Fachämtern in den Bezirken sukzessive ausgebaut und so auch immer wieder Anstöße zur interkulturellen Öffnung der Berliner Verwaltung gegeben. Auch mit Blick auf die Gruppe der EU-Zuwander*innen, insbesondere aus Rumänien und Bulgarien, aber auch aus Italien oder Spanien, wurden bei Neueinstellungen entsprechende Sprachbedarfe berücksichtigt.

Stand März 2021 umfasst das Landes- rahmenprogramm 17 Projekte bei 16 verschiedenen Trägern. Die Leistungen der 207 Integrationslots*innen werden in mehr als 40 Sprachen angeboten. Die Klient*innen erhalten ein niederschwelliges Angebot. Sie können all ihre Alltagfragen adressieren – von A wie Anmeldung einer Wohnung beim Bürgeramt, über K wie Kontoeröffnung, bis hin zu Z wie Zahnarzttermin vereinbaren.

Kleinere Anliegen werden von den Integrationslots*innen selbst bearbeitet, bei allen anderen Anfragen wird an die richtige Fachberatungsstelle verwiesen. Darüber hinaus begleiten die Integrationslots*innen zu verschiedenen Behörden und Institutionen wie dem Jobcenter, der Ausländerbehörde oder dem Standesamt. Sie verfügen über eine breite Expertise in vielen Themengebieten.

„Qualifizierte Lots*innen sind fachlich in der Lage, bereits während der Begleitung wertvolle Auskünfte zum Thema zu geben“, sagt Peggy Patzig, Teamleiterin in Marzahn-Hellersdorf (Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.). Auch die beteiligten Institutionen haben den Wert der Integrationslots*innen erkannt, ergänzt Ute Tigges, Leiterin des Teams in Neukölln (CHANCE BJS gGmbH): „Andere Behörden und Beratungsstellen schätzen ebenso die Sprach- und Kulturmittlung durch die Lots*innen. Sie vereinfacht nicht nur die Verständigung, sondern auch das gegenseitige Einfühlungsvermögen in die Situation des anderen.“

Vom Landesrahmenprogramm profitieren jedoch nicht nur die Klient*innen, sondern auch die Integrationslots*innen selbst. Erklärtes Ziel des Programms ist seit jeher die Förderung beruflicher

Foto: Dagmar Morath: Sommerfest Landesrahmenprogramm Integrationslots*innen 2019

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20 Perspektiven von Menschen mit Migrationshintergrund, die über keine bzw. geringe formale berufliche Qualifizierung verfügen oder deren Qualifikation in Deutschland nicht anerkannt ist. Das Landesrahmenprogramm ermöglicht den Integrationslots*innen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt. Zukünftig sollen durch passgenaue Angebote wie Coachings und Qualifizierungen die beruflichen Perspektiven der Lots*innen noch weiter unterstützt werden.

Die Erfahrung zeigt, dass die Integrationslots*innen überall dort besonders erfolgreich arbeiten, wo sie gut vernetzt sind. „Zusammenarbeit heißt nicht nur punktuelle Übersetzungen“ sagt Peggy Patzig. Es geht um Zusammenarbeit auf Augenhöhe, die die Expertise der Integrationslots*innen anerkennt. Aus diesem Grund sind Kooperationen und Netzwerkarbeit ein wesentlicher Bestandteil des Landesrahmenprogramms. So sind die Integrationslots*innen fester Bestandteil in bezirklichen Gremien und ein etablierter Kooperationspartner der Gemeinschaftsunterkünfte sowie anderer integrations-fördernder und gemeinwesenorientierter Programme – etwa BENN (Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften) und den Stadtteilmüttern. Letztere waren noch bis Ende 2019 Teil des Integrationslots*innenprogramms, bevor die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im Frühjahr 2020 ein eigenes Landesprogramm für die Stadtteilmütter implementierte. Die vorhandene Nähe zwischen den Integrationslots*innen und Stadtteilmüttern ist jedoch geblieben, bekräftigt Ute Tigges: „Gegenseitiger vertrauensvoller Umgang, Austausch über aktuelle Themen und Probleme und regelmäßiger Gedankenaustausch prägen die Zusammenarbeit mit den Stadtteilmüttern Neukölln. In beiden Projekten sind wir ganz nah dran an der Lebenswirklichkeit und am Alltag der Migrantinnen und Migranten.“

Katharina Thanner, SenIAS Abteilung I

Ehrenamt in Unterkünften: Meilenstein fürs Miteinander

Da fast alle Geflüchteten – zumindest in ihrer Startphase – in Geflüchteten-Unterkünften leben, spielt auch hier das Ehrenamt eine große Rolle. Noch immer engagieren sich viele Menschen ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit und leisten einen unverzichtbaren Beitrag. Ohne dieses Engagement wären die vielfältigen Unterstützungsangebote, die es in den Unterkünften gibt, undenkbar. Doch Engagement muss gemanagt werden, um alle Beteiligten zufrieden zu stellen und auch glücklich zu machen. Die Funktion

„Ehrenamtskoordinator*in“, kurz EAK, gehört daher zu den hauptberuflichen Unterstützerstrukturen und ist seit 2016 fest

Foto Matthias Bielor: Spielplatzinitiative Marzahn e.V., ein von BENN finanziertes Ferienprojekt

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21 im Stellenschlüssel der Berliner Flüchtlingsunterkünfte verankert. Dies gilt auch für uns, den LfG-B, der als landeseigener Betrieb 20 Berliner Flüchtlingsunterkünfte inhaltlich und organisatorisch managt.

Das Aufgabenspektrum der Ehrenamtskoordination umfasst zudem die Vernetzung mit der Zivilgesellschaft, die Projektarbeit, die Mitarbeit in Gremien, die Fördermittelakquise und die Vernetzung in den Sozialraum. Mit Hilfe von bedarfsorientierten Projekten und der Vernetzung der Bewohnerschaft in die bestehenden Angebote im Sozialraum unterstützen wir den Prozess des Ankommens und fördern langfristige Integrationsprozesse. Eine gute Zusammenarbeit der EAK mit Kooperationspartner*innen und Akteur*innen aus Kiez und Bezirk, sowie ein fester und bunter Pool an Ehrenamtlichen sind für die Bewohner*innen, Freiwillige, die Unterkunft, den Sozialraum und die Gesellschaft per se ein Gewinn.

Die Bedeutung der Funktion EAK innerhalb und außerhalb einer Unterkunft ist dem LfG-B bewusst. Wir haben auch die Heraus- forderungen, vor denen die Kolleg*innen stehen, vor Augen. EAK sind sehr dynamische Positionen, die viel Kommunikation und Fingerspitzengefühl erfordern. Aufgrund von Größe/ Belegung einer Unterkunft sind einzelne Ehrenamtskoordinator*innen beim LfG-B auch mal für zwei Unterkünfte zuständig (natürlich möglichst im gleichen Bezirk), was spannend, aber natürlich auch fordernd ist.

Doch wie passt Netzwerken, Ehrenamt und persönlicher Austausch zu Pandemiezeiten zusammen?

„Die Pandemie stellt Planung und Durchführung der Aktivitäten vor große Herausforderungen.

Manche Angebote pausieren und sorgen auch auf Seiten der Bewohner*innen für Frust. Angebote, die weiterhin stattfinden können, müssen überdacht werden, um den Hygiene-Richtlinien gerecht zu werden“, sagt Claudia Spitzenberger, EAK in der GU Kiefholzstraße.

Um die Pandemie für die Ehrenamtlichen zu überbrücken, entwickelt der LfG-B aktuell eine online Ehrenamtsakademie, damit sich Engagierte bei Bedarf und Interesse weiterqualifizieren können.

Natürlich steht dieses Lernangebot später auch externen Ehrenamtler*innen offen.

Ehrenamtskoordinationen können in ihrer Funktion viel gestalten, auf- und ausbauen.

Deborah Brüggemann, LfG-B Berlin

Die Ehrenamtliche Arbeit von Geflüchteten im Stadtteilzentrum Mittelhof

Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren

Seit vielen Jahren engagieren sich im Land Berlin Stadtteilzentren in der Nachbarschaftsarbeit und schaffen mit ihrer generationenübergreifenden und integrativen Arbeit die Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe und bürgerschaftliches Engagement aller Berliner*innen.

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22 Stadtteilzentren sind leicht erreichbar und stehen allen Altersgruppen und Nationalitäten offen. Die Angebote reichen von sozialer Beratung, Lehr- und Kursprogrammen über kreative Gestaltung, Selbsthilfegruppen bis zur aktiven Gestaltung der gemeinsamen Lebenswelt. Die dazugehörigen Selbsthilfe-Kontakt- und Beratungsstellen vervollständigen das Angebot der Stadtteilzentren im Bereich der Selbsthilfearbeit.

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales fördert gesamtstädtische Stadtteilzentren mit Hilfe des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren (IFP STZ). Weitere Informationen unter:

https://www.berlin.de/sen/soziales/buergerschaftliches-engagement/stadtteilzentren/

Zu den wichtigen und vielfältigen Aufgaben der Stadtteilzentren gehört es, durch Integration ein von ethnischen, religiösen und weltanschaulichen Unterschieden gekennzeichnetes urbanes Umfeld gemeinschaftlich zu gestalten und undemokratischen, intoleranten und fremdenfeindlichen Positionen aktiv entgegen zu wirken. Stadtteilzentren helfen hier im jeweiligen sozialräumlichen Kontext auf unterschiedlichste Weise durch inhaltlich speziell zugeschnittene Projekte. Ein Beispiel hierfür ist das ESF-Projekt „Qualifizierung & Ehrenamt – Zugewanderte fördern“ des Trägers Mittelhof e.V.

Der Mittelhof e.V. fördert zugewanderte Menschen durch Coaching, Qualifizierung und die Vermittlung in eine ehrenamtliche Tätigkeit. Das Projekt arbeitet vor Ort sehr niedrigschwellig (durch Verknüpfung mit der offenen Stadtteilarbeit) und ganzheitlich (Projektteil-nehmer*innen werden in ihrer gesamten Lebenssituation gesehen und begleitet). So finden Frauen und Männer aller Bildungshintergründe gleichermaßen Zugang zu dem Projekt. Besonders nachgefragt werden Qualifizierungen zu Schlüsselkompetenzen wie Deutsch, Englisch und IT.

Die Projektteilnehmer*innen engagieren sich

 in Selbsthilfegruppen, um sich ehrenamtlich gegenseitig zu stärken und an Schritten auf ihrem beruflichen Weg gemeinsam zu arbeiten,

 in Einsatzstellen (z.B. Kitas, Café, Handwerkerteam) oder in selbstinitiierten Bereichen (ehrenamtliche Redaktionsgruppe, Covid19-Masken nähen, ehrenamtlich entwickelte Instagramkampagne), um zu lernen und Erfahrungen für die berufliche Integration zu machen,

Foto Mittelhof e.V.: arabische Frauengruppe

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23

 als Sprachmittler*in/Lots*in, Nachhilfelehrer*in oder Mentor*in, um Hilfe zurückzugeben, die sie oft selbst bekommen haben und selbst dazuzulernen, bzw. sich ein berufliches Standbein aufzubauen.

Besonders wichtig in der Begleitung der Projektteilnehmer*innen ist das Arbeiten in einem engen Netzwerk mit ehrenamtlichen Unterstützer*innen, spezialisierten Beratungsstellen und Behörden, denn die Lebenslagen der Menschen sind oft komplex und erfordern ein vernetztes Vorgehen verschiedener Akteur*innen.

Die Angebote konnten seit Beginn der Covid-19-Pandemie in großen Teilen in digitale Formate (digitaler Stundenplan für online Angebote) und in „Angebote an der frischen Luft“ überführt werden. Die persönliche Begegnung bleibt für viele zugewanderte Menschen ein großer Wunsch, da so Kontakte zu deutschsprachigen Menschen gepflegt und weiter ausgebaut werden können.

https://www.mittelhof.org/angebote-fuer-gefluechtete-menschen/projekte/

Marchura, SenIAS Abteilung III

III. Qualitäts- und Beschwerdemanagement

III.1. Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBS) Unterstützendes Begleitgremium der BuBS

Geflüchtete Menschen haben seit Jahresanfang in Berlin die Möglichkeit, ihre Bedarfe frei zu artikulieren, ihre Kritik zu äußern und auf Engpässe und Mängel zu verweisen. Die Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBS) soll als Sprachrohr für Geflüchtete dienen, um eine Verbesserung der Lebensbedingungen in allen Berliner Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten.

Im Februar 2021 konnte der Träger „Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.“ die BuBS mit einem Team aus Leitung, Sozialberater*innen und Beschwerdelots*innen starten. Muttersprachliche Sprechstunden werden per Telefon, Email und Online angeboten; die neue Webseite (www.bubs.berlin) gibt Auskunft über die Arbeit und Zuständigkeit der neuen Beschwerdestelle. Seit April 2021 gibt es eine zentrale Anlaufstelle für Beratung und zur Aufnahme der Beschwerden in Berlin Neukölln – Donaustrasse 78.

Die aufsuchende Arbeit in den Unterkünften des Landesamtes für Flüchtlingsunterkünften (LAF) ist entsprechend der Pandemieauflagen im Sommer gestartet. Eine Besonderheit, die durch die BuBS angeboten wird, ist die Einreichung von anonymisierten Beschwerden. Hierbei besteht keine Notwenigkeit, die eigenen Personalien anzugeben, sondern eine E-Mail-Adresse für die Rückmeldung ist ausreichend. Der Träger der Beschwerdestelle, die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH), ist eine der größten Hilfsorganisationen in Deutschland - mit rund 25.000 Beschäftigten, über 40.000 ehrenamtlich Helfenden sowie 1,2 Millionen Fördermitgliedern. 2014 erweiterte JUH ihr Angebot um

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24 den Bereich der Flüchtlingshilfe. Die damaligen Arbeitsschwerpunkte waren die ambulante und stationäre Betreuung sowie die Beratung von Menschen mit Fluchterfahrung. In den letzten Jahren hat sich der Fokus ihrer Arbeit gewandelt. Aus dem bisherigen Arbeitsbereich „Flüchtlingshilfe und Integration“ haben sie vor zwei Jahren den eigenständigen Fachbereich „Integration und Interkulturelle Öffnung“ geschaffen. Seit der akuten Flüchtlingshilfe liegt ihr Schwerpunkt auf der langfristigen Unterstützung von Geflüchteten bei ihrer Integration in ihre neue Heimat.

Mithilfe des neuen Begleitgremiums von Vertreter*innen aus operativen Bereichen der Flüchtlingsunterbringung, Unterstützer*innen und Geflüchteten werden mit Beginn der BuBS die Beschwerdeprozesse begleitet, um aus verschiedenen Perspektiven der Akteur*innen und Vertragsinhaber*innen die Qualitätssicherung anhand von aktuellen Beschwerden zu verbessern.

Es dient als Fortsetzung des Beirat-Formates aus dem in 2018/2019 durchgeführten Pilotprojekt

„Unabhängiges Beschwerdemanagement in Flüchtlingsunterkünften“ und soll einen praxisnahen Austausch und eine bessere, nachhaltige Lösung von Beschwerden gewährleisten. Angedacht ist ein Turnus von 6 bis 8 Wochen, wobei die erste Sitzung des Begleitgremiums mit Start der BuBS Beschwerdestelle im Februar 2021 stattgefunden und das Gremium bereits dreimalig getagt hat.

Die Schwerpunkte des Begleitgremiums bestehen darin, aktuelle Themen und Probleme sichtbar zu machen, den Erfahrungs- und Umsetzungsaustausch zu fördern sowie die Koordinierung des Wissenstransfers zwischen den Akteur*innen zu alltäglichen Abläufen und Prozessen in den Unterkünften.

Foto Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBS): Die Personen von links nach rechts: Masumeh Parsakia, Sarah Hopp, Maike Caiulo- Prahm, Ahmad Ouso, Malte Wehrs, Hasan Tabanaj, Hanna Abraha, Anahita Askari, Najah Karsun, Agnes Faber und vorn: Grzegorz Wierciochin

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25 Darüber hinaus werden in jeder Sitzung Auswertungen einzelner und aktueller (anonymisierter) Beschwerden der unabhängigen Beschwerdestelle und ungelöste Beschwerden aus anderen Beschwerdestellen vorgenommen, deren Zuständigkeiten ungeklärt sind, ein besonderer Bedarf besteht und bei welchen die Beschwerdeabhilfe verzögert wurde. Das Begleitgremium hat die Möglichkeit, bei Bedarf im Rahmen eines Anhörungsrechtes themenbezogen ein*en Vertreter* in den Fachbeirat entsenden zu dürfen. Dieser tagt vierteljährlich und befasst sich mit der Auswertung der anonymisierten Beschwerden der Geschäftsstelle und den Hinweisen auf ggf. strukturelle Defizite und Problemstellungen des Begleitgremiums.

Des Weiteren wurde eine Geschäftsordnung für das Begleitgremium der BuBS erstellt, welche als Grundlage für die Arbeitsweise der Mitglieder gilt, die sich aus Vertreter*innen von LAF, SenIAS, bezirkliche Flüchtlingskoordinator*innen, Netzwerk Berlin Hilft, Netzwerk Westend hilft, Be an Angel, LfG-B, BIM, Verband der Sicherheitswirtschaft, LIGA der Wohlfahrtsverbände, Betreiber*innen, Geflüchteten und des Trägers JUH der Beschwerdestelle zusammensetzen.

KoordFM, JUH e.V.

Kontakt:

Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBS) Donaustraße 78, 12043 Berlin

Tel. 030/ 816901 – 2570

Öffnungszeiten der Beschwerdestelle: Montag bis Freitag von 9-17 Uhr https://www.bubs.berlin/

Allgemeiner Kontakt: info@bubs.berlin

Kontakt für Beschwerden: beschwerde@bubs.berlin

III.2. Entwicklung des Qualitätschecks zur Verbesserung der Unterbringungsqualität in LAF- Unterkünften für Geflüchtete

Unter Federführung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) und in enger Kooperation mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird in diesem Jahr die Entwicklung des „Qualitätschecks“ für Flüchtlingsunterkünfte vorangetrieben.

Er hat zum Ziel, in Verbindung mit weiteren Instrumenten des Qualitäts- und Beschwerde- managements zur Verbesserung der Unterbringungsqualität in Unterkünften des Landes Berlin beizutragen. Dazu wurden in einem ersten Schritt bis zum Sommer 2021 die behördliche Qualitätssicherung weiterentwickelt sowie die Grundlagen für eine ergänzende externe Evaluation durch einen unabhängigen Träger erarbeitet, um diese in einem zweiten Schritt umzusetzen. Die

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26 kürzlich etablierte unabhängige Beschwerdestelle (BuBS) ergänzt diese beiden Komponenten.

Schließlich soll eine zukünftige „Qualitätskonferenz“ dazu beitragen, über die gewonnenen Erkenntnisse kontinuierlich gute Praxis in der Unterbringung zu etablieren.

Die partizipative Entwicklung des ersten Schritts des Qualitätschecks hat Ende letzten Jahres mit der Beauftragung der externen Beratung ‚Ramboll Management GmbH‘ begonnen. An der folgenden Diskussion wurden Vertreterinnen und Vertreter der Senats- und Bezirksverwaltung, der Unterkunftsbetreiber und Sicherheitsdienstleister, der haupt- und ehrenamtlichen Organisationen der Geflüchteten-Hilfe sowie der Bewohner*innen von Unterkünften selbst beteiligt. Es wurde erarbeitet, wie die Unterbringungsqualität in Unterkünften für Geflüchtete ganzheitlich – d.h. unter Berücksichtigung des Betriebs, der Unterkunft und des Sozialraums – erhoben und bewertet werden kann.

Der Prozess baut dabei auf mehreren Vorgänger- und Begleitprojekten auf, die seit dem Abgeordnetenhausbeschluss aus dem Jahr 2018 zur Umsetzung des Auftrages konzipiert wurden.

Ein „Rahmenplan Qualitäts- und Beschwerdemanagement für wohnungslose Menschen sowie Berliner*innen in Vertragsunterkünften des LAF“ wurde durch die Koordinierungsstelle Flüchtlingsmanagement partizipativ erarbeitet (Mai 2018 bis Juni 2019). Des Weiteren wurde das unabhängige Beschwerdemanagement durch KoordFM mit wissenschaftlicher Begleitung durch die Alice Salomon Hochschule im Rahmen eines einjährigen Pilotprojektes in 12 Unterkünften und 9 Stadtbezirken erprobt und mündete in der Errichtung der Berliner unabhängigen Beschwerdestelle (BuBS), die am 8. Februar 2021 in Trägerschaft der Johanniter Unfallhilfe e.V. gestartet ist (www.bubs.berlin).

Hervorzuheben ist insbesondere die Beteiligung des LAF und der SenIAS an einem bundesweiten Projekt von Save the Children e.V. zur Erprobung eines Unterbringungs-TÜVs für Kinder in drei LAF- Unterkünften und dessen Weiterentwicklung zum Kinderrechte-Check (2019/2020). Das hier entwickelte Prüfmodell wird im Qualitätscheck zur Anwendung auf LAF-Unterkünfte und bezogen auf alle Bedarfsgruppen weiterentwickelt.

Der digitalen Auftaktveranstaltung am 17. März 2021 mit über 50 Teilnehmern folgten als nächste Meilensteine des Projekts „Qualitätsscheck“ thematische Workshops sowie Interviews mit Bewohner*innen der Unterkünfte und Expert*innen. Mit zusätzlichen Erkenntnissen aus Referenzprojekten wurde im Juni 2021 ein vorläufiges Prüfinstrument konzipiert, in zwei Pilotunterkünften erprobt und in der Abschlussveranstaltung am 23. Juni 2021 vorgestellt. Die Ergebnisse werden kurzfristig in die Qualitätssicherung des LAF einfließen und bilden die Grundlage, um längerfristig eine externe Evaluation der Unterbringungsqualität zu entwickeln.

Anna Schulenburg, LAF Abteilung II

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27

IV. Weitere Projekte und Informationen

IV.1. Veranstaltungen

„Expert*innentalk – Engagement von Geflüchteten in Zeiten der Pandemie“ mit Ausstellungseröffnung am 16. Juni 2021

Anknüpfend an den Expert*innentalk „Empowerment von Geflüchteten und Förderung des Ehrenamtes in Berlin“ anlässlich des Internationen Tages für Menschenrechte im Dezember 2020 wurde mit Geflüchteten, den Neu-Berliner*innen, und Projektvertreter*innen das ehrenamtliche Engagement unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie thematisiert.

Die Integration und Partizipation geflüchteter Menschen ist zentrales Ziel des Flüchtlingsmanagements in Berlin. Die beeindruckende Unterstützung von Berliner*innen für geflüchtete Menschen – bei der Begleitung zu Behörden, beim Zugang zu Bildung, bei der Freizeitgestaltung, bei der Hilfe nach einer geeigneten Unterkunft, bei der Wahrnehmung von Rechten und vielem mehr – wird durch die Bereitstellung von Ehrenamtsmitteln mit etwa 400.000 € jährlich durch die Senatsverwaltung für Integration Arbeit und Soziales (SenIAS) und dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) gefördert. In diesem Jahr wurde der Förderschwerpunkt auf Kinder und Jugendliche bei den Mini- und Midiprojekten gesetzt. Über die vielfältigen Anträge entscheiden jeweils divers zusammengesetzte Jurys, u.a. mit Geflüchtetenvertreter*innen.

Im ersten Teil der Videoveranstaltung ging es um das Sichtbarmachen der vielfältigen Projekte, die durch Geflüchtete und Unterstützer*innen mit Videos und live-Berichten vorgestellt wurden. So konnte man einen prägnanten Einblick in die jeweiligen Ansätze und spezifischen Zielgruppen gewinnen. Im zweiten Teil diskutierte die Leiterin der Koordinierungs-stelle Flüchtlingsmanagement, Sybill Schulz, die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements in der aktuellen

Pandemiezeit mit der Integrations-senatorin Elke Breitenbach, dem Protagonisten der Ausstellung, Ahmad Yasin, der Initiatorin des „Runden Tisches Geflüchtete Frauen“ der Charité Berlin, Dr.

Christine Kurmeyer, der Vorstandsvorsitzenden Oromo Horn von Afrika Zentrum e.V., Aster Gemeda und dem Vorsitzenden vom Sport und-Kulturclub Salam e.V., Dr. Ibrahim Alsayed.

Foto SenIAS: Podium der Videokonferenz vom 16.06.2021 – links: Elke Breitenbach, Mitte: Sybill Schulz, rechts: Ahmad Yasin

Referenzen

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