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Qualitäts- und Beschwerdemanagement

III.1. Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBS) Unterstützendes Begleitgremium der BuBS

Geflüchtete Menschen haben seit Jahresanfang in Berlin die Möglichkeit, ihre Bedarfe frei zu artikulieren, ihre Kritik zu äußern und auf Engpässe und Mängel zu verweisen. Die Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBS) soll als Sprachrohr für Geflüchtete dienen, um eine Verbesserung der Lebensbedingungen in allen Berliner Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten.

Im Februar 2021 konnte der Träger „Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.“ die BuBS mit einem Team aus Leitung, Sozialberater*innen und Beschwerdelots*innen starten. Muttersprachliche Sprechstunden werden per Telefon, Email und Online angeboten; die neue Webseite (www.bubs.berlin) gibt Auskunft über die Arbeit und Zuständigkeit der neuen Beschwerdestelle. Seit April 2021 gibt es eine zentrale Anlaufstelle für Beratung und zur Aufnahme der Beschwerden in Berlin Neukölln – Donaustrasse 78.

Die aufsuchende Arbeit in den Unterkünften des Landesamtes für Flüchtlingsunterkünften (LAF) ist entsprechend der Pandemieauflagen im Sommer gestartet. Eine Besonderheit, die durch die BuBS angeboten wird, ist die Einreichung von anonymisierten Beschwerden. Hierbei besteht keine Notwenigkeit, die eigenen Personalien anzugeben, sondern eine E-Mail-Adresse für die Rückmeldung ist ausreichend. Der Träger der Beschwerdestelle, die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH), ist eine der größten Hilfsorganisationen in Deutschland - mit rund 25.000 Beschäftigten, über 40.000 ehrenamtlich Helfenden sowie 1,2 Millionen Fördermitgliedern. 2014 erweiterte JUH ihr Angebot um

24 den Bereich der Flüchtlingshilfe. Die damaligen Arbeitsschwerpunkte waren die ambulante und stationäre Betreuung sowie die Beratung von Menschen mit Fluchterfahrung. In den letzten Jahren hat sich der Fokus ihrer Arbeit gewandelt. Aus dem bisherigen Arbeitsbereich „Flüchtlingshilfe und Integration“ haben sie vor zwei Jahren den eigenständigen Fachbereich „Integration und Interkulturelle Öffnung“ geschaffen. Seit der akuten Flüchtlingshilfe liegt ihr Schwerpunkt auf der langfristigen Unterstützung von Geflüchteten bei ihrer Integration in ihre neue Heimat.

Mithilfe des neuen Begleitgremiums von Vertreter*innen aus operativen Bereichen der Flüchtlingsunterbringung, Unterstützer*innen und Geflüchteten werden mit Beginn der BuBS die Beschwerdeprozesse begleitet, um aus verschiedenen Perspektiven der Akteur*innen und Vertragsinhaber*innen die Qualitätssicherung anhand von aktuellen Beschwerden zu verbessern.

Es dient als Fortsetzung des Beirat-Formates aus dem in 2018/2019 durchgeführten Pilotprojekt

„Unabhängiges Beschwerdemanagement in Flüchtlingsunterkünften“ und soll einen praxisnahen Austausch und eine bessere, nachhaltige Lösung von Beschwerden gewährleisten. Angedacht ist ein Turnus von 6 bis 8 Wochen, wobei die erste Sitzung des Begleitgremiums mit Start der BuBS Beschwerdestelle im Februar 2021 stattgefunden und das Gremium bereits dreimalig getagt hat.

Die Schwerpunkte des Begleitgremiums bestehen darin, aktuelle Themen und Probleme sichtbar zu machen, den Erfahrungs- und Umsetzungsaustausch zu fördern sowie die Koordinierung des Wissenstransfers zwischen den Akteur*innen zu alltäglichen Abläufen und Prozessen in den Unterkünften.

Foto Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBS): Die Personen von links nach rechts: Masumeh Parsakia, Sarah Hopp, Maike Caiulo-Prahm, Ahmad Ouso, Malte Wehrs, Hasan Tabanaj, Hanna Abraha, Anahita Askari, Najah Karsun, Agnes Faber und vorn: Grzegorz Wierciochin

25 Darüber hinaus werden in jeder Sitzung Auswertungen einzelner und aktueller (anonymisierter) Beschwerden der unabhängigen Beschwerdestelle und ungelöste Beschwerden aus anderen Beschwerdestellen vorgenommen, deren Zuständigkeiten ungeklärt sind, ein besonderer Bedarf besteht und bei welchen die Beschwerdeabhilfe verzögert wurde. Das Begleitgremium hat die Möglichkeit, bei Bedarf im Rahmen eines Anhörungsrechtes themenbezogen ein*en Vertreter* in den Fachbeirat entsenden zu dürfen. Dieser tagt vierteljährlich und befasst sich mit der Auswertung der anonymisierten Beschwerden der Geschäftsstelle und den Hinweisen auf ggf. strukturelle Defizite und Problemstellungen des Begleitgremiums.

Des Weiteren wurde eine Geschäftsordnung für das Begleitgremium der BuBS erstellt, welche als Grundlage für die Arbeitsweise der Mitglieder gilt, die sich aus Vertreter*innen von LAF, SenIAS, bezirkliche Flüchtlingskoordinator*innen, Netzwerk Berlin Hilft, Netzwerk Westend hilft, Be an Angel, LfG-B, BIM, Verband der Sicherheitswirtschaft, LIGA der Wohlfahrtsverbände, Betreiber*innen, Geflüchteten und des Trägers JUH der Beschwerdestelle zusammensetzen.

KoordFM, JUH e.V.

Kontakt:

Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBS) Donaustraße 78, 12043 Berlin

Tel. 030/ 816901 – 2570

Öffnungszeiten der Beschwerdestelle: Montag bis Freitag von 9-17 Uhr https://www.bubs.berlin/

Allgemeiner Kontakt: info@bubs.berlin

Kontakt für Beschwerden: beschwerde@bubs.berlin

III.2. Entwicklung des Qualitätschecks zur Verbesserung der Unterbringungsqualität in LAF- Unterkünften für Geflüchtete

Unter Federführung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) und in enger Kooperation mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird in diesem Jahr die Entwicklung des „Qualitätschecks“ für Flüchtlingsunterkünfte vorangetrieben.

Er hat zum Ziel, in Verbindung mit weiteren Instrumenten des Qualitäts- und Beschwerde-managements zur Verbesserung der Unterbringungsqualität in Unterkünften des Landes Berlin beizutragen. Dazu wurden in einem ersten Schritt bis zum Sommer 2021 die behördliche Qualitätssicherung weiterentwickelt sowie die Grundlagen für eine ergänzende externe Evaluation durch einen unabhängigen Träger erarbeitet, um diese in einem zweiten Schritt umzusetzen. Die

26 kürzlich etablierte unabhängige Beschwerdestelle (BuBS) ergänzt diese beiden Komponenten.

Schließlich soll eine zukünftige „Qualitätskonferenz“ dazu beitragen, über die gewonnenen Erkenntnisse kontinuierlich gute Praxis in der Unterbringung zu etablieren.

Die partizipative Entwicklung des ersten Schritts des Qualitätschecks hat Ende letzten Jahres mit der Beauftragung der externen Beratung ‚Ramboll Management GmbH‘ begonnen. An der folgenden Diskussion wurden Vertreterinnen und Vertreter der Senats- und Bezirksverwaltung, der Unterkunftsbetreiber und Sicherheitsdienstleister, der haupt- und ehrenamtlichen Organisationen der Geflüchteten-Hilfe sowie der Bewohner*innen von Unterkünften selbst beteiligt. Es wurde erarbeitet, wie die Unterbringungsqualität in Unterkünften für Geflüchtete ganzheitlich – d.h. unter Berücksichtigung des Betriebs, der Unterkunft und des Sozialraums – erhoben und bewertet werden kann.

Der Prozess baut dabei auf mehreren Vorgänger- und Begleitprojekten auf, die seit dem Abgeordnetenhausbeschluss aus dem Jahr 2018 zur Umsetzung des Auftrages konzipiert wurden.

Ein „Rahmenplan Qualitäts- und Beschwerdemanagement für wohnungslose Menschen sowie Berliner*innen in Vertragsunterkünften des LAF“ wurde durch die Koordinierungsstelle Flüchtlingsmanagement partizipativ erarbeitet (Mai 2018 bis Juni 2019). Des Weiteren wurde das unabhängige Beschwerdemanagement durch KoordFM mit wissenschaftlicher Begleitung durch die Alice Salomon Hochschule im Rahmen eines einjährigen Pilotprojektes in 12 Unterkünften und 9 Stadtbezirken erprobt und mündete in der Errichtung der Berliner unabhängigen Beschwerdestelle (BuBS), die am 8. Februar 2021 in Trägerschaft der Johanniter Unfallhilfe e.V. gestartet ist (www.bubs.berlin).

Hervorzuheben ist insbesondere die Beteiligung des LAF und der SenIAS an einem bundesweiten Projekt von Save the Children e.V. zur Erprobung eines Unterbringungs-TÜVs für Kinder in drei LAF-Unterkünften und dessen Weiterentwicklung zum Kinderrechte-Check (2019/2020). Das hier entwickelte Prüfmodell wird im Qualitätscheck zur Anwendung auf LAF-Unterkünfte und bezogen auf alle Bedarfsgruppen weiterentwickelt.

Der digitalen Auftaktveranstaltung am 17. März 2021 mit über 50 Teilnehmern folgten als nächste Meilensteine des Projekts „Qualitätsscheck“ thematische Workshops sowie Interviews mit Bewohner*innen der Unterkünfte und Expert*innen. Mit zusätzlichen Erkenntnissen aus Referenzprojekten wurde im Juni 2021 ein vorläufiges Prüfinstrument konzipiert, in zwei Pilotunterkünften erprobt und in der Abschlussveranstaltung am 23. Juni 2021 vorgestellt. Die Ergebnisse werden kurzfristig in die Qualitätssicherung des LAF einfließen und bilden die Grundlage, um längerfristig eine externe Evaluation der Unterbringungsqualität zu entwickeln.

Anna Schulenburg, LAF Abteilung II

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