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Bildungsangebot Bildungsangebote für geflüchtete Menschen

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Academic year: 2022

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Bildungsangebot Bildungsangebote für geflüchtete Menschen

Berufskolleg (BK) – Ausbildungsvorbe- reitung Vollzeit

Berufskolleg (BK) – Ausbildungsvorberei- tung Teilzeit

Einrichtungen der gemeinwohlorientier- ten Weiterbildung (VHS u. a.)

Berufskolleg (BK) –

„Fit für mehr“ (FFM)

Berufsausbildung/

Einstiegsqualifizie- rung (EQ)

Weiterbildungskolleg Maßnahmen des BMBF

Spezifisches Bildungs- angebot

Internationale För- derklasse (IFK) (Besondere Regel- klasse des Berufskol- legs)

Regelklasse der Aus- bildungsvorbereitung Teilzeit (AV TZ)

Diverse Angebote (siehe unten)

„Vorklasse Fit für mehr (FFM)“ des Berufskollegs

Duale Berufsausbil- dung/EQ,

Vollzeitschulische Berufsausbildung mit Kammerprüfung (BKAZVO1),

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE/BaE 3. Weg), Schulische Ausbil- dung nach Landes- recht

Abendrealschule (Vorkurs/Bildungsgang) Abendgymnasium/

Kolleg

(Vorkurs/Bildungsgang)

Diverse Angebote zur Unter- stützung:

„integration points“,

Assistierte Ausbildung (AsA), Unterstützungsmöglichkeiten während der Vorbereitung auf die Berufsausbildung (z.B.

KAUSA) und während der Berufsausbildung (z. B. VerA und abH)2

Dauer 1 Schuljahr, Möglichkeit der Wiederholung

1 Schuljahr,

Möglichkeit der Wie- derholung bei Teil- nahme an einer Maß- nahme der BA)

Maximal 1 Schuljahr Je nach Ausbildungs- beruf 2-5 Jahre/EQ:

6-12 Monate

Für alle Bildungsgänge:

Angebot ein- oder zweisemestriger Vor- kurse

Bildungsgang Abendrealschule:

4 Semester

Bildungsgänge Abend- gymnasium und Kolleg:

6 Semester

Von 6 Monaten bis zu 4 Jah- ren

Eingangsvor- aussetzungen

Schulpflicht in der Sekundarstufe II noch nicht erfüllt (i. d. R. ab 16 Jahren)

Teilnahme an einer Maßnahme der BA:

 Bildungsmaßnah- men (BvB)

 Förderzentrum für Flüchtlinge (FfF)

Die Aufnahme in die Lehrgänge zu nach- träglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I erfolgt nach PO-SI- WbG § 1

Geflüchtete Jugend- liche zwischen 16 und 25 Jahren, un- abhängig von der Schulpflicht und unabhängig von der Bleibeperspektive, die bisher nicht in ein anderes Angebot übernommen wer- den konnten

Duale Berufsausb.:

keine formale Auf- nahmevorausset- zung/EQ: 3 Monate Wartezeit,

Schulische Ausb.

nach Landesrecht: je nach Aufnahmevo- raussetzung

Abendrealschule:

 Mindestalter: 17 Jahre bei Eintritt in das 1. Semester

 Eine sechsmonatige Berufstätigkeit muss plausibel dargelegt werden. Zusätzlich muss plausibel dar- gelegt werden, dass keine schriftlichen Dokumente zur

„integration points“: Gute Bleibeperspektive

AsA, KAUSA, VerA, abH: Teil- nahme AV oder Berufsausbil- dung

Angebote für:

Jugendliche, die die Schulpflicht in der Sek. II noch nicht

erfüllt haben (i.d.R. ab 16 Jahren)

Angebote für:

Jugendliche, die die Schulpflicht in der Sek. II bereits erfüllt haben (i. d. R. ab 18 bis 25 Jah- ren)

Angebote, die:

unabhängig von der Schulpflicht sind

Stand: Januar 2017

(2)

2 Nachweisführung

der Berufstätigkeit vorgelegt werden können.

Abendgymnasium und Kolleg

 Mindestalter: 18 Jahre

 Eine zweijährige Berufstätigkeit muss plausibel dargelegt werden. Zusätzlich muss plausibel dar- gelegt werden, dass keine schriftlichen Dokumente zur Nachweisführung vorgelegt werden können

Spezifischer Vorkurs zum Bildungsgang Abendrealschule:

 Keine Eingangsvo- raussetzung

 Ziel ist der Eintritt in den jeweiligen Bil- dungsgang. Der Vorkurs dient nicht der reinen Vermitt- lung von Sprach- kenntnissen.

Sprach- förderung

480 Stunden Deutsch/Kommuni- kation,

Angebote im Diffe- renzierungsbereich (z. B. Stütz-, Förder- kurse, Landeskunde, Herkunftssprache) bis zu 240 Stunden

40-120 Stunden Deutsch/Kommunika- tion,

Möglichkeit der Erwei- terung im Differenzie- rungsbereich bis zu 40 Stunden

 Zusätzliche Sprachkurse für erwachsene Flüchtlinge (MSW):

elementare Sprachanwendung

 Basissprachkurse zur Arbeits- marktintegration (MAIS –ESF): A1

 Integrationskurse des Bundes (BAMF)

 Deutsch für den Beruf (ESF-BAMF- Programm)

Fokus liegt auf Spracherwerb, aber auch mathemati- sche, kulturelle und politisch-

gesellschaftliche Inhalte

Duale Berufs- ausb.:120 Std Deutsch/Kommuni- kation

Duale Ausb. mit erweitertem

Stützangebot:80-120 Std.

Deutsch/Kommuni- kation + bis zu 480 zusätzlich im Diff.bereich mit Zu- stimmung des Aus- bildungsbetriebes Schulische Ausb.

nach Landesrecht:

160-240 Std.

Deutsch/Kommuni- kation+bis zu 560 Std. zusätzlich im Diff.bereich

Der Vorkurs der Abend- realschule ist auf die speziellen Bedürfnisse der Zugewanderten im Hinblick auf den Erwerb der deutschen Sprache und die Vorbereitung auf den Bildungsgang Abendrealschule abge- stellt.

AsA: Hilfen zum Abbau von Sprachdefiziten

KAUSA: ---

VerA: Ausgleich von sprachli- chen Defiziten

abH: bis zu 3 Std. Nachhil- fe/Woche im Fach Deutsch

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3 Beruflichkeit Berufliche Orientie-

rung, berufliche Kenntnisse, Fähigkei- ten und Fertigkeiten Berufsbezogener Lernbereich: 480-560 Stunden

Berufliche Orientie- rung, berufliche Kenntnisse, Fähigkei- ten und Fertigkeiten Berufsbezogener Lernbereich 240-320 Stunden

Berufliche Kenntnis- se, Fähigkeiten und Fertigkeiten Duale Berufsausb.:

840-1080 Std.

Schulische Ausb.

nach Landesrecht:

1920-2080 Std.

. AsA, KAUSA, VerA, abH:

Vorbereitung auf bzw. Be- gleitung während der Be- rufsausbildung

Schulab- schluss

Möglichkeit des Er- werbs eines dem Hauptschulabschlus- ses gleichwertigen Abschlusses

Möglichkeit des Er- werbs eines dem Hauptschulabschlus- ses gleichwertigen Abschlusses

Nachholende Schulab- schlusskurse Sekun- darstufe I

(HS 9, HS 10 und FOR)

Keine Möglichkeit Doppelqualifikation:

Berufsabschluss + Je nach Berufsaus- bildung: HS 10, mitt- lerer Schulabschluss (FOR), FHR, AHR s. rechts

Erwerb des:

 Hauptschulab- schluss nach Klasse 10

 Mittlerer Schulab- schluss (FOR)

 Fachhochschul- reife

 Allgemeine Hoch- schulreife

Nicht vorgesehen, da es sich um unterstützende Maßnah- men handelt

Anschluss- möglichkeiten

Bildungsgänge des BK (auch AV TZ, Vorrang für Schulpflichtige)/ Berufsausbildung, Erwerbstätigkeit

Bildungsgänge des BK

(Vorrang für Schulpflichti- ge)/

Berufsausbildung, Erwerbstätigkeit

Berufsausbildung/

Erwerbstätigkeit

Bildungsgänge des BK (IFK für bei Ein- tritt in FFM Schul- pflichtige, AV TZ für bei Eintritt in FFM Volljährige in Ver- bindung mit Maß- nahmen der BA) Weiterbildungskolleg Berufsausbildung Erwerbstätigkeit

Erwerbstätigkeit  Berufsausbildung/

Erwerbstätigkeit

 Studium

Ausbildungsvorbereitung

(Vorrang für Schulpflichtige)/ Erwerbstätigkeit

* Die Angebote in roter Schrift sind ausschließlich an Zugewanderte mit guter Bleibeperspektive gerichtet.

1Berufskolleganrechnungs-und –zulassungsverordnung (BKAZVO)

2 Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration (KAUSA); Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen (VerA); eine Initiative des BMBF, bei der Senior Experts (SES) Jugendliche bei der Ausbildung unterstützen;

ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Referenzen

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