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Archiv "Erkundungsgang" (11.10.1990)

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111•1

-PUNKTE Corvaton®

Ein zuverlässiger 24- Stunden-Schutz vor Myo- kard-Ischärnie ist nur mit einem Präparat möglich, unter dem sich keine Toleranz entwickelt.

KEINE Toleranzentwicklung

Corvaton® retard schützt den Koronarpatienten 24 Stunden vor Myokard-lschömie — selbst in höherer Dosierung

1.

REC T 11 STEUER

Unterhaltsleistungen — Wer für eine bedürftige Per- son Unterhaltsleistungen er- bringt, kann die gezahlten Beträge im Rahmen einer Höchstbetragsregelung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Der Höchst- betrag beträgt, wenn die un- terstützte Person unter 18 Jahre alt ist, 3024 DM, sonst 5400 DM. Eigene Einkünfte der unterstützten Person müssen, soweit sie 4500 DM jährlich übersteigen, auf den Höchstbetrag angerechnet werden.

In der Praxis hat sich die Frage ergeben, ob Aufwands- entschädigungen, die die un- terstützte Person aus einer öffentlichen Kasse oder im Rahmen einer nebenberufli- chen Tätigkeit als Übungslei-

ter, Ausbilder oder Erzieher erhält, als eigene Bezüge der unterstützten Person angese- hen werden. Dann müßten sie auf den Unterhalts-Frei- betrag angerechnet werden.

Dazu hat die Finanzverwal- tung (z. B. Erlaß des Finanz- ministeriums Niedersachsen vom 2. 1. 1990, S 2285 — 206 — 35 1) folgendes mitgeteilt:

Die genannten steuerfreien Aufwandsentschädigungen gehören ebenso wie ein steu- erfreier Reisekostenersatz nicht zu den anrechenbaren Bezügen, weil sie einen tat- sächlichen Aufwand abgelten sollen und deshalb nicht zur Bestreitung des Unterhalts vorgesehen sind. SIS

Obduktion — 1Crankenhäu- ser dürfen generell Obduktio- nen vornehmen, wenn dies zur Feststellung der Todesur- sache notwendig ist oder ein

wissenschaftliches Interesse besteht — es sei denn, dem sei zu Lebzeiten des Patienten ausdrücklich widersprochen worden (Oberlandesgericht Koblenz, 2 U 52/88). WB

Tieffluglärm — Der Ein- heitswert eines Grundstücks, der u. a. für die Grundsteuer und die Erbschaftsteuer Be- deutung hat, kann herabge- setzt werden, wenn eine un- gewöhnlich starke Beeinträch- tigung durch Lärm gegeben ist.

Als einen Lärm, der in diesem Sinne zu berücksichtigen ist, hat das Finanzgericht Nürn- berg mit Urteil vom 11. 5. 1989 (IV 153/85) den Lärm in einem militärischen Tieffluggebiet angesehen.

Das Gericht hat darauf hingewiesen, daß hier die Be- einträchtigung der Bewohner viel extremer ist als in Zivil- flugbereichen. SIS

Reparatur — Wird ein ICraftfahrzeug bei einem Un- fall beschädigt, dann genügt es, daß der Geschädigte das Schätzgutachten eines Kfz- Sachverständigen vorlegt, oh- ne im einzelnen nachzuwei- sen, auf welche Weise und in welchem Umfang die Repara- tur durchgeführt worden ist.

Das heißt: Es steht ihm frei, sich anderweitig zu behelfen.

um den Schadensbetrag, den er von der Haftpflichtversi- cherung des „Gegners" er- hält, fiir andere Zwecke zu verwenden. WB

Erkundungsgang — Wer an einer Fortbildungsveran- staltung teilnimmt, ist auf ei- nem „ersten Erkundungs- gang" gesetzlich unfallversi- chert. Das gilt jedoch nicht für alle weiteren Spaziergän- ge (Bundessozialgericht, 2 RU 54/89). WB

Zusammensetzung: 1 Tablette Corvaton enthalt 2 mg Molsidomin;lTablette Corvaton forte enthält 4 mg Molsi- domin;lTablette Corvaton mite enthält 1 mg Molsidomin;

1 Tablette Corvaton retard enthält 8 mg Molsidomin;

1 Ampulle Corvaton enthält 2 mg Molsidomin.

Indikationen:0mile Formen: Steife und instabile Angina pectoris bei gleichzeitig bestehender Linksherzinsuffi- zienz, Angina pectoris im akuten Stadium des Herz- infarktes (erst nach Stabilisierung des Kreislaufs), Angina pectoris, wenn andere Arzneimittel nicht an- gezeigt sind, nicht vertragen wurden oder nicht aus- reichend wirksam waren sowie bei Patienten in höherem Lebensalter. Bei schwerer chronischer Herzinsuffizienz in Kombination mit Herzglykosiden und/oder Diuretika;

pulmonale Hypertonie. Ampullen: Angina pectoris im akuten Stadium des Herzinfarktes und akutes Stadium des Herzinfarktes, schwerste Formen der Angina pec- toris. Bei schwerer chronischer Herzinsuffizienz in Kombination mit Herzglykosiden und/oder Diuretika;

pulmonale Hypertonie. Kontraindikationen: Nicht bei akutem Kreislauf versagen (Schock, Gefäßkollaps, er- niedrigten Füllungsdrücken) und schwerer Hypotonie (systolischerBlutdruck unter100 mm Hg). Beim frischen Herzinfarkt nur unter strengster ärztlicher Kontrolle und kontinuierlicher Kontrolle der Kreislaufverhältnisse.

Nicht zur Durchbrechung des akuten Angina-pectoris- Anfalls. In den ersten drei Monaten einer Schwanger- schaft nur auf ausdrückliche Anweisung. Nicht bei Überempfindlichkeit gegenüber Molsidomin.

Nebenwirkungen: Gelegentlich Kopfschmerzen, Senkung des Ruheblutdruckes, Blutdruckabfall bis hin zu Kollaps und Schock. In Einzelfällen Schwindel, Übelkeit und Überempfindlichkeitsreaktionen (z. B. Haut Asthma). Vorsicht im Straßenverkehr oder beim Bedienen von Maschinen sowie im Zusammenwirken mit Alkohol. In Tierversuchen hat Molsidom in in hohen Dosen Krebs hervorgerufen. Solange die Übertrag- barkeit dieser Befunde auf den Menschen nicht geklärt ist, bleibt ein Verdacht krebserregender Wirkungen bestehen. Handelsformen und Preise:

30 Retardtabletten (N1) DM 42,20; 50 Retardtabletten (N2) DM 67,25; 100 Retardtabletten (N3) DM 126,55;

112 Retardtabletten (Kalenderpackung) DM 127,55;

Krankenhauspackung. Nähere Angaben über das Präparat enthält die Fachinformation.

Hochwirksame Mono-Therapie Selektiver Vorlastsenker Zuverlässiger Ischämieschutz

CBSSElla

11E11E1 Cassella-Riedel Pharma GmbH 6000 Frankfurt (Main) 61

Dt. Ärztebl. 87, Heft 41, 11. Oktober 1990 (91) A-3155

Referenzen

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