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Archiv "Einheitliches Vergütungssystem: Keine Umverteilung ohne Streit" (20.09.2013)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 38

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20. September 2013 A 1713 EINHEITLICHES VERGÜTUNGSSYSTEM

Keine Umverteilung ohne Streit

Prominente Befürworter der Bürgerversicherung beteuern, Vertragsärzten und -psychotherapeuten würden Honorarverluste bei den Privatpatienten ausgeglichen.

Selbst wenn das Geld bereitstünde: Die Umverteilung würde zum Zankapfel.

W

er hofft, im Fall einer rot- grünen Wahlniederlage wer- de das Thema „Bürgerversicherung“

versanden und damit zwangsläufig die Diskussion um einen einheit - lichen Krankenversicherungsmarkt und eine einheitliche Honorarord- nung für Vertragsärzte und -psycho- therapeuten, der könnte enttäuscht werden. Sollte die nächste Bundes- regierung den Mut aufbringen, die Reform der Amtlichen Gebühren- ordnung für Ärzte anzupacken, werden Gegner des heutigen dualen Systems diese Arbeit sicher kritisch begleiten.

Außerdem haben verschiedene Kritiker in einem neuen Aufsatz- band „Die Krankenversicherung der Zukunft“ des Wissenschaftli- chen Instituts der AOK deutlich ge- macht, dass sie nicht lockerlassen wollen und eine große „Reform aus einem Guss“ sehr wohl gelingen könnte. Allerdings sei es dazu „not- wendig, die wahrscheinlich ent- schiedensten Reformgegner zu Be- fürwortern zu machen . . . Für die Schaffung eines integrierten Versi- cherungsmarktes mit einheitlicher Wettbewerbsordnung betrifft dies vor allem die organisierte Ärzte- schaft und die private Krankenver- sicherung“. Man müsse deutlich machen, dass Einkommensverluste

„durch eine entsprechende Anhe- bung der Vergütung in der gesetzli- chen Krankenversicherung ausge- glichen“ werden, so ein Beitrag.

Welche Herausforderung dies wäre, hat vor kurzem Prof. Dr. Jür- gen Wasem, Leiter des Lehrstuhls für Medizinmanagement an der Universität Duisburg-Essen, bei einer Euroforum-Veranstaltung in Berlin skizziert. Wasem verwies zu- nächst auf Fakten, die dafür sorgen dürften, dass die Diskussion nicht verstummt: Etwa zehn Prozent der Bundesbürger sind im Rahmen ei-

ner privaten Krankenvollversiche- rung abgesichert, Ärzte erzielen aber etwa ein Viertel ihrer Einnah- men aus der Behandlung von Pri- vatpatienten. Deswegen konzentrie- ren sich Arztpraxen tendenziell in Gegenden, wo viele Privatversi- cherte leben. Der Gesundheitsöko- nom wies darauf hin, dass es für sie Vorteile bei der Terminvergabe ge-

be. Studien, ob dies negative Aus- wirkungen auf „zeitkritische“ Be- handlungen von gesetzlich Kran- kenversicherten hat, liegen seiner Einschätzung nach aber nicht vor.

Wasem und Mitarbeiter haben vor kurzem, finanziell unterstützt von der Techniker-Krankenkasse, berechnet, welche Honorarverluste eine Umstellung auf ein einheit - liches Vergütungssystem nach sich ziehen würde. Danach wären sie am höchsten, wenn alle privat Kran- kenversicherten zu einem Stichtag Mitglied einer Bürgerversicherung würden. Wasem nannte Summen zwischen zunächst 4,5 Milliarden Euro und knapp sechs Milliarden Euro im Jahr 2030. Geringer wären die Honorarverluste, wenn es ledig- lich keine Neuzugänge zur privaten Krankenversicherung mehr gäbe (bis 2030: 1,5 Milliarden Euro) oder wenn Neuzugänge gestoppt würden und heute privat Kranken- versicherte ein Wahlrecht zu wech- seln hätten (bis 2030: drei Milliar- den Euro).

Wasem verwies aber auch dar - auf, dass es bei einem System -

wechsel viele Fragen zu beantwor- ten gäbe. Unklar ist bislang bei- spielsweise geblieben, was mit Leistungen und ihrer Honorierung geschehen würde, die die privaten Krankenversicherungen bislang über- nehmen, die Krankenkassen aber nicht. Unberücksichtigt bleiben meist auch individuelle Gesundheitsleis- tungen für gesetzlich Krankenver -

sicherte.

Der Gesundheits - ökonom machte zudem deutlich, dass Kompen- sationszahlungen neue Probleme nach sich zie- hen würden, denn: Wo sollte das Geld landen?

Eine Möglichkeit (Opti- on A) wäre, die Verluste bei Privatversicherten arztpraxisbe- zogen auszugleichen. Damit wür- den aber jene Einkommensunter- schiede festgeschrieben, die Sys- temkritiker gerade anprangern.

Und wenn man das Geld den Re- gionen in etwa so zur Verfügung stellte, wie es den Anteilen der Ge- samtvergütungen der Kassenärztli- chen Vereinigungen (KVen) an der heutigen bundesweiten Gesamtver- gütung entspräche (Option B)?

Dann ergäben sich erhebliche Ver- schiebungen. Würde man KVen Kompensationsgelder nach dem Privatpatientenanteil zur Verfügung stellen (Option A), erhielten nach Berechnungen des Wasem-Lehr- stuhls beispielsweise Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern circa 37 Millionen Euro und in Sachsen-Anhalt 48 Millionen Euro.

Würde man hingegen die heutigen Gesamtvergütungsrelationen (Option B) zur Grundlage machen, wären es für Ärzte in Mecklenburg-Vor- pommern etwa 95 Millionen Euro und in Sachsen-Anhalt 126 Millio-

nen Euro.

Sabine Rieser Reformen nach

der Wahl: Was verlangen ärztliche Organisationen und Verbände? Was versprechen Gesund- heitspolitiker und ihre Parteien?

Mehr dazu unter:

www.aerzteblatt.de/

bundestagswahl2013

P O L I T I K

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