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Archiv "ERLANGEN: Dem Leben verpflichtet" (21.12.1992)

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Dr. At.zinger

ecitztntsche attizkr

Gehabte Schmerzen Die hab ich gern

Im subakuten Stadium rheumatischer Erkrankungen.

Zusammensetzung:

100 g enthalten: Methylsalicylat 15,0 g; gereinigtes Terpentinöl 10,0 g;

Fichtennadelöi 1.5 g.

Indikationen:

Zur balneologischen Therapie rheu- matischer Erkrankungen wie:

Subakutes rheumatisches Fieber, Gelenkentzündungen bei Infektionen (Infektarthrits) sowie im subakuten Stadium einer primär chronischen Polyarthritis; ferner akute rheumati- sche Wirbelsäulenbeschwerden (be- sonders Lurribal- und Zervikalsyn- drom).

Kontraindikationen:

Leukona'-Rheuma-Bad N soll nicht angewendet werden bei größeren Hautverletzungen und akuten Haut- krankheiten, schweren, fieberhaften und infektiösen Erkrankungen, Herz- insuffizienz, Hypertonie und Über- empfindlichkeit gegen etherische Öle. Nicht bei Säuglingen und Klein- kindern anwenden Eine Verwendung in der Schwangerschaft, besonders in den letzten 3 Monaten, ist nicht zu empfehlen.

Packungsgrößen und Preise:

200 ml (7 Vollbäder) DM 16,95 1000 mlDM 64,95 incl. MwSt.

Kassenerstattungsfiihig, nur in Apotheken erhältlich.

Hersteller:

Atzinger

Pharmazeutische Fabrik 8390 Passau

Herz, das Gott spürt, nicht der Verstand.

Prof. Dr. med. P. Petersen, Medizinische Hochschule Han- nover, Pasteurallee 5, W-3000 Hannover 51

Schwerwiegender Fehler

. . . Ich halte die Veröffent- lichung dieses Kommentars mit einer derart provozierenden Überschrift und ohne eine aus- gewogene Gegenposition für einen schwerwiegenden Fehler.

Wo eine kontroverse Diskussi- on über ein außergewöhnliches Problem durchaus angebracht gewesen wäre, wurde das ärztli- che Bemühen um ein werden- des Leben auch unter extremen Umständen als würdelos verur- teilt. Daß dies in der führenden Zeitschrift der deutschen Ärz- teschaft als einziger Kommen- tar erschien, ist ein unglaubli- cher Widerspruch zu der ärztli- chen Aufgabe — nämlich Leben zu erhalten. Um die verheeren- de Wirkung dieses verfehlten Kommentars wenigstens zu neutralisieren, sollten Sie auch nach dem Tod des „Erlanger Kindes" Ihrer Leserschaft den Eindruck nehmen, daß nach der Meinung Ihrer Redaktion ärztliches Verhalten — wie in diesem Fall — würdelos ist.

PD Dr. med. Volkmar Lent, Hindenburgwall 1, W-5470 An- dernach 1

Dem Leben verpflichtet 0

Medizinische Tatsache ist, daß es sich im vorliegenden Fall um einen lebenden Em- bryo im lebenden Körper einer hirntoten Mutter handelt und eben nicht um einen Embryo in einem „toten Brutkasten".

C Selbst wenn man sich die ebenso weitgehende wie zweifelhafte Argumentations- weise der Abtreibungsbefür- worter zu eigen macht, so darf wohl als kleinster gemeinsa- mer, gesellschaftlicher Nenner gelten, daß ein werdendes Le- ben im vierten Monat als unbe- dingt schützenswert gilt.

® Da die hirntote Mutter aufgrund ihres tragischen Zu- standes nicht in der Lage ist, Mißempfindungen wahrzuneh- men, ist es im Sinne einer Gü- terabwägung legitim, das wer-

dende Leben in den Vorder- grund zu stellen.

®

Die Situation von Mut- ter und Kind ist schicksalhaft, von einem „experimentellen Charakter" dieses Falles kann somit keine Rede sein.

®

Die von der Autorin als wahrscheinlich unterstellten, bleibenden Schäden des Neu- geborenen sind rein spekulativ und werden durch die, wenn auch kleine Zahl bekannter Fälle nicht verifiziert.

Wie würde die jetzt hirntote Mutter, wenn man sie fragen könnte, entscheiden?

Gegen das Leben ihres eigenen Kindes?

Ärzte sind gemäß dem Eid des Hippokrates dem Leben verpflichtet. Dies und nicht wie unterstellt „übertriebener Ehr- geiz und blinder Fortschritts- glaube" ist die Motivation der behandelnden Kollegen.

Dr. Dr. Michael K. H. Heu- ser, Rheinuferstraße 57, W-4040 Neuss 1

Biologische Grundtorheit

Die Diskussionen zeigen sehr deutlich, wie eng und ver- bissen die moderne Medizin den ihr von der hedonistischen Gesellschaft erteilten Auftrag, beschädigtes Leben zu reparie- ren, wahrnimmt; mit sturem Blick auf den Einzelfall gibt es

im Namen des Lebens vehe- mentes Pro und Contra. Wenn es wirklich um das Leben gin- ge: wo sind die Tausende von verbalen Kämpfern für das Le- ben angesichts der Unfalltoten, angesichts der psychosozialen Notlagen von Schwangeren in dieser materiell reichen Gesell- schaft, angesichts der potentiell letalen Folgen der Zigaretten- reklame usw. . .?

Gesunde Menschen sind für die moderne Medizin und Ge- sellschaft uninteressant oder werden als kostenlose Selbst- verständlichkeiten vorausge- setzt; und so sank beispielswei- se in Sachsen in drei Jahren die Geburtenrate um etwa zwei Drittel!

Auch die Ethik wird erst wieder effizient, wenn Medizin die ausschließlich fallbezoge- ne naturwissenschaftliche Per- spektive aufgibt und mit sozio- logischer Konsequenz über den Tod nachdenkt.

In den Kampf gegen Krank- heit und Tod soviel zu investie- ren, daß existentiell bedrohli- che Defizite bei der Weiterga- be intakten, gesunden Lebens entstehen — dies wird derzeit als medizinischer Fortschritt deklariert und ist doch in Wirk- lichkeit eine biologische Grundtorheit, die nicht einmal einfachste Lebewesen begehen und vor der die Medizin eigent- lich lautstark warnen sollte. . . Also: genug Zeit und Geld

Zu Leserbriefen:

Leserbriefe sind uns immer willkommen; sie werden von Autoren und Redaktion sehr beachtet. Das gilt für kurze und lange Briefe. Die Veröffentlichungsmöglich- keiten freilich sind beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschrif- ten eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist um so größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muß sich zudem eine - selbstverständlich sinnwahrende - Kürzung vorbehalten.

Für Leserbriefe, die den medizinisch-wissenschaftli- chen Teil betreffen, gilt zusätzlich: Zuschriften zu Bei- trägen in diesem Teil — Editorials, Kongreßberichte und Zeitschriftenreferate ausgenommen — können grund- sätzlich in der Rubrik „Diskussion" zusammen mit ei- nem dem Autoren zustehenden Schlußwort veröffent- licht werden, wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen der betreffenden Publikation bei der Medizi- nisch-Wissenschaftlichen Redaktion eingehen und bei einem Umfang von höchstens zwei weitzeilig beschriebe- nen Schreibmaschinenseiten wissenschaftlich begründe- te Ergänzungen oder Widersprüche enthalten. DÄ

A1 -4338 (10) Dt. Ärztebl. 89, Heft 51/52, 21. Dezember 1992

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Diltiazem in fortschrittlicher Retard-Galenik

Calcium-Antagonist

Zur Dauerbehandlung der koronaren Herzkrankheit und der arteriellen Hypertonie

• modernes Retardprinzip

• erstes Präparat mit Diltiazem 180 mg ret. in Deutschland

• preiswert

100 Ret.kaps. (N3) Diltahexal' 90 DM 75,- 100 Ret.kaps. (N3) Diltahexar 120 DM 100,- 100 Ret.kaps. (N3) Diltahexar 180 DM 145,—

Sicherheit durch Qualität Diltahexals 90/- 120/- 180: Zus.: 1 Ret.kaps. enth.: Diltiazem-HCI 90 mg/120 mg/180 mg.

Anwend.: KHK: chron. stab. Angina pect. (Belastungsang.), instabile Ang. pect. (Crescendoang., Ruheang.) einschl. vasospast. Ang. pect. (Prinzmetal-Ang., Variant Ang.), Ang. pect. nach Herz- infarkt; Hypertonie. Gegenanz.: AV-Block 2. o. 3. Grades; Sinusknotensyndr.; höhergrad. SA- Block.; Schock; akuter Herzinfarkt mit Komplik. (Bradykardie, ausgepr. Hypotonie, Linksherzin- suff.); manif. Herzinsuff.; Vorhofflimmern/-flattern u. gleichz. Vorliegen eines WPW-Syndr.;

Bradykardie; Überempf.; Schwangerschaft u. Stillzeit. i.v.-Gabe v. ß-B lockern sollte unterbleiben.

Bes. sorgf. Überwachung bei: AV-Block 1. Grades; intraventr. Leitungsstör.; Hypotonie; älteren Pat.; Pat. mit Leber- u./o.schweren Nierenfunktionsstör.; gleichz. orale Ther. mit ß-Blockern.

Nebenwirk.: Gelegentl. Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schwindel, Schwächegefühl, Knöchel- bzw.

Beinödeme, allerg. Hautreakt. wie Hautröt., Juckreiz, Exantheme. In Einzelf. allerg. Reakt. wie Erythema exsud. multiforme, Lymphadenopathie, Eosinophilie. Selten Magen-Darm-Beschw.

(Übelkeit, Erbrechen, Sodbrennen, Diarrhö, Obstipation), Anstieg v. Leberenz. u. alkal. Phospha- tase (akute Leberschäd.). In Einzelf., bes. - bei höh. Dos. u./o. entspr. kard. Vorschäd. Bradykardie, Erregungsleitungsstör. d. Herzens (SA- u. AV-Block.), stärkerer Blutdruckabfall, Herzklopfen, Syn- kopen, Herzmuskelschwäche. Selten Schlaflosigkeit, Halluzinationen, depress. Verstimmungs-

zust. mögl. In Einzelf. Potenzstör. Sehr selten unter längerer Beh. Gingivahyperplasie mögl., nach Abs. revers. In Einzelf. Hyperglykämie (Diabetiker!). Wechselwirk.: Mit and. Antihypertensiva; ß- Blockern; Antiarrhythmika; Herzglykosiden; Carbamazepin; Theophyllin; Ciclosporin A; Digo- xin; Digitoxin; Cimetidin; Ranitidin. Dos., Art u. Dauer d. Anwend.: Beh. mit niedrigen Dos. z.

Ermittl. d. indiv. notw. Tagesdos. beginnen. Erw. 2x90 mg bzw. 2x1 20 mg bzw. 2x180 mg/Tag.

2x180 mg/Tag nur b. Pat., d. mit niedrigeren Einzel- u. Tagesdos. nicht ausreichend behandelbar sind, nach sorgf. Nutzen-Risiko-Abw. Max. Dos.: 360 mgfrag. Vors. Dos. bei Pat. mit Leber 0./o.

Nierenfunktionsstör. Regelm. Überprüf. d. Dos. bei Langzeitther. Einnahme vor d. Mahlz. unzer- kaut mit etw. Flüssigkeit. Unterbrechung o. Änd. d. Dos. nur auf ärztl. Anweisung. Ausschlei- chend absetzen, bes. bei Pat. mit Ang. pect. Verkehrshinweis u. weitere Einzelheiten s. Fach-, Gebrauchsinfo. Darreichungsf. u. Packungsgrößen: 20(N1), 50(N2), 100(N3) Retardkapseln Di I- tahexar 90/- 120/- 180. Preise: Diltahexar 90: 20 (N1) DM 21,—, 50 (N2) DM 42,50, 100 (N3) DM 75,—; Diltahexal" 120: 20 (N1) DM 29,—, 50 (N2) DM 56,—, 100 (N3) DM 100,—; Dilta- hexal' 180: 20 (N1) DM 39,90, 50 (N2) DM 79,40, 100 (N3) DM 145,—.

Hexar Pharma GmbH & Co. KG, W-8150 Holzkirchen

Stand: Oktober1992 Mat.-Nr.: B11902sd

für eine physisch und psychisch gesunde nachwachsende Gene- ration – wenn man dann noch was übrig hat, mag man Neues erkunden. Aber davon sind wir wohl sehr weit entfernt.

Dr. H. Günther, Lönsstraße 12, 0-8046 Dresden

Schweigepflicht verletzt

Als Studentin der Human- medizin beobachte ich interes- siert die Diskussion in Ihrem Blatt, wohl wissend, noch nicht die Kompetenz der sich ausein- andersetzenden Parteien zu be- sitzen, und ohne einem Medizi- ner seine Stellungnahme dazu in Frage stellen zu wollen.

Es verwundert jedoch, daß diese Diskussion auch an eine breite Öffentlichkeit herange- tragen werden konnte.

In den Grundsätzen unserer Verfassung steht vor der Pres- sefreiheit das Recht der Men- schenwürde, im Arztberuf steht an erster Stelle die Schwei- gepflicht. Bedauerlicherweise wird jedoch die Setzung von

Prioritäten im Laufe der Wei- terbildung vergessen. Wenn unsere Presse dazu nicht in der Lage ist, so sollte ein Mediziner dies nicht aus den Augen ver- lieren dürfen.

Betrifft eine Schlagzeile ei- ne Person des öffentlichen Le- bens, so ist diese sehr wohl da- zu in der Lage, sich auf die eine oder andere Art damit ausein- andersetzen zu können, was bei der Betroffenen wohl nicht der Fall ist. In diesem Fall müssen die behandelnden Ärzte abwä- gen, was nicht nur für das Wohl der Betroffenen, sondern auch für das Ansehen der Ärzte- schaft in der Bevölkerung zu- träglich ist. Es gab bereits ei- nen ähnlich gelagerten Fall, der äußerst problembewußt durch die Ärzteschaft gehand- habt wurde, zu öffentlichen Diskussionen kam es nicht, ob- wohl sicherlich auch zu diesem Zeitpunkt die Meinungen ver- schieden waren.

Ich spreche unserer Gesell- schaft nicht das Recht auf Pres- sefreiheit ab – diese sollte sich jedoch im Rahmen der ärztli-

chen Schweigepflicht bewegen, und diese nicht so verletzen dürfen, wie nun bereits gesche- hen. . . Ich halte es für eine große Verantwortungslosigkeit, Probleme öffentlich zur Dis- kussion zu stellen, die bereits intern zu so eindringlichen Auseinandersetzungen führen.

Ein (gewissenhafter) Medi- ziner sollte das Leben und die Würde seines Patienten in je- dem Falle höher einschätzen als ein Blatt Papier mit einer Schlagzeile, und sollte auch in der Lage sein, die Angehörigen dazu anzuhalten. Für Diskus- sionen findet er auf Kongres- sen und in der Fachschaft aus- reichend Gelegenheiten und das entsprechende Publikum.

Stud. med. Denise Lang- ner-Urso, Groß-Ziethener-Str.

52 B, W-1000 Berlin 49.

Entsetzen

und Unverständnis

Die in Erlangen durchge- führten Menschenversuche stellen nach diesseitiger Auf-

fassung eine Verletzung von Menschenrechten und Men- schenwürde dar. Der Mensch ist mehr als ein körperliches Sy- stem, das nach traditioneller medizinischer Betrachtungs- weise nach Normwerten funk- tioniert, nach diesseitiger Sicht ein ganzheitliches Wesen mit körperlichen, seelisch-geistigen Dimensionen, die ineinander übergreifen und sich gegensei- tig beeinflussen.

Die praenatale Psychologie hat bereits bei Föten und Em- bryonen Affekte und Sinnes- wahrnehmungen nachgewie- sen.

Psychische und psychoso- matische Störungen der Mutter – in diesem Fall einer Toten – beeinflussen die Affektivität des Föten, der bereits jetzt über praenatale traumatische Kernerfahrungen verfügt, bom- bardiert mit Psychotoxinen der Pharmaindustrie eines profilie- rungsneurotischen Arztes mit ausschließlich merkantilen In- teressen.. .

„Normalerweise" wäre der Fötus Naturgesetzen folgend Dt. Ärztebl. 89, Heft 51/52, 21. Dezember 1992 (11) A1-4339

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