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Amtsblatt
Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Nr. 12 J a h r g a n g 2 0 1 4 05.07.2014
SI T Z U N G E N
Im Sitzungssaal des Landratsamtes in Neustadt a.d.Aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1, finden folgende Sitzungen statt:
1. Jugendhilfeausschuss Montag, 07.07.2014, 14:00 Uhr 1. Ausschuss für Regionalentwicklung Dienstag, 08.07.2014, 14:00 Uhr 1. Kreisauschuss
Montag, 14.07.2014, 14:00 Uhr
Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil der Sitzung freundlich eingeladen. Die Tagesordnung wird recht- zeitig im Landratsamt und in den Dienststellen aus- hängen.
LkrABl. Nr. 12/2014 ____________________________
Az. 43.2-1711-I-2014-37
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Antrag der Rauch GmbH & Co KG, Wendelin-Rauch- Straße 1, 97896 Freudenberg/Main, auf Errichtung und Betrieb einer Pressenhalle
Öffentliche Bekanntmachung
gem. § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. § 8 der 9. BImSchV 1. Die Rauch GmbH & Co KG, Wendelin-Rauch- Straße 1, 97896 Freudenberg/Main hat beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim die Genehmigung zur Errichtung und zum Be- trieb einer neuen Pressenhalle für die Rauch Spanplattenwerk GmbH, Fuchsau 3, 91477 Markt Bibart, auf dem Betriebsgelände des be- stehenden Spanplattenwerkes in Markt Bibart (Fl.Nr. 1120, Gmkg. Markt Bibart) beantragt.
Die geplante Pressenhalle soll die bestehende Pressenhalle ersetzen.
Die Anlage soll nördlich der bestehenden Pres- senhalle errichtet werden.
Die Anlage besteht aus folgenden Betriebsein- heiten:
a) Errichtung einer neuen Pressplattenhalle für die Aufstellung der neuen Pressenlinie, Errich- tung und Betrieb einer neuen kontinuierlich ar- beitenden Spanplattenpresse mit div. Nebenan- lagen,
b) Errichtung und Betrieb einer neuen Belei- mungsanlage mit Leimküche und zusätzlichen Leimtanks,
c) Errichtung mechanischer Fördereinrichtungen für den Transport von Deck- u. Mittelschichtspä- nen von den bestehenden Spänesilos,
d) Errichtung neuer Gewebefilteranlagen, Errich- tung eines sog. Pressendämpfewäschers, Er- richtung eines Zentralkamins,
e) Erhöhung der Produktionskapazität auf 2.400 m3/d
Hinsichtlich der Betriebszeiten der Anlage sind keine Einschränkung vorgesehen (7 Tage die Woche, Mehrschichtbetrieb, ca. 8.200 Betriebs- stunden im Jahr).
Das geplante Vorhaben soll im Dezember 2015 in Betrieb genommen werden.
2. Das Vorhaben bedarf als Änderung einer Anlage zur Herstellung von Holzspanplatten (Spanplat- tenwerk) der immissionsschutzrechtlichen Ge- nehmigung nach § 16 Abs. 1 i. V. m. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.
d. F. der Bek. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274).
Die Genehmigungsbedürftigkeit der Anlage ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG i. V.
m. Nr. 6.3.1 des Anhangs 1 der vierten Verord- nung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes -Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen- (4. BImSchV) i. d. F. der Bek. vom 02.05.2014 (BGBl I S. 973).
Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim ist die für die Erteilung der Geneh- migung zuständige Behörde (Genehmigungsbe- hörde).
3. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 BImSchG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 der neunten Verordnung zur
Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes -Verordnung über das Genehmigungsverfahren- (9. BImSchV) i. d.
F. der Bek. vom 29.05.1992 (BGBl I S. 1001), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973, 1000).
4. Der Antrag auf Genehmigung und die dazugehö- rigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 17.07.2014 bis einschließlich 18.08.2014 beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Winds- heim, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neu- stadt a.d.Aisch, Zimmer Nr. A 205, Herr Herr, in der Marktgemeinde Markt Bibart im Rathaus, Gemeindekanzlei, Rathausgasse 2, 91477 Markt Bibart, und zudem bei der Verwaltungsgemein- schaft Scheinfeld, Hauptstraße 3, 91443 Schein- feld, Zimmer 202, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus (Auslegung, § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG i. V. m. § 9 Abs. 2, § 10 der 9. BImSchV).
Dienststunden Landratsamt:
Mo - Fr 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Mo, Di und Do 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienststunden Markt Bibart:
Mo - Fr 08:30 bis 12:00 Uhr Do 17:00 bis 19:00 Uhr oder auf Anfrage. Während des August findet ein eingeschränkter Dienstbetrieb statt.
Dienststunden VG Scheinfeld:
Mo - Mi 08:00 bis 12:00 Uhr
Do 07:30 bis 12:00 Uhr
Fr 08:00 bis 12:30 Uhr
Mo, Di, Do 14:00 bis 16:30 Uhr
5. Während der Auslegung und bis zwei Wochen danach, also bis einschließlich 01.09.2014 kön- nen Einwendungen gegen den Antrag schriftlich beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim oder bei der Marktgemeinde Markt Bibart erhoben werden (Einwendungsfrist, § 10 Abs. 3 Satz 4 BImSchG).
Die Einwendungen sollen die vollständige An- schrift des Einwenders tragen und dessen Er- reichbarkeit erkennen lassen.
Die Einwendungen werden an den Antragsteller weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders besteht die Möglichkeit, dessen Name und An- schrift vor der Weitergabe an den Antragsteller unkenntlich zu machen, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwen- dung erforderlich sind.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Ein- wendungen ausgeschlossen, die nicht auf be- sonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG).
6. Die Genehmigungsbehörde kann -soweit dies für erforderlich gehalten wird- die rechtzeitig ge- gen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Ein- wendungen erhoben haben, erörtern (Erörte- rungstermin).
Soweit ein Erörterungstermin durchgeführt wird, ist dieser am Donnerstag, den 16.09.2014, um 16:00 Uhr, im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch- Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Sitzungssaal, vorge- sehen. Die Erörterung kann bei Bedarf auch über diesen Termin hinaus fortgesetzt werden.
Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Soweit ein Erörterungstermin nicht durchgeführt wird oder sich der vorgesehene Termin ändert, geben wir dies rechtzeitig gesondert bekannt.
7. Die Entscheidung über den Antrag und über die Einwendungen wird dem Antragsteller und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich zugestellt und zudem öffentlich be- kannt gemacht (§ 10 Abs. 7 BImSchG). Die Zu- stellung an die Personen, die Einwendungen er- Herausgeber:
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt a.d.Aisch
Ansprechpartner: Günter Püschel Telefon: 09161 92-102 Telefax: 09161 92-106 E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich für den Inhalt ist der
jeweilige Verfasser
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hoben haben, kann durch öffentliche Bekannt- machung ersetzt werden (§ 10 Abs. 8 BIm- SchG).
8. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die An- tragsunterlagen und durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht er- setzt werden.
Neustadt a.d.Aisch, den 24. Juni 2014
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim -Immissionsschutz-
Eberhart, Regierungsrätin
LkrABl. Nr. 12/2014 ____________________________
SP A R K A S S E
im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Kraftloserklärung
Das von der Sparkasse ausgestellte Sparkassen- buch Nr. 3000023493 wird, nachdem die Frist von
drei Monaten zur Vorlage des Sparkassenbuches verstrichen ist, für kraftlos erklärt.
Neustadt, 20.06.2014, gez. Berger, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 12/2014 ____________________________
SP A R K A S S E
im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren
Das Sparkassenbuch Nr. 3000157648 ist in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgeboten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, ande- renfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.
Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Sparkasse Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1 Neustadt, 17.06.2014, gez. Berger, Sparkassendirektor
LkrABl. Nr. 12/2014 ____________________________
SP A R K A S S E
im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren
Das Sparkassenbuch Nr. 3000051353 ist in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgeboten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, ande- renfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.
Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Sparkasse Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1 Neustadt, 18.06.2014, gez. Berger, Sparkassendirektor
LkrABl. Nr. 12/2014 ____________________________