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Führerscheinen (Art. 13 DSGVO)

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Informationspflichten nach DSGVO

Datenschutzhinweise zur Erhebung von Daten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sowie der Verwaltung von Fahrerlaubnissen und

Führerscheinen (Art. 13 DSGVO)

Ihre Daten werden dafür erhoben, um Fahrerlaubnisse erteilen, überprüfen und gegebenenfalls entziehen oder zurücknehmen und die damit verbundenen Führerscheine verwalten zu können.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit §§ 49 ff. Fahrerlaubnisverordnung, § 2c, §§ 50 f. Straßenverkehrsgesetz verarbeitet.

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

Polizei- und Ordnungsbehörden, das Zentrales Fahrerlaubnisregister, Verkehrszentralregister, andere

Fahrerlaubnisbehörden, Prüforganisationen, um das Vorliegen von Fahrberechtigungen zu dokumentieren und zu kontrollieren und gegebenenfalls die Einleitung straßenverkehrsrechtlicher oder strafrechtlicher Maßnahmen zu ermöglichen.

Es ist möglich, dass Ihre personenbezogenen Daten bei Bedarf an andere EU-Länder und/oder Drittländer übermittelt werden, soweit dies für die Ausstellung eines neuen Führerscheins im In- oder Ausland oder die Prüfung der

Kraftfahreignung bzw. die Ergreifung straßenverkehrsrechtlicher oder strafrechtlicher Maßnahmen erforderlich ist.

Ihre Daten werden nach der Erhebung beim LRA Zwickau so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere des Straßenverkehrsgesetzes, für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das LRA Zwickau durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der

Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus §§ 21 f. FeV, § 2 Abs. 6 StVG.

Das LRA Zwickau benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis und/oder die Ausstellung eines neuen Führerscheins zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Stand: 25.05.2018

Verantwortlich für die Datenerhebung

Landkreis Zwickau, Landratsamt Postfach 10 01 76, 08067 Zwickau Straßenverkehrsamt

E-Mail: strassenverkehrsamt@landkreis-zwickau.de Tel.: 0375 – 4402 24201

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Landkreis Zwickau, Landratsamt Postfach 10 01 76, 08067 Zwickau Datenschutzbeauftragte

E-Mail: datenschutz@landkreis-zwickau.de Tel.: 0375/4402-21052

(2)

Informationspflichten nach DSGVO

Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten von Dritten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sowie der Verwaltung von

Fahrerlaubnissen und Führerscheinen nach Art. 14 DSGVO

Wir erheben von Ihnen im Zuge der Bearbeitung Ihres Antrages auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis bzw. der Prüfung Ihrer Fahreignung bei Dritten Daten. Dies erfolgt, um Fahrerlaubnisse erteilen, überprüfen und gegebenenfalls entziehen oder zurücknehmen und die damit verbundenen Führerscheine verwalten zu können.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit §§ 49 ff. Fahrerlaubnisverordnung, § 2c, §§ 50 f. Straßenverkehrsgesetz verarbeitet. Sie werden bei Polizei- und Ordnungsbehörden, dem Zentralen Fahrerlaubnisregister, dem Verkehrszentralregister, anderen Fahrerlaubnisbehörden, Melderegistern, Gerichten, Prüforganisationen erhoben.

Wir verarbeiten folgende personenbezogene Daten von Ihnen: Name und Vorname, Anschrift, Staatsangehörigkeit, fahrerlaubnis- und führerscheinbezogene Daten, ärztliche Diagnosen, Fotos.

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an Polizei- und Ordnungsbehörden, das Zentrales

Fahrerlaubnisregister, Verkehrszentralregister, andere Fahrerlaubnisbehörden, Bundesdruckerei, Prüforganisationen, um das Vorliegen von Fahrberechtigungen zu dokumentieren und zu kontrollieren und gegebenenfalls die Einleitung straßenverkehrs-rechtlicher oder strafrechtlicher Maßnahmen zu ermöglichen.

Es ist möglich, dass Ihre personenbezogenen Daten bei Bedarf an andere EU-Länder Drittländer übermittelt werden, soweit dies für die Ausstellung eines neuen Führerscheins im In- oder Ausland oder die Prüfung der Kraftfahreignung bzw. die Ergreifung straßenverkehrsrechtlicher oder strafrechtlicher Maßnahmen erforderlich ist.

Ihre Daten werden nach der Erhebung beim LRA Zwickau so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere des Straßenverkehrsgesetzes, für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen

Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten.

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das LRA Zwickau durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der

Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus §§ 21 f. FeV, § 2 Abs. 6 StVG.

Das LRA Zwickau benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis und/oder die Ausstellung eines neuen Führerscheins zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Stand: 25.05.2018

Verantwortlich für die Datenerhebung Landkreis Zwickau, Landratsamt

Postfach 10 01 76, 08067 Zwickau Straßenverkehrsamt

E-Mail: strassenverkehrsamt@landkreis-zwickau.de Tel.: 0375 – 4402 24 201

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Landkreis Zwickau, Landratsamt

Postfach 10 01 76, 08067 Zwickau Datenschutzbeauftragte

E-Mail: datenschutz@landkreis-zwickau.de Tel.: 0375/4402-21052

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